Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
319 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Überörtliche Prüfung
Kreis Euskirchen
Soziales
GPA NRW
Heinrichstraße 1 · 44623 Herne
Postfach 101879 · 44608 Herne
Telefon (0 23 23) 14 80-0
Fax (0 23 23) 14 80-333
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Soziales ________________________________________________ 1
Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1
Managementübersicht ___________________________________ 1
Handlungsempfehlungen und Potenziale ___________________ 2
Strukturen ____________________________________________ 3
Fachbereich Soziale Leistungen ____________________________ 7
Organisation und Steuerung_____________________________ 7
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung _______ 10
Hilfe zur Pflege________________________________________ 10
Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege _________________ 11
Ergebnis des Produktbereiches ___________________________ 17
Hilfe zur Pflege________________________________________ 20
Kennzahlen der Hilfe zur Pflege _________________________ 20
KIWI-Bewertung „Hilfe zur Pflege“ _______________________ 36
Eingliederungshilfe_____________________________________ 38
Vergleichende Personalbemessung ________________________ 40
Allgemeines ________________________________________ 40
Ergebnisse der einzelnen Aufgaben ______________________ 41
i
6893
Soziales
Soziales
Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet „Soziales“ umfasst das Ergebnis des Produktbereiches 05
„Soziale Leistungen“ insgesamt. Schwerpunktmäßig betrachten wir die
Leistungsorganisation, den Bereich Hilfe zur Pflege, die finanzielle Entwicklung der Eingliederungshilfe und die Personalmessung in typischen
Aufgabengebieten des Produktbereiches.
Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden die Erhebungen mittels standardisierter Interview- und Datenerhebungsbögen durchgeführt. An Unterlagen werden neben den Haushaltsplänen und Ergebnisrechnungen, Delegationssatzungen, interne Daten,
wie z. B. Kreistags- und Ausschussvorlagen, Geschäfts-, Finanz- und
Leistungsstatistiken, Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen
und Leistungsdokumentationen genutzt.
Managementübersicht
Zusammenfassend kann das Ergebnis der Prüfung wie folgt dargelegt
werden:
Der Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner beträgt im Jahr 2009
rund 26,5 Euro. Hier besteht in Relation zu den günstigsten Kreisen
noch ein Potenzial von rund drei Euro je Einwohner.
Der unterdurchschnittliche Fehlbetrag im Kreis Euskirchen wird im Wesentlichen durch die sehr geringe Leistungsdichte bestimmt (Minimalwert der Vergleichskreise).
Der Kreis Euskirchen erreicht im Jahre 2009 mit dem Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern
insgesamt mit 8,5 Prozent einen weit unter dem interkommunalen
Durchschnitt liegenden Wert. Gegenüber unserer letzten Prüfung in
2006 (Betrachtungsjahr 2004) hat sich der Kennzahlenwert 2010 für
den Kreis Euskirchen leicht verbessert.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
1
Soziales
Dadurch ergibt sich für den Kreis Euskirchen ein Potenzial im Hinblick
auf den individuell gesetzten Zielwert von 20 Prozent.
Positiv wirken sich bereits die neuen Pflegefachkräfte (eine Stelle) aus.
Eine weitere Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, kann
zum Beispiel durch weitere Verbesserungen im Bereich Pflege- und
Wohnberatung erfolgen.
Die Steuerung im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ ist gut ausgeprägt.
Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsdaten liegen vor. Die Datenlage ist
insgesamt gut.
Handlungsempfehlungen und Potenziale
Handlungsempfehlungen
Handlungsfelder
Handlungsempfehlung
Hilfe zur Pflege
Erhöhung des Anteils der ambulanten Pflegeleistungen
Seite
31
Personal
Weiterer Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich
Soziale Leistungen
32
Potenziale (gerundet)
Handlungsfelder
2
Euro
Potenzial Hilfe zur Pflege
200.000
Potenzial Pflegewohngeld
310.000
Gesamtpotenzial
510.000
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
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Soziales
Strukturen
Die Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen der Hilfe zur Pflege
werden durch unterschiedliche Strukturkennzahlen (zum Beispiel Altersgruppen, Pflegeplatzdichte) maßgeblich beeinflusst.
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognosen
Angesichts der demografischen Entwicklung und des immer stärker
Auseinanderfallens von Erträgen und Aufwendungen steht die kommunale Altenhilfe und -pflege vor neuen Herausforderungen. Ein erheblicher Umstrukturierungs-, Weiterentwicklungs- und Innovationsbedarf ist
vorrangig im Bereich kommunaler Infrastruktur absehbar. Im Dezember
2009 waren in NRW 507.723 Menschen pflegebedürftig im Sinne des
Pflegeversicherungsgesetzes. Die Anzahl der älteren Bevölkerung steigt
absolut und relativ an.
Für den Kreis Euskirchen stellen sich die Bevölkerungszahlen wie folgt
dar:
Entwicklung Bevölkerungsanteile (Ist-Werte 2006 und 2009
sowie Prognosen 2015, 2020, 2025 und 2030)
32,5
30,0
26,8
32,1
30,2
29,3
----- Prozent -----
27,2
25,9
25,0
20,0
29,8
19,0
19,7
20,7
23,0
15,0
10,0
5,0
5,5
5,0
7,0
4,4
8,3
7,9
0,0
2006
2009
2015
45 bis unter 65 Jahre
2020
ab 65 Jahre
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2025
2030
ab 80 Jahre
3
Soziales
Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung im
Kreis Euskirchen ist im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2009 von 19,0
auf 19,7 Prozent gestiegen.
Der Anteil der Bevölkerung ab 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung
steigt dabei im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2009 ähnlich an. Die Bevölkerungsvorausberechnung für 2030 weist mit 8,3 Prozent dagegen
einen überproportionalen Anstieg auf.
Im interkommunalen Vergleich 2009 zeigt sich folgendes Bild:
Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung
2009
25
22,8
20,2
19,7
Mittelwert
Kreis Euskirchen
----- Prozent -----
20
16,7
15
10
5
0
Minimum
Maximum
Aufgrund der Bevölkerungsvorausberechnung ist 2030 mit fast 30 Prozent Personen über 65 Jahren zu rechnen (Quelle: IT.NRW). Dies bedeutet, dass im Kreis Euskirchen der Anteil älterer Menschen stärker anwächst als in den Vergleichskreisen.
4
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Soziales
Anteil der prognostizierten Bevölkerung ab 65 Jahren an der
prognostizierten Gesamtbevölkerung im Jahr 2030
35
32,6
28,8
----- Prozent -----
30
25
29,8
20,6
20
15
10
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Pflegeplatzdichte
Als weitere Strukturkennzahl betrachten wir die Pflegeplatzdichte.
Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung. Mit der Pflegeplatzdichte bilden wir die Anzahl der
stationären Pflegeplätze je 1.000 Einwohner über 65 Jahre ab.
Bezogen auf den relevanten Personenkreis ergibt sich im Kreis Euskirchen ein Wert von 54 pro 1.000 Einwohner über 65 Jahre, der das Angebot und die entsprechende Bevölkerung widerspiegelt. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich damit eine überdurchschnittliche Quote.
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5
Soziales
Anzahl der stationären Pflegeplätze pro 1.000 Einwohner ab 65
Jahre (Pflegeplatzdichte)
80
70
----- Pflegeplätze -----
70
60
48
50
40
54
34
30
20
10
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Viele Neubauten von Seniorenheimen im Kreis Euskirchen sind auf die
günstigen Grundstückspreise sowie die landschaftlich schöne und ruhige
Lage zurückzuführen. Eine Beteiligung des Kreises bei Entstehung neuer
Heime ist gegeben. Jedoch stehen die Interessen der kreisangehörigen
Kommunen (zum Beispiel Schaffung von Arbeitsplätzen) im Gegensatz
zum Interesse des Kreises Euskirchen in der Hilfe zur Pflege.
6
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Soziales
Fachbereich Soziale Leistungen
Organisation und Steuerung
Die Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Sozialamtes werden wie
folgt bewertet1:
Gesamtsteuerung Soziale Leistungen
Standardisierte Bewertung von Anforderungen an die Ausprägung der Qualität
von Steuerungsleistungen auf einer Skala von 0 bis 4
Anforderung
Produktorientierte Leistungsorganisation
Soziales, Jugend, Gesundheit und Schule sind in einem Fachbereich bzw.
Dezernat organisiert.
Der Leitung des Sozialamtes / Fachbereichs Soziales sind die Leistungen
des Fach- und Finanzcontrollings zur Steuerungsunterstützung (dezentrales Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und personalisiert.
Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung
Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und
Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das
operative Leistungsgeschehen.
Die Produktgruppen/Abteilungen bewirtschaften ihre Budgets selbstständig, monatlich werden Plan- und Istentwicklungen als Gegenstand von
Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung, Anpassung von Planwerten) dokumentiert.
Zur Steuerung der sozialen Infrastruktur und eines wirkungsvollen Mitteleinsatzes sowie zur Vermeidung von Fehlentwicklungen liegen sozialfachliche Daten und Prognosen (z.B. Sozialberichterstattung) vor.
Optimierter Workflow
Es besteht eine enge Abstimmung/Verzahnung mit anderen Fachbereichen wie z.B. Bildung, Kultur, Jugend, Wohnumfeld, Stadtentwicklung,
Gesundheit, Verkehr und Wirtschaft.
Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu
steuerungsrelevanten Kennzahlen zusammen geführt und bilden fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die Ziel- und kennzahlengestützte Steuerung der Bereiche bildet.
Geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Überprüfung kostenintensiver Fälle, Leistungsansprüche gegenüber Dritten, Zuschusscontrolling
etc.) werden von der Führung durchgeführt.
Bewertung
4
4
3
3
1
3
3
3
Die Bewertungen werden wie folgt begründet:
1
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
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7
Soziales
Produktorientierte Leistungsorganisation
Soziales, Jugend, Gesundheit und Schule sind im Kreis Euskirchen im
Geschäftsbereich III organisiert. Die Aufgaben der Heimaufsicht werden
ebenfalls im Sozialamt wahrgenommen. Wir halten eine Zusammenführung der genannten Organisationseinheiten in einem Bereich aufgrund
der fachlichen Verknüpfungspunkte für sinnvoll und bewerten dies positiv.
Controlling
Der Leitung des Sozialamtes sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrollings zur Steuerungsunterstützung direkt zugeordnet. Das dezentrale Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt und in Berichten zusammengeführt.
Insgesamt gute Datenlage. So liegen zum Beispiel die Ergebnisse 2010,
Angaben zur Verteilung nach Pflegestufen, zum durchschnittlichen Eintrittsalter bei der stationären Aufnahme sowie zur Dauer des Leistungsbezugs vor.
Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung
Nach § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sollen Ziele und Kennzahlen bestimmt und als Grundlage für die Gestaltung der Planung und
Steuerung dienen.
Die Ziel- und Kennzahlenbildung im Sozialamt des Kreises Euskirchen
umfasst erste Schritte im Sozialplan, dem Haushaltsplan und der Jahresrechnung. Die Daten werden durch Kennzahlenwerte ergänzt, die zum
Beispiel Auskunft über die Personalintensität sowie Angaben über Leistungsbezieher, Beratungen, Anträge usw. geben.
Im August 2000 wurde der Öffentlichkeit der erste Sozialplan für den
Kreis Euskirchen vorgestellt. Diese Dokumentation der sozialen Angebote ermöglicht eine Übersicht über die Strukturen und Zielgruppen und
dient der Information und der Vergleichbarkeit. Ergänzt wird der Sozialplan durch die vorhandenen sektoralen Teilpläne. Die Sozialberichterstattung erscheint verbesserungsfähig. Die Fortschreibung des 200 Seiten umfassenden Sozialplanes datiert vom November 2006.
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Soziales
Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren
Das Sozialamt des Kreises Euskirchen nutzt das Verfahren Prosoz S.
Aus unserer Sicht sollten mit einem elektronischen Anwendungsverfahren zur Prozessoptimierung folgende Ziele verbunden sein:
Erhöhung der Produktivität der Arbeit des Anwenders;
Integration verschiedener Arbeitsbereiche der Sozialhilfe in einer
Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten;
Datenintegrität und Vermeidung von Redundanzen (Mehrfacherfassung und Vergeudung von Speicherkapazität);
Operative Steuerung (Administration, Disposition, Information
und Planung) auf einer Datenbasis im standardisierten Anwendung und
Vermeidung doppelter Aktenführung durch ausschließliche Nutzung des elektronischen Datenbestandes (elektronische Akte).
Internet-Auftritt / Pflegedatenbank
Der Internetauftritt ist ein wichtiger Baustein der Öffentlichkeitsarbeit
zum Bereich Hilfe zur Pflege. Insbesondere die Aktionen und Bemühungen zum Konzept „ambulant vor stationär“ sollten auf der Internetseite
des Kreises schnell erreichbar sein und einen größeren Raum einnehmen.
Eine Pflegedatenbank ist vorhanden.
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung
Der empfohlene Einsatz von Pflegefachkräften wurde aufgegriffen. Seit
2010 besteht eine Stelle. Die Prüfung der Heimnotwendigkeit erfolgt bei
den Pflegestufen 0 und 1.
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Soziales
Hilfe zur Pflege
Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege
Die Anforderungen an die Steuerung der Hilfe zur Pflege werden wie
folgt bewertet2
Gesamtsteuerung Hilfe zur Pflege
Standardisierte Bewertung von Anforderungen an die Ausprägung der Qualität
von Steuerungsleistungen auf einer Skala von 0 bis 4
Anforderung
Bewertung
Die Aufgaben der Planung, Steuerung und wirtschaftlichen Hilfe in der
Leistungsorganisation sind zusammengeführt.
Die Unterhaltssachbearbeitung ist spezialisiert.
4
Der Sozialhilfeträger wirkt beim Abschluss von Vereinbarungen mit.
3
Die Pflege- und Wohnberatung wird zentral gesteuert und dezentral in
den Städten und Gemeinden angeboten. Dabei wird der Grundsatz ambulant vor stationär beachtet.
Es findet eine individuelle Hilfeplanung für Leistungsbezieher außerhalb
von Einrichtungen durch Pflegefachkräfte des Sozialhilfeträgers statt.
Die Überleitung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist durch zielgerichtete und standardisierte Verfahren organisiert.
Es sind abgestimmte Verfahren der Begutachtung und Hilfeplanung mit
dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit dem Ziel der rechtzeitigen Inanspruchnahme der Angebote der Pflegeberatung und Hilfeplanung bei Pflegestufe 0 und 1, vereinbart.
Qualifizierte Angebote für die pflegenden Angehörigen sind im Kreisgebiet flächendeckend vorhanden.
Pflegeergänzende Leistungen (hauswirtschaftliche Hilfen, Beaufsichtigung, psychosoziale Betreuung) und komplementäre Hilfen zur Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit sind im Kreisgebiet entwickelt.
Wohn- und Pflegemodelle (differenzierte Angebote mit ambulanten Versorgungsschwerpunkten) sind in den Städten und Gemeinden entwickelt.
Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz sind im Kreisgebiet entwickelt und miteinander vernetzt.
Kleinräumige Netzwerke in der Altenhilfe in den kreisangehörigen
Kommunen sind aufgebaut und miteinander verzahnt.
3
4
4
3
3
3
3
2
3
2
Zentralisierung
Die Aufgaben der Planung, Steuerung und wirtschaftlichen Hilfe in der
Leistungsorganisation sind im Kreis Euskirchen zusammengeführt.
2
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
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Soziales
Schwerpunktsachbearbeitung
Die Erträge aus Unterhaltszahlungen sind durch Spezialisierung gesteigert worden. Insgesamt liegen die Werte 2009 auf einem mittleren Niveau.
Abschluss von Vereinbarungen
Der Kreis Euskirchen hat - wie viele andere örtliche Träger auch - den
Landschaftsverband Rheinland (LVR) mandatiert für den Abschluss vor
Versorgungsverträgen mit vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dieses
Verfahren hat sich nach Ansicht des Kreissozialamtes in der Praxis bewährt. Unsere Auswertung der Entgelte SGB XI innerhalb des LVR bestätigt die Auffassung, da die Sätze unter dem Mittelwert der anderen Kreise liegen und somit ein Handlungsbedarf als nicht gegeben erscheint
Pflegeberatung
Die Pflegeberatung bündelt Informationen und leitet sie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen an diese weiter. Es werden zum Beispiel Gesprächskreise für pflegende Angehörige oder Entlastungsangebote vorgehalten. Dies wird durch das Zentrale Informationsbüro Pflege
(Z.I.P.) und Pflegestützpunkte unterstützt. Freiwillige Zuschüsse für den
Ausbau von komplementären bzw. ambulanten Leistungen werden im
Kreis Euskirchen nicht gewährt.
Seit 2010 setzt eine Pflegefachkraft folgende Aufgaben um:
Prüfung der Heimnotwendigkeit bei Pflegestufen 0 und 1
•
Pflegegutachten für
nach § 264 SGB XII)
•
individuelle Hilfeplanung
•
Pflegeberatung
•
Ansprechpartner/Kooperation mit Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde
•
Amtshilfe für kommunale und auswärtige Sozialämter.
Nichtpflegeversicherte
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
(Krankenversichert
11
Soziales
Hierdurch konnte in rund 20 Prozent der Fälle eine Heimunterbringung
vermieden werden.
Gemeinsam mit der Kollegin im Z.I.P. wurden im Jahr 2010 insgesamt
760 Anfragen bearbeitet. Beim Großteil der persönlich erscheinenden
Ratsuchenden und bei allen aufsuchenden Beratungen wurden durch die
Pflegefachkraft individuelle Hilfeplanungen erstellt (Case-Management).
Individuelle Hilfeplanung
Insbesondere der Aufbau eines Case-Managements wird im Kreis Euskirchen einer der Aufgabenschwerpunkte für 2011 sein.
Einsatz von Pflegefachkräften
Mit dem Einsatz einer Verwaltungs- und einer Pflegefachkraft hat der
Kreis Euskirchen die Empfehlung aus der letzten überörtlichen Prüfung
umgesetzt. Es findet eine umfassende Beratung bis hin zur aufsuchenden Hilfe statt.
Das Verfahren zur Überleitung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
vom Krankenhaus ist durch einen Überleitungsbogen standardisiert. Die
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern erfolgt in Absprache mit der
Pflegeberatung.
Pflegestützpunkte
Im Kreis Euskirchen gibt es zwei Pflegestützpunkte in der Trägerschaft
der AOK bzw. des Kreises. Dort bekommen die Bürger konkrete Auskünfte zum Beispiel zu Pflegeheimen, Pflegediensten, Pflegeleistungen
und zur Pflegeversicherung sowie zu allen weiteren Anliegen rund um
das Thema Pflege.
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Soziales
Vereinbarung abgestimmter Verfahren der Begutachtung und
Hilfeplanung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK)
Der Leistungsumfang der ambulanten Hilfen wird bei nicht versicherten
Personen durch die Pflegefachkraft festgelegt. Die Punktwerte der Pflegedienste sowie das MDK-Gutachten werden bei begründeten Anlässen
durch die Pflegefachkraft geprüft.
Der MDK spricht in seinen Begutachtungen Versorgungsempfehlungen
aus, die häufig zu Heimaufnahmen führen. In Folge dieser Empfehlungen können die Kreise den Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe
(§ 13 I SGB XII) nicht erreichen und werden wirtschaftlich belastet.
Obwohl in Euskirchen keine Vereinbarung mit dem MDK vorliegt, zeigen
die Erfahrungen, dass speziell für die unteren Pflegestufen in der Regel
keine Heimnotwendigkeit bescheinigt wird. Die Zusammenarbeit mit den
Pflegekassen bzw. dem MDK zeigt, dass auch die Pflegekassen – schon
aus Kostengründen - daran interessiert sind, möglichst lange die häusliche Pflege zu erhalten und nur dann, wenn diese tatsächlich nicht mehr
gewährleistet werden kann, eine Heimunterbringung empfohlen wird.
Durch die Pflegestützpunkte ist auch ein enger Kontakt mit den Pflegekassen gegeben.
Der Anteil der Pflegebedürftigen innerhalb von Einrichtungen in
Pflegestufe 0 liegt in Euskirchen unterdurchschnittlich während er in
Stufe 1 weit über dem Mittelwert liegt. Eine ähnliche Situation ergibt
sich in den Stufen 2 und 3.
Die überdurchschnittlichen Anteile der Pflegestufen 1 und 3 in stationären Einrichtungen sind nach Ansicht des Kreises Euskirchen zumindest
teilweise durch die im Kreis vorhandenen Spezialeinrichtungen erklärbar
(zum Beispiel „Vellerhof“ mit überwiegend Einstufungen nach Pflegestufe 1, begründet durch die Krankheitsbilder wie Alkoholsucht/KorsakowSyndrom, paranoide Zustände sowie Psychosen mit Verwahrlosungstendenzen). In einer im Kreisgebiet vorhandenen Einrichtung für Schwerstpflegefälle (Communio in Christo) erfolgen die überwiegenden Einstufungen nach Stufe 3.
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Soziales
Qualifizierte Angebote für die pflegenden Angehörigen
Das Sozialamt weist bei den Beratungen umfassend auf diese Angebote
hin. Dieses geschieht sowohl durch die Pflegefachkräfte als auch durch
die einzelnen Sachbearbeiter/innen. Auch die Pflegekassen bieten Kurse
für pflegende Angehörige an.
Der Wegweiser "Im Leben stehen..." wird in 3. Auflage angeboten.
Dieser Wegweiser enthält Informationen für Seniorinnen, Senioren und
ihre Angehörigen zu den vielseitigen Freizeit-, Pflege- und Beratungsangeboten im Kreis Euskirchen.
Zentral koordinierte und dezentral organisierte Pflege- und
Wohnberatung mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“
(§§ 4, 6 PfG NW, § 17 SGB I)
Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen
sind trägerunabhängig zu beraten und über die erforderlichen
ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen
zu informieren. Alle Kreise haben seit 2010 Beratungsstellen, die trägerunabhängig Auskünfte erteilen. Die Ausprägung und Intensität der Beratung ist sehr unterschiedlich in den kreisangehörigen Kommunen anzutreffen. In Euskirchen sind zwei Pflegestützpunkte eingerichtet.
Entwicklung von Wohn- und Pflegemodellen und Erweiterung der
Hilfsangebote für Menschen mit Demenz
Alternative Wohnformen sind vor allem angesichts des Rückgangs der
familiären sozialen Netze in Zukunft wichtige Alternativen zum
„normalen Wohnen“. Für ihre Verbreitung bedarf es jedoch gezielter
Unterstützung, und die Konzepte müssen für die zukünftigen Anforderungen weiterentwickelt werden.
Die Versorgung alter und behinderter Menschen mit adäquatem
Wohnraum steht bei vielen Kommunen seit Jahren im Fokus der Altenpflegeplanung. Die Entwicklung ambulanter Wohn- und Pflegekonzepte
ist unumgänglich, um den derzeitigen und zukünftigen Bedarf an alten-
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Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
gerechten Wohnformen zu decken und so einer vorzeitigen stationären
Aufnahme entgegenzuwirken.
Die Evaluation der Wirksamkeit der Leistungen und Angebote wird durch
die unmittelbare Einbindung in die Leistungsprozesse der Produktgruppe
erleichtert. Die Pflege- und Wohnberatung kann als Angebot vor der
wirtschaftlichen Hilfegewährung genutzt und in Beratungs- und Antragsverfahren unmittelbar eingebunden werden. Die Leistungssachbearbeiter
können im Rahmen der Pflegeberatung über wirtschaftliche Hilfen und
Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen frühzeitig in Informationsund Beratungsprozesse eingebunden werden.
Kooperationen/Vernetzungen bestehen im Kreis Euskirchen im Sozialund Gesundheitsbereich im Rahmen der Sozialkonferenz, der PsychoSozialen Arbeitsgemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Euskirchen.
Stärkung von Hilfsangeboten für die pflegenden Angehörigen
Die Tagespflege sollte ein stabiler Bestandteil des gesamten Leistungsangebotes in der Pflege darstellen. Sie gewährleistet neben den in der
Tagespflege erzielten pflegerischen Effekten eine wirksame Entlastung
der Pflegepersonen aus dem familiären Umfeld. Gerade für Menschen
mit Demenz sind die Angebote der Tagespflege häufig sinnvoll. Mit der
Änderung des Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung kann
erwartet werden, dass Angebote der Tagespflege für die Gruppe der
Menschen mit Demenz leichter erreicht werden können.
Die Nutzung der Kurzzeitpflege ist wie die Tagespflege im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege zu sehen, für die sie Entlastungseffekte
bringt. Kurzzeitpflege leistet einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung und Stützung der häuslichen Pflege und hilft, Krankenhausund Heimaufnahmen zu vermeiden. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die
Kurzzeitpflege im Verbund mit Leistungsangeboten im gesamten vorpflegerischen Bereich und dem Bereich der ambulanten Versorgung zu
sehen.
Die aktuell bestehenden Tages- und Kurzzeitpflegeplätze weisen im
Kreis Euskirchen in der Summe eine steigende Tendenz auf. Festgestellt
werden konnte auch, dass die bestehenden Angebote zunehmend stärker genutzt werden.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
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Soziales
Die Aktivitäten der Kassen sowie von Trägern der freien Wohlfahrtspflege konzentrieren sich in den letzten Jahren auf Fortbildungen und die
Schaffung von Hilfsangeboten für Menschen mit besonderem Pflegebedarf sowie auf Hilfen für die pflegenden Angehörigen und offene Angebote der Seniorenarbeit.
Verbesserung komplementärer Hilfen und Pflege ergänzender Leistungen zur Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit
Die Förderung der komplementären Hilfen und Pflege ergänzender Leistungen ist ein wichtiger Baustein in der kommunalen Alten- und Pflegelandschaft. Mit dem rechtzeitigen steuernden Eingriff können die Kreise
die zukünftige Entwicklung beeinflussen.
Komplementäre ambulante Dienste halten bedarfsorientierte Versorgungsleistungen im vorpflegerischen bzw. Pflege ergänzenden Bereich
vor, die alte, kranke und behinderte Menschen bei der selbständigen
Haushaltsführung unterstützen und es ihnen ermöglichen, so lange wie
möglich und gewünscht in der eigenen Häuslichkeit zu leben.
In den Kreisen sind die Angebote zur persönlichen Unterstützung
pflegebedürftiger Menschen sehr unterschiedlich entwickelt. Auch im
Kreis Euskirchen sehen wir noch Entwicklungspotenzial.
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Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Ergebnis des Produktbereiches
Ergebnis des Produktbereiches 05 je Einwohner
Das Ergebnis ermitteln wir auf der Grundlage der kommunalen Rechnungsergebnisse des Teilergebnisplanes zum Produktbereich „05 Soziale
Leistungen“.
Im Produktbereich 05 sind folgende Produktgruppen zu empfehlen:
Produktgruppe Hilfen nach dem SGB XII
Produktgruppe Grundsicherung nach dem SGB II
Produktgruppe Sonstige Soziale Leistungen (BAföG, USG,
Betreuungsstelle, Lastenausgleich, Aussiedler- und Vertriebenenbelange, Heimaufsicht, UVG, Pflegewohngeld, Leistungen für
schwer behinderte Menschen und sonstige soziale Leistungen)
Besonderheiten bei der Produktzuordnung im Kreis Euskirchen bestehen
im Hinblick auf UVG im Jugendamt sowie BAföG in der Abteilung Schulen.
Darstellung der Ist-Situation
Das nachfolgend dargestellte Ergebnis der sozialen Leistungen verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung eingesetzt wird.
Im Jahr 2009 liegt das Ergebnis „Soziale Leistungen“ (Aufwendungen
abzüglich Erträge = Fehlbetrag) für den Kreis Euskirchen bei insgesamt
rund 35,7 Millionen Euro (einschl. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen). Zur Begrenzung des Erhebungsaufwandes wird auf
einen internen Zeitreihenvergleich verzichtet.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
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Soziales
Im interkommunalen Vergleich zeigt sich bezogen auf das Jahr 2009
folgendes Bild:
Fehlbetrag der sozialen Leistungen je Einwohner 2009
350
303
----- Euro -----
300
250
200
150
193
186
Mittelwert
Kreis Euskirchen
116
100
50
0
Minimum
Maximum
Die Verteilung nach den definierten Produktgruppen „Hilfen nach dem
SGB XII“, Grundsicherung nach dem SGB II“ und „Sonstige soziale Leistungen“ verdeutlicht, wo der Schwerpunkt der sozialen Leistungen im
Kreis Euskirchen liegt.
Anteile an dem Ergebnis der sozialen Leistungen in Prozent
Anteil der Grundsicherung nach dem SGB II
43,7
Anteil der Hilfen nach dem SGB XII
39,6
Anteil der sonstigen sozialen Leistungen
16,7
Im interkommunalen Vergleich weisen die Anteile im Kreis Euskirchen
keine Auffälligkeiten auf. Weiterhin wird erkennbar, dass der Anteil der
Hilfe zur Pflege an dem Fehlbetrag der sozialen Leistungen in Prozent im
interkommunalen Vergleich unter dem Mittelwert liegt.
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Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Anteil der Hilfe zur Pflege an dem Fehlbetrag der sozialen Leistungen in Prozent
30
23,8
----- Prozent -----
25
20
15,5
15
10
14,2
9,7
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
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Kreis Euskirchen
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Soziales
Hilfe zur Pflege
Die Finanzverantwortung wurde gemäß Artikel 20 des zweiten Modernisierungsgesetzes vom 9. Mai 2000 für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen des Personenkreises ab 65 Jahre schrittweise vom überörtlichen auf
den örtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. In 2001 wurde der örtliche
Träger mit 25 Prozent, in 2002 mit 50 Prozent und in 2003 mit 75 Prozent an den Aufwendungen beteiligt.
Ab 2004 hat der örtliche Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen für
diesen Personenkreis in voller Höhe zu tragen. Einfluss auf die Höhe der
Ergebnisse hat auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das beispielsweise eine schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des
Pflegegeldes sowie der stationären Leistungen vorsieht. Ferner werden
auch die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
ausgeweitet.
Kennzahlen der Hilfe zur Pflege
Im Vorfeld und während der Prüfung haben wir die zur Kennzahlenbildung erforderlichen Grunddaten in einem engen Dialog mit dem Kreis
Euskirchen erhoben und abgestimmt sowie die Kennzahlensystematik
erläutert.
Das Ergebnis der Hilfe zur Pflege (ohne Pflegewohngeld) beläuft sich
nach dem Jahresabschluss 2009 des Kreises Euskirchen auf 4,9 Millionen
Euro (ohne Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen).
Interkommunaler Vergleich 2009
Die folgenden Kennzahlen stellen das Finanzvolumen und die Position
des Kreises im kreisweiten Vergleich dar.
Das Produkt "Hilfe zur Pflege" definieren wir einschließlich Beratung und
Heimaufsicht, jedoch ohne Pflegewohngeld und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsunfähigkeit.
20
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Das Ergebnis (= Fehlbetrag) im interkommunalen Vergleich stellt sich
danach wie folgt dar:
Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege (ohne Pflegewohngeld)
je Einwohner 2009
45
39,8
40
----- Euro -----
35
28,3
30
25,6
25
20
19,1
15
10
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Im Rahmen einer Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den
einzelnen Segmenten einordnen.
Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner in Klassen und Euro
unter 20
20 bis unter
25
25 bis unter
30
30 bis unter
35
ab 35
1
5
11
5
3
Da insgesamt sechs Kreise einen günstigeren Wert erreichen, wird deutlich, dass für den Kreis Euskirchen noch Verbesserungspotenzial besteht.
Der unterdurchschnittliche Fehlbetrag im Kreis Euskirchen wird im Wesentlichen durch die sehr geringe Leistungsdichte bestimmt:
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
21
Soziales
Anzahl der Leistungsbezieher an den Pflegebedürftigen nach
Landespflegestatistik (Leistungsdichte)
25
20,7
----- Prozent -----
20
15
10
12,0
8,1
8,1
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
In 2009 erreicht der Kreis Euskirchen mit einem Wert von 8,1 % bezogen auf die Einwohner über 65 Jahre den Minimalwert im interkommunalen Vergleich.
Die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt ist im Kreis Euskirchen ebenfalls
unterdurchschnittlich ausgeprägt:
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65
Jahre im Jahresdurchschnitt im Jahr 2009
----- Leistungsbezieher -----
25
21,5
20
16,1
15
13,7
12,4
10
5
0
Minimum
22
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Soziales
Abhängigkeiten zwischen den Leistungsdichten für Leistungen nach der
Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sind relativ schwach ausgeprägt.
Der Korrelationskoeffizient liegt im unteren Bereich. Die Leistungsdichte
für die Leistungen nach dem SGB XII ist demnach maßgeblich auch von
den Steuerungsleistungen (frühzeitige Beratung u. a.) abhängig.
Eine Rolle spielt dabei der Anteil der ab 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, der in Euskirchen 2009 etwas unter dem Mittelwert liegt.
In der Betrachtung je Leistungsbezieher liegt der Kreis Euskirchen –
auch aufgrund der insgesamt sehr geringen Fallzahlen – bei einigen
Kennzahlenwerten deutlich über dem Mittelwert der Vergleichskreise.
Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher 2009
12.000
10.155
----- Euro -----
10.000
9.819
8.592
8.000
6.000
5.875
4.000
2.000
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Im Rahmen einer Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den
einzelnen Segmenten einordnen.
Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Klassen und Euro
unter 7.000
7.000 bis
unter 8.000
8.000 bis
unter 9.000
9.000 bis
unter 10.000
ab 10.000
2
5
6
11
1
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
23
Soziales
Dabei weisen die Erträge im Kreis Euskirchen insgesamt für 2009 ein
weit überdurchschnittliches Niveau aus:
Erträge für die Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro
2.000
1.869
1.869
1.800
----- Euro -----
1.600
1.400
1.200
992
1.000
800
600
448
400
200
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Hierbei können auch Einmaleffekte (zum Beispiel Hausverkäufe) eine
Rolle spielen, sodass ein Blick auf die Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen weitere Aufschlüsse erlaubt.
Im interkommunalen Vergleich stellen sich die Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen wie folgt dar:
Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen Hilfe zur Pflege
je Leistungsbezieher in Einrichtungen 2009
800
674
700
----- Euro -----
600
500
400
316
298
Mittelwert
Kreis Euskirchen
300
200
100
89
0
Minimum
24
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Im Rahmen einer Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den
einzelnen Segmenten einordnen.
Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen für die Hilfe zur Pflege innerhalb von
Einrichtungen je Leistungsbezieher in Klassen und Euro
unter 150
150 bis unter 250
250 bis unter 350
350 bis unter 450
ab 450
3
3
7
2
3
Ein Vergleich der Kreise bei den Erträgen von Unterhaltsverpflichteten
hat gezeigt, dass eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung zu
Einnahmesteigerungen führt. Gerade im Bereich Unterhalt wird der
Sachbearbeitung ein hohes fachliches Know-how abverlangt. Zusätzlich
steht bei einer Spezialisierung die Unterhaltsheranziehung nicht mehr
hinter der Leistungsgewährung zurück.
Die Unterhaltsverfolgung erfolgt im Kreis Euskirchen getrennt von der
Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege. Die Ertragssituation steht auch in
Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen der Unterhaltspflichtigen, wobei die Kaufkraft im Kreis Euskirchen ebenfalls fast den Landesdurchschnitt erreicht.
Leistungskennzahlen
Beeinflusst werden die Aufwendungen je Leistungsbezieher „Hilfe zur
Pflege“ durch
den Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an
den Leistungsbeziehern insgesamt
die Aufwendungen je stationärem Leistungsbezieher
die Aufwendungen je ambulantem Leistungsbezieher und
die sozioökonomischen Belastungsfaktoren im Kreisgebiet.
Der Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den
Leistungsbeziehern insgesamt stellt sich im interkommunalen Vergleich
wie folgt dar:
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
25
Soziales
Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den
Leistungsbeziehern insgesamt 2009
45
42,0
----- Prozent -----
40
35
31,0
30
25
22,1
20
15
10
8,5
8,5
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Benchmark
Im Rahmen der Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den
einzelnen Segmenten einordnen.
Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl
der Leistungsbezieher in Klassen und in Prozent
unter 12
12 bis unter
18
18 bis unter
24
24 bis unter
30
ab 30
2
7
6
8
3
Im Jahr 2009 erreicht der Kreis Euskirchen noch einen Kennzahlenwert
von nur 8,5 Prozent. Durch die eingeleiteten Maßnahmen konnte der
Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen auf 11,3 Prozent im Jahr 2010 gesteigert werden.
Die ambulante Quote wird allerdings nicht isoliert betrachtet, sondern
muss im Ergebnis auch zu einem geringen Fehlbetrag in der Hilfe zur
Pflege führen. Aufgrund der insgesamt sehr geringen Personenzahl, die
ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, halten wir für
den Kreis Euskirchen einen Zielwert von 20 Prozent als ausreichend.
Die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre (relevanter Personenkreis) im Jahresdurchschnitt zeigt sich wie folgt:
26
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt
----- Leistungsbezieher -----
7,0
6,6
6,0
5,0
4,0
3,5
3,0
2,0
1,2
1,2
1,0
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Es wird erkennbar, dass der Kreis Euskirchen landesweit den geringsten
Anteil außerhalb von Einrichtungen aufweist. Dies führt jedoch in Euskirchen nicht zu einer deutlich überdurchschnittlichen Quote bei den Leistungsbeziehern in Einrichtungen.
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je 1.000
Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt
----- Leistungsbezieher -----
20
18,0
18
16
14
12
10
12,4
12,5
Mittelwert
Kreis Euskirchen
9,1
8
6
4
2
0
Minimum
Maximum
Dies bedeutet, dass der Kreis Euskirchen aufgrund der insgesamt geringeren Anzahl an Leistungsbeziehern der Hilfe zur Pflege nicht den
Benchmark von 31 Prozent erreichen muss, sodass ein individueller
Zielwert von 20 Prozent ausreicht.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
27
Soziales
Für eine weitere detaillierte Betrachtung werden nun die Transferaufwendungen inner- und außerhalb von Einrichtungen getrennt dargestellt.
Aufwendungen aus Transferleistungen der Hilfe zur Pflege
innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher in Euro
14.000
11.272
----- Euro -----
12.000
10.000
11.272
9.941
7.241
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher
außerhalb von Einrichtungen 2009
8.000
7.132
7.000
6.188
----- Euro -----
6.000
4.919
5.000
4.000
3.646
3.000
2.000
1.000
0
Minimum
28
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Soziales
Die Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher erreichen im Kreis Euskirchen bei der ambulanten Hilfe zur Pflege und bei
der stationären Hilfe zur Pflege einen überdurchschnittlichen Wert.
Die Höhe der Transferaufwendungen sowohl bei den ambulanten als
auch bei den stationären Leistungsbeziehern hängt unter anderem von
den pflegerischen Leistungen ab. Diese Leistungen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach Pflegestufen festgesetzt. Bei
den stationären und ambulanten Hilfefällen ergibt sich für den Kreis
Euskirchen im Jahr 2009 folgende Verteilung nach Pflegestufen:
Anzahl der Hilfefälle in den Pflegestufen 0 bis 3 im Jahr 2009
ambulant
stationär
gesamt
Pflegestufe 0
19
18
Pflegestufe 1
9
160
169
37
Pflegestufe 2
13
170
183
Pflegestufe 3
3
126
129
Im interkommunalen Vergleich ordnen sich die Anteile der Pflegestufen
wie folgt ein:
Anteile der Pflegestufen im interkommunalen Vergleich 2009
Kreis Euskirchen
Mittelwert
Pflegestufe 0
7,2
12,3
Pflegestufe 1
32,6
25,4
Pflegestufe 2
25,3
32,5
Pflegestufe 3
24,9
19,9
Unterdurchschnittlich zeigt sich insbesondere die Pflegestufe 0, in der im
Kreis Euskirchen insgesamt nur 7,2 Prozent der Leistungsbezieher von
Hilfe zur Pflege eingestuft sind. Überdurchschnittlich stellen sich im Vergleich die Anteile der Pflegestufen 1 und 3 an den gesamten Pflegefällen
dar.
Die sozioökonomischen Belastungsfaktoren im Kreisgebiet sind in Euskirchen unterdurchschnittlich ausgeprägt. Die SGB II- und die Arbeitslosenquote liegen unter dem Durchschnitt der Vergleichskreise, während
die Kaufkraft je Einwohner nur leicht unterdurchschnittlich ist. Die Bevölkerungsdichte ist sehr gering.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
29
Soziales
Benchmark und Potenzialberechnung Hilfe zur Pflege
Der Benchmark beim Anteil ambulanter Hilfen liegt bei 31 Prozent und
wird von drei Kreisen erreicht. Der Wert ist das Ergebnis gezielter
Steuerung und eines konsequenten Ausbaus ambulanter Hilfen unter
Einbeziehung fachlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
Am Benchmark berechnen wir das Potenzial, das durch eine Steigerung
des Anteils ambulanter Hilfen mittel- bis langfristig erreicht werden
kann. Aufgrund der relativ guten Gesamtsituation im Kreis Euskirchen
gehen wir hier von einem individuellen Zielwert von nur 20 Prozent aus:
Quantifizierung Potenzial Hilfe zur Pflege
Basisjahr 2009
Grundsatz ambulant vor stationär (mit individuellem Zielwert)
Anteil Leistungsbezieher (LB) außerhalb
von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt
Aufwendungen aus Transferleistungen
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (Ist)
6.188 Euro bei 44 LB
Aufwendungen aus Transferleistungen
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen insgesamt
272.300 Euro
Aufwendungen aus Transferleistungen
Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (Ist)
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege
innerhalb von Einrichtungen insgesamt
(Ist)
Transferaufwendungen Hilfe zur
Pflege insgesamt
Individueller Zielwert
Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen bei veränderter Relation
Transferaufwendungen außerhalb von
Einrichtungen (Soll)
11.272 Euro bei 474 LB
5.343.100 Euro
5.615.400 Euro
20 %
6.188 Euro bei 104 LB
641.100 Euro
Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen bei veränderter Relation
11.272 Euro bei 414 LB
Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen (Soll)
4.671.300 Euro
Transferaufwendungen insgesamt
(Soll)
5.312.400 Euro
Potenzial
303.000 Euro
Personal- und Sachaufwendungen
für zusätzliches Personal, notwendige Umstrukturierungen und Transferleistungen Investionskostenzuschüsse für ambulante Dienste
70.000 Euro
30.000 Euro
Potenzial (gerundet)
30
8,5 % bei insgesamt 518 LB =
44 LB
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
200.000 Euro
Soziales
Durch die Erhöhung des Anteils der Leistungsbezieher von Hilfe zur
Pflege außerhalb von Einrichtungen entstehen gemäß § 10 PfG NW in
Verbindung mit § 3 AmbPFFV höhere Transferleistungen bei den Investitionsaufwendungen für ambulante Pflegedienste. Hierfür berücksichtigt
die GPA NRW pauschal für 50 Prozent der zusätzlichen ambulanten Fälle
1.000 Euro je Fall und setzt diesen Betrag (30.000 Euro) vom ermittelten Potenzial ab.
Empfehlung
Damit das Prinzip „ambulant vor stationär“ umgesetzt werden
kann, sollten zunächst alle Möglichkeiten geprüft werden, um eine
ambulante Versorgung (auch unter Einbeziehung professioneller
oder komplementärer Angebote) sicherzustellen. Als individueller
Zielwert des Anteils an Leistungsbeziehern außerhalb von Einrichtungen setzen wir den Wert von 20 Prozent fest, den wir mittelbis langfristig bei entsprechender Steuerung für erreichbar halten.
Die Hilfeplanung durch Pflegefachkräfte des Sozialhilfeträgers fördert
den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und führt zu Einsparungen bei
den Fallkosten durch die Überprüfung und Festlegung des notwendigen
Umfangs pflegerischer Leistungen im Einzelfall. Dazu müssen gut ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden. Nach Erfahrungen der GPA betreut eine Pflegefachkraft circa 300 Fälle. Sofern durch die Pflegefachkräfte ein qualifiziertes Casemanagement durchgeführt wird, ist der Personalschlüssel entsprechend zu erhöhen. Kommunen, in denen die Pflegefachkräfte zusätzlich eine Hilfeplanung durchführen, betreuen im
Durchschnitt ca. 220 bis 250 Hilfefälle.
Daraus resultiert – gegenüber der Situation 2010 mit insgesamt 549
Fällen - ein Bedarf von 1,0 Pflegefachkräften bzw. 70.000 Euro jährlich
(rund 70.000 Euro Personal- und Sachaufwendungen für eine volle Stelle). Zur Förderung der komplementären Leistungen haben wir in unserer
Berechnung eine Anschubfinanzierung vorgesehen. Insgesamt entsteht
ein Finanzbedarf für Leistungen der Hilfe zur Pflege in Höhe von 100.000
Euro, denen ein Potenzial von 303.000 Euro gegenübersteht.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
31
Soziales
Pflegewohngeld
In die Betrachtung beziehen wir neben dem Ergebnis für Leistungsbezieher in stationären Pflegeeinrichtungen zusätzlich die Leistungen für
Investitionskostenzuschüsse in vollstationären Pflegeeinrichtungen
(Pflegewohngeld) mit ein, da diese in voller Höhe vom örtlichen Träger
der Sozialhilfe aufzubringen sind.
Aufwendungen aus Transferleistungen der Investitionskosten
für vollstationäre Einrichtungen je Leistungsbezieher in Euro
(Pflegewohngeld) 2009
9.000
7.498
8.000
----- Euro -----
7.000
6.000
5.000
6.125
5.561
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
5.187
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Minimum
Maximum
Der Anteil der Pflegewohngeld-Selbstzahler im interkommunalen Vergleich für 2009 stellt sich im Kreis Euskirchen als Minimalwert der Vergleichskreise dar:
32
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Anteil der Leistungsbezieher von Pflegewohngeld ohne Sozialhilfe (Selbstzahler) an den gesamten Leistungsbeziehern
von Pflegewohngeld in Prozent
50
44,0
45
----- Prozent -----
40
35
30,8
30
25
20
18,2
18,2
15
10
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Durch die mittel- bis langfristige Verschiebung des Anteiles der stationären Fälle hin zu einer ambulanten Hilfe ergeben sich auch Einsparungen
beim Pflegewohngeld.
Potenzialberechnung Pflegewohngeld
Aufwendungen aus Transferleistungen der Investitionskosten für
vollstationäre Einrichtungen je Leistungsbezieher in Euro (Pflegewohngeld nach § 12 PfG NW) wird nur gewährt für Pflegebedürftige nach dem
SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Hierzu gehören nicht die Leistungsbezieher, welche nach Pflegestufe 0 eingestuft werden.
Da in der Regel auch stationär Leistungsbezieher mit der Pflegestufe 0
untergebracht sind, werden bei Erhöhung des ambulanten Anteils im
stationären Bereich nicht nur die Anzahl der Leistungsbezieher reduziert,
welche Pflegewohngeld erhalten.
Die Pflegestufen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) festgesetzt und weisen innerhalb der Vergleichskreise große
Bandbreiten auf.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
33
Soziales
Der Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen liegt in Euskirchen deutlich unter dem interkommunalen
Durchschnitt der Vergleichskreise und wird positiv bewertet:
Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von
Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen 2009
18
15,5
16
----- Prozent -----
14
12
10
7,6
8
6
4
3,8
3,1
2
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
In der Pflegestufe 1 erreicht der Kreis Euskirchen im interkommunalen
Vergleich dagegen den Maximalwert.
Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 1 innerhalb von
Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen 2009
40
34
----- Prozent -----
35
28
30
25
34
20
20
15
10
5
0
Minimum
34
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis Euskirc hen
Soziales
Die GPA NRW geht davon aus, dass - auf der Basis der Daten des Kreises Euskirchen - rund vier Prozent der stationären Leistungsbezieher in
Einrichtungen in der Pflegestufe 0 eingestuft werden. Ziel des Kreises
Euskirchen sollte es sein, mit Hilfe der Pflegefachkräfte die Unterbringung von Fällen der Stufe 0 in stationären Einrichtungen gänzlich zu
vermeiden.
Somit entfällt – bei Erreichen des Zielwertes von 20 Prozent in der ambulanten Quote - für 96 Prozent der reduzierten stationären Leistungsbezieher das Pflegewohngeld.
Potenzialberechnung Pflegewohngeld
Einsparung bei den stationären Leistungsbeziehern
Zielwert ca. 4 % ohne Pflegewohngeld
Durchschnitt 5.383 Euro Pflegewohngeld
(mit Sozialhilfe) je Leistungsbezieher
Potenzial (gerundet)
60 Leistungsbezieher
57 Leistungsbezieher mit Pflegewohngeld
57 Leistungsbezieher x 5.383 Euro =
306.831Euro
310.000 Euro
Das Volumen der Aufwendungen je Leistungsbezieher für die stationäre Hilfe
zur Pflege im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung macht die
Potenziale deutlich, die durch eine gezielte Steuerung des Vorrangs ambulanter Hilfen, gemessen am Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen, erzielt werden können.
Gesamtpotenzial „Hilfe zur Pflege“
Potenziale
Handlungsfeld
Potenzial Hilfe zur Pflege
Potenzial Pflegewohngeld
Gesamtpotenzial
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Euro
200.000
310.000
510.000
35
Soziales
KIWI-Bewertung „Hilfe zur Pflege“
Im Rahmen der KIWI-Bewertung werden die Ergebnisse der Steuerungsleistungen sowie die Kennzahlen der Hilfe zur Pflege in Form einer
Indexierung zusammengefasst.
Ist-Situation
Die Betreuung der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen hat
der Kreis Euskirchen auf die kreisangehörigen Kommunen delegiert.
Zusammenfassend stellen sich die positiven Faktoren wie folgt dar:
gute Datenlage (zum Beispiel Ergebnisse 2010 und Durchschnittliches Eintrittsalter bei der stationären Aufnahme sowie Dauer
Leistungsbezug verfügbar)
Ergebnis/Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner deutlich
unter Mittelwert der Vergleichskreise, bietet aber noch Verbesserungspotenzial.
Absolut betrachtet geringe Anzahl an Leistungsbeziehern und dadurch sehr geringe Leistungsdichte
Der Anteil der Leistungsbezieher an den Pflegebedürftigen nach
der Landesstatistik stellt landesweit den Minimalwert dar.
Der Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von
Einrichtungen ist sehr gering.
Seit der letzten überörtlichen Prüfung hat der Kreis Euskirchen
eine Pflegefachkraft eingestellt.
Im Kreis Euskirchen sind zwei Pflegestützpunkte eingerichtet.
Negative bzw. zu verbessernde Faktoren:
36
Viele Neubauten und Umbauten von Seniorenheimen im Kreis
Euskirchen führen zu hohen Investitionskosten (Pflegewohngeld)
und einer überdurchschnittlichen Pflegeplatzdichte.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Bei den Finanzkennzahlen je Leistungsbezieher liegen die Werte
für den Kreis Euskirchen überwiegend im oberen Bereich.
Der Anteil der ambulanten Fälle konnte in der Zeitreihe nur leicht
gesteigert werden, liegt aber mit 8,5 Prozent für 2009 und 11,3
Prozent für 2010 noch unter dem Mittelwert der Vergleichskreise.
Pflegeergänzende Leistungen, spezielle Angebote für Menschen
mit Demenz und kleinräumige Netzwerke in der Altenhilfe sind im
Kreisgebiet noch nicht durchgängig entwickelt.
Handlungsempfehlungen:
Maßnahmen „ambulant vor stationär“ weiter zielgerichtet fortführen, um den Zielwert von 20 Prozent zu erreichen.
Beim Fehlbetrag Hilfe zur Pflege je Einwohner besteht in Relation
zu den günstigsten Kreisen noch ein Potenzial von rund drei Euro
je Einwohner.
KIWI Bewertung
In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir das Handlungsfeld „Hilfe zur Pflege“ mit dem Index 3.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
37
Soziales
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bietet ein umfangreiches und vielfältiges Spektrum an Leistungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behinderungen, angefangen von der Frühförderung für Kinder über die Werkstatt bis zum Platz
in einer Wohneinrichtung und vielem mehr. In NRW sind die Kreise als
örtliche Sozialhilfeträger für alle ambulanten Eingliederungshilfeleistungen zuständig, die keine Wohnhilfen darstellen. Für die Leistungen zum
Wohnen in ambulanter und stationärer Form sowie für die Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die beiden Landschaftsverbände als
überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig.
In freier Trägerschaft besteht im Kreis Euskirchen eine Einrichtung der
Lebenshilfe e.V., Kreisverband Euskirchen. Die Personalaufwendungen in
Höhe von rd. 140.000 Euro werden vom Kreis Euskirchen übernommen.
Im Kreisgebiet ist ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) beim Kreiskrankenhaus Mechernich angegliedert. Die Abrechnung erfolgt nach
Fallpauschalen.
Die Aufwendungen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nehmen
einen immer größeren Umfang in allen Kreishaushalten ein. Wir betrachten die finanzielle Belastung dieser Leistungsart im interkommunalen
Vergleich; eine nähere Untersuchung im Rahmen dieser Prüfung ist nicht
erfolgt.
Fehlbetrag der Eingliederungshilfe je Einwohner in Euro im
interkommunalen Vergleich 2009
20
17,2
18
----- Euro -----
16
14
12
10
7,7
8
6,2
6
4
2
2,3
0
Minimum
38
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Soziales
Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise
sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Fehlbetrag der Eingliederungshilfe je Einwohner in Klassen und Euro
unter 3
3 bis unter 6
6 bis unter 9
9 bis unter
12
ab 12
2
6
10
6
2
Eine weitergehende Darstellung der Fallzahlen und Aufwendungen für
die Frühförderung, Integrationshilfe und sonstigen Leistungen im interkommunalen Vergleich ist aufgrund der stark differierenden Datenlage
bei den Vergleichskreisen nicht möglich.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
39
Soziales
Vergleichende Personalbemessung
Allgemeines
Im Rahmen der Prüfung haben wir Stellenbedarfsvergleiche für typische
Aufgabengebiete des Produktbereiches 05 durchgeführt. Der Stellenbedarfsvergleich orientiert sich bei einigen Aufgabengebieten an Richtwerten. Die Richtwerte haben wir aus der aktuellen Prüfung der Kreise entwickelt.
Ausgehend von 25 Kreisen erreichen zum Beispiel fünf eine günstige
Positionierung (s. Klassierung). Durch die Tatsache, dass mehrere der
von uns geprüften Kreise den Richtwert erreicht bzw. unterschreitet,
werden Besonderheiten innerhalb der Kreise im Wesentlichen ausgeglichen.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass unsere nachfolgenden Stellenvergleiche lediglich als Anhaltspunkt dafür dienen sollen, ob das vorhandene Stellenvolumen in den untersuchten Aufgabenbereichen einer näheren Überprüfung bedarf.
Eine solche Überprüfung wird in aller Regel nur durch vertiefende organisatorische Untersuchungen und Stellenbedarfsanalysen vollzogen werden können. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass Stellen/Aufgabeninhalte, örtliche Besonderheiten bzw. kommunalpolitische
Schwerpunktsetzungen, die wir im Rahmen der Prüfung nicht alle umfassend würdigen können, ein im Vergleich zu anderen Kreisen abweichendes Stellenvolumen durchaus erklären und rechtfertigen können.
Der Aufgabenbereich Unterhaltssicherung (USG) wird nicht abgebildet,
da es sich bei dieser Aufgabe um keine zukunftsorientierte Aufgabe handelt und der Personaleinsatz nur noch einen geringen Umfang einnimmt.
40
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Ergebnisse der einzelnen Aufgaben
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Die Aufgaben der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind im
Kreis Euskirchen - wie bei zahlreichen Kreisen - auf die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden delegiert und bleiben daher außer Betracht.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Für den interkommunalen Vergleich sind auf der Basis der vorgegebenen
Aufgabenbeschreibung insgesamt 5,25 vollzeitäquivalente Stellen in den
Vergleich eingeflossen (einschl. ZIP).
Auf der Basis der Fallzahlen 2009 (596 Leistungsbezieher einschl. Pflegewohngeld) ergibt sich folgende Positionierung im interkommunalen
Vergleich:
Leistungsbezieher (= Fälle) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
je vollzeitverrechneter Stelle 2009
----- Leistungsbezieher -----
200
182
180
160
131
140
123
120
100
80
70
60
40
20
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Im Rahmen einer Klassierung stellen wir auch im Stellenvergleich dar,
wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Leistungsbezieher (= Fälle) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle in Klassen
unter 80
80 bis unter
110
110 bis unter 140
140 bis unter 170
ab 170
3
5
9
5
2
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
41
Soziales
Der vom Kreis Euskirchen erreichte Wert liegt nur leicht unter dem
Richtwert von 140 Leistungsbeziehern je vollzeitäquivalenter Stelle, was
durch die relativ geringen Personalaufwendungen je Leistungsbezieher
bestätigt wird.
Personalaufwendungen je Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege
in Einrichtungen
800
754
700
----- Euro -----
600
500
428
400
330
300
200
113
100
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Mit Blick auf das Erreichen des Zielwertes von 20 Prozent bei der ambulanten Quote erscheint eine höhere Personalausstattung angemessen.
Mit Annäherung an diesen Zielwert sinkt die durchschnittliche Anzahl der
Leistungsbezieher Hilfen in Einrichtungen beim Kreis Euskirchen wieder,
sodass der Personalbedarf dann erneut überprüft werden sollte.
42
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Fachaufsicht
Der Kreis Euskirchen nimmt für seine kreisangehörigen Kommunen die
Fachaufsicht wahr. In Richtlinienkonferenzen mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinen werden wesentliche Punkte festgelegt. Widersprüche werden zentral und Klagen werden dezentral bearbeitet.
Im interkommunalen Vergleich gibt es erhebliche Unterschiede wie und
in welchem Rahmen die Fachaufsicht durchgeführt wird und welche Tätigkeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreissozialamtes ausüben. Viele Kreise bedienen sich hier auch des Rechnungsprüfungsamtes, so dass keine umfassende Aufsichtstätigkeit im eigentlichen Sinne
wahrgenommen wird. Der Stellenvergleich hat somit lediglich informatorischen Charakter.
Ist-Stellen im Bereich Fachaufsicht je 100.000 Einwohner
1,6
1,4
----- Ist-Stellen -----
1,4
1,2
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
0,4
0,2
0,1
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise
sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Ist-Stellen im Bereich Fachaufsicht je 100.000 Einwohner in Klassen
unter 0,2
0,2 bis unter
0,4
0,4 bis unter
0,6
0,6 bis unter
0,8
ab 0,8
3
9
3
5
3
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43
Soziales
Heimaufsicht
Zur Verbesserung der Lebensumstände in Einrichtungen hat die
Landesregierung mit Wirkung vom 10.12.2008 das Wohn- und Teilhabegesetz – WTG in Kraft gesetzt. Das Gesetz hat den Zweck, die Würde,
die Interessen und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in
Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die
Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten
und ihre Rechte zu sichern.
Die Intensität des Personaleinsatzes bei der Heimaufsicht ist in den Kreisen unterschiedlich ausgeprägt. Dieses begründet sich darin, dass einige
Kreise die Heimaufsicht im Wesentlichen auf die ordnungsbehördliche
Aufgabe beschränkt haben.
Ausgehend von zwei vollzeitäquivalenten Stellen im Jahr 2009 ergibt
sich im Stellenvergleich folgendes Bild:
Ist-Stellen der Heimaufsicht je 100.000 Einwohner 2009
1,4
1,2
----- Ist-Stellen -----
1,2
1,0
1,0
0,7
0,8
0,6
0,4
0,2
0,2
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Im Rahmen der Klassierung zeigt sich, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Ist-Stellen der Heimaufsicht je 100.000 Einwohner in Klassen
44
unter 0,4
0,4 bis unter
0,6
0,6 bis unter
0,8
0,8 bis unter
1,0
ab 1,0
3
2
10
5
3
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Soziales
Auf der Basis von 51 Einrichtungen im Kreis Euskirchen ergibt sich im
interkommunalen Vergleich folgende Quote je vollzeitäquivalenter Stelle:
Anzahl zu prüfender Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle
der Heimaufsicht 2009
100
88
90
----- Anzahl -----
80
70
60
50
35
40
30
20
26
15
10
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Klassierung:
Anzahl zu prüfender Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle der
Heimaufsicht in Klassen
unter 15
15 bis unter
30
30 bis unter
45
45 bis unter
60
ab 60
2
8
7
1
3
Aufgrund der Vorgaben des WTG ist bei zahlreichen Kreisen zwischenzeitlich eine Personalaufstockung erfolgt. In Euskirchen werden umfangreiche Prüfungen (Rahmenprüfkatalog) vorgenommen. Die ambulanten
Wohnangebote werden in die Heimaufsicht einbezogen.
Eine Qualitäts- und Intensitätsprüfung wird seitens der GPA NRW im
Rahmen des Stellenvergleichs nicht durchgeführt. Die Quote beim Kreis
Euskirchen gibt daher keinen Anlass für personelle Maßnahmen, sondern
zeigt, dass der Kreis bereits früher als andere auf die neue Situation des
WTG reagiert hat.
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Soziales
BaföG
Die Bearbeitung der Ausbildungsförderung ist bei den Kreisen nicht
immer dem Bereich Soziales zugeordnet. Vielfach ist dieses Produkt organisatorisch zum Beispiel dem Bereich Schule zugeordnet. Wir ordnen
diese Aufgabe aufgrund des NKF-Vorschlages für die produktorientierte
Gliederung des Haushaltsplans (Muster der Gemeindehaushaltsverordnung - Anlage 4B) dem Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – zu.
Ausgehend von 1,3 Stellen im Jahr 2009 ergibt sich im Kreis Euskirchen
folgendes Bild:
Ist-Stellen für die Bearbeitung der Ausbildungsförderung nach
dem BaföG je 100.000 Einwohner
2,0
1,7
----- Ist-Stellen -----
1,8
1,6
1,4
1,1
1,2
1,0
0,8
0,6
0,4
0,7
0,4
0,2
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise
sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Ist-Stellen für die Bearbeitung der Ausbildungsförderung nach dem BaföG
je 100.000 Einwohner in Klassen
46
unter 0,7
0,7 bis unter
1,0
1,0 bis unter
1,3
1,3 bis unter
1,6
ab 1,6
2
7
9
5
1
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Soziales
Auf der Basis von 532 Erst- u. Wiederholungsanträgen im Kreis Euskirchen zeigt sich für das Vergleichsjahr 2009 folgendes Bild:
Anzahl Anträge von Ausbildungsförderung nach dem BaföG je
vollzeitverrechneter Stelle 2009
700
625
----- Anträge -----
600
500
400
363
406
Mittelwert
Kreis Euskirchen
300
192
200
100
0
Minimum
Maximum
Klassierung:
Anzahl Anträge von Ausbildungsförderung nach dem BaföG
je vollzeitverrechneter Stelle in Klassen
unter 200
200 bis unter 300
300 bis unter 400
400 bis unter 500
ab 500
1
2
10
5
1
Der Richtwert liegt bei 400 Anträgen je vollzeitäquivalenter Stelle und
wird vom Kreis Euskirchen leicht übertroffen. Die Entwicklung der Antragszahlen sollte weiter beobachtet werden.
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Soziales
Eingliederungshilfe
In der Betrachtung im Einwohnerbezug zeigt sich folgendes Bild:
Ist-Stellen für die Bearbeitung der Eingliederungshilfe
je 100.000 Einwohner
1,8
1,7
----- Ist-Stellen -----
1,6
1,4
1,2
1,0
0,8
0,8
0,6
0,4
0,3
0,4
0,2
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise
sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Ist-Stellen für die Bearbeitung der Eingliederungshilfe je 100.000 Einwohner
in Klassen
48
unter 0,4
0,4 bis unter
0,7
0,7 bis unter
1,0
1,0 bis unter
1,3
ab 1,3
3
9
4
2
3
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Personalaufwendungen für die Bearbeitung der
Eingliederungshilfe je Einwohner
1,00
0,92
0,90
----- Euro -----
0,80
0,70
0,60
0,50
0,39
0,40
0,31
0,30
0,20
0,10
0,09
0,00
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Ein interkommunaler Vergleich der Anzahl der Leistungsbezieher (im
Jahresdurchschnitt) von Eingliederungshilfe je vollzeitverrechneter Stelle
ist aufgrund stark unterschiedlicher Datenlage in den Vergleichskreisen
nicht valide möglich.
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49
Soziales
Feststellung einer Behinderung, Ausweise, Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
Ist-Stellen für die Leistungsbearbeitung nach §§ 69 und 145
SGB IX je 100.000 Einwohner
7,0
5,9
----- Ist-Stellen -----
6,0
5,0
4,0
3,7
3,6
Mittelwert
Kreis Euskirchen
3,0
2,0
1,7
1,0
0,0
Minimum
Maximum
Klassierung:
Ist-Stellen für die Leistungsbearbeitung nach §§ 69 und 145 SGB IX je
100.000 Einwohner in Klassen
unter 2
2 bis unter 3
3 bis unter 4
4 bis unter 5
ab 5
2
3
8
3
3
Es werden die Anzahl der Erstanträge und der Änderungsanträge sowie
die Anzahl der Nachprüfungen von Amts wegen als Bearbeitungsfälle
berücksichtigt. Diese Aufgabenwahrnehmung wurde mit Wirkung vom
01.01.2008 von den aufgelösten Versorgungsämtern auf die Kreise und
kreisfreien Städte übertragen.
Für das Vergleichsjahr 2009 ist hier ein im Vergleich überdurchschnittlicher Personaleinsatz erkennbar. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung stellt
sich die Arbeitsbelastung je Vollzeit-Stelle etwas geringer dar als im Mittel der Vergleichskreise, obwohl die Fallzahlen nach Angaben des Kreises
um rund 30 Prozent gestiegen sind. Das Problem von Dauererkrankungen ist zu berücksichtigen.
50
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
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Soziales
Anzahl der jährlichen Bearbeitungsfälle je vollzeitverrechneter
Stelle für die Leistungssachbearbeitung
nach §§ 69 und 145 SGB IX
----- Bearbeitungsfälle -----
1.800
1.597
1.600
1.400
1.200
1.000
856
800
600
758
544
400
200
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Hilfen für behinderte Menschen im Arbeitsleben – Fürsorgestelle
Das Aufgabenfeld umfasst zum Beispiel die Beratung von Schwerbehinderten, Arbeitgebern, Betriebsräten und Vertrauenspersonen der
Schwerbehinderten sowie Angelegenheiten des Kündigungsschutzes.
Anzahl Leistungen je vollzeitverrechneter Stelle für die Bearbeitung der Hilfen für Behinderte im Arbeitsleben
600
558
----- Leistungen -----
500
366
400
300
220
200
100
50
0
Minimum
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis Euskirchen
51
Soziales
Unterhaltsvorschuss (UVG)
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist die Leistungsgewährung nach
dem UVG noch bei vielen Kreisen organisatorisch den Jugendämtern
zugeordnet. Nach den Vorschriften für die Zuordnung von Aufgaben und
Leistungen zu den Produktgruppen (Zuordnungsvorschriften Produktgruppen – ZOVPG) ist die Produktgruppe 341 (Unterhaltsvorschuss)
dem Produktbereich 31 (Soziale Leistungen) zugeordnet worden und
wird daher im Bereich Soziales betrachtet.
Dem Personalbestand von 5,79 vollzeitäquivalenten Stellen in 2009 stehen in Euskirchen 984 Leistungsbezieher gegenüber. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich folgendes Bild:
Anzahl Leistungsbezieher von UVG (Zahlfälle)
je vollzeitverrechneter Stelle 2009
300
272
----- Zahlfälle -----
250
193
200
150
170
123
100
50
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Der GPA-Richtwert liegt bei 240 Zahlfällen.
Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise
sich in den einzelnen Segmenten einordnen.
Anzahl Leistungsbezieher von UVG je vollzeitverrechneter Stelle in Klassen
52
unter 140
140 bis unter 180
180 bis unter 220
220 bis unter 260
ab 260
2
6
4
5
1
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Soziales
Die Anzahl der sog. Rückstandsfälle bzw. Altfälle liegt mit insgesamt
1.674 beim Kreis Euskirchen im oberen Bereich der Vergleichskreise.
Rückstandsfälle bzw. Altfälle im interkommunalen Vergleich
2009
----- Rückstandsfälle -----
2.500
2.272
2.000
1.674
1.397
1.500
1.000
500
400
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Im Vergleich zum Jahr 2008 sind in Euskirchen noch 190 Fälle hinzugekommen.
Im interkommunalen Vergleich der Rückstandsfälle je vollzeitäquivalenter Stelle ergibt sich für Euskirchen mit 290 Fällen eine Positionierung
unter dem Mittelwert von 350 Fällen.
Nach eigenen Organisationsuntersuchungen des Kreises Euskirchen
wurde festgelegt, dass von einer Vollzeitkraft 170 laufende Fälle und
250 Altfälle (Wertigkeit: 2/3 eines laufenden Falles) bearbeitet werden.
Die Fallzahlen im UVG-Bereich werden zur Arbeitskontrolle und zum
Nachweis bestimmter Ziele im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) regelmäßig erfasst.
Im Jahr 2010 ist ein Anstieg auf 1.030 lfd. Fälle zu verzeichnen. Daraus
ergibt sich eine hohe Zahl von abgeschlossenen Fällen. Die insgesamt zu
bearbeitenden Fälle sind in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Da der Kreis Euskirchen selbst durch vertiefende organisatorische Untersuchungen den Stellenbedarf ermittelt, hat unser Stellenvergleich lediglich informatorischen Charakter.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
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Soziales
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893