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Info GB (Anlage zu Info 95/2011 - Teil 5 - Soziales)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
319 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08

Inhalt der Datei

Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen Soziales GPA NRW Heinrichstraße 1 · 44623 Herne Postfach 101879 · 44608 Herne Telefon (0 23 23) 14 80-0 Fax (0 23 23) 14 80-333 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Soziales ________________________________________________ 1 Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1 Managementübersicht ___________________________________ 1 Handlungsempfehlungen und Potenziale ___________________ 2 Strukturen ____________________________________________ 3 Fachbereich Soziale Leistungen ____________________________ 7 Organisation und Steuerung_____________________________ 7 Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung _______ 10 Hilfe zur Pflege________________________________________ 10 Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege _________________ 11 Ergebnis des Produktbereiches ___________________________ 17 Hilfe zur Pflege________________________________________ 20 Kennzahlen der Hilfe zur Pflege _________________________ 20 KIWI-Bewertung „Hilfe zur Pflege“ _______________________ 36 Eingliederungshilfe_____________________________________ 38 Vergleichende Personalbemessung ________________________ 40 Allgemeines ________________________________________ 40 Ergebnisse der einzelnen Aufgaben ______________________ 41 i 6893 Soziales Soziales Inhalte, Ziele und Methodik Das Prüfgebiet „Soziales“ umfasst das Ergebnis des Produktbereiches 05 „Soziale Leistungen“ insgesamt. Schwerpunktmäßig betrachten wir die Leistungsorganisation, den Bereich Hilfe zur Pflege, die finanzielle Entwicklung der Eingliederungshilfe und die Personalmessung in typischen Aufgabengebieten des Produktbereiches. Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden die Erhebungen mittels standardisierter Interview- und Datenerhebungsbögen durchgeführt. An Unterlagen werden neben den Haushaltsplänen und Ergebnisrechnungen, Delegationssatzungen, interne Daten, wie z. B. Kreistags- und Ausschussvorlagen, Geschäfts-, Finanz- und Leistungsstatistiken, Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen und Leistungsdokumentationen genutzt. Managementübersicht Zusammenfassend kann das Ergebnis der Prüfung wie folgt dargelegt werden: Der Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner beträgt im Jahr 2009 rund 26,5 Euro. Hier besteht in Relation zu den günstigsten Kreisen noch ein Potenzial von rund drei Euro je Einwohner. Der unterdurchschnittliche Fehlbetrag im Kreis Euskirchen wird im Wesentlichen durch die sehr geringe Leistungsdichte bestimmt (Minimalwert der Vergleichskreise). Der Kreis Euskirchen erreicht im Jahre 2009 mit dem Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt mit 8,5 Prozent einen weit unter dem interkommunalen Durchschnitt liegenden Wert. Gegenüber unserer letzten Prüfung in 2006 (Betrachtungsjahr 2004) hat sich der Kennzahlenwert 2010 für den Kreis Euskirchen leicht verbessert. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 1 Soziales Dadurch ergibt sich für den Kreis Euskirchen ein Potenzial im Hinblick auf den individuell gesetzten Zielwert von 20 Prozent. Positiv wirken sich bereits die neuen Pflegefachkräfte (eine Stelle) aus. Eine weitere Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, kann zum Beispiel durch weitere Verbesserungen im Bereich Pflege- und Wohnberatung erfolgen. Die Steuerung im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ ist gut ausgeprägt. Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsdaten liegen vor. Die Datenlage ist insgesamt gut. Handlungsempfehlungen und Potenziale Handlungsempfehlungen Handlungsfelder Handlungsempfehlung Hilfe zur Pflege Erhöhung des Anteils der ambulanten Pflegeleistungen Seite 31 Personal Weiterer Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich Soziale Leistungen 32 Potenziale (gerundet) Handlungsfelder 2 Euro Potenzial Hilfe zur Pflege 200.000 Potenzial Pflegewohngeld 310.000 Gesamtpotenzial 510.000 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Strukturen Die Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen der Hilfe zur Pflege werden durch unterschiedliche Strukturkennzahlen (zum Beispiel Altersgruppen, Pflegeplatzdichte) maßgeblich beeinflusst. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognosen Angesichts der demografischen Entwicklung und des immer stärker Auseinanderfallens von Erträgen und Aufwendungen steht die kommunale Altenhilfe und -pflege vor neuen Herausforderungen. Ein erheblicher Umstrukturierungs-, Weiterentwicklungs- und Innovationsbedarf ist vorrangig im Bereich kommunaler Infrastruktur absehbar. Im Dezember 2009 waren in NRW 507.723 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Die Anzahl der älteren Bevölkerung steigt absolut und relativ an. Für den Kreis Euskirchen stellen sich die Bevölkerungszahlen wie folgt dar: Entwicklung Bevölkerungsanteile (Ist-Werte 2006 und 2009 sowie Prognosen 2015, 2020, 2025 und 2030) 32,5 30,0 26,8 32,1 30,2 29,3 ----- Prozent ----- 27,2 25,9 25,0 20,0 29,8 19,0 19,7 20,7 23,0 15,0 10,0 5,0 5,5 5,0 7,0 4,4 8,3 7,9 0,0 2006 2009 2015 45 bis unter 65 Jahre 2020 ab 65 Jahre Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 2025 2030 ab 80 Jahre 3 Soziales Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung im Kreis Euskirchen ist im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2009 von 19,0 auf 19,7 Prozent gestiegen. Der Anteil der Bevölkerung ab 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung steigt dabei im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2009 ähnlich an. Die Bevölkerungsvorausberechnung für 2030 weist mit 8,3 Prozent dagegen einen überproportionalen Anstieg auf. Im interkommunalen Vergleich 2009 zeigt sich folgendes Bild: Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung 2009 25 22,8 20,2 19,7 Mittelwert Kreis Euskirchen ----- Prozent ----- 20 16,7 15 10 5 0 Minimum Maximum Aufgrund der Bevölkerungsvorausberechnung ist 2030 mit fast 30 Prozent Personen über 65 Jahren zu rechnen (Quelle: IT.NRW). Dies bedeutet, dass im Kreis Euskirchen der Anteil älterer Menschen stärker anwächst als in den Vergleichskreisen. 4 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Anteil der prognostizierten Bevölkerung ab 65 Jahren an der prognostizierten Gesamtbevölkerung im Jahr 2030 35 32,6 28,8 ----- Prozent ----- 30 25 29,8 20,6 20 15 10 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Pflegeplatzdichte Als weitere Strukturkennzahl betrachten wir die Pflegeplatzdichte. Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung. Mit der Pflegeplatzdichte bilden wir die Anzahl der stationären Pflegeplätze je 1.000 Einwohner über 65 Jahre ab. Bezogen auf den relevanten Personenkreis ergibt sich im Kreis Euskirchen ein Wert von 54 pro 1.000 Einwohner über 65 Jahre, der das Angebot und die entsprechende Bevölkerung widerspiegelt. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich damit eine überdurchschnittliche Quote. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 5 Soziales Anzahl der stationären Pflegeplätze pro 1.000 Einwohner ab 65 Jahre (Pflegeplatzdichte) 80 70 ----- Pflegeplätze ----- 70 60 48 50 40 54 34 30 20 10 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Viele Neubauten von Seniorenheimen im Kreis Euskirchen sind auf die günstigen Grundstückspreise sowie die landschaftlich schöne und ruhige Lage zurückzuführen. Eine Beteiligung des Kreises bei Entstehung neuer Heime ist gegeben. Jedoch stehen die Interessen der kreisangehörigen Kommunen (zum Beispiel Schaffung von Arbeitsplätzen) im Gegensatz zum Interesse des Kreises Euskirchen in der Hilfe zur Pflege. 6 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Fachbereich Soziale Leistungen Organisation und Steuerung Die Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Sozialamtes werden wie folgt bewertet1: Gesamtsteuerung Soziale Leistungen Standardisierte Bewertung von Anforderungen an die Ausprägung der Qualität von Steuerungsleistungen auf einer Skala von 0 bis 4 Anforderung Produktorientierte Leistungsorganisation Soziales, Jugend, Gesundheit und Schule sind in einem Fachbereich bzw. Dezernat organisiert. Der Leitung des Sozialamtes / Fachbereichs Soziales sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrollings zur Steuerungsunterstützung (dezentrales Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und personalisiert. Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen. Die Produktgruppen/Abteilungen bewirtschaften ihre Budgets selbstständig, monatlich werden Plan- und Istentwicklungen als Gegenstand von Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung, Anpassung von Planwerten) dokumentiert. Zur Steuerung der sozialen Infrastruktur und eines wirkungsvollen Mitteleinsatzes sowie zur Vermeidung von Fehlentwicklungen liegen sozialfachliche Daten und Prognosen (z.B. Sozialberichterstattung) vor. Optimierter Workflow Es besteht eine enge Abstimmung/Verzahnung mit anderen Fachbereichen wie z.B. Bildung, Kultur, Jugend, Wohnumfeld, Stadtentwicklung, Gesundheit, Verkehr und Wirtschaft. Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu steuerungsrelevanten Kennzahlen zusammen geführt und bilden fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die Ziel- und kennzahlengestützte Steuerung der Bereiche bildet. Geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Überprüfung kostenintensiver Fälle, Leistungsansprüche gegenüber Dritten, Zuschusscontrolling etc.) werden von der Führung durchgeführt. Bewertung 4 4 3 3 1 3 3 3 Die Bewertungen werden wie folgt begründet: 1 nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 7 Soziales Produktorientierte Leistungsorganisation Soziales, Jugend, Gesundheit und Schule sind im Kreis Euskirchen im Geschäftsbereich III organisiert. Die Aufgaben der Heimaufsicht werden ebenfalls im Sozialamt wahrgenommen. Wir halten eine Zusammenführung der genannten Organisationseinheiten in einem Bereich aufgrund der fachlichen Verknüpfungspunkte für sinnvoll und bewerten dies positiv. Controlling Der Leitung des Sozialamtes sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrollings zur Steuerungsunterstützung direkt zugeordnet. Das dezentrale Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt und in Berichten zusammengeführt. Insgesamt gute Datenlage. So liegen zum Beispiel die Ergebnisse 2010, Angaben zur Verteilung nach Pflegestufen, zum durchschnittlichen Eintrittsalter bei der stationären Aufnahme sowie zur Dauer des Leistungsbezugs vor. Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Nach § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sollen Ziele und Kennzahlen bestimmt und als Grundlage für die Gestaltung der Planung und Steuerung dienen. Die Ziel- und Kennzahlenbildung im Sozialamt des Kreises Euskirchen umfasst erste Schritte im Sozialplan, dem Haushaltsplan und der Jahresrechnung. Die Daten werden durch Kennzahlenwerte ergänzt, die zum Beispiel Auskunft über die Personalintensität sowie Angaben über Leistungsbezieher, Beratungen, Anträge usw. geben. Im August 2000 wurde der Öffentlichkeit der erste Sozialplan für den Kreis Euskirchen vorgestellt. Diese Dokumentation der sozialen Angebote ermöglicht eine Übersicht über die Strukturen und Zielgruppen und dient der Information und der Vergleichbarkeit. Ergänzt wird der Sozialplan durch die vorhandenen sektoralen Teilpläne. Die Sozialberichterstattung erscheint verbesserungsfähig. Die Fortschreibung des 200 Seiten umfassenden Sozialplanes datiert vom November 2006. 8 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren Das Sozialamt des Kreises Euskirchen nutzt das Verfahren Prosoz S. Aus unserer Sicht sollten mit einem elektronischen Anwendungsverfahren zur Prozessoptimierung folgende Ziele verbunden sein: ƒ Erhöhung der Produktivität der Arbeit des Anwenders; ƒ Integration verschiedener Arbeitsbereiche der Sozialhilfe in einer Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten; ƒ Datenintegrität und Vermeidung von Redundanzen (Mehrfacherfassung und Vergeudung von Speicherkapazität); ƒ Operative Steuerung (Administration, Disposition, Information und Planung) auf einer Datenbasis im standardisierten Anwendung und ƒ Vermeidung doppelter Aktenführung durch ausschließliche Nutzung des elektronischen Datenbestandes (elektronische Akte). Internet-Auftritt / Pflegedatenbank Der Internetauftritt ist ein wichtiger Baustein der Öffentlichkeitsarbeit zum Bereich Hilfe zur Pflege. Insbesondere die Aktionen und Bemühungen zum Konzept „ambulant vor stationär“ sollten auf der Internetseite des Kreises schnell erreichbar sein und einen größeren Raum einnehmen. Eine Pflegedatenbank ist vorhanden. Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung Der empfohlene Einsatz von Pflegefachkräften wurde aufgegriffen. Seit 2010 besteht eine Stelle. Die Prüfung der Heimnotwendigkeit erfolgt bei den Pflegestufen 0 und 1. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 9 Soziales Hilfe zur Pflege Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege Die Anforderungen an die Steuerung der Hilfe zur Pflege werden wie folgt bewertet2 Gesamtsteuerung Hilfe zur Pflege Standardisierte Bewertung von Anforderungen an die Ausprägung der Qualität von Steuerungsleistungen auf einer Skala von 0 bis 4 Anforderung Bewertung Die Aufgaben der Planung, Steuerung und wirtschaftlichen Hilfe in der Leistungsorganisation sind zusammengeführt. Die Unterhaltssachbearbeitung ist spezialisiert. 4 Der Sozialhilfeträger wirkt beim Abschluss von Vereinbarungen mit. 3 Die Pflege- und Wohnberatung wird zentral gesteuert und dezentral in den Städten und Gemeinden angeboten. Dabei wird der Grundsatz ambulant vor stationär beachtet. Es findet eine individuelle Hilfeplanung für Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen durch Pflegefachkräfte des Sozialhilfeträgers statt. Die Überleitung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist durch zielgerichtete und standardisierte Verfahren organisiert. Es sind abgestimmte Verfahren der Begutachtung und Hilfeplanung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit dem Ziel der rechtzeitigen Inanspruchnahme der Angebote der Pflegeberatung und Hilfeplanung bei Pflegestufe 0 und 1, vereinbart. Qualifizierte Angebote für die pflegenden Angehörigen sind im Kreisgebiet flächendeckend vorhanden. Pflegeergänzende Leistungen (hauswirtschaftliche Hilfen, Beaufsichtigung, psychosoziale Betreuung) und komplementäre Hilfen zur Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit sind im Kreisgebiet entwickelt. Wohn- und Pflegemodelle (differenzierte Angebote mit ambulanten Versorgungsschwerpunkten) sind in den Städten und Gemeinden entwickelt. Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz sind im Kreisgebiet entwickelt und miteinander vernetzt. Kleinräumige Netzwerke in der Altenhilfe in den kreisangehörigen Kommunen sind aufgebaut und miteinander verzahnt. 3 4 4 3 3 3 3 2 3 2 Zentralisierung Die Aufgaben der Planung, Steuerung und wirtschaftlichen Hilfe in der Leistungsorganisation sind im Kreis Euskirchen zusammengeführt. 2 nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 10 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Schwerpunktsachbearbeitung Die Erträge aus Unterhaltszahlungen sind durch Spezialisierung gesteigert worden. Insgesamt liegen die Werte 2009 auf einem mittleren Niveau. Abschluss von Vereinbarungen Der Kreis Euskirchen hat - wie viele andere örtliche Träger auch - den Landschaftsverband Rheinland (LVR) mandatiert für den Abschluss vor Versorgungsverträgen mit vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dieses Verfahren hat sich nach Ansicht des Kreissozialamtes in der Praxis bewährt. Unsere Auswertung der Entgelte SGB XI innerhalb des LVR bestätigt die Auffassung, da die Sätze unter dem Mittelwert der anderen Kreise liegen und somit ein Handlungsbedarf als nicht gegeben erscheint Pflegeberatung Die Pflegeberatung bündelt Informationen und leitet sie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen an diese weiter. Es werden zum Beispiel Gesprächskreise für pflegende Angehörige oder Entlastungsangebote vorgehalten. Dies wird durch das Zentrale Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) und Pflegestützpunkte unterstützt. Freiwillige Zuschüsse für den Ausbau von komplementären bzw. ambulanten Leistungen werden im Kreis Euskirchen nicht gewährt. Seit 2010 setzt eine Pflegefachkraft folgende Aufgaben um: ƒ Prüfung der Heimnotwendigkeit bei Pflegestufen 0 und 1 • Pflegegutachten für nach § 264 SGB XII) • individuelle Hilfeplanung • Pflegeberatung • Ansprechpartner/Kooperation mit Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde • Amtshilfe für kommunale und auswärtige Sozialämter. Nichtpflegeversicherte Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 (Krankenversichert 11 Soziales Hierdurch konnte in rund 20 Prozent der Fälle eine Heimunterbringung vermieden werden. Gemeinsam mit der Kollegin im Z.I.P. wurden im Jahr 2010 insgesamt 760 Anfragen bearbeitet. Beim Großteil der persönlich erscheinenden Ratsuchenden und bei allen aufsuchenden Beratungen wurden durch die Pflegefachkraft individuelle Hilfeplanungen erstellt (Case-Management). Individuelle Hilfeplanung Insbesondere der Aufbau eines Case-Managements wird im Kreis Euskirchen einer der Aufgabenschwerpunkte für 2011 sein. Einsatz von Pflegefachkräften Mit dem Einsatz einer Verwaltungs- und einer Pflegefachkraft hat der Kreis Euskirchen die Empfehlung aus der letzten überörtlichen Prüfung umgesetzt. Es findet eine umfassende Beratung bis hin zur aufsuchenden Hilfe statt. Das Verfahren zur Überleitung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen vom Krankenhaus ist durch einen Überleitungsbogen standardisiert. Die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern erfolgt in Absprache mit der Pflegeberatung. Pflegestützpunkte Im Kreis Euskirchen gibt es zwei Pflegestützpunkte in der Trägerschaft der AOK bzw. des Kreises. Dort bekommen die Bürger konkrete Auskünfte zum Beispiel zu Pflegeheimen, Pflegediensten, Pflegeleistungen und zur Pflegeversicherung sowie zu allen weiteren Anliegen rund um das Thema Pflege. 12 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Vereinbarung abgestimmter Verfahren der Begutachtung und Hilfeplanung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Der Leistungsumfang der ambulanten Hilfen wird bei nicht versicherten Personen durch die Pflegefachkraft festgelegt. Die Punktwerte der Pflegedienste sowie das MDK-Gutachten werden bei begründeten Anlässen durch die Pflegefachkraft geprüft. Der MDK spricht in seinen Begutachtungen Versorgungsempfehlungen aus, die häufig zu Heimaufnahmen führen. In Folge dieser Empfehlungen können die Kreise den Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe (§ 13 I SGB XII) nicht erreichen und werden wirtschaftlich belastet. Obwohl in Euskirchen keine Vereinbarung mit dem MDK vorliegt, zeigen die Erfahrungen, dass speziell für die unteren Pflegestufen in der Regel keine Heimnotwendigkeit bescheinigt wird. Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen bzw. dem MDK zeigt, dass auch die Pflegekassen – schon aus Kostengründen - daran interessiert sind, möglichst lange die häusliche Pflege zu erhalten und nur dann, wenn diese tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden kann, eine Heimunterbringung empfohlen wird. Durch die Pflegestützpunkte ist auch ein enger Kontakt mit den Pflegekassen gegeben. Der Anteil der Pflegebedürftigen innerhalb von Einrichtungen in Pflegestufe 0 liegt in Euskirchen unterdurchschnittlich während er in Stufe 1 weit über dem Mittelwert liegt. Eine ähnliche Situation ergibt sich in den Stufen 2 und 3. Die überdurchschnittlichen Anteile der Pflegestufen 1 und 3 in stationären Einrichtungen sind nach Ansicht des Kreises Euskirchen zumindest teilweise durch die im Kreis vorhandenen Spezialeinrichtungen erklärbar (zum Beispiel „Vellerhof“ mit überwiegend Einstufungen nach Pflegestufe 1, begründet durch die Krankheitsbilder wie Alkoholsucht/KorsakowSyndrom, paranoide Zustände sowie Psychosen mit Verwahrlosungstendenzen). In einer im Kreisgebiet vorhandenen Einrichtung für Schwerstpflegefälle (Communio in Christo) erfolgen die überwiegenden Einstufungen nach Stufe 3. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 13 Soziales Qualifizierte Angebote für die pflegenden Angehörigen Das Sozialamt weist bei den Beratungen umfassend auf diese Angebote hin. Dieses geschieht sowohl durch die Pflegefachkräfte als auch durch die einzelnen Sachbearbeiter/innen. Auch die Pflegekassen bieten Kurse für pflegende Angehörige an. Der Wegweiser "Im Leben stehen..." wird in 3. Auflage angeboten. Dieser Wegweiser enthält Informationen für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen zu den vielseitigen Freizeit-, Pflege- und Beratungsangeboten im Kreis Euskirchen. Zentral koordinierte und dezentral organisierte Pflege- und Wohnberatung mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ (§§ 4, 6 PfG NW, § 17 SGB I) Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen sind trägerunabhängig zu beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren. Alle Kreise haben seit 2010 Beratungsstellen, die trägerunabhängig Auskünfte erteilen. Die Ausprägung und Intensität der Beratung ist sehr unterschiedlich in den kreisangehörigen Kommunen anzutreffen. In Euskirchen sind zwei Pflegestützpunkte eingerichtet. Entwicklung von Wohn- und Pflegemodellen und Erweiterung der Hilfsangebote für Menschen mit Demenz Alternative Wohnformen sind vor allem angesichts des Rückgangs der familiären sozialen Netze in Zukunft wichtige Alternativen zum „normalen Wohnen“. Für ihre Verbreitung bedarf es jedoch gezielter Unterstützung, und die Konzepte müssen für die zukünftigen Anforderungen weiterentwickelt werden. Die Versorgung alter und behinderter Menschen mit adäquatem Wohnraum steht bei vielen Kommunen seit Jahren im Fokus der Altenpflegeplanung. Die Entwicklung ambulanter Wohn- und Pflegekonzepte ist unumgänglich, um den derzeitigen und zukünftigen Bedarf an alten- 14 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales gerechten Wohnformen zu decken und so einer vorzeitigen stationären Aufnahme entgegenzuwirken. Die Evaluation der Wirksamkeit der Leistungen und Angebote wird durch die unmittelbare Einbindung in die Leistungsprozesse der Produktgruppe erleichtert. Die Pflege- und Wohnberatung kann als Angebot vor der wirtschaftlichen Hilfegewährung genutzt und in Beratungs- und Antragsverfahren unmittelbar eingebunden werden. Die Leistungssachbearbeiter können im Rahmen der Pflegeberatung über wirtschaftliche Hilfen und Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen frühzeitig in Informationsund Beratungsprozesse eingebunden werden. Kooperationen/Vernetzungen bestehen im Kreis Euskirchen im Sozialund Gesundheitsbereich im Rahmen der Sozialkonferenz, der PsychoSozialen Arbeitsgemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Euskirchen. Stärkung von Hilfsangeboten für die pflegenden Angehörigen Die Tagespflege sollte ein stabiler Bestandteil des gesamten Leistungsangebotes in der Pflege darstellen. Sie gewährleistet neben den in der Tagespflege erzielten pflegerischen Effekten eine wirksame Entlastung der Pflegepersonen aus dem familiären Umfeld. Gerade für Menschen mit Demenz sind die Angebote der Tagespflege häufig sinnvoll. Mit der Änderung des Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung kann erwartet werden, dass Angebote der Tagespflege für die Gruppe der Menschen mit Demenz leichter erreicht werden können. Die Nutzung der Kurzzeitpflege ist wie die Tagespflege im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege zu sehen, für die sie Entlastungseffekte bringt. Kurzzeitpflege leistet einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung und Stützung der häuslichen Pflege und hilft, Krankenhausund Heimaufnahmen zu vermeiden. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Kurzzeitpflege im Verbund mit Leistungsangeboten im gesamten vorpflegerischen Bereich und dem Bereich der ambulanten Versorgung zu sehen. Die aktuell bestehenden Tages- und Kurzzeitpflegeplätze weisen im Kreis Euskirchen in der Summe eine steigende Tendenz auf. Festgestellt werden konnte auch, dass die bestehenden Angebote zunehmend stärker genutzt werden. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 15 Soziales Die Aktivitäten der Kassen sowie von Trägern der freien Wohlfahrtspflege konzentrieren sich in den letzten Jahren auf Fortbildungen und die Schaffung von Hilfsangeboten für Menschen mit besonderem Pflegebedarf sowie auf Hilfen für die pflegenden Angehörigen und offene Angebote der Seniorenarbeit. Verbesserung komplementärer Hilfen und Pflege ergänzender Leistungen zur Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit Die Förderung der komplementären Hilfen und Pflege ergänzender Leistungen ist ein wichtiger Baustein in der kommunalen Alten- und Pflegelandschaft. Mit dem rechtzeitigen steuernden Eingriff können die Kreise die zukünftige Entwicklung beeinflussen. Komplementäre ambulante Dienste halten bedarfsorientierte Versorgungsleistungen im vorpflegerischen bzw. Pflege ergänzenden Bereich vor, die alte, kranke und behinderte Menschen bei der selbständigen Haushaltsführung unterstützen und es ihnen ermöglichen, so lange wie möglich und gewünscht in der eigenen Häuslichkeit zu leben. In den Kreisen sind die Angebote zur persönlichen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen sehr unterschiedlich entwickelt. Auch im Kreis Euskirchen sehen wir noch Entwicklungspotenzial. 16 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Ergebnis des Produktbereiches Ergebnis des Produktbereiches 05 je Einwohner Das Ergebnis ermitteln wir auf der Grundlage der kommunalen Rechnungsergebnisse des Teilergebnisplanes zum Produktbereich „05 Soziale Leistungen“. Im Produktbereich 05 sind folgende Produktgruppen zu empfehlen: ƒ Produktgruppe Hilfen nach dem SGB XII ƒ Produktgruppe Grundsicherung nach dem SGB II ƒ Produktgruppe Sonstige Soziale Leistungen (BAföG, USG, Betreuungsstelle, Lastenausgleich, Aussiedler- und Vertriebenenbelange, Heimaufsicht, UVG, Pflegewohngeld, Leistungen für schwer behinderte Menschen und sonstige soziale Leistungen) Besonderheiten bei der Produktzuordnung im Kreis Euskirchen bestehen im Hinblick auf UVG im Jugendamt sowie BAföG in der Abteilung Schulen. Darstellung der Ist-Situation Das nachfolgend dargestellte Ergebnis der sozialen Leistungen verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung eingesetzt wird. Im Jahr 2009 liegt das Ergebnis „Soziale Leistungen“ (Aufwendungen abzüglich Erträge = Fehlbetrag) für den Kreis Euskirchen bei insgesamt rund 35,7 Millionen Euro (einschl. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen). Zur Begrenzung des Erhebungsaufwandes wird auf einen internen Zeitreihenvergleich verzichtet. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 17 Soziales Im interkommunalen Vergleich zeigt sich bezogen auf das Jahr 2009 folgendes Bild: Fehlbetrag der sozialen Leistungen je Einwohner 2009 350 303 ----- Euro ----- 300 250 200 150 193 186 Mittelwert Kreis Euskirchen 116 100 50 0 Minimum Maximum Die Verteilung nach den definierten Produktgruppen „Hilfen nach dem SGB XII“, Grundsicherung nach dem SGB II“ und „Sonstige soziale Leistungen“ verdeutlicht, wo der Schwerpunkt der sozialen Leistungen im Kreis Euskirchen liegt. Anteile an dem Ergebnis der sozialen Leistungen in Prozent Anteil der Grundsicherung nach dem SGB II 43,7 Anteil der Hilfen nach dem SGB XII 39,6 Anteil der sonstigen sozialen Leistungen 16,7 Im interkommunalen Vergleich weisen die Anteile im Kreis Euskirchen keine Auffälligkeiten auf. Weiterhin wird erkennbar, dass der Anteil der Hilfe zur Pflege an dem Fehlbetrag der sozialen Leistungen in Prozent im interkommunalen Vergleich unter dem Mittelwert liegt. 18 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Anteil der Hilfe zur Pflege an dem Fehlbetrag der sozialen Leistungen in Prozent 30 23,8 ----- Prozent ----- 25 20 15,5 15 10 14,2 9,7 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Kreis Euskirchen 19 Soziales Hilfe zur Pflege Die Finanzverantwortung wurde gemäß Artikel 20 des zweiten Modernisierungsgesetzes vom 9. Mai 2000 für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen des Personenkreises ab 65 Jahre schrittweise vom überörtlichen auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. In 2001 wurde der örtliche Träger mit 25 Prozent, in 2002 mit 50 Prozent und in 2003 mit 75 Prozent an den Aufwendungen beteiligt. Ab 2004 hat der örtliche Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen für diesen Personenkreis in voller Höhe zu tragen. Einfluss auf die Höhe der Ergebnisse hat auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das beispielsweise eine schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegeldes sowie der stationären Leistungen vorsieht. Ferner werden auch die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ausgeweitet. Kennzahlen der Hilfe zur Pflege Im Vorfeld und während der Prüfung haben wir die zur Kennzahlenbildung erforderlichen Grunddaten in einem engen Dialog mit dem Kreis Euskirchen erhoben und abgestimmt sowie die Kennzahlensystematik erläutert. Das Ergebnis der Hilfe zur Pflege (ohne Pflegewohngeld) beläuft sich nach dem Jahresabschluss 2009 des Kreises Euskirchen auf 4,9 Millionen Euro (ohne Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen). Interkommunaler Vergleich 2009 Die folgenden Kennzahlen stellen das Finanzvolumen und die Position des Kreises im kreisweiten Vergleich dar. Das Produkt "Hilfe zur Pflege" definieren wir einschließlich Beratung und Heimaufsicht, jedoch ohne Pflegewohngeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. 20 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Das Ergebnis (= Fehlbetrag) im interkommunalen Vergleich stellt sich danach wie folgt dar: Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege (ohne Pflegewohngeld) je Einwohner 2009 45 39,8 40 ----- Euro ----- 35 28,3 30 25,6 25 20 19,1 15 10 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen einer Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner in Klassen und Euro unter 20 20 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 ab 35 1 5 11 5 3 Da insgesamt sechs Kreise einen günstigeren Wert erreichen, wird deutlich, dass für den Kreis Euskirchen noch Verbesserungspotenzial besteht. Der unterdurchschnittliche Fehlbetrag im Kreis Euskirchen wird im Wesentlichen durch die sehr geringe Leistungsdichte bestimmt: Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 21 Soziales Anzahl der Leistungsbezieher an den Pflegebedürftigen nach Landespflegestatistik (Leistungsdichte) 25 20,7 ----- Prozent ----- 20 15 10 12,0 8,1 8,1 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen In 2009 erreicht der Kreis Euskirchen mit einem Wert von 8,1 % bezogen auf die Einwohner über 65 Jahre den Minimalwert im interkommunalen Vergleich. Die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt ist im Kreis Euskirchen ebenfalls unterdurchschnittlich ausgeprägt: Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt im Jahr 2009 ----- Leistungsbezieher ----- 25 21,5 20 16,1 15 13,7 12,4 10 5 0 Minimum 22 Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen Soziales Abhängigkeiten zwischen den Leistungsdichten für Leistungen nach der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sind relativ schwach ausgeprägt. Der Korrelationskoeffizient liegt im unteren Bereich. Die Leistungsdichte für die Leistungen nach dem SGB XII ist demnach maßgeblich auch von den Steuerungsleistungen (frühzeitige Beratung u. a.) abhängig. Eine Rolle spielt dabei der Anteil der ab 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, der in Euskirchen 2009 etwas unter dem Mittelwert liegt. In der Betrachtung je Leistungsbezieher liegt der Kreis Euskirchen – auch aufgrund der insgesamt sehr geringen Fallzahlen – bei einigen Kennzahlenwerten deutlich über dem Mittelwert der Vergleichskreise. Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher 2009 12.000 10.155 ----- Euro ----- 10.000 9.819 8.592 8.000 6.000 5.875 4.000 2.000 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen einer Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Klassen und Euro unter 7.000 7.000 bis unter 8.000 8.000 bis unter 9.000 9.000 bis unter 10.000 ab 10.000 2 5 6 11 1 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 23 Soziales Dabei weisen die Erträge im Kreis Euskirchen insgesamt für 2009 ein weit überdurchschnittliches Niveau aus: Erträge für die Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2.000 1.869 1.869 1.800 ----- Euro ----- 1.600 1.400 1.200 992 1.000 800 600 448 400 200 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Hierbei können auch Einmaleffekte (zum Beispiel Hausverkäufe) eine Rolle spielen, sodass ein Blick auf die Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen weitere Aufschlüsse erlaubt. Im interkommunalen Vergleich stellen sich die Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen wie folgt dar: Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Einrichtungen 2009 800 674 700 ----- Euro ----- 600 500 400 316 298 Mittelwert Kreis Euskirchen 300 200 100 89 0 Minimum 24 Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Im Rahmen einer Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen für die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher in Klassen und Euro unter 150 150 bis unter 250 250 bis unter 350 350 bis unter 450 ab 450 3 3 7 2 3 Ein Vergleich der Kreise bei den Erträgen von Unterhaltsverpflichteten hat gezeigt, dass eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung zu Einnahmesteigerungen führt. Gerade im Bereich Unterhalt wird der Sachbearbeitung ein hohes fachliches Know-how abverlangt. Zusätzlich steht bei einer Spezialisierung die Unterhaltsheranziehung nicht mehr hinter der Leistungsgewährung zurück. Die Unterhaltsverfolgung erfolgt im Kreis Euskirchen getrennt von der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege. Die Ertragssituation steht auch in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen der Unterhaltspflichtigen, wobei die Kaufkraft im Kreis Euskirchen ebenfalls fast den Landesdurchschnitt erreicht. Leistungskennzahlen Beeinflusst werden die Aufwendungen je Leistungsbezieher „Hilfe zur Pflege“ durch ƒ den Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt ƒ die Aufwendungen je stationärem Leistungsbezieher ƒ die Aufwendungen je ambulantem Leistungsbezieher und ƒ die sozioökonomischen Belastungsfaktoren im Kreisgebiet. Der Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt stellt sich im interkommunalen Vergleich wie folgt dar: Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 25 Soziales Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt 2009 45 42,0 ----- Prozent ----- 40 35 31,0 30 25 22,1 20 15 10 8,5 8,5 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Benchmark Im Rahmen der Klassierung stellen wir dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher in Klassen und in Prozent unter 12 12 bis unter 18 18 bis unter 24 24 bis unter 30 ab 30 2 7 6 8 3 Im Jahr 2009 erreicht der Kreis Euskirchen noch einen Kennzahlenwert von nur 8,5 Prozent. Durch die eingeleiteten Maßnahmen konnte der Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen auf 11,3 Prozent im Jahr 2010 gesteigert werden. Die ambulante Quote wird allerdings nicht isoliert betrachtet, sondern muss im Ergebnis auch zu einem geringen Fehlbetrag in der Hilfe zur Pflege führen. Aufgrund der insgesamt sehr geringen Personenzahl, die ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, halten wir für den Kreis Euskirchen einen Zielwert von 20 Prozent als ausreichend. Die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre (relevanter Personenkreis) im Jahresdurchschnitt zeigt sich wie folgt: 26 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt ----- Leistungsbezieher ----- 7,0 6,6 6,0 5,0 4,0 3,5 3,0 2,0 1,2 1,2 1,0 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Es wird erkennbar, dass der Kreis Euskirchen landesweit den geringsten Anteil außerhalb von Einrichtungen aufweist. Dies führt jedoch in Euskirchen nicht zu einer deutlich überdurchschnittlichen Quote bei den Leistungsbeziehern in Einrichtungen. Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je 1.000 Einwohner ab 65 Jahre im Jahresdurchschnitt ----- Leistungsbezieher ----- 20 18,0 18 16 14 12 10 12,4 12,5 Mittelwert Kreis Euskirchen 9,1 8 6 4 2 0 Minimum Maximum Dies bedeutet, dass der Kreis Euskirchen aufgrund der insgesamt geringeren Anzahl an Leistungsbeziehern der Hilfe zur Pflege nicht den Benchmark von 31 Prozent erreichen muss, sodass ein individueller Zielwert von 20 Prozent ausreicht. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 27 Soziales Für eine weitere detaillierte Betrachtung werden nun die Transferaufwendungen inner- und außerhalb von Einrichtungen getrennt dargestellt. Aufwendungen aus Transferleistungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher in Euro 14.000 11.272 ----- Euro ----- 12.000 10.000 11.272 9.941 7.241 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen 2009 8.000 7.132 7.000 6.188 ----- Euro ----- 6.000 4.919 5.000 4.000 3.646 3.000 2.000 1.000 0 Minimum 28 Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen Soziales Die Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher erreichen im Kreis Euskirchen bei der ambulanten Hilfe zur Pflege und bei der stationären Hilfe zur Pflege einen überdurchschnittlichen Wert. Die Höhe der Transferaufwendungen sowohl bei den ambulanten als auch bei den stationären Leistungsbeziehern hängt unter anderem von den pflegerischen Leistungen ab. Diese Leistungen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach Pflegestufen festgesetzt. Bei den stationären und ambulanten Hilfefällen ergibt sich für den Kreis Euskirchen im Jahr 2009 folgende Verteilung nach Pflegestufen: Anzahl der Hilfefälle in den Pflegestufen 0 bis 3 im Jahr 2009 ambulant stationär gesamt Pflegestufe 0 19 18 Pflegestufe 1 9 160 169 37 Pflegestufe 2 13 170 183 Pflegestufe 3 3 126 129 Im interkommunalen Vergleich ordnen sich die Anteile der Pflegestufen wie folgt ein: Anteile der Pflegestufen im interkommunalen Vergleich 2009 Kreis Euskirchen Mittelwert Pflegestufe 0 7,2 12,3 Pflegestufe 1 32,6 25,4 Pflegestufe 2 25,3 32,5 Pflegestufe 3 24,9 19,9 Unterdurchschnittlich zeigt sich insbesondere die Pflegestufe 0, in der im Kreis Euskirchen insgesamt nur 7,2 Prozent der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege eingestuft sind. Überdurchschnittlich stellen sich im Vergleich die Anteile der Pflegestufen 1 und 3 an den gesamten Pflegefällen dar. Die sozioökonomischen Belastungsfaktoren im Kreisgebiet sind in Euskirchen unterdurchschnittlich ausgeprägt. Die SGB II- und die Arbeitslosenquote liegen unter dem Durchschnitt der Vergleichskreise, während die Kaufkraft je Einwohner nur leicht unterdurchschnittlich ist. Die Bevölkerungsdichte ist sehr gering. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 29 Soziales Benchmark und Potenzialberechnung Hilfe zur Pflege Der Benchmark beim Anteil ambulanter Hilfen liegt bei 31 Prozent und wird von drei Kreisen erreicht. Der Wert ist das Ergebnis gezielter Steuerung und eines konsequenten Ausbaus ambulanter Hilfen unter Einbeziehung fachlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Am Benchmark berechnen wir das Potenzial, das durch eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen mittel- bis langfristig erreicht werden kann. Aufgrund der relativ guten Gesamtsituation im Kreis Euskirchen gehen wir hier von einem individuellen Zielwert von nur 20 Prozent aus: Quantifizierung Potenzial Hilfe zur Pflege Basisjahr 2009 Grundsatz ambulant vor stationär (mit individuellem Zielwert) Anteil Leistungsbezieher (LB) außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (Ist) 6.188 Euro bei 44 LB Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen insgesamt 272.300 Euro Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (Ist) Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen insgesamt (Ist) Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege insgesamt Individueller Zielwert Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen bei veränderter Relation Transferaufwendungen außerhalb von Einrichtungen (Soll) 11.272 Euro bei 474 LB 5.343.100 Euro 5.615.400 Euro 20 % 6.188 Euro bei 104 LB 641.100 Euro Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen bei veränderter Relation 11.272 Euro bei 414 LB Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen (Soll) 4.671.300 Euro Transferaufwendungen insgesamt (Soll) 5.312.400 Euro Potenzial 303.000 Euro Personal- und Sachaufwendungen für zusätzliches Personal, notwendige Umstrukturierungen und Transferleistungen Investionskostenzuschüsse für ambulante Dienste 70.000 Euro 30.000 Euro Potenzial (gerundet) 30 8,5 % bei insgesamt 518 LB = 44 LB Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 200.000 Euro Soziales Durch die Erhöhung des Anteils der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen entstehen gemäß § 10 PfG NW in Verbindung mit § 3 AmbPFFV höhere Transferleistungen bei den Investitionsaufwendungen für ambulante Pflegedienste. Hierfür berücksichtigt die GPA NRW pauschal für 50 Prozent der zusätzlichen ambulanten Fälle 1.000 Euro je Fall und setzt diesen Betrag (30.000 Euro) vom ermittelten Potenzial ab. Empfehlung Damit das Prinzip „ambulant vor stationär“ umgesetzt werden kann, sollten zunächst alle Möglichkeiten geprüft werden, um eine ambulante Versorgung (auch unter Einbeziehung professioneller oder komplementärer Angebote) sicherzustellen. Als individueller Zielwert des Anteils an Leistungsbeziehern außerhalb von Einrichtungen setzen wir den Wert von 20 Prozent fest, den wir mittelbis langfristig bei entsprechender Steuerung für erreichbar halten. Die Hilfeplanung durch Pflegefachkräfte des Sozialhilfeträgers fördert den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und führt zu Einsparungen bei den Fallkosten durch die Überprüfung und Festlegung des notwendigen Umfangs pflegerischer Leistungen im Einzelfall. Dazu müssen gut ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden. Nach Erfahrungen der GPA betreut eine Pflegefachkraft circa 300 Fälle. Sofern durch die Pflegefachkräfte ein qualifiziertes Casemanagement durchgeführt wird, ist der Personalschlüssel entsprechend zu erhöhen. Kommunen, in denen die Pflegefachkräfte zusätzlich eine Hilfeplanung durchführen, betreuen im Durchschnitt ca. 220 bis 250 Hilfefälle. Daraus resultiert – gegenüber der Situation 2010 mit insgesamt 549 Fällen - ein Bedarf von 1,0 Pflegefachkräften bzw. 70.000 Euro jährlich (rund 70.000 Euro Personal- und Sachaufwendungen für eine volle Stelle). Zur Förderung der komplementären Leistungen haben wir in unserer Berechnung eine Anschubfinanzierung vorgesehen. Insgesamt entsteht ein Finanzbedarf für Leistungen der Hilfe zur Pflege in Höhe von 100.000 Euro, denen ein Potenzial von 303.000 Euro gegenübersteht. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 31 Soziales Pflegewohngeld In die Betrachtung beziehen wir neben dem Ergebnis für Leistungsbezieher in stationären Pflegeeinrichtungen zusätzlich die Leistungen für Investitionskostenzuschüsse in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld) mit ein, da diese in voller Höhe vom örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzubringen sind. Aufwendungen aus Transferleistungen der Investitionskosten für vollstationäre Einrichtungen je Leistungsbezieher in Euro (Pflegewohngeld) 2009 9.000 7.498 8.000 ----- Euro ----- 7.000 6.000 5.000 6.125 5.561 Mittelwert Kreis Euskirchen 5.187 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Minimum Maximum Der Anteil der Pflegewohngeld-Selbstzahler im interkommunalen Vergleich für 2009 stellt sich im Kreis Euskirchen als Minimalwert der Vergleichskreise dar: 32 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Anteil der Leistungsbezieher von Pflegewohngeld ohne Sozialhilfe (Selbstzahler) an den gesamten Leistungsbeziehern von Pflegewohngeld in Prozent 50 44,0 45 ----- Prozent ----- 40 35 30,8 30 25 20 18,2 18,2 15 10 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Durch die mittel- bis langfristige Verschiebung des Anteiles der stationären Fälle hin zu einer ambulanten Hilfe ergeben sich auch Einsparungen beim Pflegewohngeld. Potenzialberechnung Pflegewohngeld Aufwendungen aus Transferleistungen der Investitionskosten für vollstationäre Einrichtungen je Leistungsbezieher in Euro (Pflegewohngeld nach § 12 PfG NW) wird nur gewährt für Pflegebedürftige nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Hierzu gehören nicht die Leistungsbezieher, welche nach Pflegestufe 0 eingestuft werden. Da in der Regel auch stationär Leistungsbezieher mit der Pflegestufe 0 untergebracht sind, werden bei Erhöhung des ambulanten Anteils im stationären Bereich nicht nur die Anzahl der Leistungsbezieher reduziert, welche Pflegewohngeld erhalten. Die Pflegestufen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgesetzt und weisen innerhalb der Vergleichskreise große Bandbreiten auf. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 33 Soziales Der Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen liegt in Euskirchen deutlich unter dem interkommunalen Durchschnitt der Vergleichskreise und wird positiv bewertet: Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen 2009 18 15,5 16 ----- Prozent ----- 14 12 10 7,6 8 6 4 3,8 3,1 2 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen In der Pflegestufe 1 erreicht der Kreis Euskirchen im interkommunalen Vergleich dagegen den Maximalwert. Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 1 innerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen 2009 40 34 ----- Prozent ----- 35 28 30 25 34 20 20 15 10 5 0 Minimum 34 Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirc hen Soziales Die GPA NRW geht davon aus, dass - auf der Basis der Daten des Kreises Euskirchen - rund vier Prozent der stationären Leistungsbezieher in Einrichtungen in der Pflegestufe 0 eingestuft werden. Ziel des Kreises Euskirchen sollte es sein, mit Hilfe der Pflegefachkräfte die Unterbringung von Fällen der Stufe 0 in stationären Einrichtungen gänzlich zu vermeiden. Somit entfällt – bei Erreichen des Zielwertes von 20 Prozent in der ambulanten Quote - für 96 Prozent der reduzierten stationären Leistungsbezieher das Pflegewohngeld. Potenzialberechnung Pflegewohngeld Einsparung bei den stationären Leistungsbeziehern Zielwert ca. 4 % ohne Pflegewohngeld Durchschnitt 5.383 Euro Pflegewohngeld (mit Sozialhilfe) je Leistungsbezieher Potenzial (gerundet) 60 Leistungsbezieher 57 Leistungsbezieher mit Pflegewohngeld 57 Leistungsbezieher x 5.383 Euro = 306.831Euro 310.000 Euro Das Volumen der Aufwendungen je Leistungsbezieher für die stationäre Hilfe zur Pflege im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung macht die Potenziale deutlich, die durch eine gezielte Steuerung des Vorrangs ambulanter Hilfen, gemessen am Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen, erzielt werden können. Gesamtpotenzial „Hilfe zur Pflege“ Potenziale Handlungsfeld Potenzial Hilfe zur Pflege Potenzial Pflegewohngeld Gesamtpotenzial Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Euro 200.000 310.000 510.000 35 Soziales KIWI-Bewertung „Hilfe zur Pflege“ Im Rahmen der KIWI-Bewertung werden die Ergebnisse der Steuerungsleistungen sowie die Kennzahlen der Hilfe zur Pflege in Form einer Indexierung zusammengefasst. Ist-Situation Die Betreuung der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen hat der Kreis Euskirchen auf die kreisangehörigen Kommunen delegiert. Zusammenfassend stellen sich die positiven Faktoren wie folgt dar: ƒ gute Datenlage (zum Beispiel Ergebnisse 2010 und Durchschnittliches Eintrittsalter bei der stationären Aufnahme sowie Dauer Leistungsbezug verfügbar) ƒ Ergebnis/Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner deutlich unter Mittelwert der Vergleichskreise, bietet aber noch Verbesserungspotenzial. ƒ Absolut betrachtet geringe Anzahl an Leistungsbeziehern und dadurch sehr geringe Leistungsdichte ƒ Der Anteil der Leistungsbezieher an den Pflegebedürftigen nach der Landesstatistik stellt landesweit den Minimalwert dar. ƒ Der Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von Einrichtungen ist sehr gering. ƒ Seit der letzten überörtlichen Prüfung hat der Kreis Euskirchen eine Pflegefachkraft eingestellt. ƒ Im Kreis Euskirchen sind zwei Pflegestützpunkte eingerichtet. Negative bzw. zu verbessernde Faktoren: ƒ 36 Viele Neubauten und Umbauten von Seniorenheimen im Kreis Euskirchen führen zu hohen Investitionskosten (Pflegewohngeld) und einer überdurchschnittlichen Pflegeplatzdichte. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales ƒ Bei den Finanzkennzahlen je Leistungsbezieher liegen die Werte für den Kreis Euskirchen überwiegend im oberen Bereich. ƒ Der Anteil der ambulanten Fälle konnte in der Zeitreihe nur leicht gesteigert werden, liegt aber mit 8,5 Prozent für 2009 und 11,3 Prozent für 2010 noch unter dem Mittelwert der Vergleichskreise. ƒ Pflegeergänzende Leistungen, spezielle Angebote für Menschen mit Demenz und kleinräumige Netzwerke in der Altenhilfe sind im Kreisgebiet noch nicht durchgängig entwickelt. Handlungsempfehlungen: ƒ Maßnahmen „ambulant vor stationär“ weiter zielgerichtet fortführen, um den Zielwert von 20 Prozent zu erreichen. ƒ Beim Fehlbetrag Hilfe zur Pflege je Einwohner besteht in Relation zu den günstigsten Kreisen noch ein Potenzial von rund drei Euro je Einwohner. KIWI Bewertung In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir das Handlungsfeld „Hilfe zur Pflege“ mit dem Index 3. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 37 Soziales Eingliederungshilfe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bietet ein umfangreiches und vielfältiges Spektrum an Leistungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behinderungen, angefangen von der Frühförderung für Kinder über die Werkstatt bis zum Platz in einer Wohneinrichtung und vielem mehr. In NRW sind die Kreise als örtliche Sozialhilfeträger für alle ambulanten Eingliederungshilfeleistungen zuständig, die keine Wohnhilfen darstellen. Für die Leistungen zum Wohnen in ambulanter und stationärer Form sowie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die beiden Landschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. In freier Trägerschaft besteht im Kreis Euskirchen eine Einrichtung der Lebenshilfe e.V., Kreisverband Euskirchen. Die Personalaufwendungen in Höhe von rd. 140.000 Euro werden vom Kreis Euskirchen übernommen. Im Kreisgebiet ist ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) beim Kreiskrankenhaus Mechernich angegliedert. Die Abrechnung erfolgt nach Fallpauschalen. Die Aufwendungen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nehmen einen immer größeren Umfang in allen Kreishaushalten ein. Wir betrachten die finanzielle Belastung dieser Leistungsart im interkommunalen Vergleich; eine nähere Untersuchung im Rahmen dieser Prüfung ist nicht erfolgt. Fehlbetrag der Eingliederungshilfe je Einwohner in Euro im interkommunalen Vergleich 2009 20 17,2 18 ----- Euro ----- 16 14 12 10 7,7 8 6,2 6 4 2 2,3 0 Minimum 38 Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen Soziales Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Fehlbetrag der Eingliederungshilfe je Einwohner in Klassen und Euro unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 9 9 bis unter 12 ab 12 2 6 10 6 2 Eine weitergehende Darstellung der Fallzahlen und Aufwendungen für die Frühförderung, Integrationshilfe und sonstigen Leistungen im interkommunalen Vergleich ist aufgrund der stark differierenden Datenlage bei den Vergleichskreisen nicht möglich. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 39 Soziales Vergleichende Personalbemessung Allgemeines Im Rahmen der Prüfung haben wir Stellenbedarfsvergleiche für typische Aufgabengebiete des Produktbereiches 05 durchgeführt. Der Stellenbedarfsvergleich orientiert sich bei einigen Aufgabengebieten an Richtwerten. Die Richtwerte haben wir aus der aktuellen Prüfung der Kreise entwickelt. Ausgehend von 25 Kreisen erreichen zum Beispiel fünf eine günstige Positionierung (s. Klassierung). Durch die Tatsache, dass mehrere der von uns geprüften Kreise den Richtwert erreicht bzw. unterschreitet, werden Besonderheiten innerhalb der Kreise im Wesentlichen ausgeglichen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass unsere nachfolgenden Stellenvergleiche lediglich als Anhaltspunkt dafür dienen sollen, ob das vorhandene Stellenvolumen in den untersuchten Aufgabenbereichen einer näheren Überprüfung bedarf. Eine solche Überprüfung wird in aller Regel nur durch vertiefende organisatorische Untersuchungen und Stellenbedarfsanalysen vollzogen werden können. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass Stellen/Aufgabeninhalte, örtliche Besonderheiten bzw. kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen, die wir im Rahmen der Prüfung nicht alle umfassend würdigen können, ein im Vergleich zu anderen Kreisen abweichendes Stellenvolumen durchaus erklären und rechtfertigen können. Der Aufgabenbereich Unterhaltssicherung (USG) wird nicht abgebildet, da es sich bei dieser Aufgabe um keine zukunftsorientierte Aufgabe handelt und der Personaleinsatz nur noch einen geringen Umfang einnimmt. 40 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Ergebnisse der einzelnen Aufgaben Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen Die Aufgaben der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind im Kreis Euskirchen - wie bei zahlreichen Kreisen - auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert und bleiben daher außer Betracht. Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Für den interkommunalen Vergleich sind auf der Basis der vorgegebenen Aufgabenbeschreibung insgesamt 5,25 vollzeitäquivalente Stellen in den Vergleich eingeflossen (einschl. ZIP). Auf der Basis der Fallzahlen 2009 (596 Leistungsbezieher einschl. Pflegewohngeld) ergibt sich folgende Positionierung im interkommunalen Vergleich: Leistungsbezieher (= Fälle) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle 2009 ----- Leistungsbezieher ----- 200 182 180 160 131 140 123 120 100 80 70 60 40 20 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen einer Klassierung stellen wir auch im Stellenvergleich dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Leistungsbezieher (= Fälle) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle in Klassen unter 80 80 bis unter 110 110 bis unter 140 140 bis unter 170 ab 170 3 5 9 5 2 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 41 Soziales Der vom Kreis Euskirchen erreichte Wert liegt nur leicht unter dem Richtwert von 140 Leistungsbeziehern je vollzeitäquivalenter Stelle, was durch die relativ geringen Personalaufwendungen je Leistungsbezieher bestätigt wird. Personalaufwendungen je Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 800 754 700 ----- Euro ----- 600 500 428 400 330 300 200 113 100 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Mit Blick auf das Erreichen des Zielwertes von 20 Prozent bei der ambulanten Quote erscheint eine höhere Personalausstattung angemessen. Mit Annäherung an diesen Zielwert sinkt die durchschnittliche Anzahl der Leistungsbezieher Hilfen in Einrichtungen beim Kreis Euskirchen wieder, sodass der Personalbedarf dann erneut überprüft werden sollte. 42 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Fachaufsicht Der Kreis Euskirchen nimmt für seine kreisangehörigen Kommunen die Fachaufsicht wahr. In Richtlinienkonferenzen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinen werden wesentliche Punkte festgelegt. Widersprüche werden zentral und Klagen werden dezentral bearbeitet. Im interkommunalen Vergleich gibt es erhebliche Unterschiede wie und in welchem Rahmen die Fachaufsicht durchgeführt wird und welche Tätigkeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreissozialamtes ausüben. Viele Kreise bedienen sich hier auch des Rechnungsprüfungsamtes, so dass keine umfassende Aufsichtstätigkeit im eigentlichen Sinne wahrgenommen wird. Der Stellenvergleich hat somit lediglich informatorischen Charakter. Ist-Stellen im Bereich Fachaufsicht je 100.000 Einwohner 1,6 1,4 ----- Ist-Stellen ----- 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 0,4 0,2 0,1 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Ist-Stellen im Bereich Fachaufsicht je 100.000 Einwohner in Klassen unter 0,2 0,2 bis unter 0,4 0,4 bis unter 0,6 0,6 bis unter 0,8 ab 0,8 3 9 3 5 3 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 43 Soziales Heimaufsicht Zur Verbesserung der Lebensumstände in Einrichtungen hat die Landesregierung mit Wirkung vom 10.12.2008 das Wohn- und Teilhabegesetz – WTG in Kraft gesetzt. Das Gesetz hat den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und ihre Rechte zu sichern. Die Intensität des Personaleinsatzes bei der Heimaufsicht ist in den Kreisen unterschiedlich ausgeprägt. Dieses begründet sich darin, dass einige Kreise die Heimaufsicht im Wesentlichen auf die ordnungsbehördliche Aufgabe beschränkt haben. Ausgehend von zwei vollzeitäquivalenten Stellen im Jahr 2009 ergibt sich im Stellenvergleich folgendes Bild: Ist-Stellen der Heimaufsicht je 100.000 Einwohner 2009 1,4 1,2 ----- Ist-Stellen ----- 1,2 1,0 1,0 0,7 0,8 0,6 0,4 0,2 0,2 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen der Klassierung zeigt sich, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Ist-Stellen der Heimaufsicht je 100.000 Einwohner in Klassen 44 unter 0,4 0,4 bis unter 0,6 0,6 bis unter 0,8 0,8 bis unter 1,0 ab 1,0 3 2 10 5 3 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Auf der Basis von 51 Einrichtungen im Kreis Euskirchen ergibt sich im interkommunalen Vergleich folgende Quote je vollzeitäquivalenter Stelle: Anzahl zu prüfender Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle der Heimaufsicht 2009 100 88 90 ----- Anzahl ----- 80 70 60 50 35 40 30 20 26 15 10 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Klassierung: Anzahl zu prüfender Einrichtungen je vollzeitverrechneter Stelle der Heimaufsicht in Klassen unter 15 15 bis unter 30 30 bis unter 45 45 bis unter 60 ab 60 2 8 7 1 3 Aufgrund der Vorgaben des WTG ist bei zahlreichen Kreisen zwischenzeitlich eine Personalaufstockung erfolgt. In Euskirchen werden umfangreiche Prüfungen (Rahmenprüfkatalog) vorgenommen. Die ambulanten Wohnangebote werden in die Heimaufsicht einbezogen. Eine Qualitäts- und Intensitätsprüfung wird seitens der GPA NRW im Rahmen des Stellenvergleichs nicht durchgeführt. Die Quote beim Kreis Euskirchen gibt daher keinen Anlass für personelle Maßnahmen, sondern zeigt, dass der Kreis bereits früher als andere auf die neue Situation des WTG reagiert hat. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 45 Soziales BaföG Die Bearbeitung der Ausbildungsförderung ist bei den Kreisen nicht immer dem Bereich Soziales zugeordnet. Vielfach ist dieses Produkt organisatorisch zum Beispiel dem Bereich Schule zugeordnet. Wir ordnen diese Aufgabe aufgrund des NKF-Vorschlages für die produktorientierte Gliederung des Haushaltsplans (Muster der Gemeindehaushaltsverordnung - Anlage 4B) dem Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – zu. Ausgehend von 1,3 Stellen im Jahr 2009 ergibt sich im Kreis Euskirchen folgendes Bild: Ist-Stellen für die Bearbeitung der Ausbildungsförderung nach dem BaföG je 100.000 Einwohner 2,0 1,7 ----- Ist-Stellen ----- 1,8 1,6 1,4 1,1 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,7 0,4 0,2 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Ist-Stellen für die Bearbeitung der Ausbildungsförderung nach dem BaföG je 100.000 Einwohner in Klassen 46 unter 0,7 0,7 bis unter 1,0 1,0 bis unter 1,3 1,3 bis unter 1,6 ab 1,6 2 7 9 5 1 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Auf der Basis von 532 Erst- u. Wiederholungsanträgen im Kreis Euskirchen zeigt sich für das Vergleichsjahr 2009 folgendes Bild: Anzahl Anträge von Ausbildungsförderung nach dem BaföG je vollzeitverrechneter Stelle 2009 700 625 ----- Anträge ----- 600 500 400 363 406 Mittelwert Kreis Euskirchen 300 192 200 100 0 Minimum Maximum Klassierung: Anzahl Anträge von Ausbildungsförderung nach dem BaföG je vollzeitverrechneter Stelle in Klassen unter 200 200 bis unter 300 300 bis unter 400 400 bis unter 500 ab 500 1 2 10 5 1 Der Richtwert liegt bei 400 Anträgen je vollzeitäquivalenter Stelle und wird vom Kreis Euskirchen leicht übertroffen. Die Entwicklung der Antragszahlen sollte weiter beobachtet werden. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 47 Soziales Eingliederungshilfe In der Betrachtung im Einwohnerbezug zeigt sich folgendes Bild: Ist-Stellen für die Bearbeitung der Eingliederungshilfe je 100.000 Einwohner 1,8 1,7 ----- Ist-Stellen ----- 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,8 0,6 0,4 0,3 0,4 0,2 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Ist-Stellen für die Bearbeitung der Eingliederungshilfe je 100.000 Einwohner in Klassen 48 unter 0,4 0,4 bis unter 0,7 0,7 bis unter 1,0 1,0 bis unter 1,3 ab 1,3 3 9 4 2 3 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Personalaufwendungen für die Bearbeitung der Eingliederungshilfe je Einwohner 1,00 0,92 0,90 ----- Euro ----- 0,80 0,70 0,60 0,50 0,39 0,40 0,31 0,30 0,20 0,10 0,09 0,00 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Ein interkommunaler Vergleich der Anzahl der Leistungsbezieher (im Jahresdurchschnitt) von Eingliederungshilfe je vollzeitverrechneter Stelle ist aufgrund stark unterschiedlicher Datenlage in den Vergleichskreisen nicht valide möglich. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 49 Soziales Feststellung einer Behinderung, Ausweise, Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr Ist-Stellen für die Leistungsbearbeitung nach §§ 69 und 145 SGB IX je 100.000 Einwohner 7,0 5,9 ----- Ist-Stellen ----- 6,0 5,0 4,0 3,7 3,6 Mittelwert Kreis Euskirchen 3,0 2,0 1,7 1,0 0,0 Minimum Maximum Klassierung: Ist-Stellen für die Leistungsbearbeitung nach §§ 69 und 145 SGB IX je 100.000 Einwohner in Klassen unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 4 4 bis unter 5 ab 5 2 3 8 3 3 Es werden die Anzahl der Erstanträge und der Änderungsanträge sowie die Anzahl der Nachprüfungen von Amts wegen als Bearbeitungsfälle berücksichtigt. Diese Aufgabenwahrnehmung wurde mit Wirkung vom 01.01.2008 von den aufgelösten Versorgungsämtern auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Für das Vergleichsjahr 2009 ist hier ein im Vergleich überdurchschnittlicher Personaleinsatz erkennbar. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung stellt sich die Arbeitsbelastung je Vollzeit-Stelle etwas geringer dar als im Mittel der Vergleichskreise, obwohl die Fallzahlen nach Angaben des Kreises um rund 30 Prozent gestiegen sind. Das Problem von Dauererkrankungen ist zu berücksichtigen. 50 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Anzahl der jährlichen Bearbeitungsfälle je vollzeitverrechneter Stelle für die Leistungssachbearbeitung nach §§ 69 und 145 SGB IX ----- Bearbeitungsfälle ----- 1.800 1.597 1.600 1.400 1.200 1.000 856 800 600 758 544 400 200 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Hilfen für behinderte Menschen im Arbeitsleben – Fürsorgestelle Das Aufgabenfeld umfasst zum Beispiel die Beratung von Schwerbehinderten, Arbeitgebern, Betriebsräten und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sowie Angelegenheiten des Kündigungsschutzes. Anzahl Leistungen je vollzeitverrechneter Stelle für die Bearbeitung der Hilfen für Behinderte im Arbeitsleben 600 558 ----- Leistungen ----- 500 366 400 300 220 200 100 50 0 Minimum Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen 51 Soziales Unterhaltsvorschuss (UVG) Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist die Leistungsgewährung nach dem UVG noch bei vielen Kreisen organisatorisch den Jugendämtern zugeordnet. Nach den Vorschriften für die Zuordnung von Aufgaben und Leistungen zu den Produktgruppen (Zuordnungsvorschriften Produktgruppen – ZOVPG) ist die Produktgruppe 341 (Unterhaltsvorschuss) dem Produktbereich 31 (Soziale Leistungen) zugeordnet worden und wird daher im Bereich Soziales betrachtet. Dem Personalbestand von 5,79 vollzeitäquivalenten Stellen in 2009 stehen in Euskirchen 984 Leistungsbezieher gegenüber. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich folgendes Bild: Anzahl Leistungsbezieher von UVG (Zahlfälle) je vollzeitverrechneter Stelle 2009 300 272 ----- Zahlfälle ----- 250 193 200 150 170 123 100 50 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Der GPA-Richtwert liegt bei 240 Zahlfällen. Im Rahmen der Klassierung stellen wir auch hier dar, wie viele Kreise sich in den einzelnen Segmenten einordnen. Anzahl Leistungsbezieher von UVG je vollzeitverrechneter Stelle in Klassen 52 unter 140 140 bis unter 180 180 bis unter 220 220 bis unter 260 ab 260 2 6 4 5 1 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Soziales Die Anzahl der sog. Rückstandsfälle bzw. Altfälle liegt mit insgesamt 1.674 beim Kreis Euskirchen im oberen Bereich der Vergleichskreise. Rückstandsfälle bzw. Altfälle im interkommunalen Vergleich 2009 ----- Rückstandsfälle ----- 2.500 2.272 2.000 1.674 1.397 1.500 1.000 500 400 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Vergleich zum Jahr 2008 sind in Euskirchen noch 190 Fälle hinzugekommen. Im interkommunalen Vergleich der Rückstandsfälle je vollzeitäquivalenter Stelle ergibt sich für Euskirchen mit 290 Fällen eine Positionierung unter dem Mittelwert von 350 Fällen. Nach eigenen Organisationsuntersuchungen des Kreises Euskirchen wurde festgelegt, dass von einer Vollzeitkraft 170 laufende Fälle und 250 Altfälle (Wertigkeit: 2/3 eines laufenden Falles) bearbeitet werden. Die Fallzahlen im UVG-Bereich werden zur Arbeitskontrolle und zum Nachweis bestimmter Ziele im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) regelmäßig erfasst. Im Jahr 2010 ist ein Anstieg auf 1.030 lfd. Fälle zu verzeichnen. Daraus ergibt sich eine hohe Zahl von abgeschlossenen Fällen. Die insgesamt zu bearbeitenden Fälle sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Da der Kreis Euskirchen selbst durch vertiefende organisatorische Untersuchungen den Stellenbedarf ermittelt, hat unser Stellenvergleich lediglich informatorischen Charakter. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 53 Soziales 54 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Soziales GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893