Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
240 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Überörtliche Prüfung
Kreis Euskirchen
Finanzen
GPA NRW
Heinrichstraße 1 · 44623 Herne
Postfach 101879 · 44608 Herne
Telefon (0 23 23) 14 80-0
Fax (0 23 23) 14 80-333
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Finanzen _______________________________________________ 1
Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1
Managementübersicht ___________________________________ 4
Analyseergebnisse und Handlungsempfehlungen_____________ 5
Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen ________________ 6
Wirtschaftliche Situation des Kreises ________________________ 6
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kreisgebiet __________ 6
Haushaltsausgleich ___________________________________ 10
Vermögenslage _______________________________________
Altersstruktur des Vermögens __________________________
Festlegung von Gesamtnutzungsdauern___________________
Sachanlagen ________________________________________
Finanzanlagen_______________________________________
17
18
19
21
21
Schulden- und Finanzlage _______________________________
Finanzrechnung _____________________________________
Rückstellungen ______________________________________
Verbindlichkeiten ____________________________________
Sonderposten _______________________________________
Eigenkapital ________________________________________
24
24
26
27
32
32
Ertragslage___________________________________________ 34
Ordentliche Erträge und Finanzerträge____________________ 34
Ordentliche Aufwendungen und Finanzaufwendungen ________ 37
Gesamtbetrachtung der Haushaltswirtschaft _________________ 41
Vorbereitungsstand zum Gesamtabschluss __________________ 44
i
Finanzen
Finanzen
Inhalte, Ziele und Methodik
Die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen bezieht sich auf die
Haushalsplanungen 2009 bis 2011. Dabei haben wir in der Zeitreihe die
mittelfristige Planung bis 2013 mit einbezogen. Auf Ist-Zahlen der Jahresergebnisse konnte nicht zurückgegriffen werden. Die Eröffnungsbilanz
zum Stichtag 01.01.2009 hatte noch vorläufigen Charakter. Einschlägige
Bestimmungen der Kreisordnung (KrO), Gemeindeordnung (GO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wurden in unsere Betrachtungen mit einbezogen. Die festgestellten Entwicklungen und die Positionierungen im interkommunalen Vergleich lassen eine Dokumentation
und Analyse der derzeitigen Situation des Kreises Euskirchen in Teilen
zu und sind Ansatzpunkt für Handlungsempfehlungen.
Ziel der Prüfung ist es, sowohl unter rechtlichen als auch insbesondere
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Haushaltssituation des Kreises Euskirchen darzustellen und zu analysieren. Vor diesem Hintergrund
werden die spezifischen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
sowie die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen und Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Aufgrund der nach unseren Erfahrungen teilweise noch bestehenden Unsicherheiten und differierenden Auslegungen der neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen in der kommunalen Landschaft nehmen wir zudem auch Rechtmäßigkeitsaspekte mit
in den Blick. Zudem betrachten wir den Vorbereitungsstand des Kreises
zum ersten Gesamtabschluss.
Wesentliche Eckpfeiler des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
(NKF) sind der vollständige Ausweis des Ressourcenaufkommens und –
verbrauchs. Dieses unterstützt die Kreise dabei, strategische Zielvorgaben für ihr Leistungsportfolio entwickeln zu können.
Wir haben diesen Gedanken des NKF aufgegriffen und lassen in unsere
Analysen bereits jetzt aus der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage absehbare Belastungen und Risiken für die zukünftige Haushaltswirtschaft einfließen. Dazu identifizieren wir positive wie negative
Sondereffekte auf die vorliegenden Haushaltplandaten, um die tatsächliche strukturelle Situation des Kreises erfassen zu können. Dieses
schließt auch die Auswirkungen bilanzpolitischer Maßnahmen des Kreises
ein, soweit dadurch die Planungen wesentlich beeinflusst werden. Hier-
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Finanzen
bei geht es uns jedoch nicht darum, die vom Kreis im rechtlich zulässigen Rahmen genutzten Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume in
Frage zu stellen oder einzuschränken.
Vielmehr soll durch das Erfassen der tatsächlichen strukturellen Haushaltssituation aufgezeigt werden, ob und in welcher Intensität ein grundlegender Handlungsbedarf zur Haushaltskonsolidierung besteht. Diese
mittel- und langfristig ausgerichteten Analysen zur wirtschaftlichen Gesamtsituation des Kreises ergänzen insofern die eher kurzfristigen Betrachtungen der formalen Haushaltssituation.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung und Bewertung der Haushaltswirtschaft berücksichtigen wir zudem die Besonderheiten des Spitzenbedarfskonzepts der Umlagefinanzierung sowie die haushaltswirtschaftliche
Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als kommunale
Gemeinschaft.
Kennzahlen
Die im Rahmen unserer Analysen gebildeten Kennzahlen werden in den
jeweiligen Berichtsabschnitten ausführlich erläutert. Es handelt sich um
Kennzahlen
aus dem NKF-Kennzahlenset NRW
sowie weiterer Kennzahlen zur vertiefenden Analyse.
Da wir, wie bereits oben erwähnt, nicht auf Ist-Daten des Jahresabschlusses zurückgreifen konnten, werden die gebildeten Kennzahlen auf
der Basis von Plandaten in den interkommunalen Zeitreihenvergleich,
die auf Ist-Daten beruhen, gestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses
des Kreises Euskirchen werden sich voraussichtlich die von uns gebildeten Kennzahlen verändern. Zusätzlich ist noch anzumerken, dass einige
Kennzahlen auf der Basis von Plandaten nicht gebildet werden konnten
bzw. im Rahmen dieser Prüfung nicht für sinnvoll erachtet wurde.
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Basisjahr des interkommunalen Vergleichs ist das Jahr 2009.
Feststellung
Im Rahmen unserer Prüfung konnte nicht auf Jahresabschlüsse
zurückgegriffen werden. Auch die Eröffnungsbilanz hatte noch
vorläufigen Charakter. Die Prüfung basiert daher auf Plandaten
der Haushalte 2009, 2010 und 2011.
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Finanzen
Managementübersicht
Unsere Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die Plandaten der Haushalte 2009 bis 2011, da der Kreis Euskirchen zum Zeitpunkt der Prüfung
noch nicht alle Arbeiten zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der
Folgeabschlüsse abschließen konnte. Aus diesem Grund ist darauf hinzuweisen, dass verschiedene Kennzahlen sich in Bezug zu den zukünftig
festzustellenden Jahresergebnissen der Jahre 2009 und 2010 verändern
können.
Die strukturellen Rahmenbedingungen weisen für den Kreis Euskirchen
eine mittlere Positionierung auf. Die ländlichen Strukturen des Kreises
spiegeln sich auch in den überwiegend kleineren Kommunen wider.
In den betrachteten Jahren 2009 bis 2014 wird sich der Hebesatz der
allgemeinen Kreisumlage nach den Angaben der Haushaltsplanung 2011
von 36,33 auf 43,14 Prozent verändern. In den davor liegenden Jahren
konnte der Hebesatz nur aufgrund zahlreicher Vermögensveräußerungen
stabil gehalten werden. Dies ist derzeit nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Folgen dieser Veräußerungen drücken sich ganz besonders in
der niedrigen Eigenkapitalquote aus.
Die haushaltswirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Kommunen
stellt sich im interkommunalen Vergleich schwieriger als im Landesdurchschnitt dar. Durch ein Personaleinsparkonzept und eine aktuell
durchgeführten Aufgabenkritik, versucht der Kreis Euskirchen die Belastungen im Rahmen der Umlagefinanzierung (für das Jahr 2010 wurde
eine allgemeine Umlage von rund 80 Mio. Euro geplant) möglichst gering zu halten.
Im Rahmen der Rekultivierung der seit 2005 stillgelegten Mülldeponie
können langfristig finanzielle Risiken verbunden sein, da ein Großteil der
liquiden Mittel, die für diese Maßnahme angespart wurden, zur Schuldentilgung verwandt wurde. Daher ist zwar der Stand der Verbindlichkeiten des Kreises Euskirchen interkommunal eher gering, langfristig
wird jedoch mit einem hohen Finanzbedarf, der u. U. nur durch die Aufnahme von Krediten oder durch eine Reduzierung der liquiden Mittel
gedeckt werden kann, gerechnet.
Die Verwaltungsnebenstelle, der Bauhof (soll vermarktet werden) und
die Straßen lassen aufgrund der bereits fortgeschrittenen Anlagenabnutzung langfristige Unterhaltungsmaßnahmen und/oder Investitionen erkennen. Aktuell kann jedoch noch kein Risiko erkannt werden.
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Analyseergebnisse und Handlungsempfehlungen
Haushaltswirtschaftlicher
Bereich
Haushaltsausgleich
Analyseergebnisse und
Handlungsempfehlungen
Kreisumlage konnte in der Vergangenheit nur aufgrund Veräußerungen niedrig gehalten
werden
Seite
12
Haushaltsausgleich
Entnommene Mittel zur Rekultivierung der Deponie sollten
nach wie vor in der Finanzplanung mit bedacht werden
13
Vermögenslage
Langfristig sind größere Investitionen zu erkennen
18 – 19
Verbindlichkeiten
Zurzeit kaum Verbindlichkeiten.
Langfristig kann es zu einem
Anstieg kommen.
27 ff.
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Finanzen
Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Kreis Euskirchen hat das Rechnungswesen zum 01.01.2009 auf das
NKF umgestellt. Aussagen dieser Prüfung basieren auf der Basis der vorläufigen Eröffnungsbilanz und den Haushaltsplanungen der Jahre 2009,
2010 und 2011.
Wirtschaftliche Situation des Kreises
Im Rahmen der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Kreises
sind auch die kreisangehörigen Kommunen mit ihrer Finanzsituation zu
berücksichtigen, weil sie über die Kreisumlage zur Finanzierung des
Kreishaushaltes beitragen. Daher betrachten wir neben dem Kreishaushalt auch summarisch die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen und die Umlagegrundlagen als Indikator für die allgemeine Finanzkraft im Kreisgebiet.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kreisgebiet
Umlagegrundlagen
Die Kreisumlage berechnet sich unter anderem auf den Grundlagen
Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen
Kommunen (Umlagegrundlagen). Die Umlagegrundlagen sind damit
auch ein Indikator für die Finanzkraft im Kreisgebiet. Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Entwicklung der Umlagegrundlagen des Kreises
Euskirchen und stellen sie in den interkommunalen Vergleich.
Je Einwohner haben sich im Kreis Euskirchen die Umlagegrundlagen der
gesamten kreisangehörigen Kommunen in den Jahren 2005 bis 2010 wie
folgt entwickelt:
Umlagegrundlagen Kreis Euskirchen
Jahr
6
Euro je Einwohner
2005
763
2006
796
2007
883
2008
980
2009
1.052
2010
1.014
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Interkommunal positioniert sich der Kreis Euskirchen wie folgt:
Umlagegrundlagen 2010 in Euro je Einwohner
1.600
1.400
----- Euro -----
1.200
1.000
800
600
400
200
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Die besser werdende konjunkturelle Lage im Kreis Euskirchen ist deutlich aus der o. a. Tabelle zu erkennen. Die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen steigen, in 2010 jedoch wieder leicht fallend,
von 2005 bis 2010 um 33 Prozent. Interkommunal positioniert sich der
Kreis Euskirchen zwischen dem Minimum- und Mittelwert.
In den Kommunen des Kreises Euskirchen stellen sich die Umlagegrundlagen je Einwohner in der Reihenfolge wie folgt dar:
Umlagegrundlagen je Einwohner der kreisangehörigen Kommunen 2010
Kommune
Euskirchen
Euro je Einwohner
1.093
Zülpich
1.026
Hellenthal
1.017
Mechernich
992
Weilerswist
990
Schleiden
989
Bad Münstereifel
977
Blankenheim
945
Kall
948
Nettersheim
915
Dahlem
895
Lediglich die Kreisstadt Euskirchen liegt mit ihrer Umlagegrundlage von
1.093 Euro je Einwohner knapp über dem landesweiten Mittelwert von
1.090 Euro je Einwohner. Zusätzlich zählen die Stadt Zülpich und die
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Gemeinde Hellenthal im Kreis zu den Kommunen mit den höchsten Umlagegrundlagen. Bereits die Stadt Mechernich positioniert sich rund 9
Prozent unter dem Landesschnitt und die Gemeinde Dahlem sogar 18
Prozent. Insgesamt kann die Finanzkraft der kreisangehörigen Kommunen als unterdurchschnittlich bezeichnet werden.
Absolut stellen die Umlagegrundlagen sich wie folgt dar:
Anteil Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen
Kommune
Umlagegrundlagen
Anteil in Prozent
Euskirchen
60.891.490
31
Mechernich
26.987.829
14
Zülpich
20.520.682
11
Bad Münstereifel
18.219.247
9
Weilerswist
16.128.967
8
Schleiden
13.254.976
7
Kall
11.226.175
6
8.412.460
4
Hellenthal
Blankenheim
7.884.342
4
Nettersheim
7.074.328
4
Dahlem
3.715.322
2
Die drei einwohnerstärksten Städte im Kreis Euskirchen bringen rund 56
Prozent der gesamten Kreisumlage auf. Mit 31 Prozent steuert die steuerstärkste Stadt Euskirchen den größten Anteil zur Umlagefinanzierung
bei, beansprucht aber auch einen Großteil der Leistungen, insbesondere
im Jugend- und Sozialbereich.
Feststellung
Der Kreis Euskirchen positioniert sich mit seinen Umlagegrundlagen interkommunal unter dem Mittelwert aller Kreise in NRW. Lediglich die Stadt Euskirchen liegt mit ihren Umlagegrundlagen
leicht über dem Mittelwert.
Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen
Um die haushaltswirtschaftliche Situation im Kreisgebiet summarisch
erfassen und beurteilen zu können, haben wir die für das Jahr 2010 geplanten Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen je Einwohner
in den interkommunalen Vergleich gestellt.
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Negative Jahresergebnisse je Einwohner 2010
0
----- Euro -----
-100
-200
-177
-300
-285
-400
-500
-377
-508
-600
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Mit 377 Euro Fehlbetrag je Einwohner positionieren sich die kreisangehörigen Kommunen rund 32 Prozent über dem landesweiten Mittelwert.
Damit kann deutlich festgestellt werden, dass die finanzielle Situation
des kreisangehörigen Raums in Euskirchen sehr angespannt ist. Lediglich die Gemeinde Nettersheim konnte für das Jahr 2010 ein positives
Jahresergebnis in der Haushaltsplanung ausweisen. Die Kommunen Kall,
Mechernich und Schleiden konnten unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage den Haushalt 2010 fiktiv ausgleichen. Von den übrigen
sieben Kommunen, die ihren Haushalt nicht fiktiv ausgleichen konnten,
waren Bad-Münstereifel, Hellenthal, Weilerswist und Zülpich zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO verpflichtet.
Feststellung
Die Situation der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Euskirchen macht den Handlungsbedarf zur Hauhaltskonsolidierung des
Kreishaushaltes deutlich. Die Kreisumlage bestimmt einen Großteil, wenn auch nicht ausschließlich, der kommunalen Finanzen
und ist somit abhängig vom Finanzbedarf des Kreises. Gleichzeitig
ist der Kreis abhängig von der Finanzkraft der Kommunen.
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Finanzen
Haushaltsausgleich
Der Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn die Gesamtsumme der Erträge
mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der Aufwendungen und
der Kreis somit positive Jahresergebnisse aufweisen kann.
Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt trotz eines Jahresfehlbetrags zudem als erfüllt, wenn noch die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe zur Verfügung steht (fiktiver Haushaltsausgleich).
Da auch die Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung die Pflicht zur
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen und aufgrund
des noch nicht aufgestellten Jahresabschlusses keine Istwerte dargestellt werden können, stellt die u. a. Zeitreihe ausschließlich auf die
Planwerte der Haushaltsplanungen 2009, 2010 und 2011 ab.
Jahresergebnisse
Im Folgenden bilden wir die Jahresergebnisse des Kreises Euskirchen
tabellarisch ab.
Salden der Ergebnisrechnungen
(Planwerte)
Haushaltsjahr *)
2010
2011
2012
2013
in Tausend Euro
Ordentliche Erträge
209.865
215.689
223.657
226.423
+ Ordentlicher Aufwand
217.186
224.219
230.819
233.508
= Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
-7.321
-8.530
-7.163
-7.085
+ Finanzergebnis
6.714
6.789
7.084
7.085
= Ordentliches Ergebnis
-607
-1.741
-79
0
0
0
0
0
-607
-1.741
-79
0
+ Außerordentliches
Ergebnis
= Jahresergebnis
*) Haushaltsansatz 2010 und 2011 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2011
bis 2013. Stand: Haushaltsplan 2010 und 2011.
Das Budget 300 (Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales) bildet mit
rund 105 Mio. Euro der geplanten Aufwendungen 2010 fast die Hälfte
der ordentlichen Aufwendungen des Kreishaushaltes. Die Landschaftsverbandsumlage i. H. v. 35 Mio. Euro stellt dabei weitere 16 Prozent der
ordentlichen Aufwendungen dar.
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Auf der Seite der ordentlichen Erträge stellen die Schlüsselzuweisungen
vom Land (19 Mio. Euro in 2010) und die Kreisumlage (112 Mio. Euro in
2010) rund zwei Drittel der gesamten Erträge dar.
Feststellung
Große Teile des Kreishaushaltes Euskirchen werden durch das
Budget 300 und die zu zahlende LVR-Umlage beeinflusst. Die Ertragsseite stellt im Wesentlichen Erträge aus der Kreisumlage und
Schlüsselzuweisungen des Landes dar.
Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Die Ausgleichsrücklage dient in erster Linie dazu, jährliche Schwankungen in den Jahresergebnissen aufzufangen. Solange negative Jahresergebnisse lediglich die Ausgleichsrücklage und nicht die allgemeine Rücklage verringern (fiktiver Haushaltsausgleich), tritt keine Genehmigungspflicht des Haushalts oder gar Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ein.
Da sich unsere Betrachtungen im Wesentlichen auf Werte der vorläufigen Eröffnungsbilanz und Planungsdaten des Haushaltes stützen, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Darstellung der Entwicklung des
Eigenkapitals. In der vorläufigen Eröffnungsbilanz 2009 wurden folgende
Werte ausgewiesen:
14,4 Mio. Euro allgemeine Rücklage
7,2 Mio. Euro Ausgleichsrücklage
Prozentual stellt sich das Eigenkapital damit nur unter fünf Prozent des
gesamten Kapitals dar. Das Eigenkapital stellt im Rahmen der Eröffnungsbilanz eine rein rechnerische Größe dar. Sie ist die Differenz aus
der Summe aller Vermögenswerte und der Summe von Fremdkapital
und Sonderposten. Die Höhe des Eigenkapitals sowie die Relation von
Eigenkapital zu Fremdkapital sind weitere Kriterien im Rahmen unserer
Analyse und Bewertung der Haushaltssituation des Kreises Euskirchen.
Ein niedriges Eigenkapital kann dazu führen, dass der Kreis Gefahr läuft,
bei negativen Jahresergebnissen zukünftig gegen das Verbot der bilanziellen Überschuldung nach § 75 Abs. 7 GO zu verstoßen. Eine ausreichende Eigenkapitaldecke zeigt zudem, dass den Schulden des Kreises
auch entsprechende Vermögenswerte gegenüberstehen.
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Finanzen
Empfehlung
Die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage decken zusammen nur knapp fünf Prozent der gesamten Bilanzsumme ab.
Veräußerungen in der Vergangenheit zur Deckung der Kreisumlage können hier deutlich erkannt werden. Negative Jahresergebnisse der Zukunft können nur in einem begrenzten Rahmen durch
die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage abgefangen
werden.
Der Kreis Euskirchen sollte daher bemüht sein, eigene und von
uns in diesem Gesamtbericht vorgeschlagene Konsolidierungsbemühungen konsequent umzusetzen, um damit den Umlagebedarf
senken zu können und negative Jahresergebnisse zu vermeiden.
Eines der haushaltswirtschaftlichen Ziele des Kreises Euskirchen muss es
sein, von den elf kreisangehörigen Kommunen eine möglichst geringe
Kreisumlage zu verlangen. Seit 1995 bis heute hat der Kreis Euskirchen
seinen Umlagebedarf durch folgende Maßnahmen um insgesamt 60 Mio.
Euro reduziert:
Maßnahmen zur Reduzierung des Umlagebedarfs
Jahr
Maßnahme
1994
Verkauf von Vorzugsaktien
in Tausend Euro
1995
Stammaktienverkauf
1998
Umwandlung Namens- in
Stammaktien
9.300
2003
Grundstücksveräußerung
695
2004
Auflösung Rücklage
Fremdanlieferung
2005
Grundstücksveräußerung
396
2007
Grundstücksveräußerung
529
Ab 2006
Nicht-Tilgung von inneren
Darlehen
775
25.000
7.900
15.000
Durch die o. a. Vermögensveräußerungen konnten der Finanzbedarf des
Kreises kurzfristig gedeckt und die kreisangehörigen Kommunen entlastet werden. Mit der Umstellung zum NKF im Jahr 2009 führten diese
Maßnahmen zu einem erheblichen Ressourcenverbrauch und damit zur
Reduzierung des Eigenkapitals.
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Finanzen
Feststellung
Durch die o. a. Maßnahmen konnte keine nachhaltige Entlastung
erzielt werden und nahezu alle Maßnahmen führten zu einem
gleichzeitigen Werteverzehr.
Weiter wurde die Kreditmarktverschuldung in der Vergangenheit durch
innere Darlehen zurückgeführt. Die Mittel stammen aus einer Sonderrücklage einer Abfalldeponie. Ab dem Jahr 2006 wurden Tilgungen i. H.
v. 15 Mio. Euro der inneren Darlehen ausgesetzt. Mit dem Übergang zur
Doppik gibt es jedoch keine inneren Darlehen im kameralen Sinne mehr.
Die verbleibenden Mittel der Sonderrücklage wurden in die liquiden Mittel eingebucht. Durch die Reduzierung der Kreditmarktverschuldung ist
es zu einer Reduzierung der liquiden Mittel gekommen. Es handelt sich
dabei um eine sog. Bilanzverkürzung (Geschäftsvorfall führte zu einer
Reduzierung der Aktiv- als auch auf der Passivseite). Durch dieses Vorgehen ist also kein Ressourcenverbrauch eingetreten. Auch die Aussetzung der Tilgungen ab dem Jahr 2006 führte zu keinem Eigenkapitalverzehr. Problematisch ist jedoch, dass die Mittel, die aus der kameralen
Sonderrücklage stammen, seit dem Jahr 2005 (Stilllegung der Abfalldeponie) zur Rekultivierung benötigt werden. Da zum Eröffnungsbilanzstichtag noch rund 162 Mio. Euro liquide Mittel (incl. Schuldscheindarlehen) in der Bilanz ausgewiesen wurden, dem jedoch rund 234 Mio. Euro
an Rückstellungen für Deponien und Altlasten gegenüberstehen, kommt
es kurzfristig zwar noch nicht zu einem Ausfall der Leistungsfähigkeit,
langfristig werden die Mittel aus der Sonderrücklage die zur Entschuldung beigetragen haben, jedoch benötigt und müssen ggf. durch die
Aufnahme von Liquiditätskrediten finanziert werden.
Feststellung
Der Kreis Euskirchen sollte auch weiterhin die in der kameralen
Zeit entnommenen Mittel der Sonderrücklage in die Finanzplanung mit einbeziehen.
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Finanzen
Zu den o. a. Maßnahmen zur Reduzierung der Kreisumlage geben wir
jedoch zu bedenken:
Die planmäßigen Reduzierungen des Vermögens zur Deckung des
vergangenen Umlagebedarfs führten zu einer Reduzierung des
Eigenkapitals.
Zugleich kann unter den jetzigen Bedingungen der kaufmännischen Buchführung die eigentliche Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage für nicht-planbare Faktoren kaum noch ausgeübt werden.
Es handelt sich um keine nachhaltige Lösung zur Entlastung der
Kommunen.
Eine dauerhafte Unterstützung des Finanzbedarfs ist nur durch
eine umfassende Aufgabenkritik und permanente Aufwandsanalyse möglich.
Mit mehr Nachhaltigkeit ist dagegen das in der Vergangenheit und auch
heute noch praktizierte Personaleinsparkonzept zu beurteilen. Dabei
wird auf klassische Konzepte zur Aufwandsreduzierung zurückgegriffen:
Besetzungssperren
Nichtverlängerung von Zeitverträgen
Niedrigere Stellenbewertung
Wegfall von Stellen
Einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Haushaltskonsolidierung hat
der Kreis Euskirchen durch seine im Jahr 2010 begonnene Aufgabenkritik, die sich über alle Produkte des Kreishaushaltes erstreckt, unternommen. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
14
Was sind die kostenintensivsten Leistungen innerhalb des Produktes?
Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den Aufwand
zu senken bzw. den Ertrag zu steigern?
Welche Auswirkungen haben die ergriffenen Maßnahmen?
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Finanzen
Welche Maßnahmen sind konkret in die Haushaltsplanungen aufgenommen?
Allgemeine Kreisumlage
Die Jahresergebnisse werden im Rahmen des Spitzenbedarfskonzeptes
zur Finanzierung der Kreise unmittelbar von der allgemeinen Kreisumlage beeinflusst. Die Hebesätze, die Umlagegrundlagen als Berechnungsgrundlage sowie das Umlagevolumen stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang. Zusätzlich erhebt der Kreis eine Jugendamtsumlage (in 2010 lag der Hebesatz bei 16,50 v. H.), eine VHS-Umlage (Defizitausgleich in 2010 bei 168.300 Euro) und eine ÖPNV-Umlage (Defizitausgleich in 2010 1,4 Mio. Euro).
Die Entwicklung der maßgeblichen Größen stellt sich wie folgt dar:
Hebesatzentwicklung des Kreises Euskirchen
Haushaltsjahr
2009
2010
in Prozent
Allgemeine Kreisumlage
36,33
41,33
in Mio. Euro
Allgemeine Kreisumlage
73,4
80,3
Umlagegrundlagen
202
194
Gegenüber dem Vorjahr wurde der Hebesatz 2009 geringfügig um 0,16
Prozent reduziert. Endscheidende Einflussgröße des Hebesatzes stellen
regelmäßig die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen dar.
Wesentliche belastende Faktoren stellen – wie bereits oben schon erwähnt - die Landschaftsverbandsumlage mit rund 35 Mio. Euro in 2009,
die Aufwendungen des Budget 300 (Bildung, Gesundheit, Jugend und
Soziales – in 2009 rund 71 Mio. geplant) und die erstmalige aufwandswirksame Jahresbezogene Zuführung von Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen dar.
Fast 40 Prozent der ordentlichen Erträge resultieren aus der allgemeinen
Kreisumlage (mit Jugendamtsumlage über 50 Prozent). Geplante
Schlüsselzuweisungen mit rund 19 Mio. Euro jährlich stellen ebenfalls
eine wichtige Ertragsquelle für den Kreis Euskirchen dar. Damit wird
deutlich, dass der Kreis Euskirchen mit der bereits begonnen Aufgaben-
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Finanzen
kritik zur Reduzierung der allgemeinen Umlage und Entlastung der
kreisangehörigen Kommunen beitragen kann.
Empfehlung
Wir empfehlen, den eigenen Konsolidierungskurs in Form einer
Aufgabenkritik des Kreises Euskirchen konsequent voranzutreiben
und alle möglichen Potenziale auszuschöpfen.
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Vermögenslage
Aus der Vermögensstruktur des Kreises können sich Belastungen für die
Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Im Folgenden stellen wir deshalb die Vermögenswerte und unsere Analyseergebnisse zur Vermögensstruktur insgesamt sowie zu wesentlichen Anlagegütern in der Einzelbetrachtung anhand von Kennzahlen dar. Zum
Zeitpunkt der Prüfung lagen uns jedoch nur Ergebnisse der vorläufigen
Eröffnungsbilanz vor. Eine Zeitreihe über mehrere Jahre scheidet daher
aus. Soweit uns jedoch aktuelle Entwicklungen zu einzelnen Vermögenspositionen vorlagen, haben wir diese in unsere Analysen mit einbezogen.
Vermögen
Bilanzstichtag *)
EB 2009
in Tausend Euro
Anlagevermögen
264.875
Umlaufvermögen
157.146
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
20.607
442.629
in Prozent
Anlagenintensität
59,8
Die Kennzahl „Anlagenintensität“ stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen her. In Kommunen fällt die
Anlagenintensität meist sehr hoch aus, was sich grundsätzlich auch beim
Kreis Euskirchen mit einem Wert von über 59 Prozent bestätigt. Dennoch liegt der Kreis Euskirchen unter dem Wert anderer Kreise (Mittelwert 86 Prozent). Dies bestätigt den bereits angesprochenen Werteverzehr in den vergangenen Jahren zur Reduzierung der damaligen Kreisumlage.
Das Umlaufvermögen dagegen bildet mit 157 Mio. Euro einen erheblichen Teil der Aktivseite der Bilanz.
Zur dauerhaften Aufgabenerledigung ist es wichtig, dass die Kommune
angemessen in ihr Anlagevermögen investiert, um einen ungewollten
Werteverzehr zu vermeiden. Neben Abschreibungen belasten Unterhaltungsaufwendungen die Ergebnisrechnungen.
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Finanzen
Feststellung
Das Verhältnis Anlagevermögen und Umlaufvermögen zur Bilanzsumme zeigt den Werteverzehr in der Vergangenheit auf.
Altersstruktur des Vermögens
Mit der Investitionsquote hängt eine weitere Kennzahl zur Beurteilung
der Vermögenssituation zusammen - der Anlagenabnutzungsgrad. Der
Anlagenabnutzungsgrad kann Hinweise darauf geben, welche Altersstruktur das Anlagevermögen aufweist, ob gegebenenfalls bereits ein
Investitionsstau eingetreten ist und inwieweit Ersatzinvestitionen in naher Zukunft mit den entsprechenden haushaltswirtschaftlichen Belastungen absehbar sind.
Der Anlagenabnutzungsgrad wird im Regelfall gebildet, indem die kumulierten Abschreibungen den – historischen - Anschaffungs- und Herstellungskosten gegenübergestellt werden. Da die für die Eröffnungsbilanz
ermittelten Zeitwerte als Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten,
lässt sich diese Formel zurzeit noch nicht sinnvoll anwenden. Hilfsweise
ermitteln wir den Anlagenabnutzungsgrad deshalb zunächst durch die
Gegenüberstellung von Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer.
Aufgrund der Heterogenität des Anlagevermögens – bezogen auf die
einzelnen Positionen als auch auf ihren Anschaffungszeitpunkt sowie die
wertmäßige Verteilung – ist eine globale Betrachtung über das gesamte
Anlagevermögen hinweg nicht zielführend. Wir beschränken uns deshalb
auf besonders werthaltige Vermögenspositionen, die in engem Zusammenhang mit den kommunalen Aufgaben stehen.
Anlagenabnutzungsgrad zum Stichtag 01.01.2009
Grad der Abnutzung
in Prozent
Anteil am Vermögen
in Prozent
Verwaltungsgebäude A, B, C
23,1
10,3
Nebenstellen Schwalbenberg
und Schleiden
64,3
0,8
Medienzentrum
50,0
0,2
Bauhof (Büro, KFZ-Halle und
Lagerhalle)
60,0
0,5
Schulgebäude
46,4
13,1
Straßen
58,1
31,3
Anlagegruppe
18
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Durch den neuen Anbau und guten Unterhaltungszustand der älteren
Gebäudeteile des Kreishauses in Euskirchen ist der Grad der Abnutzung
mit 23 Prozent sehr gering bemessen. Auch die Schulgebäude und das
Medienzentrum (diese befindet sich z. Zt. im Umbau) haben erst die
Hälfte ihre Gesamtnutzung erreicht. Zusammen ist ihr Anteil am Anlagevermögen rund 24 Prozent.
Anders gestaltet sich die Situation bei den Verwaltungsnebenstellen
(Nebenstelle Schleiden wurde bereits aufgegeben), dem Bauhof (soll
ebenfalls verkauft werden) und dem Straßenvermögen. Bei diesen Positionen ist bereits eine Abnutzung von über 50 Prozent eingetreten. Hier
lässt sich bereits ein Unterhaltungs- und Investitionsbedarf erkennen.
Alleine der Aufbau (d. h. ohne Grund und Boden) der Straßen bildet über 30 Prozent des Anlagevermögens. Nach den Haushaltsplanungen
2010 betragen die jährlichen Abschreibungen für die Kreisstraßen (Produkt 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen) rund 4,2 Mio. Euro.
Dem stehen Investitionen von rund 7 Mio. Euro (Auszahlungen für Baumaßnahmen) in 2010 und 8,3 Mio. Euro in 2011 gegenüber.
Feststellung
Die bereits fortgeschrittenen Anlageabnutzungsgrade bei den
Verwaltungsnebenstellen, dem Bauhof und dem Straßennetz lassen langfristig die Notwendigkeit von größeren Ersatzinvestitionen
erkennen.
Festlegung von Gesamtnutzungsdauern
Mit der Festlegung der Nutzungsdauern innerhalb des vom Ministerium
für Inneres und Kommunales vorgegebenen Rahmens hat der Kreis Euskirchen einen großen Bewertungsspielraum. Die Höhe der jährlichen
Abschreibungen ist direkt abhängig von der gewählten Nutzungsdauer.
Durch die Festlegung sehr langer Nutzungsdauern können zwar einerseits die jährlichen Abschreibungen und damit die Ergebnisbelastungen
verringert werden. Andererseits vergrößert sich jedoch die Gefahr, dass
sich die tatsächlichen Nutzungsdauern als kürzer herausstellen und zukünftig außer-planmäßige Abschreibungen mit den entsprechenden
Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung notwendig werden.
Um hier eine Aussage treffen zu können, haben wir die festgelegten Gesamtnutzungsdauern des Kreises Euskirchen mit dem Ermessensspielraum der Rahmentabelle verglichen.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
19
Finanzen
Festgelegte Gesamtnutzungsdauern
eher kurz
Mittel
eher lang
Anteil am
Vermögen
in Prozent
Verwaltungsgebäude
A, B, C
X
10,3
Nebenstellen Schwalbenberg und Schleiden
X
0,8
Medienzentrum
Bauhof (Büro, KFZHalle und Lagerhalle)
X
X
0,2
0,5
Schulgebäude
X
13,1
Straßen
X
31,3
Der Kreis Euskirchen hat sich bei den Verwaltungsgebäuden durchgängig
bei der Festlegung der Gesamtnutzungsdauern am oberen Ende des vom
Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungsrahmens orientiert.
Das ist ein Indiz, dass die festgelegten Abschreibungszeiträume nicht
durchgängig dem tatsächlichen Wertverlust entsprechen.
Da die Restnutzungsdauern des vorhandenen Anlagevermögens zum
Eröffnungsbilanzstichtag jedoch i. d. R. sachgerecht eingeschätzt werden, ist zunächst nicht mit belastenden vorzeitigen Abgängen aus dem
Anlagevermögen zu rechnen. Erst Ersatzinvestitionen, die die volle festgelegte Gesamtnutzungsdauer erbringen sollen, unterliegen damit dem
Risiko eines vorzeitigen Abgangs mit entsprechender Ergebnisbelastung.
Regelmäßige Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen lassen jedoch
nicht auf ein erhöhtes Risiko beim Kreis Euskirchen schließen. Lediglich
bei den Verwaltungsnebenstellen könnte es zu haushaltswirtschaftlichen
Risiken kommen. Der Wertansatz dieser Standorte macht jedoch nur 0,8
Prozent des Anlagevermögens aus.
Bei den übrigen von uns betrachteten Vermögensgegenständen wurden
mittlere bzw. kurze Laufzeiten gewählt.
Feststellung
Aufgrund des noch sehr guten Unterhaltungszustandes des Kreishauses stellen die langen Gesamtnutzungsdauern zurzeit kein Risiko für den Kreishaushalt dar. Ein Verschieben von nötigen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, ist i. d. R. mit Mehraufwand verbunden.
20
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Sachanlagen
Zum Zeitpunkt unserer Prüfung konnten wir nur auf die vorläufigen Ergebnisse der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zurückgreifen. Tiefergehende Analysen und eine Zeitreihendarstellung bleiben an dieser Stelle
deshalb aus. Wir beschränken uns daher ausschließlich auf eine kurze
Darstellung des Sachanlagevermögens.
Sachanlagen
Bilanzstichtag
EB 2009
in Tausend Euro
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
3.762
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
72.331
Infrastrukturvermögen
98.473
Sonstige Sachanlagen
8.094
Sachanlagen
gesamt
182.660
Die bebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen bildet rund
94 Prozent des Wertansatzes des gesamten Sachanlagevermögens.
Finanzanlagen
Finanzanlagen
Bilanzstichtag
EB 2009
in Tausend Euro
Anteile an verbundenen Unternehmen
33.274
Beteiligungen
22.728
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
0
5.313
Ausleihungen
20.742
Finanzanlagen gesamt
82.056
Finanzanlagen unterliegen nicht der planmäßigen Abschreibung, sie
können aber außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn ihnen zum
Bilanzstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Hier hat der Kreis
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
21
Finanzen
nach § 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO einen Ermessenspielraum. Sofern der
Kreis auch bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eines
Sondervermögens, einer Beteiligung oder einer sonstigen Finanzanlage
nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Abschreibung absieht, bilden
sich stille Lasten mit den entsprechenden Risiken für zukünftige Haushaltsjahre.
Mit einem Wertansatz von rund 33 Mio. Euro in der Eröffnungsbilanz
stellt der Anteil an verbundenen Unternehmen den größten Posten der
Finanzanlagen dar. Hinter dieser Bilanzposition steht das Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM), welches zusammen mit der Stadt Zülpich betrieben wird. Der Kreis Euskirchen hält mit 511.500 Euro Anteile
i. H. v. 76,92 Prozent. Laut Gesellschaftsvertrag ist das Kreiskrankenhaus gemeinnützig tätig. Seit dem Geschäftsjahr 1992 konnte das
Kreiskrankenhaus Gewinne verzeichnen, so dass sich seitdem keine Belastung für den Kreishaus ergibt.
Die 15 Beteiligungen des Kreises Euskirchen sind insgesamt mit fast 23
Mio. Euro bewertet. Mit 95 Prozent tragen die Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG (9,5 Mio.), die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft (7,5
Mio.), der Zweckverband BZE (1,5 Mio.) und der Regionalverkehr Köln
GmbH (3,2 Mio.) zum Bilanzwert bei. Als geplanten Ertrag kann der
Kreishaushalt im Jahr 2010 rund 1,3 Mio. Euro durch die Beteiligung
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und weitere 13 Tausend Euro durch
die Beteiligung Radio Euskirchen GmbH & Co. KG (Anteil 25 Prozent mit
einem Bilanzansatz von 173 Tausend Euro) verbuchen. Als Aufwand belasten die Beteiligungen Regionalverkehr Köln GmbH mit rund 3 Mio.
Euro (jedoch durch die ÖPNV Umlage z. T. gedeckt), Vogelsang iP
gGmbH mit 119 Tausend Euro und die Standortentwicklung Vogelsang
mbH mit 81 Tausend Euro den Kreishaushalt 2010.
Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die im Besitz
befindlichen RWE-Aktien (4,6 Mio.), aus denen in 2010 ein Ertrag i. H. v.
276 Tausend Euro erwartet wird, und ein KVR-Fonds der Rheinischen
Versorgungskasse (705 Tausend) verbucht.
Die sonstigen Ausleihungen wurden in der Eröffnungsbilanz mit fast 21
Mio. Euro bewertet. Verbucht wurden dort Schuldscheindarlehen an eine
deutsche Bankenholding, deren Laufzeit ein Jahr betrug. Es wurden im
Jahr 2008 Einnahmen von 840 Tausend Euro und Erträge im Jahr 2009
von fast 200 Tausend Euro verbucht. Unter Ausleihungen werden ausschließlich Forderungen verstanden, welche gegen Hingabe von Kapital
erworben wurden und die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen.
22
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Bei den Ausleihungen wird die Abgrenzung gegenüber dem Umlaufvermögen durch die vereinbarten Mindestlaufzeiten bestimmt. Ausleihungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr gehören zum Anlagevermögen, wohingegen Laufzeiten bis zu einem Jahr dem Umlaufvermögen
zuzurechnen sind.
Feststellung
Von den Finanzanlagen des Kreises Euskirchen ist nach derzeitigem Stand von keinem erhöhten haushaltswirtschaftlichen Risiko
auszugehen.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
23
Finanzen
Schulden- und Finanzlage
Um die Schulden- und Finanzlage des Kreises Euskirchen beurteilen zu
können, betrachten wir die Finanzrechnung, die Schulden und das Eigenkapital. Das gilt ebenso für die Sonderposten, die wirtschaftlich gesehen einen eigenkapitalähnlichen Charakter aufweisen. Zu den Schulden gehören sowohl die Verbindlichkeiten als auch die Rückstellungen.
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung gibt Aufschluss über Investitionen, Finanzierungsquellen, Zahlungsströme und daraus resultierende Veränderungen im
Zahlungsmittelbestand.
Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit der Kreis in der Lage ist, aus seinem „laufenden Geschäft“ heraus Investitionen und Darlehenstilgungen zu finanzieren oder ob er dafür auf Veräußerungen von Anlagevermögen beziehungsweise eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. In der nachstehenden Tabelle betrachten wir daher die Planjahre 2009 bis 2013 (Haushaltsplanungen 2009 bis 2011).
Salden der Finanzrechnungen (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
in Tausend Euro
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-3.653
-3.964
-1.731
358
2.751
+ Saldo aus
Investitionstätigkeit
-7.767
-6.051
-5.091
-4.745
-4.462
= Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag
-11.420
-10.015
-6.822
-4.387
-1.711
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit (einschl. Investitionsund Liquiditätskredite)
-109
-108
-146
-146
-148
= Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
-11.529
-10.123
-6.968
-4.533
-1.859
+ Anfangsbestand an
Finanzmitteln
141.707
130.178
120.055
113.086
108.554
+ Bestand an fremden
Finanzmitteln
0
0
0
0
0
130.178
120.055
113.086
108.554
106.694
= Liquide Mittel
24
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Aus der o. a. Tabelle ist die schwierige finanzielle Situation des Kreises
Euskirchen deutlich zu erkennen. In den Jahren 2009 bis 2011 wird jeweils ein negativer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Insgesamt schrumpfen die liquiden Mittel um rund 28 Mio. Euro.
Zwar können wir für das Jahr 2009 nicht auf Ist-Daten des Jahresabschlusses zurückgreifen und müssen stattdessen auf Plan-Daten verweisen, dennoch stellen wir den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
für dieses Jahr in den interkommunalen Vergleich. Aus dem Ansatz des
Kreises Euskirchen im Vergleich zu den interkommunalen IstErgebnissen ergibt sich folgendes Bild:
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner 2009
80
58
----- Euro -----
60
40
22
20
0
-20
-40
-19
-38
-60
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Auch interkommunal betrachtet bestätigt sich die schwierige finanzielle
Situation des Kreises Euskirchen. Zum Teil ist diese durch die mangelnde Verwaltungskraft der kreisangehörigen Kommunen begründet. Der
Kreis hat sich in der Vergangenheit davor gescheut, die Kreisumlage zur
Deckung des Finanzbedarfs weiter anzuheben (vgl. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kreisgebiet), um die angespannte Finanzlage der
Kommunen nicht weiter zu strapazieren. Daher musste der Kreis vor der
Einführung des NKF auf Mittel der allgemeinen Rücklage zurückgreifen.
Feststellung
Bereits vor der Einführung des NKF hat der Kreis Euskirchen auf
Liquiditätsreserven zurückgreifen, um den eigenen Finanzbedarf
zu decken. Der Kreis Euskirchen hat sich dazu entschieden, in den
Planjahren 2009 bis 2013 die liquiden Mittel weiter zu reduzieren.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
25
Finanzen
Rückstellungen
Die Rückstellungen stellen einen erheblichen Anteil an der Bilanzsumme
dar. Insofern ist eine differenzierte Analyse und Bewertung notwendig.
Die folgende Tabelle zeigt zunächst die Rückstellungsarten und die entsprechenden Beträge der vorläufigen Eröffnungsbilanz:
Rückstellungen
Bilanzstichtag
EB 2009
in Tausend Euro
Pensionsrückstellungen
68.695
Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
234.171
Instandhaltungsrückstellungen
1.750
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4
und 5 GemHVO
3.647
Rückstellungen gesamt
308.263
Die gesamten Rückstellungen betragen zum Zeitpunkt der vorläufigen
Eröffnungsbilanz 308 Mio. Euro. Rund 75 Prozent der Rückstellungsbeträge entfallen auf die Position der Rückstellungen für Deponien und
Altlasten. Weiter 22 Prozent entfallen auf die Pensionsrückstellungen i.
H. v. 69 Mio. Euro.
Weitere Ausführungen zu diesem Themenkomplex sollen an dieser Stelle
nicht erfolgen. Mit der GPA NRW wurde ein Beratungsvertrag geschlossen. Auf deren Ergebnisse ist zu verweisen.
26
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Verbindlichkeiten
Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Neben den Verbindlichkeiten gehören auch die Rückstellungen und die Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Da einigen Kennzahlen die Schulden insgesamt
zugrunde gelegt werden, enthält die folgende Übersicht auch die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich:
Schulden
Bilanzstichtag
EB 2009
in Tausend Euro
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
895
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
0
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
179
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
2.897
25
Sonstige Verbindlichkeiten
2.425
Verbindlichkeiten gesamt
6.421
Rückstellungen
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Schulden insgesamt
308.263
14.240
328.923
je Einwohner in Euro
Schulden insgesamt
davon Verbindlichkeiten
1.712,36
33,43
Die Schulden des Kreises Euskirchen betragen rund 329 Mio. Euro. Davon entfallen nur rund 6,4 Mio. Euro auf die Verbindlichkeiten des Kreises.
Den zur Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen (die ggf. auch erhöht werden können – vgl. Rückstellungen) i. H. v. 234 Mio. Euro stehen
liquide Mittel von 162 Mio. Euro (Stand vorläufige EB – incl. Schuldscheindarlehen) gegenüber. Wie bereits unter dem Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit angemerkt, ist der Kreis Euskirchen auf der Grundlage der Haushaltsplanung bereits jetzt durch einen erheblichen Verzehr
der liquiden Mittel betroffen.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
27
Finanzen
Feststellung
Die geringen Verbindlichkeiten des Kreises Euskirchen stammen
aus Mitteln, die zur Rekultivierung einer Deponie vorgesehen waren. Bereits heute ist die finanzielle Situation des Kreises angespannt. Sollten keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden,
wird sich die Situation weiter verschärfen.
Auf der Basis der vorläufigen Eröffnungsbilanz und der Haushaltsplanung
2009 ergeben sich folgende Kennzahlen.
Kennzahlen zur Finanzlage
Bilanzstichtag / Haushaltsjahr
EB 2009
in Prozent
Anlagendeckungsgrad II
154,13
Liquidität 2. Grades
1.053
Dynamischer
Verschuldungsgrad
neg. geplantes Ergebnis
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
3,4
Zinslastquote
1,5
Die Kennzahlen zur Finanzlage machen die Finanzierungsstruktur des
Kreises Euskirchen deutlich:
28
Der Anlagendeckungsgrad II zeigt an, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt
ist. Da der Kreis Euskirchen jedoch nur noch ein geringes Anlagevermögen in der Bilanz ausweist, werden auch nicht ganz so
viele Mittel zur Anlagendeckung benötigt. Dennoch kann mit einem Wert über 100 Prozent eine interkommunal gute Positionierung festgestellt werden.
Die Liquidität 2. Grades weist aus, inwieweit die kurzfristigen
Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen
Forderungen gedeckt sind. Die noch gute finanzielle Ausstattung
mit liquiden Mitteln findet hier ihren Niederschlag. Aufgrund der
derzeitigen Haushaltsplanungen und der damit verbundenen Reduzierung der liquiden Mittel ist eine Verschlechterung zu erwarten. Zusätzlich ist anzumerken, dass die liquiden Mittel voraus-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
sichtlich langfristig nicht für die Aufgabenerfüllung ausreichen
werden.
Der dynamische Verschuldungsgrad würde bei positiven Salden
aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung die jeweilige theoretische Entschuldungsdauer (Effektivverschuldung) in
Jahren ausweisen. Da der Kreis Euskirchen in allen Jahren einen
negativen Saldo in der Finanzplanung aufweist, aber zurzeit noch
von den liquiden Mitteln zehrt, wird an dieser Stelle bereits die
kritische finanzielle Situation deutlich.
Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote weist das Verhältnis der
kurzfristigen Verbindlichkeiten zur Bilanzsumme aus. Mit einem
Wert von 3,43 (der interkommunale Mittelwert liegt bei 7) positioniert sich der Kreis Euskirchen noch gut.
Die Zinslastquote (Anteil der Finanzaufwendungen an den ord.
Aufwendungen) liegt derzeit bei 1,5 Prozent und stellt damit den
interkommunal zweithöchsten Wert in unserem Vergleich dar
(Mittelwert 0,70 Prozent). Langfristig ist mit einem weiter steigenden Verlauf zu rechnen.
Feststellung
Aufgrund der bereits oben beschriebenen Umstände, werden die
zukünftigen Rahmenbedingungen des Kreises Euskirchen deutlich
schwieriger.
Verbindlichkeiten
Bilanzstichtag
EB 2009
in Tausend Euro
Verbindlichkeiten des
Kernhaushalts
6.421
Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen
33.073
Gesamtverbindlichkeiten
39.494
in Euro
Gesamtverbindlichkeiten
je Einwohner
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
205,61
29
Finanzen
Über 80 Prozent der Verbindlichkeiten resultieren aus dem Konzern
Kreiskrankenhaus Mechernich. Nach den uns vorliegenden Unterlagen
kann hier jedoch mit keinem aktuellen Risiko gerechnet werden.
Die Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes sind aktuell auf einem niedrigen Stand. Langfristig ist mit einem hohen Finanzbedarf zu rechnen (u.
a. Rekultivierung Deponie), der zu steigenden Liquiditätskrediten führen
kann.
Interkommunal ergibt sich folgendes Bild:
Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner
900
819
800
----- Euro -----
700
600
500
400
276
300
206
200
100
63
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Trotz der geringen Einwohnerdichte positioniert sich der Kreis Euskirchen interkommunal mit 206 Euro je Einwohner über 25 Prozent besser
als der Mittelwert.
Kapitaldienst
Haushaltsplanungen
2009
in Tausend Euro
Zinsen des Kernhaushalts
2.958 (7,8)
Tilgung des Kernhaushalts
120
Kapitaldienst des Kernhaushalts
30
3.078 (128)
Zinsen der
Mehrheitsbeteiligungen
1.148
Tilgung der
Mehrheitsbeteiligungen
1.139
Kapitaldienst der
Mehrheitsbeteiligungen
2.287
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Kapitaldienst
Haushaltsplanungen
2009
in Tausend Euro
Zinsen gesamt
4.105
Tilgung gesamt
1.259
Kapitaldienst gesamt
5.364 (2.415)
in Euro
Kapitaldienst gesamt
je Einwohner
27,93 (12,57)
Zu den o. a. Zahlen ist anzumerken, dass der Kreis Euskirchen in seinen
Planungen der Kontengruppe 55 „Zinsen“ versehentlich die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der RVK (2,95 Mio. Euro) mit einbezogen
hat. Diese Beträge werden in den Jahresabschlussarbeiten jedoch der
Kontengruppe 53 „Transferaufwendungen“ zugeordnet. Die in der
Klammer aufgeführten Beträge stellen somit den korrigierten Wert und
Kennzahl dar.
Mit 12,57 Euro Kapitaldienst je Einwohner, positioniert sich der Kreis
Euskirchen deutlich unter dem Mittelwert von rund 18 Euro je Einwohner.
Feststellung
Zurzeit ist der Kapitaldienst des Kreises Euskirchen noch auf einem niedrigen Niveau. Ob sich langfristig dieses niedrige Niveau
weiter halten lassen wird, kann an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Die zukünftige wirtschaftliche Situation des
Kreises ist jedoch von einem hohen Finanzbedarf gekennzeichnet.
Zukünftige Investitionen und die Rekultivierung der Deponie können voraussichtlich nicht mehr ohne die Aufnahme von Krediten
(bzw. durch Reduzierung der liquiden Mittel) gedeckt werden.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
31
Finanzen
Sonderposten
Die Sonderposten weisen einen eigenkapitalähnlichen Charakter auf. Sie
werden deshalb in die Berechnung der Eigenkapitalquote II einbezogen.
Auch gemessen an der Bilanzsumme insgesamt sind die Sonderposten
für die kommunalen Haushalte von wesentlicher Bedeutung. Zudem tragen die Sonderposten durch die jährlichen Erträge aus ihrer Auflösung
entscheidend zum Haushaltsausgleich bei.
Sonderpostenauflösung
2009
in Tausend Euro
Sonderpostenauflösung Gebäude
297
Sonderpostenauflösung Kreisstraßen
3.120
Sonderpostenauflösung Brandschutz
1
Sonderpostenauflösung Schulpauschale
Gesamtsumme Sonderpostenauflösung
835
4.253
Aus der o. a. Tabelle ist deutlich zu erkennen, dass ein Großteil der Erträge aus den Sonderposten im Bereich der Kreisstraßen resultieren.
Dem stehen jedoch auch Abschreibungsaufwendungen von geplanten
4,2 Mio. Euro gegenüber. Im Bereich der Gebäude betragen die geplanten Abschreibungen rd. 1,4 Mio. Euro. Der Sonderpostenauflösung der
Schulpauschale stehen entsprechende Sanierungsaufwendungen an den
Schulen entgegen.
Eigenkapital
Im Rahmen der Eröffnungsbilanzerstellung stellt das Eigenkapital eine
rein rechnerische Größe dar. Sie ist die Differenz aus der Summe aller
Vermögenswerte (Aktivseite) und der Summe von Fremdkapital und
Sonderposten.
In diesem Zusammenhang beziehen wir die Eigenkapitalquote und weitere Kennzahlen zur Bilanzstruktur in die Analysen ein.
Grundsätzlich kann der Kreis alle Aufwendungen, die nicht anderweitig
gedeckt werden, durch die Kreisumlage finanzieren. Die Berechnung der
Kreisumlage legt jedoch die Plandaten für die Ermittlung der Umlage zu
32
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Grunde. Dies kann in verschiedenen Fällen zu Problemen führen, da es
im laufenden Jahr zu nicht planbaren Aufwendungen und nicht planbaren Erträgen kommen kann. Nicht planbare Aufwendungen und nicht
planbare Erträge entstehen insbesondere im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten, aber auch im Verlauf der Haushaltswirtschaft. Daher
muss dem Eigenkapital eine wichtige Bedeutung zugesprochen werden.
Nur durch die Größen des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) ist der Kreis in der Lage Schwankungen im Jahresergebnis auszugleichen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich beim Kreis Euskirchen wie
folgt dar:
Entwicklung des Eigenkapitals (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
in Tausend Euro
Eigenkapital (Stand 01.01.)
21.531
21.531
20.924
19.184
19.105
0
-607
-1.741
-79
0
21.531
20.924
19.184
19.105
19.105
Eigenkapitalreichweite *)
entf.
34
243
entf.
Eigenkapitalquote I **)
4,86
Eigenkapitalquote II **)
23,62
Jahresergebnis
Eigenkapital (Stand 31.12.)
in Jahren
11
*) Eigenkapital zum 31.12. dividiert durch das negative Jahresergebnis.
**) Basis vorl. Eröffnungsbilanz 2009 – Haushalte 2009, 2010 und 2011
Anhand der geplanten Jahresergebnisse ist beim Eigenkapital kaum eine
Entwicklung festzustellen. Eine differenzierte Analyse kann sicherlich auf
der Basis von Ist-Ergebnissen vorgenommen werden.
Auffällig sind jedoch die geringen Eigenkapitalquoten des Kreises Euskirchen. Sowohl die Eigenkapitalquote I (interkommunaler Mittelwert 23
Prozent) als auch die Eigenkapitalquote II (interkommunaler Mittelwert
45 Prozent) stellen einen vergleichsweise geringen Wert dar.
Feststellung
Die Kennzahlen der Eigenkapitalquote stellen eine interkommunal
niedrige Positionierung dar.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
33
Finanzen
Ertragslage
Die Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragslage. Insofern sind die Analyseergebnisse aus diesen
Bereichen in die Bewertungen der Ertragslage einzubeziehen. Wir nehmen deshalb bei den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten auf die
Plandaten der vorangegangenen Analysen Bezug.
Ordentliche Erträge und Finanzerträge
Im Rahmen der Analyse der haushaltswirtschaftlichen Situation des
Kreises haben wir die wesentlichen Ertragsarten differenziert betrachtet
und analysiert. Die folgende Tabelle zeigt zunächst die Entwicklung der
einzelnen Ertragspositionen.
Ordentliche Erträge und Finanzerträge
(Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
in Tausend Euro
Steuern und ähnliche
Abgaben
2.030
1.850
3.730
3.580
3.400
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
138.622
155.833
155.000
162.753
165.338
2.786
2.776
2.843
2.843
2.843
34.735
30.856
31.252
31.476
31.621
849
754
748
749
747
11.419
11.251
15.493
15.545
15.641
Sonstige ordentliche Erträge
5.481
6.486
6.564
6.660
6.782
Aktivierte Eigenleistungen
50
60
60
51
51
0
0
0
0
0
195.970
209.865
215.689
223.657
226.423
9.921
6.721
6.795
7.089
7.089
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Bestandsveränderungen
ordentliche Erträge
gesamt
Finanzerträge
34
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Erträge aus Zuwendungen
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge aus Zuwendungen an
den ordentlichen Erträgen insgesamt dar. Sie gibt einen Hinweis darauf,
inwieweit der Kreis von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter
abhängig ist.
Zuwendungsquote in Prozent (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
Zuwendungsquote *)
18,4
20,7
19,2
19,3
19,4
*) Basis Haushalt 2009 und 2010
Die Erträge aus Zuwendungen bewegen sich gem. den Haushaltsplanungen des Kreises zwischen 18,4 und 20,7 Prozent. Damit positioniert sich
der Kreis leicht über dem nachstehenden interkommunalen Vergleichs.
Darin enthalten sind Schlüsselzuweisungen i. H. v. rund 19 Mio. Euro.
Zuwendungsquote 2009
30
25
----- Prozent -----
25
20
15
18
15
10
5
1
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen,
Kreis
Erträge aus allgemeinen Umlagen
Die Kreisumlage stellt mit 102,5 Mio. Euro (73,4 Mio. Allgem. Kreisumlage und 29,1 Jugendamtsumlage) in 2009 einer der wichtigsten Ertragsarten des Kreises Euskirchen dar. Die wichtigsten Eckpunkte zur
allgemeinen Kreisumlage haben wir bereits unter der Überschrift Haushaltsausgleich thematisiert.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
35
Finanzen
Allgemeine Umlagequote in Prozent (Istwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
Umlagequote
52,3
53,5
52,2
52,3
52,0
Über 50 Prozent der ordentlichen Erträge entfallen auf die Kreisumlage.
Die allgemeine Kreisumlage wird von 2009 bis 2013 voraussichtlich um
8 Mio. auf 82 Mio. Euro steigen. Die Jugendamtsumlage wird im gleichen
Zeitraum aller Voraussicht nach um 7 Mio. auf 36 Mio. Euro ansteigen.
Die allgemeine Umlagequote stellt sich interkommunal wie folgt dar:
Umlagequote 2009
bis 40
über 40 bis 50
über 50 bis 60
über 60 bis 70
über 70
1
5
8
7
1
Der Kreis Euskirchen positioniert sich damit genau im Mittelfeld der Vergleichskommunen.
36
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Ordentliche Aufwendungen und Finanzaufwendungen
Im Rahmen der Analyse der haushaltswirtschaftlichen Situation des
Kreises sind die wichtigsten Aufwandsarten differenziert zu betrachten
und zu analysieren.
Ordentliche Aufwendungen und Finanzaufwendungen
(Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
in Tausend Euro
Personalaufwendungen
33.145
33.820
35.977
36.609
36.874
3.219
3.170
3.670
3.710
3.715
31.809
32.711
28.927
29.864
29.641
7.027
8.263
9.148
9.739
10.053
121.074
108.144
114.097
118.376
120.560
6.660
31.079
32.401
32.522
32.664
202.934
217.186
224.219
230.819
233.508
8
7
6
5
4
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
ordentliche
Aufwendungen gesamt
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Personalaufwendungen und die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen stellen einen erheblichen Anteil an den gesamten ordentlichen
Aufwendungen dar. Wie hoch dieser Anteil jeweils ausfällt, zeigen die
Kennzahlen „Personalintensität“ und „Sach- und Dienstleistungsintensität“.
Personal-, Sach- und Dienstleistungsintensität in Prozent (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
Personalintensität
16,3
15,6
16,0
15,9
15,8
Sach- und Dienstleistungsintensität
15,7
15,1
12,9
12,9
12,7
Sowohl die Höhe der Personalaufwendungen als auch der Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen werden entscheidend vom Ausgliederungs- und Privatisierungsgrad beeinflusst. Im interkommunalen Ver-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
37
Finanzen
gleich 2009 weist der Kreis Euskirchen eine überdurchschnittliche Personalintensität (Mittelwert: 13,9 Prozent) und eine über dem Mittelwert
liegende Sach- und Dienstleistungsintensität (Mittelwert: 8,6 Prozent)
auf. Beide Aufwandsarten sind nicht losgelöst voneinander, sondern
produktbezogen zusammen mit den übrigen Aufwendungen zu betrachten. Wir verzichten deshalb in der Finanzprüfung auf eine Analyse und
Bewertung der Aufwandsarten. Ein Zusammenhang mit der hohen
Dienstleistungsquote und der Übernahme von Aufgaben für den kreisangehörigen Raum kann jedoch zu diesem Ergebnis beigetragen haben (z.
B. Rettungsdienst, Deponie, Jugendamt).
Informatorisch stellen wir die Verteilung der Personalaufwendungen und
der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen auf die einzelnen Budgets
dar.
Verteilung der Personalaufwendungen und Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen auf Produktbereiche (Haushaltsplan 2010)
Personalaufwendungen
in
Tausend
Euro
Aufwendungen für
Sach- und
Dienstleistungen
in Prozent
*)
in
Tausend Euro
in
Prozent
*)
Budget 100 Zentrales u. Kultur
5.963
17,6
406
1,2
Budget 200 Recht u. Ordnung
3.869
11,4
1.274
3,9
Budget 300 Bildung, Gesundheit,
Jugend und Soziales
7.905
23,4
3.908
11,9
Budget 400 Bauen, Umwelt, ÖPNV
und Abfall
6.842
20,2
2.307
7,1
Budget 500 Rechnungsprüfung,
Kreispolizei, Struktur- u. Wirtschaftsförderung und Gleichstellung
1.097
3,2
529
1,6
8.144
24,2
24.287
74,3
Budget 600 Sonderbudgets
gesamt
*)
33.820
32.711
Anteil an den gesamten Personalaufwendungen bzw. an den gesamten Sach- und
Dienstleistungsaufwendungen
Vertiefende produktbezogene Analysen der Aufwendungen und Erträge
nehmen wir in den jeweiligen Fachprüfungen vor.
Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen stellen einen wesentlichen Aufwandsposten in der
Ergebnisrechnung dar. Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an,
in welchem Umfang der Kreishaushalt durch die Abnutzung des Anlage-
38
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
vermögens belastet wird. Für die Berechnung der Kennzahl werden die
Abschreibungen auf Anlagevermögen den ordentlichen Aufwendungen
gegenübergestellt. Abschreibungen auf Umlaufvermögen bleiben unberücksichtigt.
Die Abschreibungsintensität offenbart zwar einerseits eine beträchtliche
Ergebnisbelastung durch Abschreibungen. Andererseits stehen diesen
jedoch im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Um die effektive Ergebnisbelastung ermitteln zu können, betrachten wir deshalb die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und die Abschreibungen im Zusammenhang. Die Kennzahl „Drittfinanzierungsquote“ zeigt an, wie viel Prozent der Abschreibungen auf
Anlagevermögen durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
gedeckt sind.
Ergebnisbelastung durch Abschreibungen (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
in Tausend Euro
Ordentliche Aufwendungen
gesamt
202.934
217.186
224.219
230.819
233.508
Abschreibungen auf Anlagevermögen
7.027
8.263
8.730
8.902
8.956
Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten
4.253
4.369
4.375
3.712
3.362
Netto-Ergebnisbelastung
2.774
3.894
4.355
5.190
5.594
in Prozent
Abschreibungsintensität
3,5
3,8
3,9
3,9
3,8
Drittfinanzierungsquote
60,5
52,9
50,1
41,7
37,5
Interkommunal stellt sich die Situation wie folgt dar:
Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote 2009
Abschreibungsintensität
bis 2
über 2 bis 4
über 4 bis 6
über 6 bis 8
über 8
4
13
2
1
2
bis 20
4
Drittfinanzierungsquote
über 20 bis 40
über 40 bis 60
über 60 bis 80
4
7
6
über 80
1
Bei der Abschreibungsintensität positioniert sich der Kreis Euskirchen
mit den meisten Kreisen im unteren Drittel. Bei der Drittfinanzierungsquote liegt der Kreis leicht über dem Mittelwert.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
39
Finanzen
Feststellung
Der Kreis Euskirchen wird nicht stark mit Abschreibungen belastet, profitiert aber von interkommunal leicht überdurchschnittlichen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten.
Transferaufwendungen
Ein erheblicher Teil der Transferaufwendungen wird im Bereich der
Fachprüfung Jugend betrachtet. Wir beschränken uns an dieser Stelle
deshalb auf die informatorische Darstellung der Transferaufwandsquote.
Sie gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen insgesamt an.
Transferaufwandsquote in Prozent (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
2012
2013
Transferaufwandsquote
59,7
49,8
50,7
51,7
52,3
Interkommunal ergibt sich folgendes Bild:
Transferaufwandsquote 2009
bis 40
über 40 bis
50
über 50 bis
60
über 60 bis
70
über 70
0
6
5
4
6
Der Kreis Euskirchen positioniert sich im Mittelfeld der Vergleichskreise.
40
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Gesamtbetrachtung der Haushaltswirtschaft
In die KIWI-Bewertung der Haushaltswirtschaft beziehen wir grundsätzlich neben den Kennzahlen „Umlagebedarf je Einwohner“ die wesentlichen Analyseergebnisse aus den Bereichen Haushaltsausgleich, Vermögenslage, Finanz- und Schuldenlage und Ertragslage mit ein.
Umlagebedarf des Kreises Euskirchen gesamt (Planwerte) und Umlagebedarf je Einwohner sowie der interkommunale Vergleich dieser Kennzahl stellen sich wie folgt dar:
Interkommunaler Vergleich Jahresergebnisse, Umlagevolumen
und Umlagebedarf (Planwerte)
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
in Tausend Euro
Summe Aufwendungen
205.892
217.193
224.225
./. Summe der Erträge (ohne allgemeine Kreisumlage)
132.495
136.276
144.414
73.397
80.917
79.811
= Umlagebedarf
In Euro
Umlagebedarf je
Einwohner
382,10
422,34
416,56
Interkommunal ergibt sich folgendes Bild:
Umlagebedarf je Einwohner 2009
700
585
----- Euro -----
600
500
400
446
382
337
300
200
100
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Kreis Euskirchen
41
Finanzen
Mit 382 Euro je Einwohner positioniert sich der Kreis Euskirchen unter
dem Mittelwert anderer Kreise. Rund 100 Euro Schlüsselzuweisungen je
Einwohner tragen zu einer Reduzierung des Umlagebedarfs bei.
KIWI-Bewertung der Haushaltswirtschaft
Die Bewertung der Haushaltswirtschaft bezieht sich nur auf Plandaten.
Daher haben unsere Einschätzungen nur vorläufigen Charakter, die sich
mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse verändern können. Davon losgelöst lassen sich aber generelle Aussagen zur Haushaltssituation und zu
Haushaltsrisiken des Kreises Euskirchen machen. Entscheidend beeinflusst wird unsere KIWI-Bewertung durch die vorgefundene Ist-Situation
und die damit verbundenen haushaltswirtschaftlichen Risiken, weniger
aufgrund möglicher Einsparpotenziale; hier hat der Kreis in der Vergangenheit mit den Aufgabenkritiken I und II erhebliche Vorarbeiten geleistet.
Ist-Situation
42
Es konnten keine Jahresabschlüsse vorgelegt werden, und die
Eröffnungsbilanz war zwar in großen Teilen abgeschlossen, hatte
aber noch vorläufigen Charakter.
Durch Vermögensveräußerungen wurde in der Vergangenheit die
Kreisumlage stabil gehalten werden. Der Umlagebedarf ist unter
dem Mittelwert.
Die wirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Kommunen
liegt gemessen an den Plan-Jahresergebnissen 2010 schlechter
als der interkommunale Mittelwert.
Die Eigenkapitalquote I ist mit rund 5 Prozent sehr niedrig. Der
interkommunale Mittelwert liegt im Jahr 2009 bei 23 Prozent.
Der Kreis Euskirchen ist nur in einem beschränkten Umfang in
der Lage, negative Jahresergebnisse durch das Eigenkapital zu
decken.
Aufgrund der fortgeschrittenen Anlagenabnutzung (zwischen 58
und 64 Prozent) muss bei der Verwaltungsnebenstelle Schwalbenberg, dem Bauhof (steht zur Disposition) und im Bereich der
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Infrastruktur langfristig mit größeren Investitionen oder Unterhaltungsmaßnahmen gerechnet werden.
In den Planjahren 2009 bis 2011 kann der Kreis Euskirchen die
laufenden Ausgaben nach wie vor nicht durch laufende Einnahmen decken und muss auf Liquiditätsreserven zurückgreifen. Die
Selbstfinanzierungskraft ist gefährdet.
Finanzmittel, die zur Rekultivierung der stillgelegten Mülldeponie
vorgesehen waren, wurden zur Schuldentilgung eingesetzt. Daher sind die Verbindlichkeiten noch gering. Zukünftig werden diese Mittel jedoch in einem stärkeren Umfang in Anspruch genommen werden müssen und verschärfen die finanzielle Situation.
Durch ein Personaleinsparkonzept und eine im Jahr 2010 begonnene Aufgabenkritik versucht der Kreis Euskirchen den aktuellen
und zukünftigen Finanzbedarf zu reduzieren.
Handlungsempfehlungen
Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus diesem Bericht. Zusätzlich sollte die Selbstfinanzierungskraft gestärkt werden, um
nicht auf noch vorhandene liquide Mittel zurückgreifen zu müssen.
Zukünftig benötigte Mittel zur Rekultivierung der stillgelegten
Deponie sollten weiterhin in den zukünftigen Finanzplanungen
mit berücksichtigt werden.
Umsetzung der Vorschläge aus dem Personaleinsparkonzept und
der noch nicht abgeschlossenen Aufgabenkritik.
Fehlbeträge sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da das
Eigenkapital bereits auf einem niedrigen Niveau ist.
KIWI Bewertung
In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren zukünftigen haushaltswirtschaftlichen Risiken und den
zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten bewerten wir die Haushaltswirtschaft
des
Kreises
Euskirchen
mit
dem
Index 2.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
43
Finanzen
Vorbereitungsstand zum Gesamtabschluss
Spätestens zum Stichtag 31.12.2010 hat jede Kommune gemäß § 116
Absatz 1 GO einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dabei werden alle
verselbständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengefasst, um einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns Kommune zu erhalten. Dadurch soll
transparent gemacht werden, inwieweit die Kommune aktuell und zukünftig in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Um den Gesamtabschluss fristgerecht aufstellen zu können, muss bereits frühzeitig mit den Vorbereitungen begonnen werden. Die im Folgenden aufgeführten Anhaltspunkte sollen dazu dienen, eine grobe Einschätzung des Vorbereitungsstandes des Kreises Euskirchen auf dem
Weg zum Gesamtabschluss vornehmen zu können.
Unter anderem ist es notwendig, dass der Kreis der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigen Aufgabenbereiche frühzeitig festgelegt wird, weil hiervon weitere Projektschritte abhängig sind,
zum Beispiel die Einbindung der voll zu konsolidierenden Unternehmen
in die vorbereitenden Arbeiten und den Abstimmungsprozess.
Der Kreis Euskirchen hat die Abgrenzung des Konsolidierungskreises
aufgelistet und festgelegt, jedoch noch nicht im Detail dokumentiert.
Lediglich der Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH werden vollkonsolidiert und der Konzern Energie Nordeifel und Co. KG und die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH werden nach der sog.
Equity-Methode konsolidiert.
Insbesondere sollten die in diesem Rahmen notwendigen Prüfungen zur
einheitlichen Leitung, zur bestimmenden bzw. kontrollierenden Einflussnahme und zum maßgeblichen Einfluss nach § 50 Abs. 2 und 3 GemHVO
sowie zur untergeordneten Bedeutung im Sinne des § 116 Abs. 3 GO
ausreichend dokumentiert werden. Hinweise zu den einzelnen Prüfungsschritten finden sich unter anderem in den Handreichungen des Innenministeriums NRW zum NKF, 3. Auflage, S. 343 ff. und im Praxisleitfaden des Modellprojektes in NRW zum Gesamtabschluss, S. 44 ff.
44
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Finanzen
Empfehlung
Wir empfehlen dem Kreis Euskirchen, alle Schritte des Gesamtabschlusses zu dokumentieren, um damit eine transparente Darstellung zu gewährleisten.
Zurzeit ist eine fristgerechte Umsetzung noch ungewiss.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
45