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Info GB (Anlage zu Info 95/2011 - Teil 2 - Finanzen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
240 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08

Inhalt der Datei

Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen Finanzen GPA NRW Heinrichstraße 1 · 44623 Herne Postfach 101879 · 44608 Herne Telefon (0 23 23) 14 80-0 Fax (0 23 23) 14 80-333 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Finanzen _______________________________________________ 1 Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1 Managementübersicht ___________________________________ 4 Analyseergebnisse und Handlungsempfehlungen_____________ 5 Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen ________________ 6 Wirtschaftliche Situation des Kreises ________________________ 6 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kreisgebiet __________ 6 Haushaltsausgleich ___________________________________ 10 Vermögenslage _______________________________________ Altersstruktur des Vermögens __________________________ Festlegung von Gesamtnutzungsdauern___________________ Sachanlagen ________________________________________ Finanzanlagen_______________________________________ 17 18 19 21 21 Schulden- und Finanzlage _______________________________ Finanzrechnung _____________________________________ Rückstellungen ______________________________________ Verbindlichkeiten ____________________________________ Sonderposten _______________________________________ Eigenkapital ________________________________________ 24 24 26 27 32 32 Ertragslage___________________________________________ 34 Ordentliche Erträge und Finanzerträge____________________ 34 Ordentliche Aufwendungen und Finanzaufwendungen ________ 37 Gesamtbetrachtung der Haushaltswirtschaft _________________ 41 Vorbereitungsstand zum Gesamtabschluss __________________ 44 i Finanzen Finanzen Inhalte, Ziele und Methodik Die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen bezieht sich auf die Haushalsplanungen 2009 bis 2011. Dabei haben wir in der Zeitreihe die mittelfristige Planung bis 2013 mit einbezogen. Auf Ist-Zahlen der Jahresergebnisse konnte nicht zurückgegriffen werden. Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 hatte noch vorläufigen Charakter. Einschlägige Bestimmungen der Kreisordnung (KrO), Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wurden in unsere Betrachtungen mit einbezogen. Die festgestellten Entwicklungen und die Positionierungen im interkommunalen Vergleich lassen eine Dokumentation und Analyse der derzeitigen Situation des Kreises Euskirchen in Teilen zu und sind Ansatzpunkt für Handlungsempfehlungen. Ziel der Prüfung ist es, sowohl unter rechtlichen als auch insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Haushaltssituation des Kreises Euskirchen darzustellen und zu analysieren. Vor diesem Hintergrund werden die spezifischen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen und Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Aufgrund der nach unseren Erfahrungen teilweise noch bestehenden Unsicherheiten und differierenden Auslegungen der neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen in der kommunalen Landschaft nehmen wir zudem auch Rechtmäßigkeitsaspekte mit in den Blick. Zudem betrachten wir den Vorbereitungsstand des Kreises zum ersten Gesamtabschluss. Wesentliche Eckpfeiler des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind der vollständige Ausweis des Ressourcenaufkommens und – verbrauchs. Dieses unterstützt die Kreise dabei, strategische Zielvorgaben für ihr Leistungsportfolio entwickeln zu können. Wir haben diesen Gedanken des NKF aufgegriffen und lassen in unsere Analysen bereits jetzt aus der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage absehbare Belastungen und Risiken für die zukünftige Haushaltswirtschaft einfließen. Dazu identifizieren wir positive wie negative Sondereffekte auf die vorliegenden Haushaltplandaten, um die tatsächliche strukturelle Situation des Kreises erfassen zu können. Dieses schließt auch die Auswirkungen bilanzpolitischer Maßnahmen des Kreises ein, soweit dadurch die Planungen wesentlich beeinflusst werden. Hier- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 1 Finanzen bei geht es uns jedoch nicht darum, die vom Kreis im rechtlich zulässigen Rahmen genutzten Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume in Frage zu stellen oder einzuschränken. Vielmehr soll durch das Erfassen der tatsächlichen strukturellen Haushaltssituation aufgezeigt werden, ob und in welcher Intensität ein grundlegender Handlungsbedarf zur Haushaltskonsolidierung besteht. Diese mittel- und langfristig ausgerichteten Analysen zur wirtschaftlichen Gesamtsituation des Kreises ergänzen insofern die eher kurzfristigen Betrachtungen der formalen Haushaltssituation. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung und Bewertung der Haushaltswirtschaft berücksichtigen wir zudem die Besonderheiten des Spitzenbedarfskonzepts der Umlagefinanzierung sowie die haushaltswirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als kommunale Gemeinschaft. Kennzahlen Die im Rahmen unserer Analysen gebildeten Kennzahlen werden in den jeweiligen Berichtsabschnitten ausführlich erläutert. Es handelt sich um Kennzahlen ƒ aus dem NKF-Kennzahlenset NRW ƒ sowie weiterer Kennzahlen zur vertiefenden Analyse. Da wir, wie bereits oben erwähnt, nicht auf Ist-Daten des Jahresabschlusses zurückgreifen konnten, werden die gebildeten Kennzahlen auf der Basis von Plandaten in den interkommunalen Zeitreihenvergleich, die auf Ist-Daten beruhen, gestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses des Kreises Euskirchen werden sich voraussichtlich die von uns gebildeten Kennzahlen verändern. Zusätzlich ist noch anzumerken, dass einige Kennzahlen auf der Basis von Plandaten nicht gebildet werden konnten bzw. im Rahmen dieser Prüfung nicht für sinnvoll erachtet wurde. 2 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Basisjahr des interkommunalen Vergleichs ist das Jahr 2009. Feststellung Im Rahmen unserer Prüfung konnte nicht auf Jahresabschlüsse zurückgegriffen werden. Auch die Eröffnungsbilanz hatte noch vorläufigen Charakter. Die Prüfung basiert daher auf Plandaten der Haushalte 2009, 2010 und 2011. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 3 Finanzen Managementübersicht Unsere Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die Plandaten der Haushalte 2009 bis 2011, da der Kreis Euskirchen zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht alle Arbeiten zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Folgeabschlüsse abschließen konnte. Aus diesem Grund ist darauf hinzuweisen, dass verschiedene Kennzahlen sich in Bezug zu den zukünftig festzustellenden Jahresergebnissen der Jahre 2009 und 2010 verändern können. Die strukturellen Rahmenbedingungen weisen für den Kreis Euskirchen eine mittlere Positionierung auf. Die ländlichen Strukturen des Kreises spiegeln sich auch in den überwiegend kleineren Kommunen wider. In den betrachteten Jahren 2009 bis 2014 wird sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage nach den Angaben der Haushaltsplanung 2011 von 36,33 auf 43,14 Prozent verändern. In den davor liegenden Jahren konnte der Hebesatz nur aufgrund zahlreicher Vermögensveräußerungen stabil gehalten werden. Dies ist derzeit nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Folgen dieser Veräußerungen drücken sich ganz besonders in der niedrigen Eigenkapitalquote aus. Die haushaltswirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Kommunen stellt sich im interkommunalen Vergleich schwieriger als im Landesdurchschnitt dar. Durch ein Personaleinsparkonzept und eine aktuell durchgeführten Aufgabenkritik, versucht der Kreis Euskirchen die Belastungen im Rahmen der Umlagefinanzierung (für das Jahr 2010 wurde eine allgemeine Umlage von rund 80 Mio. Euro geplant) möglichst gering zu halten. Im Rahmen der Rekultivierung der seit 2005 stillgelegten Mülldeponie können langfristig finanzielle Risiken verbunden sein, da ein Großteil der liquiden Mittel, die für diese Maßnahme angespart wurden, zur Schuldentilgung verwandt wurde. Daher ist zwar der Stand der Verbindlichkeiten des Kreises Euskirchen interkommunal eher gering, langfristig wird jedoch mit einem hohen Finanzbedarf, der u. U. nur durch die Aufnahme von Krediten oder durch eine Reduzierung der liquiden Mittel gedeckt werden kann, gerechnet. Die Verwaltungsnebenstelle, der Bauhof (soll vermarktet werden) und die Straßen lassen aufgrund der bereits fortgeschrittenen Anlagenabnutzung langfristige Unterhaltungsmaßnahmen und/oder Investitionen erkennen. Aktuell kann jedoch noch kein Risiko erkannt werden. 4 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Analyseergebnisse und Handlungsempfehlungen Haushaltswirtschaftlicher Bereich Haushaltsausgleich Analyseergebnisse und Handlungsempfehlungen Kreisumlage konnte in der Vergangenheit nur aufgrund Veräußerungen niedrig gehalten werden Seite 12 Haushaltsausgleich Entnommene Mittel zur Rekultivierung der Deponie sollten nach wie vor in der Finanzplanung mit bedacht werden 13 Vermögenslage Langfristig sind größere Investitionen zu erkennen 18 – 19 Verbindlichkeiten Zurzeit kaum Verbindlichkeiten. Langfristig kann es zu einem Anstieg kommen. 27 ff. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 5 Finanzen Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Kreis Euskirchen hat das Rechnungswesen zum 01.01.2009 auf das NKF umgestellt. Aussagen dieser Prüfung basieren auf der Basis der vorläufigen Eröffnungsbilanz und den Haushaltsplanungen der Jahre 2009, 2010 und 2011. Wirtschaftliche Situation des Kreises Im Rahmen der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Kreises sind auch die kreisangehörigen Kommunen mit ihrer Finanzsituation zu berücksichtigen, weil sie über die Kreisumlage zur Finanzierung des Kreishaushaltes beitragen. Daher betrachten wir neben dem Kreishaushalt auch summarisch die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen und die Umlagegrundlagen als Indikator für die allgemeine Finanzkraft im Kreisgebiet. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kreisgebiet Umlagegrundlagen Die Kreisumlage berechnet sich unter anderem auf den Grundlagen Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen (Umlagegrundlagen). Die Umlagegrundlagen sind damit auch ein Indikator für die Finanzkraft im Kreisgebiet. Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Entwicklung der Umlagegrundlagen des Kreises Euskirchen und stellen sie in den interkommunalen Vergleich. Je Einwohner haben sich im Kreis Euskirchen die Umlagegrundlagen der gesamten kreisangehörigen Kommunen in den Jahren 2005 bis 2010 wie folgt entwickelt: Umlagegrundlagen Kreis Euskirchen Jahr 6 Euro je Einwohner 2005 763 2006 796 2007 883 2008 980 2009 1.052 2010 1.014 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Interkommunal positioniert sich der Kreis Euskirchen wie folgt: Umlagegrundlagen 2010 in Euro je Einwohner 1.600 1.400 ----- Euro ----- 1.200 1.000 800 600 400 200 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Die besser werdende konjunkturelle Lage im Kreis Euskirchen ist deutlich aus der o. a. Tabelle zu erkennen. Die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen steigen, in 2010 jedoch wieder leicht fallend, von 2005 bis 2010 um 33 Prozent. Interkommunal positioniert sich der Kreis Euskirchen zwischen dem Minimum- und Mittelwert. In den Kommunen des Kreises Euskirchen stellen sich die Umlagegrundlagen je Einwohner in der Reihenfolge wie folgt dar: Umlagegrundlagen je Einwohner der kreisangehörigen Kommunen 2010 Kommune Euskirchen Euro je Einwohner 1.093 Zülpich 1.026 Hellenthal 1.017 Mechernich 992 Weilerswist 990 Schleiden 989 Bad Münstereifel 977 Blankenheim 945 Kall 948 Nettersheim 915 Dahlem 895 Lediglich die Kreisstadt Euskirchen liegt mit ihrer Umlagegrundlage von 1.093 Euro je Einwohner knapp über dem landesweiten Mittelwert von 1.090 Euro je Einwohner. Zusätzlich zählen die Stadt Zülpich und die Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 7 Finanzen Gemeinde Hellenthal im Kreis zu den Kommunen mit den höchsten Umlagegrundlagen. Bereits die Stadt Mechernich positioniert sich rund 9 Prozent unter dem Landesschnitt und die Gemeinde Dahlem sogar 18 Prozent. Insgesamt kann die Finanzkraft der kreisangehörigen Kommunen als unterdurchschnittlich bezeichnet werden. Absolut stellen die Umlagegrundlagen sich wie folgt dar: Anteil Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen Kommune Umlagegrundlagen Anteil in Prozent Euskirchen 60.891.490 31 Mechernich 26.987.829 14 Zülpich 20.520.682 11 Bad Münstereifel 18.219.247 9 Weilerswist 16.128.967 8 Schleiden 13.254.976 7 Kall 11.226.175 6 8.412.460 4 Hellenthal Blankenheim 7.884.342 4 Nettersheim 7.074.328 4 Dahlem 3.715.322 2 Die drei einwohnerstärksten Städte im Kreis Euskirchen bringen rund 56 Prozent der gesamten Kreisumlage auf. Mit 31 Prozent steuert die steuerstärkste Stadt Euskirchen den größten Anteil zur Umlagefinanzierung bei, beansprucht aber auch einen Großteil der Leistungen, insbesondere im Jugend- und Sozialbereich. Feststellung Der Kreis Euskirchen positioniert sich mit seinen Umlagegrundlagen interkommunal unter dem Mittelwert aller Kreise in NRW. Lediglich die Stadt Euskirchen liegt mit ihren Umlagegrundlagen leicht über dem Mittelwert. Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen Um die haushaltswirtschaftliche Situation im Kreisgebiet summarisch erfassen und beurteilen zu können, haben wir die für das Jahr 2010 geplanten Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen je Einwohner in den interkommunalen Vergleich gestellt. 8 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Negative Jahresergebnisse je Einwohner 2010 0 ----- Euro ----- -100 -200 -177 -300 -285 -400 -500 -377 -508 -600 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Mit 377 Euro Fehlbetrag je Einwohner positionieren sich die kreisangehörigen Kommunen rund 32 Prozent über dem landesweiten Mittelwert. Damit kann deutlich festgestellt werden, dass die finanzielle Situation des kreisangehörigen Raums in Euskirchen sehr angespannt ist. Lediglich die Gemeinde Nettersheim konnte für das Jahr 2010 ein positives Jahresergebnis in der Haushaltsplanung ausweisen. Die Kommunen Kall, Mechernich und Schleiden konnten unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage den Haushalt 2010 fiktiv ausgleichen. Von den übrigen sieben Kommunen, die ihren Haushalt nicht fiktiv ausgleichen konnten, waren Bad-Münstereifel, Hellenthal, Weilerswist und Zülpich zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO verpflichtet. Feststellung Die Situation der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Euskirchen macht den Handlungsbedarf zur Hauhaltskonsolidierung des Kreishaushaltes deutlich. Die Kreisumlage bestimmt einen Großteil, wenn auch nicht ausschließlich, der kommunalen Finanzen und ist somit abhängig vom Finanzbedarf des Kreises. Gleichzeitig ist der Kreis abhängig von der Finanzkraft der Kommunen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 9 Finanzen Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn die Gesamtsumme der Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der Aufwendungen und der Kreis somit positive Jahresergebnisse aufweisen kann. Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt trotz eines Jahresfehlbetrags zudem als erfüllt, wenn noch die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe zur Verfügung steht (fiktiver Haushaltsausgleich). Da auch die Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen und aufgrund des noch nicht aufgestellten Jahresabschlusses keine Istwerte dargestellt werden können, stellt die u. a. Zeitreihe ausschließlich auf die Planwerte der Haushaltsplanungen 2009, 2010 und 2011 ab. Jahresergebnisse Im Folgenden bilden wir die Jahresergebnisse des Kreises Euskirchen tabellarisch ab. Salden der Ergebnisrechnungen (Planwerte) Haushaltsjahr *) 2010 2011 2012 2013 in Tausend Euro Ordentliche Erträge 209.865 215.689 223.657 226.423 + Ordentlicher Aufwand 217.186 224.219 230.819 233.508 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -7.321 -8.530 -7.163 -7.085 + Finanzergebnis 6.714 6.789 7.084 7.085 = Ordentliches Ergebnis -607 -1.741 -79 0 0 0 0 0 -607 -1.741 -79 0 + Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis *) Haushaltsansatz 2010 und 2011 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2011 bis 2013. Stand: Haushaltsplan 2010 und 2011. Das Budget 300 (Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales) bildet mit rund 105 Mio. Euro der geplanten Aufwendungen 2010 fast die Hälfte der ordentlichen Aufwendungen des Kreishaushaltes. Die Landschaftsverbandsumlage i. H. v. 35 Mio. Euro stellt dabei weitere 16 Prozent der ordentlichen Aufwendungen dar. 10 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Auf der Seite der ordentlichen Erträge stellen die Schlüsselzuweisungen vom Land (19 Mio. Euro in 2010) und die Kreisumlage (112 Mio. Euro in 2010) rund zwei Drittel der gesamten Erträge dar. Feststellung Große Teile des Kreishaushaltes Euskirchen werden durch das Budget 300 und die zu zahlende LVR-Umlage beeinflusst. Die Ertragsseite stellt im Wesentlichen Erträge aus der Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen des Landes dar. Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage Die Ausgleichsrücklage dient in erster Linie dazu, jährliche Schwankungen in den Jahresergebnissen aufzufangen. Solange negative Jahresergebnisse lediglich die Ausgleichsrücklage und nicht die allgemeine Rücklage verringern (fiktiver Haushaltsausgleich), tritt keine Genehmigungspflicht des Haushalts oder gar Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ein. Da sich unsere Betrachtungen im Wesentlichen auf Werte der vorläufigen Eröffnungsbilanz und Planungsdaten des Haushaltes stützen, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals. In der vorläufigen Eröffnungsbilanz 2009 wurden folgende Werte ausgewiesen: ƒ 14,4 Mio. Euro allgemeine Rücklage ƒ 7,2 Mio. Euro Ausgleichsrücklage Prozentual stellt sich das Eigenkapital damit nur unter fünf Prozent des gesamten Kapitals dar. Das Eigenkapital stellt im Rahmen der Eröffnungsbilanz eine rein rechnerische Größe dar. Sie ist die Differenz aus der Summe aller Vermögenswerte und der Summe von Fremdkapital und Sonderposten. Die Höhe des Eigenkapitals sowie die Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital sind weitere Kriterien im Rahmen unserer Analyse und Bewertung der Haushaltssituation des Kreises Euskirchen. Ein niedriges Eigenkapital kann dazu führen, dass der Kreis Gefahr läuft, bei negativen Jahresergebnissen zukünftig gegen das Verbot der bilanziellen Überschuldung nach § 75 Abs. 7 GO zu verstoßen. Eine ausreichende Eigenkapitaldecke zeigt zudem, dass den Schulden des Kreises auch entsprechende Vermögenswerte gegenüberstehen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 11 Finanzen Empfehlung Die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage decken zusammen nur knapp fünf Prozent der gesamten Bilanzsumme ab. Veräußerungen in der Vergangenheit zur Deckung der Kreisumlage können hier deutlich erkannt werden. Negative Jahresergebnisse der Zukunft können nur in einem begrenzten Rahmen durch die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage abgefangen werden. Der Kreis Euskirchen sollte daher bemüht sein, eigene und von uns in diesem Gesamtbericht vorgeschlagene Konsolidierungsbemühungen konsequent umzusetzen, um damit den Umlagebedarf senken zu können und negative Jahresergebnisse zu vermeiden. Eines der haushaltswirtschaftlichen Ziele des Kreises Euskirchen muss es sein, von den elf kreisangehörigen Kommunen eine möglichst geringe Kreisumlage zu verlangen. Seit 1995 bis heute hat der Kreis Euskirchen seinen Umlagebedarf durch folgende Maßnahmen um insgesamt 60 Mio. Euro reduziert: Maßnahmen zur Reduzierung des Umlagebedarfs Jahr Maßnahme 1994 Verkauf von Vorzugsaktien in Tausend Euro 1995 Stammaktienverkauf 1998 Umwandlung Namens- in Stammaktien 9.300 2003 Grundstücksveräußerung 695 2004 Auflösung Rücklage Fremdanlieferung 2005 Grundstücksveräußerung 396 2007 Grundstücksveräußerung 529 Ab 2006 Nicht-Tilgung von inneren Darlehen 775 25.000 7.900 15.000 Durch die o. a. Vermögensveräußerungen konnten der Finanzbedarf des Kreises kurzfristig gedeckt und die kreisangehörigen Kommunen entlastet werden. Mit der Umstellung zum NKF im Jahr 2009 führten diese Maßnahmen zu einem erheblichen Ressourcenverbrauch und damit zur Reduzierung des Eigenkapitals. 12 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Feststellung Durch die o. a. Maßnahmen konnte keine nachhaltige Entlastung erzielt werden und nahezu alle Maßnahmen führten zu einem gleichzeitigen Werteverzehr. Weiter wurde die Kreditmarktverschuldung in der Vergangenheit durch innere Darlehen zurückgeführt. Die Mittel stammen aus einer Sonderrücklage einer Abfalldeponie. Ab dem Jahr 2006 wurden Tilgungen i. H. v. 15 Mio. Euro der inneren Darlehen ausgesetzt. Mit dem Übergang zur Doppik gibt es jedoch keine inneren Darlehen im kameralen Sinne mehr. Die verbleibenden Mittel der Sonderrücklage wurden in die liquiden Mittel eingebucht. Durch die Reduzierung der Kreditmarktverschuldung ist es zu einer Reduzierung der liquiden Mittel gekommen. Es handelt sich dabei um eine sog. Bilanzverkürzung (Geschäftsvorfall führte zu einer Reduzierung der Aktiv- als auch auf der Passivseite). Durch dieses Vorgehen ist also kein Ressourcenverbrauch eingetreten. Auch die Aussetzung der Tilgungen ab dem Jahr 2006 führte zu keinem Eigenkapitalverzehr. Problematisch ist jedoch, dass die Mittel, die aus der kameralen Sonderrücklage stammen, seit dem Jahr 2005 (Stilllegung der Abfalldeponie) zur Rekultivierung benötigt werden. Da zum Eröffnungsbilanzstichtag noch rund 162 Mio. Euro liquide Mittel (incl. Schuldscheindarlehen) in der Bilanz ausgewiesen wurden, dem jedoch rund 234 Mio. Euro an Rückstellungen für Deponien und Altlasten gegenüberstehen, kommt es kurzfristig zwar noch nicht zu einem Ausfall der Leistungsfähigkeit, langfristig werden die Mittel aus der Sonderrücklage die zur Entschuldung beigetragen haben, jedoch benötigt und müssen ggf. durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten finanziert werden. Feststellung Der Kreis Euskirchen sollte auch weiterhin die in der kameralen Zeit entnommenen Mittel der Sonderrücklage in die Finanzplanung mit einbeziehen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 13 Finanzen Zu den o. a. Maßnahmen zur Reduzierung der Kreisumlage geben wir jedoch zu bedenken: ƒ Die planmäßigen Reduzierungen des Vermögens zur Deckung des vergangenen Umlagebedarfs führten zu einer Reduzierung des Eigenkapitals. ƒ Zugleich kann unter den jetzigen Bedingungen der kaufmännischen Buchführung die eigentliche Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage für nicht-planbare Faktoren kaum noch ausgeübt werden. ƒ Es handelt sich um keine nachhaltige Lösung zur Entlastung der Kommunen. ƒ Eine dauerhafte Unterstützung des Finanzbedarfs ist nur durch eine umfassende Aufgabenkritik und permanente Aufwandsanalyse möglich. Mit mehr Nachhaltigkeit ist dagegen das in der Vergangenheit und auch heute noch praktizierte Personaleinsparkonzept zu beurteilen. Dabei wird auf klassische Konzepte zur Aufwandsreduzierung zurückgegriffen: ƒ Besetzungssperren ƒ Nichtverlängerung von Zeitverträgen ƒ Niedrigere Stellenbewertung ƒ Wegfall von Stellen Einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Haushaltskonsolidierung hat der Kreis Euskirchen durch seine im Jahr 2010 begonnene Aufgabenkritik, die sich über alle Produkte des Kreishaushaltes erstreckt, unternommen. Wesentliche Fragestellungen sind dabei: 14 ƒ Was sind die kostenintensivsten Leistungen innerhalb des Produktes? ƒ Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den Aufwand zu senken bzw. den Ertrag zu steigern? ƒ Welche Auswirkungen haben die ergriffenen Maßnahmen? Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen ƒ Welche Maßnahmen sind konkret in die Haushaltsplanungen aufgenommen? Allgemeine Kreisumlage Die Jahresergebnisse werden im Rahmen des Spitzenbedarfskonzeptes zur Finanzierung der Kreise unmittelbar von der allgemeinen Kreisumlage beeinflusst. Die Hebesätze, die Umlagegrundlagen als Berechnungsgrundlage sowie das Umlagevolumen stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang. Zusätzlich erhebt der Kreis eine Jugendamtsumlage (in 2010 lag der Hebesatz bei 16,50 v. H.), eine VHS-Umlage (Defizitausgleich in 2010 bei 168.300 Euro) und eine ÖPNV-Umlage (Defizitausgleich in 2010 1,4 Mio. Euro). Die Entwicklung der maßgeblichen Größen stellt sich wie folgt dar: Hebesatzentwicklung des Kreises Euskirchen Haushaltsjahr 2009 2010 in Prozent Allgemeine Kreisumlage 36,33 41,33 in Mio. Euro Allgemeine Kreisumlage 73,4 80,3 Umlagegrundlagen 202 194 Gegenüber dem Vorjahr wurde der Hebesatz 2009 geringfügig um 0,16 Prozent reduziert. Endscheidende Einflussgröße des Hebesatzes stellen regelmäßig die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen dar. Wesentliche belastende Faktoren stellen – wie bereits oben schon erwähnt - die Landschaftsverbandsumlage mit rund 35 Mio. Euro in 2009, die Aufwendungen des Budget 300 (Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales – in 2009 rund 71 Mio. geplant) und die erstmalige aufwandswirksame Jahresbezogene Zuführung von Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen dar. Fast 40 Prozent der ordentlichen Erträge resultieren aus der allgemeinen Kreisumlage (mit Jugendamtsumlage über 50 Prozent). Geplante Schlüsselzuweisungen mit rund 19 Mio. Euro jährlich stellen ebenfalls eine wichtige Ertragsquelle für den Kreis Euskirchen dar. Damit wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen mit der bereits begonnen Aufgaben- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 15 Finanzen kritik zur Reduzierung der allgemeinen Umlage und Entlastung der kreisangehörigen Kommunen beitragen kann. Empfehlung Wir empfehlen, den eigenen Konsolidierungskurs in Form einer Aufgabenkritik des Kreises Euskirchen konsequent voranzutreiben und alle möglichen Potenziale auszuschöpfen. 16 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Vermögenslage Aus der Vermögensstruktur des Kreises können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Im Folgenden stellen wir deshalb die Vermögenswerte und unsere Analyseergebnisse zur Vermögensstruktur insgesamt sowie zu wesentlichen Anlagegütern in der Einzelbetrachtung anhand von Kennzahlen dar. Zum Zeitpunkt der Prüfung lagen uns jedoch nur Ergebnisse der vorläufigen Eröffnungsbilanz vor. Eine Zeitreihe über mehrere Jahre scheidet daher aus. Soweit uns jedoch aktuelle Entwicklungen zu einzelnen Vermögenspositionen vorlagen, haben wir diese in unsere Analysen mit einbezogen. Vermögen Bilanzstichtag *) EB 2009 in Tausend Euro Anlagevermögen 264.875 Umlaufvermögen 157.146 Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 20.607 442.629 in Prozent Anlagenintensität 59,8 Die Kennzahl „Anlagenintensität“ stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen her. In Kommunen fällt die Anlagenintensität meist sehr hoch aus, was sich grundsätzlich auch beim Kreis Euskirchen mit einem Wert von über 59 Prozent bestätigt. Dennoch liegt der Kreis Euskirchen unter dem Wert anderer Kreise (Mittelwert 86 Prozent). Dies bestätigt den bereits angesprochenen Werteverzehr in den vergangenen Jahren zur Reduzierung der damaligen Kreisumlage. Das Umlaufvermögen dagegen bildet mit 157 Mio. Euro einen erheblichen Teil der Aktivseite der Bilanz. Zur dauerhaften Aufgabenerledigung ist es wichtig, dass die Kommune angemessen in ihr Anlagevermögen investiert, um einen ungewollten Werteverzehr zu vermeiden. Neben Abschreibungen belasten Unterhaltungsaufwendungen die Ergebnisrechnungen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 17 Finanzen Feststellung Das Verhältnis Anlagevermögen und Umlaufvermögen zur Bilanzsumme zeigt den Werteverzehr in der Vergangenheit auf. Altersstruktur des Vermögens Mit der Investitionsquote hängt eine weitere Kennzahl zur Beurteilung der Vermögenssituation zusammen - der Anlagenabnutzungsgrad. Der Anlagenabnutzungsgrad kann Hinweise darauf geben, welche Altersstruktur das Anlagevermögen aufweist, ob gegebenenfalls bereits ein Investitionsstau eingetreten ist und inwieweit Ersatzinvestitionen in naher Zukunft mit den entsprechenden haushaltswirtschaftlichen Belastungen absehbar sind. Der Anlagenabnutzungsgrad wird im Regelfall gebildet, indem die kumulierten Abschreibungen den – historischen - Anschaffungs- und Herstellungskosten gegenübergestellt werden. Da die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Zeitwerte als Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten, lässt sich diese Formel zurzeit noch nicht sinnvoll anwenden. Hilfsweise ermitteln wir den Anlagenabnutzungsgrad deshalb zunächst durch die Gegenüberstellung von Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer. Aufgrund der Heterogenität des Anlagevermögens – bezogen auf die einzelnen Positionen als auch auf ihren Anschaffungszeitpunkt sowie die wertmäßige Verteilung – ist eine globale Betrachtung über das gesamte Anlagevermögen hinweg nicht zielführend. Wir beschränken uns deshalb auf besonders werthaltige Vermögenspositionen, die in engem Zusammenhang mit den kommunalen Aufgaben stehen. Anlagenabnutzungsgrad zum Stichtag 01.01.2009 Grad der Abnutzung in Prozent Anteil am Vermögen in Prozent Verwaltungsgebäude A, B, C 23,1 10,3 Nebenstellen Schwalbenberg und Schleiden 64,3 0,8 Medienzentrum 50,0 0,2 Bauhof (Büro, KFZ-Halle und Lagerhalle) 60,0 0,5 Schulgebäude 46,4 13,1 Straßen 58,1 31,3 Anlagegruppe 18 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Durch den neuen Anbau und guten Unterhaltungszustand der älteren Gebäudeteile des Kreishauses in Euskirchen ist der Grad der Abnutzung mit 23 Prozent sehr gering bemessen. Auch die Schulgebäude und das Medienzentrum (diese befindet sich z. Zt. im Umbau) haben erst die Hälfte ihre Gesamtnutzung erreicht. Zusammen ist ihr Anteil am Anlagevermögen rund 24 Prozent. Anders gestaltet sich die Situation bei den Verwaltungsnebenstellen (Nebenstelle Schleiden wurde bereits aufgegeben), dem Bauhof (soll ebenfalls verkauft werden) und dem Straßenvermögen. Bei diesen Positionen ist bereits eine Abnutzung von über 50 Prozent eingetreten. Hier lässt sich bereits ein Unterhaltungs- und Investitionsbedarf erkennen. Alleine der Aufbau (d. h. ohne Grund und Boden) der Straßen bildet über 30 Prozent des Anlagevermögens. Nach den Haushaltsplanungen 2010 betragen die jährlichen Abschreibungen für die Kreisstraßen (Produkt 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen) rund 4,2 Mio. Euro. Dem stehen Investitionen von rund 7 Mio. Euro (Auszahlungen für Baumaßnahmen) in 2010 und 8,3 Mio. Euro in 2011 gegenüber. Feststellung Die bereits fortgeschrittenen Anlageabnutzungsgrade bei den Verwaltungsnebenstellen, dem Bauhof und dem Straßennetz lassen langfristig die Notwendigkeit von größeren Ersatzinvestitionen erkennen. Festlegung von Gesamtnutzungsdauern Mit der Festlegung der Nutzungsdauern innerhalb des vom Ministerium für Inneres und Kommunales vorgegebenen Rahmens hat der Kreis Euskirchen einen großen Bewertungsspielraum. Die Höhe der jährlichen Abschreibungen ist direkt abhängig von der gewählten Nutzungsdauer. Durch die Festlegung sehr langer Nutzungsdauern können zwar einerseits die jährlichen Abschreibungen und damit die Ergebnisbelastungen verringert werden. Andererseits vergrößert sich jedoch die Gefahr, dass sich die tatsächlichen Nutzungsdauern als kürzer herausstellen und zukünftig außer-planmäßige Abschreibungen mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung notwendig werden. Um hier eine Aussage treffen zu können, haben wir die festgelegten Gesamtnutzungsdauern des Kreises Euskirchen mit dem Ermessensspielraum der Rahmentabelle verglichen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 19 Finanzen Festgelegte Gesamtnutzungsdauern eher kurz Mittel eher lang Anteil am Vermögen in Prozent Verwaltungsgebäude A, B, C X 10,3 Nebenstellen Schwalbenberg und Schleiden X 0,8 Medienzentrum Bauhof (Büro, KFZHalle und Lagerhalle) X X 0,2 0,5 Schulgebäude X 13,1 Straßen X 31,3 Der Kreis Euskirchen hat sich bei den Verwaltungsgebäuden durchgängig bei der Festlegung der Gesamtnutzungsdauern am oberen Ende des vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungsrahmens orientiert. Das ist ein Indiz, dass die festgelegten Abschreibungszeiträume nicht durchgängig dem tatsächlichen Wertverlust entsprechen. Da die Restnutzungsdauern des vorhandenen Anlagevermögens zum Eröffnungsbilanzstichtag jedoch i. d. R. sachgerecht eingeschätzt werden, ist zunächst nicht mit belastenden vorzeitigen Abgängen aus dem Anlagevermögen zu rechnen. Erst Ersatzinvestitionen, die die volle festgelegte Gesamtnutzungsdauer erbringen sollen, unterliegen damit dem Risiko eines vorzeitigen Abgangs mit entsprechender Ergebnisbelastung. Regelmäßige Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen lassen jedoch nicht auf ein erhöhtes Risiko beim Kreis Euskirchen schließen. Lediglich bei den Verwaltungsnebenstellen könnte es zu haushaltswirtschaftlichen Risiken kommen. Der Wertansatz dieser Standorte macht jedoch nur 0,8 Prozent des Anlagevermögens aus. Bei den übrigen von uns betrachteten Vermögensgegenständen wurden mittlere bzw. kurze Laufzeiten gewählt. Feststellung Aufgrund des noch sehr guten Unterhaltungszustandes des Kreishauses stellen die langen Gesamtnutzungsdauern zurzeit kein Risiko für den Kreishaushalt dar. Ein Verschieben von nötigen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, ist i. d. R. mit Mehraufwand verbunden. 20 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Sachanlagen Zum Zeitpunkt unserer Prüfung konnten wir nur auf die vorläufigen Ergebnisse der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zurückgreifen. Tiefergehende Analysen und eine Zeitreihendarstellung bleiben an dieser Stelle deshalb aus. Wir beschränken uns daher ausschließlich auf eine kurze Darstellung des Sachanlagevermögens. Sachanlagen Bilanzstichtag EB 2009 in Tausend Euro Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3.762 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 72.331 Infrastrukturvermögen 98.473 Sonstige Sachanlagen 8.094 Sachanlagen gesamt 182.660 Die bebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen bildet rund 94 Prozent des Wertansatzes des gesamten Sachanlagevermögens. Finanzanlagen Finanzanlagen Bilanzstichtag EB 2009 in Tausend Euro Anteile an verbundenen Unternehmen 33.274 Beteiligungen 22.728 Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens 0 5.313 Ausleihungen 20.742 Finanzanlagen gesamt 82.056 Finanzanlagen unterliegen nicht der planmäßigen Abschreibung, sie können aber außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn ihnen zum Bilanzstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Hier hat der Kreis Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 21 Finanzen nach § 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO einen Ermessenspielraum. Sofern der Kreis auch bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eines Sondervermögens, einer Beteiligung oder einer sonstigen Finanzanlage nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Abschreibung absieht, bilden sich stille Lasten mit den entsprechenden Risiken für zukünftige Haushaltsjahre. Mit einem Wertansatz von rund 33 Mio. Euro in der Eröffnungsbilanz stellt der Anteil an verbundenen Unternehmen den größten Posten der Finanzanlagen dar. Hinter dieser Bilanzposition steht das Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM), welches zusammen mit der Stadt Zülpich betrieben wird. Der Kreis Euskirchen hält mit 511.500 Euro Anteile i. H. v. 76,92 Prozent. Laut Gesellschaftsvertrag ist das Kreiskrankenhaus gemeinnützig tätig. Seit dem Geschäftsjahr 1992 konnte das Kreiskrankenhaus Gewinne verzeichnen, so dass sich seitdem keine Belastung für den Kreishaus ergibt. Die 15 Beteiligungen des Kreises Euskirchen sind insgesamt mit fast 23 Mio. Euro bewertet. Mit 95 Prozent tragen die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (9,5 Mio.), die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft (7,5 Mio.), der Zweckverband BZE (1,5 Mio.) und der Regionalverkehr Köln GmbH (3,2 Mio.) zum Bilanzwert bei. Als geplanten Ertrag kann der Kreishaushalt im Jahr 2010 rund 1,3 Mio. Euro durch die Beteiligung Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und weitere 13 Tausend Euro durch die Beteiligung Radio Euskirchen GmbH & Co. KG (Anteil 25 Prozent mit einem Bilanzansatz von 173 Tausend Euro) verbuchen. Als Aufwand belasten die Beteiligungen Regionalverkehr Köln GmbH mit rund 3 Mio. Euro (jedoch durch die ÖPNV Umlage z. T. gedeckt), Vogelsang iP gGmbH mit 119 Tausend Euro und die Standortentwicklung Vogelsang mbH mit 81 Tausend Euro den Kreishaushalt 2010. Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die im Besitz befindlichen RWE-Aktien (4,6 Mio.), aus denen in 2010 ein Ertrag i. H. v. 276 Tausend Euro erwartet wird, und ein KVR-Fonds der Rheinischen Versorgungskasse (705 Tausend) verbucht. Die sonstigen Ausleihungen wurden in der Eröffnungsbilanz mit fast 21 Mio. Euro bewertet. Verbucht wurden dort Schuldscheindarlehen an eine deutsche Bankenholding, deren Laufzeit ein Jahr betrug. Es wurden im Jahr 2008 Einnahmen von 840 Tausend Euro und Erträge im Jahr 2009 von fast 200 Tausend Euro verbucht. Unter Ausleihungen werden ausschließlich Forderungen verstanden, welche gegen Hingabe von Kapital erworben wurden und die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen. 22 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Bei den Ausleihungen wird die Abgrenzung gegenüber dem Umlaufvermögen durch die vereinbarten Mindestlaufzeiten bestimmt. Ausleihungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr gehören zum Anlagevermögen, wohingegen Laufzeiten bis zu einem Jahr dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind. Feststellung Von den Finanzanlagen des Kreises Euskirchen ist nach derzeitigem Stand von keinem erhöhten haushaltswirtschaftlichen Risiko auszugehen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 23 Finanzen Schulden- und Finanzlage Um die Schulden- und Finanzlage des Kreises Euskirchen beurteilen zu können, betrachten wir die Finanzrechnung, die Schulden und das Eigenkapital. Das gilt ebenso für die Sonderposten, die wirtschaftlich gesehen einen eigenkapitalähnlichen Charakter aufweisen. Zu den Schulden gehören sowohl die Verbindlichkeiten als auch die Rückstellungen. Finanzrechnung Die Finanzrechnung gibt Aufschluss über Investitionen, Finanzierungsquellen, Zahlungsströme und daraus resultierende Veränderungen im Zahlungsmittelbestand. Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit der Kreis in der Lage ist, aus seinem „laufenden Geschäft“ heraus Investitionen und Darlehenstilgungen zu finanzieren oder ob er dafür auf Veräußerungen von Anlagevermögen beziehungsweise eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. In der nachstehenden Tabelle betrachten wir daher die Planjahre 2009 bis 2013 (Haushaltsplanungen 2009 bis 2011). Salden der Finanzrechnungen (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 in Tausend Euro Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.653 -3.964 -1.731 358 2.751 + Saldo aus Investitionstätigkeit -7.767 -6.051 -5.091 -4.745 -4.462 = Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag -11.420 -10.015 -6.822 -4.387 -1.711 + Saldo aus Finanzierungstätigkeit (einschl. Investitionsund Liquiditätskredite) -109 -108 -146 -146 -148 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln -11.529 -10.123 -6.968 -4.533 -1.859 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 141.707 130.178 120.055 113.086 108.554 + Bestand an fremden Finanzmitteln 0 0 0 0 0 130.178 120.055 113.086 108.554 106.694 = Liquide Mittel 24 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Aus der o. a. Tabelle ist die schwierige finanzielle Situation des Kreises Euskirchen deutlich zu erkennen. In den Jahren 2009 bis 2011 wird jeweils ein negativer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Insgesamt schrumpfen die liquiden Mittel um rund 28 Mio. Euro. Zwar können wir für das Jahr 2009 nicht auf Ist-Daten des Jahresabschlusses zurückgreifen und müssen stattdessen auf Plan-Daten verweisen, dennoch stellen wir den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit für dieses Jahr in den interkommunalen Vergleich. Aus dem Ansatz des Kreises Euskirchen im Vergleich zu den interkommunalen IstErgebnissen ergibt sich folgendes Bild: Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner 2009 80 58 ----- Euro ----- 60 40 22 20 0 -20 -40 -19 -38 -60 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Auch interkommunal betrachtet bestätigt sich die schwierige finanzielle Situation des Kreises Euskirchen. Zum Teil ist diese durch die mangelnde Verwaltungskraft der kreisangehörigen Kommunen begründet. Der Kreis hat sich in der Vergangenheit davor gescheut, die Kreisumlage zur Deckung des Finanzbedarfs weiter anzuheben (vgl. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kreisgebiet), um die angespannte Finanzlage der Kommunen nicht weiter zu strapazieren. Daher musste der Kreis vor der Einführung des NKF auf Mittel der allgemeinen Rücklage zurückgreifen. Feststellung Bereits vor der Einführung des NKF hat der Kreis Euskirchen auf Liquiditätsreserven zurückgreifen, um den eigenen Finanzbedarf zu decken. Der Kreis Euskirchen hat sich dazu entschieden, in den Planjahren 2009 bis 2013 die liquiden Mittel weiter zu reduzieren. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 25 Finanzen Rückstellungen Die Rückstellungen stellen einen erheblichen Anteil an der Bilanzsumme dar. Insofern ist eine differenzierte Analyse und Bewertung notwendig. Die folgende Tabelle zeigt zunächst die Rückstellungsarten und die entsprechenden Beträge der vorläufigen Eröffnungsbilanz: Rückstellungen Bilanzstichtag EB 2009 in Tausend Euro Pensionsrückstellungen 68.695 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 234.171 Instandhaltungsrückstellungen 1.750 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 3.647 Rückstellungen gesamt 308.263 Die gesamten Rückstellungen betragen zum Zeitpunkt der vorläufigen Eröffnungsbilanz 308 Mio. Euro. Rund 75 Prozent der Rückstellungsbeträge entfallen auf die Position der Rückstellungen für Deponien und Altlasten. Weiter 22 Prozent entfallen auf die Pensionsrückstellungen i. H. v. 69 Mio. Euro. Weitere Ausführungen zu diesem Themenkomplex sollen an dieser Stelle nicht erfolgen. Mit der GPA NRW wurde ein Beratungsvertrag geschlossen. Auf deren Ergebnisse ist zu verweisen. 26 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Verbindlichkeiten Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Neben den Verbindlichkeiten gehören auch die Rückstellungen und die Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Da einigen Kennzahlen die Schulden insgesamt zugrunde gelegt werden, enthält die folgende Übersicht auch die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich: Schulden Bilanzstichtag EB 2009 in Tausend Euro Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 895 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 179 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.897 25 Sonstige Verbindlichkeiten 2.425 Verbindlichkeiten gesamt 6.421 Rückstellungen Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden insgesamt 308.263 14.240 328.923 je Einwohner in Euro Schulden insgesamt davon Verbindlichkeiten 1.712,36 33,43 Die Schulden des Kreises Euskirchen betragen rund 329 Mio. Euro. Davon entfallen nur rund 6,4 Mio. Euro auf die Verbindlichkeiten des Kreises. Den zur Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen (die ggf. auch erhöht werden können – vgl. Rückstellungen) i. H. v. 234 Mio. Euro stehen liquide Mittel von 162 Mio. Euro (Stand vorläufige EB – incl. Schuldscheindarlehen) gegenüber. Wie bereits unter dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit angemerkt, ist der Kreis Euskirchen auf der Grundlage der Haushaltsplanung bereits jetzt durch einen erheblichen Verzehr der liquiden Mittel betroffen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 27 Finanzen Feststellung Die geringen Verbindlichkeiten des Kreises Euskirchen stammen aus Mitteln, die zur Rekultivierung einer Deponie vorgesehen waren. Bereits heute ist die finanzielle Situation des Kreises angespannt. Sollten keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, wird sich die Situation weiter verschärfen. Auf der Basis der vorläufigen Eröffnungsbilanz und der Haushaltsplanung 2009 ergeben sich folgende Kennzahlen. Kennzahlen zur Finanzlage Bilanzstichtag / Haushaltsjahr EB 2009 in Prozent Anlagendeckungsgrad II 154,13 Liquidität 2. Grades 1.053 Dynamischer Verschuldungsgrad neg. geplantes Ergebnis Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 3,4 Zinslastquote 1,5 Die Kennzahlen zur Finanzlage machen die Finanzierungsstruktur des Kreises Euskirchen deutlich: 28 ƒ Der Anlagendeckungsgrad II zeigt an, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt ist. Da der Kreis Euskirchen jedoch nur noch ein geringes Anlagevermögen in der Bilanz ausweist, werden auch nicht ganz so viele Mittel zur Anlagendeckung benötigt. Dennoch kann mit einem Wert über 100 Prozent eine interkommunal gute Positionierung festgestellt werden. ƒ Die Liquidität 2. Grades weist aus, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt sind. Die noch gute finanzielle Ausstattung mit liquiden Mitteln findet hier ihren Niederschlag. Aufgrund der derzeitigen Haushaltsplanungen und der damit verbundenen Reduzierung der liquiden Mittel ist eine Verschlechterung zu erwarten. Zusätzlich ist anzumerken, dass die liquiden Mittel voraus- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen sichtlich langfristig nicht für die Aufgabenerfüllung ausreichen werden. ƒ Der dynamische Verschuldungsgrad würde bei positiven Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung die jeweilige theoretische Entschuldungsdauer (Effektivverschuldung) in Jahren ausweisen. Da der Kreis Euskirchen in allen Jahren einen negativen Saldo in der Finanzplanung aufweist, aber zurzeit noch von den liquiden Mitteln zehrt, wird an dieser Stelle bereits die kritische finanzielle Situation deutlich. ƒ Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote weist das Verhältnis der kurzfristigen Verbindlichkeiten zur Bilanzsumme aus. Mit einem Wert von 3,43 (der interkommunale Mittelwert liegt bei 7) positioniert sich der Kreis Euskirchen noch gut. ƒ Die Zinslastquote (Anteil der Finanzaufwendungen an den ord. Aufwendungen) liegt derzeit bei 1,5 Prozent und stellt damit den interkommunal zweithöchsten Wert in unserem Vergleich dar (Mittelwert 0,70 Prozent). Langfristig ist mit einem weiter steigenden Verlauf zu rechnen. Feststellung Aufgrund der bereits oben beschriebenen Umstände, werden die zukünftigen Rahmenbedingungen des Kreises Euskirchen deutlich schwieriger. Verbindlichkeiten Bilanzstichtag EB 2009 in Tausend Euro Verbindlichkeiten des Kernhaushalts 6.421 Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen 33.073 Gesamtverbindlichkeiten 39.494 in Euro Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 205,61 29 Finanzen Über 80 Prozent der Verbindlichkeiten resultieren aus dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich. Nach den uns vorliegenden Unterlagen kann hier jedoch mit keinem aktuellen Risiko gerechnet werden. Die Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes sind aktuell auf einem niedrigen Stand. Langfristig ist mit einem hohen Finanzbedarf zu rechnen (u. a. Rekultivierung Deponie), der zu steigenden Liquiditätskrediten führen kann. Interkommunal ergibt sich folgendes Bild: Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 900 819 800 ----- Euro ----- 700 600 500 400 276 300 206 200 100 63 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Trotz der geringen Einwohnerdichte positioniert sich der Kreis Euskirchen interkommunal mit 206 Euro je Einwohner über 25 Prozent besser als der Mittelwert. Kapitaldienst Haushaltsplanungen 2009 in Tausend Euro Zinsen des Kernhaushalts 2.958 (7,8) Tilgung des Kernhaushalts 120 Kapitaldienst des Kernhaushalts 30 3.078 (128) Zinsen der Mehrheitsbeteiligungen 1.148 Tilgung der Mehrheitsbeteiligungen 1.139 Kapitaldienst der Mehrheitsbeteiligungen 2.287 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Kapitaldienst Haushaltsplanungen 2009 in Tausend Euro Zinsen gesamt 4.105 Tilgung gesamt 1.259 Kapitaldienst gesamt 5.364 (2.415) in Euro Kapitaldienst gesamt je Einwohner 27,93 (12,57) Zu den o. a. Zahlen ist anzumerken, dass der Kreis Euskirchen in seinen Planungen der Kontengruppe 55 „Zinsen“ versehentlich die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der RVK (2,95 Mio. Euro) mit einbezogen hat. Diese Beträge werden in den Jahresabschlussarbeiten jedoch der Kontengruppe 53 „Transferaufwendungen“ zugeordnet. Die in der Klammer aufgeführten Beträge stellen somit den korrigierten Wert und Kennzahl dar. Mit 12,57 Euro Kapitaldienst je Einwohner, positioniert sich der Kreis Euskirchen deutlich unter dem Mittelwert von rund 18 Euro je Einwohner. Feststellung Zurzeit ist der Kapitaldienst des Kreises Euskirchen noch auf einem niedrigen Niveau. Ob sich langfristig dieses niedrige Niveau weiter halten lassen wird, kann an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Die zukünftige wirtschaftliche Situation des Kreises ist jedoch von einem hohen Finanzbedarf gekennzeichnet. Zukünftige Investitionen und die Rekultivierung der Deponie können voraussichtlich nicht mehr ohne die Aufnahme von Krediten (bzw. durch Reduzierung der liquiden Mittel) gedeckt werden. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 31 Finanzen Sonderposten Die Sonderposten weisen einen eigenkapitalähnlichen Charakter auf. Sie werden deshalb in die Berechnung der Eigenkapitalquote II einbezogen. Auch gemessen an der Bilanzsumme insgesamt sind die Sonderposten für die kommunalen Haushalte von wesentlicher Bedeutung. Zudem tragen die Sonderposten durch die jährlichen Erträge aus ihrer Auflösung entscheidend zum Haushaltsausgleich bei. Sonderpostenauflösung 2009 in Tausend Euro Sonderpostenauflösung Gebäude 297 Sonderpostenauflösung Kreisstraßen 3.120 Sonderpostenauflösung Brandschutz 1 Sonderpostenauflösung Schulpauschale Gesamtsumme Sonderpostenauflösung 835 4.253 Aus der o. a. Tabelle ist deutlich zu erkennen, dass ein Großteil der Erträge aus den Sonderposten im Bereich der Kreisstraßen resultieren. Dem stehen jedoch auch Abschreibungsaufwendungen von geplanten 4,2 Mio. Euro gegenüber. Im Bereich der Gebäude betragen die geplanten Abschreibungen rd. 1,4 Mio. Euro. Der Sonderpostenauflösung der Schulpauschale stehen entsprechende Sanierungsaufwendungen an den Schulen entgegen. Eigenkapital Im Rahmen der Eröffnungsbilanzerstellung stellt das Eigenkapital eine rein rechnerische Größe dar. Sie ist die Differenz aus der Summe aller Vermögenswerte (Aktivseite) und der Summe von Fremdkapital und Sonderposten. In diesem Zusammenhang beziehen wir die Eigenkapitalquote und weitere Kennzahlen zur Bilanzstruktur in die Analysen ein. Grundsätzlich kann der Kreis alle Aufwendungen, die nicht anderweitig gedeckt werden, durch die Kreisumlage finanzieren. Die Berechnung der Kreisumlage legt jedoch die Plandaten für die Ermittlung der Umlage zu 32 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Grunde. Dies kann in verschiedenen Fällen zu Problemen führen, da es im laufenden Jahr zu nicht planbaren Aufwendungen und nicht planbaren Erträgen kommen kann. Nicht planbare Aufwendungen und nicht planbare Erträge entstehen insbesondere im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten, aber auch im Verlauf der Haushaltswirtschaft. Daher muss dem Eigenkapital eine wichtige Bedeutung zugesprochen werden. Nur durch die Größen des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) ist der Kreis in der Lage Schwankungen im Jahresergebnis auszugleichen. Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich beim Kreis Euskirchen wie folgt dar: Entwicklung des Eigenkapitals (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 in Tausend Euro Eigenkapital (Stand 01.01.) 21.531 21.531 20.924 19.184 19.105 0 -607 -1.741 -79 0 21.531 20.924 19.184 19.105 19.105 Eigenkapitalreichweite *) entf. 34 243 entf. Eigenkapitalquote I **) 4,86 Eigenkapitalquote II **) 23,62 Jahresergebnis Eigenkapital (Stand 31.12.) in Jahren 11 *) Eigenkapital zum 31.12. dividiert durch das negative Jahresergebnis. **) Basis vorl. Eröffnungsbilanz 2009 – Haushalte 2009, 2010 und 2011 Anhand der geplanten Jahresergebnisse ist beim Eigenkapital kaum eine Entwicklung festzustellen. Eine differenzierte Analyse kann sicherlich auf der Basis von Ist-Ergebnissen vorgenommen werden. Auffällig sind jedoch die geringen Eigenkapitalquoten des Kreises Euskirchen. Sowohl die Eigenkapitalquote I (interkommunaler Mittelwert 23 Prozent) als auch die Eigenkapitalquote II (interkommunaler Mittelwert 45 Prozent) stellen einen vergleichsweise geringen Wert dar. Feststellung Die Kennzahlen der Eigenkapitalquote stellen eine interkommunal niedrige Positionierung dar. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 33 Finanzen Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragslage. Insofern sind die Analyseergebnisse aus diesen Bereichen in die Bewertungen der Ertragslage einzubeziehen. Wir nehmen deshalb bei den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten auf die Plandaten der vorangegangenen Analysen Bezug. Ordentliche Erträge und Finanzerträge Im Rahmen der Analyse der haushaltswirtschaftlichen Situation des Kreises haben wir die wesentlichen Ertragsarten differenziert betrachtet und analysiert. Die folgende Tabelle zeigt zunächst die Entwicklung der einzelnen Ertragspositionen. Ordentliche Erträge und Finanzerträge (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 in Tausend Euro Steuern und ähnliche Abgaben 2.030 1.850 3.730 3.580 3.400 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 138.622 155.833 155.000 162.753 165.338 2.786 2.776 2.843 2.843 2.843 34.735 30.856 31.252 31.476 31.621 849 754 748 749 747 11.419 11.251 15.493 15.545 15.641 Sonstige ordentliche Erträge 5.481 6.486 6.564 6.660 6.782 Aktivierte Eigenleistungen 50 60 60 51 51 0 0 0 0 0 195.970 209.865 215.689 223.657 226.423 9.921 6.721 6.795 7.089 7.089 Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bestandsveränderungen ordentliche Erträge gesamt Finanzerträge 34 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Erträge aus Zuwendungen Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen insgesamt dar. Sie gibt einen Hinweis darauf, inwieweit der Kreis von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Zuwendungsquote in Prozent (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 Zuwendungsquote *) 18,4 20,7 19,2 19,3 19,4 *) Basis Haushalt 2009 und 2010 Die Erträge aus Zuwendungen bewegen sich gem. den Haushaltsplanungen des Kreises zwischen 18,4 und 20,7 Prozent. Damit positioniert sich der Kreis leicht über dem nachstehenden interkommunalen Vergleichs. Darin enthalten sind Schlüsselzuweisungen i. H. v. rund 19 Mio. Euro. Zuwendungsquote 2009 30 25 ----- Prozent ----- 25 20 15 18 15 10 5 1 0 Minimum Maximum Mittelwert Euskirchen, Kreis Erträge aus allgemeinen Umlagen Die Kreisumlage stellt mit 102,5 Mio. Euro (73,4 Mio. Allgem. Kreisumlage und 29,1 Jugendamtsumlage) in 2009 einer der wichtigsten Ertragsarten des Kreises Euskirchen dar. Die wichtigsten Eckpunkte zur allgemeinen Kreisumlage haben wir bereits unter der Überschrift Haushaltsausgleich thematisiert. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 35 Finanzen Allgemeine Umlagequote in Prozent (Istwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 Umlagequote 52,3 53,5 52,2 52,3 52,0 Über 50 Prozent der ordentlichen Erträge entfallen auf die Kreisumlage. Die allgemeine Kreisumlage wird von 2009 bis 2013 voraussichtlich um 8 Mio. auf 82 Mio. Euro steigen. Die Jugendamtsumlage wird im gleichen Zeitraum aller Voraussicht nach um 7 Mio. auf 36 Mio. Euro ansteigen. Die allgemeine Umlagequote stellt sich interkommunal wie folgt dar: Umlagequote 2009 bis 40 über 40 bis 50 über 50 bis 60 über 60 bis 70 über 70 1 5 8 7 1 Der Kreis Euskirchen positioniert sich damit genau im Mittelfeld der Vergleichskommunen. 36 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Ordentliche Aufwendungen und Finanzaufwendungen Im Rahmen der Analyse der haushaltswirtschaftlichen Situation des Kreises sind die wichtigsten Aufwandsarten differenziert zu betrachten und zu analysieren. Ordentliche Aufwendungen und Finanzaufwendungen (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 in Tausend Euro Personalaufwendungen 33.145 33.820 35.977 36.609 36.874 3.219 3.170 3.670 3.710 3.715 31.809 32.711 28.927 29.864 29.641 7.027 8.263 9.148 9.739 10.053 121.074 108.144 114.097 118.376 120.560 6.660 31.079 32.401 32.522 32.664 202.934 217.186 224.219 230.819 233.508 8 7 6 5 4 Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen ordentliche Aufwendungen gesamt Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Personalaufwendungen und die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen stellen einen erheblichen Anteil an den gesamten ordentlichen Aufwendungen dar. Wie hoch dieser Anteil jeweils ausfällt, zeigen die Kennzahlen „Personalintensität“ und „Sach- und Dienstleistungsintensität“. Personal-, Sach- und Dienstleistungsintensität in Prozent (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 Personalintensität 16,3 15,6 16,0 15,9 15,8 Sach- und Dienstleistungsintensität 15,7 15,1 12,9 12,9 12,7 Sowohl die Höhe der Personalaufwendungen als auch der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden entscheidend vom Ausgliederungs- und Privatisierungsgrad beeinflusst. Im interkommunalen Ver- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 37 Finanzen gleich 2009 weist der Kreis Euskirchen eine überdurchschnittliche Personalintensität (Mittelwert: 13,9 Prozent) und eine über dem Mittelwert liegende Sach- und Dienstleistungsintensität (Mittelwert: 8,6 Prozent) auf. Beide Aufwandsarten sind nicht losgelöst voneinander, sondern produktbezogen zusammen mit den übrigen Aufwendungen zu betrachten. Wir verzichten deshalb in der Finanzprüfung auf eine Analyse und Bewertung der Aufwandsarten. Ein Zusammenhang mit der hohen Dienstleistungsquote und der Übernahme von Aufgaben für den kreisangehörigen Raum kann jedoch zu diesem Ergebnis beigetragen haben (z. B. Rettungsdienst, Deponie, Jugendamt). Informatorisch stellen wir die Verteilung der Personalaufwendungen und der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen auf die einzelnen Budgets dar. Verteilung der Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf Produktbereiche (Haushaltsplan 2010) Personalaufwendungen in Tausend Euro Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Prozent *) in Tausend Euro in Prozent *) Budget 100 Zentrales u. Kultur 5.963 17,6 406 1,2 Budget 200 Recht u. Ordnung 3.869 11,4 1.274 3,9 Budget 300 Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales 7.905 23,4 3.908 11,9 Budget 400 Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall 6.842 20,2 2.307 7,1 Budget 500 Rechnungsprüfung, Kreispolizei, Struktur- u. Wirtschaftsförderung und Gleichstellung 1.097 3,2 529 1,6 8.144 24,2 24.287 74,3 Budget 600 Sonderbudgets gesamt *) 33.820 32.711 Anteil an den gesamten Personalaufwendungen bzw. an den gesamten Sach- und Dienstleistungsaufwendungen Vertiefende produktbezogene Analysen der Aufwendungen und Erträge nehmen wir in den jeweiligen Fachprüfungen vor. Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen stellen einen wesentlichen Aufwandsposten in der Ergebnisrechnung dar. Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang der Kreishaushalt durch die Abnutzung des Anlage- 38 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen vermögens belastet wird. Für die Berechnung der Kennzahl werden die Abschreibungen auf Anlagevermögen den ordentlichen Aufwendungen gegenübergestellt. Abschreibungen auf Umlaufvermögen bleiben unberücksichtigt. Die Abschreibungsintensität offenbart zwar einerseits eine beträchtliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen. Andererseits stehen diesen jedoch im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Um die effektive Ergebnisbelastung ermitteln zu können, betrachten wir deshalb die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und die Abschreibungen im Zusammenhang. Die Kennzahl „Drittfinanzierungsquote“ zeigt an, wie viel Prozent der Abschreibungen auf Anlagevermögen durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gedeckt sind. Ergebnisbelastung durch Abschreibungen (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 in Tausend Euro Ordentliche Aufwendungen gesamt 202.934 217.186 224.219 230.819 233.508 Abschreibungen auf Anlagevermögen 7.027 8.263 8.730 8.902 8.956 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.253 4.369 4.375 3.712 3.362 Netto-Ergebnisbelastung 2.774 3.894 4.355 5.190 5.594 in Prozent Abschreibungsintensität 3,5 3,8 3,9 3,9 3,8 Drittfinanzierungsquote 60,5 52,9 50,1 41,7 37,5 Interkommunal stellt sich die Situation wie folgt dar: Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote 2009 Abschreibungsintensität bis 2 über 2 bis 4 über 4 bis 6 über 6 bis 8 über 8 4 13 2 1 2 bis 20 4 Drittfinanzierungsquote über 20 bis 40 über 40 bis 60 über 60 bis 80 4 7 6 über 80 1 Bei der Abschreibungsintensität positioniert sich der Kreis Euskirchen mit den meisten Kreisen im unteren Drittel. Bei der Drittfinanzierungsquote liegt der Kreis leicht über dem Mittelwert. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 39 Finanzen Feststellung Der Kreis Euskirchen wird nicht stark mit Abschreibungen belastet, profitiert aber von interkommunal leicht überdurchschnittlichen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Transferaufwendungen Ein erheblicher Teil der Transferaufwendungen wird im Bereich der Fachprüfung Jugend betrachtet. Wir beschränken uns an dieser Stelle deshalb auf die informatorische Darstellung der Transferaufwandsquote. Sie gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen insgesamt an. Transferaufwandsquote in Prozent (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 Transferaufwandsquote 59,7 49,8 50,7 51,7 52,3 Interkommunal ergibt sich folgendes Bild: Transferaufwandsquote 2009 bis 40 über 40 bis 50 über 50 bis 60 über 60 bis 70 über 70 0 6 5 4 6 Der Kreis Euskirchen positioniert sich im Mittelfeld der Vergleichskreise. 40 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Gesamtbetrachtung der Haushaltswirtschaft In die KIWI-Bewertung der Haushaltswirtschaft beziehen wir grundsätzlich neben den Kennzahlen „Umlagebedarf je Einwohner“ die wesentlichen Analyseergebnisse aus den Bereichen Haushaltsausgleich, Vermögenslage, Finanz- und Schuldenlage und Ertragslage mit ein. Umlagebedarf des Kreises Euskirchen gesamt (Planwerte) und Umlagebedarf je Einwohner sowie der interkommunale Vergleich dieser Kennzahl stellen sich wie folgt dar: Interkommunaler Vergleich Jahresergebnisse, Umlagevolumen und Umlagebedarf (Planwerte) Haushaltsjahr 2009 2010 2011 in Tausend Euro Summe Aufwendungen 205.892 217.193 224.225 ./. Summe der Erträge (ohne allgemeine Kreisumlage) 132.495 136.276 144.414 73.397 80.917 79.811 = Umlagebedarf In Euro Umlagebedarf je Einwohner 382,10 422,34 416,56 Interkommunal ergibt sich folgendes Bild: Umlagebedarf je Einwohner 2009 700 585 ----- Euro ----- 600 500 400 446 382 337 300 200 100 0 Minimum Maximum Mittelwert Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Kreis Euskirchen 41 Finanzen Mit 382 Euro je Einwohner positioniert sich der Kreis Euskirchen unter dem Mittelwert anderer Kreise. Rund 100 Euro Schlüsselzuweisungen je Einwohner tragen zu einer Reduzierung des Umlagebedarfs bei. KIWI-Bewertung der Haushaltswirtschaft Die Bewertung der Haushaltswirtschaft bezieht sich nur auf Plandaten. Daher haben unsere Einschätzungen nur vorläufigen Charakter, die sich mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse verändern können. Davon losgelöst lassen sich aber generelle Aussagen zur Haushaltssituation und zu Haushaltsrisiken des Kreises Euskirchen machen. Entscheidend beeinflusst wird unsere KIWI-Bewertung durch die vorgefundene Ist-Situation und die damit verbundenen haushaltswirtschaftlichen Risiken, weniger aufgrund möglicher Einsparpotenziale; hier hat der Kreis in der Vergangenheit mit den Aufgabenkritiken I und II erhebliche Vorarbeiten geleistet. Ist-Situation 42 ƒ Es konnten keine Jahresabschlüsse vorgelegt werden, und die Eröffnungsbilanz war zwar in großen Teilen abgeschlossen, hatte aber noch vorläufigen Charakter. ƒ Durch Vermögensveräußerungen wurde in der Vergangenheit die Kreisumlage stabil gehalten werden. Der Umlagebedarf ist unter dem Mittelwert. ƒ Die wirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Kommunen liegt gemessen an den Plan-Jahresergebnissen 2010 schlechter als der interkommunale Mittelwert. ƒ Die Eigenkapitalquote I ist mit rund 5 Prozent sehr niedrig. Der interkommunale Mittelwert liegt im Jahr 2009 bei 23 Prozent. ƒ Der Kreis Euskirchen ist nur in einem beschränkten Umfang in der Lage, negative Jahresergebnisse durch das Eigenkapital zu decken. ƒ Aufgrund der fortgeschrittenen Anlagenabnutzung (zwischen 58 und 64 Prozent) muss bei der Verwaltungsnebenstelle Schwalbenberg, dem Bauhof (steht zur Disposition) und im Bereich der Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Infrastruktur langfristig mit größeren Investitionen oder Unterhaltungsmaßnahmen gerechnet werden. ƒ In den Planjahren 2009 bis 2011 kann der Kreis Euskirchen die laufenden Ausgaben nach wie vor nicht durch laufende Einnahmen decken und muss auf Liquiditätsreserven zurückgreifen. Die Selbstfinanzierungskraft ist gefährdet. ƒ Finanzmittel, die zur Rekultivierung der stillgelegten Mülldeponie vorgesehen waren, wurden zur Schuldentilgung eingesetzt. Daher sind die Verbindlichkeiten noch gering. Zukünftig werden diese Mittel jedoch in einem stärkeren Umfang in Anspruch genommen werden müssen und verschärfen die finanzielle Situation. ƒ Durch ein Personaleinsparkonzept und eine im Jahr 2010 begonnene Aufgabenkritik versucht der Kreis Euskirchen den aktuellen und zukünftigen Finanzbedarf zu reduzieren. Handlungsempfehlungen ƒ Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus diesem Bericht. Zusätzlich sollte die Selbstfinanzierungskraft gestärkt werden, um nicht auf noch vorhandene liquide Mittel zurückgreifen zu müssen. ƒ Zukünftig benötigte Mittel zur Rekultivierung der stillgelegten Deponie sollten weiterhin in den zukünftigen Finanzplanungen mit berücksichtigt werden. ƒ Umsetzung der Vorschläge aus dem Personaleinsparkonzept und der noch nicht abgeschlossenen Aufgabenkritik. ƒ Fehlbeträge sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da das Eigenkapital bereits auf einem niedrigen Niveau ist. KIWI Bewertung In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren zukünftigen haushaltswirtschaftlichen Risiken und den zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten bewerten wir die Haushaltswirtschaft des Kreises Euskirchen mit dem Index 2. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 43 Finanzen Vorbereitungsstand zum Gesamtabschluss Spätestens zum Stichtag 31.12.2010 hat jede Kommune gemäß § 116 Absatz 1 GO einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dabei werden alle verselbständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengefasst, um einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns Kommune zu erhalten. Dadurch soll transparent gemacht werden, inwieweit die Kommune aktuell und zukünftig in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Um den Gesamtabschluss fristgerecht aufstellen zu können, muss bereits frühzeitig mit den Vorbereitungen begonnen werden. Die im Folgenden aufgeführten Anhaltspunkte sollen dazu dienen, eine grobe Einschätzung des Vorbereitungsstandes des Kreises Euskirchen auf dem Weg zum Gesamtabschluss vornehmen zu können. Unter anderem ist es notwendig, dass der Kreis der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigen Aufgabenbereiche frühzeitig festgelegt wird, weil hiervon weitere Projektschritte abhängig sind, zum Beispiel die Einbindung der voll zu konsolidierenden Unternehmen in die vorbereitenden Arbeiten und den Abstimmungsprozess. Der Kreis Euskirchen hat die Abgrenzung des Konsolidierungskreises aufgelistet und festgelegt, jedoch noch nicht im Detail dokumentiert. Lediglich der Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH werden vollkonsolidiert und der Konzern Energie Nordeifel und Co. KG und die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH werden nach der sog. Equity-Methode konsolidiert. Insbesondere sollten die in diesem Rahmen notwendigen Prüfungen zur einheitlichen Leitung, zur bestimmenden bzw. kontrollierenden Einflussnahme und zum maßgeblichen Einfluss nach § 50 Abs. 2 und 3 GemHVO sowie zur untergeordneten Bedeutung im Sinne des § 116 Abs. 3 GO ausreichend dokumentiert werden. Hinweise zu den einzelnen Prüfungsschritten finden sich unter anderem in den Handreichungen des Innenministeriums NRW zum NKF, 3. Auflage, S. 343 ff. und im Praxisleitfaden des Modellprojektes in NRW zum Gesamtabschluss, S. 44 ff. 44 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Finanzen Empfehlung Wir empfehlen dem Kreis Euskirchen, alle Schritte des Gesamtabschlusses zu dokumentieren, um damit eine transparente Darstellung zu gewährleisten. Zurzeit ist eine fristgerechte Umsetzung noch ungewiss. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Finanzen GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 45