Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
197 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Überörtliche Prüfung
Kreis Euskirchen
Öffentlicher Gesundheitsdienst
GPA NRW
Heinrichstraße 1 · 44623 Herne
Postfach 101879 · 44608 Herne
Telefon (0 23 23) 14 80-0
Fax (0 23 23) 14 80-333
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Öffentlicher Gesundheitsdienst ______________________________ 1
Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1
Strukturen ____________________________________________ 2
Managementübersicht ___________________________________ 6
Handlungsempfehlungen _______________________________ 7
Gesundheitsdienst ______________________________________ 8
Organisation und Steuerung_____________________________ 8
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je Einwohner ______ 12
Vertiefende Betrachtung einzelner Aufgabenfelder des
Gesundheitsdienstes ___________________________________
Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen______________
Sozialpsychiatrischer Dienst ____________________________
Infektionsschutz/Hygiene ______________________________
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst______________________
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15
19
22
27
Gesamtbetrachtung Öffentlicher Gesundheitsdienst ___________ 31
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6893
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Inhalte, Ziele und Methodik
In Anbetracht der Finanzlage der Kreise und der kreisangehörigen
Kommunen ist für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein restriktives
nachrangiges Handeln erforderlich. Die jetzige verkürzte Prüfung stellt
noch einmal die aktuelle Situation der Öffentlichen Gesundheitsdienste
dar. Dazu zeigen wir den Kreisen erneut ihren Ressourcenverbrauch im
interkommunalen Vergleich auf; können hierbei allerdings nur begrenzt
vertiefende Betrachtungen auf der Leistungsebene vornehmen.
Nach Diskussionen mit einer Facharbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Landkreistages haben wir ein von dieser
Facharbeitsgruppe entwickeltes Grunddatenraster in die Prüfung integriert. Trotz anderer Vorabeinschätzung konnte dieses Raster im Verlauf
der Prüfung nur eingeschränkt verwendet werden.
Wir richten den Blick verstärkt auf die Bereiche Steuerung und Controlling, um den Kreisen weitere Handlungsansätze aufzuzeigen. Hierzu haben wir für die einzelnen Aufgabenfelder der Gesundheitsdienste eine
Analyse der Steuerungsleistungen erarbeitet. Bei allen Leistungen wird
der Wirkung des Handelns ein (zukünftig) immer höherer Stellenwert
beigemessen. Für ein effektives Verwaltungshandeln sind unserer Ansicht nach folgende Fragen unabdingbar:
Welche Zielgruppen sollen erreicht werden und wie werden sie
tatsächlich erreicht?
Welche Wirkung wird durch das Handeln erzielt?
Steht der Aufwand in Relation zum Ertrag?
Muss der Kreis bestimmte Aufgaben selbst durchführen?
Ist die eigene Aufgabenwahrnehmung kostengünstiger als Outsourcing?
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Öffentlicher Gesundheitsdienst
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
1
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Strukturen
In unseren Prüfungen in NRW konnten wir keine Korrelation zwischen
dem Ergebnis der Gesundheitsämter und soziostrukturellen Merkmalen
feststellen. Wir möchten in dieser Prüfrunde dennoch auf strukturelle
Besonderheiten der Kreise eingehen, um individuelle Problemlagen herauszufiltern und darzustellen, auch wenn sie keinen messbaren Einfluss
auf die Kennzahlen haben.
Rahmenbedingungen
Der Kreis Euskirchen liegt von der Einwohnerzahl im unteren Segment
der Kreise in NRW (Euskirchen rund 192.000 Einwohner / Mittelwert
347.000 Einwohner). Von der Fläche bewegt er sich am Maximum (Fläche Kreis Euskirchen 1.249 km² – Maximalwert 1.959 km² - Mittelwert
979 km²), während er sich von der Bevölkerungsdichte am Minimum
positioniert (Bevölkerungsdichte Kreis Euskirchen 154 Einwohner/km² –
Minimumwert 124 Einwohner/km² - Mittelwert 431 Einwohner/km²).
Das Kreisgebiet ist überwiegend ländlich geprägt. Die geringe Bevölkerungsdichte auf der vergleichsweise großen Fläche des Kreises kann zu
unterschiedlichen Versorgungsgraden in der Bevölkerung führen. Darüber hinaus können die Aufgabeninhalte des Gesundheitsamtes im Vergleich zu anderen Kreisen differieren (z.B. Ansiedlung von ländlichen
Großbetrieben).
Ergänzend zum interkommunalen Vergleich geben wir dem Kreis Euskirchen weitere Informationen über die Bandbreite der Ergebnisse im Größencluster. Als weiteres Hilfsmittel zur Einordnung der Ergebnisse bilden
wir die Ergebnisse aller Kreise bei den wesentlichen Kennzahlen in einer
Klassierungsübersicht ab, die eine noch detailliertere Einschätzung der
Ergebnisse ermöglicht.
Aus der Allgemeinsituation allein lassen sich allerdings noch keine konkreten Angaben über das grundsätzlich vorzuhaltende Versorgungsangebot des Gesundheitsamtes ableiten. Hierfür sind viele verschiedene
Einflussfaktoren zu berücksichtigen (z.B. Politische Zielsetzungen, Standards, vorhandenes Leistungsnetz der Gesundheitsfürsorge, verfügbare
Ressourcen, etc.). Auch das Gesundheitsamt konnte uns keine konkreten finanzwirtschaftlichen Konsequenzen benennen, die kausal von den
vorhandenen Strukturen abhängen.
2
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Öffentlicher Gesundheitsdienst
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Soziale Belastung
Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Kommunalen Finanz- und Schuldenreport 20101 einen Sozialbelastungsindex dargestellt. Dieser wurde
mithilfe einer Faktorenanalyse aus acht Sozialindikatoren gewonnen und
fasst mit den Variablen „Arbeitslosenquote, Langzeitarbeitslosenquote,
SGB-II-Quote, Kaufkraft, Kinderarmut, Anteil der Schulabgänger ohne
Abschluss, Anteil der Ausländerhaushalte und Arbeitslosenanteil ausländischer Erwerbspersonen“ unterschiedliche Aspekte sozialer Belastung
(Arbeitslosigkeit, Armut, Jugend und Bildung sowie Integration) zu einer
Kennziffer zusammen. Hiernach hat der Kreis Euskirchen im Vergleich
geringe Belastungsfaktoren zu verzeichnen. Diese Einschätzung wurde
uns auch vom Kreis selbst widergespiegelt.
Demografische Entwicklung
Wir stellen nachfolgend die Entwicklung der Einwohnerzahlen der Jahre
2006 bis 2010 dar:
Einwohnerzahlen des Kreises Euskirchen 2006 - 2010
2006
2007
2008
2009
193.191
192.973
192.638
192.088
2010*
191.593
Stand 30.06.2010
Trendgemäß ergibt sich neben dem Rückgang der Bevölkerungszahlen
auch eine Verschiebung innerhalb der Altersklassen. Diese ist allerdings
nicht so gravierend, wie in anderen Kreisen. Nach einer Indikatorenauswertung des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit (Liga NRW) liegt
der Altenquotient (Zahl der 65-Jährigen und älteren Personen je 100
Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren) für das Jahr 2008 bei 31,75.
Hiermit positioniert sich der Kreis Euskirchen in der zweitniedrigsten
Indikatoreneinteilung. Lt. einer Prognose für das Jahr 2030 wird sich der
Altenquotient allerdings voraussichtlich auf 54,10 erhöhen und positioniert sich dann in der zweithöchsten Indikatoreneinteilung. Die Demografische Entwicklung steht im Fokus der gesamten Kreisverwaltung.
Das Gesundheitsamt ist aktiv an drei Arbeitsgruppen beteiligt. Strategien werden insbesondere in Bezug auf das frühzeitige Agieren in Kindertageseinrichtungen und in Bezug auf die Altenarbeit entwickelt.
1
„Bertelsmann Stiftung - Kommunaler Finanz- und Schuldenreport 2010“
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3
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Interkommunale Zusammenarbeit
Unter dem Blickwinkel der knapper werdenden Finanzmittel und der im
Öffentlichen Gesundheitsdienst immer schwieriger werdenden Personalgewinnung, wird die interkommunale Zusammenarbeit unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung zunehmend wichtiger.
Der Kreis Euskirchen betreibt interkommunale Zusammenarbeit derzeit
in einem Projekt der Euregio Rhein-Maas, in dem in Zusammenarbeit
mit der StädteRegion Aachen und den Kreisen Düren und Heinsberg ein
Präventionsprojekt zum Schutz vor multiresistenten Erregern durchgeführt wird. Darüber hinaus erfolgt die Gesundheitsberichterstattung seit
mehreren Jahren in gemeinsamer Absprache mit der StädteRegion Aachen, dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg.
Desweiteren wurde die Durchführung zentralisierter Prüfungen bereits in
dem Teilbereich der Heilpraktikerprüfung umgesetzt und auf das Gesundheitsamt der Stadt Köln übertragen. Als nächstes ist die Übertragung der Durchführung der schriftlichen, mündlichen und praktischen
Prüfung der Heilpraktikererlaubnis Physiotherpie auf die Stadt Düsseldorf vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat der
Übertragung am 07.06.2011 zugestimmt. Nach Vorliegen des Kreistagsbeschlusses kann die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt
Düsseldorf abgeschlossen werden.
Das Gesundheitsamt des Kreises ist offen für weitere Handlungsfelder
interkommunaler Zusammenarbeit.
Nach den Erfahrungen aus unseren Prüfungen wird die interkommunale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
bisher eher zurückhaltend umgesetzt2. Ein gutes Beispiel ist der Zusammenschluss des Kreises und der Stadt Aachen und die damit verbundene Bildung der Städteregion. Darüber hinaus gibt es einzelne Aufgabenfelder, wie z.B. die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung des Amtsapothekers für zwei Kreise, auf die sich die interkommunale Zusammenarbeit erstreckt. Im Kreis Euskirchen ist diesbezüglich eine Vertretungsregelung für Krankheits- oder Urlaubszeiten mit dem Rhein-SiegKreis getroffen worden.
2
4
siehe auch: Stollmann - Outsourcing von Aufgaben des ÖGD
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Aus der Konzepterstellung eines Kreises in NRW haben wir folgende
Zieldefinition übernommen: „Durch das Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit sind die Zielsetzungen der Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung, Prozessoptimierung und Mitarbeiterentwicklung gestärkt.“ Im Rahmen dieser Zielvorgabe sind alle dortigen Produkte des
Gesundheitsamtes hinsichtlich bestehender Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit untersucht worden. Als Vorschläge wurden folgende Handlungsfelder lokalisiert:
Harmonisierung von Prozessen zur Verbesserung der Transparenz gegenüber Kunden
Durchführung gemeinsamer Qualitätszirkel
Durchführung zentralisierter Prüfungen
Gemeinsame Nutzung von Facharztkompetenzen
Austausch von Personal
Durchführung zentraler Präventions- und Informationsmaßnahmen
Gemeinsame Projektarbeit
Auch der Kreis Euskirchen sollte bestehende Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit noch einmal intensiv diskutieren, um die Vielfalt
der Handlungsfelder im Öffentlichen Gesundheitsdienst mit dem Ressourcenmangel der öffentlichen Hand in Einklang zu bringen.
Empfehlung
Um auch zukünftig ein wirtschaftliches Leistungsangebot für seine
Einwohner vorzuhalten, sollte der Kreis Euskirchen Möglichkeiten
interkommunaler Zusammenarbeit nutzen.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Managementübersicht
Mit einer Einwohnerzahl von rund 192.000 Einwohnern zählt der Kreis
Euskirchen eher zu den kleineren Kreisen in NRW (insgesamt 12 Kreise
unter 300.000 Einwohner). Eine grundlegende strukturelle Benachteiligung ist nach einer Darstellung der Bertelsmann Stiftung nicht ersichtlich.
Der Kreis Euskirchen wendet ein Haushaltsvolumen von rund 1,8 Mio.
Euro für die gesundheitliche Versorgung seiner Bevölkerung auf. Bezogen auf den Einwohner setzt er im Vergleichsjahr 2009 insgesamt 9,36
Euro ein. Damit liegt der Kreis Euskirchen deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt von 10,26 Euro.
Im Vergleich zu unserer letzten Prüfung (Untersuchungsjahr 2004) zeigt
der Kreis Euskirchen weiterhin einen sparsamen Einsatz der finanziellen
Ressourcen. Damals hatten wir einen Zuschussbedarf von 8,42 Euro
ermittelt, der für das Jahr 2005 eine leicht sinkende Tendenz auf 8,26
Euro aufwies. Wir führen die Ergebnissteigerung auf die Einführung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements zurück, weil die produktscharfe Aufteilung von Kostenfaktoren auf die einzelnen Produkte unter kameralen Aspekten nicht in dem Ausmaß gegeben war.
Das Gesundheitsamt arbeitet in enger Anlehnung an die gesetzlichen
Rahmenvorgaben. Für gesundheitsplanerische Maßnahmen bleiben nur
wenige Ressourcen. Das Gesundheitsamt hat die bestehenden Reglementierungen in Bezug auf die Haushaltsressourcen dazu genutzt, seine
Steuerungs- und Koordinierungsleistungen verstärkt auszuprägen. In
einzelnen Aufgabenfeldern zeigen sich sehr gute Steuerungsergebnisse.
Wir wollen im Rahmen unserer Prüfung verdeutlichen, dass sich
Kreis Euskirchen in den bestehenden Rahmenvorgaben durch gute
rangehensweisen auszeichnet; dem gesetzlich gewollten Auftrag
gesamtplanerischen Agierens des Gesundheitsamtes aber durch
Haushalt klare Grenzen gesetzt sind.
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der
Hedes
den
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Handlungsempfehlungen
Aus dieser Prüfung möchten wir dem Kreis Euskirchen folgende Handlungsempfehlungen an die Hand geben:
Handlungsempfehlungen
Handlungsfelder
Handlungsempfehlung
Interkommunale
Zusammenarbeit
Möglichkeiten Interkommunaler Zusammenarbeit nutzen
Übergeordnete Steuerung
und Controlling
Kontaktaufnahme mit benannten Kreisen
Hygiene / Infektionsschutz
Sofern eigene Maßnahmen und Angebote
eingerichtet werden – Indikatoren für Wirkungserfolge festlegen
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Seite
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Gesundheitsdienst
Organisation und Steuerung
Bereits in unserer letzten Prüfung hatten wir die organisatorische Zuordnung zum Geschäftsbereich III „Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales“ mit den hierdurch bestehenden Synergien positiv hervorgehoben.
Die Aufbauorganisation ist im Vergleich zu unserer letzten Prüfung
nochmals gestrafft worden. Aus vier Abteilungen sind nunmehr drei Abteilungen gebildet worden, die sich wie folgt gliedern:
53.1 Verwaltung/Koordination
53.2 Team Gutachterwesen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Medizinalaufsicht
53.4 Team Gesundheitshilfen, Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung
Feststellung
Der Kreis Euskirchen zeichnet sich durch schlanke Strukturen und
einen straffen Organisationsaufbau aus.
Gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) unterstützt der öffentliche Gesundheitsdienst im Rahmen
seiner Zuständigkeit die Versorgung der Bevölkerung, die bedarfsgerecht und wirtschaftlich sein und in der Wirksamkeit und Qualität dem
allgemeinen Stand der gesundheitswissenschaftlichen und medizinischen
Erkenntnisse entsprechen soll. So ist das Handeln des ÖGD laut Willen
des Gesetzgebers stets an die Voraussetzungen der Sozialkompensation
und der Subsidiarität gebunden. Diese Beschränkungen wirken fort und
werden im Zuge des demografischen Wandels und der kommunalen Finanzsituation der Kreise und kreisangehörigen Kommunen in NRW zukünftig eine noch stärkere Rolle einnehmen. Diesen Anforderungen kann
der öffentliche Gesundheitsdienst nur mit einer idealen Gesamtsteuerung gerecht werden.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Wir haben die Organisations- und Steuerungsleistungen des Gesundheitsamtes nachfolgend anhand von vorformulierten Steuerungskriterien
hinterfragt. Hierbei erreicht der Gesundheitsdienst folgende Bewertung
auf einer Skala von 0 bis 4:3
Anforderung an die Gesamtsteuerung des Gesundheitsdienstes
Analyse und Bewertung
Anforderung
Bewertung
Es werden flächendeckend Daten über die Versorgungsstruktur der
Bevölkerung erhoben und analysiert. Hierbei erfolgt eine Vernetzung
mit anderen Bereichen der Verwaltung (z.B. Jugend, Schule, Soziales).
3
Der Gesundheitsdienst übt Koordinations- und Steuerungsfunktionen
aus. Die Arbeit ist subsidiär ausgerichtet und zielt in erster Linie auf die
Deckung von Versorgungslücken.
4
In Absprache mit Politik und Verwaltungsführung werden Ziele für den
Gesundheitsdienst formuliert. Hierbei wird der finanzielle Rahmen abgesteckt.
3
Aus den Zielen werden Maßnahmen abgeleitet, deren Erfolgsgrad über
ein Wirkungscontrolling gemessen wird. Der gesamte Prozess wird
transparent über den Produkthaushalt und das interne Berichtswesen
abgebildet.
3
Durch eine regelmäßige Aufgabenkritik werden das „ob“ und „wie“ der
Aufgabenerfüllung hinterfragt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen der Kostentransparenz.
4
Es sind Mindeststandards sind zur Erfüllung der Aufgaben festgelegt.
Gfs. wird nach Prioritätenlisten gearbeitet.
3
Refinanzierungsmöglichkeiten und Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit werden geprüft.
4
Durch Wirtschaftlichkeits- und Leistungskennzahlen wird ein Kostenbewusstsein für die erbrachten Leistungen herbeigeführt (Kostendeckungsgrad, Kosten je Untersuchung, etc.).
3
Neben dem Finanzcontrolling (finanzielle Ressourcenplanung, Überprüfung von Transferleistungen auf Basis der Zielsetzungen) findet ein
Personalcontrolling (personelle Ressourcenplanung im Hinblick auf
Qualität und Quantität) und ein Leistungscontrolling (Hinsichtlich Output und Qualität) statt.
3
Aus dem internen Controlling fließen steuerungsrelevante Daten in das
zentrale Controlling der Verwaltung.
3
Es werden Erhebungen über die aktuelle Versorgungslage der Bevölkerung durchgeführt. Hierbei greift das Gesundheitsamt insbesondere auf
Daten des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit NRW (LIGA NRW)
zurück. So beruht der 2. Basisgesundheitsbericht des Gesundheitsamtes
von September 2010 beispielsweise auf einer Indikatorenauswertung
des LIGA. Für flächendeckende kleinräumige Datensammlungen und
Auswertungen fehlen allerdings personelle Ressourcen. Diese erfolgen
bislang überwiegend projektbezogen.
3
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Diese Herangehensweise steht insbesondere in Zusammenhang mit der
restriktiven Ausrichtung des Ressourcenverbrauches. Die internen Zielvorgaben von Politik und Verwaltung orientieren sich stark am Kreishaushalt. Die subsidiäre Ausrichtung steht hierbei im Vordergrund. Insofern bleiben nur eingeschränkte Handlungsspielräume für das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt arbeitet in enger Kooperation mit anderen Bereichen der Verwaltung und übt vernetzende Koordinationstätigkeiten im
Bereich der kommunalen Gesundheitskonferenz aus. Hier macht das
Gesundheitsamt die Akteure der gesundheitlichen Versorgung auf regionale Probleme aufmerksam. Es werden Arbeitsgruppen gegründet, die
Problematiken aufgreifen und Handlungsansätze erarbeiten. Allerdings
ist die Klärung finanzieller Rahmenbedingungen oftmals ein kontroverser
Diskussionspunkt.
Sofern eigene Maßnahmen durchgeführt werden, erfolgen diese in Projektform (z.B. im Rahmen der Suchtprävention das Projekt „Halt“ – hart
am Limit – oder das Projekt „EUKITA“ in dem eine aufsuchende Arbeit
verhaltensauffälliger Kinder in Absprache zwischen Jugend- und Gesundheitsamt erfolgt). Durch den Projektcharakter ist eine Evaluation
der Projekte impliziert.
Das „ob“ und „wie“ der Aufgabenerfüllung werden beim Kreis Euskirchen
im ständigen Prozess hinterfragt, was insbesondere auch politisch gewollt ist. Beispielsweise sind neben finanziellen Rahmenvorgaben im
Haushalt auch pauschale Einsparvorgaben für alle Abteilungen der Verwaltung festgelegt worden. Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus Mitgliedern der Verwaltung und Mitgliedern des Kreistages gegründet, um
weiterführende Einsparmöglichkeiten für alle Abteilungen der Verwaltung zu ermitteln. Hierbei sollen auch die Abteilungen selbst Einsparvorschläge unterbreiten. Unterstützende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
werden gemacht. Beispielsweise beruht die Abschaffung der Röntgenanlage auf einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
In Anbetracht der restriktiven Haushaltsvorgaben kommt auch der Thematik der Refinanzierungsmöglichkeiten – insbesondere durch Gebühreneinnahmen - ein erhöhter Stellenwert zu. Auf Projektebene steht die
Sponsorenakquise im Vordergrund. Speziell die Krankenkassen werden
bei durchzuführenden Projekten um finanzielle Beteiligung gebeten. Auf
die Thematik der Interkommunalen Zusammenarbeit sind wir im Berichtsteil „Strukturen“ bereits eingegangen.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Erarbeitung von Standards befindet sich derzeit im Prozess. Die Priorisierung des Handelns ergibt sich hierbei überwiegend aus dem „Alltagsgeschäft“.
Im Produkthaushalt werden Standardkennzahlen dargestellt (Anteil Personal,- Transfer,- sonstiger Aufwand am Gesamtproduktaufwand, Teilergebnis je Einwohner, Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner, Transferaufwand je Einwohner). Darüber hinaus werden für die einzelnen Produkte Kennzahlen abgebildet, die sich allerdings in erster Linie
auf die Darstellung des Aufgabenspektrums beziehen (Anzahl Untersuchungen, Beratungen, Begehungen, Gutachten, usw.). Weitere Wirtschaftlichkeitskennzahlen (wie z.B. Kosten je Untersuchung, je Fall, je
Beratung, je Gutachten) werden bei gebührenpflichtigen Untersuchungen im Rahmen der Gebührenkalkulationen ermittelt. Eine konkrete Ableitung von Kennzahlen aus strategischen Zielvorgaben erfolgt nicht.
Ein Controlling findet in personeller Hinsicht beispielsweise im Rahmen
von Wiederbesetzungssperren statt. In diesem Zusammenhang wird bei
jedem Wegfall einer Stelle geprüft, ob die Aufgabe mit dem vorhandenen Personalstamm aufgefangen werden kann. Das Finanzcontrolling
erfolgt überwiegend im Rahmen der Haushaltsplanung. Die im Haushalt
dargestellten Kennzahlen werden vierteljährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Angaben des Gesundheitsamtes werden im Geschäftsbereich I gebündelt und aufbereitet. Bei Abweichungen von den Plandaten
erfolgt gfs. eine Rückkoppelung; regelmäßige Steuerungsgespräche
werden allerdings nicht durchgeführt.
Wir sind davon überzeugt, dass sich weiterführende Steuerungsleistungen positiv auf das Agieren des Gesundheitsamtes auswirken und haben
diesbezüglich auch gute Beispiele in der interkommunalen Landschaft
gefunden. Allerdings sind hierfür konkrete und einheitliche Vorgaben für
die gesamte Kreisverwaltung erforderlich, die nicht vom Gesundheitsamt
allein zu beeinflussen sind. Zudem sind für die Einrichtung entsprechender Steuerungselemente personelle Ressourcen erforderlich, die in Anbetracht der Finanzlage der Kreise oftmals nicht aufgebracht werden
können. Letztendlich handelt es sich um einen langfristigen Prozess, der
von Politik und Verwaltungsführung angestoßen und bis auf die operative Ebene heruntergebrochen werden muss.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Empfehlung
Wir haben dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen Ansprechpartner für den Aufbau einer zielgerichteten Steuerung und
eines effektiven Controllings benannt. Dies kann in der gewünschten Form allerdings nur in Abstimmung mit der Gesamtverwaltung erfolgen.
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je Einwohner
Wie bereits dargestellt, beeinflussen die individuellen Strukturen, eigene
Strategien und politischen Beschlüsse das Agieren der Kreise in NRW.
Dies wirkt sich auf das Ergebnis je Einwohner aus. Um dem Kreis Euskirchen eine individuelle Standortbestimmung in der interkommunalen
Landschaft zu geben, stellen wir nachfolgend das Ordentliche Ergebnis
je Einwohner dar. Wir verwenden das Ordentliche Ergebnis, weil hierdurch außerordentliche Erträge und Aufwendungen, ebenso wie Innere
Verrechnungen, ausgeblendet werden. Insbesondere die Inneren Verrechnungen werden bei den Kreisen unterschiedlich veranschlagt, so
dass es andernfalls zu Verzerrungen kommen würde.
Das Vergleichsjahr unserer Betrachtung ist das Jahr 2009. Das Ordentliche Ergebnis des Kreises Euskirchen liegt hier bei 1.798.334 Euro. Bezogen auf den Einwohner (in 2009 insgesamt 192.088 Einwohner) ergibt
sich ein Ressourceneinsatz von 9,36 Euro.
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Hiermit positioniert sich das Gesundheitsamt im Vergleich wie folgt:
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je Einwohner
im interkommunalen Vergleich 2009
14
12,66
12
10,26
9,36
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Euro
10
8
6,44
6
4
2
0
Minimum
Maximum
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je Einwohner in Euro 2009
Klassierung
unter 9
9 bis unter 10
10 bis unter 11
11 bis unter 12
ab 12
5
7
6
6
4
Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine Korrelation zwischen der
Größe der Kreise und dem Ordentlichen Ergebnis feststellen. Um dem
Kreis Euskirchen vertiefende Analysemöglichkeiten zu geben, stellen wir
das Gesundheitsamt aber dennoch in einen differenzierten einwohnerspezifischen Vergleich mit 11 weiteren Kreisen in der Größenklasse unter
290.000 Einwohner.
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je Einwohner
in Kreisen bis 290.000 Einwohner
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
9,30
12,66
10,44
9,36
Der Kreis Euskirchen positioniert sich im Größenvergleich im Bereich des
Minimums.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Vertiefende Betrachtung einzelner Aufgabenfelder des Gesundheitsdienstes
Das Ordentliche Ergebnis ist von vielen Wirkungszusammenhängen abhängig. Um den Ressourceneinsatz des Gesundheitsamtes vertiefend zu
betrachten, sind wir der Anregung des Landkreistages gefolgt, das Leistungsspektrum einzelner Aufgabenfelder des Gesundheitsdienstes näher
zu untersuchen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir jedoch festgestellt, dass sich viele grundsätzliche Definitionsfragen ergeben haben,
die innerhalb des Prüfzeitraumes nicht umfassend aufgearbeitet werden
konnten. Wir haben uns daher auf eine exemplarische Darstellung von
Leistungs- und Personalkennzahlen verständigt, deren Inhalt wir noch
einmal hinterfragt haben. Auch hierbei ergeben sich allerdings deutliche
Unterschiede in den Spannbreiten, so dass wir die Daten der Kreise zwar
darstellen, aufgrund der verkürzten Prüfung aber keine inhaltliche Aufarbeitung vornehmen. Dies sollte unserer Ansicht nach durch die Kreise
in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erfolgen.
Wichtig ist uns in der konkreten Betrachtung der Aufgabenfelder die
Steuerung des Ressourceneinsatzes. Insofern arbeiten wir auch in diesen Bereichen mit Interviewbögen zur Steuerung, wobei unsere Zielformulierungen grundsätzlich als Anregungen für den gezielten Aufbau einer effektiven Steuerung dienen können.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen
Das Aufgabenfeld „Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen“ umfasst das Erstellen von amtlichen Zeugnissen, Bescheinigungen und
Gutachten. Bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen des Aufgabenfeldes erreicht der Kreis Euskirchen folgende Bewertung auf einer Skala von 0 bis 4:4
Anforderung an die Steuerung des Bereiches
“Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen“
Analyse und Bewertung
Anforderung
Bewertung
Es besteht Klarheit innerhalb der Verwaltung darüber, welche Gutachten (amtliche/SGBII/Schwb.-Gutachten;…) vom Gesundheitsdienst
durchgeführt werden.
4
Der personelle Ressourceneinsatz für das Aufgabensegment ist klar
ausgewiesen und dem internen Controlling zu entnehmen.
3
Grunddaten über die Anzahl, Art und Form der Gutachten werden erhoben (Bearbeitungsdauer, Schwierigkeitsgrad, etc.).
4
Es besteht Kostentransparenz für den Bereich. Kennzahlen wie z.B. der
Aufwand je Gutachten oder der Kostendeckungsgrad werden erhoben.
4
Unter wirtschaftlichen und qualitativen Aspekten wird im Gutachtenwesen regelmäßig betrachtet, welche Gutachten outgesourct werden müssen (fehlende Fachlichkeit, zu wenig Personal) oder können (Reduzierung interner Aufwand).
4
Interne Gutachten werden durch innere Leistungsverrechnungen abgerechnet (verursachungsgerechte Kostenzuordnung).
-
Standards hinsichtlich der Prozesse (Fristen zur Erledigung) und der
Inhalte (Qualität) sind festgelegt.
3
Es besteht Klarheit darüber, welche Gutachten vom Gesundheitsamt
durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt verwendet das EDVVerfahren ISGA, welches verschiedene Auswertungsmöglichkeiten bietet. Es wird eine Quartalsstatistik erstellt, die auch eine Unterteilung in
verschiedene Gutachtenarten enthält.
Nach Angaben des Gesundheitsamtes kann bei dem vielfältigen Aufgabenspektrum und der Größenklasse des Kreises keine klar abgrenzbare
Zuordnung des Personals auf bestimmte Aufgaben erfolgen. Viele Aufgaben werden übergreifend von den Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes bearbeitet.
4
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Berechnung der Gebühren für die Erstattung von Gutachten erfolgt
nach Zeitaufwand und Stundensätzen. Die Werte werden regelmäßig
unter Berücksichtigung der KGST-Empfehlung „Kosten eines Arbeitsplatzes“ fortgeschrieben.
Ein Outsourcing von Gutachten erfolgt aufgrund von Kapazitätsgründen
(z.B. Vergaben von psychologischen Gutachten für die ARGE) oder aus
fachlichen Beweggründen (Spezialgutachten z.B. im Bereich Orthopädie).
Innere Leistungsverrechnungen sind nach Angaben des Gesundheitsamtes in den meisten Fällen nicht möglich. Das Gesundheitsamt erstellt
überwiegend gebührenpflichtige oder gebührenfreie Gutachten. Darüber
hinaus werden objektbezogene Gutachten im Rahmen der Prüfung der
Gesundheitsverträglichkeit erstellt. Da es sich hierbei um eine eigenständige Aufgabe des Gesundheitsamtes handelt, können weder Gebühren erhoben werden; noch innere Leistungsverrechnungen erfolgen.
Standards sind vorgegeben (z.B. Wartefristen längstens vier Wochen mit
Zwischenbescheid). Ein Handbuch befindet derzeit in der Erarbeitung.
Leistungskennzahl
Wir haben als Kennzahl im interkommunalen Vergleich die „gewichteten
Gutachten je Vollzeit-Stelle amtsärztliche Gutachten“ ausgewertet. Die
Gewichtung haben wir anhand der nachfolgenden Kriterien vorgenommen:
Herleitung der Gewichtung
Gutachtenart
Große Gutachten
Mittlere
Gutachten
Kleine Gutachten
16
Bearbeitungszeit
Berechnung
Faktor
> 100 Min. ärztliche
Bearbeitungszeit
Ausgehend von mittleren
Gutachten mit 60 Min. Bearbeitungszeit :
100 Min. von 60 Min. = 1,67
1,67
20 – 100 Min.
ärztliche Bearbeitungszeit
Mittlere Bearbeitungszeit zw.
20 und 100 Min. = 60 Min.
1,00
Bis 20 Min. ärztliche
Bearbeitungszeit
Ausgehend von mittleren
Gutachten mit 60 Min. Bearbeitungszeit :
20 Min. von 60 Min. = 0,33
0,33
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Anhand der Gewichtung ergeben sich folgende konkrete Zahlen für das
Gesundheitsamt:
Anzahl amtliche Gutachten im Kreis Euskirchen
Anzahl Gutachten
Große Gutachten
Mittlere Gutachten
Kleine Gutachten
Summe
Anzahl gewichteter Gutachten
Faktor
94
1,67
157
811
1,00
811
243
0,33
80
1.148
1.048
Wir ermitteln eine Anzahl von 1.048 gewichteten Gutachten. Die Bearbeitung erfolgt mit 2,50 Vollzeit-Stellen, so dass sich als Ergebnis für die
Leistungskennzahl eine Anzahl von 419 amtsärztlichen Gutachten je
Vollzeit-Stelle amtsärztliche Gutachten ergibt.
Wir haben in dieser Kennzahl im Vergleich bislang eine Spannbreite von
214 bis zu 931 Gutachten je Vollzeit-Stelle vorgefunden.
Gewichtete amtliche Gutachten je Vollzeit-Stelle amtsärztliche Gutachten
2009
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
214
931
486
419
Gewichtete amtsärztliche Gutachten je Vollzeit-Stelle amtsärztliche Gutachten
2009 - Klassierung
unter 300
300 bis unter
400
400 bis unter
500
500 bis unter
600
ab 600
4
7
3
5
5
Wir haben nach Erklärungsansätzen für die dargestellte Spannbreite der
Ergebnisse gesucht. Einerseits kommt hier sicherlich die individuelle
zeitliche Einschätzung für die Gutachten der Kreise zum Ausdruck. Darüber hinaus spielen aber auch Standardisierungsvorgaben, die Art der
Aufgabenerfüllung (z.B. Gutachten werden selbst geschrieben oder zum
Schreiben gegeben) oder die Form der Aufgabenwahrnehmung (z.B.
zeitintensive Spezialgutachten werden vergeben oder selbst gefertigt)
eine Rolle. Neben der Anzahl der durchgeführten Gutachten ist insbesondere der Standardisierung und der inhaltlichen Ausgestaltung der
Gutachten ein hoher Stellenwert beizumessen.
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17
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Folgende Fragen sollten bei Standardisierungsvorgaben eine Rolle spielen. Diese Fragen können überwiegend nur durch Kundenbefragungen
beantwortet werden:
Werden die Gutachten klar und verständlich formuliert?
Werden die Gutachten zeitnah erledigt (Wartezeiten)?
Wie ist die Erreichbarkeit der Mitarbeiter?
Wie ist der Kundenservice?
Wie ist die Quote der stattgegebenen Widersprüche?
Personalkennzahlen
Als Personalkennzahl haben wir aus den Erfassungsdaten der Kreise interkommunal die Kennzahl „Anzahl Vollzeit-Stellen amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen je 100.000 Einwohner“ ausgewertet. Vergaben von Gutachten haben wir in diesem Aufgabenfeld bei den Kreisen
nur vereinzelt vorgefunden. Der Kreis Euskirchen setzt 2,50 VollzeitStellen für die Erstellung der Gutachten ein. Bezogen auf 100.000 Einwohner ergeben sich 1,30 Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner.
Anzahl Vollzeit-Stellen amtsärztliche Gutachten
und Stellungnahmen je 100.000 Einwohner 2009
1,95
2,0
1,8
1,6
1,30
Anzahl
1,4
1,12
1,2
1,0
0,8
0,71
0,6
0,4
0,2
0,0
Minimum
18
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Anzahl Vollzeit-Stellen amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen
je 100.000 Einwohner 2009 - Klassierung
unter 0,75
0,75 bis unter
1,00
1,00 bis unter
1,25
1,25 bis unter
1,50
ab 1,50
2
10
6
5
4
Wir führen darüber hinaus innerhalb der Personalkennzahlen einen vertiefenden Vergleich mit Kreisen in der Größenklasse bis 290.000 Einwohnern durch. Hintergrund hierfür ist die These, dass eine gewisse
Anzahl an Personal – unabhängig von der Größe eines Kreises - erforderlich ist, um grundsätzlich ein bestimmtes Aufgabenportfolio erfüllen
zu können.
Anzahl Vollzeit-Stellen amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen je
100.000 Einwohner 2009 im Größenklassenvergleich bis 290.000 Einwohner
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
0,86
1,32
1,11
1,30
Der Kreis Euskirchen positioniert sich am nah am Maximum.
Weitere Personalkennzahlen wären beispielsweise der Auslastungsgrad
je Mitarbeiter, der Anteil der sonstigen durchgeführten Tätigkeiten am
originären Aufgabenfeld, der Anteil der Qualifikationszeiten oder auch
die Quote der Krankheitstage.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Das Aufgabenfeld des Sozialpsychiatrischen Dienstes umfasst die Beratung von behinderten Menschen, psychisch Kranken und Abhängigkeitskranken und deren Angehörigen. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist im
Kreis Euskirchen mit einer halben Arztstelle und 2,5 Sozialarbeiter/innen
besetzt. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit freien Trägern.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Bei der Analyse der Organisation- und Steuerungsleistungen erreicht der
Kreis Euskirchen folgende Werte auf einer Skala von 0 bis 4:5
Anforderung an die Steuerung des Bereiches
“Sozialpsychiatrischer Dienst“
Analyse und Bewertung
Anforderung
Bewertung
Es besteht Kenntnis darüber, für welche Zielgruppen in der Bevölkerung
kein ausreichendes Regelversorgungssystem besteht. Hieraus werden
Prioritäten abgeleitet.
4
Zur Konkretisierung der Aufgabenerfüllung werden Ziele in Absprache
mit Politik und Verwaltungsführung festgelegt.
3
Der Gesundheitsdienst koordiniert und vernetzt die Arbeit der örtlichen
gesundheitlichen Akteure.
4
Der Kreis steuert die Leistungen (intern/extern) und sorgt für deren
Qualitätssicherung. Hilfen können bedarfsgerecht vermittelt werden.
4
Der Erfolgsgrad von Maßnahmen / Projekten wird über geeignete Indikatoren gemessen (z.B. Erhöhung des Nichtraucheranteils an Schulen
um x Prozent ein Jahr nach Durchführung einer Nichtraucherkampagne).
3
Fallzahlen und Kostenstrukturen für das Aufgabenspektrum sind vorhanden und im Berichtswesen/Haushalt hinterlegt. (Anzahl Fälle, Anteil
Personal, Transferaufwand am Gesamthaushalt, Kosten je Beratung /
pro Fall, Zeitaufwand je Fall).
3
Freie Träger liefern differenzierte, auf das Controllingsystem des Kreises abgestimmte Daten. Transferleistungen werden aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen jährlich neu überprüft.
4
Der Erfolg wird anhand von wirkungsorientierten Leistungskennzahlen
messbar gemacht (Anzahl bzw. Anteil der erfolgreich substituierten
Menschen der Maßnahme x nach einem Jahr).
3
Der Kreis gewährt freien Trägern keine pauschalen Förderbeträge, sondern rechnet einzelne Fälle ab.
-
Es ist eine gesunde Anbieterstruktur mit mehreren Anbietern vorhanden.
4
Es besteht Transparenz über die Versorgungslage der Bevölkerung. Beispielsweise ist auf Initiative des Kreises der Bereich der Gerontopsychiatrie aufgrund der vorhandenen Bedarfslage verstärkt in den Fokus genommen worden. Das Gesundheitsamt weist z.B. durch Broschüren oder
Adressensammlungen auf vorhandene Versorgungsträger hin. Die Vernetzung und Koordination erfolgt durch den Psychiatriekoordinator.
Die Erarbeitung von Zielvorgaben wird in erster Linie durch haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen und die Anforderungen der Träger bestimmt. Es ist eine gute Anbieterstruktur vorhanden. Es sind dezidierte
Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern abgeschlossen worden.
Neben den finanziellen Rahmenvorgaben beinhalten diese Zielformulie-
5
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
20
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rungen, Vorgaben zu dem Leistungsspektrum sowie Vereinbarungen zur
Qualitätsentwicklung (aufgeteilt in Strukturqualität, Prozess- und Ergebnisqualität). Darüber hinaus sind Regelungen zum Controlling getroffen
worden. Die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen wird jährlich überprüft. Gegebenenfalls werden neue Vereinbarungen abgeschlossen.
Der Kreis gewährt pauschale Förderbeträge. Es besteht eine Grundtransparenz über das Leistungsspektrum der Träger im Rahmen der vereinbarten Kennzahlensystematik (insbesondere Anzahl von Maßnahmen,
Kontakten, Sprechstunden, Kursen). Eine Bildung von Wirtschaftlichkeitskennzahlen (Kosten pro Fall, Kosten pro Beratung, etc.) hat nach
Angaben des Gesundheitsamtes wenig Aussagekraft, weil das Klientel
schwer vergleichbar ist. Eine Umstellung auf Einzelabrechnung der Fälle
wird vom Kreis aufgrund des entstehenden Aufwandes und der vorhandenen Trägerstruktur als schwierig angesehen. Es gibt einzelne Kreise in
NRW, die auf eine Pauschalförderung verzichten und Einzelabrechnungen von Fachleistungsstunden vornehmen. Das Gesundheitsamt sollte
im fachlichen Austausch mit diesen Kreisen (sind von uns benannt worden) die Effektivität und den Nutzen dieser Verfahrensweise diskutieren.
Der Erfolgsgrad von Maßnahmen wird z.B. durch Kundenbefragungen
gemessen. Im Bereich der Gerontopsychiatrie ist speziell hierfür ein Fragebogen erarbeitet worden. In dem Themenbereich der Suchtproblematik Jugendlicher sind bereits Befragungen durchgeführt worden. Für das
Jahr 2012/2013 ist eine Internetplattform geplant, die die Thematik aufgreifen soll. Die Plattform soll in Zusammenarbeit mit den Schulen erarbeitet werden. Eine Ausdehnung von Wirkungsanalysen ist beabsichtigt.
Für eine umfassende Evaluation von Maßnahmen sind personelle Ressourcen erforderlich, die dem Gesundheitsamt derzeit nicht zur Verfügung stehen.
Feststellung
Im Vergleich zu anderen Gesundheitsämtern zeichnet sich der
Kreis Euskirchen dadurch aus, dass er dezidierte Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern getroffen hat, die im Rahmen
eines jährlichen Controllings auf ihre Umsetzung hin hinterfragt
und überprüft werden.
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21
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Wir teilen die Aussage des Kreises Euskirchen, dass die Bildung aussagekräftiger Kennzahlen in diesem Bereich sicherlich schwierig ist. Eine
rein zahlenmäßige Darstellung hat diesbezüglich keine Aussagekraft.
Aus diesem Grund nehmen wir an dieser Stelle auch keine Darstellung
von Kennzahlen im interkommunalen Vergleich vor. Insbesondere die
Darstellung von Personalkennzahlen würde hier zu Irritationen führen,
weil der Sozialpsychiatrische Bereich bei den Kreisen in NRW – wie auch
beim Kreis Euskirchen - oftmals von der Zusammenarbeit mit freien
Trägern geprägt ist. In einzelnen Kreisen ist der Bereich auch komplett
auf freie Träger übertragen worden; lediglich Koordinationstätigkeiten
werden noch intern wahrgenommen.
Dennoch sollte auch in der Zusammenarbeit mit den freien Trägern die
wirkungsorientierte Ausrichtung der Arbeit fokussiert werden. Indikatoren im Rahmen einer wirkungsorientierten Aufgabenerfüllung könnten
beispielsweise die Ermittlung von Rückfälligkeitsquoten, das Nachhalten
des Erfolges von Präventionsveranstaltungen durch Kundenbefragung,
die Kundenzufriedenheit bei Beratungsangeboten, der Rückgang von
Neuerkrankungen, die Verringerung evtl. Wartezeiten oder die Verkürzung von Abhängigkeitszeiträumen sein. Sicherlich sind auch diese Indikatoren von der subjektiven Persönlichkeit und Einschätzung der Klienten geprägt, dennoch sollten Transferleistungen auch auf die Fragestellung hin betrachtet werden, welche Wirkung mit den finanziellen Ressourcen grundsätzlich erzielt werden soll, bzw. erzielt wird.
Infektionsschutz/Hygiene
Der Bereich Infektionsschutz umfasst die Verhütung und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten. Neben der Beratung und Aufklärung der Bevölkerung liegt das Tätigkeitsfeld in der Ermittlung und Unterbrechung
von Infektionsketten. Die Bereiche der Hygieneüberwachung sind gesetzlich definiert. Variationsmöglichkeiten bestehen hierbei lediglich in
der Form der Aufgabenwahrnehmung.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Das Gesundheitsamt erreicht bei der Analyse der Organisations- und
Steuerungsleistungen folgende Bewertungen auf einer Skala von 0 bis
4:6
Anforderung an die Steuerung des Bereiches
“Infektionsschutz/Hygiene“
Analyse und Bewertung
Anforderung
Bewertung
Infektionsschutz
Der Gesundheitsdienst stellt durch Vernetzung und Koordination ein
Versorgungsnetz für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten im Kreisgebiet sicher.
4
Der Gesundheitsdienst wird subsidiär in Bezug auf die Versorgung von
Risikogruppen tätig.
-
Die Entwicklung von spezifischen Krankheiten wird anhand von Fallzahlen erfasst und bewertet. Hieraus werden konkrete Zielperspektiven für
die weitere Arbeit abgeleitet.
4
Anhand von Indikatoren wird die Wirksamkeit von (Aufklärungs-) Angeboten und Maßnahmen gemessen und bewertet.
3
Es werden Vereinbarungen über Kostenerstattungen mit primär zuständigen Leistungsträgern (Krankenkassen) geschlossen.
-
Hygienebereich
Zur Evaluation von Überwachungen und Kontrollen werden Grunddaten
erhoben und ausgewertet.
4
Der Beanstandungsgrad wird nachgehalten und dient der weiterführenden Priorisierung des Leistungsspektrums.
4
Die Kontrolldichte wird nach Kriterien der Gefahrenwahrscheinlichkeit
und des Gefahrenumfangs festgelegt.
4
Einzelne Leistungen, z.B. die Entnahme und Befundung von Trinkwasserproben, werden extern organisiert bzw. wahrgenommen.
(Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsaspekte).
4
Die Kosten, z.B. Kosten pro Beratung / pro Begehung / pro Fall / logistischer Aufwand, werden ausgewertet und zur Steuerung der Aufgabenerledigung genutzt.
4
Der Gebührenrahmen wird in regelmäßigen Abständen überprüft und
gfs. angepasst.
4
Infektionsschutz
Nach Angaben des Gesundheitsamtes besteht ein gut ausgeprägtes Versorgungsnetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Kreisgebiet. Aktuell ist der Kreis Euskirchen in Zusammenarbeit
mit anderen Kreisen, der StädteRegion Aachen, der Europäischen Union
und des Landes NRW mit dem Aufbau eines „Qualitätsnetzwerkes MRSA“
befasst, das durch die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung einheit-
6
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
licher Vorgehensweisen verstärkt vor multiresistenten Erregern schützen
soll.
Für eine generelle subsidiäre Versorgung von Risikogruppen besteht
nach Aussage des Gesundheitsamtes kein konkreter Bedarf. Das Gesundheitsamt wird einzelfallbezogen tätig, sofern dies erforderlich ist.
Auch ansonsten arbeitet der Kreis Euskirchen sehr restriktiv und bedarfsorientiert. Insofern sind auch keine generellen Vereinbarungen mit
den Krankenkassen über eventuelle Kostenerstattungen zu treffen.
Die Entwicklung von Krankheitsbildern wird beobachtet und durch Fallzahlen nachgehalten. Die Arbeit des Gesundheitsamtes orientiert sich an
den aktuellen Gegebenheiten.
Die Wirksamkeit von Maßnahmen wird in diesem Bereich beispielsweise
dadurch nachgewiesen, dass Infektionsketten gestoppt werden. Die
entsprechende Überprüfung gehört zum Standard. Insbesondere bei den
meldepflichtigen Krankheiten ist eine Evaluation möglich. Bei den nicht
meldepflichtigen Erkrankungen gibt es lediglich Anhaltspunkte für die
Wirksamkeit des Agierens.
Empfehlung
Sofern eigene Maßnahmen und Angebote des Gesundheitsamtes
initiiert werden, sollten diese im Vorfeld auch Aussagen zu der
beabsichtigten Wirkung beinhalten. Entsprechende Zielvorgaben
sollen verdeutlichen, wie sich der eingebrachte Ressourceneinsatz
„auszahlen“ soll.
Indikatoren für die Wirkung könnten neben dem Rückgang von Neuerkrankungen oder der Erhöhung von Impfraten auch die Erhöhung des
Aufklärungsgrades der Bevölkerung (eruiert z.B. durch Befragung), die
Resonanz auf Aufklärungskampagnen (z.B. Erhöhte Anzahl von Anfragen) oder die verstärkte Medienpräsenz sein. Auch eine Verkürzung der
Reaktionszeit vom Auftreten der Symptome bis zur Meldung beim Arzt
oder eine verstärkte Anzahl von Meldungen kann als möglicher Wirkungserfolg nachgehalten werden.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Hygiene
Bei der Aufgabenerfüllung in diesem Bereich handelt es sich überwiegend um Pflichtaufgaben, die gesetzlich definiert sind.
Grunddaten werden generell erhoben. Der Arbeitsalltag wird anhand von
Prioritätslisten ausgerichtet, wobei der Beanstandungsgrad und die Gefahrenwahrscheinlichkeit immer auch eine Rolle spielen.
Eine Kostentransparenz ist durch die stundenweise Abrechnung der Mitarbeiter/innen gegeben. Diese dient auch als Grundlage für die Gebührenkalkulation, die in regelmäßigen Abständen überprüft wird.
Feststellung
Für den Bereich der Hygieneüberwachung sind die Steuerungsleistungen ausgeprägt. Wir haben in diesem Aufgabenfeld keine
weiterführenden Anregungen für das Gesundheitsamt.
Leistungskennzahl
Wir werten in diesem Bereich keine Leistungskennzahlen im interkommunalen Vergleich aus. Im Bereich Infektionsschutz ist keine Homogenität in dem Aufgabenspektrum der Kreise gegeben, die eine Vergleichbarkeit zulassen. Im Bereich der Hygieneüberwachung ist das Leistungsspektrum stark von den individuellen Gegebenheiten vor Ort geprägt
(Beispiel Anzahl Einrichtungen, Trinkwasseranlagen, etc.), so dass ein
Vergleich nicht zielführend ist.
Personalkennzahl
Wir stellen dem Kreis Euskirchen nachfolgend die Anzahl der VollzeitStellen im Bereich Infektions- und Hygieneschutz je 100.000 Einwohner
im interkommunalen Vergleich dar, um dem Gesundheitsamt eine
grundsätzliche Standortbestimmung zu ermöglichen.
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25
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Vollzeit-Stellen Infektions- und Hygieneschutz
je 100.000 Einwohner 2009
6,0
5,36
5,0
Anzahl
4,0
3,05
3,02
Mittelwert
Kreis Euskirchen
3,0
2,0
1,48
1,0
0,0
Minimum
Maximum
Vollzeit-Stellen Infektions-/Verbraucherschutz
je 100.000 Einwohner 2009 - Klassierung
unter 2,5
2,5 bis unter
3,0
3,0 bis unter
3,5
3,5 bis unter
4,00
ab 4,0
8
5
8
5
2
Eine vertiefende Betrachtung im Größenvergleich zeigt folgendes Ergebnis:
Anzahl Vollzeit-Stellen Infektions-/Verbraucherschutz je 100.000 Einwohner
2009 im Größenklassenvergleich bis 290.000 Einwohner
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
1,96
4,61
3,37
3,02
Der Größenklassenvergleich zeigt veränderte Spannbreiten. Der Mittelwert steigt, so dass sich der Abstand des Kreises Euskirchen zum Durchschnitt der Vergleichskreise entsprechend erhöht.
Die Kennzahl ist von den individuellen Gegebenheiten vor Ort geprägt
und kann nur als Anhaltspunkt für weitere interne Vergleiche der Kreise
untereinander dienen. Als weitere Personalkennzahlen wären beispielsweise auch der logistische Aufwand je Stelle, der Auslastungsgrad je
Mitarbeiter oder der Anteil der sonstigen Tätigkeiten am originären Aufgabenfeld interessant.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
In erster Linie beinhaltet dieses Aufgabenspektrum die Schuleingangsuntersuchungen, die Sonderschulaufnahmeverfahren und die Erstellung
von verschiedenen Gutachten wie beispielsweise der Ausschluss des
Schülers/der Schülerin vom Unterricht, Sportbefreiungen oder Schülerfahrkosten. Die Kinder- und Jugendgesundheit nimmt aus kommunaler
Sicht traditionell einen hohen Stellenwert ein.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen erreicht bei der Analyse der
Organisations- und Steuerungsleistungen für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst folgende Bewertungen auf einer Skala von 0 bis 4:7
Anforderung an die Steuerung des Bereiches
“Kinder- und Jugendärztlicher Dienst“
Analyse und Bewertung
Anforderung
Bewertung
Die Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen werden zentral organisiert. Hierdurch werden Personal- und Sachressourcen effektiv eingesetzt. Logistischer Fahrtaufwand wird reduziert.
4
Die Qualität der Untersuchungen orientiert sich an den erforderlichen
Standards (SENS, SOPESS). Abläufe sind effektiv geplant und systematisch ausgerichtet.
4
Die Daten werden EDV-technisch erfasst und anonym ausgewertet;
insbesondere (örtlich) auffällige Entwicklungen im Gesundheitszustand
der Kinder. Die Daten fließen in die vernetzende Sozialplanung des
Kreises ein. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
und dem Sozialamt.
4
Durch die Bildung von Kennzahlen wird Wirkungstransparenz geschaffen (z.B. Anteil auffälliger Kinder an den Gesamtuntersuchungen). Die
Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Zielvorgaben für das weitere
Handeln des Kreises.
4
Die demografische Entwicklung ist bekannt. Die Personaleinsatzplanung
ist entsprechend ausgerichtet.
4
Die Untersuchungen sind seit Juni letzten Jahres zentralisiert worden.
Der Kreis Euskirchen war ein Vorreiter für das sozialpädiatrische Entwicklungsscreening (SOPESS), das inzwischen überall in NRW eingesetzt
wird.
Die erhobenen Datensätze bilden die Grundlage für weiterführende Auswertungen und Planungsansätze. Beispielsweise erhält jede kreisangehörige Kommune eine Auswertung über die Ergebnisse der Schulein-
7
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
gangsuntersuchungen. Die Ergebnisse werden auch für die Gesundheitskonferenz aufbereitet und dargestellt.
Die demografische Entwicklung ist bekannt und wird bei der personellen
Einsatzplanung berücksichtigt.
Feststellung
Auch in den Steuerungsleistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sehen wir keinen Verbesserungsbedarf für den
Kreis Euskirchen.
Leistungskennzahlen
Wir haben aus den Erhebungsdaten der Kreise exemplarisch die Kennzahl „Schuleingangsuntersuchung je Vollzeit-Stelle Schuleingangsuntersuchungen“ gebildet.
Schuleingangsuntersuchung je Vollzeit-Stelle Schuleingangsuntersuchung
2009
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
252
1.291
640
445
Es zeigt sich eine deutliche Spannbreite in den Ergebnissen. Die Klassierung differenziert die Ergebnisse nochmals:
Schuleingangsuntersuchung je Vollzeit-Stelle Schuleingangsuntersuchungen
2009 - Klassierung
unter 400
400 bis unter
600
600 bis unter
800
800 bis unter
1.000
Über 1.000
7
7
8
1
4
Die Spannbreite der Ergebnisse war für uns überraschend, weil die Verfahrensweisen in diesem Bereich weitestgehend standardisiert sind. Allerdings kann die Form der Aufgabenwahrnehmung (zentral/dezentral –
Anteil Logistik bei dezentraler Aufgabenwahrnehmung, Verfahren überwiegend Arzt oder verstärkt auch Assistenzkraft, Datenaufnahme manuell oder datentechnisch, Zeitaufwand für die weitere Verarbeitung der
Daten, etc.) entscheidend variieren.
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Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen erzielt in der Kennzahl eine
unterdurchschnittliche Positionierung, obwohl die Steuerungsleistungen
aus unserer Sicht optimal ausgeprägt sind. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die benannten Mitarbeiter/innen für die Schuleingangsuntersuchungen auch die Untersuchungen für die Aufnahme in Förderschulen durchführen. Für das Jahr 2009 sind insgesamt 194 Untersuchungen
erfolgt. Es handelt sich hierbei um oftmals sehr zeitintensive Verfahren,
deren Aufwand sich in der Kennzahl nicht wieder findet.
Aufgrund der vorhandenen Spannbreite der Erhebungsergebnisse richten wir den Blick auch im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen
verstärkt auf die Steuerung des Aufgabenfeldes.
Übergeordnetes Ziel der Schuleingangsuntersuchungen ist die Feststellung des Gesundheitszustandes der Kinder im Allgemeinen. Deshalb wird
bei der Schuleingangsuntersuchung die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) festgehalten und der
Impfstatus geprüft. Die Daten werden zum Landesinstitut (Liga) weitergeleitet. Nach einer Auswertung aus dem Landesinstitut vom Stichtag
07.06.2008 liegt der prozentuale Anteil der Inanspruchnahme der
U-Untersuchungen im Kreis Euskirchen im Schnitt bei 90 Prozent und
spiegelt somit den Landesdurchschnitt wieder.
Personalkennzahlen
Im interkommunalen Vergleich werten wir die Kennzahl „Anzahl der
Vollzeit-Stellen Schuleingangsuntersuchung je 100.000 Einwohner“ aus.
Anzahl der Vollzeit-Stellen Schuleingangsuntersuchung je
100.000 Einwohner 2009
2,97
3,0
2,5
2,19
1,82
Anzahl
2,0
1,5
1,0
0,71
0,5
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Anzahl Vollzeit-Stellen Schuleingangsuntersuchung 100.000 Einwohner
2009 - Klassierung
unter 1,0
1,0 bis unter
1,5
1,5 bis unter
2,0
2,0 bis unter
2,5
über 2,5
5
3
8
5
6
Im Größenvergleich liegt der Kreis Euskirchen nah am Mittelwert.
Anzahl Vollzeit-Stellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst je 100.000
Einwohner 2009 - im Größenklassenvergleich bis 290.000 Einwohner
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
1,10
2,97
1,91
2,19
Gerade auch für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist der Auslastungsgrad je Mitarbeiter/in interessant, um im Hinblick
auf die demografische Entwicklung gfs. zeitnah agieren zu können.
Wir stellen daher exemplarisch die Einwohnerzahl der 3- bis unter 6Jährigen im Zeitverlauf dar:
Einwohner der 3- bis unter 6-Jährigen des Kreises Euskirchen 2006 - 2009
2006
2007
2008
2009
5.483
5.310
5.130
4.897
Entsprechend der allgemeinen Tendenz zeigen sich auch im Kreis Euskirchen rückläufige Kinderzahlen. Im Eckjahresvergleich 2006/2009 ergibt sich ein Rückgang um 11 Prozent.
30
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Gesamtbetrachtung Öffentlicher Gesundheitsdienst
Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt sowie für besondere
Aufgabenschwerpunkte haben wir vorstehend Kennzahlen definiert und
dargestellt sowie in einzelnen Bereichen Steuerungsleistungen bewertet.
Unserer Ansicht nach weist ein gezielt gesteuertes Arbeitsumfeld auf
einen nachweisbar erforderlichen Ressourceneinsatz hin. Wir bewerten
den Öffentlichen Gesundheitsdienst daher in der Verbindung des Ressourceneinsatzes unter Bezugnahme auf die erzielten Bewertungen im
Bereich der Steuerungsleistungen.
KIWI-Bewertung “Öffentlicher Gesundheitsdienst“
Auf der Basis der Gesamtbetrachtung mit dem Schwerpunkt auf den
Steuerungsleistungen bewerten wir den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nachfolgend im Rahmen des KIWI.
Ist-Situation
Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis wie folgt dar:
Der Kreis Euskirchen setzt im Jahr 2009 rund 1,8 Mio. Euro für
die gesundheitliche Versorgung seiner Bevölkerung ein. Je Einwohner ergibt sich hierdurch ein Fehlbetrag von 9,36 Euro. Hiermit liegt der Kreis Euskirchen deutlich unter dem landesweiten
Durchschnitt von 10,26 Euro.
In einem Größenvergleich mit 11 Kreisen in der Größenklasse unter 290.000 Einwohnern positioniert sich das Gesundheitsamt in
seinem Ergebnisbetrag im Bereich des Minimums.
In unserer letzten Prüfung (Vergleichsjahr 2004) lag der Zuschussbedarf unter kameraler Betrachtung bei 8,42 Euro mit
leicht sinkender Tendenz für das Jahr 2005 auf 8,26 Euro. Wir
rechnen die Erhöhung des Ergebnisses der NKF-Umstellung zu.
Eine strukturelle Benachteiligung ist nach unseren Erhebungen
ebenso wie nach eigenen Angaben des Gesundheitsamtes nicht
ersichtlich.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Zielvorgaben und das Leistungsspektrum des Gesundheitsamtes sind stark von haushaltsrechtlichen Reglementierungen
geprägt. Das Gesundheitsamt ist rational ausgerichtet und arbeitet im Rahmen der Haushaltsvorgaben mit den vorhandenen Ressourcen. Es bleibt nur ein geringer Spielraum für eigene Maßnahmen und Projekte. Gute Ansätze hierfür sind aber vorhanden.
Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Kreis Euskirchen
aus dem Finanzdruck heraus die Steuerung der Aufgabenerfüllung verstärkt in den Fokus nimmt. Die Steuerungsleistungen
weisen in Teilbereichen sehr gute Ansätze auf. Wir sind der Ansicht, dass der Kreis Euskirchen alle Anstrengungen unternimmt,
dem Kostendruck standzuhalten und dennoch ein qualitativ gutes
Angebot für seine Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.
Die Änderung unserer Kiwi Bewertung von dem Wert „4“ der letzten Prüfung auf eine „3“ soll nicht zum Ausdruck bringen, dass
das Gesundheitsamt im Vergleich zu unserer letzten Prüfung eine
schlechtere Arbeit leistet; wir wollen hierdurch darauf hinweisen,
dass dem gesetzlich gewollten Auftrag der gesamtplanerischen
Aufgaben des Gesundheitsamtes durch den Haushalt klare Grenzen gesetzt sind.
Handlungsempfehlungen
Wir möchten dem Kreis Euskirchen folgende Handlungsempfehlungen
mit auf den Weg geben:
Kontaktaufnahme mit benannten Kreisen im Bereich Steuerung
und Controlling;
Wirkungsindikatoren festlegen, sofern eigene Maßnahmen und
Projekte initiiert werden;
Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit nutzen.
KIWI Bewertung
In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir das Handlungsfeld „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ mit dem Index 3.
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