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Info GB (Anlage zu Info 95/2011 - Teil 4 - Jugend)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
261 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08

Inhalt der Datei

Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen Jugend GPA NRW Heinrichstraße 1 · 44623 Herne Postfach 101879 · 44608 Herne Telefon (0 23 23) 14 80-0 Fax (0 23 23) 14 80-333 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Jugend_________________________________________________ 1 Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1 Strukturen ____________________________________________ 2 Managementübersicht ___________________________________ 3 Handlungsempfehlungen und Potenziale ___________________ 5 Jugendamt ____________________________________________ Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner _________________ Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung ________ Organisation und Steuerung_____________________________ Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie __________________ Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre______________________________ Organisation und Steuerung der Hilfen zur Erziehung ________ Personal ___________________________________________ Kennzahlen der Hilfe zur Erziehung ______________________ 6 6 7 9 13 13 15 19 21 Tagesbetreuung für Kinder ______________________________ 33 Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner ______ 33 Kinder- und Jugendarbeit _______________________________ 35 Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner _______ 35 Kinderschutz _________________________________________ 36 Anforderungen in der Dienstanweisung ___________________ 36 Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht ________ 38 i 6893 Jugend Jugend Inhalte, Ziele und Methodik Das Prüfgebiet „Jugend“ umfasst den Fehlbetrag des Produktbereiches 06 „Kinder- Jugend- und Familienhilfen“ insgesamt. Schwerpunktmäßig betrachten wir die Leistungsorganisation, den Bereich Hilfe zur Erziehung mit der Personalbemessung in typischen Aufgabengebieten, weiter die Entwicklung der Kindertagesbetreuung und der Jugendarbeit sowie die Organisation des Bereiches Kinderschutz. Um bei allen Kreisen eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden die Erhebungen mittels standardisierter Interview- und Datenerhebungsbögen durchgeführt. An Unterlagen werden neben den Haushaltsplänen und Ergebnisrechnungen, Satzungen, interne Daten, wie z. B. Kreistags- und Ausschussvorlagen, Geschäfts-, Finanz- und Leistungsstatistiken, Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen und Leistungsdokumentationen genutzt. Unsere Prüfung gliedert sich wie folgt: ƒ Jugendamt gesamt Abbildung des Fehlbetrages für die Aufgaben des Produktbereichs Jugend gesamt sowie Darstellung und Bewertung der Aufbauorganisation und Gesamtsteuerung des Jugendamtes ƒ Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Abbildung des Fehlbetrages der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Darstellung und Bewertung der Leistungssteuerung zum Produkt Hilfen zur Erziehung und Personalbemessung in definierten Aufgabenbereichen der erzieherischen Hilfen. Abbildung von Kennzahlen zur Leistungserbringung und Angebotssteuerung, wie z.B. Falldichte, Aufwendungen je Hilfefall, Anteil ambulanter Hilfen und Anteil Vollzeitpflegefälle Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 1 Jugend ƒ Tagesbetreuung für Kinder Abbildung des Fehlbetrages der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder ƒ Kinder- und Jugendarbeit Abbildung des Fehlbetrages der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit ƒ Kinderschutz Prüfung der gesetzlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Verfahrensregelungen bei den Leistungen zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) Bei der Prüfung der Leistungen des Jugendamtes und der Hilfe zur Erziehung werden auf der Grundlage von Kennzahlen die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung analysiert und bewertet. Ziel ist es, festzustellen, ob die Aufgaben sachgerecht und wirtschaftlich wahrgenommen werden und mögliche Potenziale aufzuzeigen, die zu Haushaltsverbesserungen führen können. Strukturen Eine Abhängigkeit des Zuschussbedarfes des Jugendamtes und der SGB II-Quote als soziostrukturellem Merkmal ist aufgrund der von uns festgestellten geringen Korrelation nicht nachzuweisen. Der Zuschussbedarf des Jugendamtes entwickelt sich vielmehr weitestgehend unabhängig von sozioökonomischen Bedingungen. Soziale Problemlagen und deren Ausprägung haben in den kreisangehörigen Städten in NRW keinen Einfluss auf den Zuschussbedarf des Jugendamtes je Einwohner. Dieses Ergebnis wurde zudem durch die Studie der GeBit – „IBN 2009 Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe in Niedersachsen 2005 bis 2007“ grundsätzlich bestätigt. Einfluss auf den zukünftigen Zuschussbedarf hat dagegen die demographische Entwicklung der nachfragerelevanten Altersgruppen. Für die 2 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Hilfen zur Erziehung haben wir diese von 0 bis zum 21. Lebensjahr und für die Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis zum 6. Lebensjahr definiert. Der Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Euskirchen umfasst alle 11 kreisangehörige Kommunen. In diesem Zuständigkeitsbereich lebten zum 31.12.2009 insgesamt 192.088 Einwohner, davon 42.343 Einwohner unter 21 Jahre. Dies entspricht einer Quote von 22,0 Prozent. Diese liegt im Vergleich mit den anderen Kreisen in NordrheinWestfalen unter dem Durchschnitt von 22,9 Prozent. Die Anzahl der Einwohner von 0 bis zum 6. Lebensjahr betrug 9.428. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt mit 4,9 Prozent ebenfalls leicht unter dem Durchschnitt der nordrheinwestfälischen Kreise von 5,1 Prozent. Managementübersicht Zusammenfassend kann das Ergebnis der Prüfung des Jugendamtes des Kreises Euskirchen wie folgt dargelegt werden: Der Gesamtfehlbetrag des Produktbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe belief sich in 2009 auf rund 27 Mio. Euro. Insgesamt waren im Jugendamt Mitarbeiter in 57,3 Vollzeit -Stellen beschäftigt; nicht berücksichtigt hierbei wurden die Aufgabenbereiche Unterhaltsvorschuss und Elterngeld. Die Personalquote (Anzahl der Vollzeit - Stellen des Jugendamtes 2009 je 1.000 Einwohner ohne Stellen in eigenen Tageseinrichtungen für Kinder) liegt mit 0,30 Stellen deutlich niedriger als beim Durchschnitt der Kreise in Nordrhein-Westfalen, der bei 0,39 Stellen liegt. Insgesamt ist der Kreis personell gut bzw. angemessen ausgestattet, die Managementebene ist vergleichsweise schlank aufgestellt. Der Kreis Euskirchen zeichnet sich durch eine solide Steuerung des Jugendamtes aus. Derzeit erfolgt durch die Einführung des EDV Programms Prosoz 14 + eine technisch unterstützte Optimierung der Evaluation der Daten und Kennzahlen. Somit wird die Bildung von differenzierten Kennzahlen und deren kontinuierliche, auch unterjährige Auswertung und Weiterentwicklung zukünftig erheblich erleichtert. Die Analyse- und Steuerungsprozesse können detailliert und zeitnah abgebildet bzw. durchgeführt und angepasst werden. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 3 Jugend Bei den Finanzkennzahlen erzielt der Kreis Euskirchen durchgängig gute Positionierungen. So erreicht er beim Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner den Minimalwert und beim Fehlbetrag der Kinderund Jugendarbeit je Einwohner einen deutlich unterdurchschnittlichen Wert. Der Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien positioniert sich im Bereich des Mittelwertes der Kreise in NordrheinWestfalen. Das Ergebnis bei den erzieherischen Hilfen ist in erster Linie auf eine deutlich unterdurchschnittliche Falldichte zurück zu führen. Aufgrund der kontinuierlich weiterentwickelten zahlreichen präventiven Hilfen gelingt es dem Kreis Euskirchen insbesondere ambulante Hilfen in (kostenaufwendigen) Hilfepanverfahren zu vermeiden, indem die „Hilfestellung“ des Kreisjugendamtes einsetzt bevor ein aufwendiger Hilfeplan gestützter Hilfebedarf überhaupt erst entstehen kann. Im Ergebnis ist der Fallbestand im Kreis Euskirchen sehr niedrig, aber auch der Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen insgesamt unterdurchschnittlich. Die Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall sind deutlich überdurchschnittlich, was zum einen auf überdurchschnittliche Aufwendungen bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII) in erster Linie aber auf die maximalen Aufwendungen im Bereich der Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) zurück zu führen sind. Dennoch positioniert sich der Fehlbetrag der erzieherischen Hilfen im Bereich des Mittelwertes, da der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen zum Benchmark tendiert und die Aufwendungen den Minimalwert abbilden. Aufgrund der dargestellten Positionierungen und der dargelegten Zusammenhänge zwischen den Kennzahlen halten wir eine weitere Ergebnisverbesserung im Kreisjugendamt nur durch eine Reduzierung der Aufwendungen im ambulanten Bereich, konkret bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII) und in erster Linie bei der Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) für möglich. 4 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Handlungsempfehlungen und Potenziale Handlungsempfehlungen Handlungsfelder Handlungsempfehlung Seite Hilfe zur Erziehung Reduzierung der Plätze in der Erziehung in einer Tagesgruppe 25, 30 Installierung einer eigenen Sozialpädagogischen Familienhilfe mit kreiseigenen ambulanten Kräften 24, 30 Potenziale (gerundet) Handlungsfelder Reduzierung der Fallaufwendungen Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Euro 760.000 5 Jugend Jugendamt Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner Im Jahr 2009 liegt der Fehlbetrag des Jugendamtes des Kreises Euskirchen bei insgesamt rund 27 Mio. Euro bzw. 141 Euro je Einwohner und 638 Euro je Einwohner unter 21 Jahren. Im Vergleich mit den anderen Kreisen positioniert er sich damit wie folgt: Fehlbetrag des Jugendamtes 2009 je Einwohner unter 21 Jahre 975 1.000 728 Euro 800 600 638 562 400 200 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Fehlbetrag Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen unter 600 3 600 bis unter 675 6 675 bis unter 750 5 750 bis unter 825 5 ab 825 4 Das nachfolgende Diagramm macht deutlich, wie sich der Gesamtfehlbetrag auf die einzelnen Produktgruppen verteilt: 6 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Verteilung des Fehlbetrages 2009 auf die Produktgruppen Tagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit und Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie 4% 38% 58% Kinder- und Jugendarbeit T agesbet reuung für Kinder Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Fehlbetrag des Jugendamtes nach Produktgruppen in Prozent im Jahr 2009 Produktgruppen Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Tagesbetreuung für Kinder Kinder- und Jugendarbeit Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen 35 62 49 58 34 60 46 38 1 11 5 4 Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung Bei unserer ersten Prüfung im Jahre 2005 konnten wir feststellen, dass der Kreis Euskirchen neben einer überdurchschnittlichen Falldichte auch bei den Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielte. Die diesjährige Prüfung hat deutlich gemacht, dass die Aufwendungen je Hilfefall zwar weiterhin deutlich überdurchschnittlich sind, dass aber die Falldichte durch zahlreiche Hilfen im präventiven Bereich deutlich zu- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 7 Jugend rückgeführt werden konnte und nunmehr deutlich unterdurchschnittlich ist. Zudem hat das Jugendamt des Kreises Euskirchen aufgrund der Ergebnisse der ersten Prüfung gezielt Plätze in der Tagesgruppe um rund 40 Prozent von 42 auf 25 Plätze reduziert. Wenngleich die verbliebenen Plätze in der Erziehung in einer Tagesgruppe weiterhin die Hauptursache für überdurchschnittliche Fallaufwendungen sind. An dieser Stelle möchten wir allerdings auch bereits darauf hinweisen, dass es sich der Tagesgruppe im Kreis Euskirchen um einen Sonderfall hinsichtlich der Ausgestaltung der Hilfen handelt. D.h. hier handelt es sich um ein Spezialangebot für wenige aber betreuungsaufwendige Intensivfälle. Durch diese ambulante bzw. teilstationäre Betreuungsform in der Tagesgruppe kann die Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer vollstationären Unterbringung zudem vermieden werden. Zum Zeitpunkt der ersten Prüfung gab es kein Controlling im Sinne einer EDV unterstützten ziel- und kennzahlenorientierten Steuerung. Derzeit läuft jedoch die Einführung von Prosoz 14 + in allen Arbeitsbereichen des Jugendamtes, was im Ergebnis ein zielorientiertes Fach- und Finanzcontrolling gewährleisten wird. Dem Jugendamt des Kreises Euskirchen ist es somit innerhalb kurzer Zeit gelungen, d.h. seit der letzten Prüfung durch die GPA NRW, die Steuerung und das Controlling zu optimieren. 8 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Organisation und Steuerung Das Jugendamt des Kreises Euskirchen erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen folgende Bewertungen auf einer Skala von 0 bis 4: 1 Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Jugendamtes Analyse und Bewertung Anforderung Bewertung Produktorientierte Leistungsorganisation Die Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit, Tagesbetreuung für Kinder und Hilfen in und außerhalb der Familie werden in der Leistungsorganisation abgebildet (maximal drei Abteilungen/Sachgebiete und Leitungen). 4 Der Leitung des Jugendamtes sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrolling zur Steuerungsunterstützung (dezentrales Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und personalisiert, in Projektgruppen werden mit den zuständigen Fachabteilungen Fachplanungen erarbeitet. 4 Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen. Die Produktgruppen/Abteilungen bewirtschaften ihre Budgets selbständig, monatlich werden Plan- und Istentwicklungen als Gegenstand von Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung, Anpassung von Planwerten) dokumentiert. 3 3 Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren Durch ein elektronisches Anwendungsverfahren werden verschiedene Arbeitsbereiche der Jugendhilfe (Wirtschaftliche Jugendhilfe, ASD, UVG, Beistandschaften, Vormundschaften etc.) in einer Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten integriert. Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu steuerungsrelevanten Kennzahlen zusammen geführt und bilden fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung des Jugendamtes bilden. 1 2 Die Anforderungen und Bewertungen sind wie folgt begründet: Produktorientierte Leistungsorganisation Die Produktgruppen bilden sich in der Leistungsorganisation des Kreises Euskirchen ab. Die Abteilung 51 – Jugend und Familie – ist untergliedert in drei Teams: 51.1: Verwaltung und Finanzen; 51.2: Soziale Dienste; 51.3 Erziehungsberatung (incl. Kinder und Jugendarbeit). (Index 4). 1 nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 9 Jugend Die gebildeten Produktgruppen entsprechen inhaltlich den Empfehlungen zum NKF und IMK-Produktrahmen, die mit den Zielen ƒ der Zusammenführung der Fach- und Ressourcenverantwortung in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Tagesbetreuung für Kinder, ƒ der Leistungssteuerung korrespondierender Angebote und Hilfen in Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand und ƒ der Überschaubarkeit und Transparenz wirtschaftlichen Handelns sowie der Reduzierung von Verwaltungsaufwand verbunden sind. Das Jugendamt des Kreises Euskirchen hat die Planungsleistungen (Produkt- und Budgetverantwortung, incl. Steuerung) in der Leistungsorganisation optimal zusammen geführt und der Leitung zugeordnet. Die Produkt- und Budgetverantwortung ist auf die Leitungen drei Teams für die entsprechenden Aufgabenbereiche übertragen, die Hauptverantwortung liegt bei der Abteilungsleitung. Zusätzlich erfolgt durch einen zentralen Ansprechpartner für den Fachbereich III in der Kämmerei eine weitere Steuerungsunterstützung. Ferner werden die Fach- und Methodenkompetenzen der Mitarbeiter in die Finanzplanung und die Angebotsentwicklung kontinuierlich einbezogen (Index 4). Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Das Jugendamt des Kreises Euskirchen hat steuerungsrelevante Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen erstellt. Ziele und Kennzahlen wurden bestimmt und dienen als Grundlage für die Gestaltung der Planung und Steuerung. Das Controlling wurde in der Vergangenheit jedoch durch eine fehlende technische Unterstützung in Form eines entsprechenden elektronischen Anwendungsverfahrens auf Basis gemeinsamer Stammdaten für die verschiedenen Bereiche des Jugendamtes erschwert. Ab Anfang 2011 steht der Abteilung Jugend und Familie aber ein entsprechendes EDV – Programm (Prosoz 14 +) zur Verfügung, so dass in Zukunft auch eine optimierte technisch unterstütze Evaluation der Daten und Kennzahlen erfolgen kann (Index 3). 10 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Die Abteilung Jugend und Familie bewirtschaftet ihr Budget selbständig (s.o.). Aufgrund des durch das alte EDV System bedingten hohen Aufwandes wurden in der Vergangenheit die Plan- und Istentwicklungen nur quartalsweise ausgewertet. Das neue EDV System bietet jedoch die besten Voraussetzungen auch jederzeit unterjährig Auswertungen durchführen zu können und differenzierte Kennzahlen zu bilden. Festgestellte Ergebnisabweichungen können dann noch zeitnäher in den Analyse- und Steuerungsprozess eingebracht werden. Ziel ist eine hohe Transparenz und weiter steigende Qualität der in den Sachgebieten organisierten Fach- und Finanzsteuerung (Index 3). Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren Ein einheitliches IT-Verfahren als Gesamtlösung für das Jugendamt, in dem alle Aufgaben-/Arbeitsbereiche der Jugendhilfe integriert sind, ist für ein sachgerechtes Controlling unerlässlich. In der Vergangenheit stand der Abteilung Jugend und Familie eine solche Software nicht zur Verfügung. Insbesondere der ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe mussten mit unterschiedlichen Programmen arbeiten, was zu erhöhtem Erfassungsaufwand und einer erschwerten Auswertung der Fall- und Ausgabenentwicklung führte. Derzeit wird jedoch die Jugendamtsoftware „Prosoz 14 +“ eingeführt. Somit steht der Abteilung Jugend und Familie zukünftig ein EDV Programm zur Verfügung, welches eine Integration aller Arbeitsbereiche (Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elternbeiträge, Beistandschaften, Amtsvormundschaften usw.) in einer Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten ermöglicht (Index 1). Leistungs- und Finanzdaten sind vorhanden, Kennzahlen zur Steuerung sind entsprechend definiert. Aufgrund des hohen Aufwandes war die Darstellung dieser Kennzahlen bisher nur quartalsweise möglich. Ziel ist es, in Zukunft diese Kennzahlen durch die Unterstützung des elektronischen Anwendungsverfahrens im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings transparenter und auch fortlaufend bzw. unterjährig darstellen und auswerten zu können. Derzeit befinden sich das Anwendungsverfahren und die damit zusammenhängende Optimierung des Controllings natürlich noch im Aufbau. Nach erfolgtem Abschluss der Implementierung des Controllings und dem Abschluss der Einführung der Jugendamtsoftware in allen Arbeitsbereichen ist somit zukünftig ein durchgängiger Workflow gewährleistet und eine sachgerechte unterjährige Steuerung und Planung erst möglich (Index 2). Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 11 Jugend Feststellung Die Anforderungen an die Gesamtsteuerung der Abteilung Jugend und Familie werden beim Kreis Euskirchen derzeit durch die Einführung eines EDV Systems auf Basis gemeinsamer Stammdaten für alle Aufgabenbereiche optimiert. Zukünftig sind somit die Bildung noch differenzierterer Kennzahlen und deren kontinuierliche, auch unterjährige Auswertung möglich. Die Analyse- und Steuerungsprozesse können so noch detaillierter und zeitnäher abgebildet bzw. durchgeführt und angepasst werden. 12 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre Der Fehlbetrag der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung eingesetzt wird. Im Kreis Euskirchen umfasst dieser in 2009 rund 15,8 Mio. Euro und entspricht damit rund 58 Prozent des Gesamtfehlbetrages des Jugendamtes. Wir stellen nachfolgend den Fehlbetrag bezogen auf die Bevölkerungsgruppe der Einwohner bis unter 21 Jahre dar: Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung je Einwohner bis unter 21 Jahre 525 500 Euro 400 352 372 Mittelwert Kreis Euskirchen 300 212 200 100 0 Minimum Maximum Fehlbetrag Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen unter 250 3 250 bis unter 300 3 300 bis unter 350 6 350 bis unter 400 5 ab 400 6 Enthalten im Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung sind natürlich auch die Aufwendungen für die Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII), welche sich auf rund 863.000 Euro belaufen. Bei der Tagesgruppe im Kreis Euskirchen handelt es sich um eine Besonderheit bzw. um ein Spezialangebot für Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 13 Jugend besonders betreuungsintensive Kinder und Jugendliche, welche wiederum mit besonders hohen Fallaufwendungen verbunden sind. Auf diesen Punkt werden wir im Verlauf des Berichtes noch detailliert eingehen. An dieser Stelle möchten wir lediglich darauf hinweisen, dass ohne die Aufwendungen für die Tagesgruppe der Fehlbetrag im Bereich der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie sich genau beim Mittelwert in Höhe von 352 Euro positionieren würde. Hauptbestandteil der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie sind mit über 95 Prozent Anteil die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, die wir nachfolgend differenzierter betrachten. 14 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Organisation und Steuerung der Hilfen zur Erziehung Das Jugendamt erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen der Hilfen zur Erziehung auf einer Skala von 0 bis 4 folgende Bewertungen: 2 Anforderungen an die Steuerung der Hilfen zur Erziehung Analyse und Bewertung Anforderung Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie hat Priorität und kommt in Form von passgenauen und auf das Familiensystem gerichteter Hilfen zum Ausdruck, die kontinuierlich fortentwickelt werden. Das Jugendamt bietet im Vorfeld erzieherischer Hilfen präventive Leistungen (Familienberatung, Elternschule, Stadtteil- und Facharbeitskreise mit Ärzten, Kindergärten, Schulen etc.). Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und die Überprüfung der Zielerreichung im Einzelfall vereinbart. Die fachliche und zeitliche (6 Wochen bis 3 Monate) Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung ist wesentlicher Indikator zur Messung der Wirksamkeit der Hilfen. Die Erziehungsberatungsstellen sind an Hilfeplangesprächen beteiligt und erbringen in Hilfeplanprozessen für das Jugendamt familientherapeutische Leistungen. Dabei werden Sie als Auftragnehmer tätig, Leistungskontingente sind vertraglich vereinbart und werden im Rahmen der Förderung der Erziehungsberatungsstellen Einzelfall bezogen vergütet. Bewertung 2 3 0 Die Vollzeitpflege ist als Alternative zur Heimerziehung stark ausgeprägt. Neben Pflegefamilien bieten eigene Konzepte sozialpädagogischer Pflegefamilien Möglichkeiten der Aufnahme von Kindern in multiplen Problemlagen und im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Bereitschaftspflegefamilien sichern die Notwendigkeit kurzfristig erforderlicher Fremdaufnahmen (anstatt kostenintensiver Aufnahme oder Clearinggruppen in Heimen). 3 Reintegrationskonzepte werden gezielt eingesetzt, um Kinder mit Rückführungsaussichten in die Familie zu reintegrieren (Reintegration und Elternarbeit sind grundsätzlich fester Bestandteil der Hilfeplanung bei Fremdunterbringung). Abfrage: Werden ggf. Leistungen des Heimträgers, die auf die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familien ausgerichtet sind, gesondert vergütet? 3 Die Bewertungen begründen sich wie folgt: Förderung der Erziehungsfähigkeit Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien ist gesetzlicher Auftrag der Jugendämter und hat im Kreis Euskirchen eine hohe Priorität. 2 nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 15 Jugend Bereits seit dem Jahr 1998 baut der Kreis die Präventionsstruktur (Stichwort: Frühe Hilfen) kontinuierlich aus. Seit Oktober 2009 bietet die Abteilung Jugend und Familie im Stadtgebiet Euskirchen Familien mit neugeborenen Kindern einen Hausbesuch an („Babybegrüßungspaket“). Eine Ausweitung dieses Dienstes ist auch für die kreisangehörigen Kommunen Blankenheim, Kall, Nettersheim, Schleiden und Weilerswist geplant. Während dieses Besuches klären die Mitarbeiter des ASD die Familien über die vielfältige Angebote zur Unterstützung von Eltern und der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Tagesbetreuung, schulischer und außerschulischer Betreuung, Freizeitangeboten, gesundheitlicher Versorgung und Beratungs- und Hilfsangeboten auf. Im Falle eines Hilfebedarfes erhält die Familie dann bereits eine passgenaue Hilfe. Das Hilfsangebot bzw. das „Netzwerk Prävention“ wird kontinuierlich – derzeit insbesondere in den Familienzentren und im Bereich der gynäkologischen Fachärzte – ausgebaut. Eine Elternschule wurde zwar nicht initiiert, aber seit dem Jahr 2009 gibt es neben der Bezuschussung der Familienbildung (Projekt EU-FUN) im Allgemeinen die zusätzliche Förderung von Elternbildungskursen in Familienzentren. Seit dem Jahr 2011 gibt es zudem bürgerschaftlich über einen im Jahr 2010 gegründeten Förderverein organisierte „Marte Meo“ Kurse (Index 3). Hilfeplanung und Qualitätssicherung Eine wirksame Hilfeplanung beinhaltet Zielsetzungen, die durch zeitlich und inhaltlich konkretisierte Maßnahmen bestimmt und monetär bewertet sind. In kurzen Zeitabständen soll eine Überprüfung der Zielerreichung erfolgen. Diese beschriebenen erforderlichen Steuerungsleistungen der Abteilung Jugend und Familie im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII waren im Kreis Euskirchen in der Vergangenheit bereits gängige Praxis. Die zeitliche Überprüfung der Hilfen erfolgt in einem Abstand von maximal sechs Monaten, im Bedarfsfall auch in erheblich kürzeren Intervallen. Beispielsweise in Krisensituationen, insbesondere im Rahmen der Wahrung des Kindeswohles (Index 3). Erziehungsberatung Die Fachlichkeiten der Erziehungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen werden nicht durch Hinzuziehung zu Hilfeplangesprächen genutzt, hierzu fehlen zum einen die personellen Ressourcen und zum anderen ist dies auch keine vom Kreis angestrebte konzeptionelle Ausrichtung der Auf- 16 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend gaben der Erziehungsberatungsstelle. Diese soll ausschließlich niederschwellige Hilfen bei Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen im Rahmen der Prävention (außerhalb von Erziehungsberatungsfällen nach § 36 SGB VIII) anbieten. Familientherapeutische Leistungen werden bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe eingekauft. Die gute Kooperation und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen gewährleitstet nach Einschätzung der Abteilung Jugend und Familie eine verlässliche Unterstützung für die Hilfesuchenden (Index 0). Vollzeitpflege Die Entwicklung eigener Angebote und Konzepte der Vollzeitpflege bietet eine wirtschaftliche Alternative zu Heimunterbringungen. Der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen ist im Kreis Euskirchen bereits gut ausgebildet und kommt in der Kennzahl „Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen“ zum Ausdruck. Der Kreis Euskirchen erreicht hier mit rund 61,4 Prozent Vollzeitpflegefällen nahezu den Benchmark von 65 Prozent. Professionell ausgerichtete Pflegefamilien bzw. Erziehungsstellen hält der Kreis Euskirchen nicht vor. Anstelle von Erziehungsstellen wird den Pflegefamilien durch den gezielten Einsatz von Beratung, auf Basis von Fachleistungsstunden durch spezielles Personal der Wohlfahrtsverbände und anderer Anbieter von Hilfen zur Erziehung, geholfen schwierige Entwicklungsphasen zu meistern. Die Pflegefamilien und die Bereitschaftspflegestellen werden durch den Deutschen Kinderschutzbund geworben (Eingangsberatung) und geschult. Ebenso beteiligt sich der Deutsche Kinderschutzbund an den Prüfungen und begleitet bei Vollzeitpflegestellen neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst die Eingangszeit im Einzellfall. Bei Bereitschaftspflegen hält der Deutsche Kinderschutzbund den Kontakt zu den Familien, die Einzelfälle werden jedoch ausschließlich durch den Allgemeinen Sozialen Dienst betreut. Im Bereich der Bereitschaftspflegestellen ist zudem die gesamte Zuständigkeit, incl. der Begleitung der Pflegepersonen, an den Deutschen Kinderschutzbund delegiert worden. Da Vollzeitpflege im Rahmen notwendiger Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen nicht immer ausreichend und angebracht ist, werden zusätzlich auch gezielt stationäre Einrichtungen belegt, die zwar kostenintensiver sind, von ihren Ressourcen und ihrer Professionalität her aber Kinder und Jugendliche auch dann noch betreuen können, wenn Pflegeeltern beispielsweise wegen Überforderung nicht mehr eingesetzt werden können (Index 3). Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 17 Jugend Reintegration und Fallrevision Stationäre Fremdunterbringungen sind, soweit möglich, auf die Rückführung in die Familie hin auszurichten. Reintegrationskonzepte sind ein weiteres, erprobtes und wirksames Instrument zur Zielerreichung, der Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien. Die Heimerziehung wird so zum zeitweisen Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel der Reintegration. Ein schriftliches Reintegrationskonzept ist im Kreis Euskirchen zwar nicht vorhanden, aber Reintegration und Elternarbeit sind grundsätzlich fester Bestandteil der Hilfeplanung bei stationären Unterbringungen. Die Leistungen des Jugendhilfeträgers werden im Kreis Euskirchen folglich auf die Familie und die Förderung der Erziehungsfähigkeit dieser ausgerichtet. Fallrevision ist als Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung fester Bestandteil der Hilfeplanung. Reintegration wird als Aufgabe und Anforderung an die Gestaltung von Hilfeplanprozessen (Eingangsdiagnostik, Einschätzung und Bewertung von Reintegrationsperspektiven) im Kreis Euskirchen fortlaufend thematisiert und ist sowohl Gegenstand der täglichen Interaktion als auch der fortschreitenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes. Lediglich Leistungen von Heimträgern, die auf die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familien ausgerichtet sind, werden nur punktuell gesondert vergütet (Index 3). Feststellung Die Steuerungsleistungen im Aufgabenbereich der Hilfe zur Erziehung werden zukünftig durch die Einführung der neuen Software Prosoz 14 + und der damit möglichen zeitnäheren Auswertungen von Kennzahlen das Finanz- und Fachcontrollings noch weiter optimiert. Auch den weiteren bzw. kontinuierlichen Ausbau der Präventionsstruktur im Kreisgebiet werten wir ausgesprochen positiv. 18 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Personal Vergleichende Personalbemessung Im Rahmen der Prüfung haben wir Stellenbedarfsvergleiche für typische Aufgabengebiete des Produktes Hilfen zur Erziehung durchgeführt. Der Stellenbedarfsvergleich orientiert sich an Richtwerten, die wir aus unseren bisherigen Prüfungen sowie aus unseren Personal- und Organisationsuntersuchungen in Jugendämtern gewonnen haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere nachfolgenden Stellenvergleiche lediglich als Anhaltspunkt dafür dienen sollen, ob das vorhandene Stellenvolumen in den untersuchten Aufgabenbereichen einer individuellen Organisations- und Aufgabenanalyse (z.B. kommunalpolitische Prioritäten) und Personalbemessung bedarf. Eine solche Überprüfung wird in aller Regel nur durch vertiefende organisatorische Untersuchungen und Stellenbedarfsanalysen vollzogen werden können. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass Stellen/Aufgabeninhalte, örtliche Besonderheiten bzw. kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen, die wir im Rahmen der Prüfung nicht alle umfassend würdigen können, ein im Vergleich zu anderen Kommunen abweichendes Stellenvolumen durchaus erklären und rechtfertigen können. Die nachfolgende Tabelle kann daher nur als eine Orientierung und mögliche Entscheidungsgrundlage dienen, ob eine tiefer gehende eigene Untersuchung zur Stellenbemessung in den betreffenden Aufgabenbereichen vorgenommen werden sollte. Die vergleichende Personalbemessung führt unter Berücksichtung der im Rahmen der Datenerfassung erhobenen und abgestimmten Fallzahlen zu folgenden Ergebnissen: Personal- und Leistungskennzahlen für die vergleichende Personalbemessung auf der Basis der Fallzahlen des Jahres 2009 Aufgaben Fallzahl Allgemeiner Sozialer Dienst, incl. Pflegekinderdienst 594 Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendgerichtshilfe Indikator GPA Richtwert Personalbedarf Personalbestand 30 19,8 19,45 Hilfeplanfälle in Fallverantwortung ASD 594 Hilfeplanfälle in Fallverantwortung WiJu 140 4,2 3,5 1.148 Bearbeitete Anklagen und Diversio- 252 4,6 2,0 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 19 Jugend nen Beistandschaften 1.476 Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften 120 Fallzahl Beistandschaften Fallzahl Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften 364 4,0 3,75 97 1,2 1,4 Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Kreis Euskirchen personell gut bzw. angemessen aufgestellt ist. Eine Besonderheit ergibt sich allerdings im Bereich der Jugendgerichtshilfe. Zusätzlich zu den beiden eigenen Stellenanteilen werden noch insgesamt rund 0,63 Stellenanteile von Dritten wahrgenommen, d.h. an die AWO Rhein – Erft Kreis & Euskirchen wurden rund 0,38 Vollzeit – Stellen delegiert und in Kooperation mit den Jugendämtern Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg wird bei der Stadt Rheinbach für den Kreis Euskirchen ein Stellenanteil von rund 0,25 Vollzeit – Stellen wahrgenommen. Diese Besonderheit in der Aufgabenwahrnehmung kann als Grund für die (positive) Auffälligkeit in der vergleichenden Personalbemessung herangezogen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Kreisjugendamt im Rahmen einer umfangreichen Personalbedarfsanalyse eine detaillierte Personalbemessung für den Allgemeinen Sozialen Dienst, incl. Pflegekinderdienst erarbeitet wurde. Die Ergebnisse dieser Personalbemessung liefern differenzierte Ergebnisse zum tatsächlichen Personalbedarf, und auch im Hinblick auf die hier dargestellte vergleichende Personalbemessung wird eine angemessene Personalausstattung deutlich. Diese vom Kreis Euskirchen durchgeführte Personalbemessung wird in Zukunft fortgeschrieben werden. D.h. mindestens einmal jährlich wird der Personalbedarf überprüft und bei einem durchgängigen Bedarf von mehr als einer Vollzeit – Stelle wird der Personalkörper entsprechend angepasst werden. Feststellung Wir begrüßen die im Allgemeinen Sozialen Dienst, incl. Pflegekinderdienst durchgeführte Personalbemessung und empfehlen diese auch in Zukunft fortzuschreiben. 20 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Kennzahlen der Hilfe zur Erziehung Falldichte Beeinflusst wird die Kennzahl Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner bis unter 21 Jahre maßgeblich durch die Falldichte (Anzahl der Leistungsfälle je 1.000 Einwohner bis zum 21. Lebensjahr) und die Höhe der Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass wir alle nachfolgend dargestellten Ergebnisse und Kennzahlen ohne die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII abbilden, da die Leistungspraxis, insbesondere für Teilleistungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie) in den Jugendämtern sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Eine Betrachtung der Kennzahlen auf der Basis aller Hilfefälle einschließlich der Leistungen nach § 35a SGB VIII beeinflusst die Ergebnisse unterschiedlich stark und beeinträchtigt somit die Vergleichbarkeit der Kennzahlenwerte. Von 2008 nach 2009 ist beim Kreis Euskirchen ein Zuwachs der Leistungsfälle von 13,0 auf 13,7 Hilfeplanfälle je 1000 Einwohnern bis zum 21. Lebensjahr zu verzeichnen. Im Vergleich der Falldichte mit den anderen Kreisen ergibt sich für 2009 folgendes Bild: Falldichte 2009 ohne Eingliederungshilfe 26,8 25 Anzahl 20 16,8 13,7 15 10 9,4 5 0 Minimum Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen 21 Jugend Falldichte (ohne Eingliederungshilfe) in Fällen und Klassen unter 10 2 10 bis unter 14 7 14 bis unter 18 8 18 bis unter 22 4 ab 22 5 Die Falldichte im Kreis Euskirchen ist bei der diesjährigen Prüfung deutlich unterdurchschnittlich. Die Falldichte ist zwar vom Jahr 2008 zum Jahr 2009 in Euskirchen um rund 5,4 Prozent angestiegen, im gleichen Zeitraum hat sich jedoch der Mittelwert um rund 12 Prozent von 15,0 auf 16,8 Hilfeplanfälle je 1000 Einwohnern bis zum 21. Lebensjahr erhöht. Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall Mit der Kennzahl „Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall“ bilden wir die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Leistungserbringung ab. Die Kennzahl berücksichtigt lediglich die direkten Aufwendungen für die direkte Hilfegewährung – Personalaufwendungen für die Hilfeplanung im Jugendamt bleiben unberücksichtigt. Die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall liegen im Kreis Euskirchen im Jahr 2009 bei 18.700 Euro. Damit positioniert sich das Jugendamt im Vergleich wie folgt: Aufwendungen der Hilfen zur Erziehung 2009 je Hilfefall in Euro ohne Eingliederungshilfe 24.060 25.000 18.700 20.000 17.025 Euro 15.000 10.000 9.117 5.000 0 Minimum 22 Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen Jugend Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall (ohne Eingliederungshilfe) in Euro und Klassen unter 12.500 4 12.500 bis unter 15.000 bis unter 17.500 bis unter 15.000 17.500 20.000 4 3 8 ab 20.000 5 Der Kreis Euskirchen positioniert sich hier in der zweithöchsten Klasse und somit deutlich überdurchschnittlich. Die nachfolgende Tabelle zeigt die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen nach ambulanten und stationären Hilfen des Kreises Euskirchen im Vergleich mit den anderen Kreisjugendämtern: Aufwendungen der ambulanten und stationären Hilfefälle je Hilfefall 2009 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Ambulante Hilfen 3.039 12.210 8.331 11.362 Stationäre Hilfen 14.405 37.285 26.809 25.072 9.069 17.037 11.674 9.069 36.638 58.978 48.255 50.523 davon Vollzeitpflege Heimerziehung Die Tabelle verdeutlicht, dass – wie bei den anderen Jugendämtern – erhebliche Unterschiede zwischen den Hilfearten bestehen. Der Kreis Euskirchen übersteigt beim Aufwand für die ambulanten Hilfen den Mittelwert deutlich und beim Aufwand für die stationären Hilfen erzielt er ein deutlich unterdurchschnittliches Ergebnis. Die unterdurchschnittlichen Aufwendungen im stationären Bereich sind dabei auf die minimalen Aufwendungen im Bereich der Vollzeitpflege zurück zu führen. Die Aufwendungen im Bereich der Vollzeitpflege sind auf minimalem Niveau, weil der Kreis Euskirchen grundsätzlich keine kostenintensiven Erziehungsstellen vorhält und auch in so genannten „Härtefällen“ keine doppelten und dreifachen Erziehungssätze zahlt, sondern im Bedarfsfalle die Kinder und Jugendlichen in geeigneten stationären Einrichtungen unterbringt. Der Betreuungsbedarf und somit die Aufwendungen in Vollzeitpflegefällen steigen darüber hinaus in Abhängigkeit von Alter, Problemlage und Integrationsfähigkeit des Kindes. Die Aufwendungen für Heimerziehungsfälle befinden sich ebenfalls auf überdurchschnittlichem Niveau, sind jedoch insofern vernachlässigbar, als dass die Anzahl der Heimerziehungsfälle sehr gering ist. Zudem be- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 23 Jugend einflussen auch besonders betreuungsintensive Heimerziehungsfälle (die nicht in Vollzeitpflegefamilien untergebracht werden können) die Aufwendungen je Heimerziehungsfall nachteilig, da hier die Aufwendungen entsprechend des höheren Betreuungsbedarfes auch höher ausfallen. In erster Linie sind die überdurchschnittlichen Aufwendungen je Hilfefall insgesamt auf den Bereich der ambulanten Hilfen (zu denen auch die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII zählt) zurück zu führen. Die Aufwendungen für ambulante Hilfen unterscheiden sich landesweit sehr stark, die Darstellung der Klassierung soll an dieser Stelle diese interkommunalen Unterschiede verdeutlichen: Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je ambulanten Hilfefall (ohne Eingliederungshilfe) in Euro und Klassen unter 5.000 2 5.000 bis unter 7.000 5 7.000 bis unter 9.000 5 9.000 bis unter 11.000 8 ab 11.000 4 Der Kreis Euskirchen positioniert sich hier mit 11.362 Euro je ambulantem Hilfefall in der höchsten Klasse. Das Jugendamt legt besonderen Wert auf die Qualitätsanforderungen an die ambulanten Fachkräfte, aber auch die Verweildauern, Stundenkontingente und der Fachleistungsstundensatz je Fall beeinflussen die Aufwendungen für ambulante Hilfen. Die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen je Hilfefall im ambulanten Bereich zeigt insbesondere zwei Auffälligkeiten. D.h. die überdurchschnittliche Positionierung der Aufwendungen im ambulanten Bereich resultiert zum einen aus erhöhten Aufwendungen im Bereich der SPFH und zum anderen bzw. zum überwiegenden Teil aus maximalen Aufwendungen im Bereich der Tagesgruppen. Die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen für die Sozialpädagogischen Familiehilfen stellt sich im Kreis Euskirchen wie folgt dar: 24 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Aufwendungen für Sozialpädagogische Familienhilfen 2009 je Hilfefall in Euro 15.140 15.000 12.500 Euro 10.000 8.753 9.024 Mittelwert Kreis Euskirchen 7.500 5.000 2.500 2.354 0 Minimum Maximum Die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen für die Erziehung in einer Tagesgruppe macht deutlich, dass die erhöhten Aufwendungen insgesamt in erster Linie auf die maximale Positionierung zurück zu führen sind: Aufwendungen für Erziehung in einer Tagesgruppen 2009 je Hilfefall in Euro 39.601 40.000 39.601 30.000 Euro 24.018 20.000 10.000 7.579 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Der Kreis Euskirchen hält lediglich 25 Plätze in der Tagesgruppe vor. Von diesen waren im Jahr 2009 rund 22 belegt. Die Grafik macht deutlich, dass es sich hier um wenige aber besonders kostenintensive Fälle für besonders erziehungs- bzw. betreuungsintensive Kinder und Jugendliche Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 25 Jugend handelt. In den vergangenen Jahren hat der Kreis Euskirchen die Platzzahl auch bereits deutlich von 42 auf 25 Plätze in der Tagesgruppe reduziert, dennoch beeinflussen die verbliebenen Aufwendungen in Höhe von rund 863.000 Euro jährlich (2009) massiv die Aufwendungen je ambulantem Hilfefall. Allein ohne die Aufwendungen für die Erziehung in einer Tagesgruppe stellen sich die Aufwendungen für die ambulanten Hilfen wie folgt dar: Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung 2009 je Hilfefall in Euro ohne Eingliederungshilfe und ohne Erziehung in einer Tagesgruppe 12.210 12.000 Euro 10.000 8.331 8.171 Mittelwert Kreis Euskirchen 8.000 6.000 4.000 3.039 2.000 0 Minimum Maximum An dieser Stelle weisen wir jedoch auch darauf hin, dass der Kreis Euskirchen die teilstationäre Unterbringung in einer Tagesgruppe gezielt als eine Alternative zur vollstationären Fremdunterbringung anbietet, um den Verbleib in der Herkunftsfamilie zu sichern. Eine Reduzierung des Tagesgruppenangebotes kann somit zu einer Erhöhung bzw. Verschiebung der vollstationären Heimunterbringung führen, was wiederum mit steigenden Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung verbunden wäre. Beeinflusst werden die Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung aber auch durch die Leistungskennzahlen 26 ƒ Anteil ambulanter § 36 SGB VIII und Hilfen ƒ Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen zur Erziehung. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 an den Hilfeplanfällen nach Jugend Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfeplanfällen insgesamt Ambulante und auf das Familiensystem gerichtete Hilfen sind die wirtschaftliche Alternative zu kostenintensiven stationären Fremdunterbringungen. Soweit fachlich vertretbar und geboten sollte es folglich vorrangiges Ziel der Leistungsgewährung sein, das Familiensystem über ambulante Hilfen zu stützen und die Erziehungsfähigkeit der Familie wieder herzustellen bzw. zu erhalten. Die Leistungskennzahl „Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII insgesamt“ ist somit ein Indikator für eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Im interkommunalen Vergleich 2009 positioniert sich der Kreis Euskirchen mit seinem Anteil wie folgt: Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen gesamt 2009 67,3 60,0 60 52,6 Prozent 50 40 46,5 37,0 30 20 10 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Benchmark Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen nach § 36 SGB VIII insgesamt (ohne Eingliederungshilfe) in Prozent und Klassen unter 45 3 45 bis unter 50 7 50 bis unter 55 5 55 bis unter 60 7 ab 60 4 Der unterdurchschnittliche Anteil der ambulanten Hilfen ist vor dem Hintergrund bzw. im Kontext der niedrigen Falldichte zu relativieren, denn dem Kreis Euskirchen gelingt es aufgrund eines umfangreichen Angebotes an präventiven bzw. frühen Hilfen, kostenintensive und Hilfeplan gestützte Hilfen bereits vor ihrer Entstehung zu vermeiden. Jugendäm- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 27 Jugend ter mit niedrigen Falldichten haben in der Regel daher naturgemäß einen geringeren Anteil an ambulanten Hilfen. Denn eine umfangreiche präventive Arbeit führt zwar zu weniger ambulanten Hilfefällen nach § 36 SGB VIII, aber hilfeintensive Bedarfe, die der stationären Unterbringung bedürfen, lassen sich natürlich auch durch präventive Maßnahmen nicht gänzlich vermeiden. Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt Die Leistungskennzahl „Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt“ misst als Indikator bei den stationären Hilfen das Verhältnis von Vollzeit-/Familienpflegen zu den kostenintensiven Heimunterbringungen. Im Vergleich des Anteils der Vollzeitpflege zu den stationären Hilfen insgesamt ergab sich folgendes Bild: Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen 2009 86,5 80 65,0 70 58,8 61,4 Mittelwert Kreis Euskirchen Prozent 60 50 40 37,2 30 20 10 0 Minimum Maximum Benchmark Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt (ohne Eingliederungshilfe) in Prozent und Klassen unter 50 4 50 bis unter 55 6 55 bis unter 60 6 60 bis unter 65 5 ab 65 5 Der Anteil der Vollzeitpflegeangebote an den stationären Hilfen tendiert zum Benchmark und konnte vom Jahr 2008 zum Jahr 2009 bei insge- 28 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend samt rückläufigen stationären Hilfefällen sogar noch erhöht werden. In der Positionierung beweist sich die gute Praxis im Kreis Euskirchen, wonach die Eingangsberatung mit der Werbung und Schulung von Pflegepersonen und die Zuständigkeit für die Bereitschaftspflegestellen an den Deutschen Kinderschutzbund delegiert wurden. Diese Praxis gewährleistet für die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes ausreichende Zeitanteile für die Begleitung und Unterstützung der vom Deutschen Kinderschutzbund qualifizierten Pflegepersonen. Feststellung Das gute Ergebnis beim Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen insgesamt ist das Resultat einer guten Konzeption, die die teilweise Delegation an den Deutschen Kinderschutzbund beinhaltet und zu einer zielgerichteten Aufgabenwahrnehmung im Pflegekinderdienst führt. Im Ergebnis konnte der Anteil der Vollzeitpflegefälle bei insgesamt reduzierten Hilfefällen im stationären Bereich weiter erhöht werden. Benchmark und Potenzialberechnung Hilfe zur Erziehung Die Analyse der dargestellten Positionierungen und die dargelegten Zusammenhänge zwischen den einzelnen Finanz- und Leistungskennzahlen weisen darauf hin, dass lediglich durch eine Reduzierung der Aufwendungen im ambulanten Bereich eine weitere Ergebnisverbesserung im Kreisjugendamt Euskirchen möglich ist. Quantifizierung Grobpotenzial Hilfe zur Erziehung - Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall ohne § 35 a SGB VIII im Kreis Euskirchen Bezeichnung Ambulante Hilfefälle gesamt ohne § 35a Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall ohne § 35a in Euro Durchschnittlicher Aufwand je ambulantem Hilfefall ohne § 35a in IKO (Mittelwert) in Euro Aufwendungen ambulante Hilfen ohne § 3 Anteil in Prozent, Anzahl absolut, Summe in Euro 270,5 Indikator3 11.362 Euro A1 8.556 Euro A2 2.314.655 Euro A3 = F1 * A2 F1 F = Fallzahl, A = Aufwendungen, R = Relation Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 29 Jugend 35a bei Mittelwert in Euro Aufwendungen ambulante Hilfen ohne § 35a in Euro Potenzial in Euro 3.073.758 Euro A4 = F1 * A1 759.103 Euro A5 = A4 – A3 Das zuvor aufgezeigte Potenzial ist als ein im mittel- bis langfristigen Finanzplanungszeitraum erzielbarer Wert zu verstehen und beinhaltet Möglichkeiten – jedoch keine Garantie - zur Optimierung der Finanzsituation. Betrachtet man hier wiederum die Besonderheit der Erziehung in einer Tagesgruppe, so wird deutlich, dass sich das Potenzial alleine schon durch eine Umwandlung der Tagesgruppenplätze in andere (ambulante!) Hilfen oder in die Ganztagsbetreuung in den Schulen generieren lassen würde. Berücksichtigt werden muss jedoch auch, dass es derzeit im Südkreis keine OGS Angebote gibt. Berücksichtig werden muss jedoch auch, ob eine Umwandlung der Hilfeform Tagesgruppe bei den bestehenden Einzelfällen überhaupt möglich und pädagogisch sinnvoll ist, wobei auch die Überprüfung der Wirksamkeit der Betreuung in der Tagesgruppe nicht unberücksichtigt bleiben darf. Das dargestellte Potenzial liegt bei rund 760.000 Euro und die Aufwendungen für die Tagesgruppe bei rund 863.000 Euro. Hier kann geprüft werden, in wie weit die Fortführung der Erziehung in einer Tagesgruppe zweckmäßig und pädagogisch notwendig ist. Sofern als Alternative Hilfeform nur eine vollstationäre Unterbringungsform in Frage kommen würde, können die Aufwendungen je Hilfefall natürlich noch deutlich höher ausfallen als derzeit in der Erziehung in der Tagesgruppe. An dieser Stelle ist also eine differenzierte Prüfung unter Abwägung aller Risiken bzw. Auswirkungen, sowohl finanzwirtschaftlicher als auch pädagogischer Natur, notwendig. Das Einsparpotenzial im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen ist – bezogen auf die Differenz der Fallausgaben des Kreises Euskirchen zum Mittelwert - mit rund 50.000 Euro deutlich geringer. Würde man sich hier am Minimalwert orientieren, so würde sich ein mögliches Einsparpotenzial von über 1,0 Mio. Euro ergeben. Viele Jugendämter haben mit der Einrichtung eigener ambulanter Dienste gute Erfahrungen gemacht und insbesondere im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen zum Teil erhebliche Einsparungen erzielen können. Darunter auch Kreisjugendämter. Im Rahmen der Prüfung haben wir dem Jugendamt des Kreises Euskirchen entsprechende Ansprechpartner mit guten Konzepten genannt. 30 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Empfehlung Um die Aufwendungen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen zu reduzieren, empfehlen wir dem Kreis Euskirchen, die Möglichkeit des Aufbaues eines eigenen ambulanten Dienstes zu prüfen. Bei der Besetzung von neuen bzw. zusätzlichen Stellen sollte zunächst jedoch immer überprüft werden, inwieweit diese im Rahmen von Umsetzungen realisiert werden können. Neueinstellungen sollten grundsätzlich in Form zeitlich befristeter Beschäftigungsverhältnisse erfolgen, da die zusätzlichen Stellenanteile an die Erreichung des Zielwertes auszurichten sind und zu verbesserten Ergebnissen in der Leistungssteuerung und Qualitätssicherung/-entwicklung führen sollen. Es empfiehlt sich somit, den Erfolg eingeleiteter Maßnahmen zeitnah zu evaluieren, um bei Bedarf unmittelbar nachsteuern zu können. Die Altersfluktuation kann ebenfalls genutzt werden, um in der Zukunft das Stellenniveau bei sinkender Falldichte im Rahmen der Zielerreichung entsprechend anzupassen. Feststellung Das Potenzial des Kreises Euskirchen liegt bezogen auf die Aufwendungen je ambulanten Hilfefall auf Basis des Jahres 2009 bei insgesamt rund 760.000 Euro. Empfehlung Wir empfehlen die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zu prüfen, um die Aufwendungen und somit letztlich auch den Fehlbetrag der Hilfe Erziehung weiter zurückzuführen und langfristig eine Stagnation bzw. nur moderate Steigerungen zu erreichen. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 31 Jugend KIWI-Bewertung „Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie“ Im Rahmen des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) bewerten wir die Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Hierfür stellen wir nachfolgend die wesentlichen Kriterien für die Bewertung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung in komprimierter Form zusammen: Ist-Situation Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: ƒ Der Kreis Euskirchen zeichnet sich bei den Hilfen zur Erziehung durch eine nahezu optimierte Steuerung der Leistungserbringung aus. Sobald die Implementierung des Controllings und die Einführung der Jugendamtsoftware Prosoz 14 + in allen Arbeitsbereichen abgeschlossen sind, werden die Leistungs- und Finanzkennzahlen transparent und fortlaufend bzw. unterjährig dargestellt und ausgewertet werden können, was wiederum zu einer Optimierung der Steuerung führen wird. ƒ Trotz einer deutlich unterdurchschnittlichen Falldichte erreicht der Kreis Euskirchen (nur) einen durchschnittlichen Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner. ƒ Der Aufwand je Hilfefall ist im Vergleich mit den anderen Kreisen deutlich überdurchschnittlich und in erster Linie auf überdurchschnittliche Aufwendungen im Bereich der Erziehung in einer Tagesgruppe und auch im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurück zu führen. ƒ Der Anteil der ambulanten Hilfen ist wegen der niedrigen Falldichte vergleichsweise gering, da es dem Kreis Euskirchen durch intensive präventive Arbeit gelingt, die Entstehung von Hilfefällen zu vermeiden. Das Verhältnis zwischen der Vollzeitpflege und den Heimunterbringungen ist günstig und nahezu beim Benchmark. Handlungsempfehlungen ƒ 32 Überprüfung der Möglichkeit, die Plätze in der Erziehung in einer Tagesgruppe weiter zu reduzieren. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Überprüfung der Möglichkeit der Installierung einer eigenen Sozialpädagogischen Familienhilfe mit kreiseigenen ambulanten Kräften. ƒ KIWI Bewertung In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den nahezu vollständig genutzten Handlungsmöglichkeiten bewerten wir das Handlungsfeld „Hilfe zur Erziehung“ mit dem Index 4. Tagesbetreuung für Kinder Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner Im Jahr 2009 liegt der Fehlbetrag für die Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder bei insgesamt rund 10 Mio. Euro bzw. bei 53 Euro je Einwohner. Auf der Basis der Einwohner von 0 bis 6 Jahren ergibt sich folgendes Bild: Fehlbetrag der Tagesbetreuung je Einwohner von 0 bis 6 Jahre im Jahr 2009 2.002 2.000 1.455 Euro 1.500 1.073 1.073 1.000 500 0 Minimum Maximum Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Mittelwert Kreis Euskirchen 33 Jugend Fehlbetrag Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis 6 Jahre in Euro und Klassen unter 1.200 2 1.200 bis unter 1.400 9 1.400 bis unter 1.600 5 1.600 bis unter 1.800 5 ab 1.800 2 Beim Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder bildet der Kreis Euskirchen den Minimalwert ab. Dies ist zum einen dadurch begründet, dass der Kreis keine Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft betreibt und somit auch nicht den 21-prozentigen Eigenanteil aufwenden muss. Ein weiterer Grund ist die noch geringe Ausbauquote im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, welche im Kreis Euskirchen bei 9,3 Prozent liegt. Das Mittel der Kreise erreicht hier einen Wert von 12,5 Prozent. Zur weiteren Orientierung stellen wir nachfolgend auch den Fehlbetrag im Verhältnis zur Anzahl der Plätze dar: Fehlbetrag der Tagesbetreuung je Platz 2009 3.003 3.000 2.500 Euro 2.000 2.216 1.710 1.682 1.500 1.000 500 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder erzielt der Kreis Euskirchen sowohl bezogen auf die Einwohnergruppe der 0 – 6 Jährigen als auch Platz bezogen minimale Positionierungen. Diese Positionierungen sind auf die beiden bereits genannten Faktoren zurück zu führen. Hinsichtlich des Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei Jahren gilt für alle Kreise, den vom Gesetzgeber geforderten Rechtsanspruch, bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen 34 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, zu erfüllen. Dies ist natürlich mit einem unumgänglichen zusätzlichen Finanzbedarf verbunden. Kinder- und Jugendarbeit Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner Im Jahr 2009 liegt der Fehlbetrag für die Kinder- und Jugendarbeit bei insgesamt bei rund 1 Mio. Euro bzw. rund 5,40 Euro je Einwohner. Auf der Basis der Einwohner bis 21 Jahre ergibt sich folgendes Bild: Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner bis 21 Jahre 2009 95 90 80 70 Euro 60 50 39 40 24 30 20 10 6 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Fehlbetrag Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen unter 15 2 15 bis unter 35 9 35 bis unter 55 7 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 55 bis unter 75 4 ab 75 1 35 Jugend Kinderschutz Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII. Gegenstand der Prüfung sind die verfahrensbezogenen Festlegungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in Form von Dienstanweisungen und die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis durch Einsichtnahme in Akten. Nicht Gegenstand der Prüfung sind die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Anforderungen in der Dienstanweisung Die Festlegungen des Kreises Euskirchen in der Dienstanweisung und den Melde-, Kontaktübersichts-, Auswertungs- und Erhebungsbögen vom 01.12.2009 erfüllen die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung wie folgt: Erfüllung von Mindestanforderungen an den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII in der Dienstanweisung des Kreises Euskirchen Anforderung Erfüllt/Nicht erfüllt Die Handlungsanweisungen zum Tätigwerden sind eindeutig, sie bieten keine Handlungsalternativen Erfüllt Die Leistungsprozesse/Prozessschritte sind beschrieben und Verantwortlichkeiten sind zugeordnet. Erfüllt Dokumentationsstandards (z.B. Meldung, Ersteinschätzung und Gefährdungs-/Risikoeinschätzung, Unterschriften) sind festgelegt. Erfüllt Bei Gefährdungsrisiken erfolgen ein Hausbesuch und eine Inaugenscheinnahme der Kinder. Erfüllt Der Hausbesuch erfolgt stets durch zwei Fachkräfte. Beim Hausbesuch sollte mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert oder durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein. Die beim Hausbesuch gewonnenen Erkenntnisse werden nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen zum Gefährdungsrisiko dokumentiert. Die Kinderschutzfälle werden zentral erfasst. Die Kinderschutzfälle werden systematisch ausgewertet und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahrensstandards genutzt (Evaluation). Die Zusammenarbeit mit Fachkräften freier Träger der Jugendhilfe ist Gegenstand verbindlicher Handlungsanweisungen und durch öffentlichrechtliche Vereinbarung abgesichert. Zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken sind Vereinbarungen mit Dritten, wie der Polizei, den Kliniken, dem sozialpsychiatrischen Dienst, Fachärzten für Kinderheilkunde und Psychiatrie zum gemeinsamen Tätigwerden vereinbart. 36 Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Erfüllt Erfüllt Erfüllt Erfüllt Nicht erfüllt Erfüllt Erfüllt Jugend Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden: ƒ Die gesetzlich und fachpolitisch geforderten Qualitätsanforderungen an die Vorgehensweise bei Kinderschutzfällen sind stark ausgeprägt und die Anforderungen an die Dienstanweisung sind überwiegend umgesetzt. Hervorzuheben sind die eindeutig formulierten und klar gegliederten Prozessabläufe und die hohe Verbindlichkeit in den Vereinbarungen der unterschiedlichen Beteiligten an den Verfahren. Die Evaluation der prozessqualitativen Standards sowohl in den drei Teams als auch Teamübergreifend, als auch die Erstbewertung unter Einbeziehung der jeweiligen Teamleiter und die Entwicklung von Schutzplänen als verbindliche Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten zur Gefahrenabwehr runden das positive Bild ab. Zudem sind alle Mitarbeiter des ASD mit einer familiensystemischen Fortbildung speziell geschult worden. ƒ Die Erfassung der Kinderschutzfälle (unter dem Merkmal „Krisenintervention“) ist bereits mit dem derzeitigen EDV Programm C & S Klient möglich. Lediglich die Auswertung und Evaluation erfolgt derzeit noch nicht. Nach der Umstellung auf das EDV Programm Prosoz 14 + (Anfang 2011) wird jedoch neben der Erfassung auch eine ausführliche Auswertung der Kinderschutzfälle mit den entsprechenden Tools des Programms möglich sein. Eine Evaluation der aktuellen Standards aus dem Jahr 2007 wird ebenfalls im Rahmen der neuen EDV Einführung im Frühjahr 2011 stattfinden. ƒ Die zur Gefahrenabwehr getroffenen Vereinbarungen zum Tätigwerden insbesondere zwischen Schulen bzw. Schulamt, Kindertagesstätten und dem Gesundheitsamt, aber auch zwischen Polizei, Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, ärztlichen Notdiensten (Kliniken, Psychiatrie) und der ArGe Kreis Euskirchen und dem Jugendamt haben eine hohe Verbindlichkeit erreicht. Zudem sind die ASD – Teamleitungen und die Kindertagesstättenleitungen durch die ISA Münster speziell als Kinderschutzfachkräfte geschult worden. ƒ Ein wichtiger Standard ist die Rufbereitschaft des Jugendamtes (24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche), die als Pflichtleistung und Leistungserfordernis im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr zu sehen ist. Beim Kreis Euskirchen wird die Rufbereitschaft bzw. der Jugendamtsnotdienst innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes durch den ASD sicher- Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 37 Jugend gestellt. Innerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft durch einen speziellen Innendienst geregelt, d.h. die Mitarbeiter im Innendienst müssen telefonisch erreichbar sein und dürfen keine festen Termine haben. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Erreichbarkeit durch einen eigenen Notdienst (Handy) des ASD sichergestellt. Die Rettungsleitstelle leitet den Fall an die ASD - Rufbereitschaft weiter. Jeder Mitarbeiter des ASD hat ca. 2- bis 3-mal jährlich Bereitschaftsdienst. Durch eine Kooperation mit dem Hermann – Josef – Haus in Urft ist insbesondere nachts in Notsituationen (Inobhutnahme) auch eine kurzfristige Unterbringung von Minderjährigen gewährleistet. In erster Linie werden die Inobhut genommenen Kinder und Jugendlichen jedoch in einer der acht Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Nur bei pädagogischer Notwendigkeit erfolgt eine Zuführung ins Hermann – Josef – Haus. Feststellung Für den Prozess Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung liegt beim Kreis Euskirchen eine Prozessbeschreibung vor, in der die erforderlichen Prozessschritte beschrieben sind und die hier genannten Anforderungen überwiegend erfüllt werden. Mit der Einführung des EDV Programmes Prosoz 14 + wir zukünftig auch eine Erfassung und Auswertung der Kinderschutzfälle möglich sein, so dass alle Anforderungen erfüllt sein werden. Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht Das Ergebnis der Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht wurde wie folgt dokumentiert. Gesichtet wurden insgesamt 10 Fälle (laufender Fallbestand). Folgende Anforderungen wurden in der Praxis der Fallbearbeitung überprüft: 38 ƒ Im Aktenvorblatt sind wesentliche Informationen (und Ereignisse) dokumentiert; ƒ Meldung und Ersteinschätzung sind vollständig dokumentiert und von der fallführenden Fachkraft unterzeichnet; Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend ƒ Die Vorgehensweise folgt den vorgegebenen Prozessschritten und Dokumentationsstandards; ƒ Der Hausbesuch und die Inaugenscheinnahme des Kindes sind von zwei Fachkräften erfolgt und dokumentiert; ƒ Der Risikoeinschätzungsbogen ist vollständig ausgefüllt, ausgewertet und sowohl von der fallführenden als auch der unterstützenden Fachkraft unterzeichnet; ƒ Diagnose und ggf. Behandlungsverlauf ärztlicher Leistungen sind dokumentiert (schriftliche Auskunft des behandelnden Arztes); ƒ Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten bei notwendigen Leistungen zur Gefahrenabwehr sind von allen Beteiligten erörtert und schriftlich bestätigt. Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen an den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII durch Akteneinsicht Anforderung erfüllt ja, nein/ lfd. Fallnummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Dokumentation Aktenvorblatt ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Meldung und Ersteinschätzung ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Vorgehensweise nach Prozessschritten ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 2. Fachkraft bei Hausbesuch und Gefährdungseinschätzung ja ja ja - ja - ja ja ja - Vollständigkeit Risikoeinschätzung ja ja ja - ja - ja ja ja - Dokumentation ärztliche Diagnostik - - ja - - ja - - - - ja ja ja ja ja ja ja - - ja Vereinbarungen Erziehungsberechtigte Leerfelder bedeuten, dass diese Prozessschritte nicht bzw. noch nicht erfolgt sind, d.h. diese Schritte waren entweder nicht notwendig oder es handelt sich um laufende Fälle. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 39 Jugend Zusammenfassend kommt die Überprüfung durch Akteneinsicht zu folgendem Ergebnis: 40 ƒ Die Anforderungen an die Vorgehensweise und die Dokumentationsstandards sind in der Falldokumentation vollständig umgesetzt; ƒ Die Dokumentation im Aktenvorblatt ist in allen Fällen umfassend erfüllt. Abgefragte Angaben werden vollständig beantwortet. Informationen über den aktuellen Stand und den Verlauf des Falles sind vermerkt. Wesentliche Informationen (Personalien, Erziehungsberechtigte, Institutionen, behandelnde Ärzte etc.) sind niedergelegt, Ereignisse (datierte Meldungen, Risikoeinschätzungen, Fachgespräche) sind dokumentiert; ƒ Die Vorgehensweise folgt ausnahmslos den vorgegebenen Prozessschritten und Dokumentationsstandards; ƒ Der Fachkrafteinsatz (2. Fachkraft) wird in der Dienstanweisung durchgehend gefordert und in der Praxis auch umgesetzt, d.h. in allen Fällen bei denen ein Hausbesuch erforderlich war wurde zur Risikoeinschätzung durchgängig ein zweiter Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes eingesetzt; ƒ Der Meldebogen und die Risikoeinschätzungsbögen (Auswertungsund Erhebungsbögen) nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen werden in allen erforderlichen Fällen genutzt. Als zusätzliche Informationsquelle werden neben dem Melde- und Risikoeinschätzungsbogen auch ausformulierte Aktennotizen verfasst, um die abschließende Bewertung der Gesamtsituation hinreichend zu dokumentieren; ƒ Dokumentationen ärztlicher Diagnostik sind – sofern erforderlich – vorhanden. Insbesondere eine vollständige Dokumentation ärztlicher Diagnostik und die damit verbundene gute Kooperation und Zusammenarbeit des Jugendamtes mit Ärzten und Kliniken war in allen geprüften Fällen augenfällig und führt im Ergebnis zu einer nahtlosen und unmittelbaren Sachverhaltsaufklärung ohne zeitliche Verzögerungen; ƒ Absprachen mit Erziehungsberechtigten zur Abwendung von Gefährdungsrisiken (welche Leistungen sind im Einzelfall zu erbringen, welche Verhaltensweisen werden erwartet, wie erfolgt eine Kontrolle) sind – sofern erforderlich und möglich - vereinbart. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 Jugend Feststellung Die gesetzlichen und fachpolitischen Anforderungen an den Schutzauftrag für Kinder sind in der Dienstanweisung fast vollständig und in der Leistungsdokumentation (Fallakten) vollständig umgesetzt. Über den pädagogischen Aspekt der Aufgabenwahrnehmung kann an dieser Stelle keine Aussage gemacht werden, da die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung nicht Gegenstand der Prüfung waren. Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893 41