Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
261 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Überörtliche Prüfung
Kreis Euskirchen
Jugend
GPA NRW
Heinrichstraße 1 · 44623 Herne
Postfach 101879 · 44608 Herne
Telefon (0 23 23) 14 80-0
Fax (0 23 23) 14 80-333
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Jugend_________________________________________________ 1
Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1
Strukturen ____________________________________________ 2
Managementübersicht ___________________________________ 3
Handlungsempfehlungen und Potenziale ___________________ 5
Jugendamt ____________________________________________
Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner _________________
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung ________
Organisation und Steuerung_____________________________
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie __________________
Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je
Einwohner unter 21 Jahre______________________________
Organisation und Steuerung der Hilfen zur Erziehung ________
Personal ___________________________________________
Kennzahlen der Hilfe zur Erziehung ______________________
6
6
7
9
13
13
15
19
21
Tagesbetreuung für Kinder ______________________________ 33
Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner ______ 33
Kinder- und Jugendarbeit _______________________________ 35
Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner _______ 35
Kinderschutz _________________________________________ 36
Anforderungen in der Dienstanweisung ___________________ 36
Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht ________ 38
i
6893
Jugend
Jugend
Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet „Jugend“ umfasst den Fehlbetrag des Produktbereiches
06 „Kinder- Jugend- und Familienhilfen“ insgesamt. Schwerpunktmäßig
betrachten wir die Leistungsorganisation, den Bereich Hilfe zur Erziehung mit der Personalbemessung in typischen Aufgabengebieten, weiter
die Entwicklung der Kindertagesbetreuung und der Jugendarbeit sowie
die Organisation des Bereiches Kinderschutz.
Um bei allen Kreisen eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu
gewährleisten, werden die Erhebungen mittels standardisierter Interview- und Datenerhebungsbögen durchgeführt. An Unterlagen werden
neben den Haushaltsplänen und Ergebnisrechnungen, Satzungen, interne Daten, wie z. B. Kreistags- und Ausschussvorlagen, Geschäfts-, Finanz- und Leistungsstatistiken, Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen und Leistungsdokumentationen genutzt.
Unsere Prüfung gliedert sich wie folgt:
Jugendamt gesamt
Abbildung des Fehlbetrages für die Aufgaben des Produktbereichs
Jugend gesamt sowie Darstellung und Bewertung der Aufbauorganisation und Gesamtsteuerung des Jugendamtes
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Abbildung des Fehlbetrages der Produktgruppe Hilfen innerhalb
und außerhalb der Familie
Darstellung und Bewertung der Leistungssteuerung zum Produkt
Hilfen zur Erziehung und Personalbemessung in definierten Aufgabenbereichen der erzieherischen Hilfen. Abbildung von Kennzahlen zur Leistungserbringung und Angebotssteuerung, wie z.B.
Falldichte, Aufwendungen je Hilfefall, Anteil ambulanter Hilfen
und Anteil Vollzeitpflegefälle
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
1
Jugend
Tagesbetreuung für Kinder
Abbildung des Fehlbetrages der Produktgruppe Tagesbetreuung
für Kinder
Kinder- und Jugendarbeit
Abbildung des Fehlbetrages der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit
Kinderschutz
Prüfung der gesetzlichen und fachpolitischen Anforderungen an
die Verfahrensregelungen bei den Leistungen zur Erfüllung des
Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
Bei der Prüfung der Leistungen des Jugendamtes und der Hilfe zur Erziehung werden auf der Grundlage von Kennzahlen die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung analysiert und bewertet. Ziel ist es, festzustellen, ob die Aufgaben sachgerecht und wirtschaftlich wahrgenommen werden und mögliche Potenziale aufzuzeigen,
die zu Haushaltsverbesserungen führen können.
Strukturen
Eine Abhängigkeit des Zuschussbedarfes des Jugendamtes und der SGB
II-Quote als soziostrukturellem Merkmal ist aufgrund der von uns festgestellten geringen Korrelation nicht nachzuweisen. Der Zuschussbedarf
des Jugendamtes entwickelt sich vielmehr weitestgehend unabhängig
von sozioökonomischen Bedingungen. Soziale Problemlagen und deren
Ausprägung haben in den kreisangehörigen Städten in NRW keinen Einfluss auf den Zuschussbedarf des Jugendamtes je Einwohner. Dieses
Ergebnis wurde zudem durch die Studie der GeBit – „IBN 2009 Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe in Niedersachsen 2005 bis 2007“
grundsätzlich bestätigt.
Einfluss auf den zukünftigen Zuschussbedarf hat dagegen die demographische Entwicklung der nachfragerelevanten Altersgruppen. Für die
2
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Hilfen zur Erziehung haben wir diese von 0 bis zum 21. Lebensjahr und
für die Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis zum 6. Lebensjahr definiert.
Der Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Euskirchen umfasst alle 11 kreisangehörige Kommunen. In diesem Zuständigkeitsbereich lebten zum 31.12.2009 insgesamt 192.088 Einwohner, davon
42.343 Einwohner unter 21 Jahre. Dies entspricht einer Quote von 22,0
Prozent. Diese liegt im Vergleich mit den anderen Kreisen in NordrheinWestfalen unter dem Durchschnitt von 22,9 Prozent. Die Anzahl der
Einwohner von 0 bis zum 6. Lebensjahr betrug 9.428. Der Anteil an der
Gesamtbevölkerung liegt mit 4,9 Prozent ebenfalls leicht unter dem
Durchschnitt der nordrheinwestfälischen Kreise von 5,1 Prozent.
Managementübersicht
Zusammenfassend kann das Ergebnis der Prüfung des Jugendamtes des
Kreises Euskirchen wie folgt dargelegt werden:
Der Gesamtfehlbetrag des Produktbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe belief sich in 2009 auf rund 27 Mio. Euro.
Insgesamt waren im Jugendamt Mitarbeiter in 57,3 Vollzeit -Stellen beschäftigt; nicht berücksichtigt hierbei wurden die Aufgabenbereiche Unterhaltsvorschuss und Elterngeld. Die Personalquote (Anzahl der Vollzeit
- Stellen des Jugendamtes 2009 je 1.000 Einwohner ohne Stellen in eigenen Tageseinrichtungen für Kinder) liegt mit 0,30 Stellen deutlich
niedriger als beim Durchschnitt der Kreise in Nordrhein-Westfalen, der
bei 0,39 Stellen liegt. Insgesamt ist der Kreis personell gut bzw. angemessen ausgestattet, die Managementebene ist vergleichsweise schlank
aufgestellt.
Der Kreis Euskirchen zeichnet sich durch eine solide Steuerung des Jugendamtes aus. Derzeit erfolgt durch die Einführung des EDV Programms Prosoz 14 + eine technisch unterstützte Optimierung der Evaluation der Daten und Kennzahlen. Somit wird die Bildung von differenzierten Kennzahlen und deren kontinuierliche, auch unterjährige Auswertung und Weiterentwicklung zukünftig erheblich erleichtert. Die Analyse- und Steuerungsprozesse können detailliert und zeitnah abgebildet
bzw. durchgeführt und angepasst werden.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
3
Jugend
Bei den Finanzkennzahlen erzielt der Kreis Euskirchen durchgängig gute
Positionierungen. So erreicht er beim Fehlbetrag der Tagesbetreuung für
Kinder je Einwohner den Minimalwert und beim Fehlbetrag der Kinderund Jugendarbeit je Einwohner einen deutlich unterdurchschnittlichen
Wert. Der Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien
positioniert sich im Bereich des Mittelwertes der Kreise in NordrheinWestfalen.
Das Ergebnis bei den erzieherischen Hilfen ist in erster Linie auf eine
deutlich unterdurchschnittliche Falldichte zurück zu führen. Aufgrund der
kontinuierlich weiterentwickelten zahlreichen präventiven Hilfen gelingt
es dem Kreis Euskirchen insbesondere ambulante Hilfen in (kostenaufwendigen) Hilfepanverfahren zu vermeiden, indem die „Hilfestellung“
des Kreisjugendamtes einsetzt bevor ein aufwendiger Hilfeplan gestützter Hilfebedarf überhaupt erst entstehen kann. Im Ergebnis ist der Fallbestand im Kreis Euskirchen sehr niedrig, aber auch der Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen insgesamt unterdurchschnittlich. Die
Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall sind deutlich überdurchschnittlich, was zum einen auf überdurchschnittliche Aufwendungen bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
in erster Linie aber auf die maximalen Aufwendungen im Bereich der
Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) zurück zu führen sind. Dennoch positioniert sich der Fehlbetrag der erzieherischen Hilfen im Bereich des Mittelwertes, da der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen
zum Benchmark tendiert und die Aufwendungen den Minimalwert abbilden.
Aufgrund der dargestellten Positionierungen und der dargelegten Zusammenhänge zwischen den Kennzahlen halten wir eine weitere Ergebnisverbesserung im Kreisjugendamt nur durch eine Reduzierung der
Aufwendungen im ambulanten Bereich, konkret bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII) und in erster Linie bei der Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) für möglich.
4
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Handlungsempfehlungen und Potenziale
Handlungsempfehlungen
Handlungsfelder
Handlungsempfehlung
Seite
Hilfe zur Erziehung
Reduzierung der Plätze in der Erziehung in einer
Tagesgruppe
25, 30
Installierung einer eigenen Sozialpädagogischen
Familienhilfe mit kreiseigenen ambulanten Kräften
24, 30
Potenziale (gerundet)
Handlungsfelder
Reduzierung der Fallaufwendungen
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Euro
760.000
5
Jugend
Jugendamt
Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner
Im Jahr 2009 liegt der Fehlbetrag des Jugendamtes des Kreises Euskirchen bei insgesamt rund 27 Mio. Euro bzw. 141 Euro je Einwohner und
638 Euro je Einwohner unter 21 Jahren. Im Vergleich mit den anderen
Kreisen positioniert er sich damit wie folgt:
Fehlbetrag des Jugendamtes 2009 je Einwohner unter 21 Jahre
975
1.000
728
Euro
800
600
638
562
400
200
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Fehlbetrag Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen
unter 600
3
600 bis unter
675
6
675 bis unter
750
5
750 bis unter
825
5
ab 825
4
Das nachfolgende Diagramm macht deutlich, wie sich der Gesamtfehlbetrag auf die einzelnen Produktgruppen verteilt:
6
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Verteilung des Fehlbetrages 2009 auf die Produktgruppen
Tagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit und Hilfen
innerhalb und außerhalb der Familie
4%
38%
58%
Kinder- und Jugendarbeit
T agesbet reuung für Kinder
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Fehlbetrag des Jugendamtes nach Produktgruppen
in Prozent im Jahr 2009
Produktgruppen
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder- und Jugendarbeit
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
35
62
49
58
34
60
46
38
1
11
5
4
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung
Bei unserer ersten Prüfung im Jahre 2005 konnten wir feststellen, dass
der Kreis Euskirchen neben einer überdurchschnittlichen Falldichte auch
bei den Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielte.
Die diesjährige Prüfung hat deutlich gemacht, dass die Aufwendungen je
Hilfefall zwar weiterhin deutlich überdurchschnittlich sind, dass aber die
Falldichte durch zahlreiche Hilfen im präventiven Bereich deutlich zu-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
7
Jugend
rückgeführt werden konnte und nunmehr deutlich unterdurchschnittlich
ist.
Zudem hat das Jugendamt des Kreises Euskirchen aufgrund der Ergebnisse der ersten Prüfung gezielt Plätze in der Tagesgruppe um rund 40
Prozent von 42 auf 25 Plätze reduziert. Wenngleich die verbliebenen
Plätze in der Erziehung in einer Tagesgruppe weiterhin die Hauptursache
für überdurchschnittliche Fallaufwendungen sind. An dieser Stelle möchten wir allerdings auch bereits darauf hinweisen, dass es sich der Tagesgruppe im Kreis Euskirchen um einen Sonderfall hinsichtlich der Ausgestaltung der Hilfen handelt. D.h. hier handelt es sich um ein Spezialangebot für wenige aber betreuungsaufwendige Intensivfälle. Durch diese
ambulante bzw. teilstationäre Betreuungsform in der Tagesgruppe kann
die Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer vollstationären Unterbringung zudem vermieden werden.
Zum Zeitpunkt der ersten Prüfung gab es kein Controlling im Sinne einer
EDV unterstützten ziel- und kennzahlenorientierten Steuerung. Derzeit
läuft jedoch die Einführung von Prosoz 14 + in allen Arbeitsbereichen
des Jugendamtes, was im Ergebnis ein zielorientiertes Fach- und Finanzcontrolling gewährleisten wird. Dem Jugendamt des Kreises Euskirchen
ist es somit innerhalb kurzer Zeit gelungen, d.h. seit der letzten Prüfung
durch die GPA NRW, die Steuerung und das Controlling zu optimieren.
8
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Organisation und Steuerung
Das Jugendamt des Kreises Euskirchen erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen folgende Bewertungen auf einer
Skala von 0 bis 4: 1
Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Jugendamtes
Analyse und Bewertung
Anforderung
Bewertung
Produktorientierte Leistungsorganisation
Die Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit, Tagesbetreuung für Kinder
und Hilfen in und außerhalb der Familie werden in der Leistungsorganisation abgebildet (maximal drei Abteilungen/Sachgebiete und Leitungen).
4
Der Leitung des Jugendamtes sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrolling zur Steuerungsunterstützung (dezentrales Controlling wird
zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und personalisiert,
in Projektgruppen werden mit den zuständigen Fachabteilungen Fachplanungen erarbeitet.
4
Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung
Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen.
Die Produktgruppen/Abteilungen bewirtschaften ihre Budgets selbständig,
monatlich werden Plan- und Istentwicklungen als Gegenstand von Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung, Anpassung
von Planwerten) dokumentiert.
3
3
Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren
Durch ein elektronisches Anwendungsverfahren werden verschiedene
Arbeitsbereiche der Jugendhilfe (Wirtschaftliche Jugendhilfe, ASD, UVG,
Beistandschaften, Vormundschaften etc.) in einer Lösung auf der Basis
gemeinsamer Stammdaten integriert.
Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu
steuerungsrelevanten Kennzahlen zusammen geführt und bilden fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung des Jugendamtes bilden.
1
2
Die Anforderungen und Bewertungen sind wie folgt begründet:
Produktorientierte Leistungsorganisation
Die Produktgruppen bilden sich in der Leistungsorganisation des Kreises
Euskirchen ab. Die Abteilung 51 – Jugend und Familie – ist untergliedert
in drei Teams: 51.1: Verwaltung und Finanzen; 51.2: Soziale Dienste;
51.3 Erziehungsberatung (incl. Kinder und Jugendarbeit). (Index 4).
1
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
9
Jugend
Die gebildeten Produktgruppen entsprechen inhaltlich den Empfehlungen
zum NKF und IMK-Produktrahmen, die mit den Zielen
der Zusammenführung der Fach- und Ressourcenverantwortung
in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Tagesbetreuung für Kinder,
der Leistungssteuerung korrespondierender Angebote und Hilfen
in Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand
und
der Überschaubarkeit und Transparenz wirtschaftlichen Handelns
sowie der Reduzierung von Verwaltungsaufwand
verbunden sind.
Das Jugendamt des Kreises Euskirchen hat die Planungsleistungen (Produkt- und Budgetverantwortung, incl. Steuerung) in der Leistungsorganisation optimal zusammen geführt und der Leitung zugeordnet. Die
Produkt- und Budgetverantwortung ist auf die Leitungen drei Teams für
die entsprechenden Aufgabenbereiche übertragen, die Hauptverantwortung liegt bei der Abteilungsleitung. Zusätzlich erfolgt durch einen zentralen Ansprechpartner für den Fachbereich III in der Kämmerei eine weitere Steuerungsunterstützung. Ferner werden die Fach- und Methodenkompetenzen der Mitarbeiter in die Finanzplanung und die Angebotsentwicklung kontinuierlich einbezogen (Index 4).
Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung
Das Jugendamt des Kreises Euskirchen hat steuerungsrelevante Finanz-,
Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen erstellt. Ziele
und Kennzahlen wurden bestimmt und dienen als Grundlage für die
Gestaltung der Planung und Steuerung. Das Controlling wurde in der
Vergangenheit jedoch durch eine fehlende technische Unterstützung in
Form eines entsprechenden elektronischen Anwendungsverfahrens auf
Basis gemeinsamer Stammdaten für die verschiedenen Bereiche des
Jugendamtes erschwert. Ab Anfang 2011 steht der Abteilung Jugend und
Familie aber ein entsprechendes EDV – Programm (Prosoz 14 +) zur
Verfügung, so dass in Zukunft auch eine optimierte technisch unterstütze Evaluation der Daten und Kennzahlen erfolgen kann (Index 3).
10
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Die Abteilung Jugend und Familie bewirtschaftet ihr Budget selbständig
(s.o.). Aufgrund des durch das alte EDV System bedingten hohen Aufwandes wurden in der Vergangenheit die Plan- und Istentwicklungen nur
quartalsweise ausgewertet. Das neue EDV System bietet jedoch die besten Voraussetzungen auch jederzeit unterjährig Auswertungen durchführen zu können und differenzierte Kennzahlen zu bilden. Festgestellte
Ergebnisabweichungen können dann noch zeitnäher in den Analyse- und
Steuerungsprozess eingebracht werden. Ziel ist eine hohe Transparenz
und weiter steigende Qualität der in den Sachgebieten organisierten
Fach- und Finanzsteuerung (Index 3).
Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren
Ein einheitliches IT-Verfahren als Gesamtlösung für das Jugendamt, in
dem alle Aufgaben-/Arbeitsbereiche der Jugendhilfe integriert sind, ist
für ein sachgerechtes Controlling unerlässlich. In der Vergangenheit
stand der Abteilung Jugend und Familie eine solche Software nicht zur
Verfügung. Insbesondere der ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe
mussten mit unterschiedlichen Programmen arbeiten, was zu erhöhtem
Erfassungsaufwand und einer erschwerten Auswertung der Fall- und
Ausgabenentwicklung führte. Derzeit wird jedoch die Jugendamtsoftware
„Prosoz 14 +“ eingeführt. Somit steht der Abteilung Jugend und Familie
zukünftig ein EDV Programm zur Verfügung, welches eine Integration
aller Arbeitsbereiche (Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elternbeiträge, Beistandschaften, Amtsvormundschaften usw.) in einer
Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten ermöglicht (Index 1).
Leistungs- und Finanzdaten sind vorhanden, Kennzahlen zur Steuerung
sind entsprechend definiert. Aufgrund des hohen Aufwandes war die
Darstellung dieser Kennzahlen bisher nur quartalsweise möglich. Ziel ist
es, in Zukunft diese Kennzahlen durch die Unterstützung des elektronischen Anwendungsverfahrens im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings transparenter und auch fortlaufend bzw. unterjährig darstellen und
auswerten zu können. Derzeit befinden sich das Anwendungsverfahren
und die damit zusammenhängende Optimierung des Controllings natürlich noch im Aufbau. Nach erfolgtem Abschluss der Implementierung des
Controllings und dem Abschluss der Einführung der Jugendamtsoftware
in allen Arbeitsbereichen ist somit zukünftig ein durchgängiger Workflow
gewährleistet und eine sachgerechte unterjährige Steuerung und Planung erst möglich (Index 2).
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
11
Jugend
Feststellung
Die Anforderungen an die Gesamtsteuerung der Abteilung Jugend
und Familie werden beim Kreis Euskirchen derzeit durch die Einführung eines EDV Systems auf Basis gemeinsamer Stammdaten
für alle Aufgabenbereiche optimiert. Zukünftig sind somit die Bildung noch differenzierterer Kennzahlen und deren kontinuierliche,
auch unterjährige Auswertung möglich. Die Analyse- und Steuerungsprozesse können so noch detaillierter und zeitnäher abgebildet bzw. durchgeführt und angepasst werden.
12
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre
Der Fehlbetrag der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der
Familie verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung
eingesetzt wird. Im Kreis Euskirchen umfasst dieser in 2009 rund 15,8
Mio. Euro und entspricht damit rund 58 Prozent des Gesamtfehlbetrages
des Jugendamtes.
Wir stellen nachfolgend den Fehlbetrag bezogen auf die Bevölkerungsgruppe der Einwohner bis unter 21 Jahre dar:
Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung
je Einwohner bis unter 21 Jahre
525
500
Euro
400
352
372
Mittelwert
Kreis Euskirchen
300
212
200
100
0
Minimum
Maximum
Fehlbetrag Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen
unter 250
3
250 bis unter
300
3
300 bis unter
350
6
350 bis unter
400
5
ab 400
6
Enthalten im Fehlbetrag der Hilfe zur Erziehung sind natürlich auch die
Aufwendungen für die Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII), welche sich auf
rund 863.000 Euro belaufen. Bei der Tagesgruppe im Kreis Euskirchen
handelt es sich um eine Besonderheit bzw. um ein Spezialangebot für
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
13
Jugend
besonders betreuungsintensive Kinder und Jugendliche, welche wiederum mit besonders hohen Fallaufwendungen verbunden sind. Auf diesen
Punkt werden wir im Verlauf des Berichtes noch detailliert eingehen. An
dieser Stelle möchten wir lediglich darauf hinweisen, dass ohne die Aufwendungen für die Tagesgruppe der Fehlbetrag im Bereich der Hilfen
innerhalb und außerhalb der Familie sich genau beim Mittelwert in Höhe
von 352 Euro positionieren würde.
Hauptbestandteil der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der
Familie sind mit über 95 Prozent Anteil die Hilfen zur Erziehung nach den
§§ 27 ff. SGB VIII, die wir nachfolgend differenzierter betrachten.
14
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Organisation und Steuerung der Hilfen zur Erziehung
Das Jugendamt erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen der Hilfen zur Erziehung auf einer Skala von 0 bis 4 folgende Bewertungen: 2
Anforderungen an die Steuerung der Hilfen zur Erziehung
Analyse und Bewertung
Anforderung
Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie hat Priorität und
kommt in Form von passgenauen und auf das Familiensystem gerichteter Hilfen zum Ausdruck, die kontinuierlich fortentwickelt werden. Das
Jugendamt bietet im Vorfeld erzieherischer Hilfen präventive Leistungen (Familienberatung, Elternschule, Stadtteil- und Facharbeitskreise
mit Ärzten, Kindergärten, Schulen etc.).
Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und die Überprüfung der Zielerreichung im
Einzelfall vereinbart. Die fachliche und zeitliche (6 Wochen bis 3 Monate) Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung ist
wesentlicher Indikator zur Messung der Wirksamkeit der Hilfen.
Die Erziehungsberatungsstellen sind an Hilfeplangesprächen beteiligt
und erbringen in Hilfeplanprozessen für das Jugendamt familientherapeutische Leistungen. Dabei werden Sie als Auftragnehmer tätig, Leistungskontingente sind vertraglich vereinbart und werden im Rahmen
der Förderung der Erziehungsberatungsstellen Einzelfall bezogen vergütet.
Bewertung
2
3
0
Die Vollzeitpflege ist als Alternative zur Heimerziehung stark ausgeprägt. Neben Pflegefamilien bieten eigene Konzepte sozialpädagogischer Pflegefamilien Möglichkeiten der Aufnahme von Kindern in multiplen Problemlagen und im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Bereitschaftspflegefamilien sichern die Notwendigkeit kurzfristig erforderlicher Fremdaufnahmen (anstatt kostenintensiver Aufnahme oder Clearinggruppen in Heimen).
3
Reintegrationskonzepte werden gezielt eingesetzt, um Kinder mit Rückführungsaussichten in die Familie zu reintegrieren (Reintegration und
Elternarbeit sind grundsätzlich fester Bestandteil der Hilfeplanung bei
Fremdunterbringung).
Abfrage: Werden ggf. Leistungen des Heimträgers, die auf die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familien ausgerichtet sind, gesondert vergütet?
3
Die Bewertungen begründen sich wie folgt:
Förderung der Erziehungsfähigkeit
Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien ist gesetzlicher Auftrag der Jugendämter und hat im Kreis Euskirchen eine hohe Priorität.
2
nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3,
vollständig erfüllt = 4
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
15
Jugend
Bereits seit dem Jahr 1998 baut der Kreis die Präventionsstruktur
(Stichwort: Frühe Hilfen) kontinuierlich aus. Seit Oktober 2009 bietet die
Abteilung Jugend und Familie im Stadtgebiet Euskirchen Familien mit
neugeborenen Kindern einen Hausbesuch an („Babybegrüßungspaket“).
Eine Ausweitung dieses Dienstes ist auch für die kreisangehörigen
Kommunen Blankenheim, Kall, Nettersheim, Schleiden und Weilerswist
geplant. Während dieses Besuches klären die Mitarbeiter des ASD die
Familien über die vielfältige Angebote zur Unterstützung von Eltern und
der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Tagesbetreuung, schulischer und außerschulischer Betreuung, Freizeitangeboten, gesundheitlicher Versorgung und Beratungs- und Hilfsangeboten auf. Im Falle eines
Hilfebedarfes erhält die Familie dann bereits eine passgenaue Hilfe. Das
Hilfsangebot bzw. das „Netzwerk Prävention“ wird kontinuierlich – derzeit insbesondere in den Familienzentren und im Bereich der gynäkologischen Fachärzte – ausgebaut. Eine Elternschule wurde zwar nicht initiiert, aber seit dem Jahr 2009 gibt es neben der Bezuschussung der Familienbildung (Projekt EU-FUN) im Allgemeinen die zusätzliche Förderung von Elternbildungskursen in Familienzentren. Seit dem Jahr 2011
gibt es zudem bürgerschaftlich über einen im Jahr 2010 gegründeten
Förderverein organisierte „Marte Meo“ Kurse (Index 3).
Hilfeplanung und Qualitätssicherung
Eine wirksame Hilfeplanung beinhaltet Zielsetzungen, die durch zeitlich
und inhaltlich konkretisierte Maßnahmen bestimmt und monetär bewertet sind. In kurzen Zeitabständen soll eine Überprüfung der Zielerreichung erfolgen. Diese beschriebenen erforderlichen Steuerungsleistungen der Abteilung Jugend und Familie im Rahmen der Hilfeplanung nach
§ 36 SGB VIII waren im Kreis Euskirchen in der Vergangenheit bereits
gängige Praxis. Die zeitliche Überprüfung der Hilfen erfolgt in einem Abstand von maximal sechs Monaten, im Bedarfsfall auch in erheblich kürzeren Intervallen. Beispielsweise in Krisensituationen, insbesondere im
Rahmen der Wahrung des Kindeswohles (Index 3).
Erziehungsberatung
Die Fachlichkeiten der Erziehungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen
werden nicht durch Hinzuziehung zu Hilfeplangesprächen genutzt, hierzu
fehlen zum einen die personellen Ressourcen und zum anderen ist dies
auch keine vom Kreis angestrebte konzeptionelle Ausrichtung der Auf-
16
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
gaben der Erziehungsberatungsstelle. Diese soll ausschließlich niederschwellige Hilfen bei Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen im Rahmen
der Prävention (außerhalb von Erziehungsberatungsfällen nach § 36 SGB
VIII) anbieten. Familientherapeutische Leistungen werden bei freien
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe eingekauft. Die gute Kooperation
und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen gewährleitstet
nach Einschätzung der Abteilung Jugend und Familie eine verlässliche
Unterstützung für die Hilfesuchenden (Index 0).
Vollzeitpflege
Die Entwicklung eigener Angebote und Konzepte der Vollzeitpflege bietet
eine wirtschaftliche Alternative zu Heimunterbringungen. Der Anteil der
Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen ist im Kreis Euskirchen
bereits gut ausgebildet und kommt in der Kennzahl „Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen“ zum Ausdruck. Der Kreis Euskirchen erreicht hier mit rund 61,4 Prozent Vollzeitpflegefällen nahezu
den Benchmark von 65 Prozent. Professionell ausgerichtete Pflegefamilien bzw. Erziehungsstellen hält der Kreis Euskirchen nicht vor. Anstelle
von Erziehungsstellen wird den Pflegefamilien durch den gezielten Einsatz von Beratung, auf Basis von Fachleistungsstunden durch spezielles
Personal der Wohlfahrtsverbände und anderer Anbieter von Hilfen zur
Erziehung, geholfen schwierige Entwicklungsphasen zu meistern. Die
Pflegefamilien und die Bereitschaftspflegestellen werden durch den
Deutschen Kinderschutzbund geworben (Eingangsberatung) und geschult. Ebenso beteiligt sich der Deutsche Kinderschutzbund an den Prüfungen und begleitet bei Vollzeitpflegestellen neben dem Allgemeinen
Sozialen Dienst die Eingangszeit im Einzellfall. Bei Bereitschaftspflegen
hält der Deutsche Kinderschutzbund den Kontakt zu den Familien, die
Einzelfälle werden jedoch ausschließlich durch den Allgemeinen Sozialen
Dienst betreut. Im Bereich der Bereitschaftspflegestellen ist zudem die
gesamte Zuständigkeit, incl. der Begleitung der Pflegepersonen, an den
Deutschen Kinderschutzbund delegiert worden. Da Vollzeitpflege im
Rahmen notwendiger Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen nicht immer ausreichend und angebracht ist, werden zusätzlich
auch gezielt stationäre Einrichtungen belegt, die zwar kostenintensiver
sind, von ihren Ressourcen und ihrer Professionalität her aber Kinder
und Jugendliche auch dann noch betreuen können, wenn Pflegeeltern
beispielsweise wegen Überforderung nicht mehr eingesetzt werden können (Index 3).
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
17
Jugend
Reintegration und Fallrevision
Stationäre Fremdunterbringungen sind, soweit möglich, auf die Rückführung in die Familie hin auszurichten. Reintegrationskonzepte sind ein
weiteres, erprobtes und wirksames Instrument zur Zielerreichung, der
Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien. Die Heimerziehung wird
so zum zeitweisen Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel
der Reintegration. Ein schriftliches Reintegrationskonzept ist im Kreis
Euskirchen zwar nicht vorhanden, aber Reintegration und Elternarbeit
sind grundsätzlich fester Bestandteil der Hilfeplanung bei stationären
Unterbringungen. Die Leistungen des Jugendhilfeträgers werden im
Kreis Euskirchen folglich auf die Familie und die Förderung der Erziehungsfähigkeit dieser ausgerichtet. Fallrevision ist als Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung fester Bestandteil der Hilfeplanung. Reintegration wird als Aufgabe und Anforderung an die Gestaltung von Hilfeplanprozessen (Eingangsdiagnostik, Einschätzung und Bewertung von
Reintegrationsperspektiven) im Kreis Euskirchen fortlaufend thematisiert
und ist sowohl Gegenstand der täglichen Interaktion als auch der fortschreitenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Sozialen Dienstes. Lediglich Leistungen von Heimträgern, die auf die
Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familien ausgerichtet
sind, werden nur punktuell gesondert vergütet (Index 3).
Feststellung
Die Steuerungsleistungen im Aufgabenbereich der Hilfe zur Erziehung werden zukünftig durch die Einführung der neuen Software
Prosoz 14 + und der damit möglichen zeitnäheren Auswertungen
von Kennzahlen das Finanz- und Fachcontrollings noch weiter optimiert.
Auch den weiteren bzw. kontinuierlichen Ausbau der Präventionsstruktur im Kreisgebiet werten wir ausgesprochen positiv.
18
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Personal
Vergleichende Personalbemessung
Im Rahmen der Prüfung haben wir Stellenbedarfsvergleiche für typische
Aufgabengebiete des Produktes Hilfen zur Erziehung durchgeführt. Der
Stellenbedarfsvergleich orientiert sich an Richtwerten, die wir aus unseren bisherigen Prüfungen sowie aus unseren Personal- und Organisationsuntersuchungen in Jugendämtern gewonnen haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere nachfolgenden Stellenvergleiche lediglich als Anhaltspunkt dafür dienen sollen, ob das vorhandene Stellenvolumen in den untersuchten Aufgabenbereichen einer individuellen Organisations- und Aufgabenanalyse (z.B. kommunalpolitische
Prioritäten) und Personalbemessung bedarf.
Eine solche Überprüfung wird in aller Regel nur durch vertiefende organisatorische Untersuchungen und Stellenbedarfsanalysen vollzogen werden können. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass Stellen/Aufgabeninhalte, örtliche Besonderheiten bzw. kommunalpolitische
Schwerpunktsetzungen, die wir im Rahmen der Prüfung nicht alle umfassend würdigen können, ein im Vergleich zu anderen Kommunen abweichendes Stellenvolumen durchaus erklären und rechtfertigen können.
Die nachfolgende Tabelle kann daher nur als eine Orientierung und mögliche Entscheidungsgrundlage dienen, ob eine tiefer gehende eigene Untersuchung zur Stellenbemessung in den betreffenden Aufgabenbereichen vorgenommen werden sollte.
Die vergleichende Personalbemessung führt unter Berücksichtung der im
Rahmen der Datenerfassung erhobenen und abgestimmten Fallzahlen zu
folgenden Ergebnissen:
Personal- und Leistungskennzahlen für die vergleichende Personalbemessung
auf der Basis der Fallzahlen des Jahres 2009
Aufgaben
Fallzahl
Allgemeiner
Sozialer Dienst,
incl. Pflegekinderdienst
594
Wirtschaftliche
Jugendhilfe
Jugendgerichtshilfe
Indikator
GPA
Richtwert
Personalbedarf
Personalbestand
30
19,8
19,45
Hilfeplanfälle in
Fallverantwortung
ASD
594
Hilfeplanfälle in
Fallverantwortung
WiJu
140
4,2
3,5
1.148
Bearbeitete Anklagen und Diversio-
252
4,6
2,0
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
19
Jugend
nen
Beistandschaften
1.476
Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften
120
Fallzahl Beistandschaften
Fallzahl Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften
364
4,0
3,75
97
1,2
1,4
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Kreis Euskirchen personell gut
bzw. angemessen aufgestellt ist. Eine Besonderheit ergibt sich allerdings
im Bereich der Jugendgerichtshilfe. Zusätzlich zu den beiden eigenen
Stellenanteilen werden noch insgesamt rund 0,63 Stellenanteile von
Dritten wahrgenommen, d.h. an die AWO Rhein – Erft Kreis & Euskirchen wurden rund 0,38 Vollzeit – Stellen delegiert und in Kooperation
mit den Jugendämtern Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg wird bei der Stadt Rheinbach für den Kreis
Euskirchen ein Stellenanteil von rund 0,25 Vollzeit – Stellen wahrgenommen. Diese Besonderheit in der Aufgabenwahrnehmung kann als
Grund für die (positive) Auffälligkeit in der vergleichenden Personalbemessung herangezogen werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Kreisjugendamt im Rahmen
einer umfangreichen Personalbedarfsanalyse eine detaillierte Personalbemessung für den Allgemeinen Sozialen Dienst, incl. Pflegekinderdienst
erarbeitet wurde. Die Ergebnisse dieser Personalbemessung liefern differenzierte Ergebnisse zum tatsächlichen Personalbedarf, und auch im
Hinblick auf die hier dargestellte vergleichende Personalbemessung wird
eine angemessene Personalausstattung deutlich. Diese vom Kreis Euskirchen durchgeführte Personalbemessung wird in Zukunft fortgeschrieben werden. D.h. mindestens einmal jährlich wird der Personalbedarf
überprüft und bei einem durchgängigen Bedarf von mehr als einer Vollzeit – Stelle wird der Personalkörper entsprechend angepasst werden.
Feststellung
Wir begrüßen die im Allgemeinen Sozialen Dienst, incl. Pflegekinderdienst durchgeführte Personalbemessung und empfehlen diese
auch in Zukunft fortzuschreiben.
20
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Kennzahlen der Hilfe zur Erziehung
Falldichte
Beeinflusst wird die Kennzahl Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner bis unter 21 Jahre maßgeblich durch die
Falldichte (Anzahl der Leistungsfälle je 1.000 Einwohner bis zum 21.
Lebensjahr) und die Höhe der Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je
Hilfefall.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass wir alle nachfolgend dargestellten Ergebnisse und Kennzahlen ohne die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII abbilden, da die Leistungspraxis, insbesondere für Teilleistungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie) in den
Jugendämtern sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Eine Betrachtung der
Kennzahlen auf der Basis aller Hilfefälle einschließlich der Leistungen
nach § 35a SGB VIII beeinflusst die Ergebnisse unterschiedlich stark und
beeinträchtigt somit die Vergleichbarkeit der Kennzahlenwerte.
Von 2008 nach 2009 ist beim Kreis Euskirchen ein Zuwachs der Leistungsfälle von 13,0 auf 13,7 Hilfeplanfälle je 1000 Einwohnern bis zum
21. Lebensjahr zu verzeichnen. Im Vergleich der Falldichte mit den anderen Kreisen ergibt sich für 2009 folgendes Bild:
Falldichte 2009 ohne Eingliederungshilfe
26,8
25
Anzahl
20
16,8
13,7
15
10
9,4
5
0
Minimum
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis Euskirchen
21
Jugend
Falldichte (ohne Eingliederungshilfe) in Fällen und Klassen
unter 10
2
10 bis unter 14
7
14 bis unter 18
8
18 bis unter 22
4
ab 22
5
Die Falldichte im Kreis Euskirchen ist bei der diesjährigen Prüfung deutlich unterdurchschnittlich. Die Falldichte ist zwar vom Jahr 2008 zum
Jahr 2009 in Euskirchen um rund 5,4 Prozent angestiegen, im gleichen
Zeitraum hat sich jedoch der Mittelwert um rund 12 Prozent von 15,0
auf 16,8 Hilfeplanfälle je 1000 Einwohnern bis zum 21. Lebensjahr erhöht.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall
Mit der Kennzahl „Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall“
bilden wir die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Leistungserbringung ab. Die Kennzahl berücksichtigt lediglich die direkten Aufwendungen für die direkte Hilfegewährung – Personalaufwendungen für die Hilfeplanung im Jugendamt bleiben unberücksichtigt.
Die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall liegen im Kreis
Euskirchen im Jahr 2009 bei 18.700 Euro. Damit positioniert sich das
Jugendamt im Vergleich wie folgt:
Aufwendungen der Hilfen zur Erziehung 2009 je Hilfefall in Euro
ohne Eingliederungshilfe
24.060
25.000
18.700
20.000
17.025
Euro
15.000
10.000
9.117
5.000
0
Minimum
22
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Jugend
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall
(ohne Eingliederungshilfe) in Euro und Klassen
unter 12.500
4
12.500 bis unter 15.000 bis unter 17.500 bis unter
15.000
17.500
20.000
4
3
8
ab 20.000
5
Der Kreis Euskirchen positioniert sich hier in der zweithöchsten Klasse
und somit deutlich überdurchschnittlich. Die nachfolgende Tabelle zeigt
die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen nach ambulanten und
stationären Hilfen des Kreises Euskirchen im Vergleich mit den anderen
Kreisjugendämtern:
Aufwendungen der ambulanten und stationären Hilfefälle je Hilfefall 2009
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Ambulante Hilfen
3.039
12.210
8.331
11.362
Stationäre Hilfen
14.405
37.285
26.809
25.072
9.069
17.037
11.674
9.069
36.638
58.978
48.255
50.523
davon
Vollzeitpflege
Heimerziehung
Die Tabelle verdeutlicht, dass – wie bei den anderen Jugendämtern –
erhebliche Unterschiede zwischen den Hilfearten bestehen.
Der Kreis Euskirchen übersteigt beim Aufwand für die ambulanten Hilfen
den Mittelwert deutlich und beim Aufwand für die stationären Hilfen erzielt er ein deutlich unterdurchschnittliches Ergebnis. Die unterdurchschnittlichen Aufwendungen im stationären Bereich sind dabei auf die
minimalen Aufwendungen im Bereich der Vollzeitpflege zurück zu führen. Die Aufwendungen im Bereich der Vollzeitpflege sind auf minimalem
Niveau, weil der Kreis Euskirchen grundsätzlich keine kostenintensiven
Erziehungsstellen vorhält und auch in so genannten „Härtefällen“ keine
doppelten und dreifachen Erziehungssätze zahlt, sondern im Bedarfsfalle
die Kinder und Jugendlichen in geeigneten stationären Einrichtungen
unterbringt. Der Betreuungsbedarf und somit die Aufwendungen in Vollzeitpflegefällen steigen darüber hinaus in Abhängigkeit von Alter, Problemlage und Integrationsfähigkeit des Kindes.
Die Aufwendungen für Heimerziehungsfälle befinden sich ebenfalls auf
überdurchschnittlichem Niveau, sind jedoch insofern vernachlässigbar,
als dass die Anzahl der Heimerziehungsfälle sehr gering ist. Zudem be-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
23
Jugend
einflussen auch besonders betreuungsintensive Heimerziehungsfälle (die
nicht in Vollzeitpflegefamilien untergebracht werden können) die Aufwendungen je Heimerziehungsfall nachteilig, da hier die Aufwendungen
entsprechend des höheren Betreuungsbedarfes auch höher ausfallen.
In erster Linie sind die überdurchschnittlichen Aufwendungen je Hilfefall
insgesamt auf den Bereich der ambulanten Hilfen (zu denen auch die
Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII zählt) zurück zu
führen. Die Aufwendungen für ambulante Hilfen unterscheiden sich landesweit sehr stark, die Darstellung der Klassierung soll an dieser Stelle
diese interkommunalen Unterschiede verdeutlichen:
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je ambulanten Hilfefall
(ohne Eingliederungshilfe) in Euro und Klassen
unter 5.000
2
5.000 bis unter
7.000
5
7.000 bis unter
9.000
5
9.000 bis unter
11.000
8
ab 11.000
4
Der Kreis Euskirchen positioniert sich hier mit 11.362 Euro je ambulantem Hilfefall in der höchsten Klasse. Das Jugendamt legt besonderen
Wert auf die Qualitätsanforderungen an die ambulanten Fachkräfte, aber
auch die Verweildauern, Stundenkontingente und der Fachleistungsstundensatz je Fall beeinflussen die Aufwendungen für ambulante Hilfen.
Die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen je Hilfefall im ambulanten Bereich zeigt insbesondere zwei Auffälligkeiten. D.h. die überdurchschnittliche Positionierung der Aufwendungen im ambulanten Bereich resultiert zum einen aus erhöhten Aufwendungen im Bereich der
SPFH und zum anderen bzw. zum überwiegenden Teil aus maximalen
Aufwendungen im Bereich der Tagesgruppen.
Die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen für die Sozialpädagogischen Familiehilfen stellt sich im Kreis Euskirchen wie folgt dar:
24
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Aufwendungen für Sozialpädagogische Familienhilfen
2009 je Hilfefall in Euro
15.140
15.000
12.500
Euro
10.000
8.753
9.024
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
7.500
5.000
2.500
2.354
0
Minimum
Maximum
Die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen für die Erziehung in
einer Tagesgruppe macht deutlich, dass die erhöhten Aufwendungen
insgesamt in erster Linie auf die maximale Positionierung zurück zu führen sind:
Aufwendungen für Erziehung in einer Tagesgruppen
2009 je Hilfefall in Euro
39.601
40.000
39.601
30.000
Euro
24.018
20.000
10.000
7.579
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Der Kreis Euskirchen hält lediglich 25 Plätze in der Tagesgruppe vor. Von
diesen waren im Jahr 2009 rund 22 belegt. Die Grafik macht deutlich,
dass es sich hier um wenige aber besonders kostenintensive Fälle für
besonders erziehungs- bzw. betreuungsintensive Kinder und Jugendliche
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
25
Jugend
handelt. In den vergangenen Jahren hat der Kreis Euskirchen die Platzzahl auch bereits deutlich von 42 auf 25 Plätze in der Tagesgruppe reduziert, dennoch beeinflussen die verbliebenen Aufwendungen in Höhe von
rund 863.000 Euro jährlich (2009) massiv die Aufwendungen je ambulantem Hilfefall.
Allein ohne die Aufwendungen für die Erziehung in einer Tagesgruppe
stellen sich die Aufwendungen für die ambulanten Hilfen wie folgt dar:
Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung 2009 je Hilfefall in Euro
ohne Eingliederungshilfe
und ohne Erziehung in einer Tagesgruppe
12.210
12.000
Euro
10.000
8.331
8.171
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
8.000
6.000
4.000
3.039
2.000
0
Minimum
Maximum
An dieser Stelle weisen wir jedoch auch darauf hin, dass der Kreis Euskirchen die teilstationäre Unterbringung in einer Tagesgruppe gezielt als
eine Alternative zur vollstationären Fremdunterbringung anbietet, um
den Verbleib in der Herkunftsfamilie zu sichern. Eine Reduzierung des
Tagesgruppenangebotes kann somit zu einer Erhöhung bzw. Verschiebung der vollstationären Heimunterbringung führen, was wiederum mit
steigenden Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung verbunden wäre.
Beeinflusst werden die Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung aber
auch durch die Leistungskennzahlen
26
Anteil
ambulanter
§ 36 SGB VIII und
Hilfen
Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen zur Erziehung.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
an
den
Hilfeplanfällen
nach
Jugend
Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfeplanfällen insgesamt
Ambulante und auf das Familiensystem gerichtete Hilfen sind die wirtschaftliche Alternative zu kostenintensiven stationären Fremdunterbringungen. Soweit fachlich vertretbar und geboten sollte es folglich vorrangiges Ziel der Leistungsgewährung sein, das Familiensystem über ambulante Hilfen zu stützen und die Erziehungsfähigkeit der Familie wieder
herzustellen bzw. zu erhalten. Die Leistungskennzahl „Anteil ambulanter
Hilfen an den Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII insgesamt“ ist somit ein
Indikator für eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der
Hilfen zur Erziehung.
Im interkommunalen Vergleich 2009 positioniert sich der Kreis Euskirchen mit seinem Anteil wie folgt:
Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen gesamt 2009
67,3
60,0
60
52,6
Prozent
50
40
46,5
37,0
30
20
10
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Benchmark
Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen nach § 36 SGB VIII insgesamt
(ohne Eingliederungshilfe) in Prozent und Klassen
unter 45
3
45 bis unter 50
7
50 bis unter 55
5
55 bis unter 60
7
ab 60
4
Der unterdurchschnittliche Anteil der ambulanten Hilfen ist vor dem Hintergrund bzw. im Kontext der niedrigen Falldichte zu relativieren, denn
dem Kreis Euskirchen gelingt es aufgrund eines umfangreichen Angebotes an präventiven bzw. frühen Hilfen, kostenintensive und Hilfeplan
gestützte Hilfen bereits vor ihrer Entstehung zu vermeiden. Jugendäm-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
27
Jugend
ter mit niedrigen Falldichten haben in der Regel daher naturgemäß einen
geringeren Anteil an ambulanten Hilfen. Denn eine umfangreiche präventive Arbeit führt zwar zu weniger ambulanten Hilfefällen nach § 36
SGB VIII, aber hilfeintensive Bedarfe, die der stationären Unterbringung
bedürfen, lassen sich natürlich auch durch präventive Maßnahmen nicht
gänzlich vermeiden.
Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt
Die Leistungskennzahl „Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären
Hilfen insgesamt“ misst als Indikator bei den stationären Hilfen das Verhältnis von Vollzeit-/Familienpflegen zu den kostenintensiven Heimunterbringungen.
Im Vergleich des Anteils der Vollzeitpflege zu den stationären Hilfen insgesamt ergab sich folgendes Bild:
Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen 2009
86,5
80
65,0
70
58,8
61,4
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Prozent
60
50
40
37,2
30
20
10
0
Minimum
Maximum
Benchmark
Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt
(ohne Eingliederungshilfe) in Prozent und Klassen
unter 50
4
50 bis unter 55
6
55 bis unter 60
6
60 bis unter 65
5
ab 65
5
Der Anteil der Vollzeitpflegeangebote an den stationären Hilfen tendiert
zum Benchmark und konnte vom Jahr 2008 zum Jahr 2009 bei insge-
28
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
samt rückläufigen stationären Hilfefällen sogar noch erhöht werden. In
der Positionierung beweist sich die gute Praxis im Kreis Euskirchen, wonach die Eingangsberatung mit der Werbung und Schulung von Pflegepersonen und die Zuständigkeit für die Bereitschaftspflegestellen an den
Deutschen Kinderschutzbund delegiert wurden. Diese Praxis gewährleistet für die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes ausreichende Zeitanteile
für die Begleitung und Unterstützung der vom Deutschen Kinderschutzbund qualifizierten Pflegepersonen.
Feststellung
Das gute Ergebnis beim Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen insgesamt ist das Resultat einer guten Konzeption, die
die teilweise Delegation an den Deutschen Kinderschutzbund beinhaltet und zu einer zielgerichteten Aufgabenwahrnehmung im
Pflegekinderdienst führt.
Im Ergebnis konnte der Anteil der Vollzeitpflegefälle bei insgesamt reduzierten Hilfefällen im stationären Bereich weiter erhöht
werden.
Benchmark und Potenzialberechnung Hilfe zur Erziehung
Die Analyse der dargestellten Positionierungen und die dargelegten Zusammenhänge zwischen den einzelnen Finanz- und Leistungskennzahlen
weisen darauf hin, dass lediglich durch eine Reduzierung der Aufwendungen im ambulanten Bereich eine weitere Ergebnisverbesserung im
Kreisjugendamt Euskirchen möglich ist.
Quantifizierung Grobpotenzial Hilfe zur Erziehung - Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall ohne § 35 a SGB VIII im Kreis Euskirchen
Bezeichnung
Ambulante Hilfefälle gesamt ohne § 35a
Aufwendungen für ambulante Hilfen je
ambulantem Hilfefall ohne § 35a in Euro
Durchschnittlicher Aufwand je ambulantem Hilfefall ohne § 35a in IKO (Mittelwert) in Euro
Aufwendungen ambulante Hilfen ohne §
3
Anteil in Prozent, Anzahl
absolut, Summe in Euro
270,5
Indikator3
11.362 Euro
A1
8.556 Euro
A2
2.314.655 Euro
A3 = F1 * A2
F1
F = Fallzahl, A = Aufwendungen, R = Relation
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
29
Jugend
35a bei Mittelwert in Euro
Aufwendungen ambulante Hilfen ohne §
35a in Euro
Potenzial in Euro
3.073.758 Euro
A4 = F1 * A1
759.103 Euro
A5 = A4 – A3
Das zuvor aufgezeigte Potenzial ist als ein im mittel- bis langfristigen
Finanzplanungszeitraum erzielbarer Wert zu verstehen und beinhaltet
Möglichkeiten – jedoch keine Garantie - zur Optimierung der Finanzsituation.
Betrachtet man hier wiederum die Besonderheit der Erziehung in einer
Tagesgruppe, so wird deutlich, dass sich das Potenzial alleine schon
durch eine Umwandlung der Tagesgruppenplätze in andere (ambulante!)
Hilfen oder in die Ganztagsbetreuung in den Schulen generieren lassen
würde. Berücksichtigt werden muss jedoch auch, dass es derzeit im
Südkreis keine OGS Angebote gibt. Berücksichtig werden muss jedoch
auch, ob eine Umwandlung der Hilfeform Tagesgruppe bei den bestehenden Einzelfällen überhaupt möglich und pädagogisch sinnvoll ist,
wobei auch die Überprüfung der Wirksamkeit der Betreuung in der Tagesgruppe nicht unberücksichtigt bleiben darf.
Das dargestellte Potenzial liegt bei rund 760.000 Euro und die Aufwendungen für die Tagesgruppe bei rund 863.000 Euro. Hier kann geprüft
werden, in wie weit die Fortführung der Erziehung in einer Tagesgruppe
zweckmäßig und pädagogisch notwendig ist. Sofern als Alternative Hilfeform nur eine vollstationäre Unterbringungsform in Frage kommen würde, können die Aufwendungen je Hilfefall natürlich noch deutlich höher
ausfallen als derzeit in der Erziehung in der Tagesgruppe. An dieser
Stelle ist also eine differenzierte Prüfung unter Abwägung aller Risiken
bzw. Auswirkungen, sowohl finanzwirtschaftlicher als auch pädagogischer Natur, notwendig.
Das Einsparpotenzial im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen
ist – bezogen auf die Differenz der Fallausgaben des Kreises Euskirchen
zum Mittelwert - mit rund 50.000 Euro deutlich geringer. Würde man
sich hier am Minimalwert orientieren, so würde sich ein mögliches Einsparpotenzial von über 1,0 Mio. Euro ergeben. Viele Jugendämter haben
mit der Einrichtung eigener ambulanter Dienste gute Erfahrungen gemacht und insbesondere im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen zum Teil erhebliche Einsparungen erzielen können. Darunter auch
Kreisjugendämter. Im Rahmen der Prüfung haben wir dem Jugendamt
des Kreises Euskirchen entsprechende Ansprechpartner mit guten Konzepten genannt.
30
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Empfehlung
Um die Aufwendungen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen zu reduzieren, empfehlen wir dem Kreis Euskirchen, die
Möglichkeit des Aufbaues eines eigenen ambulanten Dienstes zu
prüfen.
Bei der Besetzung von neuen bzw. zusätzlichen Stellen sollte zunächst
jedoch immer überprüft werden, inwieweit diese im Rahmen von Umsetzungen realisiert werden können. Neueinstellungen sollten grundsätzlich
in Form zeitlich befristeter Beschäftigungsverhältnisse erfolgen, da die
zusätzlichen Stellenanteile an die Erreichung des Zielwertes auszurichten
sind und zu verbesserten Ergebnissen in der Leistungssteuerung und
Qualitätssicherung/-entwicklung führen sollen. Es empfiehlt sich somit,
den Erfolg eingeleiteter Maßnahmen zeitnah zu evaluieren, um bei Bedarf unmittelbar nachsteuern zu können. Die Altersfluktuation kann
ebenfalls genutzt werden, um in der Zukunft das Stellenniveau bei sinkender Falldichte im Rahmen der Zielerreichung entsprechend anzupassen.
Feststellung
Das Potenzial des Kreises Euskirchen liegt bezogen auf die Aufwendungen je ambulanten Hilfefall auf Basis des Jahres 2009 bei
insgesamt rund 760.000 Euro.
Empfehlung
Wir empfehlen die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zu
prüfen, um die Aufwendungen und somit letztlich auch den Fehlbetrag der Hilfe Erziehung weiter zurückzuführen und langfristig
eine Stagnation bzw. nur moderate Steigerungen zu erreichen.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
31
Jugend
KIWI-Bewertung „Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie“
Im Rahmen des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) bewerten
wir die Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Hierfür stellen wir nachfolgend die wesentlichen Kriterien für die Bewertung des Bereiches der
Hilfen zur Erziehung in komprimierter Form zusammen:
Ist-Situation
Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis wie folgt dar:
Der Kreis Euskirchen zeichnet sich bei den Hilfen zur Erziehung
durch eine nahezu optimierte Steuerung der Leistungserbringung
aus. Sobald die Implementierung des Controllings und die Einführung der Jugendamtsoftware Prosoz 14 + in allen Arbeitsbereichen abgeschlossen sind, werden die Leistungs- und Finanzkennzahlen transparent und fortlaufend bzw. unterjährig dargestellt
und ausgewertet werden können, was wiederum zu einer Optimierung der Steuerung führen wird.
Trotz einer deutlich unterdurchschnittlichen Falldichte erreicht der
Kreis Euskirchen (nur) einen durchschnittlichen Fehlbetrag der
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner.
Der Aufwand je Hilfefall ist im Vergleich mit den anderen Kreisen
deutlich überdurchschnittlich und in erster Linie auf überdurchschnittliche Aufwendungen im Bereich der Erziehung in einer Tagesgruppe und auch im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurück zu führen.
Der Anteil der ambulanten Hilfen ist wegen der niedrigen Falldichte vergleichsweise gering, da es dem Kreis Euskirchen durch
intensive präventive Arbeit gelingt, die Entstehung von Hilfefällen
zu vermeiden. Das Verhältnis zwischen der Vollzeitpflege und den
Heimunterbringungen ist günstig und nahezu beim Benchmark.
Handlungsempfehlungen
32
Überprüfung der Möglichkeit, die Plätze in der Erziehung in einer
Tagesgruppe weiter zu reduzieren.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Überprüfung der Möglichkeit der Installierung einer eigenen Sozialpädagogischen Familienhilfe mit kreiseigenen ambulanten Kräften.
KIWI Bewertung
In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den nahezu
vollständig genutzten Handlungsmöglichkeiten bewerten wir das
Handlungsfeld „Hilfe zur Erziehung“ mit dem Index 4.
Tagesbetreuung für Kinder
Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner
Im Jahr 2009 liegt der Fehlbetrag für die Produktgruppe Tagesbetreuung
für Kinder bei insgesamt rund 10 Mio. Euro bzw. bei 53 Euro je Einwohner. Auf der Basis der Einwohner von 0 bis 6 Jahren ergibt sich folgendes Bild:
Fehlbetrag der Tagesbetreuung je Einwohner
von 0 bis 6 Jahre im Jahr 2009
2.002
2.000
1.455
Euro
1.500
1.073
1.073
1.000
500
0
Minimum
Maximum
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
33
Jugend
Fehlbetrag Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder
je Einwohner von 0 bis 6 Jahre in Euro und Klassen
unter 1.200
2
1.200 bis unter
1.400
9
1.400 bis unter
1.600
5
1.600 bis unter
1.800
5
ab 1.800
2
Beim Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder bildet der Kreis Euskirchen den Minimalwert ab. Dies ist zum einen dadurch begründet, dass
der Kreis keine Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft betreibt und
somit auch nicht den 21-prozentigen Eigenanteil aufwenden muss. Ein
weiterer Grund ist die noch geringe Ausbauquote im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, welche im Kreis Euskirchen bei
9,3 Prozent liegt. Das Mittel der Kreise erreicht hier einen Wert von 12,5
Prozent.
Zur weiteren Orientierung stellen wir nachfolgend auch den Fehlbetrag
im Verhältnis zur Anzahl der Plätze dar:
Fehlbetrag der Tagesbetreuung je Platz 2009
3.003
3.000
2.500
Euro
2.000
2.216
1.710
1.682
1.500
1.000
500
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder erzielt der Kreis Euskirchen
sowohl bezogen auf die Einwohnergruppe der 0 – 6 Jährigen als auch
Platz bezogen minimale Positionierungen. Diese Positionierungen sind
auf die beiden bereits genannten Faktoren zurück zu führen.
Hinsichtlich des Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei Jahren gilt
für alle Kreise, den vom Gesetzgeber geforderten Rechtsanspruch, bis
zum Jahr 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen
34
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, zu erfüllen. Dies ist natürlich
mit einem unumgänglichen zusätzlichen Finanzbedarf verbunden.
Kinder- und Jugendarbeit
Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner
Im Jahr 2009 liegt der Fehlbetrag für die Kinder- und Jugendarbeit bei
insgesamt bei rund 1 Mio. Euro bzw. rund 5,40 Euro je Einwohner. Auf
der Basis der Einwohner bis 21 Jahre ergibt sich folgendes Bild:
Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit
je Einwohner bis 21 Jahre 2009
95
90
80
70
Euro
60
50
39
40
24
30
20
10
6
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Fehlbetrag Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit
je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen
unter 15
2
15 bis unter 35
9
35 bis unter 55
7
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
55 bis unter 75
4
ab 75
1
35
Jugend
Kinderschutz
Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII.
Gegenstand der Prüfung sind die verfahrensbezogenen Festlegungen des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in Form von Dienstanweisungen und
die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis durch Einsichtnahme in
Akten. Nicht Gegenstand der Prüfung sind die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung.
Anforderungen in der Dienstanweisung
Die Festlegungen des Kreises Euskirchen in der Dienstanweisung und
den Melde-, Kontaktübersichts-, Auswertungs- und Erhebungsbögen
vom 01.12.2009 erfüllen die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung wie folgt:
Erfüllung von Mindestanforderungen an den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
in der Dienstanweisung des Kreises Euskirchen
Anforderung
Erfüllt/Nicht
erfüllt
Die Handlungsanweisungen zum Tätigwerden sind eindeutig, sie bieten
keine Handlungsalternativen
Erfüllt
Die Leistungsprozesse/Prozessschritte sind beschrieben und Verantwortlichkeiten sind zugeordnet.
Erfüllt
Dokumentationsstandards (z.B. Meldung, Ersteinschätzung und Gefährdungs-/Risikoeinschätzung, Unterschriften) sind festgelegt.
Erfüllt
Bei Gefährdungsrisiken erfolgen ein Hausbesuch und eine Inaugenscheinnahme der Kinder.
Erfüllt
Der Hausbesuch erfolgt stets durch zwei Fachkräfte.
Beim Hausbesuch sollte mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert oder durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein.
Die beim Hausbesuch gewonnenen Erkenntnisse werden nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen zum Gefährdungsrisiko dokumentiert.
Die Kinderschutzfälle werden zentral erfasst.
Die Kinderschutzfälle werden systematisch ausgewertet und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahrensstandards genutzt (Evaluation).
Die Zusammenarbeit mit Fachkräften freier Träger der Jugendhilfe ist
Gegenstand verbindlicher Handlungsanweisungen und durch öffentlichrechtliche Vereinbarung abgesichert.
Zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken sind Vereinbarungen
mit Dritten, wie der Polizei, den Kliniken, dem sozialpsychiatrischen
Dienst, Fachärzten für Kinderheilkunde und Psychiatrie zum gemeinsamen Tätigwerden vereinbart.
36
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Erfüllt
Erfüllt
Erfüllt
Erfüllt
Nicht erfüllt
Erfüllt
Erfüllt
Jugend
Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
Die gesetzlich und fachpolitisch geforderten Qualitätsanforderungen an die Vorgehensweise bei Kinderschutzfällen sind stark ausgeprägt und die Anforderungen an die Dienstanweisung sind überwiegend umgesetzt. Hervorzuheben sind die eindeutig formulierten und klar gegliederten Prozessabläufe und die hohe Verbindlichkeit in den Vereinbarungen der unterschiedlichen Beteiligten an den Verfahren. Die Evaluation der prozessqualitativen
Standards sowohl in den drei Teams als auch Teamübergreifend,
als auch die Erstbewertung unter Einbeziehung der jeweiligen
Teamleiter und die Entwicklung von Schutzplänen als verbindliche Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten zur Gefahrenabwehr runden das positive Bild ab. Zudem sind alle Mitarbeiter des ASD mit einer familiensystemischen Fortbildung speziell
geschult worden.
Die Erfassung der Kinderschutzfälle (unter dem Merkmal „Krisenintervention“) ist bereits mit dem derzeitigen EDV Programm C &
S Klient möglich. Lediglich die Auswertung und Evaluation erfolgt
derzeit noch nicht. Nach der Umstellung auf das EDV Programm
Prosoz 14 + (Anfang 2011) wird jedoch neben der Erfassung
auch eine ausführliche Auswertung der Kinderschutzfälle mit den
entsprechenden Tools des Programms möglich sein. Eine Evaluation der aktuellen Standards aus dem Jahr 2007 wird ebenfalls im
Rahmen der neuen EDV Einführung im Frühjahr 2011 stattfinden.
Die zur Gefahrenabwehr getroffenen Vereinbarungen zum Tätigwerden insbesondere zwischen Schulen bzw. Schulamt, Kindertagesstätten und dem Gesundheitsamt, aber auch zwischen Polizei,
Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, ärztlichen
Notdiensten (Kliniken, Psychiatrie) und der ArGe Kreis Euskirchen
und dem Jugendamt haben eine hohe Verbindlichkeit erreicht.
Zudem sind die ASD – Teamleitungen und die Kindertagesstättenleitungen durch die ISA Münster speziell als Kinderschutzfachkräfte geschult worden.
Ein wichtiger Standard ist die Rufbereitschaft des Jugendamtes
(24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche), die als
Pflichtleistung und Leistungserfordernis im Zusammenhang mit
der Gefahrenabwehr zu sehen ist. Beim Kreis Euskirchen wird die
Rufbereitschaft bzw. der Jugendamtsnotdienst innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes durch den ASD sicher-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
37
Jugend
gestellt. Innerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft durch
einen speziellen Innendienst geregelt, d.h. die Mitarbeiter im Innendienst müssen telefonisch erreichbar sein und dürfen keine
festen Termine haben. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Erreichbarkeit durch einen eigenen Notdienst (Handy) des ASD sichergestellt. Die Rettungsleitstelle leitet den Fall an die ASD - Rufbereitschaft weiter. Jeder Mitarbeiter des ASD hat ca. 2- bis 3-mal
jährlich Bereitschaftsdienst. Durch eine Kooperation mit dem
Hermann – Josef – Haus in Urft ist insbesondere nachts in Notsituationen (Inobhutnahme) auch eine kurzfristige Unterbringung
von Minderjährigen gewährleistet. In erster Linie werden die Inobhut genommenen Kinder und Jugendlichen jedoch in einer der
acht Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Nur bei pädagogischer Notwendigkeit erfolgt eine Zuführung ins Hermann – Josef – Haus.
Feststellung
Für den Prozess Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung liegt
beim Kreis Euskirchen eine Prozessbeschreibung vor, in der die
erforderlichen Prozessschritte beschrieben sind und die hier genannten Anforderungen überwiegend erfüllt werden.
Mit der Einführung des EDV Programmes Prosoz 14 + wir zukünftig auch eine Erfassung und Auswertung der Kinderschutzfälle
möglich sein, so dass alle Anforderungen erfüllt sein werden.
Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht
Das Ergebnis der Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht
wurde wie folgt dokumentiert. Gesichtet wurden insgesamt 10 Fälle
(laufender Fallbestand). Folgende Anforderungen wurden in der Praxis
der Fallbearbeitung überprüft:
38
Im Aktenvorblatt sind wesentliche Informationen (und Ereignisse)
dokumentiert;
Meldung und Ersteinschätzung sind vollständig dokumentiert und
von der fallführenden Fachkraft unterzeichnet;
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Die Vorgehensweise folgt den vorgegebenen Prozessschritten und
Dokumentationsstandards;
Der Hausbesuch und die Inaugenscheinnahme des Kindes sind von
zwei Fachkräften erfolgt und dokumentiert;
Der Risikoeinschätzungsbogen ist vollständig ausgefüllt, ausgewertet
und sowohl von der fallführenden als auch der unterstützenden
Fachkraft unterzeichnet;
Diagnose und ggf. Behandlungsverlauf ärztlicher Leistungen sind
dokumentiert (schriftliche Auskunft des behandelnden Arztes);
Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten bei notwendigen
Leistungen zur Gefahrenabwehr sind von allen Beteiligten erörtert
und schriftlich bestätigt.
Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen an den Schutzauftrag
nach § 8a SGB VIII durch Akteneinsicht
Anforderung erfüllt
ja, nein/ lfd. Fallnummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Dokumentation
Aktenvorblatt
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Meldung und Ersteinschätzung
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Vorgehensweise
nach Prozessschritten
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
2. Fachkraft bei
Hausbesuch und
Gefährdungseinschätzung
ja
ja
ja
-
ja
-
ja
ja
ja
-
Vollständigkeit
Risikoeinschätzung
ja
ja
ja
-
ja
-
ja
ja
ja
-
Dokumentation
ärztliche Diagnostik
-
-
ja
-
-
ja
-
-
-
-
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
-
-
ja
Vereinbarungen
Erziehungsberechtigte
Leerfelder bedeuten, dass diese Prozessschritte nicht bzw. noch nicht
erfolgt sind, d.h. diese Schritte waren entweder nicht notwendig oder es
handelt sich um laufende Fälle.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
39
Jugend
Zusammenfassend kommt die Überprüfung durch Akteneinsicht zu folgendem Ergebnis:
40
Die Anforderungen an die Vorgehensweise und die Dokumentationsstandards sind in der Falldokumentation vollständig umgesetzt;
Die Dokumentation im Aktenvorblatt ist in allen Fällen umfassend
erfüllt. Abgefragte Angaben werden vollständig beantwortet. Informationen über den aktuellen Stand und den Verlauf des Falles sind
vermerkt. Wesentliche Informationen (Personalien, Erziehungsberechtigte, Institutionen, behandelnde Ärzte etc.) sind niedergelegt,
Ereignisse (datierte Meldungen, Risikoeinschätzungen, Fachgespräche) sind dokumentiert;
Die Vorgehensweise folgt ausnahmslos den vorgegebenen Prozessschritten und Dokumentationsstandards;
Der Fachkrafteinsatz (2. Fachkraft) wird in der Dienstanweisung
durchgehend gefordert und in der Praxis auch umgesetzt, d.h. in allen Fällen bei denen ein Hausbesuch erforderlich war wurde zur Risikoeinschätzung durchgängig ein zweiter Mitarbeiter des Allgemeinen
Sozialen Dienstes eingesetzt;
Der Meldebogen und die Risikoeinschätzungsbögen (Auswertungsund Erhebungsbögen) nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen
werden in allen erforderlichen Fällen genutzt. Als zusätzliche Informationsquelle werden neben dem Melde- und Risikoeinschätzungsbogen auch ausformulierte Aktennotizen verfasst, um die abschließende Bewertung der Gesamtsituation hinreichend zu dokumentieren;
Dokumentationen ärztlicher Diagnostik sind – sofern erforderlich –
vorhanden. Insbesondere eine vollständige Dokumentation ärztlicher
Diagnostik und die damit verbundene gute Kooperation und Zusammenarbeit des Jugendamtes mit Ärzten und Kliniken war in allen geprüften Fällen augenfällig und führt im Ergebnis zu einer nahtlosen
und unmittelbaren Sachverhaltsaufklärung ohne zeitliche Verzögerungen;
Absprachen mit Erziehungsberechtigten zur Abwendung von Gefährdungsrisiken (welche Leistungen sind im Einzelfall zu erbringen, welche Verhaltensweisen werden erwartet, wie erfolgt eine Kontrolle)
sind – sofern erforderlich und möglich - vereinbart.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Jugend
Feststellung
Die gesetzlichen und fachpolitischen Anforderungen an den
Schutzauftrag für Kinder sind in der Dienstanweisung fast vollständig und in der Leistungsdokumentation (Fallakten) vollständig
umgesetzt.
Über den pädagogischen Aspekt der Aufgabenwahrnehmung kann
an dieser Stelle keine Aussage gemacht werden, da die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
nicht Gegenstand der Prüfung waren.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Jugend
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
41