Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
352 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
23.08.11, 04:04
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Überörtliche Prüfung
Kreis Euskirchen
Innere Verwaltung
GPA NRW
Heinrichstraße 1 · 44623 Herne
Postfach 101879 · 44608 Herne
Telefon (0 23 23) 14 80-0
Fax (0 23 23) 14 80-333
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Innere Verwaltung _______________________________________ 1
Inhalte, Ziele und Methodik _______________________________ 1
Managementübersicht ___________________________________ 4
Handlungsempfehlungen und Potenziale ___________________ 5
Finanzbuchhaltung______________________________________ 7
Darstellung des Gesamtergebnisses _______________________ 7
Geschäftsbuchführung _________________________________ 9
Zahlungsabwicklung __________________________________ 16
Vollstreckung _______________________________________ 20
KIWI-Bewertung Finanzbuchhaltung _____________________ 24
Personalmanagement __________________________________
Darstellung des Gesamtergebnisses ______________________
Bezüge- und Entgeltabrechnung_________________________
Kindergeldbearbeitung ________________________________
Personalbetreuung ___________________________________
Personalentwicklung __________________________________
KIWI-Bewertung Personalmanagement ___________________
i
26
26
28
35
40
46
52
Innere Verwaltung
Innere Verwaltung
Inhalte, Ziele und Methodik
Die Prüfung der Inneren Verwaltung durch die GPA NRW umfasst die
Aufgabenfelder
Finanzbuchhaltung und
Personalmanagement.
In Nordrhein-Westfalen ist mit der seit 2009 verbindlich vorgeschriebenen Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die
Abkehr vom Geldverbrauchskonzept hin zum Ressourcenverbrauchskonzept vollzogen worden. Dieser Systemwechsel in der Haushaltswirtschaft
hat zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Rechnungswesen, seine
Rechnungsgrößen und die Methodik der Rechnungslegung, die wir im
Rahmen dieser vergleichenden Prüfung untersuchen.
Auch das Personalmanagement ist für öffentliche Verwaltungen in ihrer
Eigenschaft als klassische Dienstleistungsträger seit jeher eine bedeutsame Aufgabe. Im Rahmen der Prüfung hierzu untersuchen wir, ob die
Voraussetzungen für eine effektive und gleichzeitig effiziente Aufgabenwahrnehmung bei den Kreisen erfüllt sind.
Die Prüfung der Finanzbuchhaltung vollzieht sich auf Ebene der Handlungsfelder
Geschäftsbuchführung,
Zahlungsabwicklung und
Vollstreckung.
Die Prüfung des Personalmanagements umfasst die Handlungsfelder
Bezüge- und Entgeltabrechnung,
Kindergeld-Bearbeitung,
Personalbetreuung und
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
1
Innere Verwaltung
Personalentwicklung
Ziel der Prüfung ist es, die Aufgabenwahrnehmung in den verschiedenen
Teilbereichen der Finanzbuchhaltung und des Personalmanagements in
Bezug auf den jeweiligen Ressourcenverbrauch und dessen Verhältnis
zum Leistungsniveau zu betrachten.
Methodischer Ausgangspunkt für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist
ein Kennzahlenvergleich. Über diese Kennzahlen werden der Ressourceneinsatz (Personal und Finanzen) und das daraus resultierende Leistungsniveau (u. a. Fallzahlen je Stelle) ermittelt und für das jeweilige
Handlungsfeld dargestellt. Die Kennzahlenvergleiche orientieren sich
allein an den von der GPA NRW festgelegten Aufgabendefinitionen und
sind daher unabhängig von der individuellen Organisation des jeweiligen
Aufgabenbereiches in der Kreisverwaltung zu sehen.
In einem zweiten Schritt haben wir den Grad der Aufgabenerfüllung ermittelt, der mit dem Ergebnis erreicht wird.
Die Ermittlung des Aufgabenerfüllungsgrades nehmen wir anhand mehrerer Indikatoren aus verschiedenen Betrachtungsebenen vor. Dabei
handelt es sich insbesondere um die Ebenen der
Strukturqualität (Organisation, Aufgabenportfolio),
der Prozessqualität (Gestaltung der Prozessabläufe, digitale Prozesssteuerung, systemimmanente Kontrollen) und
der Ergebnisqualität (u. a. Rechtmäßigkeit des Handelns, Fehlerhäufigkeiten usw.).
Diese maßgeblichen Indikatoren untersuchen wir auf Grundlage offener
bzw. standardisierter Interviews. Mit Hilfe von Äquivalenzziffern werden
die standardisierten Fragen entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet,
hinsichtlich des Grades der Erfüllung skaliert, in einem prozentualen Erfüllungsgrad zusammengefasst und interkommunal verglichen.
In einem dritten Schritt stellen wir das Ergebnis und den Erfüllungsgrad
als Gesamtergebnis in einer Matrix dar. In diese Matrix fließen die Werte
aller geprüften Kreise in anonymisierter Form ein. Auf diese Weise können wir individuell für jede geprüfte Körperschaft darstellen, wie das
ermittelte Ergebnis mit der Qualität der Leistungserfüllung korrespondiert und ob signifikante Abweichungen erkennbar sind.
2
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Zwar lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob die Aufgabenerledigung mit dem geringsten Mitteleinsatz – also in konsequenter Umsetzung des Minimalprinzips1 - erfüllt wird. Indem wir aber in relativ großer
Detailtiefe qualitative und verfahrensorientierte Aspekte der Aufgabenerledigung beleuchten, sind wir in der Lage, die Wirtschaftlichkeit der
wahrgenommenen Aufgaben unter diesem Aspekt zu bewerten.
So können wir individuell für den Kreis Euskirchen darstellen, ob das
ermittelte Ergebnis im interkommunalen Vergleich mit dem Leistungsniveau korrespondiert oder ob signifikante Abweichungen erkennbar sind.
Die Darstellung des Gesamtergebnisses soll in Bezug auf das Verhältnis
von Ergebnis und Grad der Aufgabenerfüllung in der Finanzbuchhaltung
und im Personalmanagement lediglich eine erste Einschätzung ermöglichen. Die Analyse vollzieht sich dann im Folgenden auf Ebene der Darstellung der o. g. Aufgabenfelder.
1
Grundsätzlich lässt die Erfüllung der Aufgabe auch eine Orientierung an der anderen
Variante des Wirtschaftlichkeitsprinzips, nämlich am Maximalprinzip, zu. In diesem Fall
wäre bei vorgegebenem Mitteleinsatz das größtmögliche Leistungsniveau anzustreben. In
der Realität wird allerdings faktisch meist eine Iteration stattfinden, da sich Mitteleinsatz
und Ergebnis im Regelfall gegenseitig beeinflussen.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
3
Innere Verwaltung
Managementübersicht
Der Kreis Euskirchen erzielt in der Geschäftsbuchführung hinsichtlich der
Organisation, der Aufgabenerfüllung und der Kennzahlen gute Ergebnisse. Diese kann er vor allem durch ein Zusammenspiel von zentraler und
dezentraler Buchungsautonomie, kombiniert mit hoher Steuerungsqualität, erreichen. Zudem setzt der Kreis viele Vorverfahren ein, so dass der
gesamte Buchungsaufwand deutlich reduziert werden kann. Mit der Einführung der neuen Finanzsoftware Infoma sollte der Kreis prüfen, ob
sich weitere Optimierungen umsetzen lassen, die in einer Fehlerreduzierung, einer geringen Bearbeitungsdauer der Buchungsvorgänge und
damit verbunden möglicherweise auch in einer Steigerung der Leistungsmengen liegen können.
In der Zahlungsabwicklung erreicht der Kreis Euskirchen bei der Leistungskennzahl den Benchmark und einen Erfüllungsgrad von hundert
Prozent. Die Aufgabenerfüllung und Kennzahlenergebnisse weisen somit
auf keine Potenziale oder Optimierungsmöglichkeiten hin.
Bei der Vollstreckung kann der Kreis den Benchmark nicht erreichen,
dennoch kann das Ergebnis als zufrieden stellend bezeichnet werden. Als
Grund für die geringeren Leistungsmengen sehen wir die Ablauforganisation in der Vollstreckung an. Entscheidend ist aber, ob durch die bestehende Organisation die Forderungen des Kreises Euskirchen bestmöglich abgewickelt werden können, um die Liquidität zu sichern. Aus
diesem Grund sollte die Aufgabenerfüllung mit der Einführung der neuen
Finanzsoftware vor allem durch ein Berichtswesen und Forderungsmanagement optimiert werden.
In der Personalabrechnung liegt die Leistungskennzahl ebenfalls unter
dem Benchmark. Wir führen dies vor allem auf einen hohen Nachbearbeitungsaufwand in Zusammenhang mit der Erfassung von Wechselschichtzulagen und Überstunden zurück. Durch den Einsatz entsprechender Software und eine Sensibilisierung der zuliefernden dezentralen
Facheinheiten sollte dieser Mehraufwand reduziert werden.
Die Ergebnisse in der Kindergeldbearbeitung weisen auf geringfügige
Potenziale hin. Die vorgesehenen Vereinfachungen laut Entwurf des
Steuervereinfachungsgesetzes haben zudem Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung und sollten bei der Organisation und dem Personalbedarf
für diese Aufgabe mit berücksichtigt werden.
4
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
In der Personalbetreuung überschreitet der Kreis Euskirchen bei den
Leistungsmengen je Stelle den Benchmark. Dies weist auf eine Auslastung in diesem Bereich hin. Stellenüberhänge, die sich aus einer organisatorischen Optimierung der Personalabrechnung und Kindergeldbearbeitung ergeben, können für evtl. Stellenmehrbedarfe bei der Personalbetreuung herangezogen werden. Darüber hinaus können freie Ressourcen für Kooperationen eingesetzt werden. Wissensintensive Aufgabenbereiche (z. B. Kindergeldsachbearbeitung) bieten sich hierfür genauso an
wie das so genannte „Massengeschäft“ (z. B. Personalabrechnung), aber
auch alle anderen Aufgaben des Personalmanagements sind grundsätzlich für die interkommunale Zusammenarbeit geeignet.
Beim untersuchten Teilprodukt Personalentwicklung kann der Kreis Euskirchen die Aufgabenerfüllung noch im Bereich der Prävention und des
betrieblichen Eingliederungsmanagements verbessern.
Handlungsempfehlungen und Potenziale
Handlungsempfehlungen
Handlungsfelder
Handlungsempfehlung
Seite
Einführung elektronischen workflow prüfen
11
Finanzbuchhaltung
Geschäftsbuchführung
Zahlungsabwicklung
--
Vollstreckung
Forderungsmanagement und Berichtswesen
aufbauen
23
Bezüge- und Entgeltabrechnung
Workflow optimieren, Auslastung prüfen
32
Kindergeld-Sachbearbeitung
Organisatorische Überprüfung der Stellen
38
Personalbetreuung
Organisatorische Überprüfung, Stellenbedarfe
aus Stellenüberhängen bei der Personalabrechnung und Kindergeldbearbeitung decken
44
Personalentwicklung
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement ausbauen
46
Personalmanagement
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Innere Verwaltung
Potenzial an vollzeitverrechneten Stellen
Handlungsfelder
Stellen
Finanzbuchhaltung
Geschäftsbuchführung
--
Zahlungsabwicklung
0
Vollstreckung
0
Personalmanagement
Bezüge- und Entgeltabrechnung
0,78
Kindergeld-Sachbearbeitung
0,13
Personalbetreuung
Personalentwicklung
Gesamtstellenpotenzial
- 0,50
-0,41
Für die Ermittlung des monetären Potenzials berücksichtigen wir Stellenpotenziale ab einer Größenordnung von 0,5 Stellen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich kein monetäres Potenzial.
6
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Finanzbuchhaltung
Darstellung des Gesamtergebnisses
Das Gesamtergebnis Finanzbuchhaltung bilden wir in einer Matrix ab.
Ziel dieser Matrix ist die Darstellung des Verhältnisses zwischen eingesetzten Ressourcen und dem Grad der Aufgabenerfüllung. In der Matrixdarstellung wird auf der X-Achse der erreichte Grad der Aufgabenerfüllung abgebildet. Dieser ergibt sich aus den während der Prüfung geführten standardisierten Interviews in den jeweiligen Aufgabenbereichen, die
der Abteilung während der Prüfung überlassen wurden.
Auf der y-Achse wird die Rangfolge der Kreise bei der Kennzahl „Fehlbetrag Finanzbuchhaltung (ohne Aufwendungen Fachsoftware) je Buchungsposten Kernverwaltung“ abgebildet.
Der Fehlbetrag setzt sich aus den Teilergebnissen der einzelnen Produkte zusammen:
Fehlbetrag Finanzbuchhaltung je Buchungsposten
Kernverwaltung 2009
Handlungsfelder
in Euro
Geschäftsbuchführung
175.928
Zahlungsabwicklung
281.268
Vollstreckung
253.354
Fehlbetrag Gesamt
710.549
Gesamtzahl der Buchungsposten (Ergebnis- und Anlagenbuchungsposten)
199.538
Fehlbetrag Finanzbuchhaltung je Buchungsposten
3,56 Euro
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Innere Verwaltung
Matrixdarstellung des Verhältnisses von Gesamtergebnis und
Gesamt-Erfüllungsgrad im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Finanzbuchhaltung in Prozent
60
65
70
75
80
85
90
95
100
Fehlbetrag Finanzbuchhaltung (ohne Aufwendungen Finanzsoftware)
je Buchungsposten in Euro
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
Der Kreis Euskirchen erreicht mit 86 Prozent einen hohen Erfüllungsgrad
in der Finanzbuchhaltung, der Fehlbetrag je Buchungsposten beträgt
3,56 Euro. Die interkommunalen Vergleichswerte liegen wie folgt vor:
8
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Innere Verwaltung
Fehlbetrag Finanzbuchhaltung (ohne Aufwendungen Fachsoftware) je Buchungsposten Kernverwaltung im interkommunalen
Vergleich 2009
11,82
12
10
Euro
8
6
4
2
3,66
3,56
Mittelwert
Kreis Euskirchen
1,19
0
Minimum
Maximum
Die folgende Analyse, die insbesondere der Frage nachgehen soll, ob
eine weitere Erhöhung des prozentualen Grades der Aufgabenerfüllung
möglich ist, ohne dass der Kreis Euskirchen seine derzeitige Positionierung im interkommunalen Vergleich aufgeben muss, wird sich insbesondere auf Ebene der einzelnen Aufgabenfelder vollziehen.
Geschäftsbuchführung
Während das kameralistische Rechnungswesen organisatorisch schwerpunktmäßig eher dezentral ausgerichtet war, ist unter NKFRahmenbedingungen eine deutliche Mehrheit der kommunalen Körperschaften zu einer zentralen Organisation der Geschäftsbuchführung übergegangen. Daneben aber gibt es durchaus auch noch dezentrale bzw.
teilzentrale Organisationsformen. Der Umstieg auf NKF erfolgte im Kreis
Euskirchen im Jahr 2009, also dem Vergleichsjahr, das wir für die interkommunalen Vergleiche zugrunde legen.
Der Kreis Euskirchen hat die Geschäftsbuchführung teilzentral organisiert. Neben einer zentralen Geschäftsbuchführung im Geschäftsbereich
I existieren so genannte „Satelliten“ in verschiedenen Facheinheiten, die
die Vorkontierung in KIRP vornehmen. Dezentrale Ressourcenverantwor-
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tung und dezentrale KIRP-Buchungsautonomie sind kombiniert mit zentralen Anordnungsbefugnissen.
Der folgende Vergleich orientiert sich allein an der von der GPA NRW
festgelegten Aufgabendefinition und ist daher unabhängig von der Organisation der Geschäftsbuchführung des Kreises.
Zum Aufgabenfeld "Geschäftsbuchführung" zählen wir die Aufgaben:
10
Prüfung der Vorkontierung von buchungsbegründenden Unterlagen seitens der Buchungskräfte
Buchen von Geschäftsvorfällen auf Bestands- und Erfolgskonten
Buchen der Forderungen und Verbindlichkeiten
Buchen der Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse
Erfassung und Pflege von Stammdaten
Führen eines zentralen Rechnungseingangsbuches
Betreuung des Kontenplanes
Durchführung der Anlagenbuchhaltung
Vorbereitung/Mitwirkung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, der Ergebnisrechnung und der Bilanz
Vorbereitung/Mitwirkung bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses
Wahrnehmung aller Zusammenhangstätigkeiten, die mit den
dargestellten Aufgaben anfallen
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Innere Verwaltung
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Geschäftsbuchführung in Prozent
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
0,00
Fehlbetrag Geschäftsbuchführung je ErgebnisBuchungspostenKernverwaltung in Euro
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
Der Kreis Euskirchen erreicht einen Erfüllungsgrad von 80,4 Prozent und
einen Fehlbetrag von 0,91 Euro je Ergebnis-Buchungsposten. Aus der
Matrixdarstellung ist ersichtlich, dass ein höherer Erfüllungsgrad mit
einer Erhöhung des Fehlbetrages verbunden ist.
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Innere Verwaltung
Grad der Aufgabenerfüllung im Einzelnen
Erfüllungsgrad Geschäftsbuchführung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
11
11
0
11
19
25
Hilfsmittel Workflow
4
4
Qualifikation und Leistungssicherung in den
Facheinheiten
7
7
Datentransparenz
9
9
EDV allgemein
18
18
Anbindung Vorverfahren
7,5
12
Qualitäts- und Leistungssicherung Buchungskräfte
16
22
Rechtmäßigkeit
21
21
Teilerfüllungsgrade
Definition und Dokumentation der Geschäftsabläufe
Elektronische Steuerung der Geschäftsabläufe
Qualitätssicherung der Geschäftsabläufe
insgesamt
112,5
in Prozent
140
80,4
Der Erfüllungsgrad des Kreises Euskirchen kann durch eine vollständige
elektronische Steuerung der Geschäftsabläufe gesteigert werden. Diese
ist in den meisten Kreisen jedoch noch nicht eingerichtet, so dass sich
der Kreis Euskirchen hier nicht von anderen Kreisen unterscheidet. Im
Übrigen ergeben sich keine relevanten Ansätze zur Optimierung der
Aufgabenerfüllung.
Empfehlung
Wir empfehlen dem Kreis Euskirchen, mit der Einführung der
neuen Finanzsoftware Infoma auch die Einrichtung eines elektronischen Workflows zu prüfen. Die Vorteile des vollständigen elektronischen Workflows liegen in einer Fehlerreduzierung, einer niedrigen Bearbeitungsdauer der Buchungsvorgänge und damit verbunden möglicherweise auch in einer Steigerung der Leistungsmengen.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Kreis Euskirchen die Geschäftsabläufe definiert und dokumentiert hat und Prozessbeschreibungen für alle
relevanten Buchungsarten vorliegen. Dienstanweisungen und Richtlinien
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Innere Verwaltung
wurden erstellt. Damit hat der Kreis gute Grundlagen geschaffen, um die
ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Dies bedingt auch einen
höheren, im Einführungsjahr 2009 jedoch auch nachvollziehbar höheren
Führungsanteil, der in den Folgejahren zurückgefahren werden soll.
Der Fehlbetrag von 0,91 Euro setzt sich zusammen aus 151.283 Euro
Personalaufwand, 14.310 Euro Sachaufwand2, 10.335 Euro ITSachaufwand3 und 193.850 Ergebnisbuchungsposten.
Im interkommunalen Vergleich ergeben sich folgende Vergleichswerte:
Fehlbetrag Geschäftsbuchführung je Ergebnis-Buchungsposten
Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
6
5,39
5
Euro
4
3
2
1
1,26
0,91
0,43
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Der Fehlbetrag wird u. a. beeinflusst durch den Grad der Automatisierung (Anteil der Vorverfahren) sowie durch die Prozessgestaltung (digitale Verfahren, Organisation der Vorkontierung / Buchung).
Zur Analyse dieser Finanzkennzahl ziehen wir die nachfolgenden Leistungskennzahlen heran:
2
3
stellenanteilige KGSt-Kosten-Pauschale
stellenanteilige KGSt-Kosten-Pauschale
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Innere Verwaltung
Zahl der Einzel-Ergebnis-Buchungsposten je Vollzeitstelle Geschäftsbuchführung im interkommunalen Vergleich 2009
47.051
45.000
Buchungsposten
40.000
35.000
30.000
25.909
25.000
20.716
20.000
15.000
10.000
5.621
5.000
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Der Leistungskennzahl liegen nach unserer Aufgabendefinition 2,20 Stellenanteile und 57.000 Einzel-Ergebnisbuchungsposten zu Grunde.
Der
Kreis
Euskirchen
erreicht
hier
25.909
Einzel-ErgebnisBuchungsposten je Vollzeit-Stelle Geschäftsbuchführung und hebt sich
mit dieser Leistungsmenge je Stelle deutlich vom Mittelwert ab. Dem
Kreis Euskirchen ist es gelungen, durch die teilzentrale Geschäftsbuchführung das zentrale Stellenvolumen in der Geschäftsbuchführung gering zu halten. Dadurch ergibt sich der gute Leistungswert. Beziehen wir
in unsere Betrachtung die Vorverfahrensbuchungsposten und Anlagenbuchungsposten mit ein, so erzielt der Kreis Euskirchen ebenfalls hohe
Leistungswerte. Der nachfolgenden Leistungskennzahl liegen nach unserer Aufgabendefinition 2,20 Stellenanteile und 199.538 Buchungsposten
zu Grunde.
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Innere Verwaltung
Zahl der Buchungsposten (Ergebnisbuchungsposten und Anlagen-Buchungsposten) je Vollzeitstelle Geschäftsbuchführung im
interkommunalen Vergleich 2009
138.000
140.000
138.000
Buchungsposten
120.000
90.699
100.000
73.543
80.000
60.000
40.000
20.000
12.283
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Kreis
Euskirchen Euskirchen
alter Wert neuer Wert
Anteil der Vorverfahren - Verhältnis EinzelErgebnisbuchungsposten an den Ergebnis-Buchungsposten gesamt im interkommunalen Vergleich 2009
100
89
90
80
70
Prozent
70
63
60
50
40
30
23
20
10
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen hat einen Anteil der Vorverfahren an den Ergebnisbuchungsposten gesamt (ohne Anlagenbuchungsposten) von 70 Prozent. Die Buchungen aus den Vorverfahren werden zudem über eine
programmierte Schnittstelle in die Finanzsoftware transportiert, so dass
kein zusätzlicher Buchungsaufwand entsteht. Auch durch diese Maß-
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nahme kann der Kreis mit wenigen Stellenanteilen eine ordnungsgemäße Buchführung sicherstellen.
Feststellung
Der Kreis Euskirchen hat viele Maßnahmen ergriffen, um die Prozesse in der Geschäftsbuchführung optimal zu gestalten.
Zahlungsabwicklung
Im Gegensatz zur Buchführung, die in Anlehnung an das Handelsrecht
im Zuge der NKF-Einführung weitgehend neu geregelt wurde, folgen die
Bestimmungen zur Zahlungsabwicklung im Wesentlichen den bisherigen
Regelungen der Gemeindekassenverordnung. Im NKF wird allerdings auf
eine eigenständige Gemeindekassenverordnung verzichtet. Aufgrund der
engen Verknüpfung von Finanzbuchhaltung und übriger Haushaltswirtschaft sind sie in der GemHVO geregelt.
Die Aufgaben der Zahlungsabwicklung sind in § 30 Abs. 1 GemHVO aufgezählt. Hierbei handelt es sich um
die Annahme von Einzahlungen,
die Leistung von Auszahlungen,
die Verwaltung der Finanzmittel und
das Mahnwesen.
Die in der GemHVO ebenfalls noch zu den Aufgaben der Zahlungsabwicklung zählende Zwangsvollstreckung untersuchen wir an späterer
Stelle in einem gesonderten Teilprodukt.
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Innere Verwaltung
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Zahlungsabw icklung in Prozent
75
80
85
90
95
100
Fehlbetrag Zahlungsabwicklung je angenommener Einzahlung
Kernverwaltung in Euro
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
Im Kreis Euskirchen beträgt der Fehlbetrag Zahlungsabwicklung je angenommener Einzahlung 1,69 Euro, der Erfüllungsgrad liegt bei 100
Prozent.
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Innere Verwaltung
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
Rechtmäßigkeit/Organisation
21
21
Zahlungseingangsprozess
20
20
9
9
Teilerfüllungsgrade
Auszahlungsprozess
Verwahrung von Wertgegenständen
4
4
Mahnverfahren
9
9
Qualitäts- und Leistungssicherung Zahlungsabwicklung
6
6
69
69
insgesamt
in Prozent
100
Fehlbetrag Zahlungsabwicklung je abgewickelter Einzahlung
Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
4,00
3,40
3,50
3,00
Euro
2,50
1,87
2,00
1,69
1,50
1,00
0,71
0,50
0,00
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Der Fehlbetrag setzt sich zusammen aus 238.674 Euro Personalaufwand, 24.732 Euro Sachaufwand4, 17.862 Euro IT-Sachaufwand5 und
166135 angenommenen bzw. abgewickelten Einzahlungen.
Den Fehlbetrag analysieren wir über die nachfolgende Leistungskennzahl.
4
5
18
stellenanteilige KGSt-Kosten-Pauschale
stellenanteilige KGSt-Kosten-Pauschale
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Innere Verwaltung
Zahl der angenommenen Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung im interkommunalen Vergleich 2009
84.097
80.000
Einzahlungen
70.000
60.000
50.000
39.077
40.719
41.000
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Benchmark
40.000
30.000
18.791
20.000
10.000
0
Minimum
Maximum
Der Leistungskennzahl liegen nach unserer Aufgabendefinition 4,08 Stellenanteile und 166.135 Einzahlungen zu Grunde. Der Kreis Euskirchen
erreicht mit 40.719 Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung
nahezu den Benchmark, so dass sich keine weiteren Optimierungsansätze ergeben.
Feststellung
Der Kreis Euskirchen ist in der Zahlungsabwicklung gut aufgestellt. Ansätze zur weiteren Optimierung dieses Bereiches sind
nicht erkennbar.
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Innere Verwaltung
Vollstreckung
Die Zahlungsabwicklung ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die ausstehenden Forderungen rechtzeitig und vollständig beglichen werden.
Auch in diesem Teilprodukt gilt es, eine effektive und effiziente Erfüllung
der Aufgaben zu erreichen.
Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen orientiert sich an den
Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VwVG
NRW). Zivilrechtliche Forderungen werden nach der Zivilprozessordnung
vollstreckt. Die Verwaltung kann aber auf Grundlage der Verordnung zur
Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VO VwVG NRW)
eine Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen auch ohne Erwirkung
eines Vollstreckungstitels durchführen.
Zum Aufgabenfeld "Vollstreckung" zählen wir folgende Aufgaben:
Vollstreckung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen Innendienst
Vollstreckung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen Außendienst
Bearbeitung von Insolvenzen, Versteigerungen usw.
Bearbeitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse
Forderungsbewertung und Abschreibung von Forderungen
Ziel der überörtlichen Prüfung ist es, den Personaleinsatz, die verfolgten
Ansätze und Strategien sowie die Organisation der Vollstreckung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Vollstreckung in Prozent
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
5,00
Fehlbetrag Vollstreckung je abgewickelte Forderung
Kernverwaltung in Euro
10,00
15,00
20,00
25,00
30,00
35,00
40,00
45,00
50,00
Im Kreis Euskirchen beträgt der Fehlbetrag je abgewickelter Forderung
27,70 Euro, der Erfüllungsgrad liegt bei 82 Prozent.
Erfüllungsgrad Vollstreckung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
Rechtmäßigkeit/Organisation
7
9
EDV
4
5
Informationsbeschaffung und Informationsweitergabe
6
6
14,5
16
3,5
8
6
6
41
50
Teilerfüllungsgrade
Qualitätssicherung Workflow
Forderungsmanagement, Berichtswesen
Qualitäts- und Leistungssicherung Vollstreckung
insgesamt
in Prozent
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
82
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Innere Verwaltung
Optimierungsmöglichkeiten der Aufgabenerfüllung werden weiter unten
im Rahmen der Analyse der Leistungskennzahl aufgezeigt.
Fehlbetrag Vollstreckung je abgewickelter Forderung Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
38,29
40
35
27,83
30
27,70
Euro
25
20
15
13,27
10
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Der Fehlbetrag von 27,70 Euro setzt sich zusammen aus 290.196 Euro
Personalaufwand, 31.860 Euro Sachaufwand6, 23.010 Euro ITSachaufwand7, 91.526 Euro Erträgen aus Nebenforderungen und 9.154
abgewickelten Forderungen.
Zur Analyse dieses Fehlbetrages ziehen wir die nachfolgende Leistungskennzahl heran:
6
7
22
stellenanteilige KGSt-Kosten-Pauschale
stellenanteilige KGSt-Kosten-Pauschale
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Abgewickelte Forderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung Innendienst im interkommunalen Vergleich 2009
3.037
3.100
2.400
Forderungen
2.600
1.919
2.100
1.750
1.600
1.100
998
600
100
-400
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Benchmark
Der Leistungskennzahl liegen 5,23 Stellen gemäß unserer Aufgabendefinition und 9.154 abgewickelte Forderungen zu Grunde. Der Kreis Euskirchen erreicht eine Leistungskennzahl von 1.750 abgewickelten Forderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung Innendienst.
Die Aufgabenerfüllung im Kreis Euskirchen ist vor allem dadurch geprägt, dass zunächst alle Forderungen vom Innendienst bearbeitet und
erst nach Ausschöpfung aller Handlungsmöglichkeiten an den Außendienst der kreisangehörigen Kommunen abgegeben werden. Der Innendienst übernimmt in diesem Fall zumindest teilweise Aufgaben, die ansonsten ein (eigener oder fremder) Außendienst erledigen würde. Da der
Kreis Forderungspfändungen vorrangig vor Vollstreckungsaufträgen einsetzt und hierfür die notwendigen Recherchen selbst durchführt, entsteht im Innendienst zunächst mehr Aufwand. Insofern ist es nachvollziehbar, dass der Kreis Euskirchen einen höheren Personaleinsatz stellen
muss und ein Erreichen des Benchmarks fraglich ist.
Bei einer Abkehr von dem im Kreis Euskirchen praktizierten Vollstreckungskonzept würde der Erfüllungsgrad abnehmen. Entscheidend ist
aber, ob durch die bestehende Organisation die Forderungen des Kreises
Euskirchen bestmöglich abgewickelt werden können, um die Liquidität
zu sichern. Aus diesem Grund kann die Aufgabenerfüllung in nachfolgenden Punkten optimiert werden:
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
23
Innere Verwaltung
Berichtswesen im Forderungsmanagement mit Kennzahlen zu bestehenden, erledigten und nicht realisierbaren Forderungen einrichten (Frage 22)
durchschnittliche Dauer des Vollstreckungsvorgangs (von Übergabe zur Vollstreckung bis zur Beendigung durch Zahlung, Niederschlagung usw.) erheben (Frage 29)
Es besteht eine Dienstanweisung über Zuständigkeitsregelungen in Vollstreckungsangelegenheiten sowie ein Ablaufplan über die Verfahrensschritte in der Vollstreckung, soweit sich die Vollstreckung auf Maßnahmen aus dem Vollstreckungsprogramm Avviso bezieht. Der Kreis Euskirchen ist damit hinsichtlich der organisatorischen und rechtlichen Anforderungen sehr gut aufgestellt, aber auch der workflow ist gut organisiert.
Des Weiteren können folgende, zum Teil nicht beeinflussbare Faktoren
für die Abwicklung von Forderungen eine Rolle spielen:
Schuldnerstruktur, Anteil von Mehrfachschuldnern
Anteil von Forderungen, bei denen die Schuldner nicht zahlungsfähig sind; Forderungsstruktur
Hiervon abhängig auch die Dauer des Vollstreckungsvorgangs
Organisation von Stundung, Niederschlagung und Erlass (zentral,
teilzentral, dezentral) und Umgang mit diesen Maßnahmen
Auffallend ist im Kreis Euskirchen, dass der überwiegende Teil der Stellen in der Vollstreckung mit der Entgeltgruppe EG 6 bewertet sind, während im interkommunalen Vergleich der Hauptanteil der Stellenbewertung bei EG 8 liegt.
KIWI-Bewertung Finanzbuchhaltung
Ist-Situation
24
Kennzahlen im intrakommunalen Verlauf konnten nicht dargestellt werden, da der Kreis erst 2009 auf NKF umgestellt hat.
Im interkommunalen Vergleich 2009 erreicht der Kreis Euskirchen bei der Geschäftsbuchführung ein überdurchschnittlich gu-
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
tes Ergebnis, bei der Zahlungsabwicklung liegt er am Benchmark.
Die beschriebene gute Organisationsstruktur in der Vollstreckung
und der hohe Grad der Aufgabenerfüllung können für die leicht
unterdurchschnittliche Positionierung bei der Leistungskennzahl
eine Rolle spielen.
Es besteht in allen Teilbereichen eine gute Datentransparenz, die
lediglich im Bereich der Vollstreckung durch ein Berichtswesen
optimiert werden könnte.
Die Generierung effektiver Prozesse setzt voraus, dass die Geschäftsabläufe zwischen den betroffenen Organisationseinheiten
klar beschrieben sind und dass Zuständigkeiten sowie Befugnisse
eindeutig geregelt sind. Beim Kreis Euskirchen ist dies der Fall,
sodass die Organisation der Finanzbuchhaltung als gut bezeichnet
werden kann.
Handlungsempfehlungen
Elektronischen workflow mit der Einführung der neuen Finanzsoftware Infoma prüfen
Forderungsmanagement und Berichtswesen in der Vollstreckung
aufbauen; die neue Software sollte diesen Anforderungen Rechnung tragen
KIWI Bewertung
Angesichts der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir den Aufgabenbereich „Finanzbuchhaltung“ mit dem Index 4.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
25
Innere Verwaltung
Personalmanagement
Darstellung des Gesamtergebnisses
Auch das Gesamtergebnis Personalmanagement bilden wir in einer Matrix ab. Ziel dieser Matrix ist die Darstellung des Verhältnisses zwischen
eingesetzten Ressourcen und dem Grad der Aufgabenerfüllung. In der
Matrixdarstellung wird auf der X-Achse der erreichte Grad der Aufgabenerfüllung abgebildet. Dieser ergibt sich aus den während der Prüfung
geführten standardisierten Interviews in den jeweiligen Aufgabenbereichen, die der Abteilung während der Prüfung überlassen wurden.
Auf der y-Achse wird die Rangfolge der Kreise bei der Kennzahl „Fehlbetrag Personalmanagement je betreutem Beschäftigten Kernverwaltung“
abgebildet.
Der Fehlbetrag setzt sich aus den einzelnen Ergebnissen der Teilprodukte zusammen:
Fehlbetrag Personalmanagement je betreutem Beschäftigten
Kernverwaltung 2009
Handlungsfelder
in Euro
Bezüge- und Entgeltabrechnung
125.980
Kindergeldsachbearbeitung
Personalbetreuung
26
23.055
121.161
Personalentwicklung
141.213
Fehlbetrag Personal Gesamt
411.410
Gesamtzahl der betreuten Beschäftigten
Kernverwaltung
790 Beschäftigte
Fehlbetrag Personalmanagement je
betreutem Beschäftigen Kernverwaltung
521
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Matrixdarstellung des Verhältnisses von Gesamtergebnis und
Gesamt-Erfüllungsgrad im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Personalm anagem ent in Prozent
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
Fehlbetrag Personalmanagement je betreutem Beschäftigten
Kernverwaltung in Euro
300
450
600
750
900
1.050
Der Fehlbetrag Personalmanagement je betreuten Beschäftigten beträgt
521 Euro, der Erfüllungsgrad liegt bei 89,6 Prozent. Mit dem Kennzahlenergebnis positioniert sich der Kreis Euskirchen im interkommunalen
Vergleich wie folgt:
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
27
Innere Verwaltung
Fehlbetrag Personalmanagement je betreuten Beschäftigten
Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
1.079
1.000
800
Euro
632
600
400
521
371
200
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Dieses Gesamtergebnis wird im Folgenden auf der Ebene der einzelnen
Aufgabenfelder analysiert.
Bezüge- und Entgeltabrechnung
Unter der Bezüge- und Entgeltabrechnung verstehen wir die Berechnung, Zahlbarmachung und Prüfung von Bezügen und Entgelten einschließlich Steuer- bzw. Sozialversicherungsangelegenheiten sowie aller
Zusammenhangstätigkeiten. Neben der originären Bezüge- und Entgeltabrechnung zählen wir folgende weitere Aufgaben dazu:
28
Durchführung der monatlichen Gesamtabrechnung,
Ermittlung von Rückstellungen (Pensions-,
laubs- und Überstundenrückstellungen),
Durchführung von Prüfroutinen (Vier-Augen-Prinzip),
Ermittlung von Zulagen auf Grundlage der leistungsorientierten
Bezahlung und
Prüfung der Entgeltfortzahlungspflicht.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Altersteilzeit, Ur-
Innere Verwaltung
Der Kreis Euskirchen hat die Bezüge- und Entgeltabrechnung teilweise
auf Spezialarbeitsplätzen und teilweise auf Mischarbeitsplätzen zentral
innerhalb des Geschäftsbereiches I organisiert. Die Stelleninhaber/innen
der Mischarbeitsplätze sind neben der Personalabrechnung noch für das
Immobilienmanagement, Rentenanträge, die Kindergeldbearbeitung und
die Ausbildungsbetreuung zuständig. Die Aufgabe wird ausschließlich mit
eigenem Personal erledigt; in geringem Umfang werden Abrechnungsfälle für Dritte wahrgenommen, für die der Kreis Euskirchen einen angemessenen Ertrag erhält.
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Bezüge- u. Entgeltabrechnung in Prozent
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
Fehlbetrag Bezüge- u. Entgeltabrechnung je Abrechnungsfall
Kernverwaltung in Euro
3
5
8
10
13
15
18
20
Dem Erfüllungsgrad von rund 91 Prozent steht ein Fehlbetrag von 13,29
Euro je Abrechnungsfall gegenüber.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
29
Innere Verwaltung
Erfüllungsgrad Bezüge- und Entgeltabrechnung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
Qualitätssicherung
8
10
EDV-Benutzerprofile
9
9
Teilerfüllungsgrade
Systemimmanente Kontrollen
14
14
Dokumentation
6
6
Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung familienbezogener
Bezügebestandteile
2
4
Interne Revision
2
2
insgesamt
41
in Prozent
45
91,1
Der Erfüllungsgrad kann durch folgende Maßnahmen optimiert werden:
Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung
familienbezogener Bezügebestandteile (Frage 20)
Der Fehlbetrag von 13,29 Euro setzt sich zusammen aus 107.104 Euro
Personalaufwand, 11.448 Euro Sachaufwand8, 8.268 Euro ITSachaufwand9, 840 Euro Erträge10 und 9.480 Abrechnungsfällen.
Die Fehlbetrag Bezüge- und Entgeltabrechnung je Abrechnungsfall stellt
sich im interkommunalen Vergleich wie folgt dar:
8
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
10
Ertrag für die Aufgabenwahrnehmung für Dritte
9
30
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Fehlbetrag Bezüge- und Entgeltabrechnung je Abrechnungsfall
Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
15,72
15
13,29
10,34
Euro
10
4,93
5
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Zur Analyse dieses Fehlbetrags untersuchen wir das quantitative Stellenvolumen anhand der Leistungskennzahl „Zahl der Abrechnungsfälle je
Vollzeit-Stelle Bezüge- und Entgeltabrechnung“. Der Kennzahl liegen
1,92 Stellen und 9.552 Abrechnungsfälle zu Grunde. Im interkommunalen Vergleich werden folgende Leistungsmengen festgestellt:
Zahl der Abrechnungsfälle je Vollzeit-Stelle Bezüge- und Entgeltabrechnung (quantitatives Stellenniveau) im interkommunalen
Vergleich 2009
13.920
Abrechnungsfälle
12.500
9.000
10.000
7.055
7.500
5.000
4.975
3.943
2.500
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Benchmark
31
Innere Verwaltung
Der Kreis Euskirchen erreicht mit 4.975 Abrechnungsfällen je Stelle weder den Mittelwert von 7.055 noch den Benchmark von 9.000.
Wir haben in den Vergleichskreisen analysiert, ob sich mit steigenden
absoluten Fallzahlen die Leistungskennzahlen verbessern, um hieraus
Schlüsse auf das Ergebnis des Kreises Euskirchen ziehen zu können. Der
Kreis Euskirchen als vergleichsweise kleiner Kreis gehört mit 9.552 Abrechnungsfällen (im Jahr 2009) eher zu den Kreisen mit niedrigen absoluten Leistungsmengen. Die Analyse der Leistungskennzahl „Abrechnungsfälle je Stelle“ in allen Vergleichskreisen zeigt aber keinen erkennbaren Zusammenhang (auch kleine Kreise mit niedrigen Fallzahlen erreichen gute Kennzahlenwerte und umgekehrt können Kreise mit hohen
Fallzahlen niedrige Leistungsmengen je Stelle erreichen).
Aus der nachfolgenden Klassierung ist erkennbar, wie sich die Kennzahlenergebnisse der Vergleichskreise verteilen:
Zahl der Abrechnungsfälle je Vollzeit-Stelle Bezüge- und Entgeltabrechnung in
Klassen
unter 5.500
5.500 bis
unter 7.000
7.000 bis
unter 8.500
8.500 bis
unter 10.000
ab 10.000
7
6
7
3
3
Im Kreis Euskirchen sind für Einrichtungen wie der Rettungsdienst, Bauhof und das Abfallwirtschaftszentrum Personalabrechnungen durchzuführen. In solchen Einrichtungen fallen häufig Wechselschichten und
Überstunden an. Diese unständigen Abrechnungsbestandteile müssen
monatlich berücksichtigt und angepasst werden. Hierbei werden in der
Regel Zeitzuschläge anhand der abgegebenen Erfassungsbögen überprüft, berechnet und eingegeben. Dies ist mit höheren Zeitressourcen
verbunden, als z.B. die Abrechnung der Beamten. Insofern muss der
Kreis Euskirchen für die Abrechnung des Personals der o. g. Einrichtungen mehr Ressourcen aufwenden.
Der Einfluss und der Mehraufwand für die Personalabrechnung, der
durch Einrichtungen wie Rettungsdienst, Bauhof etc. verursacht wird,
waren allgemein nicht messbar und führten somit in der Analyse nicht
weiter. Der Umfang und die Menge derartiger Einrichtungen sowie der
workflow bei der Personalabrechnung, vor allem aber die Vorbereitung
der Daten für die zentrale Personalbrechnungsstelle können in den
Kreisverwaltungen variieren. Ein Indiz für die niedrige Leistungskennzahl
beim Kreis Euskirchen könnte die qualitative Vorbereitung der für die
Personalabrechnung erforderlichen Daten dieser speziellen Organisati-
32
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
onseinheiten sein und der daraus resultierende Mehraufwand für die
Personalabrechnung.
Die Personalabrechnung kann durch den Einsatz spezieller FachSoftware unterstützt werden, die in den dezentralen Einrichtungen genutzt wird. Die hieraus gewonnen Informationen werden über Schnittstellen in das Personalabrechnungsprogramm transferiert. Ein Kreis
nutzt die v. g. Softwarelösungen und gehört zu den Benchmarkkreisen.
Andere Kreise bereiten die Daten wie beschrieben über ausgefüllte Excel-Tabellen auf und können dennoch den Benchmark erreichen.
Empfehlung
Der Kreis Euskirchen sollte den Einsatz spezieller Software zur
Unterstützung des workflows prüfen (Daten- und Informationsübermittlung an die Personalabrechnung von dezentralen Organisationseinheiten, in denen Wechselschichten anfallen und Zeitzuschläge sowie Überstunden zu berechnen sind). Alternativ sollte
der Kreis diesen Workflow über allgemeine Software (z. B. excel,
access) optimieren und die zuliefernden Organisationseinheiten
sensibilisieren. Hierfür bieten sich auch entsprechende Schulungen in den dezentralen Organisationseinheiten an.
Ein weiteres Indiz für die geringe Leistungsmenge im Kreis Euskirchen
könnte eine unterschiedlich hohe Auslastung der Mitarbeiter/-innen der
Personalabrechnung sein.
Empfehlung
Wir empfehlen, die Fallzahlen und die Auslastung je Mitarbeiter/in der Personalabrechnung zu prüfen.
Wir gehen davon aus, dass der Kreis Euskirchen bei Umsetzung der beiden Empfehlungen höhere Leistungsmengen je Stelle und damit den
Benchmark erreichen kann. In diesem Fall kann der Kreis Euskirchen
folgendes Stellenpotenzial generieren:
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
33
Innere Verwaltung
Quantifizierung des Potenzials Bezüge- und Entgeltabrechnung
im IKO-Vergleichsjahr 2009
Bezeichnung
Zahl der Abrechnungsfälle je
Vollzeitstelle Bezüge- und
Entgeltabrechnung Kreis
Euskirchen
Benchmark
Anzahl der Abrechnungsfälle
insgesamt im Kreis Euskirchen
benötigte vz-Stellen für Bezüge- und Entgeltabrechnung
bei Zugrundelegung des
Benchmarks
Anzahl der vz-Stellen für
Bezüge- und Entgeltabrechnung im Kreis Euskirchen
Differenz zwischen tatsächlicher Anzahl vz-Stellen und
vz-Stellen bei Zugrundelegung des Benchmarks
Wert
4.975
A1
9.000
A2
9.480
A3
1,05
St1;
Formel:
A3 : A2
1,92
St2
0,87
St3;
Formel:
St2 – St1
Stellenpotenzial absolut
0,87
Auf der Basis der Beschäftigtenzahlen des Jahres 2009 werden durch die
Gründung des jobcenters die Abrechnungsfälle für das Jahr 2011 um
hochgerechnet 768 auf 10.248 ansteigen. Dies ist bei der Potenzialberechnung wie folgt zu berücksichtigen:
Quantifizierung des Potenzials Bezüge- und Entgeltabrechnung
Entwicklung 2011
Bezeichnung
Zahl der Abrechnungsfälle je
Vollzeitstelle Bezüge- und
Entgeltabrechnung Kreis
Euskirchen
Benchmark
Anzahl der Abrechnungsfälle
insgesamt im Kreis Euskirchen
benötigte vz-Stellen für Bezüge- und Entgeltabrechnung
bei Zugrundelegung des
Benchmarks
Anzahl der vz-Stellen für
Bezüge- und Entgeltabrechnung im Kreis Euskirchen
Differenz zwischen tatsächlicher Anzahl vz-Stellen und
vz-Stellen bei Zugrundelegung des Benchmarks
Wert
5.338
A1
9.000
A2
10.248
A3
1,14
St1;
Formel:
A3 : A2
1,92
St2
0,78
St3;
Formel:
St2 – St1
Stellenpotenzial absolut
34
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
0,78
Innere Verwaltung
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Beschäftigtenzahlen haben wir ein Stellenpotenzial von 0,78 Stellen ermittelt.
Empfehlung
Der Kreis Euskirchen sollte prüfen, ob dieses Potenzial ganz oder
teilweise zur Verstärkung bei der Personalbetreuung eingesetzt
werden kann (siehe Ausführungen zum Thema Personalbetreuung). In diesem Zusammenhang empfehlen wir dem Kreis, beide
Bereiche, also sowohl die Personalabrechnung als auch die Personalbetreuung organisatorisch hinsichtlich der Aufgabenverteilung
und des workflows zu untersuchen. Hierbei sollte der Kreis auch
die Kindergeldbearbeitung mit in die Untersuchung einbeziehen,
da es sich hier um einen Mischarbeitsplatz handelt, der u. a. für
die Personalabrechnung mit zuständig ist (siehe Ausführungen
zum Thema Kindergeldbearbeitung).
Kindergeldbearbeitung
Wir verstehen unter Kindergeld-Bearbeitung alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Prüfung, Berechnung und Zahlbarmachung von Kindergeldansprüchen einschließlich aller Zusammenhangstätigkeiten.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
35
Innere Verwaltung
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Kindergeld-Bearbeitung in Prozent
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
Fehlbetrag Kindergeld-Bearbeitung je Kindergeld-Zahlfall
Kernverwaltung in Euro
20
30
40
50
60
70
80
90
Der Kreis Euskirchen erreicht einen Fehlbetrag je Kindergeld-Zahlfall von
54,63 Euro und einen Erfüllungsgrad von 97,4 Prozent. Hinsichtlich des
Erfüllungsgrades ergeben sich keine Optimierungsnotwendigkeiten.
Erfüllungsgrad Kindergeldbearbeitung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
Organisatorische Anforderungen
12
12
Materiell-verfahrensrechtliche Anforderungen
51
51
Qualitäts- und Leistungssicherung
12
14
insgesamt
75
Teilerfüllungsgrade
in Prozent
36
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
77
97,4
Innere Verwaltung
Der Fehlbetrag von 54,63 Euro setzt sich zusammen aus 19.335 Euro
Personalaufwand, 2.160 Euro Sachaufwand11, 1.560 Euro ITSachaufwand12 und 422 Kindergeld-Zahlfällen.
Fehlbetrag Kindergeld-Bearbeitung je Kindergeld-Zahlfall Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
81,31
80
70
60
54,63
44,99
Euro
50
40
30
25,14
20
10
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Zur Analyse dieses Fehlbetrags untersuchen wir das quantitative Stellenvolumen anhand der Leistungskennzahl „Zahl der KindergeldZahlfälle je Vollzeit-Stelle Kindergeldbearbeitung“. Der Kennzahl liegen
0,35 Stellen und 422 Kindergeld-Zahlfälle zu Grunde. Im interkommunalen Vergleich werden folgende Leistungsmengen festgestellt:
11
12
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
37
Innere Verwaltung
Kindergeld-Zahlfälle je Vollzeit-Stelle Kindergeld-Bearbeitung
(quantitatives Stellenniveau) im interkommunalen Vergleich
2009
3.200
3.000
Zahlfälle
2.500
1.900
2.000
1.619
1.500
1.000
1.206
739
500
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Benchmark
Der Kreis Euskirchen erreicht 1.206 Zahlfälle je Stelle. Die Kennzahlenergebnisse der Vergleichskreise verteilen sich wie folgt:
Kindergeld-Zahlfälle je Vollzeit-Stelle Kindergeld in Klassen
unter 750
750 bis unter
1.250
1.250 bis
unter 1.750
1.750 bis
unter 2.250
ab 2.250
1
8
4
10
2
Die Aufgabe der Kindergeldsachbearbeitung ist im Kreis Euskirchen auf
Mischarbeitsplätzen organisiert (siehe Ausführungen zum Thema Personalabrechnung). Bei der Bearbeitung der Kindergeld-Zahlfälle und den
Leistungsmengen können die folgenden Faktoren eine Rolle spielen:
Anteil der über 18-jährigen Kinder an den Fallzahlen (aufwendige
Fälle)
Langjährige Berufserfahrung der zuständigen Mitarbeiter/-innen
Gemessen am Benchmark errechnet sich für den Kreis Euskirchen das
nachfolgende Stellenpotenzial:
38
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Quantifizierung des Stellenpotenzials Kindergeldbearbeitung
im IKO-Vergleichsjahr 2009
Bezeichnung
Wert
Zahl der KindergeldZahlfälle je Vollzeit-Stelle
Kindergeldbearbeitung Kreis
Euskirchen
1.206
A1
Benchmark
1.900
A2
Anzahl der KindergeldZahlfälle insgesamt im Kreis
Euskirchen
422
A3
benötigte Vollzeit-Stellen
für die Kindergeldbearbeitung bei Zugrundelegung
des Benchmarks
0,22
St1;
Formel:
A3 : A2
Anzahl der Vollzeit-Stellen
für die Kindergeldbearbeitung im Kreis Euskirchen
0,35
St2
Differenz zwischen tatsächlicher Anzahl Vollzeit-Stellen
und Vollzeit-Stellen bei
Zugrundelegung des
Benchmarks
0,13
St3;
Formel:
St2 – St1
Stellenpotenzial absolut
0,13
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Beschäftigtenzahlen kann mit
einem Anstieg der Kindergeldzahlfälle gerechnet werden. Hierdurch verringert sich das ermittelte Stellenpotenzial entsprechend.
Empfehlung
Wie bereits beim Thema Personalabrechnung beschrieben sollte
der Kreis Euskirchen die Stellen der Personalabrechnung, der Kindergeldbearbeitung und der Personalbetreuung hinsichtlich der
Auslastung und des workflows organisatorisch überprüfen, um
den Benchmark erreichen zu können.
Der Kreis Euskirchen sollte zudem prüfen, ob die o. g. Faktoren
eine Rolle spielen. Die vorgesehenen Vereinfachungen laut Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes haben zudem Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung und sollten bei der Organisation
und dem Personalbedarf für diese Aufgabe mit berücksichtigt werden.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
39
Innere Verwaltung
Personalbetreuung
Unter Personalbetreuung verstehen wir die zentrale bzw. dezentrale
Durchführung aller personenbezogenen administrativen Erfordernisse im
Zusammenhang mit folgenden Ereignissen:
Einstellung einschließlich Auswahlverfahren,
Arbeitsplatzwechsel einschließlich evtl. Auswahlverfahren,
Versetzung/Umsetzung einschließlich evtl. Auswahlverfahren,
Beförderung, Kündigung und sonstige Austritte,
Disziplinarverfahren, Führen der Personalakte,
Nachversicherung von ausgeschiedenen Beamten,
Vorbereitung von Ausschussvorlagen,
Bearbeitung von Altersteilzeit-Angelegenheiten,
Bearbeitung von Nebentätigkeits-Angelegenheiten,
Durchführung statistischer Auswertungen,
Schwerbehindertenangelegenheiten (Arbeitgeber) und Personalratsangelegenheiten (Arbeitgeber).
Dazu gehören auch die Beratung und Information der Mitarbeiter und
Führungskräfte zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit den
jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen.
40
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Personalbetreuung in Prozent
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
50
Fehlbetrag Personalbetreuung je betreutem Beschäftigten
Kernverwaltungin Euro
100
150
200
250
300
350
400
450
Der Kreis Euskirchen erreicht einen Fehlbetrag je betreuten Beschäftigten von 159 Euro und einen Erfüllungsgrad von 89,1 Prozent.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
41
Innere Verwaltung
Erfüllungsgrad Personalbetreuung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
Führen von Personalakten
13
16
Nebentätigkeitsrecht
8
8
12
12
4
4
Teilerfüllungsgrade
Zusammenarbeit mit Personalrat und
Schwerbehindertenvertretung
Gesamtsteuerung
Prozessorganisation
9
9
EDV-Benutzerprofile
12
12
Systemanforderungen
18
21
Qualitäts- und Leistungssicherung
insgesamt
6
10
82
92
in Prozent
89,1
Der Erfüllungsgrad des Kreises Euskirchen kann durch folgende Maßnahmen optimiert werden:
Vollständiges Verzeichnis aller Teil- und Nebenakten anlegen (§
84 Abs. 1 LBG) (Frage 5)
sicherstellen, dass sich in den Personalakten keine Daten anderer
Mitarbeiter befinden (Frage 8)
in das Personalbetreuungssystem auch Elemente der Personalentwicklung einbauen (Datum Mitarbeitergespräche, Fortbildungen, Qualifikationen, Beurteilungen), so dass eine Nutzung als
umfassendes Personalinformationssystem möglich ist (Frage 33)
Hinsichtlich des ermittelten Fehlbetrages liegen folgende interkommunalen Vergleichswerte vor:
42
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Fehlbetrag Personalbetreuung je betreuten Beschäftigten Kernverwaltung
430
400
Euro
300
257
200
100
159
85
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Der Fehlbetrag von 159 Euro setzt sich zusammen aus 103.491 Euro
Personalaufwand, 10.260 Euro Sachaufwand13, 7.410 Euro ITSachaufwand14 und 761 betreuten Beschäftigten.
Der niedrige Fehlbetrag des Kreises Euskirchen wird über die Leistungskennzahl „betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Personalbetreuung“
analysiert. Den 761 betreuten Beschäftigen stehen 1,80 Stellen gegenüber.
13
14
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
43
Innere Verwaltung
Betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Personalbetreuung
(quantitatives Stellenniveau) im interkommunalen Vergleich
2009
999
1.000
Beschäftigte
750
500
423
357
250
375
169
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Benchmark
Die Einzelergebnisse verteilen sich wie folgt:
betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Personalbetreuung in Klassen
unter 200
200 bis unter
300
300 bis unter
400
400 bis unter
500
ab 500
3
9
10
2
3
Das Ergebnis des Kreises Euskirchen von 423 betreuten Beschäftigten je
Stelle liegt über dem Mittelwert und über dem Benchmark, den wir bei
375 angesetzt haben. Gemessen am Benchmark ergibt sich ein negatives Potenzial.
44
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Quantifizierung des Stellenpotenzials Personalbetreuung
im IKO-Vergleichsjahr 2009
Bezeichnung
Wert
Zahl der betreuten Beschäftigten je Vollzeit-Stelle Personalbetreuung Kreis Euskirchen
423
A1
Benchmark
375
A2
Anzahl der betreuten Beschäftigten insgesamt im
Kreis Euskirchen
761
A3
benötigte Vollzeit-Stellen
für die Personalbetreuung
bei Zugrundelegung des
Benchmarks
2,03
St1;
Formel:
A3 : A2
Anzahl der Vollzeit-Stellen
für die Personalbetreuung
im Kreis Euskirchen
1,80
St2
- 0,23
St3;
Formel:
St2 – St1
Differenz zwischen tatsächlicher Anzahl Vollzeit-Stellen
und Vollzeit-Stellen bei
Zugrundelegung des
Benchmarks
Stellenpotenzial absolut
- 0,23
Aufgrund des prognostizierten Anstiegs der Beschäftigtenzahlen für das
Jahr 2011 um ca. 100 wird sich das Potenzial wie folgt verändern:
Quantifizierung des Stellenpotenzials Personalbetreuung
2011
Bezeichnung
Wert
Zahl der betreuten Beschäftigten je Vollzeit-Stelle Personalbetreuung Kreis Euskirchen
478
A1
Benchmark
375
A2
Anzahl der betreuten Beschäftigten insgesamt im
Kreis Euskirchen
861
A3
benötigte Vollzeit-Stellen
für die Personalbetreuung
bei Zugrundelegung des
Benchmarks
2,30
St1;
Formel:
A3 : A2
Anzahl der Vollzeit-Stellen
für die Personalbetreuung
im Kreis Euskirchen
1,80
St2
- 0,50
St3;
Formel:
St2 – St1
Differenz zwischen tatsächlicher Anzahl Vollzeit-Stellen
und Vollzeit-Stellen bei
Zugrundelegung des
Benchmarks
Stellenpotenzial absolut
- 0,50
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
45
Innere Verwaltung
Empfehlung
Sofern der Kreis Euskirchen im Bereich der Personalbetreuung einen zusätzlichen Stellenbedarf sieht, sollte er diesen aus den Bereichen der Personalabrechnung und Kindergeldbearbeitung decken (siehe hierzu Ausführungen zu diesen Themen).
Personalentwicklung
Unter Personalentwicklung verstehen wir die zentrale bzw. dezentrale
Wahrnehmung folgender drei Aufgabenfelder:
Personalentwicklung im engeren Sinne: Planung, Erstellung und
Umsetzung von Personalentwicklungs- bzw. Personalbedarfsplanungskonzepten (ohne Reisekostenabrechnung), Aufstellen allgemeiner Regelungen zum Beurteilungswesen (auch LOB und
andere Leistungszuschläge) sowie Planung, Erstellung und Umsetzung von Fort- bzw. Weiterbildungskonzepten.
Ausbildung: Planung, Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung
eines Ausbildungskonzeptes einschließlich Gewinnung und
Betreuung von Nachwuchskräften, Planung und Koordination der
Ausbildungsabläufe und Ausbildungsinhalte.
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement: Betriebsmedizinischer Dienst, Betriebliches Gesundheitsmanagement (Verhaltensprävention, Verhältnisprävention, betriebliches
Eingliederungsmanagement) einschließlich Verwaltungstätigkeiten.
In der nachfolgenden Matrix sind die Teilergebnisse dieser drei Aufgabenfelder zusammenfassend dargestellt.
46
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GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Grad der Aufgabenerfüllung im interkommunalen Vergleich 2009
Erfüllungsgrad Personalentw icklung in Prozent
45
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
0
Fehlbetrag Personalentwicklung je betreutem Beschäftigten
Kernverwaltung in Euro
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
550
600
Der Kreis Euskirchen erreicht einen Fehlbetrag von 179 Euro je betreuten Beschäftigten und einen Erfüllungsgrad von 81,9 Prozent.
Erfüllungsgrad Personalentwicklung
ermittelter
Punktwert
optimaler
Punktwert
Strategische Personalentwicklung
33
37
Aus- und Weiterbildung
14
20
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
21
26
insgesamt
68
83
Teilerfüllungsgrade
in Prozent
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
81,9
47
Innere Verwaltung
Hinsichtlich der Aufgabenerfüllung ergeben sich folgende Optimierungsmöglichkeiten:
Aus- und Weiterbildung:
Bewerberauswahl nach modernen Verfahren (wie beispielsweise
Assessment-Center) durchführen (Frage 22)
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement:
Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement erstellen (Frage 31)
Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung von Führungskräften zum professionellen Umgang mit häufig oder langzeitkranken
Mitarbeitern statt einführen (Frage 34)
Es liegen die folgenden interkommunalen Vergleichswerte zu der Kennzahl „Fehlbetrag Personalentwicklung je betreutem Beschäftigten“ vor:
Fehlbetrag Personalentwicklung je betreutem Beschäftigten
Kernverwaltung im interkommunalen Vergleich 2009
553
500
Euro
400
300
236
179
200
100
80
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis Euskirchen
Der Fehlbetrag von 179 Euro setzt sich zusammen aus 98.587 Euro Personalaufwand, 14.880 Euro Sachaufwand15 (inkl. IT-Sachaufwand),
27.746 Euro Vergabeaufwand und 790 betreuten Beschäftigten.
15
48
stellenanteilige KGSt-Kosten Pauschale
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
Zur Einschätzung des Fehlbetrages ziehen wir die Leistungskennzahlen
der Aufgabenfelder „Personalentwicklung im engeren Sinne“, „Ausbildung“ und „Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz“, heran:
Betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Personalentwicklung i. e.
S. im interkommunalen Vergleich 2009
8.000
6.963
7.000
Beschäftigte
6.000
5.000
4.000
3.000
1.815
2.000
1.000
2.174
467
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen,
Kreis
betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Personalentwicklung i.e.S. in Klassen
unter 500
500 bis unter
1.000
1.000 bis
unter 1.500
1.500 bis
unter 2.000
ab 2.000
2
9
7
1
7
Mit insgesamt 761 betreuten Beschäftigten (ohne Auszubildende) und
0,35 Stellen erreicht der Kreis Euskirchen einen überdurchschnittlichen
Wert von 2.174 betreuten Beschäftigten je Stelle. Im Bereich der strategischen Personalentwicklung erreicht der Kreis Euskirchen mit 89,9 Prozent bereits einen hohen Teilerfüllungsgrad.
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49
Innere Verwaltung
Auszubildende je Vollzeit-Stelle Ausbildung im interkommunalen
Vergleich 2009
140
120
Beschäftigte
120
100
80
60
40
64
56
23
20
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen,
Kreis
Mit insgesamt 29 betreuten Auszubildenden und 0,45 Stellen erreicht
der Kreis Euskirchen einen überdurchschnittlichen Wert von 64 betreuten Auszubildenden je Stelle.
Auszubildende je Vollzeit-Stelle Ausbildung in Klassen
50
unter 30
30 bis unter
45
45 bis unter
60
60 bis unter
75
ab 75
3
10
5
4
5
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Innere Verwaltung
betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im interkommunalen Vergleich 2009
2.358
Beschäftigte
2.000
1.500
1.138
1.171
1.000
500
239
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
betreute Beschäftigte je Vollzeit-Stelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (eigene Aufgabenwahrnehmung) in Klassen
unter 500
500 bis unter
1.000
1.000 bis
unter 1.500
1.500 bis
unter 2.000
ab 2.000
1
3
2
1
1
Mit insgesamt 761 betreuten Beschäftigten und 0,65 Stellen erreicht der
Kreis Euskirchen einen überdurchschnittlichen Wert von 1.171 betreuten
Beschäftigten je Stelle. Die Stellenausstattung im Bereich der Arbeitssicherheit entspricht nach Auskunft des Kreises Euskirchen den gesetzlichen Anforderungen. Zu berücksichtigen ist, dass der Kreis Euskirchen
Teilaufgaben vergeben hat, für diese Aufgaben also keine Stellenanteile
vorhält. Im Einzelnen sind dies
Erstmalige
ArBSchG)
Erstellung
von
Gefährdungsbeurteilungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Arbeitsmedizinische Beratung/Aufgaben für Bauhof und AWZ.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
(§
5
51
Innere Verwaltung
Das Potenzial im Personalmanagement wird wie folgt zusammengefasst:
Potenzial an Vollzeit-Stellen 2009 Personalmanagement mit Entwicklung im
Jahr 2011
Stellen
Bezüge- und Entgeltabrechnung
Kindergeldbearbeitung
0,78
0,13
Personalbetreuung
- 0,50
Summe Potenzial (gerundet)
0,41
Für die Ermittlung des monetären Potenzials berücksichtigen wir Gesamtstellenpotenziale ab einer Größenordnung von 0,5 Vollzeit-Stellen.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich kein monetäres Potenzial.
KIWI-Bewertung Personalmanagement
In diese Bewertung fließen die Ergebnisse der Aufgabenfelder Bezügeund Entgeltabrechung, Kindergeld-Bearbeitung, Personalbetreuung und
Personalentwicklung ein.
Ist-Situation
Die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich weisen auf Potenziale bei der Personalabrechnung und der Kindergeldbearbeitung
hin. Die Leistungsmengen je Stelle der Personalbetreuung liegen
über dem Benchmark und weisen auf eine hohe Auslastung dieses Bereiches hin. Bei der Personalbetreuung sind deshalb keine
Potenziale erkennbar. In der Personalentwicklung erreicht der
Kreis Euskirchen leicht überdurchschnittliche Ergebnisse.
Im Personalmanagement bestehen teils Misch- und teils Spezialarbeitsplätze. Es liegt keine ganzheitliche Sachbearbeitung (alle
Personalmanagementaufgaben „aus einer Hand“) vor. Hierdurch
bestehen mehr Schnittstellen.
Kennzahlen und/oder Fallzahlen zur Unterstützung der Steuerung
werden noch nicht genutzt.
Handlungsempfehlungen
52
Der Kreis Euskirchen sollte den Einsatz von Software zur Unterstützung des workflows in der Personalabrechnung prüfen (Daten- und Informationsübermittlung an die Personalabrechnung
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
Innere Verwaltung
von dezentralen Organisationseinheiten, in denen Wechselschichten anfallen und Zeitzuschläge sowie Überstunden zu berechnen
sind).
Wir empfehlen, die Fallzahlen und die Auslastung je Mitarbeiter/in sowie den workflow in der Personalabrechnung, Kindergeldbearbeitung und Personalbetreuung zu prüfen.
Stellenüberhänge, die sich aus einer organisatorischen Optimierung der o. g. Bereiche ergeben, können für evtl. Stellenmehrbedarfe bei der Personalbetreuung herangezogen werden.
Darüber hinaus können freie Ressourcen für Kooperationen eingesetzt werden. Wissensintensive Aufgabenbereiche (z. B. Kindergeldsachbearbeitung) bieten sich hierfür genauso an wie das
so genannte „Massengeschäft“ (z. B. Personalabrechnung), aber
auch alle anderen Aufgaben des Personalmanagements sind
grundsätzlich für die interkommunale Zusammenarbeit geeignet.
KIWI Bewertung
Angesichts der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir den Aufgabenbereich „Personalmanagement“ mit dem Index 3.
Überörtliche Prüfung Kreis Euskirchen ■ Innere Verwaltung
GPA NRW ■ Projekt Nr. 6893
53