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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 sowie Empfehlung an den Gemeinderat, diesen zu beschließen )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 sowie Empfehlung an den Gemeinderat, diesen zu beschließen
 
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 125/2006 zur Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 24. November 2009 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 sowie Empfehlung an den Gemeinderat, diesen zu beschließen Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss Leopoldshöher 15.11.2006 Immobilienund Liegenschaftsverwaltung Rat Bemerkungen 14.12.2006 Sachdarstellung: Unter dem TOP 3.1 hat der Wirtschaftsprüfer Herr Hinrichs den Jahresabschluss der LIL für das Wirtschaftsjahr 2005 vorgestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass im vergangenen Jahr ein Bilanzverlust in Höhe von 5.350,78 € zu verzeichnen ist. Dieser Verlust resultiert im Wesentlichen daraus, dass nur wenige Grundstücke verkauft wurden. Bereits im Rahmen der Schlussbesprechung für den Jahresabschluss des Jahres 2004 wurde auf die Erwartung eines wahrscheinlich negativen Ergebnisses hingewiesen. Angesichts des Gewinnvortrages aus 2004 und der laufenden Grundstücksverkäufe im Bereich des Baugebietes „Brunsheide-Süd“ in 2006 hat das Resultat in 2005 keine Bedeutung für die Gesamtentwicklung der LIL. Beschlussvorschlag: a) Dem Gemeinderat wird empfohlen zu beschließen: 1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.1005 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2.) Der Bilanzverlust in Höhe von 5.350,78 € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 346.723,88 € verrechnet. Der verbleibende Gewinn in Höhe von 341.373,10 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Heidemann