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Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 62/2011 26.05.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2011 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen Gemäß § 16 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2009 und 2010 gibt Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen wieder. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)