Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 62/2011
26.05.2011
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.06.2011
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
Gemäß § 16 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2009 und 2010 gibt
Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in
den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen wieder.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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