Daten
Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
15.03.11, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
56/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
hier:
- Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.03.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 56/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider /
Felix Stiepel
04.03.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1,
§ 4 Abs. 1 BauGB (Liste 1 – Auswertung/ Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 24.11.
2010 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ durchzuführen. Der
Beschluss ist am 15.12. 2010 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden.
Wie bereits in der Vorlage Nr. 252/ 2010 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 24.11. 2010 dargelegt, machen die Änderungen der städtebaulichen Planungsziele eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ erforderlich. Der am 19.1. 2011 in Kraft getretene
Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ wird von dem Aufhebungsverfahren nicht berührt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 16.12. 2010 bis einschließlich 21.01. 2011 im Neuen
Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Am 12.1. 2011 hat um 18:00 Uhr eine Bürgerbeteiligung im Neuen
Rathaus stattgefunden, zu der jedoch keine Bürgerinnen und Bürger erschienen sind.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
14.12. 2010 entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB an dem Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Nach Auswertung der Anregungen ist nun ein Planungsstand erreicht, der die Offenlage der Aufhebung des
Bebauungsplanes ermöglicht.
2. Lösung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
eingegangen.
Da zu der Bürgerversammlung am 12.01. 2011, 18 Uhr, keine Bürgerinnen und Bürger erschienen sind,
wurde die Versammlung um 18:05 Uhr beendet.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind
der beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Es liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor.
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Auswertung der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zur Kenntnis nimmt.
Weiterhin wird empfohlen, die vorliegende Entwurfsfassung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8
„Friedhof Berzdorf“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Liste 1: Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangen
Stellungnahmen/ Abwägungsvorschläge
Entwurf Bebauungsplan Nr. 3/ 8 (Verkleinerung)
Entwurf Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 einschließlich Umweltbericht