Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 193/2011
11.07.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.07.2011
Kreistag
20.07.2011
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren
hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Die im Haushalt 2011 unter Produkt 365 01, Zeile 28, eingeplanten
Mittel werden voraussichtlich zur Deckung ausreichen
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land
gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:
- Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
- Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 8.500 € pro Platz
- Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 2.500 € pro Platz.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2012 einzuplanen.
-2-
Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages vom 12.04.2011 (V 166/2011) wurde festgelegt, dass Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 10 % der vom Land
anerkannten und geförderten Ausgaben übernommen werden.
Auf der Basis der durch das Land erlassenen Investitionskostenrichtlinie zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2) werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen
dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen, gefördert.
Gefördert werden im Wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 20.000 € pro Platz
bis zu 8.500 € pro Platz
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der Fördersatz des Landes beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit anerkannten Ausgaben.
Der Trägeranteil von 10 % wird entsprechend der V 166/2011 vom Kreis übernommen.
Mit Bescheid vom 22.06.2011 (s.a. V 192/2011) stellt das Land dem Kreis im Rahmen eines Sonderprogramms für das Jahr 2011/2012 folgende Mittel zur Verfügung:
a) für die Zeit vom 22.06. bis 31.12.2011:
b) für die Zeit vom 31.01. bis 31.12.2012:
1.040.914,00 Euro
624.548,00 Euro.
Im Rahmen dieses Sonderprogramms reduziert das Land die Höchstförderbeträge auf:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 17.000 € pro Platz
bis zu 5.100 € pro Platz
bis zu 1.700 € pro Platz.
Im Gegensatz zur "Investitionsrichtlinie U3" handelt es sich bei diesen Beträgen zu 100 % um
Fördermittel des Landes.
Die Höhe der Fördersätze ergeben sich nach Mitteilung des Landes aus Durchschnittwerten, die auf
Basis der förderfähigen Ausgaben im Rahmen des bisherigen U3-Bundesprogramms bearbeiteten
Anträge errechnet wurden.
Die dem Kreis von den Trägern gemeldeten tatsächlichen Baukosten betrugen dagegen bisher
durchschnittlich:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
31.853 € pro Platz
7.029 € pro Platz
2.894 € pro Platz.
Im Rahmen des Sonderprogramms werden ausschließlich Anträge gemeldet, die bereits im Rahmen
der bisherigen Investitionskostenrichtlinie U3 gemeldet sind (s. Anlage 1).
Wie bereits in der V 166/2011 (Erhöhung des Kreisanteils an den förderfähigen Investitionspauschalen) dargelegt, sind die Träger auf die bisherigen Förderhöchstsätze angewiesen.
-3-
Bezogen auf die im Rahmen des Sonderprogramms des Landes zur Verfügung gestellten Mittel in
Höhe von ca. 1.665.000 € werden Mehrkosten in Höhe von ca. 100.000 € im Investitionshaushalt erwartet. Davon entfallen ca. 72.000 € auf das Jahr 2011.
Kosten:
Im Investitionshaushalt 2011 sind zur Zeit Investitionszuwendungen in Höhe von 3.269.000 €
sowie Übertragungen aus dem Haushalt 2010 in Höhe von 3.593.000 € eingeplant.
Insgesamt also 6.862.000 €.
Bisher erfolgten Bewilligungen des Landes im Rahmen der Investitionsrichtlinie U3 in Höhe von
1.522.000 €. Unter Berücksichtigung des Sonderprogramms in Höhe von 1.041.000 € liegen bisher
für 2011 Zuweisungen in Höhe von 2.563.000 € vor.
Nach ersten Aussagen des Landes stehen neben dem Sonderprogramm insgesamt noch
60 Mio. Euro im Rahmen der Investitionsrichtlinie U3 zur Verfügung. Diese Mittel sollen nach aktuellen Aussagen des Landesjugendamtes nach einem noch zu entwickelndem Verteilungsverfahren
ausgeschüttet werden.
Unter Berücksichtigung der Beteiligung am Sonderprogramm (ca. 1 % von 100 Mio. €) ist bezüglich
der o.g. 60 Mio. Euro nicht mit einer Zuweisung über 700.000 € zu rechnen.
Damit würden bei eingeplanten 6.892.000 € für 2011 nicht mehr als 3.263.000 € zugewiesen.
Mit einer Überschreitung der eingeplanten Mittel ist daher nicht zu rechnen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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