Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 193/2011 11.07.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.07.2011 Kreistag 20.07.2011 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Die im Haushalt 2011 unter Produkt 365 01, Zeile 28, eingeplanten Mittel werden voraussichtlich zur Deckung ausreichen Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 20.000 € pro Platz - Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz - Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 2.500 € pro Platz. b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2012 einzuplanen. -2- Begründung: Mit Beschluss des Kreistages vom 12.04.2011 (V 166/2011) wurde festgelegt, dass Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben übernommen werden. Auf der Basis der durch das Land erlassenen Investitionskostenrichtlinie zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2) werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen, gefördert. Gefördert werden im Wesentlichen: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 20.000 € pro Platz bis zu 8.500 € pro Platz bis zu 3.500 € pro Platz. Der Fördersatz des Landes beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben. Der Trägeranteil von 10 % wird entsprechend der V 166/2011 vom Kreis übernommen. Mit Bescheid vom 22.06.2011 (s.a. V 192/2011) stellt das Land dem Kreis im Rahmen eines Sonderprogramms für das Jahr 2011/2012 folgende Mittel zur Verfügung: a) für die Zeit vom 22.06. bis 31.12.2011: b) für die Zeit vom 31.01. bis 31.12.2012: 1.040.914,00 Euro 624.548,00 Euro. Im Rahmen dieses Sonderprogramms reduziert das Land die Höchstförderbeträge auf: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 17.000 € pro Platz bis zu 5.100 € pro Platz bis zu 1.700 € pro Platz. Im Gegensatz zur "Investitionsrichtlinie U3" handelt es sich bei diesen Beträgen zu 100 % um Fördermittel des Landes. Die Höhe der Fördersätze ergeben sich nach Mitteilung des Landes aus Durchschnittwerten, die auf Basis der förderfähigen Ausgaben im Rahmen des bisherigen U3-Bundesprogramms bearbeiteten Anträge errechnet wurden. Die dem Kreis von den Trägern gemeldeten tatsächlichen Baukosten betrugen dagegen bisher durchschnittlich: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: 31.853 € pro Platz 7.029 € pro Platz 2.894 € pro Platz. Im Rahmen des Sonderprogramms werden ausschließlich Anträge gemeldet, die bereits im Rahmen der bisherigen Investitionskostenrichtlinie U3 gemeldet sind (s. Anlage 1). Wie bereits in der V 166/2011 (Erhöhung des Kreisanteils an den förderfähigen Investitionspauschalen) dargelegt, sind die Träger auf die bisherigen Förderhöchstsätze angewiesen. -3- Bezogen auf die im Rahmen des Sonderprogramms des Landes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von ca. 1.665.000 € werden Mehrkosten in Höhe von ca. 100.000 € im Investitionshaushalt erwartet. Davon entfallen ca. 72.000 € auf das Jahr 2011. Kosten: Im Investitionshaushalt 2011 sind zur Zeit Investitionszuwendungen in Höhe von 3.269.000 € sowie Übertragungen aus dem Haushalt 2010 in Höhe von 3.593.000 € eingeplant. Insgesamt also 6.862.000 €. Bisher erfolgten Bewilligungen des Landes im Rahmen der Investitionsrichtlinie U3 in Höhe von 1.522.000 €. Unter Berücksichtigung des Sonderprogramms in Höhe von 1.041.000 € liegen bisher für 2011 Zuweisungen in Höhe von 2.563.000 € vor. Nach ersten Aussagen des Landes stehen neben dem Sonderprogramm insgesamt noch 60 Mio. Euro im Rahmen der Investitionsrichtlinie U3 zur Verfügung. Diese Mittel sollen nach aktuellen Aussagen des Landesjugendamtes nach einem noch zu entwickelndem Verteilungsverfahren ausgeschüttet werden. Unter Berücksichtigung der Beteiligung am Sonderprogramm (ca. 1 % von 100 Mio. €) ist bezüglich der o.g. 60 Mio. Euro nicht mit einer Zuweisung über 700.000 € zu rechnen. Damit würden bei eingeplanten 6.892.000 € für 2011 nicht mehr als 3.263.000 € zugewiesen. Mit einer Überschreitung der eingeplanten Mittel ist daher nicht zu rechnen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)