Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
4/2006
zur Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" im Bereich Kastanienweg
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
26.01.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Eheleute Holtmann beantragen eine Änderungen des Bebauungsplanes, um eine weitere Zufahrt zum
hinteren Teil ihres Grundstückes realisieren zu können.
Auf dem Flurstück 109 ist eine überbaubare Fläche festgesetzt, die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstückes den Bau eines weiteren Gebäudes zulässt. An der östlichen Grenze sind drei Bäume als erhaltenswert festgesetzt. Aufgrund dieser Bäume muss die Zuwegung somit über die überbaubaren Flächen erfolgen.
Diese Zuwegung ist nach wie vor realisierbar, auch wenn hierfür ein Carports abgerissen werden müsste.
Dem Argument der Antragsteller, nur die „Herausnahme der Privaten Grünfläche (bzw. der drei Bäume)“
ermögliche die Teilung und Hinterbebauung, kann deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Der auf dem Lageplan in den Anlagen dargestellte zweite Carport im hinteren Grundstücksteil ist erst im
Jahr 2005 in der Genehmigungsfreistellung eingereicht worden. Erst dieser zweite Carports blockiert die
Zufahrt zum hinteren Grundstücksteil, worauf der Antragsteller während der Bauberatung hingewiesen wurde. Ende Dezember 2005 war der Bau des Carports noch nicht abgeschlossen.
Durch die Festsetzung der Bäume liegt keine Belastung des Grundstückes vor. Die Bäume auf dem Flurstück 109 waren bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplanes, der überhaupt die Hinterbebauung ermöglicht, auf dem Grundstück vorhanden. Im damaligen Verfahren sind sie durch die Gemeinde als erhaltenswert eingestuft und entsprechend festgesetzt worden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Eheleute Holtmann wird abgelehnt, da er städtebaulich nicht notwendig ist.
In Vertretung
Lange
Anlagen