Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" im Bereich Kastanienweg)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" im Bereich Kastanienweg)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 4/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" im Bereich Kastanienweg Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 26.01.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Eheleute Holtmann beantragen eine Änderungen des Bebauungsplanes, um eine weitere Zufahrt zum hinteren Teil ihres Grundstückes realisieren zu können. Auf dem Flurstück 109 ist eine überbaubare Fläche festgesetzt, die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstückes den Bau eines weiteren Gebäudes zulässt. An der östlichen Grenze sind drei Bäume als erhaltenswert festgesetzt. Aufgrund dieser Bäume muss die Zuwegung somit über die überbaubaren Flächen erfolgen. Diese Zuwegung ist nach wie vor realisierbar, auch wenn hierfür ein Carports abgerissen werden müsste. Dem Argument der Antragsteller, nur die „Herausnahme der Privaten Grünfläche (bzw. der drei Bäume)“ ermögliche die Teilung und Hinterbebauung, kann deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden. Der auf dem Lageplan in den Anlagen dargestellte zweite Carport im hinteren Grundstücksteil ist erst im Jahr 2005 in der Genehmigungsfreistellung eingereicht worden. Erst dieser zweite Carports blockiert die Zufahrt zum hinteren Grundstücksteil, worauf der Antragsteller während der Bauberatung hingewiesen wurde. Ende Dezember 2005 war der Bau des Carports noch nicht abgeschlossen. Durch die Festsetzung der Bäume liegt keine Belastung des Grundstückes vor. Die Bäume auf dem Flurstück 109 waren bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplanes, der überhaupt die Hinterbebauung ermöglicht, auf dem Grundstück vorhanden. Im damaligen Verfahren sind sie durch die Gemeinde als erhaltenswert eingestuft und entsprechend festgesetzt worden. Beschlussvorschlag: Der Antrag der Eheleute Holtmann wird abgelehnt, da er städtebaulich nicht notwendig ist. In Vertretung Lange Anlagen