Daten
Kommune
Bedburg
Größe
242 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9-95/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. Änderung
- Teilbereich der Harffer Schlossallee –
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung wird der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/Kaster im Bereich
an der Harffer Schlossallee vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich).
Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zum Ausbau des vorhandenen
Wohnhauses an der Harffer Schlossallee Nr. 11. Durch die Planänderung soll die Überbauung der
seitlichen Garage mit zusätzlichem Wohnraum auf dem südlichen Teil des Grundstücks der
Gemarkung Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 390 ermöglicht werden. Südlich angrenzend befindet
sich die Marienkapelle.
Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 1. Änderung setzt für diesen Bereich eine
Bebauung mit zweigeschossigen Flachdachbungalows in versetzter Doppelhausbebauung und
Baukörpergrößen von größtenteils 12m x 12m fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 16 /
Kaster, 1. Änderung). Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig
verträgliche Erweiterung des Gebäudes an aktuelle Wohnbedürfnisse erfolgen und dient damit der
Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit des vorhandenen Gebäudebestandes.
Die übrigen Planfestsetzungen sollen voraussichtlich erhalten bleiben um eine einheitliche
Gestaltung des Ortsbildes beizubehalten. Die Erweiterung fügt sich so städtebaulich gut ein und
schafft keine Konflikte.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit Übernahme der geltenden den Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich
vertretbaren Nachverdichtung.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Fortentwicklung des Wohnungsbestands an aktuelle Wohnbedürfnisse sichert notwendige Investitionen in den
vorhandenen Gebäudebestand und dient damit die Stabilität des Stadtteils Kaster als Wohnstandort.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 15.09.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-95/2014
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-95/2014
Sitzungsvorlage
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