Daten
Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
02.07.11, 06:36
Aktualisiert
02.07.11, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
126/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (3 ), 2 (1) BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (3), 2 (1) und 12 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
27.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 126/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Hawig/Schneider
27.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (3), 2 (1) und 12 BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 54. Änderung
des Flächennutzungsplanes Wesseling für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) BauGB einzuleiten.
2.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
gemäß §§ 1 (3), 2 (1) und 12 BauGB einzuleiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling verfolgt bereits seit einigen Jahren das Ziel, im Anschluss an das bestehende „Gewerbegebiet Eichholz“ weitere Gewerbe-/Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Die Gesamtfläche zwischen L 192 Siebengebirgsstraße, Urfelder Straße, Autobahn A 555 und der Windkraftkonzentrationszone ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln bereits als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dargestellt, so dass die bauleitplanerische Entwicklung weiterer Gewerbe-/Industrieflächen südlich der Urfelder Straße mit den Zielen der Raumordnung im Einklang steht.
Mit der Schaffung des Planungsrechts für das „Gewerbegebiet Fruchthansa“ (52. FNP- Änderung, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.1, in Kraft getreten 2008) und der anschließenden Ansiedlung des
Gewerbebetriebes Fruchthansa ist ein erster Projektbaustein des neuen Gewerbestandortes südlich der
Urfelder Straße umgesetzt worden.
Das Unternehmen nextparx GmbH hat der Stadt Wesseling Anfang Juni 2011 ein Konzept zur Errichtung
eines weiteren Logistikstandortes südlich der Urfelder Straße vorgestellt. Die geplante Logistikhalle soll sich
südlich an das Fruchthansa-Gelände anschließen. Im Osten wird der neue Standort durch die Autobahn A
555 begrenzt, im Süden und Westen befinden sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen.
Innerhalb des ca. 3,3 ha großen Plangebietes soll ein Hallengebäude errichtet werden, das die Ansiedlung
diverser Gewerbebetriebe ermöglicht. Als Ankermieter der neuen Logistikhalle hat ein Kölner Unternehmen,
das eine Verlagerung seines Firmensitzes anstrebt, großes Interesse bekundet. Die Projektbeschreibung
des Vorhabens (Übersichtsplan, Lageplan, Erläuterungsbericht) ist der Vorlage beigefügt.
Das Plangebiet ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist der Bereich noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Wie vorab
erläutert, befindet sich das Plangebiet innerhalb des im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln dargestellten „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“. Der Landschaftsplan
enthält für die im Regionalplan dargestellten GIB- Flächen, wie auch für das Plangebiet, die Darstellung eines „temporären Landschaftsschutzgebietes“ (LSG Eichholz) mit der Rechtsfolge, dass nach Rechtskraft
eines Bebauungsplanes die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes automatisch außer Kraft treten wird.
Die Realisierung der geplanten „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ erfordert die Schaffung von Planungsrecht durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die parallele Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das ca. 3,3 ha große Plangebiet. Im Zuge dieser Bauleitplanverfahren ist
die Erschließung des geplanten Gewerbestandortes zu klären und sicher zu stellen (Verlängerung der Erschließungsstraße Fruchthansa, Anbindung an die Urfelder Straße); erforderliche Flächen bzw. Planinhalte
sind in die vorhabenbezogene Bauleitplanung „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ aufzunehmen.
Das Unternehmen nextparx GmbH hat einen Antrag auf Einleitung der Bauleitplanverfahren für die 54. Änderung des FNP Wesseling und die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
4/103.2 gemäß § 12 BauGB gestellt und wird als Vorhabenträgerin auftreten.
2. Lösung
Nach § 1 (3) BauGB besteht das Erfordernis zur Schaffung von Planungsrecht für das geplante Vorhaben,
dem durch die 54. FNP- Änderung und die parallele Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rechnung getragen werden soll. Wie erläutert, stehen die übergeordneten landesplanerischen Vorgaben der Bauleitplanung für die „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ nicht entgegen, so dass eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 (4) BauGB gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin nextparx GmbH gemäß § 12 BauGB zu entsprechen und die Aufstellungsbeschlüsse für die Einleitung der Planverfahren zur 54. FNP- Änderung und zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ zu fassen.
Parallel zur Aufstellung der erforderlichen Bauleitplanung für die „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Wesseling, der Regelungen zur Erschließung und Durchführung des Planvorhabens umfassen wird (§ 12
BauGB).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung (54. FNP- Änderung, vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“) sowie für die Realisierung des Vorhabens werden
von der Vorhabenträgerin nextparx GmbH übernommen.
Zur Sicherung der Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin nextparx GmbH abgeschlossen.
Anlagen:
- Antrag der Vorhabenträgerin nextparx GmbH gemäß § 12 BauGB zur Einleitung der Bauleitplanverfahren
- Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich der Bauleitplanverfahren (54. FNP- Änderung, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“)
- Städtebauliches Konzept/Lageplan des Planvorhabens
- Erläuterungsbericht zum Planvorhaben