Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-149/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-149/2014)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

ENTWURF Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom xx.xx.2014 Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), und § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Bedburg am 16.12.2014 folgende Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Stundenlohn von 6 € berechnet. Artikel II Der Kostentarif als Bestandteil der Satzung (§ 5 Abs. 1 Satz 3) erhält folgende Fassung: Fahrzeugart je Stunde Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) Löschgruppenfahrzeug/Tanklöschfahrzeug (LF/TLF) Mannschaftstransportfahrzeug/Einsatzleitwagen (MTF/ELW) Rüstwagen (RW) Drehleiter (DL) Gerätewagen Messtechnik (GW Mess) Einsatzfahrzeug Leiter der Feuerwehr 9€ 12 € 13 € 12 € 12 € 7€ 8€ Bei Einsätzen durch Fehlalarm werden diese mit den jeweils eingesetzten Fahrzeugen sowie dem eingesetzten Personal nach o. g. Stundensätzen abgerechnet. Artikel III § 5 Abs. 1 Satz 4 erhält folgende Fassung: Als Gerätekosten werden je Einsatz pro Stunde 16 € berechnet. Artikel IV Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft.