Daten
Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF
Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg
bei Einsätzen der Feuerwehr vom xx.xx.2014
Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), und § 41
Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998
(GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW.
S. 474), hat der Rat der Stadt Bedburg am 16.12.2014 folgende Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Stundenlohn von 6 € berechnet.
Artikel II
Der Kostentarif als Bestandteil der Satzung (§ 5 Abs. 1 Satz 3) erhält folgende Fassung:
Fahrzeugart
je Stunde
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF)
Löschgruppenfahrzeug/Tanklöschfahrzeug (LF/TLF)
Mannschaftstransportfahrzeug/Einsatzleitwagen (MTF/ELW)
Rüstwagen (RW)
Drehleiter (DL)
Gerätewagen Messtechnik (GW Mess)
Einsatzfahrzeug Leiter der Feuerwehr
9€
12 €
13 €
12 €
12 €
7€
8€
Bei Einsätzen durch Fehlalarm werden diese mit den jeweils eingesetzten Fahrzeugen sowie dem eingesetzten Personal nach o. g. Stundensätzen abgerechnet.
Artikel III
§ 5 Abs. 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:
Als Gerätekosten werden je Einsatz pro Stunde 16 € berechnet.
Artikel IV
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft.