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Beschlusstext (Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in Kreuzau-Obermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine)

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BESCHLUSS aus der 34. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.05.2004 TOP Betreff 3.4. Übergabe der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens in KreuzauObermaubach an die Obermaubacher Ortsvereine Vorlage: 43/2004 Beschluss: „Der Übertragung der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach, Hinter den Gärten 1, 52372 Kreuzau, wird ab dem 01.07.2004 an den noch zu gründenden Obermaucher „Bäderverein“ grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechend ausgehandelten Vertrag abzuschließen. Für das außergewöhnliche bürgerschaftliche Engagement spricht der Rat allen Beteiligten seinen besonderen Dank aus.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen