Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
172/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Überarbeitung des Bebauungsplan Nr. 06/03 "Askamp" im Bereich des festgesetzten
Gewerbegebietes
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.11.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ setzt nördlich des Schuckenteichweges ein
eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Der Bebauungsplan ist seit 1973 rechtskräftig. Die
Festsetzungen waren an den damaligen Ansprüchen für Gewerbebauten orientiert.
Auszug aus den Festsetzungen
Nördlicher Teil
Nutzung
Nur Betriebsleiterwhg.
und ähnliche
Wohnungen
Dachneigung
20° bis 50°
Mittlerer Teil
Nur nicht wesentlich
störende Betriebe (u.a.
Lagerhallen und
feinmechanische
Betriebe)
20° bis 50°
Traufhöhe
6,00 m (bei 1-gesch.
Bauwerken bis 3,50 m)
7,50 m (bei 1-gesch.
Bauwerken bis 4,50 m)
Südlicher Teil
Nur nicht wesentlich
störende Betriebe (u.a.
Lagerhallen und
feinmechanische
Betriebe)
10° bis 50°
7,50 m (bei 1-gesch.
Bauwerken bis 4,50 m)
Die festgesetzten Traufhöhen sind insbesondere für Lagerhallen – die der Bebauungsplan
ausdrücklich im mittleren und südlichen Teil des Gewerbegebietes zulässt- ungeeignet.
Der südlich des Schuckenteichweges geltende Bebauungsplan lässt Gebäudehöhen bis zu
10,00 m bereits zu.
In den letzten Jahren wurden Befreiungen erteilt, um ortsansässigen Firmen Bauvorhaben zu
ermöglichen. Diese Vorhaben dienten der Erweiterung der bestehenden Betriebe.
Befreit wurde von der Baugrenze im Bereich der Feldstraße und in zwei Fällen von der
festgesetzten Traufhöhe.
-2-
Bei einer Überarbeitung des Bebauungsplanes könnten die bereits erteilten Befreiungen
„eingearbeitet „ werden. Weiterhin ermöglicht eine Änderung des Planes aber auch die zukünftigen
Ansprüche der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen und diese – sofern planungsrechtlich
möglich – ebenfalls in die Festsetzungen einfließen zu lassen.
Eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erscheint, aus den oben genannten Gründen, geboten.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 06/03
„Askamp“ - im Bereich des bereits festgesetzten Gewerbegebietes - zu erarbeiten.
Das Verfahren wird nach Erarbeitung des Änderungskonzeptes eingeleitet.
Schemmel
Anlagen:
Übersichtskarte