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Beschlussvorlage (Überarbeitung des Bebauungsplan Nr. 06/03 "Askamp" im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Überarbeitung des Bebauungsplan Nr. 06/03 "Askamp" im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes) Beschlussvorlage (Überarbeitung des Bebauungsplan Nr. 06/03 "Askamp" im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 172/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Überarbeitung des Bebauungsplan Nr. 06/03 "Askamp" im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.11.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ setzt nördlich des Schuckenteichweges ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Der Bebauungsplan ist seit 1973 rechtskräftig. Die Festsetzungen waren an den damaligen Ansprüchen für Gewerbebauten orientiert. Auszug aus den Festsetzungen Nördlicher Teil Nutzung Nur Betriebsleiterwhg. und ähnliche Wohnungen Dachneigung 20° bis 50° Mittlerer Teil Nur nicht wesentlich störende Betriebe (u.a. Lagerhallen und feinmechanische Betriebe) 20° bis 50° Traufhöhe 6,00 m (bei 1-gesch. Bauwerken bis 3,50 m) 7,50 m (bei 1-gesch. Bauwerken bis 4,50 m) Südlicher Teil Nur nicht wesentlich störende Betriebe (u.a. Lagerhallen und feinmechanische Betriebe) 10° bis 50° 7,50 m (bei 1-gesch. Bauwerken bis 4,50 m) Die festgesetzten Traufhöhen sind insbesondere für Lagerhallen – die der Bebauungsplan ausdrücklich im mittleren und südlichen Teil des Gewerbegebietes zulässt- ungeeignet. Der südlich des Schuckenteichweges geltende Bebauungsplan lässt Gebäudehöhen bis zu 10,00 m bereits zu. In den letzten Jahren wurden Befreiungen erteilt, um ortsansässigen Firmen Bauvorhaben zu ermöglichen. Diese Vorhaben dienten der Erweiterung der bestehenden Betriebe. Befreit wurde von der Baugrenze im Bereich der Feldstraße und in zwei Fällen von der festgesetzten Traufhöhe. -2- Bei einer Überarbeitung des Bebauungsplanes könnten die bereits erteilten Befreiungen „eingearbeitet „ werden. Weiterhin ermöglicht eine Änderung des Planes aber auch die zukünftigen Ansprüche der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen und diese – sofern planungsrechtlich möglich – ebenfalls in die Festsetzungen einfließen zu lassen. Eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erscheint, aus den oben genannten Gründen, geboten. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ - im Bereich des bereits festgesetzten Gewerbegebietes - zu erarbeiten. Das Verfahren wird nach Erarbeitung des Änderungskonzeptes eingeleitet. Schemmel Anlagen: Übersichtskarte