Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 34. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.05.2004
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Betreff
3.6.
Sachstand Gewerbeabfallverordnung
Vorlage: 36/2004
Beschluss:
1. „Der Bericht über den derzeitigen Sachstand beim Verfahren, die Gewerbebetriebe der
Gemeinde Kreuzau an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, wird zur Kenntnis
genommen.
2. Bei Gewerbebetrieben, deren errechneter Haushaltsgleichwert kleiner als 0,5 ist, wird in den
Fällen, in denen bereits ein Restmüllgefäß für den Privathaushalt vorhanden ist, auf die
Bereitstellung weiterer Gefäße verzichtet.
3. Die Gewerbebetriebe sind zum 01.07.2004 anzuschließen und zu veranlagen.
4. Sofern noch zwischen den Gewerbebetrieben und den Privatentsorgern Entsorgungsverträge
bestehen, ist den Gewerbebetrieben eine Frist zur frühestmöglichen Kündigung einzuräumen,
bevor diese dann an die Abfallentsorgung angeschlossen werden.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen