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Beschlusstext (Sachstand Gewerbeabfallverordnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Sachstand Gewerbeabfallverordnung)

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BESCHLUSS aus der 34. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.05.2004 TOP Betreff 3.6. Sachstand Gewerbeabfallverordnung Vorlage: 36/2004 Beschluss: 1. „Der Bericht über den derzeitigen Sachstand beim Verfahren, die Gewerbebetriebe der Gemeinde Kreuzau an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, wird zur Kenntnis genommen. 2. Bei Gewerbebetrieben, deren errechneter Haushaltsgleichwert kleiner als 0,5 ist, wird in den Fällen, in denen bereits ein Restmüllgefäß für den Privathaushalt vorhanden ist, auf die Bereitstellung weiterer Gefäße verzichtet. 3. Die Gewerbebetriebe sind zum 01.07.2004 anzuschließen und zu veranlagen. 4. Sofern noch zwischen den Gewerbebetrieben und den Privatentsorgern Entsorgungsverträge bestehen, ist den Gewerbebetrieben eine Frist zur frühestmöglichen Kündigung einzuräumen, bevor diese dann an die Abfallentsorgung angeschlossen werden.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen