Daten
Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
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Drucksache: WP8-31/2014
2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
25.02.2014
Rat der Stadt Bedburg
02.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
02.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der
Brunnenstraße
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber
einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster. 14. vereinfachte Änderung wir nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 25.02.2014:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 26/Kaster im Bereich
an der Brunnenstraße vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich).
Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zur Errichtung eines weiteren
Einfamilienwohnhauses auf dem westlichen Teil des Grundstücks der Gemarkung Kaster, Flur 05,
Flurstück-Nr. 865.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 26/Kaster setzt für diesen Bereich eine Bebauung „vor
Kopf“ des vorhandenen Wendehammers am Ende des Stichs der Brunnenstraße fest (siehe
Anlage 2 – bisheriger Stand BP 26 / Kaster).
Analog zu den meisten der vorausgegangenen Änderungen des Bebauungsplans Nr. 26 / Kaster
soll auch durch diese Änderung eine zusätzliche Baumöglichkeit auf den recht großen
Grundstücken des Umsiedlungsortes Königshoven geschaffen werden.
Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche
an der „Brunnenstraße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung mit
einer Dachneigung von 30° - 35° und Errichtung eines Satteldachs. Weiterhin sind für den
gesamten als „WA“ (Allgemeines Wohngebiet), festgesetzten Bereich Gebäude nur in offener
Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 sind
einzuhalten.
Die Erschließung kann über das Grundstück 865 im Wege eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes
von dem Wendehammer der „Brunnenstraße“ aus erfolgen. Die Bebauung parallel zum Gebäude
der benachbarten Hausnummer 14 fügt sich städtebaulich gut ein und schafft keine Konflikte.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit den vorgenannten Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren
Nachverdichtung.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Ergänzung zur Sitzung des Rates am 02.09.2014:
Nach der Erarbeitung des Planentwurfs soll sich die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB anschließen.
Entgegen den Festsetzungen des Ursprungsplans soll die zulässige Grundflächenzahl GFZ von
0,5 auf 0,8 angehoben werden. Dies lässt eine moderate und angemessene Nachverdichtung
dieses Bereiches zu, ohne in den Bestandsschutz für die bereits bestehenden zweigeschossigen
Gebäude einzugreifen und ist aufgrund der durch die Grundstücksteilung entstehenden kleineren
Grundstücke notwendig.
Auch soll bei lediglich eingeschossiger Bebauung ausnahmsweise eine Dachneigung von max.
40° statt 35° zugelassen werden, um dann eine gute Ausnutzbarkeit des 1. OG sicherzustellen.
Auch der bisherige Bebauungsplan sah einzelne Abweichungsmöglichkeiten in der Dachneigung
vor. In diesem Fall wird durch die Eingeschossigkeit eine unerwünschte Höhenentwicklung
vermieden.
Beschlussvorlage WP8-31/2014 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Zur Fortführung des Verfahrens ist nunmehr der Beschluss zur öffentlichen Auslegung
erforderlich. Da der zeitnahe Abschluss des Planverfahrens zur Realisierung des Bauvorhabens
beabsichtigt ist, soll die Beschlussfassung abweichend im Rat der Stadt Bedburg statt im
Stadtentwicklungsausschuss erfolgen.
Ergänzung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.12.2014:
Die Offenlage wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24. September 2014 bis
einschließlich 27. Oktober 2014 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 29. September 2014 bis zum 06. November
2014 durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten
Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum
Abschluss des Planverfahrens ist nunmehr beabsichtigt, den Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans zu fassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerstädtische Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und Stabilisierung des Wohnstandortes Königshoven bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x. Der Antragsteller erklärt sich bereit, die Planungskosten hierfür zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 17.11.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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