Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
30.05.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
20.05.11, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 84/2011
17.05.2011
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
30.05.2011
Sachstand EU-Dienstleistungsrichtlinie/Einheitlicher Ansprechpartner
Gemäß Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW)
vom 8.12.2009, in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
(EU-Dienstleistungsrichtlinie) vom 12.12.2006, wurde zum 1.1.2010 für die Region Aachen die Funktion eines Einheitlichen Ansprechpartners geschaffen.
Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und zur Installierung des Einheitlichen Ansprechpartners haben der Kreis Düren, die Städteregion Aachen sowie die Kreise Euskirchen und Heinsberg
eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, die von der Bezirksregierung Köln am
28.10.2010 gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
genehmigt wurde.
Der Text der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung
Köln werden als Anlage 1 und 2 zur Kenntnis gegeben.
Gegenstand der Vereinbarung ist insbesondere die Übertragung der Zuständigkeit für die Aufgaben
des Einheitlichen Ansprechpartners durch die Kreise Euskirchen und Heinsberg sowie die Städteregion Aachen auf den Kreis Düren.
Der Kreis Düren nimmt die Übertragung an und verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben mit
eigenem Personal und eigenen Sachmitteln, unter Beachtung der maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, wahrzunehmen.
Die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Kosten werden auf die Kreise Düren, Euskirchen
und Heinsberg sowie die Städteregion Aachen umgelegt.
Bei entstandenen Gesamtkosten in Höhe von 73.435,80 Euro ergab sich dementsprechend für den
Kreis Euskirchen im Jahr 2010 eine Gesamtbelastung in Höhe von 18.358,95 Euro.
Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist bislang sehr gering. In der Regel erfolgen monatlich nur einige wenige kurze telefonische Anfragen, die zumeist gar nicht in die Zuständigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners fallen. Dies sind beispielsweise Fragen von Arbeitnehmern in
Renten- oder Sozialversicherungsangelegenheiten bei Auslandstätigkeiten oder Anfragen deutscher
Unternehmen, die sich im Ausland wirtschaftlich engagieren wollen. Bei diesen Anfragen verweist der
Einheitliche Ansprechpartner zuständigkeitshalber an die Industrie- und Handelskammer Aachen, die
-2Handwerkskammer Aachen, die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer
(AGIT) mbH oder die Außenhandelskammern.
Anfragen, aus denen sich Verfahren ergeben haben, die in die unmittelbare Zuständigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners fallen, liegen bisher nicht vor.
Vor diesem Hintergrund werden auch künftig der Personal- und Sachaufwand zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der Arbeit des Einheitlichen
Ansprechpartners so gering wie irgend möglich gehalten.
Es ist geplant, mit den Wirtschaftskammern der Region Aachen eine Kooperationsvereinbarung zu
schließen, die sich auf die Unterstützung der Arbeit des Einheitlichen Ansprechpartners bezieht. Seitens der Wirtschaftskammern ist ein entsprechendes Angebot an den Einheitlichen Ansprechpartner
herangetragen worden. Der Textentwurf für diese Kooperationsvereinbarung wird derzeit erarbeitet.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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