Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
30.05.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
20.05.11, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Durchschrift
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Kreis Düren
Der Landrat
Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben,
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
52348 Düren
Datum: 28.10.2010
Seite 1 von 2
Aktenzeichen:
31.1.1.6.3-353
Auskunft erteilt:
Frau Schmitz
elke.schmitz@bezregkoeln. nrw.de
Zimmer: H 362
Telefon: (0221) 147 - 2285
Fax: (0221) 147 - 3507
Zeughaus straße 2-10,
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Düren, der
Städteregion Aachen sowie den Kreisen Euskirchen und Heinsberg
zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung
Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz
NRW) auf den Kreis Düren;
Genehmigung gem. § 24 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Antrag vom 15.10.2010, AZ: 10/4-örV
50667 Köln
OB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30 -15:00 Uhr
(weitere Term ine nach
Anlagen: - 8 -
Vereinbarung)
Landeskasse Düsseldorf:
WestLB,Düsseldorf
Die o.g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung habe ich am 28.10.2010
gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW genehmigt. Eine Ausfertigung meines BLZ 300 500 00,
Kontonummer 965 60
Genehmigungsvermerks für Ihre Unterlagen und Durchschriften dieser IBAN:
Verfügung für die anderen Beteiligten sind als Anlage beigefügt. Ebenso DE34300500000000096560
wieder beigefügt sind die mir mit dem Genehrnigungsantrag vorgelegten arc WELADEDD
unterzeichneten Originale.
Die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit meinem
Genehmigungsvermerk gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW erfolgt in
dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 08.11.2010, Nr. 44
1'10.
Ich bitte Sie und die anderen Beteiligten, gem. § 24 Abs. 3 S. 2 GkG
NRW in der jeweils für Ihre Bekanntmachung vorgeschriebenen Form
auf die Veröffentlichung hinzuweisen.
Die Vereinbarung wird gem. § 24 Abs. 4 GkG NRW am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln wirksam.
Hauptsitz:
Zeughaus str. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147 - 0
Fax: (0221) 147 - 3185
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Bezüglich zukünftiger Änderungen bzw. der Kündigung der vg.
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung weise ich auf Folgendes hin:
Änderungen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedürfen in
analoger Anwendung des § 24 Abs. 2 und 3 GkG NRW meiner
Genehmigung und der Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln.
Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf nicht
meiner Genehmigung, da es sich hier um eine freiwillige Vereinbarung
handelt. Jedoch wird die Vereinbarung nicht allein mit dem
Wirksamwerden der Kündigung aufgehoben. Vielmehr muss die
Aufhebung in analoger Anwendung des § 24 Abs. 3 GkG NRW
öffentlich bekannt gemacht werden. Die Aufhebung wird am Tag nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln
wirksam, soweit nicht in der Bekanntmachung ein späterer Zeitpunkt
bestimmt ist. Daher ist mir die Kündigung vorzulegen.
Im Auftrag
- I·
(Kremer)
Datum: 28.10.2010
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Genehmigung
Zwischen dem Kreis Düren, der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Euskirchen
und Heinsberg ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung
(SGV
NRW 202) die vorstehende öffentlich
Übertragung
der
Aufgaben
nach
dem
- rechtliche
Gesetz
zur
Vereinbarung zur
Bildung
Einheitlicher
Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) vom 08. Dezember 2009
(GV. NRW. 2009 S. 748) LV.m. der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im
Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) vom 12.12.2006 (ABI. EG Nr. I 376 S. 36)
auf den Kreis Düren abgeschlossen worden.
Diese Vereinbarung wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW LV.m. § 29 GkG
NRW aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW
bekannt gemacht.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in diesem Veröffentlichungsblatt wirksam.
Köln, den 28.10.2010
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN
AZ.: 31.1.1.6.3-353
Im Auftrag
gez. Kremer