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Beschlussvorlage (Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
31.05.2011
Erstellt
17.05.11, 06:43
Aktualisiert
17.05.11, 06:43
Beschlussvorlage (Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule) Beschlussvorlage (Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule) Beschlussvorlage (Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule) Beschlussvorlage (Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 108/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.05.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 108/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 06.05.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Einführung eines PrimarTickets für Schülerinnen und Schüler der Rheinschule Beschlussentwurf: Der Einführung eines PrimarTickets für die Schülerinnen und Schüler der Rheinschule als Ersatz für den Schülerspezialverkehr wird vorsorglich zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 07.07.2010 das Schulwegsicherungskonzept für die neue Rheinschule in Wesseling-Urfeld beschlossen. Im Schulwegsicherungskonzept wurde der Kreuzungspunkt L300/Urfelder Str./ Rheinstr. als Gefahrenpunkt für Schulkinder eingestuft und daher ein verkehrssicherer Umbau des Knotenpunktes empfohlen. Gemäss § 5 Absatz 2 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) entstehen für den Schulträger Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt. Jede Wohnung in Urfeld liegt weniger als 2 km entfernt von der neuen Rheinschule. Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen aber gemäss § 6 Absatz 2 SchfkVO Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Bis zur Umsetzung einer verkehrssicheren Umgestaltung der Kreuzung muss der Schulbusbetrieb aufrecht erhalten bleiben. Er wird z. Z. durch das Busunternehmen Rheinland Touristik aus Wesseling-Berzdorf sichergestellt. Im Durchschnitt werden täglich etwa 20 Schulkinder aus der Waldsiedlung über die L300 zur neuen Rheinschule und zurück in einem Schülerspezialverkehr auf Kosten der Stadt verkehrssicher transportiert. Im Zuge der Beratungen zum Umbau des Verkehrsknotenpunktes L300/Urfelder Str./ Rheinstr. im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 08.02.2011 gebeten zu prüfen, ob es hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich sei, diese Kinder mit dem Stadtbus zur Schule zu transportieren. Herr 1. Beigeordneter und Kämmerer Bernhard Hadel führte bereits in der Sitzung aus, dass Hauptfrage sei, ob die Stadtbuslinie 721 mit einer neuen Haltestelle in der Waldsiedlung versehen werden könne, um einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu garantieren. 2. Lösung Die Stadtwerke verändern die Linienführung des Stadtbusses (Linie 721) zum sog. kleinen Fahrplanwechsel am 12.06.2011, damit die Waldsiedlung besser an das ÖPNV-Netz angebunden wird. Die Waldsiedlung erhält zwei Haltestellen: an der Waldstraße (in Höhe der ev. Kirche – „Dankeskirche“) und im Jagdweg. Die Ausstiegshaltestelle für die Schülerinnen und Schüler aus der Waldsiedlung könnte die Haltestelle „Am Mieler Berg“ sein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 30.03.2011 beschlossen, dass der sichere Schulweg der an der Waldsiedlung in Urfeld wohnenden Schülerinnen und Schüler über die Stadtbuslinie 721 herbeigeführt werden soll. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) hat mit Schreiben vom 17.03.2011 mitgeteilt, dass das SchülerTicket für Schule und Freizeit bereits von 160.000 Schülinnen und Schülern im VRS genutzt wird. Bislang gab es das SchülerTicket, das im Schulzentrum der Stadt bei den drei weiterführenden Schulen angeboten wird, jedoch nur zu einem einheitlichen Preis für weiterführende Schulen und Grundschulen. Zum 01.08.2011 erfolgt entsprechend dem besonderen Fahrverhalten der Grundschüler eine preisliche Absenkung für die Grundschulen. Dieses preisdifferenzierte SchülerTicket als ein günstig solidarisch finanziertes Ticket für Schule und Freizeit ersetzt zukünftig das SchülerJahresTicket als reines Ausbildungangebot und das JuniorTicket als reines Freizeitangebot, die beide eingestellt werden. Da die Akzeptanz des SchülerTickets im Grundschulbereich wegen des eher geringen Bedarfes in der Freizeit zu wünschen übrig lässt, soll es ab dem 01.08.2011 ein zusätzliches Ticket nur für Grundschüler/innen, das sogenannte „PrimarTicket“ geben, ein persönliches, ausschließlich schulwegbezogenes Ticket zu lehrplanmäßigen Schulfahrten im angegebenen Geltungsbereich. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Stadt dieses Ticket für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler über die Stadtwerke Wesseling anstelle des bisherigen Schülerspezialverkehrs erwirbt, und zwar im Jahresabonnement zu einem Preis von 11 x 40,60 € . Die Stadtwerke Wesseling und ihr Partnerunternehmen für die Erbringung der Busleistungen, d.i. die Regionalverkehr Köln (RVK), sowie die Verwaltung haben mit der Schulleiterin der Rheinschule die Möglichkeiten der Nutzung des PrimarTickets durch die Schülerinnen und Schüler der Rheinschule erörtert. Dabei hat sich insbesondere als nachteilig für die Nutzung des Stadtbusses herausgestellt, dass es drei verschiedene Zeiten für das Unterrichtsende gibt, die nicht mit dem Fahrplan übereinstimmen. Die Frage wird noch mit der Schulleitung erörtert, ob Unterrichtszeiten geändert werden können, und ob für die Rückfahrten in die Waldsiedlung die Haltestelle „Bolemer Weg“ genutzt werden kann. Dabei bedarf es der Einbeziehung der Eltern. Weiterhin wird in die weitere Prüfung einbezogen, dass der bisherige Schulbus viele regelmäßige und unregelmäßige Schulfahrten für die Rheinschule durchführt. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob bereits zum kommenden Schuljahr die Einbeziehung des Schulwegverkehrs der Schülerinnen und Schüler aus der Waldsiedlung mittels des PrimarTickets in Betracht kommen kann. Das Ziel, den Schulbusverkehr in den ÖPNV-Linienbetrieb zu integrieren, wird jedoch weiterverfolgt. Deshalb sollte bereits jetzt der zustimmende Beschluss gefasst werden. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für den bisherigen Schülerspezialverkehr für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler aus der Waldsiedlung, die gefahrlos die L300 überqueren müssen, beläuft sich z.Z. im Schülerspezialverkehr auf 250 EUR pauschal an Schultagen und beinhaltet noch weitere Fahrten anderer Grundschulen zum Schwimmen.. Demgegenüber wären ab dem kommenden Schuljahr für dann 22 freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler die PrimarTickets in Höhe von jährlich 11 x 40,60 € pro Person zu erstatten.