Daten
Kommune
Wesseling
Größe
270 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
24.05.11, 06:42
Aktualisiert
24.05.11, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
112/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Herrn Heinz Riemer auf Bezuschussung der Teilnahme an der Auswahlmannschaft (AKader) für die American-Football-Weltmeisterschaft 2011 in Österreich
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.05.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 112/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
11.05.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des Herrn Heinz Riemer auf Bezuschussung der Teilnahme an der Auswahlmannschaft (A-Kader) für
die American-Football-Weltmeisterschaft 2011 in Österreich
Beschlussentwurf:
Dem Antrag des Herrn Heinz Riemer auf Bezuschussung kann nicht entsprochen werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Herr Riemer ist Kaderathlet der Deutschen Nationalmannschaft 2011 im American Football und gilt als besonders talentierter Angehöriger des diesjährigen A-Kaders (Herrennationalmannschaft 2011). Die Weltmeisterschaft wird ab dem 08.07.2011 in Österreich ausgetragen; voran geht ein Trainingslager in Frankfurt
am Main vom 03.07. bis 07.07.2011. Für die Teilnahme an der Kadermaßnahme erhebt der AFVD, American
Football Verband Deutschland e.V., eine Eigenbeteiligung in Höhe von 321,00 € je Spieler, für den Helm der
Nationalmannschaft fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 150,00 € an, gesamt somit 471,00 €.
Herr Riemer wohnt in Wesseling, spielt aber in keinem Wesselinger Verein, sondern im American-FootballTeam der „Cologne Falcons“. Da er die Kosten für die Teilnahme an der Weltmeisterschaft nicht alleine aufbringen kann, bittet er mit Schreiben vom 11.04.2011 (siehe Anlage) nun um Gewährung eines Zuschusses
gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Wesseling.
2. Lösung
In den Richtlinien für die Sportförderung ist festgelegt, dass Wesselinger Bürger, die für einen auswärtigen
Verein an einer Meisterschaft teilnehmen, grundsätzlich keinen Zuschuss erhalten; der Ausschuss für Sport
und Freizeit im Einzelfall aber über Ausnahmen entscheiden kann. Allerdings ist die Sportförderung und sind
auch die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling freiwillige Leistungen der Stadt Wesseling.
Freiwillige Leistungen können und dürfen nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (vgl. Richtlinien für die Sportförderung; 1 Allgemeines;
Punkt 1.4.).
Die Stadt Wesseling befindet sich im Nothaushalt bzw. in der vorläufigen Haushaltsführung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 82 Abs. I Satz 1 GO darf sie nur Aufwendungen entstehen
lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt der Stadt Wesseling für das Jahr 2011 stehen keine Mittel für die Sportförderung in Form von
Zuschüssen zur Verfügung.