Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
62 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
174/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Beratung über die weiteren Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahme zur
Altablagerung "Mühlenstraße" auf die Planung
- Festlegung von Festsetzungen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.11.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Junisitzung wurden die Auswirkungen der Altablagerung „Mühlenstraße“ auf die Festlegung
der Baugrenze erörtert. Darüber hinaus werden noch weitere Festsetzungen erforderlich, um der
gutachterlichen Stellungnahme des Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus
Detmold und dem Gesprächsergebnis mit dem Kreis Lippe zu entsprechen. Die Besonderheit der
Planung aufgrund der Altablagerung veranlasst die Verwaltung, die sich aus dieser ergebenden
Einschränkungen detaillierter gegenüber den übrigen Festsetzungen zu dem Bebauungsplan zur
Diskussion zu stellen. Wie bei der Festlegung der Baugrenze bilden auch bei diesen
Festsetzungen folgende Aspekte die Grundlage:
- Die Sanierung der Altlast hatte vorrangig den Anwohnerschutz / Schutz der Wohnhäuser
(Bestand) zum Ziel. Es war nicht Aufgabe, die Bebaubarkeit der Anwohnergrundstücke zu
gewährleisten bzw. zu optimieren.
- Mit der Sanierung sind die Prozessabläufe, die in der Altablagerung weiterhin bestehen, nicht
abgeschlossen. Da das Altdeponat z.T. noch organische Materialien enthält und diese sich
weiterhin zersetzen / verfaulen ist zu rechnen mit:
1. Deponiegasbildung
2. Setzungen
3. Antreffen von Altdeponat
- Diese Prozesse und ihre Auswirkungen bilden die Beurteilungsgrundlage für die empfohlene
Festlegung der Baugrenze und die getroffenen Festsetzungen. Für die betroffenen Grundstücke
sind daraus unterschiedliche Ergebnisse ermittelt worden. Sie unterscheiden sich darin, dass
► die Deponiegassituation verschieden ist
► daraus ggf. ein Abstand zu Gasrigolen erforderlich ist
► dadurch mit Setzungen zu rechnen sein könnte
► oder gar Aushub von Altdeponat nötig wird
-2-
►
die Einschätzung von Nebenanlagen und hier besonders die
genehmigungsfreien gestaltet sich schwierig.
Daraus ergeben sich Festsetzungen, die insbesondere ein Ausschluss jeglicher Art an
Nebenanlagen und Garagen zwischen den Baugrenzen und der Altablagerung festlegen sowie
Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet untersagen. Die aufgenommenen Hinweise
informieren darüber, dass auf bestimmten Flächen bei einer Bebauung besondere Maßnahmen
erforderlich werden könnten. Weiterhin wird von der Nutzung des Grundwasser insgesamt
abgeraten. Für ein Grundstück wird auch die Nutzung des Garten als Nutzgarten untersagt.
In der beigefügten Begründung wird für jedes Grundstück die Situation, ausgelöst durch die
Altablagerung, darlegt. Ebenfalls wird eine Gefahrenabschätzung vorgenommen. Zusammen mit
der gutachterlichen Stellungnahme bilden sie die Grundlage für die vorgenommenen
Festsetzungen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Festsetzungen und die dazugehörigen
Ausführungen.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung
Planzeichenerklärung
Auszug aus der Begründung
Textliche Festsetzungen