Daten
Kommune
Bedburg
Größe
181 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-93/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung
- Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Für den Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. vereinfachte Änderung wird der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
Zu b)
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 / Kaster, 13. vereinfachte Änderung wird der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit
Beschluss
des
Stadtentwicklungsausschusses
vom
25.02.2014
wurde
der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 12. Änderung aufgehoben und damit
das formale Planverfahren eingestellt. In diesem Bebauungsplan sollte unter anderem das
Baurecht für die noch freien Grundstücke westlich der Stresemannstraße angepasst werden.
Durch den Verlauf des Kasterer Sprungs in diesem Bereich ist die Umsetzung des derzeit
geltenden Baurechts entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 5. Änderung nicht
möglich.
Da diese Bebauung unabhängig von der Frage des Fortgangs des Rahmenplans Kaster ist, soll
nunmehr
die
notwendige
Anpassung
des
Planrechts
in
einem
gesonderten
Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgen. Die Änderung soll dabei im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB erfolgen. Da im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 15 / 12. Änderung
bereits die frühzeitige Beteiligung erfolgt ist und zu dem entsprechenden Planbereich keine
Stellungnahmen vorgetragen wurden, soll auf eine erneute frühzeitige Beteiligung in diesem
Verfahren verzichtet werden und direkt der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planung
erfolgen.
Im Vergleich zur bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung wurden einzelne Festsetzungen
hinsichtlich aktueller Rechtsprechung und Erfordernisse aktualisiert. Darüber hinaus wurde die
Vorgabe hinsichtlich der Firstrichtung dahingehend überarbeitet, sodass nunmehr eine
gestalterische Anpassung der Neubebauung in die bereits vorhandene Nachbarbebauung
sichergestellt wird.
Nach Abschluss des Planverfahrens kann sodann die Schließung der innerstädtischen Baulücken
erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Schließung von Baulücken in zentral gelegenen Wohnbereichen ermöglicht auch für nicht mobile Bürger ein
versorgungsnahes Wohnen in fußläufiger Entfernung zu den bestehenden Einkaufs- und Dienstleistungangeboten in
Kaster-Zentrum.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privanten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 15.09.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-93/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-93/2014
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3