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Beschlussvorlage (Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 30/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 5. Februar 2007 Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 21.02.2007 Haupt- und Finanzausschuss 08.03.2007 Rat 15.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der in dem beigefügten Sanierungsplan „Ortskern Leopoldshöhe“ kenntlich gemachte Bereich soll beginnend ab der zweiten Jahreshälfte 2007 saniert werden. Da für die Baumaßnahme verschiedene Zeitpläne vorgesehen sind, ist es erforderlich, die Straßenzüge in Abschnitte zu unterteilen. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung dieser Baumaßnahme sieht die KAG-Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe daher die Bildung von „Abschnitten“ vor. Um nach Baubeginn zeitnah die Erschließungsbeitragsabrechnung durchführen zu können, wird seitens der Verwaltung folgende Beschlussfassung empfohlen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge folgende „Abschnitte“ gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für städtbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 zu beschließen: 1. Herforder Straße (Flurstück 1514, Flur 2 Gemarkung Leopoldshöhe) ab Ausbauende Kreisel Schulzentrum bis zur Ampelanlage. 2. Schötmarsche Straße / Hauptstraße (Flurstücke 1718, 1811 tlw., Flur 1 Gemarkung Leopoldshöhe) ab Einmündung Neue Straße bis zur Einmündung der Straße Am Doktorkamp. 3. Krentruper Straße (Flurstück 1717, Flur 1 Gemarkung Leopoldshöhe) von der Einmündung Schötmarsche Straße bis zum Ausbauende. Schemmel