Daten
Kommune
Bedburg
Größe
176 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
15.10.14, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-26/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
23.09.2014
Rat der Stadt Bedburg
28.10.2014
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Betreff:
Notwendige Anpassungsänderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Bedburg beschließt rückwirkend zum 01.08.2014 die als Anlage beigefügte 2.
Änderung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Der Beschluss bewirkt den Wegfall des in § 3 der Satzung aufgeführten Passus
`Beitragserhebung für behinderte Kinder im Rahmen der Inklusion´. Als Konsequenz
werden zukünftig alle Eltern beitragsmäßig gleich behandelt.
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Begründung:
Durch die am 04.06.2014 beschlossene KiBiz-Revision ergeben sich für die derzeit gültige
Elternbeitragssatzung im Bereich Kindertagesbetreuung Notwendigkeiten zur Anpassung. Diese
werden derzeit von der Verwaltung ausgearbeitet, sollen zeitnah mit dem Jugendamtselternbeirat
diskutiert und dem Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung 2014 zum Beschluss vorgelegt
werden; Zielsetzung ist die Wirksamkeit der neuen Satzung zum 01.01.2015.
Grundlegende Ziele der neuen Satzung sind:
- die Schaffung einer gemeinsamen Satzung für den Besuch von Kindertagesstätten,
Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule mit entsprechender Geschwisterkindregelung
- die Gleichstellung von Tagespflege und Kindertagesstätte
- das Umsetzen der Novellierungen durch die KiBiz-Revision; beispielsweise Beitragsfreiheit
zurückgestellter Kinder)
- die Implementierung Inklusion
- eine `Harmonisierung´ der Elternbeiträge; diese ist vor allem auf die Zuschläge im U2/ U3
Betreuungsbereich bezogen. Ziel der Bemühungen bleibt die gesetzlich vorgegebene
Elternbeitragsquote von rd. 19 %; durch eine gute Elternbeitragsentwicklung in den letzten
Jahren haben sich jedoch gewisse Beitragsspielräume ergeben, die an die Eltern weitergegeben
werden können/ sollten.
Wie im Jugendhilfeausschuss am 11.03.2014 - Vorlage WP8-36/2014 - mitgeteilt, wurde seitens
des Landschaftsverbandes die Fördersystematik für Kinder mit Behinderungen reformiert und im
Landschaftsausschuss am 07. April 2014 beschlossen. Neben den schon dargestellten
Änderungen der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit, die hauptsächlich durch die Träger
umgesetzt werden müssen, erfordert der Wegfall der Elternbeitragsübernahme auf kommunaler
Ebene eine Anpassung der Elternbeitragssatzung. Bislang wurde der Elternbeitrag der Kinder mit
Behinderung verwaltungsseitig auf Grundlage des Erwerbseinkommens der Eltern ermittelt und
mit dem Gesamtzuschussbetrag der Einrichtung verrechnet. Die Einrichtung konnte die
ausstehenden Mittel sodann beim Landschaftsverband geltend machen. Entsprechend der
Verfahrensweise bei anderen Kommunen wurde der Beitrag eines inklusiven/ integrativen Kindes
von der Verwaltung proportional zur Kindpauschale ermittelt; da eine Kindpauschale für ein
gefördertes Kind in etwa um das 3,5fache höher ist, als die eines Regelkindes, wurde in der
aktuellen Satzung folgender Passus angewendet:
„Für behinderte Kinder, die im Rahmen der sogenannten `Inklusion` gemeinsam mit
nichtbehinderten Kindern in einer Tageseinrichtung betreut werden, wird der 3,5 fache
Beitragssatz unter Berücksichtigung der v. g. Zuschläge erhoben.“
Wenngleich diese Regelung aufgrund der bislang geltenden Refinanzierung durch den
Landschaftsverband für den städtischen Haushalt entlastend wirkte, ist sie unter den neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr darstellbar. Um dem allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, dass der oben
erwähnte Abschnitt aus der Satzung genommen wird, und somit im Ergebnis alle Eltern gleich
behandelt werden. Für inklusive Kinder ist in der Folge der einfache Beitrag unter
Berücksichtigung der entsprechenden Zuschläge - U2/ U3 - zu leisten. Diese Änderung wurde
verwaltungsseitig bereits zum 01.08.2014 - zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/ 2015 - mit
dem Hinweis an die Eltern umgesetzt, dass diese Verfahrensweise und der Beitragsbescheid bis
zum endgültigen Satzungsbeschluss durch den Jugendhilfeausschuss als vorläufig zu verstehen
ist.
Zur Umsetzung ist dahingehend eine Satzungsänderung betreffend § 3 der Satzung der Stadt
Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege erforderlich, dass der betreffende Passus `Beitragserhebung für behinderte
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Kinder im Rahmen der Inklusion´ gestrichen wird; die Änderung der Satzung ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2014 dem Rat der Stadt Bedburg
einstimmig empfohlen, den in § 3 der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von
Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, aufgeführten Passus
`Beitragserhebung für behinderte Kinder im Rahmen der Inklusion´ zu streichen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Thematik ist ein Entscheidungsparameter für den Zuzug bzw. der langfristigen Niederlassung junger Familien und
insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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