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Beschlussvorlage (Notwendige Anpassungsänderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
176 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
15.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Notwendige Anpassungsänderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Notwendige Anpassungsänderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Notwendige Anpassungsänderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-26/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 23.09.2014 Rat der Stadt Bedburg 28.10.2014 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Betreff: Notwendige Anpassungsänderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: Der Rat der Bedburg beschließt rückwirkend zum 01.08.2014 die als Anlage beigefügte 2. Änderung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Der Beschluss bewirkt den Wegfall des in § 3 der Satzung aufgeführten Passus `Beitragserhebung für behinderte Kinder im Rahmen der Inklusion´. Als Konsequenz werden zukünftig alle Eltern beitragsmäßig gleich behandelt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Durch die am 04.06.2014 beschlossene KiBiz-Revision ergeben sich für die derzeit gültige Elternbeitragssatzung im Bereich Kindertagesbetreuung Notwendigkeiten zur Anpassung. Diese werden derzeit von der Verwaltung ausgearbeitet, sollen zeitnah mit dem Jugendamtselternbeirat diskutiert und dem Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung 2014 zum Beschluss vorgelegt werden; Zielsetzung ist die Wirksamkeit der neuen Satzung zum 01.01.2015. Grundlegende Ziele der neuen Satzung sind: - die Schaffung einer gemeinsamen Satzung für den Besuch von Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule mit entsprechender Geschwisterkindregelung - die Gleichstellung von Tagespflege und Kindertagesstätte - das Umsetzen der Novellierungen durch die KiBiz-Revision; beispielsweise Beitragsfreiheit zurückgestellter Kinder) - die Implementierung Inklusion - eine `Harmonisierung´ der Elternbeiträge; diese ist vor allem auf die Zuschläge im U2/ U3 Betreuungsbereich bezogen. Ziel der Bemühungen bleibt die gesetzlich vorgegebene Elternbeitragsquote von rd. 19 %; durch eine gute Elternbeitragsentwicklung in den letzten Jahren haben sich jedoch gewisse Beitragsspielräume ergeben, die an die Eltern weitergegeben werden können/ sollten. Wie im Jugendhilfeausschuss am 11.03.2014 - Vorlage WP8-36/2014 - mitgeteilt, wurde seitens des Landschaftsverbandes die Fördersystematik für Kinder mit Behinderungen reformiert und im Landschaftsausschuss am 07. April 2014 beschlossen. Neben den schon dargestellten Änderungen der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit, die hauptsächlich durch die Träger umgesetzt werden müssen, erfordert der Wegfall der Elternbeitragsübernahme auf kommunaler Ebene eine Anpassung der Elternbeitragssatzung. Bislang wurde der Elternbeitrag der Kinder mit Behinderung verwaltungsseitig auf Grundlage des Erwerbseinkommens der Eltern ermittelt und mit dem Gesamtzuschussbetrag der Einrichtung verrechnet. Die Einrichtung konnte die ausstehenden Mittel sodann beim Landschaftsverband geltend machen. Entsprechend der Verfahrensweise bei anderen Kommunen wurde der Beitrag eines inklusiven/ integrativen Kindes von der Verwaltung proportional zur Kindpauschale ermittelt; da eine Kindpauschale für ein gefördertes Kind in etwa um das 3,5fache höher ist, als die eines Regelkindes, wurde in der aktuellen Satzung folgender Passus angewendet: „Für behinderte Kinder, die im Rahmen der sogenannten `Inklusion` gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in einer Tageseinrichtung betreut werden, wird der 3,5 fache Beitragssatz unter Berücksichtigung der v. g. Zuschläge erhoben.“ Wenngleich diese Regelung aufgrund der bislang geltenden Refinanzierung durch den Landschaftsverband für den städtischen Haushalt entlastend wirkte, ist sie unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr darstellbar. Um dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, dass der oben erwähnte Abschnitt aus der Satzung genommen wird, und somit im Ergebnis alle Eltern gleich behandelt werden. Für inklusive Kinder ist in der Folge der einfache Beitrag unter Berücksichtigung der entsprechenden Zuschläge - U2/ U3 - zu leisten. Diese Änderung wurde verwaltungsseitig bereits zum 01.08.2014 - zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/ 2015 - mit dem Hinweis an die Eltern umgesetzt, dass diese Verfahrensweise und der Beitragsbescheid bis zum endgültigen Satzungsbeschluss durch den Jugendhilfeausschuss als vorläufig zu verstehen ist. Zur Umsetzung ist dahingehend eine Satzungsänderung betreffend § 3 der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erforderlich, dass der betreffende Passus `Beitragserhebung für behinderte Beschlussvorlage WP9-26/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Kinder im Rahmen der Inklusion´ gestrichen wird; die Änderung der Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2014 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, den in § 3 der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, aufgeführten Passus `Beitragserhebung für behinderte Kinder im Rahmen der Inklusion´ zu streichen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Thematik ist ein Entscheidungsparameter für den Zuzug bzw. der langfristigen Niederlassung junger Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-26/2014 Seite 3