Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Weilerswist auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in Lommersum, Bodenheimer Weg 4)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.11.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Weilerswist auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in Lommersum, Bodenheimer Weg 4) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Weilerswist auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in Lommersum, Bodenheimer Weg 4)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 210/2011 06.09.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.11.2011 Antrag der Gemeinde Weilerswist auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in Lommersum, Bodenheimer Weg 4 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Weilerswist zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in Lommersum, Bodenheimer Weg 4, einen Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € zu gewähren. Begründung: -2Die Gemeinde Weilerswist bittet mit Antrag vom 06.10.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Lommersum, Bodenheimer Weg 4. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Weilerswist auf 120.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 120.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Landeszuschuss im Rahmen des U3-Ausbau-Sonderprogramms vom 22.06.2011 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 120.000,00 € 102.000,00 € 18.000,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)