Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 45/2007 zur Sitzung des des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 24. November 2009 Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/ Abwasser Termin 28.02.2007 Rat 15.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Die derzeit noch gültige Entsorgungssatzung stammt aus dem Jahre 1991. Mittlerweile gibt es aus verschiedenen Gründen (Gerichtsurteile, Gesetzesänderungen und neue Techniken wie z.B. die mittlerweile vorgeschriebenen vollbiologischen Anlagen) eine neue Mustersatzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, die allerdings in den Grundzügen nicht gravierend von der bisherigen Satzung abweicht. Ein sinnvoller Punkt ist nach Auffassung der Betriebsleitung, dass die Gebührensätze nunmehr nicht mehr in dieser Satzung, sondern in der vor einigen Monaten beschlossenen neuen Kanalgebührensatzung enthalten sind. So muss künftig bei Gebührenänderungen nur noch eine Satzung geändert werden. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Heidemann