Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.06.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
20.05.11, 04:09
Info GB (Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) Info GB (Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 78/2011 11.05.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.06.2011 Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 10.05.2011 einen im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz vorgestellt. Das weitere Beratungsverfahren sieht eine Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Landtag am 18./19. Mai 2011 vor, die Anhörung im zuständigen Fachausschuss soll am 09. Juni 2011 erfolgen, damit der Gesetzesentwurf im Juli 2011 mit Wirkung vom 01.08.2011 verabschiedet werden kann. Eine Synopse zu den Änderungen im Detail ist als Anlage beigefügt. Wesentliche Änderungen sind: - Zusätzlicher Landeszuschuss für alle in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder, die am 01.03.2012 das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern der Zuschuss einrichtungsbezogen für zusätzliches qualifiziertes Personal genutzt wird (U3-Pauschale); die Pauschale beträgt bei einer 25 Stundenbetreuung 1.000 €, bei 35 Stundenbetreuung 1.400 € und bei einer 45 Stundenbetreuung 1.800 €. - Ausweitung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Elternschaft und Möglichkeit zur Bildung örtlicher und überörtlicher Elternbeiräte - Verbesserung einer inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung bei Finanzierung von unterjährigen Steigerungen ihrer Anzahl und Erhöhung der Pauschale in Gruppenform II bei einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden - Verbesserung der finanziellen Förderung aller Familienzentren und zusätzliche Aufstockung der Förderung der Familienzentren in sozialen Brennpunkten - Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung bei Erstattung des entstehenden Einnahmeausfalls (für Kindergarten und Tagespflege); näheres wird durch Landesverordnung geregelt. -2- Beschränkung der Steigerung für Ü3-Kinder bei der 45 Stunden-Betreuung (Gruppe I c, III c) auf max. 2 % Steigerung gegenüber dem Vorjahr - Weitgehende Abschaffung des Verwendungsnachweisverfahrens. Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen: Der den jeweiligen Spitzenverbänden im April zur Stellungnahme übersandte Kabinettsentwurf sah noch eine Erhöhung der Kindpauschalen für die Gruppenformen I und II um ca. 13 % vor. Dies hätte eine Erhöhung des Kreisanteils für das Kindergartenjahr 2011/2012 um insgesamt ca. 810.000 € zur Folge gehabt, während der Landesanteil lediglich um ca. 500.000 € gestiegen wäre. Gegen diese weitere kommunale Beteiligung haben sich die Spitzenverbände mit Hinweis auf das Konnexitätsprinzip gewehrt. Die nunmehr – einmalig für das Kindergartenjahr 2011/2012 – gewährte U3-Pauschale sieht keine kommunale Beteiligung vor. Aufgrund fehlender Ausführungen zum Antragsverfahren könnte sich ggf. eine Vorfinanzierungspflicht der Jugendämter ergeben. Des Weiteren ist fraglich, ob der Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen aufgrund der ausstehenden Verordnung noch im Laufe des Haushaltsjahres ausgeglichen wird. Die Beschränkung der Steigerung für Ü3-Kinder bei der 45 Stunden-Betreuung (Gruppentyp I c, III c) auf max. 2 % Steigerung würde zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten führen, da die Steigerung im Kreis Euskirchen für das Kindergartenjahr 2011/2012 ca. 13 % beträgt. Grundsätzlich hätte dies zur Folge, dass die beschlossene Kindergartenbedarfsplanung nachträglich anzupassen wäre oder der Kreis die Kosten dieser Steigerung selbst tragen müsste. Bezüglich der Elternbeitragsfreiheit ist aufgrund der dann eingeführten sondergesetzlichen Regelung des § 23 Abs. 3 KiBiz eine Änderung der Satzungen derzeit nicht notwendig. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)