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Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 60/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
24.05.11, 06:42
Aktualisiert
21.07.11, 10:30

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 96/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.04.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 96/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 27.04.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades Beschlussentwurf: I. Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom --.-- 2011 folgende Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung der Bäder (Gartenhallenbad, Schulschwimmbad) der Stadt beschlossen: Richtlinie über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung der Bäder (Gartenhallenbad, Schulschwimmbad) der Stadt für sportliche Zwecke 1. Die Vereine, die die Bäder der Stadt (Gartenhallenbad, Schulschwimmbad) für sportliche Zwecke zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung nutzen, werden vertraglich verpflichtet, mit Wirkung vom 1. August 2011 Kostendeckungsbeiträge an die Stadt zu zahlen. 2. Die Kostendeckungsbeiträge dienen der Finanzierung der auf die Nutzung der Bäder durch Vereine für sportliche Zwecke entfallenden Aufwendungen der Stadt für die Heizung, die Beleuchtung, die Wasserlieferung, die Abwasserentsorgung, die Straßenreinigung sowie für die Gebäudeversicherung. 3. Der Kostendeckungsbeitrag für die Überlassung des Schulschwimmbades für den Vereinssport soll einheitlich ausfallen. Er wird auf 35 € je Nutzungsstunde (Zeitstunde) festgesetzt. Wird das Schulschwimmbad zeitgleich von einem anderen Verein genutzt, zahlt jeder Verein 17,50 € je Nutzungsstunde. Grundsätzlich müssen mindestens zwei Gruppenräume pro Verein belegt werden (pro Gruppenraum 8,75 € pro Stunde). Abweichend hiervon gelten für Kurse, die ein Verein gegen Bezahlung im Schulschwimmbad durchführt, die gleichen Konditionen wie für Kursangebote im Gartenhallenbad (siehe Nr. 6). 4. Von der Verpflichtung zur Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung des Schulschwimmbades für den Vereinssport befreit (siehe Nr. 3.) ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Befreiung der Jugendarbeit kommt, je nach Wunsch des Vereins, nach einer der beiden folgenden Varianten zum Tragen: a) nach den ausschließlichen Nutzungszeiten für die Jugendarbeit, b) gemäß dem Verhältnis von Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Gesamtzahl der Mitglieder nach Meldung an den Landessportbund bzw. vergleichbarer Organisation. 5. Vereine, die von der Stadt anerkannte Wasserwacht- und Wasserrettungsdienste in Wesseling leisten, erhalten ergänzend zu Nr. 4 einen Rabatt von 25 % auf das zu zahlende Nutzungsentgelt für die Überlassung des Schulschwimmbades für den Vereinssport. 6. Der Kostendeckungsbeitrag für die Überlassung des Gartenhallenbades soll einheitlich ausfallen. Für die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine für den Vereinssport sowie zur Durchführung von Kursen gegen Bezahlung ist von jedem Teilnehmer der reguläre Eintrittspreis nach Maßgabe des jeweils gültigen Entgelts für das Gartenhallenbad zu entrichten. Für die Teilnehmer an den Kursangeboten des Vereins „Sport für Senioren“ im Gartenhallenbad gilt grundsätzlich die Ermäßigungsregel nach Maßgabe des jeweils gültigen Entgelts für das Gartenhallenbad. Für die Überlassung des Gartenhallenbades zur Durchführung des Mitgliederschwimmens der BehindertenSportgemeinschaft (unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zur Zeit montags von 20.00 bis 21.30 Uhr) wird von dem Verein ein pauschaler Kostendeckungsbeitrag von 75,00 € wöchentlich erhoben. Von den teilnehmenden Mitgliedern wird kein Eintritt zum Gartenhallenbad erhoben. 7. Die unter 2. angeführten Bewirtschaftungsaufwendungen werden jährlich neu ermittelt. Aufwandssteigerungen sollen über eine Anhebung des Kostendeckungsbeitrages weitergeben werden, Aufwandssenkungen zu seiner Senkung führen, um deutlich zu machen, dass der Ressourcenverbrauch durch eigenes Verhalten beeinflusst werden kann. 8. Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen Aufwand der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet. 9. Der Ausschuss für Sport- und Freizeit kann Kostendeckungsbeiträge ganz oder teilweise erlassen, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Verein eine besondere Härte bedeuten würde. Beantragt ein Verein den (Teil-)Erlass, ist er zur Offenlage seiner Ertrags- und Vermögenslage verpflichtet. 10. Wenn ein Verein in den ihm überlassenen Sportstätten für die Stadt Aufgaben (gemeint sind nicht Eigenleistungen der Vereine nach Nr. 8) wahrnimmt, kann der Kostendeckungsbeitrag durch den Ausschuss für Sport- und Freizeit ermäßigt werden. 11. Die Nutzung der einem Verein überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte kann die Stadt von besonderen Bedingungen abhängig machen. 12. Diese Richtlinien gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in Wesseling haben oder deren Mitglieder nicht überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet sind. Sie gelten nicht für die vorübergehende Nutzung der Bäder durch Schulen. II. Für die Nutzung des Gartenhallenbades durch städtische Mitarbeiter ist ab dem 1. August 2011 der reguläre Eintrittstarif nach Maßgabe des jeweils gültigen Entgelttarifes für das Gartenhallenbades abzüglich 15 % zu entrichten. III. Die freiwillige Feuerwehr darf das Gartenhallenbad ab dem 1. August 2011 zum Gruppenschwimmen (Gruppen ab 3 Personen) kostenlos benutzen. Das Bereichbudget Feuerwehr erstattet dem Sondervermögen Sportstätten jährlich das Benutzungsentgelt nach Maßgabe des jeweils gültigen Entgelttarifes für das Gartenhallenbad. Sachdarstellung: 1. Problem In einem gemeinsamen Antrag der CDU- und der FDP vom 13.03.2011 beantragen diese Fraktionen eine Änderung der Entgeltreglung für die Nutzung des Schulschwimm- und Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine als Teil eines Maßnahmepakets zur Konsolidierung des Haushaltes. Der Antrag wurde als Vorlagen-Nr. 60/2011 in der 8. Sitzung des Ausschuss für Sport und Freizeit am 31.3.2011 wie folgt beraten: Auszug aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 31.03.2011: TOP 11. Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP-Fraktion "Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine" Vorlagen-Nr. 60/2011 Nach eingehender Diskussion und Beratung beschließt der Ausschuss für Sport und Freizeit folgende Empfehlungen an den Hauptausschuss und den Rat: Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine auf der Grundlage folgender Vorgaben anzupassen: 1. Schul- und Vereinsschwimmen werden ins Schulschwimmbad verlegt, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Einstimmig, 0 Enthaltungen 2. Die Kosten für das Schulschwimmen werden in voller Höhe vom Bereichsbudget Schule an das Sondervermögen Sportstätten (Schwimmen) erstattet. Einstimmig, 0 Enthaltungen Die Verwaltung wird gebeten, eine realistische Kostenrechnung für die interne Verrechnung zugrunde zu legen. 3. Das Schulschwimmbad steht den Vereinen montags bis freitags ab 16.00 Uhr zur Verfügung und kann auch am Wochenende (8.00 – 18.30 Uhr) genutzt werden. Einstimmig, 0 Enthaltungen 4. Entgeltregelungen Schulschwimmbad: a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Vereinen das Schulschwimmbad gegen ein Entgelt von 8,75 € pro Stunde zu überlassen, wird abgelehnt. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung: Vereine bezahlen 35 € pro Stunde (pro Gruppenraum 8,75 € pro Stunde). Wird das Schulschwimmbad zeitgleich von einem anderen Verein genutzt, zahlt jeder Verein 17,50 € pro Stunde. Grundsätzlich müssen zwei Gruppenräume pro Verein belegt werden. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden pauschal heraus gerechnet. 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen b) Bei Kursen, die durch Vereine gegen Bezahlung durchgeführt werden, gelten die gleichen Konditionen wie im Gartenhallenbad (s. Punkt 5). 8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen c) Vereinen, die von der Stadt anerkannte Wacht- und Rettungsdienste in Wesseling leisten (z.B. Wasserrettungsdienst am Rheinufer, am „Südsee“, Aufsicht in Gartenhallenbad während des öffentlichen Badebetriebes), erhalten einen Rabatt von 25 % auf das zu zahlende Nutzungsentgelt. 8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen 5. Entgeltregelungen im Gartenhallenbad: a) Für Belegungszeiten ist für jeden Teilnehmer der normale Eintrittstarif zu zahlen: Erwachseneneintritt - mit Geldwertkarte (-15 %) Kurzzeittarif Ermäßigten Eintritt - mit Geldwertkarte (-15 %) Kurzzeittarif 5,00 € 4,25 € 4,00 € 4,00 € 3,40 € 2,50 € Einstimmig, 1 Enthaltung Die Verwaltung wird gebeten bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses die praktikable Umsetzung dieser Empfehlung bezüglich der Geldwertkarte zu überprüfen. b) Ausnahmeregelung 1: Für Kursangebote des Vereins Sport für Senioren gelten die Eintrittstarife für Ermäßigte (4,00 € Tagestarif / 2,50 € Kurzzeittarif). 8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen c) Ausnahmeregelung 2: Der Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen, den Mitgliedern der BehindertenSportgemeinschaft das Gartenhallenbad (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) jeweils montags von 20.00 – 21.30 Uhr gegen ein Entgelt von pauschal 35 € pro Woche zu über lassen, wird abgelehnt. 2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung: Für das Mitgliederschwimmen der Behinderten-Sportgemeinschaft im Gartenhallenbad (Nutzung des Gartenhallenbades unter Ausschluss der Öffentlichkeit) jeweils montags von 20.00 bis 21.30 Uhr sind pauschal 75,00 € pro Woche zu zahlen. 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Berechnung: 35 € (wie Schulschwimmbad) + 17,50 € (für Lehrschwimmbecken) mal 1,5 Stunden = 78,75 €; gerundet: 75,00 €. Die Ausnahmeregelungen im Gartenhallenbad für diese Vereine werden damit begründet, dass das Schwimmbecken im Schulschwimmbad für Senioren und Behinderte aufgrund der eingeschränkten Mobilität nur schwer zugänglich ist und Gruppenumkleideräume nicht zugemutet werden können. d) Die Freiwillige Feuerwehr kann das Gartenhallenbad weiterhin kostenlos zum Gruppenschwimmen (Gruppen ab 3 Pers.) benutzen. Das Benutzungsentgelt wird dem Sondervermögen Sportstätten (Schwimmen) vom Bereichsbudget Feuerwehr erstattet. Einstimmig, 1 Enthaltung e) Der Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen, den städtischen Mitarbeitern keine Ermäßigung für die Nutzung des Gartenhallenbades zu gewähren, wird abgelehnt. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung: Städtische Mitarbeiter bezahlen den normalen Eintritts-Tarif./. 15 %. 5,00 € ./. 15 % = 4,25 €. 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 6. Die neuen Entgeltregelungen treten zum 01.07.2011 in Kraft. 7. Die neuen Entgeltregelungen gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in Wesseling haben oder deren Mitglieder nicht überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet sind. Einstimmig, 0 Enthaltungen Herr Haupt sagt dem Ausschuss für Sport und Freizeit zu, ein Jahr nach Inkrafttreten der Entgeltregelungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. _____________________________________________________________________________ 2. Lösung Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit und unter Berücksichtigung der beiden in der 10. Sitzung des Rates am 16.11.2010 bereits beschlossenen Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen (Nutzung von Sportstätten / Überlassung von Räumen außerhalb der Sportstätten) die im Beschlussentwurf wiedergegebene neue Richtlinie erarbeitet. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Gartenhallenbad: Unter Zugrundelegung der bislang angemeldeten Kurse und einer angenommenen durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 12 Personen pro Kurs sowie durchschnittlich 8 Besuchen städt. Mitarbeitern pro Woche ist mit Einnahmen von rd. 1.318,00 € pro Woche oder 27.678,00 € Einnahmen für den Zeitraum 1.8. – 31.12.2011 zu rechnen. Die erwarteten Einnahmen für das Mitgliederschwimmen der Behinderten-Sportgemeinschaft im Gartenhallenbad betragen 1.575,00 € (75,00 € pro Woche x 21 Wochen). Schulschwimmbad: Für die Überlassung des Schulschwimmbades zur Durchführung des Vereinssports (nur Erwachsene) rechnet die Verwaltung mit Einnahmen von ca. 4.220 € (Zeitraum 1.8. – 31.12.2011). Insgesamt ist mit Einnahmen in Höhe von 33.473,00 € zu rechnen.