Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
23.09.14, 13:57
Aktualisiert
23.09.14, 13:57
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-84/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.09.2014
Betreff:
Schulentwicklung der weiterführenden Schulen
- Einführung des Ganztages an allen weiterführenden Schulen der Stadt Bedburg
- Beibehaltung des dreigliedrigen Schulsystems
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für die Umsetzung der in der Vorlage
aufgeführten Verfahrensschritten zur Neuausrichtung des Schulzentrums aus und
empfiehlt dem Rat, den gefassten Beschluss zur Einführung des `gebundenen´ Ganztags,
bis auf weiteres zurückzustellen.
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Begründung:
Die Schulentwicklungsplanung war in den letzten Monaten Beratungsgegenstand zahlreicher
Sitzungen des Fachausschusses - Familien-, Bildungs- und Soziales -, des Haupt- und
Finanzausschusses, wie auch des Rates der Stadt Bedburg. Klar formuliertes Ziel von Verwaltung
und Politik war und ist, die Schullandschaft in Bedburg vor dem Hintergrund des demographischen
Wandels, der Novellierung des Schulgesetzes und der Bedürfnisse der Elternschaft - Stichwort:
`Schulform des längeren, gemeinsamen Lernens´ - zukunftsorientiert und sicher aufzustellen. Im
Ergebnis eines mehrmonatigen Beratungs- und Entscheidungsprozesses hat der Rat der Stadt
Bedburg in seinen Sitzungen am 11.09.2012 und 03.12.2013 die Beschlüsse gefasst,
1. zum Schuljahr 2014/ 15 in Bedburg neben dem Silverberg-Gymnasium eine Sekundarschule zu
installieren
2. zum Schuljahr 2015/ 16 in allen weiterführenden Schulen den sog. `gebundenen´ Ganztag
einzuführen.
Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass trotz eines, unter externer Begleitung, durch die
Schulleitungen der Stadt Bedburg erarbeiteten, qualitativ hochwertigen Konzepts zur Ausrichtung
der Sekundarschule, diese Schulform seitens der Elternschaft - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt
- nicht gewollt ist. Das rechtlich vorgeschriebene Quorum von 75 SchülerInnen konnte nicht
erreicht werden; mit lediglich 43 Anmeldungen wurde es deutlich verfehlt. Um Wiederholungen zu
vermeiden wird auf die hierzu erstellten Verwaltungsvorlagen verwiesen.
Das Scheitern der Schulform der Sekundarschule stellt Verwaltung und Politik insofern vor
erhebliche schulpolitische Herausforderungen, als dass die Schulform der Hauptschulen aufgrund
der (stark) rückläufigen Anmeldezahlen in den Eingangsklassen gefährdet ist. Bei aktuell 21
Anmeldungen im Schuljahr 2014/ 15 muss konstatiert werden, dass auch in Bedburg die
Hauptschule keinen `Bestandsschutz´ genießt, was wiederum auch Auswirkungen auf die weiteren
Schulformen des Schulzentrums, zunächst vorrangig betreffend die Realschule, haben wird. Vor
diesem Hintergrund gilt es, die Schullandschaft im Sekundarbereich neu zu positionieren; verstärkt
durch (mögliche) Auswirkungen aufgrund der neu gegründeten Gesamtschule in der
Nachbarkommune Elsdorf.
Aus diesem Anlass haben in den letzten Wochen mehrere, äußerst konstruktive Gespräche
zwischen der Politik, der Verwaltung und den Schulleitungen stattgefunden, im Ergebnis derer
einhelliger Tenor war, dass - wenngleich, sowohl unter schul- als auch bildungspolitischen
Gesichtspunkten die Sekundarschule nach wie vor für den Bildungsstandort Bedburg als
zukunftsorientierte Schulform gesehen wird - aufgrund des klaren und unmissverständlichen
Elternvotums, bis auf weiteres keine erneute Antragsstellung erfolgen wird. Da andere
Schulformen im Schulzentrum aufgrund der Bildungslandschaft in den Nachbarkommunen nicht
darstellbar sind, wurde sich - auch um den Eltern der in den Sekundarbereich wechselnden
SchülerInnen eine Verbindlichkeit zu geben - dafür ausgesprochen, die vorhandene Schulstruktur
solange die Rechtslage dies erlaubt, fortzuführen. Hierfür ist jedoch eine Neuausrichtung durch
innovative Profilbildungen aller weiterführenden Schulen - als Alleinstellungsmerkmal und zur
Abgrenzung ggü. den Schulen in den Nachbarkommunen - unerlässlich; die Schulen teilen diese
Notwendigkeit und werden unter Beteiligung ihrer Mitwirkungsgremien kurzfristig Konzepte
erstellen.
Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des längeren gemeinsamen Lernens kurz-/ mittelfristig
angedacht, die Bildungsgerechtigkeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6 durch eine spätere
Übergangsentscheidung zu stärken; hierzu werden Haupt- und Realschule zeitnah eine
Konzeption zur `Bildung inklusiver Eingangsklassen in integrierter und binnendifferenzierter Form´
erstellen. Derartige Modelle haben sich in anderen Bundesländern - beispielsweise BadenWürttemberg - sehr bewährt. Als erster Schritt in diese Richtung werden am Schulzentrum
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kurzfristig schulformübergreifende Kooperationen durchgeführt; aktuell laufen diese bereits im
Bereich von AG´s im Nachmittagsbereich.
Auch sehen alle Schulleitungen der weiterführenden Schulformen die Notwendigkeit und das
Erfordernis, kurzfristig den Ganztag einzuführen; wenngleich die Einführung des `gebundenen´/
verpflichtenden Ganztags aus bildungs- und jugendpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert
wäre, wird dies aufgrund der zumindest derzeit noch fehlenden Akzeptanz in der Eltern- und
Lehrerschaft bedenklich gesehen. So haben sich bei der seinerzeitigen Befragung zum
gebundenen/ verpflichtenden Ganztag die Eltern mehrheitlich gegen den gebundenen Ganztag
ausgesprochen, wenngleich das Befragungsergebnis bezogen auf die Schulformen indifferent ist;
30 % der Hauptschul-, 51 % der Realschul- und 50 % der Gymnasialeltern haben sich für die
Einführung ausgesprochen. Dieses Bild spiegelt sich auch im Ergebnis der seitens der Schulen
eingeholten Konferenzbeschlüsse wider; die Schulkonferenzen der Haupt- und Realschule haben
die Einführung des gebundenen Ganztags `abgelehnt´ (Hauptschule mit 3 Gegen-, 2 Ja-Stimmen
bei 2 Enthaltungen/ Realschule mit 8 Gegen-, 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung), die Schulkonferenz
des Gymnasiums hat keinen `direkten´ Beschluss gefasst, sondern vielmehr notwendige
Maßnahmen für die Einführung des gebundenen Ganztags formuliert. Auch wenn die Schulen vor
Einführung des gebundenen Ganztags - rechtlich betrachtet - lediglich anzuhören sind, die Politik
somit die Einführung per Beschluss `verfügen´ kann, wird hiervon kein Gebrauch gemacht.
Vielmehr wurde sich einhellig - Politik, Verwaltung, Schulleitungen - dafür ausgesprochen
spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/ 16 den `offenen´ Ganztag einzuführen, wobei im
Nachmittagsbereich auch verpflichtende Schul-/ Förderangebote vorzuhalten sind; hierzu werden
alle Schulen unter Beteiligung ihrer Mitwirkungsgremien kurzfristig entsprechende Konzepte
erstellen.
Der Schul- und Bildungsausschuss wird fortwährend über den weiteren Verlauf und den aktuellen
Sachstand informiert.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
Geschäftsbereichsleiter
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----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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