Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
08.04.11, 07:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
34/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische
Straße für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.02.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 34/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
08.02.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für
den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling wird entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straße genutzt. Nachdem kürzlich die letzte noch fehlende Straßenlandparzelle von der Stadt erworben wurde, steht das diesbezügliche Straßenland nunmehr vollständig im Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine