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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung und Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss zur Auslegung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss zur Auslegung) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss zur Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 175/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung und Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss zur Auslegung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.11.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2007 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gemäß dieses Beschlusses hat die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 17.09.2007 bis zum 19.10.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zugesandt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den Vorschlägen der Verwaltung liegen der Vorlage als Anlage bei. Die Festsetzungen zielen darauf ab, dass Wohnräume im Dachbereich und als zusätzliche Alternative auch Wohnräume im Untergeschoss der Häuser zulässig sind. Von der Straße Am Mühlenbach soll die Bebauung optisch nur eingeschossig wirken. Die optisch zweigeschossige Wirkung entfaltet sich nur auf der Südseite. Punktuell kann die Bebauung auch dreigeschossig wirken. In besonderem Fall gilt dieses innerhalb der neuen, zusätzlichen Bauflächen. Aufgrund des Geländes ist dieses nicht auszuschließen. Zur Verdeutlichung dieses Umstandes liegen als Anlage zwei Fotomontagen bei. Die Festsetzungen für Dachaufbauten sind daher – im Gegensatz zu den Bebauungsplänen Brunsheide-Süd und Waldstraße – stärker reglementiert worden. Die verringert die optische Wirkung der Dachflächen. -2- Die Antragsteller möchten die Festsetzung für Erdaufschüttungen weiter gefasst haben. Die Verwaltung empfiehlt aber, bei den jetzigen Festsetzungen zu bleiben. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 Königskamp“ b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ und der Begründung zu und beschließt die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Schemmel Anlagen: - Stellungnahmen mit Beschlussvorschlägen - Begründung mit Planzeichnung und Übersichtskarte - Fotomontagen