Daten
Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
28.06.11, 06:33
Aktualisiert
28.06.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
67/2011 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen,
hier: Wiedereinführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 67/2011 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
06.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen,
hier: Wiedereinführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken
Seitens der Verwaltung wurden Gespräche gesucht und geführt zum Einen mit den Vorsitzenden örtlicher Wirtschaftsorganisationen und zum Anderen mit Repräsentanten des „großen“ Einzelhandels in unserer Stadt.
Das Gespräch mit den Vorsitzenden örtlicher Wirtschaftsorganisationen, und zwar mit Herrn Fritz Graf, Wirtschaftsgremium Wesseling der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Herrn Rudolf Lahmann, Wesselinger
Wirtschaft und Handel pro Wesseling e.V., und Herrn Georg Baumann, Vorsitzender der MIT (Mittelstands- und
Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU) Wesseling, brachte das folgende Ergebnis:
Alle drei Organisationen lehnen die Wiedereinführung von Parkgebühren ab, weil sie nachteilige Wirkungen für
den Einzelhandel in Wesseling befürchten. Während des Gesprächs wurde zwischen den Gesprächspartnern der
örtlichen Wirtschaftsorganisationen Übereinstimmung darüber erzielt, der Stadt stattdessen vorzuschlagen, die
Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheiben im Stadtzentrum einheitlich zu gestalten, und zwar zugunsten
einer Regelung, die das Parken auf zwei Stunden begrenzt. Nach ihrer Ansicht sollte allerdings im Umfeld des
Dreifaltigkeits-Krankenhauses die Parkscheibenregelung ein Parken lediglich bis zu einer Stunde gestatten.
Herr Graf hat betont, dass das IHK-Wirtschaftsgremium bei seiner Positionierung nicht die schwierige Finanzlage der Stadt einbezogen habe, denn insoweit sehe seine Organisation keine Zuständigkeit.
Das zweite Gespräch fand statt mit Herrn Björn Just, Prokurist der ALDI GmbH & Co. KG Kerpen, Herrn Patrik
Schlüter, Leiter der Marktkauf-Filiale Wesseling, sowie Herrn Dr. Stephan Schnitzler und Frau Brigitte Martinek, Phoenix development GmbH, Bonn (im Folgenden kurz: Phoenix), statt; das Unternehmen Phoenix ist
Eigentümerin der gewerblichen Flächen ehemals „Karstadt“ bzw. „Hertie“ Ecke Fußgängerzone Flach-FenglerStraße/Westring. Über dieses Gespräch ist Folgendes zu berichten:
Das Unternehmen Phoenix will Parkentgelte (mit einer Erstattungsmöglichkeit für die Einzelhandelsunternehmen) für die zu seinem Objekt gehörenden Parkflächen einführen. Nach der Aussage von Herrn Dr. Schnitzler
ist dies auch mit den Mietern der gewerblichen Flächen vereinbart, deshalb würde die Einführung von Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt „uns entgegen kommen“. Er hat darauf hingewiesen, dass die
Stadt Mettmann dem Vorschlag seines Unternehmens gefolgt sei, in der Innenstadt Parkgebühren einzuführen,
nachdem sich das Unternehmen auch dort niedergelassen habe.
Die Vertreter von ALDI und Marktkauf führten aus, dass sie eine abwartende Position einnähmen.
Herr Just (ALDI) führte weiter aus, dass sein Unternehmen erforderlichenfalls mit Parkentgelten reagieren
würde, wie dies vereinzelt auch an anderen Standorten geschehen sei.
Herr Schlüter (Marktkauf) teilte mit, dass sein Unternehmen keine „eindeutige Meinung“ habe, es mit Parkgebühren auf städtischen Flächen in der Innenstadt Frechens jedoch keine negativen Erfahrungen mache. Er
führte weiter aus, dass sein Unternehmen die Entwicklung abwarte, auch die Auswirkungen des neuen Einzelhandels im benachbarten Phoenix-Center.Vor einem Umbau des Marktkauf-Objekts, der verfolgt werde, gehe
er nicht von Parkentgelten bei Marktkauf Wesseling aus.