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Verwaltungsergänzung (Anlage 5 zur Verwaltungsergänzung A 22/2010 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
23.11.10, 04:21
Aktualisiert
07.07.11, 04:05
Verwaltungsergänzung (Anlage 5 zur Verwaltungsergänzung A 22/2010 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Produkt 331 01 Sachkonto 5318008 Rechtsbindungsgrad: Beratungsstelle für Wohnungslose (Anlage 5) Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe § 67 ff SGB XII Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67 ff SGB XII) Träger Betrag Caritasverband Euskirchen 81.800 € Vereinbarte Art der Leistungen š Fachberatungsstelle mit ergänzenden Hilfeangeboten für alleinstehende Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit besonderen soziales Schwierigkeiten, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können Finanzierung Gesamtkosten: Landesmittel: Eigenmittel: Kreis: Vereinbarte Kennzahlen 252.100,00 95.000,00 75.300,00 81.800,00 š š š š š Alle Kreisbürger die akut von Wohnungslosigkeit bedroht oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind werden kurzfristig beraten Im Jahresdurchschnitt werden 180 wohnungslose und durchreisende Personen in der Beratungsstelle und Tagesstätte erreicht 140 Personen haben in der FB ihre Postanschrift 80 Personen nutzen die vorbeugende Allgemeine Sozialberatung In der Notschlafstelle werden 70 Personen mit 1800 Übernachtungen erfasst Controlling š š š š š š š š Verwendungsnachweis und Tätigkeitsbericht liegen vor Finanzierungsbeteiligung des LVR Förderung bezieht sich nur auf die Fachberatungsstelle 1 Dipl.Soz.Päd. (1Stelle) 2 Dipl. Sozialarbeiter (2,0 Stellen) 1 Verwaltungskraft (0,5 Stellen) Stadtzuschuss nur für die Notschlafstelle kein Zuschuss des Kreises für die Notschlafstelle