Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2004 bis 2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2004 bis 2008) Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2004 bis 2008) Beschlusstext (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2004 bis 2008)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 05.04.2005 TOP Betreff 5.1. Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 Vorlage: 6/2005 Beschluss: „1. Änderungsanträge der Fraktionen: a) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Dem Antrag auf Einrichtung eines parteiübergreifenden Arbeitskreises stimmen alle Fraktionen in der Weise zu, dass ein Sanierungsausschuss gebildet werden soll. Der Antrag auf Senkung des Stromverbrauchs wird in den Sanierungsausschuss verwiesen. b) SPD-Fraktion Die Anträge 1 und 2 (Ortsvorsteherentschädigungen, Kürzung Sach- / Betriebsaufwand) sollen dem Sanierungsausschuss vorgelegt werden. Dem Antrag auf Erhöhung der Grundsteuer A ab 2006 um 4 Punkte wird entsprochen – Sollte sich der durchschnittliche Hebesatz jedoch weiter erhöhen, erfolgt eine Anhebung in der dann notwendigen Größenordnung. Dem Antrag auf Einstellung von zwei Auszubildenden wird grundsätzlich entsprochen. Die Verwaltung soll hierzu bei der Kommunalaufsicht die Genehmigung einholen. Bezüglich des Antrages auf Bereitstellung eines Raumes im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus Kreuzau für die offene Jugendarbeit war im interfraktionellen Gespräch von der Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass dieser Standort ungeeignet sei. Bürgermeister Ramm hatte angeregt, im Keller der Festhalle Räumlichkeiten für die Jugend herzurichten. Alle Fraktionen waren der Auffassung, dass man die Umsetzbarkeit dieses Vorschlages prüfen solle. In Bezug auf den Antrag der SPD, die 40.000 Euro für die Bestuhlung der Festhalle zu streichen, besteht Einvernehmen, den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen und die Angelegenheit an den Kulturausschuss zu verweisen. c) CDU-Fraktion Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Anträge, wie sie in der Hauptausschusssitzung am -215.03.2005 gestellt wurden, nachstehend nochmals aufgeführt: Haushaltsstelle 1.130.5000 Die Unterhaltung der Hydranten ist vom Wasserwerk auf die Jugendfeuerwehr zu übertragen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden 1,50 € pro Hydrant an die Jugendfeuerwehr gezahlt. Für die erstmalige Erfassung zahlt das Wasserwerk 1 € je Hydrant. Haushaltsstelle 1.210.5000 Der Teilansatz für Verdunklungsanlage in der Grundschule Winden ist in Höhe von 11.000 € zu sperren. Wir stimmen dem Einbau einer Verdunklungsanlage in einem Klassenraum grundsätzlich zu, jedoch nicht im Mehrzweckraum. Der Schulausschuss soll sich in der nächsten Sitzungsrunde mit diesem Punkt befassen und die dann für erforderlich gehaltene Mittel freigeben. Haushaltsstelle 1.210.5203 Der Ansatz für die Wartung der Hard- und Software in den 5 Grundschulen von 2.500 € ist um 4.000 € auf 6.500 € anzuheben und aus dem Deckungsring herauszunehmen. Der Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren. Dies entspricht der ganzjährigen Beschäftigung einer 400 € Kraft, mit der die Stadt Nideggen gute Erfahrungen gemacht hat. Inwieweit die Verwaltung eine 400 € Kraft einstellt oder Einzelaufträge zur Wartung erteilt, bleibt ihr überlassen. Haushaltsstelle 1.215.5201 Der Ansatz von 1.500 € ist aus dem Deckungsring Sachmittel Hauptschule herauszunehmen. Der Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren. Haushaltsstelle 1.220.5201 Der Ansatz von 4.050 € ist aus dem Deckungsring der Sachmittel Realschule herauszunehmen. Der Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren. Haushaltsstelle 1.230.5201 Der Ansatz von 5.500 € ist aus dem Deckungsring Sachmittel Gymnasium herauszunehmen. Der Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren. Haushaltsstelle 1.210.9350 Der Teilansatz von 15.000 € ist für Grundschule Drove zu sperren. Die Mittelfreigabe erfolgt erst nach Ortstermin, Beratung und Freigabe durch den Schulausschuss. Haushaltsstelle 1.210.9352 Der Ansatz für Anschaffungen von Hard- und Software im Rahmen des Medienkonzeptes ist von 10.000 € um 10.000 € zu verdoppeln, um die erstmalige Ausstattung der 5 Grundschulen von 6 auf 5 Jahre zu verkürzen. Gemeinsame Abstimmung über die jährlichen Beschaffungen S 1 und S 2 legt im Laufe des Jahres ein gemeinsames Medienbeschaffungskonzept vor. Es erfolgt eine gemeinsame Abstimmung über die jährlichen Beschaffungen, um günstigere Einkaufsmöglichkeiten auszunutzen. Nachgereichte haushaltsrelevante Ansätze der Verwaltung Die CDU trägt die von der Verwaltung nachgereichten Ansätze mit. Die Verwaltung wird ermächtigt, sich aufgrund der vorstehenden Änderungsanträge ggf. ergebenden Unstimmigkeiten zu bereinigen. 2. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 hat folgenden Wortlaut: Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Nov. 2005 (GV. NRW. S. 644), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 5. April 2005 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen -3Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 23.982.069 € 39.980.401 € 6.191.046 € 6.191.046 € §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 € festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 220 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 391 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 413 v.H. §6 Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen. §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln. “ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen