Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 05.04.2005
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Betreff
5.1.
Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005
sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum
2004 bis 2008
Vorlage: 6/2005
Beschluss:
„1. Änderungsanträge der Fraktionen:
a) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Dem Antrag auf Einrichtung eines parteiübergreifenden Arbeitskreises stimmen alle
Fraktionen in der Weise zu, dass ein Sanierungsausschuss gebildet werden soll.
Der Antrag auf Senkung des Stromverbrauchs wird in den Sanierungsausschuss
verwiesen.
b) SPD-Fraktion
Die Anträge 1 und 2 (Ortsvorsteherentschädigungen, Kürzung Sach- / Betriebsaufwand)
sollen dem Sanierungsausschuss vorgelegt werden.
Dem Antrag auf Erhöhung der Grundsteuer A ab 2006 um 4 Punkte wird entsprochen –
Sollte sich der durchschnittliche Hebesatz jedoch weiter erhöhen, erfolgt eine Anhebung in
der dann notwendigen Größenordnung.
Dem Antrag auf Einstellung von zwei Auszubildenden wird grundsätzlich entsprochen. Die
Verwaltung soll hierzu bei der Kommunalaufsicht die Genehmigung einholen.
Bezüglich des Antrages auf Bereitstellung eines Raumes im ehemaligen
Feuerwehrgerätehaus Kreuzau für die offene Jugendarbeit war im interfraktionellen
Gespräch von der Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass dieser Standort
ungeeignet sei. Bürgermeister Ramm hatte angeregt, im Keller der Festhalle
Räumlichkeiten für die Jugend herzurichten. Alle Fraktionen waren der Auffassung, dass
man die Umsetzbarkeit dieses Vorschlages prüfen solle.
In Bezug auf den Antrag der SPD, die 40.000 Euro für die Bestuhlung der Festhalle zu
streichen, besteht Einvernehmen, den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu
versehen und die Angelegenheit an den Kulturausschuss zu verweisen.
c) CDU-Fraktion
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Anträge, wie sie in der Hauptausschusssitzung am
-215.03.2005 gestellt wurden, nachstehend nochmals aufgeführt:
Haushaltsstelle 1.130.5000
Die Unterhaltung der Hydranten ist vom Wasserwerk auf die Jugendfeuerwehr zu übertragen. Im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden 1,50 € pro Hydrant an die Jugendfeuerwehr
gezahlt. Für die erstmalige Erfassung zahlt das Wasserwerk 1 € je Hydrant.
Haushaltsstelle 1.210.5000
Der Teilansatz für Verdunklungsanlage in der Grundschule Winden ist in Höhe von 11.000 € zu
sperren. Wir stimmen dem Einbau einer Verdunklungsanlage in einem Klassenraum grundsätzlich
zu, jedoch nicht im Mehrzweckraum. Der Schulausschuss soll sich in der nächsten Sitzungsrunde
mit diesem Punkt befassen und die dann für erforderlich gehaltene Mittel freigeben.
Haushaltsstelle 1.210.5203
Der Ansatz für die Wartung der Hard- und Software in den 5 Grundschulen von 2.500 € ist um
4.000 € auf 6.500 € anzuheben und aus dem Deckungsring herauszunehmen. Der
Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren. Dies entspricht der ganzjährigen
Beschäftigung einer 400 € Kraft, mit der die Stadt Nideggen gute Erfahrungen gemacht hat.
Inwieweit die Verwaltung eine 400 € Kraft einstellt oder Einzelaufträge zur Wartung erteilt, bleibt ihr
überlassen.
Haushaltsstelle 1.215.5201
Der Ansatz von 1.500 € ist aus dem Deckungsring Sachmittel Hauptschule herauszunehmen. Der
Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren.
Haushaltsstelle 1.220.5201
Der Ansatz von 4.050 € ist aus dem Deckungsring der Sachmittel Realschule herauszunehmen.
Der Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren.
Haushaltsstelle 1.230.5201
Der Ansatz von 5.500 € ist aus dem Deckungsring Sachmittel Gymnasium herauszunehmen. Der
Pauschalansatz ist je Schüler um diesen Betrag zu reduzieren.
Haushaltsstelle 1.210.9350
Der Teilansatz von 15.000 € ist für Grundschule Drove zu sperren. Die Mittelfreigabe erfolgt erst
nach Ortstermin, Beratung und Freigabe durch den Schulausschuss.
Haushaltsstelle 1.210.9352
Der Ansatz für Anschaffungen von Hard- und Software im Rahmen des Medienkonzeptes ist von
10.000 € um 10.000 € zu verdoppeln, um die erstmalige Ausstattung der 5 Grundschulen von 6 auf
5 Jahre zu verkürzen.
Gemeinsame Abstimmung über die jährlichen Beschaffungen
S 1 und S 2 legt im Laufe des Jahres ein gemeinsames Medienbeschaffungskonzept vor. Es
erfolgt eine gemeinsame Abstimmung über die jährlichen Beschaffungen, um günstigere
Einkaufsmöglichkeiten auszunutzen.
Nachgereichte haushaltsrelevante Ansätze der Verwaltung
Die CDU trägt die von der Verwaltung nachgereichten Ansätze mit. Die Verwaltung wird
ermächtigt, sich aufgrund der vorstehenden Änderungsanträge ggf. ergebenden Unstimmigkeiten
zu bereinigen.
2. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2005 hat folgenden
Wortlaut:
Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16. Nov. 2005 (GV. NRW. S. 644), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 5. April
2005 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
-3Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
festgesetzt.
23.982.069 €
39.980.401 €
6.191.046 €
6.191.046 €
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 € festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
220 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
391 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
413 v.H.
§6
Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen.
§7
Soweit im Stellenplan der Vermerk
a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen
Stelleninhabers in Wegfall,
b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit
niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln. “
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen