Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
37 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
24/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Untersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlichen Belange
- Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.03.2006
Rat
06.04.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die durchgeführte vorbereitende Untersuchung diente dazu, festzustellen, welche städtebauliche Missstände und Potentiale im Ortszentrum von Leopoldshöhe vorliegen. Gleichzeitig wurden Ziele zur Behebung der
Missstände im parallel dazu verlaufenden Wettbewerb erarbeitet, die dann in die vorbereitende Untersuchung einflossen. Ebenso auch das Ergebnis des Wettbewerbes, welches eine mögliche Umsetzung der
Ziele der Sanierung darstellt.
Diese Informationen wurden der Gemeindevertretung vorgestellt. Mit Beschluss des Rates vom 22.09.05
über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange wurde
diese vom 17.10.05 bis 18.11.05 durchgeführt. Von den Behörden sind keine Anregungen mitgeteilt worden.
Ein Hinweis liegt zur Kenntnisnahme bei. Die Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Leopoldshöhe hat
als sonstiger Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Aus der Öffentlichkeit hat Frau
Rosemarie Hilbig mit Herr Norbert Hilbig, Herforder Straße 7 in 33818 Leopoldshöhe Anregungen vorgebracht. Die genannten Schreiben und die Vorschläge der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen
sowie erforderliche Änderungen im Untersuchungsbericht sind der Anlage zu entnehmen.
Das Preisgericht zum Wettbewerb war am 06.09.2005, die Ausstellung erfolgte vom 07.09.05 bis 13.09.05
im Sitzungssaal des Rathauses. Aufgrund der Ausstellung sind keine weiteren Anfragen gestellt worden.
Mit den Beschlussempfehlungen entscheidet die Gemeindevertretung einerseits, ob durch die eingegangenen Anregungen angestrebte Ziele der Sanierung erneut diskutiert bzw. aufgenommen werden müssen.
Andererseits wird durch die Kenntnisnahme der Ziele und Inhalte der vorbereitenden Untersuchung dokumentiert, dass genügend Informationen zur Einschätzung der städtebaulichen Situation und deren Behebung vorliegen. Die vorbereitende Untersuchung wird mit der Kenntnisnahme als abgeschlossen betrachtet.
Die vorbereitende Untersuchung hat die Funktion einer Entscheidungshilfe hinsichtlich des Beschlusses
bzgl. einer Sanierungssatzung. Die Sanierungssatzung ist jedoch ein eigenständiges rechtliches Instrument.
Um dieses zu dokumentieren, erfolgt der Beschluss über die Sanierungssatzung in einem eigenen nachfolgenden Tagesordnungspunkt.
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
b)
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Ausführungen zur vorbereitenden Untersuchung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
In Vertretung
Lange
Anlagen
- „Vorschläge der Verwaltung“ zu den eingegangenen Stellungnahmen / Anregungen
- Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe – Ergebnisse, Änderungen
sind in Kursiv-Schrift
„Vorschläge der Verwaltung“ zu den eingegangenen Stellungnahmen / Anregungen
Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Schreiben vom 04.11.05
Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes weise ich darauf hin, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie Inseln, Kissen, Aufpflasterungen, häufig zu Beschwerden von Anwohnern führen. Hier sind
technische Möglichkeiten vorzusehen, die diese Problematik nicht aufkommen lassen.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes bringe ich keine Anregungen
vor.
„Vorschlag der Verwaltung“
Es wird empfohlen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Leopoldshöhe, Schreiben vom – Datum fehlt –
Der Text des Schreibens ist der Anlage zu entnehmen.
„Vorschlag der Verwaltung“
Die in der Stellungnahme enthaltende Einladung zur nächsten Kirchenvorstandssitzung ist von der Verwaltung wahrgenommen worden. Das Ergebnis des Gespräches wurde in einem Vermerk festgehalten, der den
Unterlagen beigefügt ist. Nach Ansicht der Verwaltung, sind die zu klärenden Punkte einvernehmlich gelöst
worden, soweit sie das vorliegende Verfahren betreffen. Die fehlerhaften Eigentumsaussagen wurden korrigiert.
Es wird empfohlen, das Ergebnis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Rosemarie und Norbert Hilbig, Herforder Straße 7, 33818 Leopoldshöhe, Schreiben vom 10.11.2005
Der Text des Schreibens ist der Anlage zu entnehmen.
„Vorschlag der Verwaltung“
Die bisherigen Unterlagen zur Vorbereitenden Untersuchung führen aus, dass „die technische Infrastruktur
weitestgehend ausreichend dimensioniert und in gutem Zustand“ ist. Dieses trifft jedoch nicht auf die Abwasserkanäle und die Wasserversorgungsleitung zu. Beide Systeme sind abgängig, wodurch es u.a. bereits
häufiger zu Wasserrohrbrüchen gekommen ist. Die Abwasserkanäle können nicht mehr erreicht werden, da
durch ihre Lage in den Gehwegen, sie durch andere Versorgungsleitungen überbaut worden sind. Auch
können sie die anfallenden Mengen nicht mehr ausreichend erfassen. Dieser Tatsachen ist sich die Gemeinde Leopoldshöhe bewusst und Willens, diese Mißstände zu beheben. Die notwendige Erneuerung der
technischen Anlagen ist bisher nicht erfolgt, damit nicht doppelte Kosten z.B. für den Straßenaufbruch und
Widerherstellung der Straßenanlagen anfallen. Die Maßnahmen werden aus Kostengründen und auch zur
besseren praktischen Abwicklung, damit weniger Einschränkungen durch die Baumaßnahmen entstehen,
zusammen mit den Überlegungen zur Neugestaltung des Ortskernes und dessen Realisierung vorgenommen. Die vorbereitende Untersuchung stellt somit einen städtebaulich-technischen Mangel fest. Mit der vorliegenden Planung ist dieser Punkt mit anderen Defiziten in der Behebung koordinierbar.
-3Der Gesamtumfang der städtebaulichen Mißstände ist hinreichend in der vorbereitenden Untersuchung dargelegt worden. Es sei daher betont, dass die genannten Mißstände von Herrn Hilbig (bestimmte technische
Anlagen, Kaufkraftabfluss) nur zwei Aspekte darstellen. Der Punkt III – Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Sanierung (Seite 5 / 8 ) im Bericht der vorbereitenden Untersuchung stellt einen
Überblick der Mißstände dar.
Die in der Anregung weiterhin angesprochenen Maßnahmen wie Anpflanzung von Bäumen, Bushaltestelle
entlang der Herforder Straße und Verlagerung der Gastronomie sind dem 1. Preis des Wettbewerbes entnommen worden. Die vorbereitende Untersuchung nennt i.V.m. dem Wettbewerb einerseits die Mängel und
andererseits die Ziele für das Untersuchungsgebietes. In die Aufgabenstellung zum Wettbewerb sind diese
Ziele eingeflossen. Der 1. Preis stellt eine Planungsmöglichkeit dar, wie diese Ziele umgesetzt werden
könnten. Ob der 1. Preis in dieser Form oder abgewandelt oder überhaupt realisiert wird, ist Gegenstand
eines anderen Entscheidungsfindungsprozesses der Gemeindevertretung.
Die vorbereitenden Untersuchung gibt ausschließlich Zielvorgaben wieder. Rechtlich müsste deshalb die
Umsetzung / das Wettbewerbsergebnis nicht hinterfragt werden Trotzdem sollten dieses inhaltlich geprüft
werden, um festzustellen, ob die Zielvorgaben für die Sanierung zu diskutieren sind.
Die Anpflanzung von Bäumen basiert auf der Forderung, dass eine der städtebaulichen und räumlichen
Situation angepassten Begrünung angestrebt wird, die den einladenden Charakter, den das Ortszentrum
ausdrücken soll, unterstützt. Die Platzierung der Bäume basiert im Wettbewerbsergebnis auf gestalterischen
Aspekten. Die aufgezeigten negativen Punkte (geringere Belichtung der Wohnräume, eingeschränkte Verkehrssicht, Wurzeldruck, Laubabfall) sind dahingegen zu bewerten, dass viele der angesprochenen Dinge
bereits heute als Beeinträchtigung vorliegen. Eine Verschlechterung der heutigen Situation durch die Anpflanzung eines einzelnen Baumes vor dem Gebäude, wird als nicht so massiv eingeschätzt, das von einer
erheblichen Belastung für die Einwender auszugehen ist. Der neu hinzukommende Aspekt des Wurzeldruckes wird als lösbar betrachtet. Der Abstand zwischen Baum und Haus ist ca. 4 m, falls das Wettbewerbsergebnis realisiert wird. Die bisherigen Erfahrungen mit Bäumen sowie den zuvor genannten Abstand, wie
aber auch die Wahl der Baumart, lassen die vorgebrachte Sorge unbegründet erscheinen. Der Wissensstand und die technischen Möglichkeiten unterstreichen diese Einschätzung.
Das in der vorbereitenden Untersuchung angestrebte Ziel, einen einladenden Charakter des Ortszentrums
durch angepasste Begrünung zu erreichen, wird nicht in Frage gestellt. Die Intensität, der Standort und Art
der Begrünung wird i.V.m. mit der Realisierungsplanung zu diskutieren sein.
Der Marktplatz dient als Verknüpfungspunkt zweier Buslinien im öffentlichen Nahverkehr. Die Bushaltestelle
befindet sich heute am nördlichen Rand des Marktplatzes und trennt damit das Kirchen-/Rathaus-Umfeld
vom Marktplatz. Dieser Zustand wird nicht als optimal angesehen. Bei einer Umgestaltung des Platzes muss
die Haltestelle Teil eines stimmigen Gesamtkonzeptes sein mit der Gewährleistung der Sicherheit für die
Nutzer des ÖPNV. Ein geeigneter Standort - der alte wurde im Wettbewerbsverfahren nicht ausgeschlossen
- muss die gleichzeitige Aufstellung von 2 Gelenkbussen (die Länge eines Gelenkbusses beträgt 18,60 m)
ermöglichen. Die Bushaltestelle sollte nicht in der Vorzone der Geschäfte liegen, da hier die Verbindung mit
dem Nutzungsangebot auf dem Marktplatz nicht gegeben ist und diese Bereiche für Kurzzeitstellplätze wertvoller zu nutzen sind. Zudem könnte die Länge der Bushaltestelle u.U. mit den freizuhaltenden Zu- und Ausfahrten der angrenzenden Grundstücke kollidieren. Das Wettbewerbsergebnis beachtet diese Vorgaben /
Ziele.
Im Gegensatz zu den Einwendern vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass die Positionierung der Haltestelle
gegenüber der privaten Zufahrt, deren verkehrsmäßigen Situation im Vergleich zu heute nicht erheblich negativ verändert, ggf. sogar geringfügig verbessert. Im Gegensatz zur bisherigen Verkehrssituation wird davon ausgegangen, dass die Verringerung des Verkehrsaufkommens aufgrund der realisierten Umgehungsstraßen, eine eventuelle zusätzliche Belastung für die Ausfahrt durch die Bushaltestellen, aufgehoben wird.
Es sei zudem angemerkt, dass beabsichtigt ist, innerhalb des Ortszentrums ein Tempolimit von 20 km/h zu
realisieren. Bei einer Betrachtung der Verhältnisse, Verkehrsreduzierung – Tempolimit zur Häufigkeit der
Begegnungssituation Ausfahrtwunsch der Einwender / wartender Bus / Überholvorgang wird die Lage der
Bushaltestelle als vertretbar angesehen in bezug auf die Gegebenheiten der Ausfahrt der Einwender.
Eine Notwendigkeit zur Änderung der Zielvorgabe, Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verlagerung
der gegenwärtigen Bushaltestelle, wird nicht gesehen.
Durch die verkehrliche Beruhigung des Zentrums und der Neudefinition des Marktplatzes mit unterschiedlichen Funktionsbereichen sollen in angemessenem Rahmen Verweilmöglichkeiten auf dem Platz geschaffen
werden. Sie sollen in Verbindung mit den übrigen Nutzungsangeboten, der Gestaltung und Begrünung die
Aufenthaltsqualität erhöhen. Damit verbunden ist die fachliche Überzeugung, dass so dem Kaufkraftabfluss
entgegengewirkt werden kann. Entsprechend der genannten Rahmenbedingungen hat die Wettbewerbsarbeit das aufgezeigte Ergebnis entwickelt. Die kombinierte Lage der Haltestellen auf dem Platz und an der
Herforder Straße führen einerseits zu einer positiven Bündelung, gleichzeitig wird der durch die Busse verursachte Störeffekt auf der Platzfläche reduziert. Die Lage des Wartebereichs in Kombination mit einer Gastronomie an der nordwestlichen Platzkante ist folgerichtig und günstig für Wartende in beide Fahrtrichtungen.
-4Durch diese Planung verbleibt eine ausreichend zusammenhängende multifunktionale Freifläche, die u.a.
auch für den Wochenmarkt, Flohmärkte und Teile des Frühjahrs- und Herbstmarktes zur Verfügung stehen.
Auf die von den Einwendern beschriebenen Nachteile wie übermäßige Lärmbelästigung, Zerstörung und
Verschmutzung hat die Lage des gastronomischen Betriebes keinen negativen Einfluss in Anbetracht der
Kleinräumigkeit des Marktplatzes. Auch eine Verlagerung des Objektes an den bestehenden Standort, mit
seinen damit verbundenen funktionalen Einschränkungen für das vorgelegte Konzept, würde keine Verbesserung bedeuten. Mit einem gastronomischen Betrieb, der sich zur neuen Marktplatzfläche hin öffnet und
parallel die Fahrgäste betreut, besteht dagegen die Chance, durch die reine Anwesenheit von Personen /
Gästen eine „soziale Kontrolle“ für die öffentliche Fläche zu erreichen. Soweit diese hergestellt werden kann,
wird erwartet, dass die aufgezeigten gesellschaftlichen Probleme, die rein ordnungsrechtlicher Natur und
somit nicht Gegenstand dieser Planung sind, abnehmen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen, dass mit
der zentralörtlichen Lage ggf. auch Unannehmlichkeiten, wie sie von den Einwendern vorgebracht worden
sind, verbunden sind. Die Gemeinde vertritt jedoch die Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit der Situation gewahrt ist und mit der planerischen Konzeption keine Verschlechterung hervorgerufen wird , die als
erheblich für die Betroffenen zu bezeichnen wäre.
Hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung sind folgende Ausführungen der vorbereitenden Untersuchung
zur Beteiligung zu entnehmen:
Vorläufige Überlegungen zur Finanzierung
Die Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrs- und Freiflächen. Private Grundstücke und
/ oder Gebäude werden nicht davon erfasst.
Für die angestrebte Sanierung ist ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Stadterneuerung
bei der Bezirksregierung Detmold gestellt worden. Im Haushaltsplan der Gemeinde Leopoldshöhe ist
die Sanierung als Investitionsmaßnahme eingestellt. Für die laufende Untersuchung ist im Haushalt
ein entsprechender Haushaltsansatz bestimmt worden.
Art des Sanierungsverfahren
Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen betreffen keine Privatgrundstücke, weder im Hinterbereich
noch an den Gebäuden. Sie sind ausschließlich auf die Verkehrs- und Freiflächen fixiert.
Es wird erwartet, dass die Erschließungsanlagen und Freiflächen umgebaut und verbessert werden.
Die Durchführung dieser Baumaßnahme obliegt der Gemeinde. Eine zügige Durchführung wird von
ihr angestrebt. Weitere Ordnungsmaßnahmen gem. § 147 BauGB bzw. Baumaßnahmen gem. § 148
BauGB sind nicht erkennbar.
Erfahrungsgemäß werden die Bodenrichtwerte durch die o.g. Maßnahmen nicht steigen, da diese sich
nicht in diesem Maß auswirken.
Die entstehenden Kosten werden gemäß dem Erschließungsbeitragsrecht (§§ 123 ff. BauGB) bzw.
dem Straßenausbaubeitragsrecht (§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes NRW) abgerechnet. Es
wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme nicht erschwert wird, wenn durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen voraussichtlich keine höheren Einnahmen erzielt werden.
1. Nachteilige Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich
... Die von der Sanierung Betroffenen werden jedoch im Rahmen der Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligt. Die Beteiligung geschieht in dem hierfür üblichen gesetzlichen Umfang. Eine außerordentliche Belastung der privaten Haushalte ist darin nicht zu erkennen, da jede vorhandene Erschließungsanlage im Laufe der Zeit erneuert, verbessert und neu gestaltet werden muss.....
Fazit als Vorschlag der Verwaltung:
Die Überprüfung der Anregungen hat ergeben, dass die formulierten Ziele nicht zu Beeinträchtigungen führen, die erheblich sind. Eine Überarbeitung der Ziele und die damit in Verbindung stehende vorbereitende
Untersuchung wird deshalb nicht für erforderlich gehalten. Daher wird empfohlen, die Anregungen zur
Kenntnis zu nehmen.