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Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange -Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
37 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung ) Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung ) Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung ) Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 24/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Untersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange - Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.03.2006 Rat 06.04.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die durchgeführte vorbereitende Untersuchung diente dazu, festzustellen, welche städtebauliche Missstände und Potentiale im Ortszentrum von Leopoldshöhe vorliegen. Gleichzeitig wurden Ziele zur Behebung der Missstände im parallel dazu verlaufenden Wettbewerb erarbeitet, die dann in die vorbereitende Untersuchung einflossen. Ebenso auch das Ergebnis des Wettbewerbes, welches eine mögliche Umsetzung der Ziele der Sanierung darstellt. Diese Informationen wurden der Gemeindevertretung vorgestellt. Mit Beschluss des Rates vom 22.09.05 über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange wurde diese vom 17.10.05 bis 18.11.05 durchgeführt. Von den Behörden sind keine Anregungen mitgeteilt worden. Ein Hinweis liegt zur Kenntnisnahme bei. Die Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Leopoldshöhe hat als sonstiger Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Aus der Öffentlichkeit hat Frau Rosemarie Hilbig mit Herr Norbert Hilbig, Herforder Straße 7 in 33818 Leopoldshöhe Anregungen vorgebracht. Die genannten Schreiben und die Vorschläge der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen sowie erforderliche Änderungen im Untersuchungsbericht sind der Anlage zu entnehmen. Das Preisgericht zum Wettbewerb war am 06.09.2005, die Ausstellung erfolgte vom 07.09.05 bis 13.09.05 im Sitzungssaal des Rathauses. Aufgrund der Ausstellung sind keine weiteren Anfragen gestellt worden. Mit den Beschlussempfehlungen entscheidet die Gemeindevertretung einerseits, ob durch die eingegangenen Anregungen angestrebte Ziele der Sanierung erneut diskutiert bzw. aufgenommen werden müssen. Andererseits wird durch die Kenntnisnahme der Ziele und Inhalte der vorbereitenden Untersuchung dokumentiert, dass genügend Informationen zur Einschätzung der städtebaulichen Situation und deren Behebung vorliegen. Die vorbereitende Untersuchung wird mit der Kenntnisnahme als abgeschlossen betrachtet. Die vorbereitende Untersuchung hat die Funktion einer Entscheidungshilfe hinsichtlich des Beschlusses bzgl. einer Sanierungssatzung. Die Sanierungssatzung ist jedoch ein eigenständiges rechtliches Instrument. Um dieses zu dokumentieren, erfolgt der Beschluss über die Sanierungssatzung in einem eigenen nachfolgenden Tagesordnungspunkt. -2- Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Ausführungen zur vorbereitenden Untersuchung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. In Vertretung Lange Anlagen - „Vorschläge der Verwaltung“ zu den eingegangenen Stellungnahmen / Anregungen - Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe – Ergebnisse, Änderungen sind in Kursiv-Schrift „Vorschläge der Verwaltung“ zu den eingegangenen Stellungnahmen / Anregungen Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Schreiben vom 04.11.05 Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes weise ich darauf hin, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie Inseln, Kissen, Aufpflasterungen, häufig zu Beschwerden von Anwohnern führen. Hier sind technische Möglichkeiten vorzusehen, die diese Problematik nicht aufkommen lassen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes bringe ich keine Anregungen vor. „Vorschlag der Verwaltung“ Es wird empfohlen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Leopoldshöhe, Schreiben vom – Datum fehlt – Der Text des Schreibens ist der Anlage zu entnehmen. „Vorschlag der Verwaltung“ Die in der Stellungnahme enthaltende Einladung zur nächsten Kirchenvorstandssitzung ist von der Verwaltung wahrgenommen worden. Das Ergebnis des Gespräches wurde in einem Vermerk festgehalten, der den Unterlagen beigefügt ist. Nach Ansicht der Verwaltung, sind die zu klärenden Punkte einvernehmlich gelöst worden, soweit sie das vorliegende Verfahren betreffen. Die fehlerhaften Eigentumsaussagen wurden korrigiert. Es wird empfohlen, das Ergebnis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Rosemarie und Norbert Hilbig, Herforder Straße 7, 33818 Leopoldshöhe, Schreiben vom 10.11.2005 Der Text des Schreibens ist der Anlage zu entnehmen. „Vorschlag der Verwaltung“ Die bisherigen Unterlagen zur Vorbereitenden Untersuchung führen aus, dass „die technische Infrastruktur weitestgehend ausreichend dimensioniert und in gutem Zustand“ ist. Dieses trifft jedoch nicht auf die Abwasserkanäle und die Wasserversorgungsleitung zu. Beide Systeme sind abgängig, wodurch es u.a. bereits häufiger zu Wasserrohrbrüchen gekommen ist. Die Abwasserkanäle können nicht mehr erreicht werden, da durch ihre Lage in den Gehwegen, sie durch andere Versorgungsleitungen überbaut worden sind. Auch können sie die anfallenden Mengen nicht mehr ausreichend erfassen. Dieser Tatsachen ist sich die Gemeinde Leopoldshöhe bewusst und Willens, diese Mißstände zu beheben. Die notwendige Erneuerung der technischen Anlagen ist bisher nicht erfolgt, damit nicht doppelte Kosten z.B. für den Straßenaufbruch und Widerherstellung der Straßenanlagen anfallen. Die Maßnahmen werden aus Kostengründen und auch zur besseren praktischen Abwicklung, damit weniger Einschränkungen durch die Baumaßnahmen entstehen, zusammen mit den Überlegungen zur Neugestaltung des Ortskernes und dessen Realisierung vorgenommen. Die vorbereitende Untersuchung stellt somit einen städtebaulich-technischen Mangel fest. Mit der vorliegenden Planung ist dieser Punkt mit anderen Defiziten in der Behebung koordinierbar. -3Der Gesamtumfang der städtebaulichen Mißstände ist hinreichend in der vorbereitenden Untersuchung dargelegt worden. Es sei daher betont, dass die genannten Mißstände von Herrn Hilbig (bestimmte technische Anlagen, Kaufkraftabfluss) nur zwei Aspekte darstellen. Der Punkt III – Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Sanierung (Seite 5 / 8 ) im Bericht der vorbereitenden Untersuchung stellt einen Überblick der Mißstände dar. Die in der Anregung weiterhin angesprochenen Maßnahmen wie Anpflanzung von Bäumen, Bushaltestelle entlang der Herforder Straße und Verlagerung der Gastronomie sind dem 1. Preis des Wettbewerbes entnommen worden. Die vorbereitende Untersuchung nennt i.V.m. dem Wettbewerb einerseits die Mängel und andererseits die Ziele für das Untersuchungsgebietes. In die Aufgabenstellung zum Wettbewerb sind diese Ziele eingeflossen. Der 1. Preis stellt eine Planungsmöglichkeit dar, wie diese Ziele umgesetzt werden könnten. Ob der 1. Preis in dieser Form oder abgewandelt oder überhaupt realisiert wird, ist Gegenstand eines anderen Entscheidungsfindungsprozesses der Gemeindevertretung. Die vorbereitenden Untersuchung gibt ausschließlich Zielvorgaben wieder. Rechtlich müsste deshalb die Umsetzung / das Wettbewerbsergebnis nicht hinterfragt werden Trotzdem sollten dieses inhaltlich geprüft werden, um festzustellen, ob die Zielvorgaben für die Sanierung zu diskutieren sind. Die Anpflanzung von Bäumen basiert auf der Forderung, dass eine der städtebaulichen und räumlichen Situation angepassten Begrünung angestrebt wird, die den einladenden Charakter, den das Ortszentrum ausdrücken soll, unterstützt. Die Platzierung der Bäume basiert im Wettbewerbsergebnis auf gestalterischen Aspekten. Die aufgezeigten negativen Punkte (geringere Belichtung der Wohnräume, eingeschränkte Verkehrssicht, Wurzeldruck, Laubabfall) sind dahingegen zu bewerten, dass viele der angesprochenen Dinge bereits heute als Beeinträchtigung vorliegen. Eine Verschlechterung der heutigen Situation durch die Anpflanzung eines einzelnen Baumes vor dem Gebäude, wird als nicht so massiv eingeschätzt, das von einer erheblichen Belastung für die Einwender auszugehen ist. Der neu hinzukommende Aspekt des Wurzeldruckes wird als lösbar betrachtet. Der Abstand zwischen Baum und Haus ist ca. 4 m, falls das Wettbewerbsergebnis realisiert wird. Die bisherigen Erfahrungen mit Bäumen sowie den zuvor genannten Abstand, wie aber auch die Wahl der Baumart, lassen die vorgebrachte Sorge unbegründet erscheinen. Der Wissensstand und die technischen Möglichkeiten unterstreichen diese Einschätzung. Das in der vorbereitenden Untersuchung angestrebte Ziel, einen einladenden Charakter des Ortszentrums durch angepasste Begrünung zu erreichen, wird nicht in Frage gestellt. Die Intensität, der Standort und Art der Begrünung wird i.V.m. mit der Realisierungsplanung zu diskutieren sein. Der Marktplatz dient als Verknüpfungspunkt zweier Buslinien im öffentlichen Nahverkehr. Die Bushaltestelle befindet sich heute am nördlichen Rand des Marktplatzes und trennt damit das Kirchen-/Rathaus-Umfeld vom Marktplatz. Dieser Zustand wird nicht als optimal angesehen. Bei einer Umgestaltung des Platzes muss die Haltestelle Teil eines stimmigen Gesamtkonzeptes sein mit der Gewährleistung der Sicherheit für die Nutzer des ÖPNV. Ein geeigneter Standort - der alte wurde im Wettbewerbsverfahren nicht ausgeschlossen - muss die gleichzeitige Aufstellung von 2 Gelenkbussen (die Länge eines Gelenkbusses beträgt 18,60 m) ermöglichen. Die Bushaltestelle sollte nicht in der Vorzone der Geschäfte liegen, da hier die Verbindung mit dem Nutzungsangebot auf dem Marktplatz nicht gegeben ist und diese Bereiche für Kurzzeitstellplätze wertvoller zu nutzen sind. Zudem könnte die Länge der Bushaltestelle u.U. mit den freizuhaltenden Zu- und Ausfahrten der angrenzenden Grundstücke kollidieren. Das Wettbewerbsergebnis beachtet diese Vorgaben / Ziele. Im Gegensatz zu den Einwendern vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass die Positionierung der Haltestelle gegenüber der privaten Zufahrt, deren verkehrsmäßigen Situation im Vergleich zu heute nicht erheblich negativ verändert, ggf. sogar geringfügig verbessert. Im Gegensatz zur bisherigen Verkehrssituation wird davon ausgegangen, dass die Verringerung des Verkehrsaufkommens aufgrund der realisierten Umgehungsstraßen, eine eventuelle zusätzliche Belastung für die Ausfahrt durch die Bushaltestellen, aufgehoben wird. Es sei zudem angemerkt, dass beabsichtigt ist, innerhalb des Ortszentrums ein Tempolimit von 20 km/h zu realisieren. Bei einer Betrachtung der Verhältnisse, Verkehrsreduzierung – Tempolimit zur Häufigkeit der Begegnungssituation Ausfahrtwunsch der Einwender / wartender Bus / Überholvorgang wird die Lage der Bushaltestelle als vertretbar angesehen in bezug auf die Gegebenheiten der Ausfahrt der Einwender. Eine Notwendigkeit zur Änderung der Zielvorgabe, Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verlagerung der gegenwärtigen Bushaltestelle, wird nicht gesehen. Durch die verkehrliche Beruhigung des Zentrums und der Neudefinition des Marktplatzes mit unterschiedlichen Funktionsbereichen sollen in angemessenem Rahmen Verweilmöglichkeiten auf dem Platz geschaffen werden. Sie sollen in Verbindung mit den übrigen Nutzungsangeboten, der Gestaltung und Begrünung die Aufenthaltsqualität erhöhen. Damit verbunden ist die fachliche Überzeugung, dass so dem Kaufkraftabfluss entgegengewirkt werden kann. Entsprechend der genannten Rahmenbedingungen hat die Wettbewerbsarbeit das aufgezeigte Ergebnis entwickelt. Die kombinierte Lage der Haltestellen auf dem Platz und an der Herforder Straße führen einerseits zu einer positiven Bündelung, gleichzeitig wird der durch die Busse verursachte Störeffekt auf der Platzfläche reduziert. Die Lage des Wartebereichs in Kombination mit einer Gastronomie an der nordwestlichen Platzkante ist folgerichtig und günstig für Wartende in beide Fahrtrichtungen. -4Durch diese Planung verbleibt eine ausreichend zusammenhängende multifunktionale Freifläche, die u.a. auch für den Wochenmarkt, Flohmärkte und Teile des Frühjahrs- und Herbstmarktes zur Verfügung stehen. Auf die von den Einwendern beschriebenen Nachteile wie übermäßige Lärmbelästigung, Zerstörung und Verschmutzung hat die Lage des gastronomischen Betriebes keinen negativen Einfluss in Anbetracht der Kleinräumigkeit des Marktplatzes. Auch eine Verlagerung des Objektes an den bestehenden Standort, mit seinen damit verbundenen funktionalen Einschränkungen für das vorgelegte Konzept, würde keine Verbesserung bedeuten. Mit einem gastronomischen Betrieb, der sich zur neuen Marktplatzfläche hin öffnet und parallel die Fahrgäste betreut, besteht dagegen die Chance, durch die reine Anwesenheit von Personen / Gästen eine „soziale Kontrolle“ für die öffentliche Fläche zu erreichen. Soweit diese hergestellt werden kann, wird erwartet, dass die aufgezeigten gesellschaftlichen Probleme, die rein ordnungsrechtlicher Natur und somit nicht Gegenstand dieser Planung sind, abnehmen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen, dass mit der zentralörtlichen Lage ggf. auch Unannehmlichkeiten, wie sie von den Einwendern vorgebracht worden sind, verbunden sind. Die Gemeinde vertritt jedoch die Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit der Situation gewahrt ist und mit der planerischen Konzeption keine Verschlechterung hervorgerufen wird , die als erheblich für die Betroffenen zu bezeichnen wäre. Hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung sind folgende Ausführungen der vorbereitenden Untersuchung zur Beteiligung zu entnehmen: Vorläufige Überlegungen zur Finanzierung Die Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrs- und Freiflächen. Private Grundstücke und / oder Gebäude werden nicht davon erfasst. Für die angestrebte Sanierung ist ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Stadterneuerung bei der Bezirksregierung Detmold gestellt worden. Im Haushaltsplan der Gemeinde Leopoldshöhe ist die Sanierung als Investitionsmaßnahme eingestellt. Für die laufende Untersuchung ist im Haushalt ein entsprechender Haushaltsansatz bestimmt worden. Art des Sanierungsverfahren Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen betreffen keine Privatgrundstücke, weder im Hinterbereich noch an den Gebäuden. Sie sind ausschließlich auf die Verkehrs- und Freiflächen fixiert. Es wird erwartet, dass die Erschließungsanlagen und Freiflächen umgebaut und verbessert werden. Die Durchführung dieser Baumaßnahme obliegt der Gemeinde. Eine zügige Durchführung wird von ihr angestrebt. Weitere Ordnungsmaßnahmen gem. § 147 BauGB bzw. Baumaßnahmen gem. § 148 BauGB sind nicht erkennbar. Erfahrungsgemäß werden die Bodenrichtwerte durch die o.g. Maßnahmen nicht steigen, da diese sich nicht in diesem Maß auswirken. Die entstehenden Kosten werden gemäß dem Erschließungsbeitragsrecht (§§ 123 ff. BauGB) bzw. dem Straßenausbaubeitragsrecht (§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes NRW) abgerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme nicht erschwert wird, wenn durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen voraussichtlich keine höheren Einnahmen erzielt werden. 1. Nachteilige Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich ... Die von der Sanierung Betroffenen werden jedoch im Rahmen der Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligt. Die Beteiligung geschieht in dem hierfür üblichen gesetzlichen Umfang. Eine außerordentliche Belastung der privaten Haushalte ist darin nicht zu erkennen, da jede vorhandene Erschließungsanlage im Laufe der Zeit erneuert, verbessert und neu gestaltet werden muss..... Fazit als Vorschlag der Verwaltung: Die Überprüfung der Anregungen hat ergeben, dass die formulierten Ziele nicht zu Beeinträchtigungen führen, die erheblich sind. Eine Überarbeitung der Ziele und die damit in Verbindung stehende vorbereitende Untersuchung wird deshalb nicht für erforderlich gehalten. Daher wird empfohlen, die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen.