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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 24/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
563 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe I. Allgemeines 1. Allgemeine Ausgangslage Die Gemeinde Leopoldshöhe entstand mit der kommunalen Neugliederung im Jahre 1969. Anders als in vielen Nachbarkommunen, wo häufig die bisher selbständigen Gemeinden der nächst größeren Stadt angegliedert wurden, entstand in Leopoldshöhe eine neue und eigenständige Kommune. Im Gegensatz zu Gemeinden und Städten mit gewachsenen städtebaulichen Siedlungsstrukturen und dem dadurch gegebenem Zentrum, besteht die Großgemeinde Leopoldshöhe aus ehemals 8 eigenständigen Gemeinden (Asemissen, Bechterdissen, Bexterhagen, Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen, Schuckenbaum). In den ersten Jahren wurde die Verwaltung sowie die soziale und technische Infrastruktur der Gemeinde Leopoldshöhe aufgebaut. Wegweisende Entscheidungen z.B. in der Schulentwicklung (Grundschulen / Gesamtschule), der Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung (zentrale Wasserversorgung / Kläranlage) oder auch der Feuerwehr waren zu treffen. Parallel hierzu hatte sich die Gemeinde mit der hetrogenen Siedlungsstruktur und den damit verbundenen städtebaulichen Schwierigkeiten auseinander zu setzen. Hierfür wurde Ende der 80ziger, Anfang der 90ziger Jahre der Rahmenplan Leopoldshöhe und in den 90ziger Jahren der Rahmenplan Asemissen ausgearbeitet und beschlossen. a) Rahmenplanung Leopoldshöhe Der Rahmenplan dient als Entscheidungshilfe für die städtebauliche Ordnung und die räumliche, verkehrliche und gestalterische Entwicklung der Ortschaft Leopoldshöhe – Schuckenbaum. Die mit ihm erarbeiteten Anregungen und Hinweise sollen in die übergeordneten Planungen einfließen und sind in der Bauleitplanung der Gemeinde zu berücksichtigen. Das Ergebnis des Rahmenplanes wird in einer Maßnahmenübersicht zusammengefaßt. Die Gemeinde hat die in der Maßnahmenübersicht aufgeführten Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles in den vergangenen Jahren konsequent angestrebt. Die Ziele sind dabei immer wieder geprüft und ggf. den Umständen angepaßt worden. Dementsprechend ist nach Realisierung der Umgehungsstraßen u.a. ein Arbeitskreis Ortskernsanierung gegründet und ein Realisierungswettbewerb von der Gemeinde ausgelobt worden. b) Arbeitskreis Ortskernsanierung Der Arbeitskreis wurde 2003 initiiert, um die weitere Vorgehensweise wie auch Details der städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Neugestaltung des Ortskerns in einem eigenständigen Rahmen diskutieren zu können. Als Mitglieder dieses Arbeitskreises sind neben örtlichen Kommunalpolitikern, Vertreter der Verwaltung, der Bürgerinitiative „Umgehungsstraße jetzt“, der Leopoldshöher Architekten und der „Dorfgemeinschaft des Handwerks, Handels und Gewerbes“ benannt worden. Im weiteren Verlauf sind ebenfalls Vertreter der Ev. reform. Kirchengemeinde hinzugebeten worden. Die Sitzungen des Arbeitskreises fanden öffentlich statt, entsprechend ist die Bekanntmachung der Tagesordnung erfolgt. Somit wurde bereits weit im Vorwege zur eigentlichen Einleitung der Sanierung bzw. zur vorbereitenden Untersuchung deren Inhalte mit der Öffentlichkeit und mit Betroffenen diskutiert. Die im Arbeitskreis beschlossenen Ergebnisse nehmen direkt Einfluß auf den Realisierungswettbewerb und der vorbereitenden Untersuchung. 1 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe c) Realisierungswettbewerb Neugestaltung des Ortskerns Bereits der Rahmenplan setzte sich mit der Neugestaltung des Ortskernes von Leopoldshöhe auseinander. Eine Realisierung konnte bisher nicht erfolgen, da entscheidende Maßnahmen, wie z.B. die östliche und westliche Ortsumgehung, erst 2004 bzw. 2005 durchgeführt werden konnten. Geleitet von der Rahmenplanung, aber mit dem Ansatz, die Gestaltung des Ortskerns den neuen Verhältnissen und Gegebenheiten anzupassen, entschied sich die Gemeinde, einen Wettbewerb auszuloben. Mit dem Wettbewerb wird die Erwartung verbunden, eine lebendige und vielfältig genutzte Mitte entstehen zu lassen, wobei insbesondere die Verkehrs- und Freiflächen angesprochen werden sollen. d) Sanierung, vorbereitende Untersuchung Die Ortskernsanierung basiert auf den Grundlagen des Rahmenplanes, der Beratungsergebnisse des Arbeitskreises sowie dem Fazit des Wettbewerbes. Die vorbereitende Untersuchung und somit die vorliegenden Unterlagen aktualisieren den Rahmenplan und fassen die Ergebnisse des Arbeitskreises und des Wettbewerbes zusammen. Insgesamt dient dieses dazu, die zusammengeführten Materialien zu analysieren und zu bewerten. Der Untersuchungsbericht ist somit das Fazit aus den zuvor durchgeführten städtebaulichen Diskussionen. In der vorbereitenden Untersuchung wird daher häufig auf deren Inhalte verwiesen und nicht im Detail wiederholt oder erläutert. Dieses geschieht, um Informationen nicht doppelt darzulegen. Die Gemeinde hat somit bereits im Vorfeld der Untersuchung bzw. der Sanierungssatzung einen erheblichen Einsatz erbracht, um die Entwicklung der Gemeinde und insbesondere der Ortschaft Leopoldshöhe-Schuckenbaum städtebaulich Vorwärts zu bringen. 2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Sanierung Nach Fertigstellung der östlichen und westlichen Ortsumgehung (L 751 = Teutoburger Straße, K 5 = Felix-Fechenbach-Straße) ist der Durchfahrtsverkehr weitestgehend vom zentralen Kreuzungsbereich auf die Entlastungsstraßen verlagert worden. Damit sind grundlegende Maßnahmen erfüllt worden, um die weitere städtebauliche Entwicklung des Ortskerns angehen zu können. Die vorbereitende Untersuchung stellt dabei den zukünftigen planerischen Leitfaden dar. Die Sanierungsatzung hat den Zweck, die erarbeiteten Ziele zu realisieren. Das allgemeine Ziel der Sanierung ist, dem Gemeindeleben einen neuen Impuls zu geben und das Zentrum zu stärken, in dem eine den neuen Verhältnissen angepaßte Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen erfolgt. Die einzelnen Ziele sind i.V.m. dem Wettbewerb erarbeitet worden und betreffen die Nutzungen der Verkehrs- und Freiflächen, die verkehrliche Gesamtsituation sowie die gestalterischen und technischen Vorstellungen (siehe Punkt III). Damit verbunden ist die Erwartung, daß die Bedürfnisse der in Leopoldshöhe lebenden Menschen in den Mittelpunkt rücken und die Attraktivitätssteigerung die ökonomische Situation unterstützt. Die Sanierung ist notwendig, um die in den vorliegenden Unterlagen dargelegten städtebaulichen Mißstände zu beheben. Deren Behebung erfordert einen erheblichen Aufwand von Haushaltsmitteln. Die Maßnahmen sind im öffentlichen Interesse einheitlich vorzubereiten. Eine Lösung der städtebaulichen Probleme mit Hilfe eines anderen städtebaulichen Instrumentes ist aus den vorgenannten Gründen 2 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe nicht gegeben. Zugleich besteht hiermit die Chance, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten. 3. Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch die von der Gemeinde Leopoldshöhe durchzuführenden Maßnahmen im öffentlichen Raum in Verbindung mit den beiden Umgehungsstraßen. Damit sind insbesondere die Abschnitte gemeint, in denen durch die Umgehungsstraßen die Anbindungen der Gemeindestraßen verkehrs-, gestaltungs- und funktions- bzw. nutzungstechnisch neu zu planen sind (u.a. Krentruper Straße, Schötmarsche Straße, Hauptstraße, Herforder Straße). Hinzu kommt das Zentrum von Leopoldshöhe, welches durch den Marktplatz, die beiden Kirchengebäude und den vorhandenen Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen entlang der Schötmarsche Straße, der Hauptstraße und der Herforder Straße geprägt wird. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, parallel zu den zuvor genannten Straßen, ergibt sich aus der Örtlichkeit, den vorhandenen Gebäuden und Verlauf der Grundstücksgrenzen. II. Bestehende soziale, strukturelle und städtebauliche Zusammenhänge und Verhältnisse 1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse Das Untersuchungsgebiet liegt im zentralen Bereich des Ortsteiles Leopoldshöhe. Dieser befindet sich annähernd mittig im Gemeindegebiet. Die Geländeverhältnisse stellen sich wie folgt dar: Kreisel Felix-Fechenbach-Straße (K 5) / Schulstraße ca. 120 m ü.N.N. Straßenkreuzung Jahnstraße / Askampstraße ca. 126 m ü.N.N. Straße Siekweg ca. 127 m ü.N.N. Marktplatz ca. 130 m ü.N.N. Straßenkreuzung Neue Straße / Hauptstraße ca. 126 m ü.N.N. Straßenkreuzung Krentruper Straße / Schötmarsche Straße ca. 127 m ü.N.N. Straßenkreuzung Am Doktorkamp / Schötmarsche Straße ca. 124 m ü.N.N. Straßenkreuzung Große-Horst-Straße / Schötmarsche Str. ca. 124 m ü.N.N. Straßenkreisel Große-Horst-Straße / Schötmarsche Straße ca. 124 m ü.N.N. Die Topographie ist durch ein zum Marktplatz ansteigendes Gelände gekennzeichnet. Die angrenzenden Bereiche liegen zwischen 6 m bis 10 m tiefer, wobei auf einer Distanz von ca. 800 m das Gelände vom Kreisel Felix-FechenbachStraße (K 5) / Schulstraße zum Marktplatz sich ein Höhenunterschied von ca. 10 m entwickelt. Die Bodenkarte (M 1: 5.000), Blatt Leopoldshöhe des Landesvermessungsamtes NRW gibt für das Untersuchungsgebiet Pseudogley bzw. Pseudogley-Parabraunerde als Bodentyp vor. Besonders zu beachtende geologisch-bodenkundliche Aspekte sind nicht bekannt. Der Baugrund weist keine Besonderheiten auf. An dem vorhandenen Gebäudebestand sind keine Auffälligkeiten offensichtlich geworden. 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand Die öffentlichen Einrichtungen, wie Kirchengebäude oder Rathaus, sind im Eigentum der jeweiligen Institution. Der öffentliche Raum, hierzu gehört u.a. die 3 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe Straßenverkehrsfläche und der Marktplatz, sind im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Straße „Kirchweg“, die bisher als Busspur und Bushaltestelle diente, ist im Eigentum der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Leopoldshöhe. Die an die öffentliche Straßenverkehrsfläche angrenzenden Gebäude befinden sich überwiegend in Privateigentum. Der Gebäudekomplex um die ev. refom. Kirche, Kirchweg 5, sowie des Altenheimes, Herforder Straße 35, sind in der Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe als Baudenkmal eingetragen. Bei dem zu letzt genannten Baudenkmal ist insbesondere der eingefriedete bäuerliche Garten mit auf die Baulichkeit bezogenem Baumbestand unter Schutz gestellt. Über diese beiden Gebäudekomplexe hinaus wird der bauliche Bestand geprägt durch die öffentlichen bzw. halb-öffentlichen Gebäude wie kath. Kirchengemeinde, Sparkasse, Volksbank und Rathaus. Darüber hinaus sind insbesondere die Wohnund Geschäftshäuser um den Marktplatz bestimmend für das Ortsbild von Leopoldshöhe (siehe anliegenden Plan 1). 3. Nutzung / Immissionsbelastung Die Nutzung wird bestimmt durch die Zentrumsfunktion der Ortsmitte. Die Gebäude am Marktplatz und in unmittelbarer Nähe, werden überwiegend als Geschäftshäuser mit Wohnungen genutzt. Ebenso werden Dienstleistungen, kirchliche Angebote und behördliche Funktionen in der Ortsmitte angeboten. Im Anschluß an die kath. Kirche ist entlang der Herforder Straße eine überwiegende Wohnnutzung vorzufinden, wobei am Kreisel zur Felix-Fechenbach-Straße / Schulstraße sich das Schulzentrum der Gemeinde Leopoldshöhe mit Grund- und Gesamtschule befindet. Entlang der Hauptstraße und der Schötmarsche Straße sind neben der Wohnfunktion auch immer Dienstleistungen und Verkaufsstätten anzutreffen. Die Krentruper Straße wird bestimmt durch den vorhandenen Gewerbebetrieb und dessen Parkplatzsituation sowie den im weiteren Verlauf vorhandenen Einzelhandelsmärkten. Nutzungen im Bestand Gelb Primärer Bedarf (kurzfristiger) wie Lebensmittel Blau Sekundärer Bedarf (mittelfristig) wie Tetxtilien, Schuhe, Apotheke Rot Tertiärer Bedarf (langfristiger) wie Dienstleistungen, Gastronomie, freie Berufe Neben der Versorgungsfunktion stellt das Untersuchungsgebiet mit dem Marktplatz auch den öffentlichen Raum zur Verfügung, ein örtliches Gemeinschaftsleben 4 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe kultivieren zu können. Dieses zeigt sich in Nutzungen wie Wochenmarkt, Frühjahrsund Herbstmarkt oder Aufstellung des Maibaumes. Während des Wochenmarktes kann heute noch auf dem Markt geparkt werden, ebenso in den angrenzenden Straßenzügen. Gleichzeitig dient der Marktplatz als Verknüpfungspunkt des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Buslinien werden je nach Linienführung durch das gesamte Untersuchungsgebiet geführt. Im Tagesverlauf finden ca. 100 Fahrten statt. Jetzige Fahrbeziehungen der Buslinien zur Anfahrt der Haltestelle Die Bushaltestelle befindet sich heute am nördlichen Rand des Marktplatzes und trennt damit das Kirchen / Rathaus-Umfeld vom Marktplatz. Dieser Zustand wird nicht als optimal gesehen, gleichwohl bietet es heute eine sichere Umsteigemöglichkeit, insbesondere für Schulkinder. Immissionen sind ggf. durch Lärmbelästigung in Verbindung mit dem örtlichen Verkehr gegeben. Aufgrund der Umgehungsstraßen wird jedoch davon ausgegangen, daß diese sich reduzieren. 4. Erschließung Das Untersuchungsgebiet und die darauffolgende Sanierungssatzung sind auf die Neugestaltung der Verkehrs- und Freiflächen im Zentrum des Ortsteiles Leopoldshöhe ausgerichtet. Die Herforder Straße, die Hauptstraße, die Schötmarsche Straße und die Krentruper Straße sowie der Marktplatz stellen einerseits die verkehrliche und technische Infrastruktur dar, andererseits sind sie das Zentrum des Gemeindelebens. Die allgemeine technische Infrastruktur ist weitestgehend ausreichend dimensioniert und in gutem Zustand. Dieses trifft jedoch nicht auf die Abwasserkanäle und die Wasserversorgungsleitung zu. Beide Systeme sind abgängig, wodurch es u.a. 5 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe bereits häufiger zu Wasserrohrbrüchen gekommen ist. Die Abwasserkanäle können nicht mehr erreicht werden, da durch ihre Lage in den Gehwegen, sie durch andere Versorgungsleitungen überbaut worden sind. Auch können sie die anfallenden Mengen nicht mehr ausreichend erfassen. Dieser Tatsachen ist sich die Gemeinde Leopoldshöhe bewusst und Willens, diese Missstände zu beheben. 5. Städtebauliche Zusammenhänge Der Ortsteil Leopoldshöhe befindet sich im Zentrum des Gemeindegebietes, welches wiederum im Zentrum des Gebietes zwischen den Städten Bielefeld, Bad Salzuflen, Lage und Oerlinghausen liegt. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Bevölkerung hat seinen Arbeitsplatz in diesen Städten und zwar vornehmlich im Raum Bielefeld. Charakteristisch für die Gemeinde und insbesondere für den Ortsteil Leopoldshöhe ist der Schwerpunkt „Wohnen und Leben“, sowie der starke landwirtschaftliche Einschlag. Der Ortsteil Leopoldshöhe dient mit seinem Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot als Versorgungszentrum für die Einwohner der Gemeinde, aber auch für auswärtige Käufer. Neben der ökonomischen Verflechtung zu den weiteren Ortsteilen der Gemeinde besteht auch eine starke Verbindung im behördlichen, kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Bereich. Diese Verbindungen reichen teilweise über die Grenzen des Gemeindegebietes hinaus (siehe GMA-Gutachten). Dem Ortsteil Leopoldshöhe kommt mit seinem Zentrum, aufgrund der oben dargestellten funktionellen Zusammenhänge, eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Betont wird dieses weiter dadurch, daß mit dem Marktplatz in Leopoldshöhe die einzige zusammenhängende größere öffentliche Fläche gegeben ist. Gemeinsam mit den ortsbildprägenden Gebäuden und Bäumen hat das Untersuchungsgebiet somit auch eine gestalterische Bedeutung für das gesamte Gemeindegebiet. In Kombination mit den Nutzungsverflechtungen ist somit auch eine entsprechende Identifikation der Einwohner der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Ortszentrum anzunehmen. Kartierung des Baumbestandes im Ortszentrum 6 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe III. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen bzw. Ziele der Sanierung 1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Das Untersuchungsgebiet ist durch die städtebauliche Inanspruchnahme bestimmt. Neben den bereits erwähnten ortsbildprägenden Bäumen am Marktplatz und dem unter Schutz gestellten bäuerlichen Garten mit Baumbestand an der Herforder Straße sind keine gem. Landschaftsschutzgesetz geschützte Strukturen vorhanden. Weitere Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind für das Untersuchungsgebiet nicht bekannt. 2. Belange des Verkehrs Zu den wesentlichen verkehrlichen Rahmenbedingungen sind für die Ziele der Sanierung zum einen die Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Zentrum und zum anderen die Erreichbarkeit der Geschäfte zu beachten. a) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - überdachte Bushaltestelle Bei einer Umgestaltung des Platzes muss die Haltestelle Teil eines stimmigen Gesamtkonzeptes sein mit der Gewährleistung der Sicherheit für die Nutzer des ÖPNV. Ein geeigneter Standort - der alte wird nicht ausgeschlossen - muss die gleichzeitige Aufstellung von 2 Gelenkbussen (die Länge eines Gelenkbusses beträgt 18,60 m) ermöglichen. Die Bushaltestelle sollte nicht in der Vorzone der Geschäfte liegen, da hier die Verbindung mit dem Nutzungsangebot auf dem Marktplatz nicht gegeben ist und diese Bereiche für Kurzzeitstellplätze wertvoller zu nutzen sind. Zudem könnte die Länge der Bushaltestelle u.U. mit den freizuhaltenden Zu- und Ausfahrten der angrenzenden Grundstücke kollidieren. b) Ruhender Verkehr Aufgrund der Gemeindestruktur überraschen die folgenden Zahlen nicht, die im Rahmen des GMA-Gutachtens erhoben wurden: Verkehrsmittelwahl der Bürger zum Einkauf in der Gemeinde Leopoldshöhe : 12 % zu Fuß 15 % Fahrrad / Mofa 3 % ÖPNV 70 % PKW / Motorrad (PKW-Quote im Ortsteil Leopoldshöhe ca. 52 %) Der Erreichbarkeit des zentralen Geschäftsbereiches und des zentralen Veranstaltungsbereiches (Marktplatz) kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Erreichbarkeit wird insbesondere durch die Bereitstellung von Parkraum erzielt. Zugunsten eines attraktiven Platzraumes muss auf einen Teil der Stellplätze verzichtet werden. Es wird eine Zielgröße von mindestens 20 Stellplätzen im Bereich des Platzes angegeben. Inwieweit diese Anzahl überschritten werden kann, ist vom jeweiligen Konzept abhängig. Vor den Geschäften sollen in die Gesamtgestaltung gut integrierte Stellplätze in ausreichender Zahl geschaffen werden. Da doch immerhin 15 % mit dem Fahrrad / Mofa das Zentrum aufsuchen, ist es sinnvoll, auch hierfür eine angemessene Unterstellmöglichkeit zu schaffen. 7 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe Für das gesamte geplante Sanierungsgebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan die Festsetzung eines “verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches” getroffen worden. Das beinhaltet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h (also unterhalb der Tempo 30 - Zonen, aber oberhalb der “Spielstraße” mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 7 km/h). In einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich werden Mischflächen für die verschiedenen Nutzer (ähnlich einer Spielstraße) vorgehalten, eine Separierung von Fahrbahn und Radweg ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da hierdurch die Flächen für eine multifunktionale Nutzung, d.h. Aufenthalts- und Flanierbereiche reduziert werden. c) Erschließungsanlagen / Kreuzungsbereich In Anbetracht der Tatsache, dass das Ortszentrum gleichwohl einen wichtigen Kreuzungsbereich im innerörtlichen Verkehr aufweist, Zielverkehre bedingt und Busverkehre aufnimmt, wird es als notwendig erachtet, die eigentliche Fahrbahn deutlich vom übrigen öffentlichen Raum zu trennen und damit eine eindeutige Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer und Nutzergruppen zu gewährleisten. Wegen des Busverkehres im Zweirichtungsverkehr und Begegnungsfällen sollte von einer Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgegangen werden. Im Kreuzungsbereich des Ortszentrums muss auch der Fuß- und Radverkehr berücksichtigt werden (bei Querungszählungen an der Hauptstraße wurden im Schnitt ca. 120 Querungen pro Stunde ermittelt), insbesondere queren viele Schüler und Schülerinnen die Hauptstraße, da die Schulen westlich des Ortszentrums liegen und sich das Wohngebiet “Rosenhagen” östlich der Teutoburger Straße befindet. Über die Teutoburger Straße wurde daher in Verlängerung des Bürgermeister-BrinkmannWeges eine Fußgängerbrücke errichtet, die stark frequentiert wird. Ziel ist es somit die Lage der Fahrbahnen und die Ausbildung des Kreuzungsbereiches neu zu ordnen und eine gesicherte Querung der Hauptstraße für Fuß- und Radfahrer zu gewährleisten. Eine weiterreichende Auseinandersetzung mit den Belangen des Verkehrs erfolgt in dem genannten Städtebaulichen Rahmenplan (siehe Seiten 39 – 50, 71 – 78). Anzumerken ist hierzu, daß die dort beschriebenen Ortsumgehungen von Leopoldshöhe und Oerlinghausen realisiert worden sind. Die Firma Häfner – Krullmann beabsichtigt, in das Gewerbegebiet Asemissen umzusiedeln. 3. Belange der Wirtschaft Das GMA-Gutachten verfolgt das Ziel, ein Entwicklungskonzept für den Einzelhandel in der Gemeinde Leopoldshöhe unter Berücksichtigung ihrer zentralörtlichen Funktion, des vorhandenen Einzelhandelsbestandes, der Kaufkraft- / Umsatzbilanz und der standortprägenden städtebaulichen Rahmenbedingungen aufzustellen. Der Bericht faßt die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und stellt notwendige Veränderungsmaßnahmen zur Aufwertung des Einkaufsortes vor. Dieses ist unbedingt notwendig, um den erheblichen Kaufkraftabfluß entgegenzuwirken, das das Ziel der angestrebten Sanierungsatzung ist. Im Rahmen der Voruntersuchung wird hinsichtlich der Belange der Wirtschaft auf das erwähnte GMA-Gutachten verwiesen. 8 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe 4. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes / der Gestaltung Dem Gebäudekomplex um die ev. refom. Kirche, Kirchweg 5 mit seinem alten Baumbestand und dem Kriegerdenkmal kommt eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Die Gemeinde Leopoldshöhe wünscht sich für die Zentrumsgestaltung eine der städtebaulichen und räumlichen Situation angepasste Gestaltung des Bereiches zwischen Kirche und Rathaus sowie eine Begrünung, die den einladenden Charakter, den das Ortszentrum ausdrücken soll, unterstützt. Die mit der Sanierung angestrebte Umgestaltung des Ortszentrums hat dieses zu berücksichtigen. Seit 1993 ist in verschiedenen Bereichen Leopoldshöhes das Mindener Altstadtpflaster verlegt worden; so am westlichen Kreisel (Schulstraße) und im Bürgermeister-Brinkmann-Weg. Bei einer Neugestaltung des zentralen Bereiches sollten die Übergänge zum Bestand besonders ins Auge genommen werden bzw. geprüft werden, inwieweit Materialien und Strukturen aufgegriffen werden können, um einen harmonischen Gesamteindruck herzustellen. 5. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung Die notwendige Erneuerung der Abwasserkanäle und der Wasserversorgungsleitung ist bisher nicht erfolgt, damit nicht doppelte Kosten z.B. für den Straßenaufbruch und Widerherstellung der Straßenanlagen anfallen. Die Maßnahmen werden aus Kostengründen und auch zur besseren praktischen Abwicklung, damit weniger Einschränkungen durch die Baumaßnahmen entstehen, zusammen mit den Überlegungen zur Neugestaltung des Ortskernes und dessen Realisierung vorgenommen. Die vorbereitende Untersuchung stellt somit einen städtebaulichtechnischen Mangel fest1. Ziel ist es, diese Missstände zu beheben. Bei der Abfuhr von Wertstoffen und Restmüll ist zu beachten, daß bei der Neugestaltung der Verkehrs- und Freiräume die teilweise dreiachsigen Müllfahrzeuge problemlos ihre Aufgaben bewältigen können. 6. Zukünftige Nutzung a) Städtebauliches Konzept Die bereits mehrfach genannten Berichte wie u.a. der „Städtebauliche Rahmenplan Leopoldshöhe–Schuckenbaum“ oder das GMA-Gutachten haben immer wieder verdeutlicht, daß für die weitere Ortskernentwicklung es von entscheidender Bedeutung ist, das Zentrum zu stärken, um negativen Entwicklungen wie z.B. Kaufkraftabfluß entgegen zu wirken. Die Ergebnisse dieser Berichte sind in die Aufgabe des Realisierungswettbewerbes „Neugestaltung Ortskern Leopoldshöhe“ eingeflossen. Die dort aufgeführten Ziele (ab Seite 15) stellen das städtebauliche Konzept dar. Als Kurzzusammenfassung für das Untersuchungsgebiet sind folgende Punkte – ohne Rangfolge - zu betonen: Zielvorstellungen zu den Nutzungen im Untersuchungsgebiet a) Temporäre Nutzungen wie Märkte und kulturelle Veranstaltungen b) Feste Einrichtungen wie Kiosk / Gastronomie / öffentliches WC c) Verweilmöglichkeiten im öffentlichen Raum d) Unterstützung des Geschäfts- und Dienstleistungsbereiches 1 Pläne und weitere Angaben sind dem Ergebnisprotokoll vom 31.05.2005 zum Realisierungswettbewerb „Neugestaltung des Ortskerns“ und deren Anlage zu entnehmen 9 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe Verkehrliche Ziele im Untersuchungsgebiet a) Öffentlicher Personennahverkehr, hier Buslinien b) Ruhender Verkehr, u.a. Pkw, Fahrrad c) Verkehrsberuhigung d) Technische Rahmenbedingungen für die Verkehrsflächen e) Schulwegsicherung Gestalterische Zielvorstellung für das Untersuchungsgebiet a) Materialverwendung für die Verkehrs- bzw. Freiflächen b) Begrünung c) Gestaltungselemente, u.a. Brunnen / Findling, Veranstaltungstafeln, Beleuchtung 7. Bewertung der Verhältnisse und Zusammenhänge Die städtebauliche, historische Entwicklung des Ortszentrums von Leopoldshöhe hat die Gemeinde veranlaßt, Anfang der 90ger Jahre mit der Rahmenplanung die städtebauliche Ordnung zu diskutieren. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellten die Schwerpunkte die Belange des Verkehrs und die Gestaltqualität des Ortskern dar. Mit dem Rahmenplan wurde deutlich, daß erst mit Realisierung der Umgehungsstraßen weitere Maßnahmen für den Ortskern möglich sind. Auch mit den heute anstehenden Überlegungen zur Umgestaltung des Ortszentrums, das auch die Straßen umfaßt, die auf den Marktplatz führen, wird deutlich, daß die verkehrlichen Interessen eine Schlüsselposition einnehmen. Erst mit der Entscheidung, wie die Erschließungsanlagen definiert und organisiert werden (z.B. durch deren Lage und Breite), zusammen mit der Regelung des ruhenden Verkehrs und des ÖPNV, ist es möglich, die übrigen Belange zu erörtern und zu verbessern. Diese Schlüsselposition ergibt sich durch den räumlichen Zusammenhang der Verkehrsfläche sowie dessen flächenmäßige Dominanz im Ortszentrum (z.B. Marktplatz als Parkplatz, Straßenbreiten der ehemaligen Landes- und Kreisstraße). Ebenso aber auch die Vernetzungsfunktion der Verkehrs- / Freifläche, wie z.B. die ÖPNV-Anbindung oder der Aufenthaltsmöglichkeit der Bürger und Besucher von Leopoldshöhe. Durch die verkehrliche Beruhigung des Zentrums und die Neudefinition des Marktplatzes mit unterschiedlichen Funktionsbereichen sollen in angemessenem Rahmen Verweilmöglichkeiten auf dem Marktplatz geschaffen werden. Sie sollen in Verbindung mit den übrigen Nutzungsangeboten, der Gestaltung und Begrünung, die Aufenthaltsqualität erhöhen. Erfahrungsgemäß führen die zuvor beschriebenen Maßnahmen in städtebaulich integrierten Ortskernen nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität, sondern auch zur Aufwertung der Standortattraktivität für Einzel- und Dienstleistungsnutzungen. Hierzu ist den Ansprüchen der Besucher und Kunden an eine zentrumsnahe Erschließung und Parkierung gerecht zu werden. Die Belange der Wirtschaft sind somit eng verknüpft mit der Konzeption, die für den Verkehr entwickelt wird. Ein intaktes Gemeinleben ist nur mit einer dienstleistungs- und einzelhandelsbezogenen Erneuerung des Ortskernes zu erzielen. Die wirtschaftlichen Aspekte finden dabei weniger Berücksichtigung in Form der Bereitstellung von weiteren Baugrundstücken, z.B. um mit Neubauten die Warensortimente zu erweitern, sondern vielmehr in der Umfeldverbesserung. Es werden hiervon positive Effekte erwartet, um den erheblichen Kaufkraftabfluss entgegenzuwirken (im Jahr 2002 = 53 % = 46,7 Mio €). Von der Gemeinde Leopoldshöhe wird ihre Aufgabe darin gesehen, die Steigerung der Attraktivität des Standortes anzustreben. Allein hierauf kann die Gemeinde Einfluß nehmen. Andere Attraktivitätssteigerungen wie z.B. ansprechende 10 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe Warenpräsentationen, Verkaufsraumgestaltung, Erweiterung der betrieblichen Leistungsfähigkeit, Personalentwicklung etc. obliegen dem jeweiligen Gewerbetreibenden. Die Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege fließen ergänzend in die obigen Überlegungen ein. Die gegebenen Aspekte sind zu beachten und ggf. sinnvoll zu ergänzen. Sie sind jedoch nicht ausschlaggebendes Kriterium für die angestrebten Ziele, sondern unterstützen diese. So ist der alte Baumbestand weitestgehend zu erhalten. Angestrebt wird eine der städtebaulichen und räumlichen Situation angepaßte Begrünung, die den einladenden Charakter unterstützt. Die Belange der Ver- und Entsorgung werden im Rahmen der Planung und Realisierung berücksichtigt. Es bietet sich aus pragmatischen und ökonomischen Gründen an, notwendige Erneuerungen, Ergänzungen oder die erstmalige Verlegung von Leitungen in Verbindung mit der Neugestaltung des Ortskerns vorzunehmen. 8. Verhältnisse ohne Durchführung der Sanierung Die mit den Maßnahmen beschriebenen Effekte würden bei Unterlassung der Durchführung ausbleiben. Die Auswirkungen würden nicht umgehend offensichtlich werden, sondern zeitlich verzögert. Dieses trifft insbesondere auf die Belange der Wirtschaft zu. Es ist davon auszugehen, daß die Kaufkraft vorerst stagniert und dann stetig nachläßt. Diese Annahme beruht auf den Überlegungen, daß bei einem Ausbleiben der Attraktivitätssteigerung des Ortszentrums die Kaufkraft zu „interessanteren“ Standorten abfließt. In letzter Konsequenz wären Leerstände und wirtschaftliche Verluste zu erwarten, die sich auch auf den gemeindlichen Haushalt und das Gemeinleben auswirken könnten. IV. Durchführbarkeit 1. Planungsrechtliche Lage Das Untersuchungsgebiet Bebauungsplänen geprägt: wird bauplanungsrechtlich Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) Nr. 06/03 "Askamp" Nr. 06/05 "Zentrum-Ost“ Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße" von folgenden Rechtskraft 1966 / 1967 Rechtskraft 25.07.1979 Rechtskraft 10.12.1973 Rechtskraft 26.05.1998 Rechtskraft 26.05.1998 Für das gesamte Untersuchungsgebiet ist in den Bebauungsplänen die Festsetzung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ getroffen worden. Das beinhaltet eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. In einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich werden Mischflächen für die verschiedenen Nutzer vorgehalten. Die Bebauungspläne weisen überwiegend Allgemeines Wohngebiet aus. Entlang der Herforder Straße, der Hauptstraße, der Schötmarsche Straße und der Krentruper Straße ist Mischgebiet und teilweise Kerngebiet festgesetzt. Für den Bereich des Rathauses und der Kirchengemeinden sind Flächen für den Gemeinbedarf festgelegt. Der südlich der Herforder Straße gelegene Siedlungsabschnitt, zwischen Askampstraße und der Hauptstraße, wird gem. § 34 BauGB beurteilt. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich gemischte Baufläche dar. 11 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe 2. Denkbare Abgrenzung des Sanierungsgebietes Nach dem derzeitigen Kenntnisstand würde die Abgrenzung des Sanierungsgebietes identisch sein mit dem Untersuchungsgebiet. Eine Erläuterung hierzu wird unter Punkt I. 3 gegeben. 3. Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen Die Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch der Betroffenen erfolgte in Zusammenhang mit dem GMA-Gutachten zum Einzelhandelsstandort Leopoldshöhe sowie bei öffentlichen Veranstaltungen von Parteien durch Befragungen. Weiterhin wurde durch den Arbeitskreis Ortskernsanierung mit verschiedenen Vertretern (siehe Punkt I. 1 b) und dem ausgelobten Wettbewerb die Einbindung der Öffentlichkeit verfolgt. Dabei ist eine konstruktive Beteiligung festzustellen gewesen. Die Beteiligten brachten ihre Überlegungen und Aspekte, die zu beachten seien, in die Diskussionen ein. Eine vollständige Ablehnung der Sanierung bzw. der Vorüberlegungen ist nicht erkennbar. Vereinzelt sind Details kritisiert worden. Es ist anzumerken, daß die hauptsächlichen Auswirkungen auf Freiraum– und Verkehrsflächen geplant sind, die sich überwiegend im Eigentum der Gemeinde befinden. 4. Vorstellung über die Übertragung der weiteren Vorbereitungen Die vorbereitende Untersuchung wird durch das Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe koordiniert. Die bereits vorhandenen und zuvor bereits mehrfach genannten Planungen und Gutachten fließen dabei ein. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes werden die genannten Ziele weiter konkretisiert. Das Ergebnis wird von den Wettbewerbsteilnehmern entwickelt. Dieses wird wiederum in die vorbereitende Untersuchung und die daraus folgende Sanierungssatzung eingebunden. Die vorbereitende Untersuchung wird daher teilweise durch externe Mitwirkende erstellt, wie auch durch das Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die sich daran anschließende Sanierungssatzung wird voraussichtlich ebenfalls durch das Bauamt verfaßt. 5. Vorläufige Überlegungen zur Finanzierung Die Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrs- und Freiflächen. Private Grundstücke und / oder Gebäude werden nicht davon erfaßt. Für die angestrebte Sanierung ist ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Stadterneuerung bei der Bezirksregierung Detmold gestellt worden. Im Haushaltsplan der Gemeinde Leopoldshöhe ist die Sanierung als Investitionsmaßnahme eingestellt. Für die laufende Untersuchung ist im Haushalt ein entsprechender Haushaltsansatz bestimmt worden. 6. Art des Sanierungsverfahren Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen betreffen keine Privatgrundstücke, weder im Hinterbereich noch an den Gebäuden. Sie sind ausschließlich auf die Verkehrsund Freiflächen fixiert. Es wird erwartet, daß die Erschließungsanlagen und Freiflächen umgebaut und verbessert werden. Die Durchführung dieser Baumaßnahme obliegt der Gemeinde. Eine zügige Durchführung wird von ihr angestrebt. Weitere Ordnungsmaßnahmen gem. § 147 BauGB bzw. Baumaßnahmen gem. § 148 BauGB sind nicht erkennbar. 12 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe Erfahrungsgemäß werden die Bodenrichtwerte durch die o.g. Maßnahmen nicht steigen, da diese sich nicht in diesem Maß auswirken. Die entstehenden Kosten werden gemäß dem Erschließungsbeitragsrecht (§§ 123 ff. BauGB) bzw. dem Straßenausbaubeitragsrecht (§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes NRW) abgerechnet. Es wird davon ausgegangen, daß die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme nicht erschwert wird, wenn durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen voraussichtlich keine höheren Einnahmen erzielt werden. Anhand der vorliegenden Einschätzung, strebt die Gemeinde das vereinfachte Sanierungsverfahren an. Die Durchführung der Sanierung in diesem Verfahren wird nach Beurteilung der Gesamtumstände nicht erschwert. 7. Zeitliche Umsetzung Das Preisgericht zum Realisierungswettbewerb tagte am 06.09.2005. Die dazugehörige Ausstellung begann am 07.09.05. Die Ziele der Sanierung sind somit ab September 2005 konkretisiert. Zeitgleich wird der Politik die vorbereitende Untersuchung vorgelegt. Daran anschließen wird sich die Erörterung der beabsichtigten Sanierung. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden entsprechend in die Sanierungssatzung einfließen. Diese wird voraussichtlich zum Frühjahr 2006 abgewickelt sein. Im Sommer 2006 besteht nach Bereitstellung der Fördermittel die Möglichkeit, die Ziele der Sanierung umzusetzen. V. Nachteilige Auswirkungen 1. Nachteilige Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich Wirtschaftliche Belastungen im direkten privaten Bereich z.B. durch Verpflichtungen zur Modernisierung der Gebäude sind nicht gegeben, da die Realisierung der Maßnahmen den öffentlichen Raum betreffen. Die von der Sanierung Betroffenen werden jedoch im Rahmen der Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligt. Die Beteiligung geschieht in dem hierfür üblichen gesetzlichen Umfang. Eine außerordentliche Belastung der privaten Haushalte ist darin nicht zu erkennen, da jede vorhandene Erschließungsanlage im Laufe der Zeit erneuert, verbessert und neu gestaltet werden muß. Veränderungen der Gebietsstruktur sind nicht anzunehmen, da wirtschaftliche Verdrängungsprozesse durch Erschließungsbeiträge erfahrungsgemäß nicht die ausschlaggebenden Faktoren sind. 2. Nachteilige Auswirkungen im sozialen Bereich Die Sanierungsmaßnahmen nehmen keinen Einfluß auf den privaten sozialen Bereich der Betroffenen. Es sind z.B. keine sanierungsbedingten Umzüge oder zeitweiligen Schließungen von Geschäften oder Betrieben notwendig. Die Abwicklung der Baumaßnahmen läßt sich entsprechend koordinieren. Sehr wohl wird es Beeinträchtigungen während der Bauphase geben (wie z.B. durch Staub, Schwierigkeiten mit den Zugängen usw.), die aber bei jeder Art der Erneuerung einer Erschließungsanlage entstehen würden. 3. Nachteilige Auswirkungen für die Bürger Die Baumaßnahmen auf den Verkehrs- und Freiflächen werden zeitlich befristet Einfluß nehmen auf das Einkaufserlebnis und die Nutzung des ÖPNV`s. Mit der Realisierung werden die Verkehrsflächen, z.B. Bürgersteige oder Parkplätze, nicht 13 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe nutzbar sein. Es werden Provisorien errichtet werden müssen. Dadurch wird kurzfristig die Einkaufssituation beeinträchtigt. Während der Bauphase werden die Busverbindungen verlegt. Eine genaue Abwicklung liegt noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, daß vereinzelt längere Wege zur Bushaltestelle als bisher zurückzulegen sind. Die Qualität der Bushaltestellen wird für diese Zeit ebenfalls gemindert sein, da ggf. keine Wartehallen zur Verfügung stehen (somit kein Schutz vor der Witterung und keine Sitzgelegenheit). Je nach Ausführungszeitpunkt ist es möglich, daß traditionelle Veranstaltungen zeitlich verschoben werden oder für dieses Jahr ausfallen müssen. Die kirchlichen Nutzungen und die Wahrnehmung von Amtsangelegenheiten im Rathaus werden ebenfalls beeinträchtigt. Dieses bezieht sich hauptsächlich auf deren Erreichbarkeit. VI. Sozialplan Auf die Erarbeitung eines Sozialplanes wird verzichtet. Die Gesamtmaßnahme bezieht sich ausschließlich auf die öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen. Die voraussichtlichen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der von der Gesamtmaßnahme Betroffenen wird als gering eingeschätzt (siehe Punkt V. Nr. 1 – 3). VII. Ergebnis des Preisgerichtes zum Realisierungswettbewerb Neugestaltung des Ortskerns der Gemeinde Leopoldshöhe Am 6. September 2005 tritt das Preisgericht für den Realisierungswettbewerb zusammen. Nach eingehender fachlicher Diskussion wird die Rangfolge der Wettbewerbsarbeiten festgelegt. Das Preisgericht empfiehlt der Gemeinde Leopoldshöhe, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der Kriterien aus der schriftlichen Beurteilung zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu machen. Beurteilung des 1. Preises durch das Preisgericht Die Arbeit zeichnet sich durch eine sehr gelungene, klare Gliederung in den Marktplatz und den Kirch- und Rathausplatz mit dazwischen liegendem grünen Band aus. Im Mittelpunkt des Marktplatzes steht das eingelegte „Leopoldsche Fadenkreuz“, das an die besondere Lage der benachbarten Kirche erinnert. Das Fadenkreuz nimmt nicht nur eine Besonderheit diese Ortes auf, sondern ist als Wasserspiel gleichzeitig ein nutzbares und attraktives Platzelement. Hervorzuheben ist die intelligente Lösung der Bushaltebereiche. Die kombinierte Lage der Haltestellen auf dem Platz und an der Herforder Straße führen einerseites zu einer positiven Bündelung, gleichzeitig wird der durch die Busse verursachte Störeffekt auf der Platzfläche reduziert. Die Lage des Wartebereichs in Kombination mit einer Gastronomie an der nordwestlichen Platzkante ist folgerichtig und günstig für Wartende in beide Fahrtrichtungen. Die Lage der in den Platz „wachsenden“ Bäume scheint noch zu unentschieden, besser wäre wahrscheinlich eine stärkere Konzentration im Nordosten. Auch der 14 Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe derzeit recht stark genutzte Einmündungsbereich der Hovedisser Straße sollte seiner Bedeutung entsprechend stärker hervorgehoben werden. Rathaus und Kirche mit ihren Nebenbauten werden unspektakulär, aber angemessen, durch ein einheitliches Band zusammengefasst. Es entsteht im Westen ein klarer Vorplatz mit einem neuen Wasserbecken. Es ist zu überprüfen, ob die Verbindung zwischen Marktplatz und Rathaus-/Kirchplatz ausreichend breit ist. Die Lösung ist in ihrer Mittel- und Materialwahl angemessen und wohltuend einfach. Zu klären ist noch, ob die Planung der Bäume auf der Schötmarschen Straße möglich ist (Leitungen) und ob die Lage der Bushaltestelle auf der Herforder Straße mit dem Fahrradverkehr (Schulkinder) hier vereinbar ist. Auch die fußläufige Verbindung vom Bürgermeister-Brinkmann-Weg auf den Platz (Querungshilfe) bedarf noch der Überarbeitung. Verfasser: Irene Lohaus und Peter Carl, Hannover Landschaftsarchitektur Angestellt Mitarbeiter/in: Leonore Voland, Hannes Dobrat 1. Preis Übersicht Marktplatz 15 Fachplaner: Schnüll, Haller und Partner, Hannover (Verkehrsplaner)