Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
563 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
I.
Allgemeines
1. Allgemeine Ausgangslage
Die Gemeinde Leopoldshöhe entstand mit der kommunalen Neugliederung im Jahre
1969. Anders als in vielen Nachbarkommunen, wo häufig die bisher selbständigen
Gemeinden der nächst größeren Stadt angegliedert wurden, entstand in
Leopoldshöhe eine neue und eigenständige Kommune. Im Gegensatz zu
Gemeinden und Städten mit gewachsenen städtebaulichen Siedlungsstrukturen und
dem dadurch gegebenem Zentrum, besteht die Großgemeinde Leopoldshöhe aus
ehemals 8 eigenständigen Gemeinden (Asemissen, Bechterdissen, Bexterhagen,
Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen, Schuckenbaum).
In den ersten Jahren wurde die Verwaltung sowie die soziale und technische
Infrastruktur der Gemeinde Leopoldshöhe aufgebaut. Wegweisende Entscheidungen
z.B. in der Schulentwicklung (Grundschulen / Gesamtschule), der Wasserversorgung
/ Abwasserbeseitigung (zentrale Wasserversorgung / Kläranlage) oder auch der
Feuerwehr waren zu treffen. Parallel hierzu hatte sich die Gemeinde mit der
hetrogenen Siedlungsstruktur und den damit verbundenen städtebaulichen
Schwierigkeiten auseinander zu setzen. Hierfür wurde Ende der 80ziger, Anfang der
90ziger Jahre der Rahmenplan Leopoldshöhe und in den 90ziger Jahren der
Rahmenplan Asemissen ausgearbeitet und beschlossen.
a) Rahmenplanung Leopoldshöhe
Der Rahmenplan dient als Entscheidungshilfe für die städtebauliche Ordnung und die
räumliche, verkehrliche und gestalterische Entwicklung der Ortschaft Leopoldshöhe –
Schuckenbaum. Die mit ihm erarbeiteten Anregungen und Hinweise sollen in die
übergeordneten Planungen einfließen und sind in der Bauleitplanung der Gemeinde
zu berücksichtigen.
Das Ergebnis des Rahmenplanes wird in einer Maßnahmenübersicht
zusammengefaßt. Die Gemeinde hat die in der Maßnahmenübersicht aufgeführten
Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles in den vergangenen Jahren
konsequent angestrebt. Die Ziele sind dabei immer wieder geprüft und ggf. den
Umständen angepaßt worden. Dementsprechend ist nach Realisierung der
Umgehungsstraßen u.a. ein Arbeitskreis Ortskernsanierung gegründet und ein
Realisierungswettbewerb von der Gemeinde ausgelobt worden.
b) Arbeitskreis Ortskernsanierung
Der Arbeitskreis wurde 2003 initiiert, um die weitere Vorgehensweise wie auch
Details der städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Neugestaltung des Ortskerns in
einem eigenständigen Rahmen diskutieren zu können. Als Mitglieder dieses
Arbeitskreises sind neben örtlichen Kommunalpolitikern, Vertreter der Verwaltung,
der Bürgerinitiative „Umgehungsstraße jetzt“, der Leopoldshöher Architekten und der
„Dorfgemeinschaft des Handwerks, Handels und Gewerbes“ benannt worden. Im
weiteren Verlauf sind ebenfalls Vertreter der Ev. reform. Kirchengemeinde
hinzugebeten worden. Die Sitzungen des Arbeitskreises fanden öffentlich statt,
entsprechend ist die Bekanntmachung der Tagesordnung erfolgt. Somit wurde
bereits weit im Vorwege zur eigentlichen Einleitung der Sanierung bzw. zur
vorbereitenden Untersuchung deren Inhalte mit der Öffentlichkeit und mit Betroffenen
diskutiert. Die im Arbeitskreis beschlossenen Ergebnisse nehmen direkt Einfluß auf
den Realisierungswettbewerb und der vorbereitenden Untersuchung.
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
c) Realisierungswettbewerb Neugestaltung des Ortskerns
Bereits der Rahmenplan setzte sich mit der Neugestaltung des Ortskernes von
Leopoldshöhe auseinander. Eine Realisierung konnte bisher nicht erfolgen, da
entscheidende Maßnahmen, wie z.B. die östliche und westliche Ortsumgehung, erst
2004 bzw. 2005 durchgeführt werden konnten.
Geleitet von der Rahmenplanung, aber mit dem Ansatz, die Gestaltung des
Ortskerns den neuen Verhältnissen und Gegebenheiten anzupassen, entschied sich
die Gemeinde, einen Wettbewerb auszuloben. Mit dem Wettbewerb wird die
Erwartung verbunden, eine lebendige und vielfältig genutzte Mitte entstehen zu
lassen, wobei insbesondere die Verkehrs- und Freiflächen angesprochen werden
sollen.
d) Sanierung, vorbereitende Untersuchung
Die Ortskernsanierung basiert auf den Grundlagen des Rahmenplanes, der
Beratungsergebnisse des Arbeitskreises sowie dem Fazit des Wettbewerbes. Die
vorbereitende Untersuchung und somit die vorliegenden Unterlagen aktualisieren
den Rahmenplan und fassen die Ergebnisse des Arbeitskreises und des
Wettbewerbes zusammen. Insgesamt dient dieses dazu, die zusammengeführten
Materialien zu analysieren und zu bewerten. Der Untersuchungsbericht ist somit das
Fazit aus den zuvor durchgeführten städtebaulichen Diskussionen. In der
vorbereitenden Untersuchung wird daher häufig auf deren Inhalte verwiesen und
nicht im Detail wiederholt oder erläutert. Dieses geschieht, um Informationen nicht
doppelt darzulegen.
Die Gemeinde hat somit bereits im Vorfeld der Untersuchung bzw. der
Sanierungssatzung einen erheblichen Einsatz erbracht, um die Entwicklung der
Gemeinde und insbesondere der Ortschaft Leopoldshöhe-Schuckenbaum
städtebaulich Vorwärts zu bringen.
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Sanierung
Nach Fertigstellung der östlichen und westlichen Ortsumgehung (L 751 =
Teutoburger Straße, K 5 = Felix-Fechenbach-Straße) ist der Durchfahrtsverkehr
weitestgehend vom zentralen Kreuzungsbereich auf die Entlastungsstraßen verlagert
worden. Damit sind grundlegende Maßnahmen erfüllt worden, um die weitere
städtebauliche Entwicklung des Ortskerns angehen zu können. Die vorbereitende
Untersuchung stellt dabei den zukünftigen planerischen Leitfaden dar. Die
Sanierungsatzung hat den Zweck, die erarbeiteten Ziele zu realisieren.
Das allgemeine Ziel der Sanierung ist, dem Gemeindeleben einen neuen Impuls zu
geben und das Zentrum zu stärken, in dem eine den neuen Verhältnissen angepaßte
Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen erfolgt. Die einzelnen Ziele sind i.V.m. dem
Wettbewerb erarbeitet worden und betreffen die Nutzungen der Verkehrs- und
Freiflächen, die verkehrliche Gesamtsituation sowie die gestalterischen und
technischen Vorstellungen (siehe Punkt III). Damit verbunden ist die Erwartung, daß
die Bedürfnisse der in Leopoldshöhe lebenden Menschen in den Mittelpunkt rücken
und die Attraktivitätssteigerung die ökonomische Situation unterstützt.
Die Sanierung ist notwendig, um die in den vorliegenden Unterlagen dargelegten
städtebaulichen Mißstände zu beheben. Deren Behebung erfordert einen
erheblichen Aufwand von Haushaltsmitteln. Die Maßnahmen sind im öffentlichen
Interesse einheitlich vorzubereiten. Eine Lösung der städtebaulichen Probleme mit
Hilfe eines anderen städtebaulichen Instrumentes ist aus den vorgenannten Gründen
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
nicht gegeben. Zugleich besteht hiermit die Chance, Fördermittel des Landes
Nordrhein-Westfalen zu erhalten.
3. Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch die von der Gemeinde Leopoldshöhe
durchzuführenden Maßnahmen im öffentlichen Raum in Verbindung mit den beiden
Umgehungsstraßen. Damit sind insbesondere die Abschnitte gemeint, in denen
durch die Umgehungsstraßen die Anbindungen der Gemeindestraßen verkehrs-,
gestaltungs- und funktions- bzw. nutzungstechnisch neu zu planen sind (u.a.
Krentruper Straße, Schötmarsche Straße, Hauptstraße, Herforder Straße). Hinzu
kommt das Zentrum von Leopoldshöhe, welches durch den Marktplatz, die beiden
Kirchengebäude und den vorhandenen Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen
entlang der Schötmarsche Straße, der Hauptstraße und der Herforder Straße
geprägt wird. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, parallel zu den zuvor
genannten Straßen, ergibt sich aus der Örtlichkeit, den vorhandenen Gebäuden und
Verlauf der Grundstücksgrenzen.
II.
Bestehende soziale, strukturelle und städtebauliche Zusammenhänge
und Verhältnisse
1.
Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse
Das Untersuchungsgebiet liegt im zentralen Bereich des Ortsteiles Leopoldshöhe.
Dieser befindet sich annähernd mittig im Gemeindegebiet. Die Geländeverhältnisse
stellen sich wie folgt dar:
Kreisel Felix-Fechenbach-Straße (K 5) / Schulstraße
ca. 120 m ü.N.N.
Straßenkreuzung Jahnstraße / Askampstraße
ca. 126 m ü.N.N.
Straße Siekweg
ca. 127 m ü.N.N.
Marktplatz
ca. 130 m ü.N.N.
Straßenkreuzung Neue Straße / Hauptstraße
ca. 126 m ü.N.N.
Straßenkreuzung Krentruper Straße / Schötmarsche Straße ca. 127 m ü.N.N.
Straßenkreuzung Am Doktorkamp / Schötmarsche Straße
ca. 124 m ü.N.N.
Straßenkreuzung Große-Horst-Straße / Schötmarsche Str.
ca. 124 m ü.N.N.
Straßenkreisel Große-Horst-Straße / Schötmarsche Straße ca. 124 m ü.N.N.
Die Topographie ist durch ein zum Marktplatz ansteigendes Gelände
gekennzeichnet. Die angrenzenden Bereiche liegen zwischen 6 m bis 10 m tiefer,
wobei auf einer Distanz von ca. 800 m das Gelände vom Kreisel Felix-FechenbachStraße (K 5) / Schulstraße zum Marktplatz sich ein Höhenunterschied von ca. 10 m
entwickelt.
Die Bodenkarte (M 1: 5.000), Blatt Leopoldshöhe des Landesvermessungsamtes
NRW gibt für das Untersuchungsgebiet Pseudogley bzw. Pseudogley-Parabraunerde
als Bodentyp vor. Besonders zu beachtende geologisch-bodenkundliche Aspekte
sind nicht bekannt.
Der Baugrund weist keine Besonderheiten auf. An dem vorhandenen
Gebäudebestand sind keine Auffälligkeiten offensichtlich geworden.
2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand
Die öffentlichen Einrichtungen, wie Kirchengebäude oder Rathaus, sind im Eigentum
der jeweiligen Institution. Der öffentliche Raum, hierzu gehört u.a. die
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
Straßenverkehrsfläche und der Marktplatz, sind im Eigentum der Gemeinde
Leopoldshöhe. Die Straße „Kirchweg“, die bisher als Busspur und Bushaltestelle
diente, ist im Eigentum der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde
Leopoldshöhe. Die an die öffentliche Straßenverkehrsfläche angrenzenden Gebäude
befinden sich überwiegend in Privateigentum.
Der Gebäudekomplex um die ev. refom. Kirche, Kirchweg 5, sowie des Altenheimes,
Herforder Straße 35, sind in der Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe als
Baudenkmal eingetragen. Bei dem zu letzt genannten Baudenkmal ist insbesondere
der eingefriedete bäuerliche Garten mit auf die Baulichkeit bezogenem Baumbestand
unter Schutz gestellt.
Über diese beiden Gebäudekomplexe hinaus wird der bauliche Bestand geprägt
durch die öffentlichen bzw. halb-öffentlichen Gebäude wie kath. Kirchengemeinde,
Sparkasse, Volksbank und Rathaus. Darüber hinaus sind insbesondere die Wohnund Geschäftshäuser um den Marktplatz bestimmend für das Ortsbild von
Leopoldshöhe (siehe anliegenden Plan 1).
3. Nutzung / Immissionsbelastung
Die Nutzung wird bestimmt durch die Zentrumsfunktion der Ortsmitte. Die Gebäude
am Marktplatz und in unmittelbarer Nähe, werden überwiegend als Geschäftshäuser
mit Wohnungen genutzt. Ebenso werden Dienstleistungen, kirchliche Angebote und
behördliche Funktionen in der Ortsmitte angeboten. Im Anschluß an die kath. Kirche
ist entlang der Herforder Straße eine überwiegende Wohnnutzung vorzufinden,
wobei am Kreisel zur Felix-Fechenbach-Straße / Schulstraße sich das Schulzentrum
der Gemeinde Leopoldshöhe mit Grund- und Gesamtschule befindet. Entlang der
Hauptstraße und der Schötmarsche Straße sind neben der Wohnfunktion auch
immer Dienstleistungen und Verkaufsstätten anzutreffen. Die Krentruper Straße wird
bestimmt durch den vorhandenen Gewerbebetrieb und dessen Parkplatzsituation
sowie den im weiteren Verlauf vorhandenen Einzelhandelsmärkten.
Nutzungen im
Bestand
Gelb
Primärer Bedarf
(kurzfristiger)
wie Lebensmittel
Blau
Sekundärer
Bedarf
(mittelfristig)
wie Tetxtilien,
Schuhe,
Apotheke
Rot
Tertiärer Bedarf
(langfristiger)
wie
Dienstleistungen,
Gastronomie,
freie Berufe
Neben der Versorgungsfunktion stellt das Untersuchungsgebiet mit dem Marktplatz
auch den öffentlichen Raum zur Verfügung, ein örtliches Gemeinschaftsleben
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
kultivieren zu können. Dieses zeigt sich in Nutzungen wie Wochenmarkt, Frühjahrsund Herbstmarkt oder Aufstellung des Maibaumes.
Während des Wochenmarktes kann heute noch auf dem Markt geparkt werden,
ebenso in den angrenzenden Straßenzügen.
Gleichzeitig dient der Marktplatz als Verknüpfungspunkt des öffentlichen
Personennahverkehrs. Die Buslinien werden je nach Linienführung durch das
gesamte Untersuchungsgebiet geführt. Im Tagesverlauf finden ca. 100 Fahrten statt.
Jetzige Fahrbeziehungen der Buslinien zur Anfahrt der Haltestelle
Die Bushaltestelle befindet sich heute am nördlichen Rand des Marktplatzes und
trennt damit das Kirchen / Rathaus-Umfeld vom Marktplatz. Dieser Zustand wird nicht
als optimal gesehen, gleichwohl bietet es heute eine sichere Umsteigemöglichkeit,
insbesondere für Schulkinder.
Immissionen sind ggf. durch Lärmbelästigung in Verbindung mit dem örtlichen
Verkehr gegeben. Aufgrund der Umgehungsstraßen wird jedoch davon
ausgegangen, daß diese sich reduzieren.
4. Erschließung
Das Untersuchungsgebiet und die darauffolgende Sanierungssatzung sind auf die
Neugestaltung der Verkehrs- und Freiflächen im Zentrum des Ortsteiles
Leopoldshöhe ausgerichtet. Die Herforder Straße, die Hauptstraße, die
Schötmarsche Straße und die Krentruper Straße sowie der Marktplatz stellen
einerseits die verkehrliche und technische Infrastruktur dar, andererseits sind sie das
Zentrum des Gemeindelebens.
Die allgemeine technische Infrastruktur ist weitestgehend ausreichend dimensioniert
und in gutem Zustand. Dieses trifft jedoch nicht auf die Abwasserkanäle und die
Wasserversorgungsleitung zu. Beide Systeme sind abgängig, wodurch es u.a.
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
bereits häufiger zu Wasserrohrbrüchen gekommen ist. Die Abwasserkanäle können
nicht mehr erreicht werden, da durch ihre Lage in den Gehwegen, sie durch andere
Versorgungsleitungen überbaut worden sind. Auch können sie die anfallenden
Mengen nicht mehr ausreichend erfassen. Dieser Tatsachen ist sich die Gemeinde
Leopoldshöhe bewusst und Willens, diese Missstände zu beheben.
5. Städtebauliche Zusammenhänge
Der Ortsteil Leopoldshöhe befindet sich im Zentrum des Gemeindegebietes, welches
wiederum im Zentrum des Gebietes zwischen den Städten Bielefeld, Bad Salzuflen,
Lage und Oerlinghausen liegt. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen
Bevölkerung hat seinen Arbeitsplatz in diesen Städten und zwar vornehmlich im
Raum Bielefeld. Charakteristisch für die Gemeinde und insbesondere für den Ortsteil
Leopoldshöhe ist der Schwerpunkt „Wohnen und Leben“, sowie der starke
landwirtschaftliche Einschlag. Der Ortsteil Leopoldshöhe dient mit seinem
Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot als Versorgungszentrum für die
Einwohner der Gemeinde, aber auch für auswärtige Käufer. Neben der
ökonomischen Verflechtung zu den weiteren Ortsteilen der Gemeinde besteht auch
eine starke Verbindung im behördlichen, kirchlichen, kulturellen, sozialen,
gesundheitlichen und sportlichen Bereich. Diese Verbindungen reichen teilweise
über die Grenzen des Gemeindegebietes hinaus (siehe GMA-Gutachten).
Dem Ortsteil Leopoldshöhe kommt mit seinem Zentrum, aufgrund der oben
dargestellten funktionellen Zusammenhänge, eine besondere städtebauliche
Bedeutung zu. Betont wird dieses weiter dadurch, daß mit dem Marktplatz in
Leopoldshöhe die einzige zusammenhängende größere öffentliche Fläche gegeben
ist. Gemeinsam mit den ortsbildprägenden Gebäuden und Bäumen hat das
Untersuchungsgebiet somit auch eine gestalterische Bedeutung für das gesamte
Gemeindegebiet. In Kombination mit den Nutzungsverflechtungen ist somit auch eine
entsprechende Identifikation der Einwohner der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem
Ortszentrum anzunehmen.
Kartierung des
Baumbestandes im
Ortszentrum
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
III.
Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen bzw. Ziele der
Sanierung
1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Das Untersuchungsgebiet ist durch die städtebauliche Inanspruchnahme bestimmt.
Neben den bereits erwähnten ortsbildprägenden Bäumen am Marktplatz und dem
unter Schutz gestellten bäuerlichen Garten mit Baumbestand an der Herforder
Straße sind keine gem. Landschaftsschutzgesetz geschützte Strukturen vorhanden.
Weitere Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
sind für das Untersuchungsgebiet nicht bekannt.
2. Belange des Verkehrs
Zu den wesentlichen verkehrlichen Rahmenbedingungen sind für die Ziele der
Sanierung zum einen die Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs im
Zentrum und zum anderen die Erreichbarkeit der Geschäfte zu beachten.
a) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - überdachte Bushaltestelle Bei einer Umgestaltung des Platzes muss die Haltestelle Teil eines stimmigen
Gesamtkonzeptes sein mit der Gewährleistung der Sicherheit für die Nutzer des
ÖPNV. Ein geeigneter Standort - der alte wird nicht ausgeschlossen - muss die
gleichzeitige Aufstellung von 2 Gelenkbussen (die Länge eines Gelenkbusses
beträgt 18,60 m) ermöglichen. Die Bushaltestelle sollte nicht in der Vorzone der
Geschäfte liegen, da hier die Verbindung mit dem Nutzungsangebot auf dem
Marktplatz nicht gegeben ist und diese Bereiche für Kurzzeitstellplätze wertvoller zu
nutzen sind. Zudem könnte die Länge der Bushaltestelle u.U. mit den freizuhaltenden
Zu- und Ausfahrten der angrenzenden Grundstücke kollidieren.
b) Ruhender Verkehr
Aufgrund der Gemeindestruktur überraschen die folgenden Zahlen nicht, die im
Rahmen des GMA-Gutachtens erhoben wurden:
Verkehrsmittelwahl der Bürger zum Einkauf in der Gemeinde Leopoldshöhe :
12 % zu Fuß
15 % Fahrrad / Mofa
3 % ÖPNV
70 % PKW / Motorrad
(PKW-Quote im Ortsteil Leopoldshöhe ca. 52 %)
Der Erreichbarkeit des zentralen Geschäftsbereiches und des zentralen
Veranstaltungsbereiches (Marktplatz) kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die
Erreichbarkeit wird insbesondere durch die Bereitstellung von Parkraum erzielt.
Zugunsten eines attraktiven Platzraumes muss auf einen Teil der Stellplätze
verzichtet werden. Es wird eine Zielgröße von mindestens 20 Stellplätzen im Bereich
des Platzes angegeben. Inwieweit diese Anzahl überschritten werden kann, ist vom
jeweiligen Konzept abhängig.
Vor den Geschäften sollen in die Gesamtgestaltung gut integrierte Stellplätze in
ausreichender Zahl geschaffen werden. Da doch immerhin 15 % mit dem Fahrrad /
Mofa das Zentrum aufsuchen, ist es sinnvoll, auch hierfür eine angemessene
Unterstellmöglichkeit zu schaffen.
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
Für das gesamte geplante Sanierungsgebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan
die Festsetzung eines “verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches” getroffen worden.
Das beinhaltet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h (also unterhalb der
Tempo 30 - Zonen, aber oberhalb der “Spielstraße” mit Geschwindigkeitsbegrenzung
von 7 km/h).
In einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich werden Mischflächen für die
verschiedenen Nutzer (ähnlich einer Spielstraße) vorgehalten, eine Separierung von
Fahrbahn und Radweg ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da hierdurch die
Flächen für eine multifunktionale Nutzung, d.h. Aufenthalts- und Flanierbereiche
reduziert werden.
c) Erschließungsanlagen / Kreuzungsbereich
In Anbetracht der Tatsache, dass das Ortszentrum gleichwohl einen wichtigen
Kreuzungsbereich im innerörtlichen Verkehr aufweist, Zielverkehre bedingt und
Busverkehre aufnimmt, wird es als notwendig erachtet, die eigentliche Fahrbahn
deutlich vom übrigen öffentlichen Raum zu trennen und damit eine eindeutige
Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer und Nutzergruppen zu gewährleisten.
Wegen des Busverkehres im Zweirichtungsverkehr und Begegnungsfällen sollte von
einer Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgegangen werden. Im Kreuzungsbereich des
Ortszentrums muss auch der Fuß- und Radverkehr berücksichtigt werden (bei
Querungszählungen an der Hauptstraße wurden im Schnitt ca. 120 Querungen pro
Stunde ermittelt), insbesondere queren viele Schüler und Schülerinnen die
Hauptstraße, da die Schulen westlich des Ortszentrums liegen und sich das
Wohngebiet “Rosenhagen” östlich der Teutoburger Straße befindet. Über die
Teutoburger Straße wurde daher in Verlängerung des Bürgermeister-BrinkmannWeges eine Fußgängerbrücke errichtet, die stark frequentiert wird.
Ziel ist es somit die Lage der Fahrbahnen und die Ausbildung des
Kreuzungsbereiches neu zu ordnen und eine gesicherte Querung der Hauptstraße
für Fuß- und Radfahrer zu gewährleisten.
Eine weiterreichende Auseinandersetzung mit den Belangen des Verkehrs erfolgt in
dem genannten Städtebaulichen Rahmenplan (siehe Seiten 39 – 50, 71 – 78).
Anzumerken ist hierzu, daß die dort beschriebenen Ortsumgehungen von
Leopoldshöhe und Oerlinghausen realisiert worden sind. Die Firma Häfner –
Krullmann beabsichtigt, in das Gewerbegebiet Asemissen umzusiedeln.
3. Belange der Wirtschaft
Das GMA-Gutachten verfolgt das Ziel, ein Entwicklungskonzept für den Einzelhandel
in der Gemeinde Leopoldshöhe unter Berücksichtigung ihrer zentralörtlichen
Funktion, des vorhandenen Einzelhandelsbestandes, der Kaufkraft- / Umsatzbilanz
und der standortprägenden städtebaulichen Rahmenbedingungen aufzustellen. Der
Bericht faßt die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und stellt notwendige
Veränderungsmaßnahmen zur Aufwertung des Einkaufsortes vor. Dieses ist
unbedingt notwendig, um den erheblichen Kaufkraftabfluß entgegenzuwirken, das
das Ziel der angestrebten Sanierungsatzung ist. Im Rahmen der Voruntersuchung
wird hinsichtlich der Belange der Wirtschaft auf das erwähnte GMA-Gutachten
verwiesen.
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
4. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes / der Gestaltung
Dem Gebäudekomplex um die ev. refom. Kirche, Kirchweg 5 mit seinem alten
Baumbestand und dem Kriegerdenkmal kommt eine besondere städtebauliche
Bedeutung zu. Die Gemeinde Leopoldshöhe wünscht sich für die
Zentrumsgestaltung eine der städtebaulichen und räumlichen Situation angepasste
Gestaltung des Bereiches zwischen Kirche und Rathaus sowie eine Begrünung, die
den einladenden Charakter, den das Ortszentrum ausdrücken soll, unterstützt. Die
mit der Sanierung angestrebte Umgestaltung des Ortszentrums hat dieses zu
berücksichtigen.
Seit 1993 ist in verschiedenen Bereichen Leopoldshöhes das Mindener
Altstadtpflaster verlegt worden; so am westlichen Kreisel (Schulstraße) und im
Bürgermeister-Brinkmann-Weg. Bei einer Neugestaltung des zentralen Bereiches
sollten die Übergänge zum Bestand besonders ins Auge genommen werden bzw.
geprüft werden, inwieweit Materialien und Strukturen aufgegriffen werden können,
um einen harmonischen Gesamteindruck herzustellen.
5. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung
Die notwendige Erneuerung der Abwasserkanäle und der Wasserversorgungsleitung
ist bisher nicht erfolgt, damit nicht doppelte Kosten z.B. für den Straßenaufbruch und
Widerherstellung der Straßenanlagen anfallen. Die Maßnahmen werden aus
Kostengründen und auch zur besseren praktischen Abwicklung, damit weniger
Einschränkungen durch die Baumaßnahmen entstehen, zusammen mit den
Überlegungen zur Neugestaltung des Ortskernes und dessen Realisierung
vorgenommen. Die vorbereitende Untersuchung stellt somit einen städtebaulichtechnischen Mangel fest1. Ziel ist es, diese Missstände zu beheben.
Bei der Abfuhr von Wertstoffen und Restmüll ist zu beachten, daß bei der
Neugestaltung der Verkehrs- und Freiräume die teilweise dreiachsigen Müllfahrzeuge
problemlos ihre Aufgaben bewältigen können.
6. Zukünftige Nutzung
a) Städtebauliches Konzept
Die bereits mehrfach genannten Berichte wie u.a. der „Städtebauliche Rahmenplan
Leopoldshöhe–Schuckenbaum“ oder das GMA-Gutachten haben immer wieder
verdeutlicht, daß für die weitere Ortskernentwicklung es von entscheidender
Bedeutung ist, das Zentrum zu stärken, um negativen Entwicklungen wie z.B.
Kaufkraftabfluß entgegen zu wirken. Die Ergebnisse dieser Berichte sind in die
Aufgabe des Realisierungswettbewerbes „Neugestaltung Ortskern Leopoldshöhe“
eingeflossen. Die dort aufgeführten Ziele (ab Seite 15) stellen das städtebauliche
Konzept dar. Als Kurzzusammenfassung für das Untersuchungsgebiet sind folgende
Punkte – ohne Rangfolge - zu betonen:
Zielvorstellungen zu den Nutzungen im Untersuchungsgebiet
a) Temporäre Nutzungen wie Märkte und kulturelle Veranstaltungen
b) Feste Einrichtungen wie Kiosk / Gastronomie / öffentliches WC
c) Verweilmöglichkeiten im öffentlichen Raum
d) Unterstützung des Geschäfts- und Dienstleistungsbereiches
1
Pläne und weitere Angaben sind dem Ergebnisprotokoll vom 31.05.2005 zum
Realisierungswettbewerb „Neugestaltung des Ortskerns“ und deren Anlage zu entnehmen
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
Verkehrliche Ziele im Untersuchungsgebiet
a) Öffentlicher Personennahverkehr, hier Buslinien
b) Ruhender Verkehr, u.a. Pkw, Fahrrad
c) Verkehrsberuhigung
d) Technische Rahmenbedingungen für die Verkehrsflächen
e) Schulwegsicherung
Gestalterische Zielvorstellung für das Untersuchungsgebiet
a) Materialverwendung für die Verkehrs- bzw. Freiflächen
b) Begrünung
c) Gestaltungselemente, u.a. Brunnen / Findling, Veranstaltungstafeln, Beleuchtung
7. Bewertung der Verhältnisse und Zusammenhänge
Die städtebauliche, historische Entwicklung des Ortszentrums von Leopoldshöhe hat
die Gemeinde veranlaßt, Anfang der 90ger Jahre mit der Rahmenplanung die
städtebauliche Ordnung zu diskutieren. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellten die
Schwerpunkte die Belange des Verkehrs und die Gestaltqualität des Ortskern dar.
Mit dem Rahmenplan wurde deutlich, daß erst mit Realisierung der
Umgehungsstraßen weitere Maßnahmen für den Ortskern möglich sind.
Auch mit den heute anstehenden Überlegungen zur Umgestaltung des Ortszentrums,
das auch die Straßen umfaßt, die auf den Marktplatz führen, wird deutlich, daß die
verkehrlichen Interessen eine Schlüsselposition einnehmen. Erst mit der
Entscheidung, wie die Erschließungsanlagen definiert und organisiert werden (z.B.
durch deren Lage und Breite), zusammen mit der Regelung des ruhenden Verkehrs
und des ÖPNV, ist es möglich, die übrigen Belange zu erörtern und zu verbessern.
Diese Schlüsselposition ergibt sich durch den räumlichen Zusammenhang der
Verkehrsfläche sowie dessen flächenmäßige Dominanz im Ortszentrum (z.B.
Marktplatz als Parkplatz, Straßenbreiten der ehemaligen Landes- und Kreisstraße).
Ebenso aber auch die Vernetzungsfunktion der Verkehrs- / Freifläche, wie z.B. die
ÖPNV-Anbindung oder der Aufenthaltsmöglichkeit der Bürger und Besucher von
Leopoldshöhe.
Durch die verkehrliche Beruhigung des Zentrums und die Neudefinition des
Marktplatzes mit unterschiedlichen Funktionsbereichen sollen in angemessenem
Rahmen Verweilmöglichkeiten auf dem Marktplatz geschaffen werden. Sie sollen in
Verbindung mit den übrigen Nutzungsangeboten, der Gestaltung und Begrünung, die
Aufenthaltsqualität erhöhen. Erfahrungsgemäß führen die zuvor beschriebenen
Maßnahmen in städtebaulich integrierten Ortskernen nicht nur zu einer deutlichen
Verbesserung der Wohnqualität, sondern auch zur Aufwertung der
Standortattraktivität für Einzel- und Dienstleistungsnutzungen. Hierzu ist den
Ansprüchen der Besucher und Kunden an eine zentrumsnahe Erschließung und
Parkierung gerecht zu werden. Die Belange der Wirtschaft sind somit eng verknüpft
mit der Konzeption, die für den Verkehr entwickelt wird. Ein intaktes Gemeinleben ist
nur mit einer dienstleistungs- und einzelhandelsbezogenen Erneuerung des
Ortskernes zu erzielen. Die wirtschaftlichen Aspekte finden dabei weniger
Berücksichtigung in Form der Bereitstellung von weiteren Baugrundstücken, z.B. um
mit Neubauten die Warensortimente zu erweitern, sondern vielmehr in der
Umfeldverbesserung. Es werden hiervon positive Effekte erwartet, um den
erheblichen Kaufkraftabfluss entgegenzuwirken (im Jahr 2002 = 53 % = 46,7 Mio €).
Von der Gemeinde Leopoldshöhe wird ihre Aufgabe darin gesehen, die Steigerung
der Attraktivität des Standortes anzustreben. Allein hierauf kann die Gemeinde
Einfluß nehmen. Andere Attraktivitätssteigerungen wie z.B. ansprechende
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
Warenpräsentationen, Verkaufsraumgestaltung, Erweiterung der betrieblichen
Leistungsfähigkeit,
Personalentwicklung
etc.
obliegen
dem
jeweiligen
Gewerbetreibenden.
Die Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes sowie des Naturschutzes und der
Landschaftspflege fließen ergänzend in die obigen Überlegungen ein. Die
gegebenen Aspekte sind zu beachten und ggf. sinnvoll zu ergänzen. Sie sind jedoch
nicht ausschlaggebendes Kriterium für die angestrebten Ziele, sondern unterstützen
diese. So ist der alte Baumbestand weitestgehend zu erhalten. Angestrebt wird eine
der städtebaulichen und räumlichen Situation angepaßte Begrünung, die den
einladenden Charakter unterstützt.
Die Belange der Ver- und Entsorgung werden im Rahmen der Planung und
Realisierung berücksichtigt. Es bietet sich aus pragmatischen und ökonomischen
Gründen an, notwendige Erneuerungen, Ergänzungen oder die erstmalige Verlegung
von Leitungen in Verbindung mit der Neugestaltung des Ortskerns vorzunehmen.
8. Verhältnisse ohne Durchführung der Sanierung
Die mit den Maßnahmen beschriebenen Effekte würden bei Unterlassung der
Durchführung ausbleiben. Die Auswirkungen würden nicht umgehend offensichtlich
werden, sondern zeitlich verzögert. Dieses trifft insbesondere auf die Belange der
Wirtschaft zu. Es ist davon auszugehen, daß die Kaufkraft vorerst stagniert und dann
stetig nachläßt. Diese Annahme beruht auf den Überlegungen, daß bei einem
Ausbleiben der Attraktivitätssteigerung des Ortszentrums die Kaufkraft zu
„interessanteren“ Standorten abfließt. In letzter Konsequenz wären Leerstände und
wirtschaftliche Verluste zu erwarten, die sich auch auf den gemeindlichen Haushalt
und das Gemeinleben auswirken könnten.
IV.
Durchführbarkeit
1.
Planungsrechtliche Lage
Das
Untersuchungsgebiet
Bebauungsplänen geprägt:
wird
bauplanungsrechtlich
Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A)
Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
Nr. 06/03 "Askamp"
Nr. 06/05 "Zentrum-Ost“
Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
von
folgenden
Rechtskraft 1966 / 1967
Rechtskraft 25.07.1979
Rechtskraft 10.12.1973
Rechtskraft 26.05.1998
Rechtskraft 26.05.1998
Für das gesamte Untersuchungsgebiet ist in den Bebauungsplänen die Festsetzung
eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ getroffen worden. Das beinhaltet
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. In einem verkehrsberuhigten
Geschäftsbereich werden Mischflächen für die verschiedenen Nutzer vorgehalten.
Die Bebauungspläne weisen überwiegend Allgemeines Wohngebiet aus. Entlang der
Herforder Straße, der Hauptstraße, der Schötmarsche Straße und der Krentruper
Straße ist Mischgebiet und teilweise Kerngebiet festgesetzt. Für den Bereich des
Rathauses und der Kirchengemeinden sind Flächen für den Gemeinbedarf
festgelegt.
Der südlich der Herforder Straße gelegene Siedlungsabschnitt, zwischen
Askampstraße und der Hauptstraße, wird gem. § 34 BauGB beurteilt. Der
Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich gemischte Baufläche dar.
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
2.
Denkbare Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand würde die Abgrenzung des Sanierungsgebietes
identisch sein mit dem Untersuchungsgebiet. Eine Erläuterung hierzu wird unter
Punkt I. 3 gegeben.
3.
Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch der Betroffenen erfolgte in
Zusammenhang mit dem GMA-Gutachten zum Einzelhandelsstandort Leopoldshöhe
sowie bei öffentlichen Veranstaltungen von Parteien durch Befragungen. Weiterhin
wurde durch den Arbeitskreis Ortskernsanierung mit verschiedenen Vertretern (siehe
Punkt I. 1 b) und dem ausgelobten Wettbewerb die Einbindung der Öffentlichkeit
verfolgt. Dabei ist eine konstruktive Beteiligung festzustellen gewesen. Die
Beteiligten brachten ihre Überlegungen und Aspekte, die zu beachten seien, in die
Diskussionen ein.
Eine vollständige Ablehnung der Sanierung bzw. der Vorüberlegungen ist nicht
erkennbar. Vereinzelt sind Details kritisiert worden.
Es ist anzumerken, daß die hauptsächlichen Auswirkungen auf Freiraum– und
Verkehrsflächen geplant sind, die sich überwiegend im Eigentum der Gemeinde
befinden.
4.
Vorstellung über die Übertragung der weiteren Vorbereitungen
Die vorbereitende Untersuchung wird durch das Bauamt der Gemeinde
Leopoldshöhe koordiniert. Die bereits vorhandenen und zuvor bereits mehrfach
genannten Planungen und Gutachten fließen dabei ein.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes werden die genannten Ziele weiter
konkretisiert. Das Ergebnis wird von den Wettbewerbsteilnehmern entwickelt. Dieses
wird wiederum in die vorbereitende Untersuchung und die daraus folgende
Sanierungssatzung eingebunden.
Die vorbereitende Untersuchung wird daher teilweise durch externe Mitwirkende
erstellt, wie auch durch das Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die sich daran
anschließende Sanierungssatzung wird voraussichtlich ebenfalls durch das Bauamt
verfaßt.
5.
Vorläufige Überlegungen zur Finanzierung
Die Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrs- und Freiflächen. Private
Grundstücke und / oder Gebäude werden nicht davon erfaßt.
Für die angestrebte Sanierung ist ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur
Stadterneuerung bei der Bezirksregierung Detmold gestellt worden. Im
Haushaltsplan
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
ist
die
Sanierung
als
Investitionsmaßnahme eingestellt. Für die laufende Untersuchung ist im Haushalt ein
entsprechender Haushaltsansatz bestimmt worden.
6.
Art des Sanierungsverfahren
Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen betreffen keine Privatgrundstücke, weder
im Hinterbereich noch an den Gebäuden. Sie sind ausschließlich auf die Verkehrsund Freiflächen fixiert.
Es wird erwartet, daß die Erschließungsanlagen und Freiflächen umgebaut und
verbessert werden. Die Durchführung dieser Baumaßnahme obliegt der Gemeinde.
Eine zügige Durchführung wird von ihr angestrebt. Weitere Ordnungsmaßnahmen
gem. § 147 BauGB bzw. Baumaßnahmen gem. § 148 BauGB sind nicht erkennbar.
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
Erfahrungsgemäß werden die Bodenrichtwerte durch die o.g. Maßnahmen nicht
steigen, da diese sich nicht in diesem Maß auswirken.
Die entstehenden Kosten werden gemäß dem Erschließungsbeitragsrecht (§§ 123 ff.
BauGB) bzw. dem Straßenausbaubeitragsrecht (§ 8 Kommunalabgabengesetz des
Landes NRW) abgerechnet. Es wird davon ausgegangen, daß die Finanzierung der
städtebaulichen Gesamtmaßnahme nicht erschwert wird, wenn durch die Erhebung
von Ausgleichsbeträgen voraussichtlich keine höheren Einnahmen erzielt werden.
Anhand der vorliegenden Einschätzung, strebt die Gemeinde das vereinfachte
Sanierungsverfahren an. Die Durchführung der Sanierung in diesem Verfahren wird
nach Beurteilung der Gesamtumstände nicht erschwert.
7.
Zeitliche Umsetzung
Das Preisgericht zum Realisierungswettbewerb tagte am 06.09.2005. Die
dazugehörige Ausstellung begann am 07.09.05. Die Ziele der Sanierung sind somit
ab September 2005 konkretisiert.
Zeitgleich wird der Politik die vorbereitende Untersuchung vorgelegt. Daran
anschließen wird sich die Erörterung der beabsichtigten Sanierung. Die sich daraus
ergebenden Ergebnisse werden entsprechend in die Sanierungssatzung einfließen.
Diese wird voraussichtlich zum Frühjahr 2006 abgewickelt sein.
Im Sommer 2006 besteht nach Bereitstellung der Fördermittel die Möglichkeit, die
Ziele der Sanierung umzusetzen.
V.
Nachteilige Auswirkungen
1. Nachteilige Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich
Wirtschaftliche Belastungen im direkten privaten Bereich z.B. durch Verpflichtungen
zur Modernisierung der Gebäude sind nicht gegeben, da die Realisierung der
Maßnahmen den öffentlichen Raum betreffen. Die von der Sanierung Betroffenen
werden jedoch im Rahmen der Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligt. Die
Beteiligung geschieht in dem hierfür üblichen gesetzlichen Umfang. Eine
außerordentliche Belastung der privaten Haushalte ist darin nicht zu erkennen, da
jede vorhandene Erschließungsanlage im Laufe der Zeit erneuert, verbessert und
neu gestaltet werden muß.
Veränderungen der Gebietsstruktur sind nicht anzunehmen, da wirtschaftliche
Verdrängungsprozesse durch Erschließungsbeiträge erfahrungsgemäß nicht die
ausschlaggebenden Faktoren sind.
2. Nachteilige Auswirkungen im sozialen Bereich
Die Sanierungsmaßnahmen nehmen keinen Einfluß auf den privaten sozialen
Bereich der Betroffenen. Es sind z.B. keine sanierungsbedingten Umzüge oder
zeitweiligen Schließungen von Geschäften oder Betrieben notwendig. Die
Abwicklung der Baumaßnahmen läßt sich entsprechend koordinieren. Sehr wohl wird
es Beeinträchtigungen während der Bauphase geben (wie z.B. durch Staub,
Schwierigkeiten mit den Zugängen usw.), die aber bei jeder Art der Erneuerung einer
Erschließungsanlage entstehen würden.
3. Nachteilige Auswirkungen für die Bürger
Die Baumaßnahmen auf den Verkehrs- und Freiflächen werden zeitlich befristet
Einfluß nehmen auf das Einkaufserlebnis und die Nutzung des ÖPNV`s. Mit der
Realisierung werden die Verkehrsflächen, z.B. Bürgersteige oder Parkplätze, nicht
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
nutzbar sein. Es werden Provisorien errichtet werden müssen. Dadurch wird
kurzfristig die Einkaufssituation beeinträchtigt.
Während der Bauphase werden die Busverbindungen verlegt. Eine genaue
Abwicklung liegt noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, daß vereinzelt
längere Wege zur Bushaltestelle als bisher zurückzulegen sind. Die Qualität der
Bushaltestellen wird für diese Zeit ebenfalls gemindert sein, da ggf. keine
Wartehallen zur Verfügung stehen (somit kein Schutz vor der Witterung und keine
Sitzgelegenheit).
Je nach Ausführungszeitpunkt ist es möglich, daß traditionelle Veranstaltungen
zeitlich verschoben werden oder für dieses Jahr ausfallen müssen.
Die kirchlichen Nutzungen und die Wahrnehmung von Amtsangelegenheiten im
Rathaus werden ebenfalls beeinträchtigt. Dieses bezieht sich hauptsächlich auf
deren Erreichbarkeit.
VI.
Sozialplan
Auf die Erarbeitung eines Sozialplanes wird verzichtet. Die Gesamtmaßnahme
bezieht sich ausschließlich auf die öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen. Die
voraussichtlichen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände
der von der Gesamtmaßnahme Betroffenen wird als gering eingeschätzt (siehe Punkt
V. Nr. 1 – 3).
VII.
Ergebnis
des
Preisgerichtes
zum
Realisierungswettbewerb
Neugestaltung des Ortskerns der Gemeinde Leopoldshöhe
Am 6. September 2005 tritt das Preisgericht für den Realisierungswettbewerb
zusammen. Nach eingehender fachlicher Diskussion wird die Rangfolge der
Wettbewerbsarbeiten festgelegt. Das Preisgericht empfiehlt der Gemeinde
Leopoldshöhe, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der
Kriterien aus der schriftlichen Beurteilung zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu
machen.
Beurteilung des 1. Preises durch das Preisgericht
Die Arbeit zeichnet sich durch eine sehr gelungene, klare Gliederung in den
Marktplatz und den Kirch- und Rathausplatz mit dazwischen liegendem grünen Band
aus.
Im Mittelpunkt des Marktplatzes steht das eingelegte „Leopoldsche Fadenkreuz“, das
an die besondere Lage der benachbarten Kirche erinnert. Das Fadenkreuz nimmt
nicht nur eine Besonderheit diese Ortes auf, sondern ist als Wasserspiel gleichzeitig
ein nutzbares und attraktives Platzelement.
Hervorzuheben ist die intelligente Lösung der Bushaltebereiche. Die kombinierte
Lage der Haltestellen auf dem Platz und an der Herforder Straße führen einerseites
zu einer positiven Bündelung, gleichzeitig wird der durch die Busse verursachte
Störeffekt auf der Platzfläche reduziert. Die Lage des Wartebereichs in Kombination
mit einer Gastronomie an der nordwestlichen Platzkante ist folgerichtig und günstig
für Wartende in beide Fahrtrichtungen.
Die Lage der in den Platz „wachsenden“ Bäume scheint noch zu unentschieden,
besser wäre wahrscheinlich eine stärkere Konzentration im Nordosten. Auch der
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Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
derzeit recht stark genutzte Einmündungsbereich der Hovedisser Straße sollte seiner
Bedeutung entsprechend stärker hervorgehoben werden.
Rathaus und Kirche mit ihren Nebenbauten werden unspektakulär, aber
angemessen, durch ein einheitliches Band zusammengefasst. Es entsteht im Westen
ein klarer Vorplatz mit einem neuen Wasserbecken. Es ist zu überprüfen, ob die
Verbindung zwischen Marktplatz und Rathaus-/Kirchplatz ausreichend breit ist.
Die Lösung ist in ihrer Mittel- und Materialwahl angemessen und wohltuend einfach.
Zu klären ist noch, ob die Planung der Bäume auf der Schötmarschen Straße
möglich ist (Leitungen) und ob die Lage der Bushaltestelle auf der Herforder Straße
mit dem Fahrradverkehr (Schulkinder) hier vereinbar ist. Auch die fußläufige
Verbindung vom Bürgermeister-Brinkmann-Weg auf den Platz (Querungshilfe) bedarf
noch der Überarbeitung.
Verfasser:
Irene Lohaus und
Peter Carl, Hannover
Landschaftsarchitektur
Angestellt Mitarbeiter/in:
Leonore Voland,
Hannes Dobrat
1. Preis Übersicht Marktplatz
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Fachplaner:
Schnüll, Haller und
Partner, Hannover
(Verkehrsplaner)