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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr 04/06 "Birken-Süd" bzw. Erwerb einer öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Greste)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr 04/06 "Birken-Süd" bzw. Erwerb einer öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Greste) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr 04/06 "Birken-Süd" bzw. Erwerb einer öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Greste)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 170/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr 04/06 "Birken-Süd" bzw. Erwerb einer öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Greste Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.11.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragstellerin beantragt den Erwerb der öffentlichen Grünfläche durch die Gemeinde Leopoldshöhe (schraffierte Fläche in der Anlage Flurkartenauszug). Falls kein Interesse an der öffentlichen Grünfläche besteht, strebt sie die Änderung des Bebauungsplanes als Baufläche an (Anschreiben und Anlage Skizze zur Nachverdichtung). Der Bebauungsplan ist 1986 rechtskräftig geworden. In der Begründung zum Bebauungsplan wird bzgl. der öffentlichen Grünfläche folgendes ausgeführt: „Eine öffentliche Grünfläche wird im Zuge der Planstraße (heute Hudeweg) festgesetzt. Sie kann mit entsprechenden Anpflanzungen den Straßenraum wohnlicher gestalten und optisch in das Wohngebiet einbinden.“ Der Erwerb der öffentlichen Grünfläche ist bis heute nicht erfolgt. In der Örtlichkeit ist eine Grasfläche mit einer größeren Birke sowie einigen Sträuchern an der Grenze zum Fußweg vorzufinden. Die Flächengröße und der Grundstückszuschnitt der besagten Fläche verhindern es, eine Nutzung zu ermöglichen, die eine ansprechende Aufenthaltsqualität für den Menschen z.B. in Form eines Spielplatzes oder einer Sitzecke im öffentlichen Raum, erzielt. Somit ist eine andere Funktion, als die in der Begründung zum B-Plan beschriebene, nicht möglich. Folgt man diesem Gedanken, die Fläche zu bepflanzen, wäre dieses in Bezug auf die nähere Umgebung kaum wahrnehmbar. Die angrenzenden Grundstücke sind durch ihre Größe und durch ihre vorhandene Qualität / Ausgestaltung der Gärten so wirkungsvoll, dass mit einer herkömmlichen Anpflanzung der Bereich kaum aufzuwerten ist. Anders sieht es aus, wenn auf der Fläche hochwertige Anpflanzungen u.a. von großkronigen Laubbäumen z.B. Eichen erfolgt. Diese anspruchsvollen Baumarten werden aus den Privatgärten immer mehr verdrängt (wie in diesem Ausschuss bereits mehrfach diskutiert). Mit einer Anpflanzung großkroniger Laubbäume wäre eine Akzentuierung, wie in der Begründung ausgeführt, für das bestehende Wohnquartier und dem zukünftigen (hier Waldstraße) erzielbar. Mit einer Verpflichtung gegenüber dem Kreis Lippe, über -2- Art, Größe und Anzahl der Bäume, könnte ein Wertguthaben des Ökokontos für Leopoldshöhe geschaffen werden. Dieses ökologische „Wertguthaben“ stände dann für andere erforderliche Maßnahmen zur Verfügung. Nimmt die Gemeinde Abstand von dem Erwerb der öffentlichen Grünfläche und folgt dem Antrag auf Ausweisung von Baufläche, ist das Flurstück aufgrund der geringen Breite nicht eigenständig zu bebauen. In Zusammenschluss mit den Nachbargrundstücken, vorzugsweise den Flurstücken 217, 218 und 1237, könnten ca. zwei Wohnhäuser errichtet werden. Die in der Anlage „Skizze zur Nachverdichtung“ dargestellte Situation fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und führt zu einer städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung. Beide Nutzungsvarianten sind für das Flurstück fachlich vertretbar. In Anbetracht des angrenzenden Neubaugebietes, wodurch die Verfügbarkeit von Wohnbaugrundstücken für die nächste Zeit gewährleistet ist und der Erforderlichkeit eines Änderungsverfahrens, das der Gemeinde Kosten verursacht, wird die Beibehaltung der Festsetzung „öffentliche Grünfläche“ empfohlen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ ab. Der Antrag auf Erwerb des Flurstückes 977, Flur 8, Gemarkung Greste wird in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Schemmel Anlagen: Schreiben der Antragstellerin Flurkartenauszug Aktueller B-Plan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ Skizze zur Darstellung der Situation bei einer Nachverdichtung