Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
28.05.11, 04:07
Aktualisiert
28.05.11, 04:07
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ENTWURF Formular gemäß Ziff. 11.3.3 lit. c) der allgemeinen Vorschrift Stand 03.05.2011
Anschrift/-en der zuständigen Behörde/-n
Nachweise für die endgültige
Bewilligung
des Antrags auf Gewährung eines Ausgleichs
für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im
Ausbildungsverkehr gemäß der allgemeinen
Vorschrift des Kreises XX ODER der Stadt XY
zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW
für das Kalenderjahr …………..(Az.:………….)
I.
Allgemeine Angaben
1. Anspruchsberechtigtes Unternehmen*:
Name des Unternehmens…………………………………………...............................................................
Anschrift (Betriebssitz):
Postleitzahl………………Ort ……………………………………………………………………………………..
Straße………………………………………………………………………………..Haus-Nr. …………………..
Adresszusatz……………………………………………………………………………………………………….
Ansprechpartner/-in………………………………………………………………………………………………..
Telefon-Nr. ……………………………………………Telefax-Nr. …………………......................................
Email-Adresse………………………………………………………………………………………………………
Bankverbindung:
Konto-Nr. ……………………………………………...BLZ ………………………………………………………
Geldinstitut…………………………………………………………………………………………………………..
*Bei Gemeinschaftsgenehmigungen sind die Mitinhaber der Genehmigungen gesondert anzugeben
und es ist gemäß nachstehender Nr. 2 ein Beauftragter als Bevollmächtigter zu benennen.
2. Beauftragter, wenn Dritte den Antrag stellen:
Name des Beauftragten…………………………………………...................................................................
Anschrift (Betriebssitz):
Postleitzahl………………Ort ……………………………………………………………………………………..
Straße………………………………………………………………………………..Haus-Nr. ..…………………
Adresszusatz……………………………………………………………………………………………………….
Ansprechpartner/-in………………………………………………………………………………………………..
Telefon-Nr. ……………………………………………Telefax-Nr. …………………......................................
Email-Adresse………………………………………………………………………………………………………
Bankverbindung:
Konto-Nr. ……………………………………………...BLZ ………………………………………………………
Geldinstitut…………………………………………………………………………………………………………..
Inkassovollmacht:
ja……………………………nein……………………………
Zustellungsvollmacht:
ja……………………………nein……………………………
ENTWURF Formular gemäß Ziff. 11.3.3 lit. c) der allgemeinen Vorschrift Stand 03.05.2011
II.
A
Voraussetzungen für die Ausgleichsgewährung
Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass der Betreiber bei
Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs die bei Antragstellung angegebene
Tarifermäßigung eingehalten hat (Ziff. 3 der allgemeinen Vorschrift).
– als Anlage –
B
Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass der Betreiber auf seinen
Linienverkehren im Bewilligungsjahr die gültigen Gemeinschaftstarife in ihrer jeweils
geltenden Fassung (insbesondere VRS-Tarif) und Übergangstarife sowie den
landesweiten Tarif gemäß § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW angewendet oder zumindest
anerkannt hat (Ziff. 4.2 der allgemeinen Vorschrift).
– als Anlage –
C
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 4.3.1 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird: Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, inwieweit im
Bewilligungsjahr für die Verkehre die Vorgaben des Nahverkehrsplans der
zuständigen Behörde eingehalten wurden (Ziff. 4.3.1 der allgemeinen Vorschrift)
– als Anlage –
D
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 4.3.2 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird: Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, inwieweit im
Bewilligungsjahr die Verkehre gemäß den erteilten
Genehmigungen/Erlaubnissen/Fahrplänen durchgeführt worden sind (Ziff. 4.3.2 der
allgemeinen Vorschrift)
– als Anlage –
III.
Angaben/Nachweise für die endgültige Bewilligung
1. Für die Berechnung des endgültigen Bewilligungsbetrags:
M1
Vom Betreiber tatsächlich im Bewilligungsjahr erzielte Erträge im Ausbildungsverkehr
in NRW (Ziff. 6.3 der allgemeinen Vorschrift)
.............................................................................................................................................
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.3.6 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird: Testat eines Wirtschaftsprüfers, das bestätigt, dass die tatsächlich
erzielten Erträge im Ausbildungsverkehr in NRW gemäß den Anforderungen in Ziff. 6.3
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der allgemeinen Vorschrift ermittelt wurde
– als Anlage –
Betreiber, die im Gebiet mehrerer zuständiger Behörden in NRW tätig sind, bitte
weiter mit M2, sonst weiter mit M3 bzw. M4
M2
Vom Betreiber tatsächlich im Bewilligungsjahr landesweit in NRW erbrachte Wagenkm
im Linienverkehr gemäß § 42, § 43 Nr. 2 PBefG, differenziert nach Linienverkehr und
Linien-Bedarfsverkehr, (Ziff. 6.4 der allgemeinen Vorschrift):
a) Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr:
.............................................................................................................................................
b) Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linien-Bedarfsverkehr:
.............................................................................................................................................
Vom Betreiber tatsächlich im Bewilligungsjahr im Gebiet der zuständigen Behörde
erbrachte Wagenkm im Linienverkehr gemäß § 42, § 43 Nr. 2 PBefG, differenziert
nach Linienverkehr und Linien-Bedarfsverkehr, (Ziff. 6.4 der allgemeinen Vorschrift):
a) Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr:
.............................................................................................................................................
b) Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Bedarfsverkehr:
.............................................................................................................................................
Dem Gebiet der zuständigen Behörde danach zugeordnete tatsächlich erzielte Erträge
im Ausbildungsverkehr (Ziff. 6.5 der allgemeinen Vorschrift):
.............................................................................................................................................
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.4.5 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird: Testat eines Wirtschaftsprüfers, das bestätigt, dass die Ermittlung der
maßgeblichen Wagenkm sowie die Zuordnung der gemäß Ziff. 6.3 ermittelten Erträge
auf die zuständige Behörde den Anforderungen in Ziff. 6.4 und Ziff. 6.5 der
allgemeinen Vorschrift entsprechen. Das Testat weist die tatsächlich erbrachten
Wagenkm des Betreibers in NRW und im Gebiet der zuständigen Behörde aus.
– als Anlage –
2. Für die Überkompensationskontrolle:
Betreiber, die für den Verkehr, für den der Ausgleich nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG
NRW beantragt wird, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorgelegt haben,
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der den Anforderungen in Ziff. 7.2 Satz 1 der allgemeinen Vorschrift entspricht,
bitte weiter mit M3, sonst weiter mit M4
M3
Ergebnis(se) der jährlichen Überkompensationskontrolle nach Maßgabe des mit
Antragstellung vorgelegten öffentlichen Dienstleistungsauftrags
– als Anlage –
M4
Testat eines Wirtschaftsprüfers, das folgende Angaben/Bestätigungen enthält:
-
-
-
Gemäß Ziff. 8.1.1 der allgemeinen Vorschrift:
-
Bestätigung, dass bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten die
Anforderungen entsprechend Ziff. 7.6 der allgemeinen Vorschrift
eingehalten worden sind
-
Angabe der Höhe der tatsächlichen Kosten und der tatsächlichen Mengen
in Bezug auf die Parameter (Ziff. 7.5)
-
Gegenüberstellung von tatsächlichen Kosten und den vorab kalkulierten
Kosten als Summe der Produkte aus den Parametern und den jeweiligen
tatsächlichen Mengen
Gemäß Ziff. 8.1.2 der allgemeinen Vorschrift:
-
Bestätigung, dass die Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung der
Einnahmen nach objektiven Maßstäben auf die Linien erfüllt sind
-
Bestätigung, dass die Anforderungen an die Zuordnung der Einnahmen
auf alle Abschnitte von grenzüberschreitenden Linien erfüllt sind
-
Bestätigung, dass der Betreiber die Aufteilungsmaßstäbe für alle
Tätigkeiten einheitlich angewendet hat und dass Ziff. 5 des Anhangs der
VO (EG) Nr. 1370/2007 beachtet worden ist (Trennungsrechnung)
-
Bestätigung, dass Tätigkeiten aufgrund öffentlicher
Dienstleistungsaufträge rechnerisch getrennt sind
-
Bestätigung, dass die Zuordnung der Einnahmen für alle Leistungen
einheitlich erfolgt
-
Soweit Änderungen der Zuordnung erfolgt sind, Bestätigung, dass eine
Überleitungsrechnung besteht, über die die Einheitlichkeit in Bezug auf die
ursprüngliche Zuordnung der Einnahmen nachvollzogen werden kann
-
Bestätigung, dass der Betreiber die Kontinuität in seiner Bilanzierung
gewahrt hat und dass, soweit Änderungen in der Bilanzierung erfolgt sind,
die Kontinuität in Bezug auf die Zuordnung der Einnahmen durch
Überleitungsrechnungen nachvollziehbar hergestellt wurde
-
Angabe der tatsächlichen Höhe der tatsächlichen Einnahmen
Gemäß Ziff. 8.2 der allgemeinen Vorschrift:
-
Bestätigung, dass in Bezug auf die maßgeblichen Kosten, die
maßgeblichen Einnahmen und die angemessene Kapitalverzinsung die
Anforderungen gemäß Ziff. 8.2.1 bis Ziff. 8.2.3 der allgemeinen Vorschrift
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eingehalten worden sind
– als Anlage –
In Fällen, in denen für grenzüberschreitende Verkehre, für die der Ausgleich
nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW beantragt wird, eine Federführung gemäß Ziff.
7.4 der allgemeinen Vorschrift vereinbart ist (vgl. Ziff. 8.3. der allgemeinen
Vorschrift) bitte weiter mit M5, sonst weiter mit M6
M5
Vom Betreiber tatsächlich erbrachte Wagenkm auf Linienabschnitt(en) außerhalb des
Gebietes der hiesigen zuständigen Behörde. Bitte nennen Sie die jeweilige zuständige
Behörde und geben Sie die entsprechenden Wagenkm an:
Zuständige Behörde ............................................................................................................
Tatsächlich erbrachte Wagenkm auf Linienabschnitt(en) im Gebiet dieser
zuständigen Behörde
.....................................................................................................................................
Zuständige Behörde ............................................................................................................
Tatsächlich erbrachte Wagenkm auf Linienabschnitt(en) im Gebiet dieser
zuständigen Behörde
.....................................................................................................................................
Zuständige Behörde ............................................................................................................
Tatsächlich erbrachte Wagenkm auf Linienabschnitt(en) im Gebiet dieser
zuständigen Behörde
.....................................................................................................................................
Zuständige Behörde ............................................................................................................
Tatsächlich erbrachte Wagenkm auf Linienabschnitt(en) im Gebiet dieser
zuständigen Behörde
.....................................................................................................................................
ENTWURF Formular gemäß Ziff. 11.3.3 lit. c) der allgemeinen Vorschrift Stand 03.05.2011
IV.
M6
Sonstige Angaben/Nachweise
Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung des Betreibers, dass die Fahrgäste die
Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen konnten (Ziff. 9 der allgemeinen
Vorschrift)
– als Anlage –
M7
Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass sämtliche Angaben in diesem
Formular sowie in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und vollständig
gemacht worden sind
– als Anlage –