Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
28.05.11, 04:07
Aktualisiert
28.05.11, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Muster Endgültiger Bewilligungsakt gemäß Ziff. 11.3.3 (Entwurf)
Stand 04.05.2011
Briefkopf / Absender jeweils der zuständigen Behörde
Adresse des jeweiligen Antragstellers
Datum, Aktenzeichen usw.
Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr gemäß der
allgemeinen Vorschrift des Kreises XX ODER der Stadt XY zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG
NRW vom XX.XX.2011
Endgültige Festsetzung und Schlussabrechnung für die Zeit vom 01.01.20XX – 31.12.20XX
Ihr Antrag vom XX.XX.20XX
Mein Bescheid vom XX.XX.20XX
Ihr Schreiben vom XX.XX.20XX (Formular XX/Nachweise)
Sehr geehrte Frau XX/ geehrter Herr XX,
aufgrund Ihres vorgenannten Antrags und der von Ihnen eingereichten Nachweise habe ich
den gemäß der allgemeinen Vorschrift des Kreises XX ODER der Stadt XY zu § 11a Abs. 2
ÖPNVG NRW vom XX.XX.2011 (im Folgenden: allgemeine Vorschrift) zu zahlenden
Ausgleich für die im Kalenderjahr 20XX zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr endgültig auf
XX Euro
festgesetzt.
Mit Bescheid vom XX.XX.20XX hatte ich Ihnen Abschläge/Teilzahlungen auf den gemäß der
allgemeinen Vorschrift voraussichtlich zu zahlenden Ausgleich für das Kalenderjahr 20XX in
Höhe von insgesamt XX Euro gewährt. Var. 1 (bei Nachzahlungen): Es verbleibt demnach
eine Nachzahlung in Höhe von XX Euro. Dieser Betrag wird binnen zwei Wochen nach
Bestandskraft dieses Bescheids auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Var. 2
(bei Überzahlung): Sie haben demnach eine Überzahlung in Höhe von XX Euro erhalten.
Dieser Betrag wird daher mit dem nächsten Abschlag/der nächsten Teilzahlung auf den
vorläufig festgesetzten Bewilligungsbetrag für das Kalenderjahr 20XX (mein Bescheid vom
XX.XX.20XX) verrechnet. Alternativ zur Verrechnung, v.a. wenn der Betreiber nicht weiter
auf dem Gebiet der zuständigen Behörde tätig ist und daher auch keinen entsprechenden
Antrag auf § 11a-Mittel im zweiten Folgejahr gestellt hat: Dieser Betrag ist von Ihnen zu
erstatten. Überweisen Sie diesen Betrag bitte bis zum XX.XX.20XX auf das Konto XX
(Angabe der Kontodaten). Ab Ablauf dieser Frist bis zur Rückerstattung der Überzahlung
werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich fällig.
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Muster Endgültiger Bewilligungsakt gemäß Ziff. 11.3.3 (Entwurf)
Stand 04.05.2011
Begründung:
1. Meine Prüfung hat ergeben, dass Sie im Bewilligungsjahr die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen gemäß Ziff. 3 der allgemeinen Vorschrift (Mindest-Ermäßigung der
Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs) erfüllt sowie die Voraussetzungen
gemäß Ziff. 4.2 der allgemeinen Vorschrift eingehalten haben.
2. Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 4.3. Gebrauch gemacht wird: Ferner haben
Sie mir nachgewiesen, dass Sie die weiteren Anforderungen gemäß Ziff. 4.3. der
allgemeinen Vorschrift bezogen auf das Bewilligungsjahr erfüllt haben.
3. Mit Schreiben vom XX.XX.20XX haben Sie mir für die endgültige Festsetzung des
Bewilligungsbetrags (Schlussabrechnung) fristgerecht die erforderlichen Daten und
Nachweise für die Ermittlung des Betrags nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW gemäß
Ziff. 6 der allgemeinen Vorschrift und für die Durchführung der
Überkompensationskontrolle nach Ziffern 8 und 9 der allgemeinen Vorschrift
übergeben. insbesondere eine Veränderung der Linienführung oder Änderungen des
Fahrplanangebots, hat er dies vor der Stellung entsprechender
personenbeförderungsrechtlicher Anträge der zuständigen Behörde anzuzeigen
4. Aus dem Ergebnis der Einnahmenaufteilung in den jeweiligen Verkehrsverbünden/
-gemeinschaften zum Stichtag gemäß Ziff. 11.3.3. lit. c) der allgemeinen Vorschrift
sind Ihnen Erträge im Ausbildungsverkehr in Höhe von XX Euro zugeschieden
worden. Für das Bewilligungsjahr haben Sie zudem für die Linienverkehre landesweit
XX sowie dem Kreis XX ODER der Stadt XY zugeordnet XX tatsächlich erbrachte
Wagenkm angegeben. Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.3.5 und Ziff. 6.4.5
Gebrauch gemacht wurde: Die hierfür erforderlichen Nachweise (vgl. Ziff. 6.3.5 und
Ziff. 6.4.5 der allgemeinen Vorschrift) haben Sie mir beigebracht.
5. Hieraus sowie aus den entsprechenden Erträgen der weiteren Betreiber, die im
Gebiet des Kreises XX ODER der Stadt XY tätig sind, ggf. zugeordnet über die
tatsächlich erbrachten Wagenkilometern dieser Betreiber landesweit und auf den
Kreis XX ODER die Stadt XY verteilt, ergibt sich für Sie eine Quote an Mitteln nach
§ 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW gemäß Ziff. 6 der allgemeinen Vorschrift von XX%.
6. Sie haben mir entsprechend Ziff. 7.2 der allgemeinen Vorschrift den Ihnen von dem
Kreis XX ODER der Stadt XY vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag
einschließlich Vorabparametrisierung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr.
1370/2007 vorgelegt und mir die jeweiligen Ergebnisse der nach diesem öffentlichen
Dienstleistungsauftrag maßgeblichen jährlichen Überkompensationskontrolle
mitgeteilt. Alternativ für den Fall, dass nicht die (vorrangige) Vorabkalkulation und
Überkompensationskontrolle eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vorgelegt wird
oder diese nicht den Vorgaben von Ziff. 7.2 Satz 1 der allgemeinen Vorschrift
genügen: Sie haben mir entsprechend Ziffern 7.5 und 7.6. der allgemeinen Vorschrift
eine Vorabkalkulation aus den Gesamtkosten Ihres Unternehmens sowie den hierzu
geforderten Nachweis durch Testat eines Wirtschaftsprüfers beigebracht. Der durch
die entsprechenden Parameter bestimmte Betrag stellt die Obergrenze für den
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Muster Endgültiger Bewilligungsakt gemäß Ziff. 11.3.3 (Entwurf)
Stand 04.05.2011
maximal möglichen Ausgleich dar. Weiter haben Sie mir entsprechend Ziff. 8.1 der
allgemeinen Vorschrift durch Testat eines Wirtschaftsprüfers die tatsächlichen Kosten
und die tatsächlichen Einnahmen für das Bewilligungsjahr sowie die für die
Kapitalverzinsung gemäß Ziff. 8.2.3 maßgebliche Umsatzrendite nachgewiesen. Sie
haben zudem den Nachweis erbracht, dass die Fahrgäste im Bewilligungsjahr die
Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen konnten (vgl. Ziff. 9 der allgemeinen
Vorschrift). Auf dieser Grundlage habe ich die nachträgliche
Überkompensationskontrolle durchgeführt. Im Rahmen dieser
Überkompensationskontrolle habe ich geprüft, inwieweit die maßgeblichen Kosten
zuzüglich der angemessenen Kapitalverzinsung über den maßgeblichen Einnahmen
liegen, wobei der Ausgleich nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW auf diesen
Differenzbetrag begrenzt ist.
7. Var. 1 (Keine Überkompensation): In Ihrem Fall ist eine Überkompensation nicht
festgestellt worden. Ich habe daher den endgültigen Bewilligungsbetrag
entsprechend der unter Ziff. 5 genannten Quote festgesetzt. Var. 2
(Überkompensation): Die Festsetzung und Auszahlung des Bewilligungsbetrags
entsprechend der unter Ziff. 5 genannten Quote würde in Ihrem Fall zu einer
Überkompensation in Höhe von xxxx Euro führen. Daher habe ich den endgültigen
Bewilligungsbetrag bis zur Grenze der Überkompensation auf den oben genannten
Betrag von XX Euro festgesetzt.
8. Schlussabrechnung: Var. 1 (Überzahlung): Der nach Ziff. 7 festgesetzte endgültige
Bewilligungsbetrag liegt unterhalb des bereits an Sie ausgezahlten Betrags
entsprechend der Abschläge/Teilzahlungen auf den vorläufig festgesetzten
Bewilligungsbetrag (mein Bescheid vom XX.XX.20XX). Sie haben demnach eine
Überzahlung in Höhe von XX Euro erhalten. Var. 2 Der nach Ziff. 7 festgesetzte
endgültige Bewilligungsbetrag liegt oberhalb des bereits an Sie ausgezahlten Betrags
entsprechend der Abschläge/Teilzahlungen auf den vorläufig festgesetzten
Bewilligungsbetrag (mein Bescheid vom XX.XX.20XX). Hiernach steht Ihnen eine
Nachzahlung in Höhe von XX Euro zu.
Nebenbestimmungen:
1. Eine nachträgliche Korrektur des in diesem Bescheid endgültig festgesetzten
Bewilligungsbetrags auf der Basis später verfügbarer Daten, insbesondere wegen
nachträglicher Ergebnisse der Einnahmenaufteilung, findet nicht statt.
2. Gemäß § 16 Abs. 7 ÖPNVG NRW unterliegt die Verwendung der Mittel nach
§ 11a ÖPNVG NRW durch die zuständigen Behörden der Prüfung durch den
Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof kann die Verwendung der an die
Betreiber weitergeleiteten Mittel unmittelbar bei den Betreibern prüfen. Sie sind daher
verpflichtet, diese Prüfung zu unterstützen und dem Landesrechnungshof den hierfür
erforderlichen Einblick in die Unterlagen zu gewähren. Andernfalls behalte ich mir
vor, diesen Bescheid zurückzunehmen oder zu widerrufen (§§ 48 und 49 VwVfG
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Muster Endgültiger Bewilligungsakt gemäß Ziff. 11.3.3 (Entwurf)
Stand 04.05.2011
NRW). Ich weise darauf hin, dass diese Verpflichtung des § 16 Abs. 7 ÖPNVG NRW
auch für die Zeit nach Erlass des endgültigen Bewilligungsakts und im Fall eines
Außerkrafttretens der allgemeinen Vorschrift fortgilt.
3. Soweit dieser Bescheid vollständig oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit
aufgehoben wird (Rücknahme oder Widerruf gemäß §§ 48. 49 VwVfG NRW) oder
infolge der Nichterfüllung von Bedingungen unwirksam wird, sind bereits ausgezahlte
Abschläge/Teilzahlungen zu erstatten. Die Höhe der zu erstattenden Leistung wird
durch schriftlichen Verwaltungsakt festgesetzt. Es gilt § 49a VwVfG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht Köln
(Appelhofplatz, 50668 Köln oder Postfach 103744, 50477 Köln) ODER ALTERNATIV:
Verwaltungsgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92, im Justizzentrum, 52070 Aachen oder
Postfach 101051, 52010 Aachen) erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten (Kreis XY, ADRESSE/Stadt XY, ADRESSE) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine
Ausfertigung erhalten können. Die Klage muss innerhalb der Monatsfrist beim
Verwaltungsgericht eingegangen sein. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen
Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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