Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
28.05.11, 04:07
Aktualisiert
28.05.11, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF Anlage xx (Ziff. 3.3) zur allgemeinen Vorschrift, Stand 29.04.2011
Anlage xx zu Ziffer 3.3 der allgemeinen Vorschrift
Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs (Ziff. 3.2 der allgemeinen Vorschrift) müssen
gemäß § 11a Abs. 2 Satz 3 ÖPNVG NRW ab dem 01.08.2012 gegenüber dem Referenztarif
(Ziff. 3.3 der allgemeinen Vorschrift) um mehr als 20,00 % ermäßigt sein. Bei dem Vergleich
von Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs mit dem Referenztarif werden ggf.
vorhandene unterschiedliche Nutzbarkeiten folgendermaßen bewertet:
Einschränkung der Nutzbarkeit
Bewertung (Abzug von der nominalen
Ermäßigung, die der Zeitfahrausweis des
Ausbildungsverkehrs gegenüber dem
Referenztarif aufweist)*(in Prozentpunkten)
Fehlende Übertragbarkeit
-1
Fehlende Mitnahmemöglichkeit
-1
Keine Gültigkeit nach 18 Uhr, Samstag nach
14 Uhr
-2
Keine Gültigkeit an Sonn-/Feiertagen und an
schulfreien Tagen
-4
Eingeschränkte räumliche Nutzbarkeit
-6
* Soweit nur eine partielle Einschränkung der Nutzbarkeit gegeben ist, wird ein entsprechend
geringerer Abzug vorgenommen.
Beispiel:
Das MonatsTicket für Auszubildende weist derzeit zum Beispiel in der Preisstufe 1a nominal
einen Rabatt von 20,38%, in der Preisstufe 1b von 25,45% gegenüber dem MonatsTicket
Jedermann (= Referenztarif) auf. Laut Tarifbestimmungen gelten MonatsTickets für
Auszubildende ausschließlich für den Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte bzw.
Schule. Diese einschränkte Nutzbarkeit muss bewertet und rechnerisch berücksichtigt
werden. Nach vorstehender Tabelle sind bei derart eingeschränkter räumlicher Nutzbarkeit
des Zeitfahrausweises für Auszubildende 6 Prozentpunkte in Abzug zu bringen. Der
nominale Rabatt (Preisstufe 1a: 20,38% bzw. Preisstufe 1b: 25,45%) wird deshalb um 6
Prozentpunkte reduziert. Die so berechnete tatsächliche Ermäßigung beträgt für die
Preisstufe 1a dann 14,38%, für die Preisstufe 1a 19,45%.
Entsprechend diesem Vorgehen wird für alle Zeitfahrausweise die tatsächliche Ermäßigung
bewertet.