Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
28.05.11, 04:07
Aktualisiert
28.05.11, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF Formblatt gemäß Ziff. 11.1.1 der allgemeinen Vorschrift Stand 03.05.2011
Anschrift/-en der zuständigen Behörde/-n
Antrag
auf Gewährung eines Ausgleichs für
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im
Ausbildungsverkehr gemäß der allgemeinen
Vorschrift des Kreises XX ODER der Stadt XY
zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW
sowie einer Vorauszahlung
für das Kalenderjahr …………..
I.
Allgemeine Angaben
1. Anspruchsberechtigtes Unternehmen:*
Name des Unternehmens…………………………………………...............................................................
Anschrift (Betriebssitz):
Postleitzahl………………Ort ……………………………………………………………………………………..
Straße………………………………………………………………………………..Haus-Nr. …………………..
Adresszusatz……………………………………………………………………………………………………….
Ansprechpartner/-in………………………………………………………………………………………………..
Telefon-Nr. ……………………………………………Telefax-Nr. …………………......................................
Email-Adresse………………………………………………………………………………………………………
Bankverbindung:
Konto-Nr. ……………………………………………...BLZ ………………………………………………………
Geldinstitut…………………………………………………………………………………………………………..
*Bei Gemeinschaftsgenehmigungen sind die Mitinhaber der Genehmigungen gesondert anzugeben
und es ist gemäß nachstehender Nr. 2 ein Beauftragter als Bevollmächtigter zu benennen.
2. Beauftragter, wenn Dritte den Antrag stellen:
Name des Beauftragten…………………………………………...................................................................
Anschrift (Betriebssitz):
Postleitzahl………………Ort ……………………………………………………………………………………..
Straße………………………………………………………………………………..Haus-Nr. ..…………………
Adresszusatz……………………………………………………………………………………………………….
Ansprechpartner/-in………………………………………………………………………………………………..
Telefon-Nr. ……………………………………………Telefax-Nr. …………………......................................
Email-Adresse………………………………………………………………………………………………………
Bankverbindung:
Konto-Nr. ……………………………………………...BLZ ………………………………………………………
Geldinstitut…………………………………………………………………………………………………………..
Inkassovollmacht:
ja……………………………nein……………………………
Zustellungsvollmacht:
ja……………………………nein……………………………
ENTWURF Formblatt gemäß Ziff. 11.1.1 der allgemeinen Vorschrift Stand 03.05.2011
3. Antragsberechtigung
Der/Die unter Nr. 1 genannten Unternehmen ist/sind gemäß Ziff. 4.1 der allgemeinen Vorschrift
j
Genehmigungsinhaber
j
Inhaber einstweiliger Erlaubnisse
j
Betriebsführer
im Bewilligungsjahr für folgende Linien im Gebiet der zuständigen Behörde ….……………………………
………………………………………………………………………………………………………………………...
II.
A1
Angaben zur Tarifermäßigung bei Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs
j
Der Betreiber wendet den „VRS-Gemeinschaftstarif“ gemäß Ziff. 3.2 der
allgemeinen Vorschrift an
j
Der Betreiber wendet Übergangs-, Anerkennungs- und/oder Haustarife gemäß
Ziff. 3.5 der allgemeinen Vorschrift an.
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Nur im Fall von Übergangs-, Anerkennungs- und/oder Haustarifen gemäß Ziff. 3.5 der
allgemeinen Vorschrift auszufüllen:
Beim Betreiber geltende Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs:
...............................................................................................................................
...............................................................................................................................
...............................................................................................................................
...............................................................................................................................
...............................................................................................................................
Ab Bewilligungsjahr 2012 zusätzlich: Nachweis in geeigneter Form, dass ab
dem 01.08.2012 die tatsächliche Mindest-Ermäßigung gemäß den Vorgaben
in Ziff. 3.3 der allgemeinen Vorschrift eingehalten wird – ggf. als Anlage –
...............................................................................................................................
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...............................................................................................................................
III.
Angaben/Nachweise für die vorläufige Bewilligung
1. Für die Berechnung des vorläufigen Bewilligungsbetrags:
A2
Vom Betreiber voraussichtlich im Bewilligungsjahr erzielte Erträge im
Ausbildungsverkehr in NRW unter Berücksichtigung von Ertragsänderungen (Ziff.
11.3.2 lit. a) und c) der allgemeinen Vorschrift):
.............................................................................................................................................
– Darlegung in Anlage(n) –
Betreiber, die im Gebiet mehrerer zuständiger Behörden in NRW tätig sind, bitte
weiter mit A3, sonst weiter mit A4 bzw. A5
A3
Vom Betreiber voraussichtlich im Bewilligungsjahr landesweit in NRW zu erbringende
Wagenkm im Linienverkehr gemäß § 42, § 43 Nr. 2 PBefG zusätzlich, wenn von der
Option in Ziff. 6.4.4 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch gemacht wird, WagenkmLeistungen bei Bedarfsverkehren und/oder von Stadtbahnen in Doppeltraktion zu
gewichten:, differenziert nach Linienverkehr und Linien-Bedarfsverkehr und/oder
Linienverkehr mit Stadtbahnen in Doppeltraktion, unter Berücksichtigung von
Angebotsänderungen (Ziff. 11.3.2 lit. b) und c) der allgemeinen Vorschrift):
-
Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr:
.............................................................................................................................................
-
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.4.4 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird, Wagenkm-Leistungen bei Bedarfsverkehren zu gewichten:
Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linien-Bedarfsverkehr:
.............................................................................................................................................
-
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.4.4 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird, Wagenkm-Leistungen von Stadtbahnen in Doppeltraktion zu
gewichten: Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr mit
Stadtbahnen in Doppeltraktion:
Vom Betreiber voraussichtlich im Bewilligungsjahr im Gebiet der zuständigen
Behörde zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr gemäß § 42, § 43 Nr. 2 PBefG
zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.4.4 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird, Wagenkm-Leistungen bei Bedarfsverkehren und/oder von Stadtbahnen
in Doppeltraktion zu gewichten:, differenziert nach Linienverkehr und LinienBedarfsverkehr und/oder Linienverkehr mit Stadtbahnen in Doppeltraktion, unter
ENTWURF Formblatt gemäß Ziff. 11.1.1 der allgemeinen Vorschrift Stand 03.05.2011
Berücksichtigung von voraussichtlichen Angebotsänderungen (Ziff. 11.3.2, lit. b) und c)
der allgemeinen Vorschrift):
-
Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr:
.............................................................................................................................................
-
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.4.4 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird, Wagenkm-Leistungen bei Bedarfsverkehren zu gewichten:
Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linien-Bedarfsverkehr:
.............................................................................................................................................
-
Zusätzlich, wenn von der Option in Ziff. 6.4.4 der allgemeinen Vorschrift Gebrauch
gemacht wird, Wagenkm-Leistungen von Stadtbahnen in Doppeltraktion zu
gewichten: Voraussichtlich zu erbringende Wagenkm im Linienverkehr mit
Stadtbahnen in Doppeltraktion:
.............................................................................................................................................
2. Für die Überkompensationskontrolle (Vorab-Festlegung der
Ausgleichsparameter gemäß Ziff. 7 der allgemeinen Vorschrift):
Betreiber, die für den Verkehr, für den der Ausgleich nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG
NRW beantragt wird, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, der den
Anforderungen in Ziff. 7.2 Satz 1 der allgemeinen Vorschrift entspricht, bitte
weiter mit A4, sonst weiter mit A5
A4
Vorlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der den Anforderungen in Ziff. 7.2
Satz 1 der allgemeinen Vorschrift entspricht
– als Anlage –
A5
a) Vorabkalkulation der Kosten entsprechend Ziff. 7.5 und 7.6 der allgemeinen
Vorschrift gemäß Kalkulationsblatt (Anlage zu Ziff. 7.5) sowie
b) Testat eines Wirtschaftsprüfers gemäß Ziff. 7.6 der allgemeinen Vorschrift, das
bestätigt, dass
-
die Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung der Kosten nach
objektiven Maßstäben auf die Linien erfüllt sind und Ziff. 5 des Anhangs
der VO (EG) Nr. 1370/2007 beachtet worden ist (getrennte
Rechnungslegung)
-
der Betreiber die Aufteilungsmaßstäbe für alle Tätigkeiten einheitlich
angewendet hat
-
für die Abschnitte von allen Linien, die das Zuständigkeitsgebiet der
zuständigen Behörde überschreiten und für die keine Federführung nach
Ziff. 7.4. der allgemeinen Vorschrift die Aufteilung der Kosten sachgerecht,
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nachvollziehbar und jeweils einheitlich nach den gleichen objektiven
Maßstäben auf die Abschnitte der Linien in den Gebieten der jeweiligen
zuständigen Behörden erfolgt ist
-
Tätigkeiten aufgrund öffentlicher Dienstleistungsaufträge rechnerisch
getrennt sind
-
die Kalkulation nach nachvollziehbaren Maßstäben aus den tatsächlichen
Kosten mindestens des Vorjahres und der Prognose der
Kostenentwicklung erstellt worden ist
-
die Herleitung für alle Tätigkeiten des Unternehmens einheitlich erfolgt ist
-
soweit Änderungen der Zuordnung erfolge sind, eine
Überleitungsrechnung besteht, über die die Einheitlichkeit in Bezug auf die
ursprüngliche Herleitung der Kostenkalkulation nachvollzogen werden
kann
-
der Betreiber die Kontinuität in seiner Bilanzierung gewahrt hat und dass,
soweit Änderungen in der Bilanzierung erfolgt sind, die Kontinuität in
Bezug auf die Herleitung der Kostenkalkulation durch
Überleitungsrechnungen nachvollziehbar belegt wurde
– jeweils als Anlage –
Hinweis für das Bewilligungsjahr 2011: Die Vorabkalkulation und das Testat können
bis zwei Monate nach Veröffentlichung der allgemeinen Vorschrift, spätestens jedoch
bis zum 31.12.2011 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
IV.
A6
Sonstige Angaben/Nachweise
Optional für das Bewilligungsjahr 2011 und ggf. für Folgejahre: Einreichung einer vom
Betreiber unterzeichneten Rechtsmittelverzichtserklärung (fakultativ, wenn die
Abschläge/Teilzahlungen auf den vorläufigen Bewilligungsbetrag bereits vor
Bestandskraft des vorläufigen Bewilligungsakts ausgezahlt werden sollen)
– als Anlage –
Hinweis: Die Rechtsmittelverzichtserklärung kann auch nach Erlass des vorläufigen
Bewilligungsaktes nachgereicht werden
A7
Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass sämtliche Angaben in diesem
Antrag sowie in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und vollständig
gemacht worden sind
– als Anlage –