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Beschlusstext (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (27. Änderung) sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11 im Ortsteil Winden, Plangebiet "Kaisersmühle"; hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) in Verbindung mit § 2 (4) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (27. Änderung) sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11 im Ortsteil Winden, Plangebiet "Kaisersmühle";
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) in Verbindung mit § 2 (4) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.05.2004 TOP Betreff 9.5. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (27. Änderung) sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11 im Ortsteil Winden, Plangebiet „Kaisersmühle“; hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) in Verbindung mit § 2 (4) BauGB Vorlage: 30/2004 Beschluss: „1. 2.) Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche anstelle der bisher ausgewiesenen gewerblichen Baufläche im Ortsteil Winden, Bereich „Kaisersmühle“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaisersmühle“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Seitens des Eigentümers ist nunmehr ein Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und zur Zustimmung vorzulegen. Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich mit der Errichtung eines Altenpflegeheimes und der Errichtung von Seniorenwohnungen grundsätzlich einverstanden.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen