Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 11.05.2004
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Betreff
9.5.
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (27. Änderung) sowie
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11 im Ortsteil Winden, Plangebiet
„Kaisersmühle“;
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) in Verbindung mit § 2 (4) BauGB
Vorlage: 30/2004
Beschluss:
„1.
2.)
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche anstelle der
bisher ausgewiesenen gewerblichen Baufläche im Ortsteil Winden, Bereich
„Kaisersmühle“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaisersmühle“
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Seitens des Eigentümers ist nunmehr ein Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten
und zur Zustimmung vorzulegen.
Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich mit der Errichtung eines Altenpflegeheimes
und der Errichtung von Seniorenwohnungen grundsätzlich einverstanden.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen