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Beschlussvorlage (Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
134 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
24.05.11, 06:42
Aktualisiert
24.05.11, 06:42
Beschlussvorlage (Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 99/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.05.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 99/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 02.05.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die Ende 1980 von der damaligen Union Rheinische Braunkohlen-Kraftstoff AG der Stadt Wesseling gemachte Spende in Höhe von 10.000 DM wurde für die Schaffung eines „Sportpreises der Stadt Wesseling“ zur Verfügung gestellt. Diese Zuwendung war zweckgebunden für die „Körperliche Ertüchtigung des Volkes durch Leibesübung (Turnen, Spiel, Sport) und wurde in Absprache mit dem Unternehmen festverzinslich angelegt, um aus dem Zinserlös den jährlichen Sportpreis der Stadt Wesseling zu finanzieren. Der „Sportpreis“ ist erstmalig 1981 im Benehmen mit der UK AG Wesseling verliehen worden. Die Preisempfänger werden von einer Fachjury, bestehend aus einem Vertreter der Shell Deutschland Oil GmbH (bis einschließlich 2009), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sport und Freizeit, zwei Vertretern des Stadtsportverbandes, zwei Vertretern der Verwaltung und einem Pressevertreter, ermittelt. Im Jahr 2010 hat sich die Shell Deutschland Oil GmbH aus der Fachjury zur Verleihung des „ShellSportpreis“ der Stadt Wesseling zurückgezogen und gewünscht, dass zukünftig die Nennung des Namens „Shell“ in Verbindung mit dem Sportpreis der Stadt Wesseling unterbleiben soll. Auf Grund des kurzfristigen Rückzuges erfolgte zunächst lediglich die Umbenennung des „Shell-Sportpreises“ in den „Sportpreis der Stadt Wesseling“; für die Verleihung des Preises wurden im Jahr 2010 die bislang geltenden Kriterien zugrunde gelegt, soweit diese nicht Shell betrafen. Im Februar 2011 hat die Verwaltung die Shell Deutschland Oil GmbH angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob das Unternehmen Vorgaben zur weiteren Verwendung der gespendeten Mittel machen will. Das Antwortschreiben der Shell Deutschland Oil GmbH ist dieser Vorlage an Anlage 1 beigefügt. 2. Lösung Wie dem Antwortschreiben der Shell Deutschland Oil GmbH zu entnehmen ist, macht das Unternehmen keine Vorgaben zur weiteren Verwendung der Spende, das gestiftete Geld verbleibt bei der Stadt Wesseling. Die Zinsen des gestifteten Geldes können weiterhin zur Auslobung des „Wesselinger Sportpreises“ verwendet werden. Mit dem Auslaufen des Sparkassenbriefes am 05.07.2011 fallen die günstigen Zinskonditionen (4,25%) weg. Bei erneuter Anschaffung eines Sparkassenbriefes ist mit weniger günstigen Zinskonditionen (ca. 3%) zu rechnen. Daher schlägt die Verwaltung vor, den „Wesselinger Sportpreis“ fortan in einem 2jährigen Rhythmus zu verleihen, um trotz sinkender Zinserträge ein angemessenes Preisgeld ausloben zu können. 3. Alternativen Die Stadt Wesseling verleiht bereits seit vielen Jahren eine ähnliche Auszeichnung, die Sportplakette der Stadt Wesseling. Mit der Sportplakette, über deren Verleihung der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet, sollen die Erfolge und Leistungen der Wesselinger SportlerInnen gewürdigt werden. Daher kann zukünftig auf den „Sportpreis der Stadt Wesseling“ verzichtet werden. Das gestiftete Geld kann alternativ wie folgt verwendet werden: a) Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet zukünftig über die Verwendung der jährlichen Zinserträge zur Unterstützung von förderwürdigen Projekten gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling. b) Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet über die Verwendung der Spende einschließlich der Zinserträge zur Unterstützung von förderwürdigen Projekten gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling. c) Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet über ein Preisgeld unter Verwendung der jährlichen Zinserträge; dieses wird mit der Sportplakette überreicht. Bislang erhielten die zu Ehrenden mit der Auszeichnung Sportplakette „nur“ eine Plakette sowie eine Urkunde der Stadt Wesseling; mit dem Shell-Sportpreis wurden ein Preisgeld sowie eine Urkunde der Shell Deutschland Oil GmbH überreicht. d) In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation der Stadt Wesseling wird die Spende einschließlich der Zinserträge zunächst quasi als Rücklage für die nächsten Jahre angelegt. 4. Finanzielle Auswirkungen Für den Sportpreis wurde zuletzt 2007 ein Sparkassenbrief in Höhe von 6.600 € angeschafft, der am 05.07.2011 fällig wird. Die Zinserträge dieses Sparkassenbriefes fließen auf ein Sparbuch, auf dem sich zum 31.12.2010 noch rund 515 € befinden.