Daten
Kommune
Wesseling
Größe
134 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
24.05.11, 06:42
Aktualisiert
24.05.11, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
99/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.05.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 99/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
02.05.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Ende 1980 von der damaligen Union Rheinische Braunkohlen-Kraftstoff AG der Stadt Wesseling gemachte Spende in Höhe von 10.000 DM wurde für die Schaffung eines „Sportpreises der Stadt Wesseling“
zur Verfügung gestellt. Diese Zuwendung war zweckgebunden für die „Körperliche Ertüchtigung des Volkes
durch Leibesübung (Turnen, Spiel, Sport) und wurde in Absprache mit dem Unternehmen festverzinslich
angelegt, um aus dem Zinserlös den jährlichen Sportpreis der Stadt Wesseling zu finanzieren.
Der „Sportpreis“ ist erstmalig 1981 im Benehmen mit der UK AG Wesseling verliehen worden. Die Preisempfänger werden von einer Fachjury, bestehend aus einem Vertreter der Shell Deutschland Oil GmbH (bis
einschließlich 2009), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sport und Freizeit, zwei Vertretern des Stadtsportverbandes, zwei Vertretern der Verwaltung und einem Pressevertreter, ermittelt.
Im Jahr 2010 hat sich die Shell Deutschland Oil GmbH aus der Fachjury zur Verleihung des „ShellSportpreis“ der Stadt Wesseling zurückgezogen und gewünscht, dass zukünftig die Nennung des Namens
„Shell“ in Verbindung mit dem Sportpreis der Stadt Wesseling unterbleiben soll. Auf Grund des kurzfristigen
Rückzuges erfolgte zunächst lediglich die Umbenennung des „Shell-Sportpreises“ in den „Sportpreis der
Stadt Wesseling“; für die Verleihung des Preises wurden im Jahr 2010 die bislang geltenden Kriterien zugrunde gelegt, soweit diese nicht Shell betrafen.
Im Februar 2011 hat die Verwaltung die Shell Deutschland Oil GmbH angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob das Unternehmen Vorgaben zur weiteren Verwendung der gespendeten Mittel machen will. Das
Antwortschreiben der Shell Deutschland Oil GmbH ist dieser Vorlage an Anlage 1 beigefügt.
2. Lösung
Wie dem Antwortschreiben der Shell Deutschland Oil GmbH zu entnehmen ist, macht das Unternehmen
keine Vorgaben zur weiteren Verwendung der Spende, das gestiftete Geld verbleibt bei der Stadt Wesseling.
Die Zinsen des gestifteten Geldes können weiterhin zur Auslobung des „Wesselinger Sportpreises“ verwendet werden. Mit dem Auslaufen des Sparkassenbriefes am 05.07.2011 fallen die günstigen Zinskonditionen
(4,25%) weg. Bei erneuter Anschaffung eines Sparkassenbriefes ist mit weniger günstigen Zinskonditionen
(ca. 3%) zu rechnen. Daher schlägt die Verwaltung vor, den „Wesselinger Sportpreis“ fortan in einem 2jährigen Rhythmus zu verleihen, um trotz sinkender Zinserträge ein angemessenes Preisgeld ausloben zu
können.
3. Alternativen
Die Stadt Wesseling verleiht bereits seit vielen Jahren eine ähnliche Auszeichnung, die Sportplakette der
Stadt Wesseling. Mit der Sportplakette, über deren Verleihung der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet, sollen die Erfolge und Leistungen der Wesselinger SportlerInnen gewürdigt werden.
Daher kann zukünftig auf den „Sportpreis der Stadt Wesseling“ verzichtet werden. Das gestiftete Geld kann
alternativ wie folgt verwendet werden:
a) Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet zukünftig über die Verwendung der jährlichen Zinserträge zur Unterstützung von förderwürdigen Projekten gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der
Stadt Wesseling.
b) Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet über die Verwendung der Spende einschließlich der
Zinserträge zur Unterstützung von förderwürdigen Projekten gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in
der Stadt Wesseling.
c) Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet über ein Preisgeld unter Verwendung der jährlichen Zinserträge; dieses wird mit der Sportplakette überreicht.
Bislang erhielten die zu Ehrenden mit der Auszeichnung Sportplakette „nur“ eine Plakette sowie eine Urkunde
der Stadt Wesseling; mit dem Shell-Sportpreis wurden ein Preisgeld sowie eine Urkunde der Shell Deutschland
Oil GmbH überreicht.
d) In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation der Stadt Wesseling wird die Spende einschließlich der
Zinserträge zunächst quasi als Rücklage für die nächsten Jahre angelegt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für den Sportpreis wurde zuletzt 2007 ein Sparkassenbrief in Höhe von 6.600 € angeschafft, der am
05.07.2011 fällig wird. Die Zinserträge dieses Sparkassenbriefes fließen auf ein Sparbuch, auf dem sich zum
31.12.2010 noch rund 515 € befinden.