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Beschlussvorlage GB (U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Beschlussvorlage GB (U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage GB (U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage GB (U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 192/2011 11.07.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.07.2011 U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 02251/15-624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Land im Rahmen des Sonderprogramms 2011/2012 die in der Anlage 2 aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder zu melden. -2Begründung: Mit Erlass vom 18.05.2011, Az. 2635.5, kündigte das Land Nordrhein-Westfalen ein Sonderprogramm zum U3-Ausbau an. Nach dem verabschiedetem Haushalt des Landes war vorgesehen, für den weiteren investiven U3Ausbau zusätzliche Ausgabeermächtigungen im Verfahren der fachbezogenen Pauschalen für das Jahr 2011 in Höhe von 100 Mio. Euro und für das Jahr 2012 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 60 Mio. Euro zur Bewirtschaftung zuzuweisen. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 01.08.2013 sollte die Verteilung der Mittel dem regionalen Bedarf Rechnung tragen. Als ein Indikator für den Bedarf wird die Betreuungsquote für dreijährige Kinder im jeweiligen Jugendamtsbereich nach der KJHGStatistik herangezogen. Mit Bescheid vom 22.06.2011 (s. Anlage 1) stellt das Land dem Kreis im Rahmen des Sonderprogramms folgende Mittel zur Verfügung: a) für die Zeit vom 22.06. bis 31.12.2011: b) für die Zeit vom 31.01. bis 31.12.2012: 1.040.914,00 Euro 624.548,00 Euro Die zur Verfügung gestellten Mittel sind zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für den investiven Ausbau von neu zu schaffenden Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch Neubau-, Umbau- oder Ausstattungsmaßnahmen zu verwenden. Gefördert werden im Wesentlichen: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: Herrichtung von Räumen bei Tagespflege: bis zu 17.000 € pro Platz bis zu 5.100 € pro Platz bis zu 1.700 € pro Platz 500 € pro Platz Im Gegensatz zur "Investitionsrichtlinie U3" handelt es sich bei diesen Beträgen zu 100 % um Fördermittel des Landes. Die Höhe der Fördersätze soll sich aus Durchschnittwerten ergeben, die auf Basis der förderfähigen Ausgaben im Rahmen des bisherigen U3-Bundesprogramms bearbeiteten Anträge errechnet wurden. Dem Landesjugendamt sind bis spätestens zum 21.07.2011 die Maßnahmen zu melden, die im Rahmen der o.g. Mittel finanziert werden sollen. Dem Land im Rahmen der "Investitionsrichtlinie U3" vorliegende Anträge sind entsprechend zurückzunehmen. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Ansonsten ist eine Rückzahlung erforderlich. -3- Aufgrund der Dringlichkeit der Entscheidung schlägt die Fachabteilung vor, dem Land die in der Anlage 2 aufgeführten Einrichtungen dem Land im Rahmen des Sonderprogramms zu melden. Die Auswahl beschränkt sich auf Maßnahmen, die ansonsten gefährdet wären bzw. auf Einrichtungen/Orte, in welchen ein hoher Bedarf besteht. Seitens der jeweiligen Träger wurde schriftlich zugesichert, dass die Investitionsmaßnahme bis zum 31.12.2011 bzw. 31.12.2012 entsprechend den Fördervoraussetzungen des Landes umgesetzt werden. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)