Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 192/2011
11.07.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.07.2011
U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 02251/15-624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Land im Rahmen des Sonderprogramms 2011/2012 die in
der Anlage 2 aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder zu melden.
-2Begründung:
Mit Erlass vom 18.05.2011, Az. 2635.5, kündigte das Land Nordrhein-Westfalen ein Sonderprogramm
zum U3-Ausbau an.
Nach dem verabschiedetem Haushalt des Landes war vorgesehen, für den weiteren investiven U3Ausbau zusätzliche Ausgabeermächtigungen im Verfahren der fachbezogenen Pauschalen für das
Jahr 2011 in Höhe von 100 Mio. Euro und für das Jahr 2012 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 60 Mio. Euro zur Bewirtschaftung zuzuweisen.
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 01.08.2013 sollte
die Verteilung der Mittel dem regionalen Bedarf Rechnung tragen. Als ein Indikator für den Bedarf
wird die Betreuungsquote für dreijährige Kinder im jeweiligen Jugendamtsbereich nach der KJHGStatistik herangezogen.
Mit Bescheid vom 22.06.2011 (s. Anlage 1) stellt das Land dem Kreis im Rahmen des
Sonderprogramms folgende Mittel zur Verfügung:
a) für die Zeit vom 22.06. bis 31.12.2011:
b) für die Zeit vom 31.01. bis 31.12.2012:
1.040.914,00 Euro
624.548,00 Euro
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für den investiven
Ausbau von neu zu schaffenden Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch Neubau-, Umbau- oder Ausstattungsmaßnahmen zu
verwenden.
Gefördert werden im Wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
Herrichtung von Räumen bei Tagespflege:
bis zu 17.000 € pro Platz
bis zu 5.100 € pro Platz
bis zu 1.700 € pro Platz
500 € pro Platz
Im Gegensatz zur "Investitionsrichtlinie U3" handelt es sich bei diesen Beträgen zu 100 % um Fördermittel des Landes.
Die Höhe der Fördersätze soll sich aus Durchschnittwerten ergeben, die auf Basis der förderfähigen
Ausgaben im Rahmen des bisherigen U3-Bundesprogramms bearbeiteten Anträge errechnet wurden.
Dem Landesjugendamt sind bis spätestens zum 21.07.2011 die Maßnahmen zu melden, die im
Rahmen der o.g. Mittel finanziert werden sollen.
Dem Land im Rahmen der "Investitionsrichtlinie U3" vorliegende Anträge sind entsprechend zurückzunehmen.
Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Ansonsten
ist eine Rückzahlung erforderlich.
-3-
Aufgrund der Dringlichkeit der Entscheidung schlägt die Fachabteilung vor, dem Land die in der
Anlage 2 aufgeführten Einrichtungen dem Land im Rahmen des Sonderprogramms zu melden.
Die Auswahl beschränkt sich auf Maßnahmen, die ansonsten gefährdet wären bzw. auf
Einrichtungen/Orte, in welchen ein hoher Bedarf besteht.
Seitens der jeweiligen Träger wurde schriftlich zugesichert, dass die Investitionsmaßnahme bis zum
31.12.2011 bzw. 31.12.2012 entsprechend den Fördervoraussetzungen des Landes umgesetzt werden.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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