Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 192/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
419 kB
Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
13.07.11, 04:10
Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 192/2011) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 192/2011) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 192/2011) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 192/2011) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 192/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 419 kB

Inhalt der Datei

1f.J.MI lugEmd . .......A ..rnt Rti~lnland Kinder und Familie Qualität fOr Menschen LVfl'LandeSjugenCIamt r1/~ . Auftrag Ki~deswohl F Y"=:u::''"' . Datum und .leichen bitte stets angeben 22.06.2011 ·.amt . 42.3Q-428-20-U3 SP er Ring 32a S3179'Elusidrchen Renate Eschweller Tel 0221809-6263 Fax 02218284-1484 renate.eschweller@lvr.de .Bescheid Fachbezogene Pauscha'le .b&n U3-Ausbau';" Sonderprogramm2011 - 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, . 1. Hiermit st(!lIe ich Ihnen a) für die Zelt vom 22. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2011 eine fachbezo~ene. Pauschah:! in Höhe von ' 1.040.914,00 Euro (I n' Buchstaben einemIllionvierzigtausend neunhu ndertvierz,ehn Euro) Und . b) für dle'Zeitvom 01.: Janüar 2012 bis zum '31. Dezember 2012 ~ine fächbezogene ' Pauschale In Höhe v o n ' ' . '. . 624.548,00 Eurp' (in Buchstaben sechshundertvlerundzwanzigtauseoofünfhuridertachtundvierzig. " Euro).' " zur Verfügung. •i"VK -L.imdllCh8ft:svefband Rhetnhind ''''!'QlIl(ll!t{lfiblUdlilln K6In-Deutz, LandeshIlUS, Kennedv-Ufer 2 . . Pakete: Ottoplatz 2, 50679 KOln ' '.' . "i;~,,; L\ffl.lmlntemet: www.lvr.de '...•• . ,~.I!:INr.: .OE 122656988; Steuer-1fT.: 214/5811/0027 Bankverbindung: ..' W~ LaOdesbank, Klo 60 061 (BLZ 300 500 00) BIC: WELAOEOD, IBAN: OE 84 3005 0000 0000'060061 Postbank Niederlassung KOtn, KtDc S64 501 ("LZ 370 10(50) BIC: PBNKDEFF370, IW\N:OE 95 3701 0050 0000 564501 / Seite 2 , • ,< Verwendungszweck: Dle.unter i. zur VerfOgung gestellten Mittel der fachbezogenen Pauschalesindzuni eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für den investlven Ausbau von neu zu schaffen­ den Betreuungsplätzen für ·Klnd~r unter dreilahren in Kindertageseinrichtungen und KIndertagespflege durch Neubau .., Umbau- oder Ausstattungsmaßnahmen zu ver­ . wenden. Sie dleneri der Umsetzung der mit der Verwaltungsvereinbarung InvestItI­ onsprogramm "Kiriderbe~reuungsfinanzierung 2008 - 2013" vom 18. Oktober 2007. . verbundenen Zielsetzung in Ihrem Jugendamtsbezirk. Gefördert werden können grundsätzlich alle' Maßnahmen, m,lt denen nach dem 1. April 2011 begonnen worden ist.·'·, ' , Pro zu schaffendem Platz kann eine der oben genannten MaßnahlT,learteri (Neubau, Umbau oder Ausstattung) gefördert werden. ' Soweit bereits Landes"'" oder· Bundesmittel für eine' beantragte· U3­ Investitionsmaßnahme .bewilligt sind, können hierfür die Mittel der .fachbezogenen Pauschale 2011/2012 nicht eingesetzt werden. Eine Kombination dieser 'Fördermlttel . mit Mitteln aus dem Bundesprogramm 'bzw. d,em Nachtragshaushalt 2010 des 1.an- . des Nordrheln-Westfalen (und anderen Laridesmitteln) ist nicht möglich. ' . Höchstförderbeträge: ..a) Plätze In Kindertageseinrichtungen: Die Landesmittel pro U3-Platz in KindertageseinrlChtungen sind aLlf folgende Höchst­ förderbeträge begrenzt: . 1. Neubau (inkl. Ausstattung): 2. Umbau:. 3;' Ausstattung: , . 17,'00C) Euro, 5.100 Euro, 1.700 Euro. . ," .' . Eine Kombination von Umbau ,und Ausstattung ist in begründeten Fällen möglich. Die Höch~tförderbeträge ,gelten inklusive Herrichturig stücks.· , . ' . , ~nd Ausstattung des Grund- ' \ . . . Soweite~ in Einzelfällen sachgerecht und notwendig ist, den oben ,genannten Höchstförder~trag pro ,PiatZ zu überschreiten; ist sicherzustellen, dass diese' HÖchstförderbeträge i,m Durchschnitt pro Jugendamt eingehalten werden. Die Höchstförderbeträge dürfen die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten. " b) Plätteln der Kindertagespflege: . .' . . Maßnahmen· In der Wohnu'ng der TagesPflegepe~onen oder d~'r Erziehungsberech': tlgten, die der Herrichtung der Räume für dleWahmehmung des Auftrags nach § 23 SGB VIII dienen -wie die Ausstattung der Räume.mit Lehr-, Lern:-undSportmitteln sowie mit Spielzeug -: werden pauschal einmalig. pro Kindertagespfiegestelle mit 500 Euro pro Platz gef9rd,ert (HöChstförderbetrag 2;500, Euro). Die Höchstförderbe­ träge dürfen die tatsächlichen Kosten n,icht Oberschreiten. . . ; Füt Investive Maßnahmen in änderengeeigneten Räumen gem: § 22 Abs., 1 Satz 4 SGB:vIII in Verbindung mit dem Erlass'vom 29. Juni 2005 - Az~,: 311-6002 werden genannten Höchstfötderbeträge zu Grunde gelegt. , .' die unter a.) , Seite 3 3. Auflagen gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz: ' a) B,is spätestens zum 21. Juli 2011 sind dem Landesjugendamt die Maßnahmen zu melden, die im Rahmen des Ihnen zur Verfügung gestellten BUdgets flnanlielt wer- ' den sollen (Anlage 1 zu rn Rundschreiben Nr. 739 vom 22.06.2011).' Weitere Maß-, nahmen, sind ggf. nachzumeiden. " , ,," Soweit dern Landesjugendamt für diese Maßnahmen bereits ein Förderantrag vor­ liegt, über den noch nicht 'entschieden wurde, bitte Ich um Rücknahme dieses An'­ trags unter Hinweis aU,f Ihre Meldung. ' ' , ' . . .. . ' , b) Es ist dem Landesjugendamt jeweils zum Quartalsende mitzuteilen, erstmals zum 30. Septe'mber 2011, wie viele U3-Betreuungsplätze mit den zur Verfügung gestell­ ten Mitteln (getrennt nach Barmitteln und in Anspruch genommenen Verpflichtungs­ ermächtigungen) im jeweiligen Quartal bewilligt wurden (Anlage .z zurn Rundschrei- ' ben Nr. 739 vom 22.06.2011). ' c) Der Einsatz der zur Verfügung gestellten fachbezogenen Pauschale (Bar:mittel und' Verpflichtungsermächtigungen) ist unverzüglich nach Beendigung des jeweiligen Haushaltsjahres - bis spätestens zum 20. Februar des darauf folgenden Jahres "':' dem Landesjugendamt gegenüber durch rechtsverbindliche Bestätigung nachzuwei­ sen. 'Die Träger sind' vom :Jugendamt zur Abgabe der entsprechenden Bestätigung bi~ jeweils spätestens zum '1. 'Februar,zu .verpflichten. " d) Die geförderten Maßnahmen sind mit Zweckbindungsfristen zu versehen • .oie Fristen betragen bei den Maßnahmen '1. Neubau: 2. Umbau: 3. Ausstattung: ' . . 20 Jahre, 5 Jahre, 5. Jahre. , - .. ,; " Während dieser 'Zeit müssen die geförderten RäumtichkeitenundGegenständefür' Zwecke der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und im Falle des Wegfalls des Bedarfs ,hierfür für Zwecke der:öffentlichen Kinder,-,und Jugendhilfe genutzt werden; e) Die v~rtierige Einschaltung der Betriebsaufsicht ist aktenkundig zu Qokumentie­ 'ren., Die Genehmigongsfählgkeit hinsichtlich der Räumlichkeiten muss In Aussicht , gestellt sein. ' '4. Auszahlung: , Für 2011"werden Ihnen die, Mittel am 28. Juli 2011 zur Verfügung gesteJlt: Sollte ,ein 'Rechtsbehelfsverzlcht erklärt werden, wird unve'rzügllchausgezahlt. Für 2012 wer­ den Ihnen die Mittel,dle bis zum 31. Dezember 2011 aus der Inanspruchnahme der ", Verpflichtungsermächtlgu'ng zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 gebunden worden' sind, im' Januar 2012 zur Verfü'gung gestellt. " ' ' Fürd.le ErklärungdesRechtsbehelfsverzichtskönnenSle das Ihr:len bekannte For­ , mularMlttelabt:Uf verwenden. Bitte verg~ssen Sie nicht, die Erkiärung desR.echts­ ,behelfsverzichts auf dem Vordruck anzukreuzen. " ;,', , ' " . , . ": Seite 4 , 5; , , Vel'Wendungszeltrau~: Die in 2011 zur,Verfügung gestellten Mittel müsSen bis zum 31. Dezember 2011 und die in 2012,zur verfügung gestellten' Mittel bis zum3!: Dezember 2012 vom Letzt- ' , empfänger verausgabt sein (§ 29 Abs. 5'Haushaltsge~tz). ' " Die Fördersumme für eine einzelne Maßnahme kann auch auf beide fach bezogenen Pauschalen aufgeteilt. werden. ' 6. , 'Nachweis der Verwendung: Gemäß § 29 Abs. 4. Haushaitsgesetz ist der Einsatz der zur Verfügung gestellten (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) unverzüg­ lich nach Beendigung des jeweiligen Haushaltsjahres - bis spätestens zum 20. Feb;' . ruar des darauf .folgenden J,ahres- dem Landesjugendamt gegenübe~ durch rechts-, ' verbindliche Bestätigung nachzuweisen~, fachbezog~nenPauschale Das zu verwendende' Formblatt wird In Kürze auf der Internetseite des Landesjti­ gendamtes an der bekannten S~elle abru'fbar sein. ' ' ' ' 7. , Rückzahlung nicht verbrauchter oder nich~ nachgewiesener Mittel: , ' Nicht verbrauchte oder nicht ,nachgewiesene Mittel der 'fachbezogenen Pau~haie , des Jahres 2011 sind gemäß § 29 Abs. 5 Haushaltsgesetz bis ,zum 31. März 2012 und nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Mittel der fach bezogenen Pauscha ... le des Ja.hres 2012 bis zum 31. März 2013 unaufgefordert an die Landeskasse auf das Konto 96560 bei der Westdeutschen Landesbank (BLZ: 300500 00) unter An­ gabe der TV-Nr. 03031257 und meines AktenzeIChens ~u überweisen. Nicht fristge­ , mäß zurückgezahlte Beträge sind mit drei vom Hundert über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 8.' Prüfungsrecht: Der Landesrechnungshof ist gem. § 29 Abs. 7 Haushaltsgesetz berechtigt zu prüfen, ob die fachbezogene Pauschale 2011/201,2 bestimmungsgemäß verwendet wurde. Wird die fachbezogene, Paus,chale an Dritte weitergeleitet, so kann der Landesrech- ' nungshof auch bel diesen prüfen, ob die Mittel bestimmungsgemäß verwendet wur­ den. ' , , ' " Das Landesjugendamt Ist berechtigt, eine entsprechende Prüf~ng vorzunehmen. Begründung: ' . , . . Die Höhe derfachbezogenen Pauschale 2011/2012 berechnet sich als Anteil an den insgesamt im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2011 in Kapitel 07 040 TItel' 883 99 zur Verfügung gestellten Fördermltteln in Höhe von ioo Mlo. Euro In 2011 und 60 ,Mio. Euro In 201,2 nach dem Verhältnis der Anzahl der Kinder im Alter von einem und zwei Jahren in Ihrem Jugendamtsbezl.rkgegenübe"r der Gesamtanzahl aller Kln- . der im Alter von einem und zwei Jahren In Nordrhein-Westfalen iutn 31., Dezember , 2009. Die Betreuungsquote fUr dreijährige Kinder, in Ihrem Jugendamtsbezirk wird , mit in dl~ Berechnung ,einbezogen. ' Seite 5 N~ch der amtUchen Statistik der Kinder- 'und Jugendhilfe zum 1. März 2010 Ist für , .Ihr Jugendamt zum 31. Dezember 2009 eine Anzahl der Kinder im Alter von einem ,und zwei Jahren von 3.092 Kindern festgestellt worden., Zudem wird für Ihr Jugendamt Im Rahmen 'der'KJH-Statistik vom 1. März 2010 für die Dreijährigen im Jugendamtsbezirk In Kiildertageseinrlchtungen und in mit öffent­ lichen Mitteln geförderter Kindertagespflege eine ,Betreuungsquote von 84,39 aus­ gewiesen. " , . . . . Nach der allgemeinen ,Berechnungsformel 100.000.000 Euro bzw. 60,~000.000 Euro x {Anzahl der Kinder Im Alter von einem und zwei Jahren je Jugendamtsbezirk zum' Stichtag 31.12.2009 x aetreuungsquote der dreijährigen Kinder im Jugendamt) I Gesamtsumme der Werte aller Jugendämt~r ergeben' sich daher für Ihren Jugend-' amtsbezirk die o.g~ Beträge: a) 100.000.000.( x (3.092 x 84,39) = 1.040.914,00 ( 25.067.761 'b) 60,.000.000 ( x (3,092 x 84,39)= 624,548,00 ( 25.067.761' RechtsbehEdfsbelehrung: ' , , Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe' Klage erho.;. ben werden~Dle Klage ist bei dem Verwaltungsgericht in Aachen, Adalbertstelnweg' "92, 52070 Aachen schriftlich oder zur Niederschrift des Ur,kundsbeamten der Ge­ schäftsstelle zu erheQen. Die, Klage muss den Kläger, ,den Beklagten '-:Ind den, Gegenstand des Klagebegehrens ,bezeichnen. Sie soll' einen bestimmten Antrag ',enthalten. Die, zur Begründung dienenden' Tatsachen und' Beweismittel sollen , angegeben, "qie angefochtene Verfügung' soll In Urschrift oder in Abschrift beigefügt sein. Wird, die Klage schriftlich erhoben, so sollen Abschriften für die übrigen , Beteiligten beigefügt werden. , ' Falls die Frist durch das Verschulden, eines von Ihnen, BevQ.llmächtigten versäumt werden sollte, würde qessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.' Mit freundlichen 'Grüßen Die Direktorin des LandschaftSverbandes Rheinland In Vertretung, Elzer l,vR-Dezernent Jugend '