Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
36/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße
"Am Mühlenbach" im Ortsteil Schuckenbaum
hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
22.02.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Grundeigentümer des in der Anlage dargestellten Grundstückes am Ortsrand von Schuckenbaum
möchte, dass die bestehenden Baurechte auf seinem Grundstück erweitert werden (Erweiterung der
Baugrenzen, um den Bau eines oder zwei weiterer Einfamilienhäuser zu ermöglichen). Der Antrag wurde im
Rahmen eines Termins im Rathaus mündlich gestellt.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ setzt auf ca. 3/4 des Grundstückes bereits
überbaubare Flächen fest (WR I O). Der westliche Teil des Grundstückes ist als landwirtschaftliche Fläche
(LW) festgesetzt. Im Flächennutzungsplan ist das gesamte Grundstück bereits als Wohnbaufläche
dargestellt, und wird vom Landschaftsplan nicht erfasst.
Das Gelände fällt in Richtung Mühlenbach sehr steil ab.
Die vorhandenen Festsetzungen können zu Häusern mit sehr hohen Sockeln führen bzw. dazu, dass ein
Vollgeschoss bereits im Keller entsteht.
Eine Überarbeitung des Planungsrechtes im bestehenden Baufenster ist daher sinnvoll.
Eine Erweiterung der bereits festgesetzten Bauflächen nach Westen erscheint grundsätzlich möglich. Vom
Kreis Lippe und der Immissionsschutzbehörde wurden im Vorfeld keine Bedenken geäußert.
Die Erschließung ist bereits vorhanden bzw. soll in den nächsten Jahren erfolgen.
Besonderes Augenmerk wäre auch hier auf die Geländeverhältnisse zu richten. Die exakte Abmessung der
Bauflächen sollte hiervon besonders abhängig sein.
Eine Überplanung der landwirtschaftlichen Flächen als Wohnbauflächen ist planerisch sinnvoll. Dieses wäre
eine Innenentwicklung im Sinne der Abrundung eines vorhandenen Ortsteiles.
Der Betriebsausschuss der LIL wird in dieser Angelegenheit beteiligt.
Am 1. Januar 2007 trat die Novelle des Baugesetzbuches in kraft. Mit dem neuen § 13a führt das
Baugesetzbuch einen neuen Bebauungsplantypus ein, die Bebauungspläne zur Innenentwicklung. Diese
Pläne werden nicht mehr im Voll- oder vereinfachten Verfahren aufgestellt oder geändert, sondern mit einem
eigenen, dem sogenannten beschleunigten Verfahren. Ob eine Anwendung für die beantragte Änderung
möglich ist, ist noch zu prüfen. Wenn es möglich ist, sollte nach Ansicht der Verwaltung das neue Verfahren
zur Anwendung kommen.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan wird, wie in der Vorlage beschrieben, geändert.
Schemmel