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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Mühlenbach" im Ortsteil Schuckenbaum hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Mühlenbach" im Ortsteil Schuckenbaum
hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 36/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Mühlenbach" im Ortsteil Schuckenbaum hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 22.02.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Grundeigentümer des in der Anlage dargestellten Grundstückes am Ortsrand von Schuckenbaum möchte, dass die bestehenden Baurechte auf seinem Grundstück erweitert werden (Erweiterung der Baugrenzen, um den Bau eines oder zwei weiterer Einfamilienhäuser zu ermöglichen). Der Antrag wurde im Rahmen eines Termins im Rathaus mündlich gestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ setzt auf ca. 3/4 des Grundstückes bereits überbaubare Flächen fest (WR I O). Der westliche Teil des Grundstückes ist als landwirtschaftliche Fläche (LW) festgesetzt. Im Flächennutzungsplan ist das gesamte Grundstück bereits als Wohnbaufläche dargestellt, und wird vom Landschaftsplan nicht erfasst. Das Gelände fällt in Richtung Mühlenbach sehr steil ab. Die vorhandenen Festsetzungen können zu Häusern mit sehr hohen Sockeln führen bzw. dazu, dass ein Vollgeschoss bereits im Keller entsteht. Eine Überarbeitung des Planungsrechtes im bestehenden Baufenster ist daher sinnvoll. Eine Erweiterung der bereits festgesetzten Bauflächen nach Westen erscheint grundsätzlich möglich. Vom Kreis Lippe und der Immissionsschutzbehörde wurden im Vorfeld keine Bedenken geäußert. Die Erschließung ist bereits vorhanden bzw. soll in den nächsten Jahren erfolgen. Besonderes Augenmerk wäre auch hier auf die Geländeverhältnisse zu richten. Die exakte Abmessung der Bauflächen sollte hiervon besonders abhängig sein. Eine Überplanung der landwirtschaftlichen Flächen als Wohnbauflächen ist planerisch sinnvoll. Dieses wäre eine Innenentwicklung im Sinne der Abrundung eines vorhandenen Ortsteiles. Der Betriebsausschuss der LIL wird in dieser Angelegenheit beteiligt. Am 1. Januar 2007 trat die Novelle des Baugesetzbuches in kraft. Mit dem neuen § 13a führt das Baugesetzbuch einen neuen Bebauungsplantypus ein, die Bebauungspläne zur Innenentwicklung. Diese Pläne werden nicht mehr im Voll- oder vereinfachten Verfahren aufgestellt oder geändert, sondern mit einem eigenen, dem sogenannten beschleunigten Verfahren. Ob eine Anwendung für die beantragte Änderung möglich ist, ist noch zu prüfen. Wenn es möglich ist, sollte nach Ansicht der Verwaltung das neue Verfahren zur Anwendung kommen. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan wird, wie in der Vorlage beschrieben, geändert. Schemmel