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Verwaltungsergänzung (Schwangerschaftskonfliktberatung hier: Info über Zahl der Beratungen und ausgestellten Beratungsscheine, Beratungsstandards und strukturelle Faktoren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
05.01.11, 04:15
Aktualisiert
07.07.11, 04:05
Verwaltungsergänzung (Schwangerschaftskonfliktberatung
hier: Info über Zahl der Beratungen und ausgestellten Beratungsscheine, Beratungsstandards und strukturelle Faktoren) Verwaltungsergänzung (Schwangerschaftskonfliktberatung
hier: Info über Zahl der Beratungen und ausgestellten Beratungsscheine, Beratungsstandards und strukturelle Faktoren)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / Info 37/2010 Datum: 20.10.2010 Schwangerschaftskonfliktberatung hier: Info über Zahl der Beratungen und ausgestellten Beratungsscheine, Beratungsstandards und strukturelle Faktoren Der Ausschusses für Soziales und Gesundheit hat in der Sitzung am 31.05.2010 unter TOP 6.1 "Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. vom 14.05.2010, hier: Antrag auf Erhöhung der Kreisförderung für die Jahre 2011 bis 2013 (A 23/2010) um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Anzahl der gesamten Beratungen - Zahl der ausgestellten Beratungsscheine - Welche Beratungsstandards werden zugrundegelegt - Strukturelle Faktoren: a) Anzahl der Mitarbeiter b) Alter/Erfahrung/Qualifikation der Mitarbeiter Die 4 Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis Euskirchen wurden von der Verwaltung um einen Bericht zu v. g. Fragen gebeten. Aus den eingegangenen Antworten und den Jahresberichten der Schwangerschaftsberatungsstellen für die Jahre 2007 bis 2009 wurde die als Anlage beigefügte Übersicht erstellt. Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 14.09.2010 und des Kreisausschusses vom 28.09.2010 wurde ergänzend zur Info 37/2010 um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1) Wie geht der Caritasverband damit um, wenn nach einem Beratungsgespräch eine Entscheidung gegen das Kind getroffen wird? Erfolgt die Verweisung dann an eine andere Beratungsstelle? 2) Gibt es Erkenntnisse der Träger "Frauen helfen Frauen e. V." und "donum vitae" über Doppelberatungen? 3) Aus welchen Gründen sind im Standort Schleiden im Vergleich zum Standort in Euskirchen weniger Veranstaltungen im sexualpädagogischen Bereich durchgeführt worden? Die 4 Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis Euskirchen wurden von der Verwaltung schriftlich um Beantwortung der v. g. Fragen gebeten mit folgendem Ergebnis: zu Frage 1) Vom Caritasverband Schleiden wurde hierzu angegeben, dass im Vorfeld geklärt wird, wenn sich Schwangere zur Konfliktberatung anmelden, ob für sie schon feststeht, dass sie einen Beratungsnachweis brauchen, um zum Schwangerschaftsabbruch zu gehen oder ob sie sich noch im Entscheidungsprozess befinden. Es wird erklärt, dass die Beratung angeboten wird, aber kein Beratungsnachweis ausgestellt werden kann. Die Frauen können dann selbst entscheiden, ob sie zur Beratungsstelle des Caritasverbandes kommen und ggf. eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, die den -2Nachweis ausstellt oder ob sie direkt zu einer anderen Stelle gehen möchten, um die Situation nicht zweimal schildern zu müssen. Wenn nach Beratungsstellen gefragt wird, die Beratungsnachweise ausstellen, wird selbstverständlich an die entsprechenden Beratungsstellen verwiesen. Im Zusammenhang mit der angefragten Auskunftsbereitschaft wurde vom Caritasverband Euskirchen auf den von allen Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Euskirchen gemeinsam erarbeiteten Flyer "Sie haben ein Recht auf Beratung" hingewiesen. Dieser Flyer ist erhältlich u. a. bei Gynäkologen, Krankenhäusern, Kreisjugendamt, Kreisgesundheitsamt, bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Euskirchen und auch anderen Beratungsstellen. zu Frage 2) Von donum vitae wurde erklärt, dass es hierzu keine Statistik gibt, dass aber aus Erfahrungswerten hervorgeht, dass diese Zahl in den letzten Jahren gegen Null tendiert. Auch Frauen helfen Frauen teilten mit, dass es sich um eine Ausnahme handelt, wenn es zu einer Doppelberatung wegen nicht ausgestellter Beratungsscheine durch die Trägerschaft des Caritasverbandes kommt. zu Frage 3) Hierzu gab der Caritasverband Schleiden an, dass der Unterschied zu dem Standort Euskirchen nur dadurch erklärt werden kann, dass alle Anfragen von Schulen in dem Schleidener Zuständigkeitsgebiet in den letzten Jahren bedient worden sind. gez. I. V. Poth