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Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Achten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Achten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen) Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Achten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9147/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung des Entwurfs der Achten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Achte Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung der Übergangswohnheime ist der § 5 der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen anzupassen. Der Entwurf der Achten Änderungssatzung ist beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-147/2014 Seite 2