Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
179/2007
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Niebuhr
Telefon:
05208/991-206
Datum:
24. November 2009
Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der
Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
06.12.2007
Rat
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Entsprechend des § 35 GemHVO sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu
vermindern.
Für
die
Bestimmung
der
wirtschaftlichen
Nutzungsdauer
von
abnutzbaren
Vermögensgegenständen ist die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungstabelle für
Kommunen zu Grunde zu legen (als Anlage 1 beigefügt).
Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer so vorzunehmen, dass eine Stetigkeit für
zukünftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet ist. Die als Anlage 2 beigefügte
Abschreibungstabelle der Gemeinde Leopoldshöhe wurde nach Rücksprache mit den betroffenen
Fachbereichen erstellt, so dass die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt worden sind. Ebenso hat hierzu ein
Abstimmungsgespräch mit der für die NKF - Einführung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
stattgefunden.
Im Bereich der Immobilienbewertung sind die Daten der Kreisbewertungsstelle übernommen worden. Eine
Bestätigung, dass der Kreis Lippe die Bewertung nach den aktuellen Rahmenbedingungen zur Erstellung
der NKF - Bilanz durchgeführt hat, liegt der Gemeinde Leopoldshöhe vor.
Die Abschreibungstabelle sowie ihre nachträglichen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde auf Anforderung
vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die beigefügte NKF Rahmentabelle über die Gesamtnutzungsdauer der kommunalen Vermögensgegenstände der Gemeinde
Leopoldshöhe zu beschließen.
In Vertretung
Lange