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Beschlussvorlage (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 179/2007 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Niebuhr Telefon: 05208/991-206 Datum: 24. November 2009 Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 06.12.2007 Rat 13.12.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Entsprechend des § 35 GemHVO sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen ist die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde zu legen (als Anlage 1 beigefügt). Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer so vorzunehmen, dass eine Stetigkeit für zukünftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet ist. Die als Anlage 2 beigefügte Abschreibungstabelle der Gemeinde Leopoldshöhe wurde nach Rücksprache mit den betroffenen Fachbereichen erstellt, so dass die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt worden sind. Ebenso hat hierzu ein Abstimmungsgespräch mit der für die NKF - Einführung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stattgefunden. Im Bereich der Immobilienbewertung sind die Daten der Kreisbewertungsstelle übernommen worden. Eine Bestätigung, dass der Kreis Lippe die Bewertung nach den aktuellen Rahmenbedingungen zur Erstellung der NKF - Bilanz durchgeführt hat, liegt der Gemeinde Leopoldshöhe vor. Die Abschreibungstabelle sowie ihre nachträglichen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde auf Anforderung vorzulegen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die beigefügte NKF Rahmentabelle über die Gesamtnutzungsdauer der kommunalen Vermögensgegenstände der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. In Vertretung Lange